ROMEX GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Meurer seit 14.12.2016 | Geschäftsführer |
Frank Speichert seit 9.9.2015 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ROMEX® GmbHMeckenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Bilanz ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§ 266 ff HGB) unter Beachtung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes gegliedert. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Absatz 1, 276, 288 HGB) werden teilweise in Anspruch genommen. Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Absatz 8 HGB nicht angegeben. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten gesetzlichen Gliederungsgrundsätzen aufgestellt. Angaben, die zulässiger Weise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind in der Regel im Anhang zu finden. Bei Aufstellung der Bilanz werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, wird die Nutzungsdauer von immateriellen Vermögensgegenstände gemäß § 253 Absatz 3 HGB mit zehn Jahren angenommen. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, sofern abnutzbar, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bestimmt. Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr der Anschaffung als Aufwand gebucht und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Handelsware wird grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Alle Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden grundsätzlich durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. den Anschaffungskosten abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für Abzüge und das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen vorsichtig antizipiert. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungs-Abzinsungsverordnung bekannt gegebenen Abzinsungszinssätzen diskontiert. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit im Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten bei Anschaffungsgeschäften verdeckte künftige Zinszahlungen enthalten sind, wird - da es sich insoweit um ein schwebendes Kreditgeschäft handelt - die Kaufpreisverbindlichkeit mit dem jeweiligen Barwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 100,00 übersteigt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum jeweiligen Transaktionskurs am Tag des Geschäftsvorfalls und am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr erfolgt gemäß § 256 a Satz 2 HGB keine weitere Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips, so dass insoweit auch nicht realisierte Gewinne ausgewiesen werden können. Angaben zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände Die Nutzungsdauern der Geschäfts- und Firmenwerte wird in der folgenden Übersicht dargestellt:
Die Verbindlichkeiten sind teilweise durch externe
Sicherungsgeber gesichert.
Meckenheim, den 26. Juli 2022 ROMEX® GmbH gez. Daniel Meurer gez. Frank Speichert gez. Nicolai Hübner sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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