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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Krauss seit 4.3.2022 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FlixMobility GmbHMünchenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2020der FlixMobility GmbH, München1. Grundlagen des Unternehmens und des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens und des Konzerns Die FlixMobility GmbH (FlixMobility) wurde im Jahr 2012 unter der Firma GoBus GmbH gegründet. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Konzessionsbeantragung, Vermarktung, der Vertrieb und Betrieb sowie die Organisation des Betriebs von Fernverkehren im nationalen und internationalen Personenverkehr, der Einkauf, die Vermarktung und der Vertrieb von damit direkt und indirekt im Zusammenhang stehenden Produkten und Dienstleistungen. Die FlixMobility agiert grundsätzlich als Holding der FlixMobility-Gruppe; sie bündelt die übergeordneten Funktionen, während die Verantwortung für das operative Geschäft bei den lokalen Tochtergesellschaften liegt. Das Geschäftsmodell der operativ tätigen in- und ausländischen Tochtergesellschaften basiert auf Partnerschaften mit regionalen mittelständischen Bus- und Bahnbetrieben, welche die Beförderungsleistung auf Basis eines einheitlichen Marktauftrittes unter Beachtung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards erbringen. Im Jahr 2019 hat FlixMobility zudem die Unternehmen Göksu Seyahat ve Tașimacilik A.Ș. (Kâmil Koç Otobüsleri A.Ș. ist die operative Gesellschaft) in der Türkei und Transdev Eurolines S.A. aus Frankreich 1 übernommen, die ebenfalls mit regionalen Busbetrieben zusammenarbeiten. Im Dezember 2014/Januar 2015 wurde die heutige FlixBus DACH GmbH (FB DACH) Teil der FlixMobility-Gruppe. Die Gesellschaft betreibt den operativen Geschäftsbetrieb in der DACH-Region. Um die Erschließung weiterer europäischer Märkte voranzutreiben, erfolgten in den Vorjahren weitere Gesellschaftsgründungen, darunter in Italien (2015), Frankreich (2015), den Niederlanden (2015), Dänemark (2016) und Schweden (2016) sowie Südosteuropa (2016). Im Folgejahr wurden fünf weitere Gesellschaften im osteuropäischen Raum gegründet sowie eine Tochtergesellschaft in den USA. Im Geschäftsjahr 2018 wurden durch die Gründung der Tochtergesellschaft in Spanien sowie diverse Unternehmensakquisitionen der Ausbau weiter fortgeführt. Der weitere Expansionskurs wurde im Jahr 2019 durch die Gründung von Gesellschaften in Russland, in der Ukraine, in Estland, in Portugal und Großbritannien sowie weitere Unternehmensakquisitionen (z.B. Kâmil Koç Otobüsleri A.Ș. und Transdev Eurolines S.A.I) fortgesetzt. Im Jahr 2020 wurden weitere Tochtergesellschaften in Brasilien, Litauen und Lettland gegründet. Um die Gruppe in den Bereichen Kundenservice, Qualitätsmanagement, Schulung und Training sowie Betriebssteuerung zu unterstützen, wurde im Jahr 2015 die FlixMobility Experience GmbH (FMX) gegründet. Sie übernahm im Jahr 2016 operative Geschäftstätigkeiten von der FB DACH und baut sie bis heute weiter aus. Im Zuge einer konzerninternen Umstrukturierung wurde der Geschäftsbereich IT der FlixMobility im Jahr 2017 auf die Tochtergesellschaft FlixMobility Tech GmbH (Tech) übertragen. Seit dem 1. September 2017 erbringt die Tech IT-Dienstleistungen für die FlixMobility-Gruppe sowie Entwicklungsleistungen für die FlixMobility. Im Jahr 2019 wurde zudem die FlixMobility TECH Ukraine LLC (Tech UA) gegründet. Die Gesellschaft hat den Betrieb im Berichtsjahr 2020 aufgenommen und erbringt ausschließlich Entwicklungsleistungen für die FlixMobility Tech GmbH.
1 Die Transdev Eurolines S.A. befindet sich seit
Juni 2020 in Liquidation.
Durch Gründung der FlixTrain GmbH im Geschäftsjahr 2017 ist die FlixMobility-Gruppe in den deutschen Schienenpersonenfernverkehr eingestiegen. Das Geschäftsmodell von FlixTrain ist analog zu FlixBus aufgebaut und überträgt das erfolgreiche Partnerschaftsmodell auf die Schiene. Die FlixMobility-Gruppe konnte damit die Attraktivität des Streckennetzes - durch eine deutliche Reduktion der Fahrzeiten auf den Hauptachsen - stark verbessern. Um dieses Angebot weiter auszubauen und die Attraktivität der Angebote weiter zu steigern, ist die FlixTrain GmbH mit der Railpool GmbH bzw. der Trainpool GmbH (100 %ige Tochter-Gesellschaft der Railpool GmbH) vertragliche Verpflichtungen eingegangen. Die Railpool GmbH ist eine Leasing-Gesellschaft mit langjähriger Erfahrung auf dem Zug-Markt in Europa. Die FlixTrain GmbH unterstützt damit die Railpool GmbH, Züge für den Schienenpersonenfernverkehr umzubauen, welche unter anderem von operativen FlixTrain-Partnern für weiteres Wachstum genutzt werden können. Die FlixTrain GmbH hat sich durch die Zusammenarbeit mit der Railpool GmbH eine Wachstumsmöglichkeit für die kommenden Jahre geschaffen, welche eine Verdrei- bis Vervierfachung des Angebots ermöglicht. Ab 2016 wurde das Produktangebot um das Charter-Geschäft, welches in die FB DACH eingegliedert ist, erweitert. Dadurch bietet die FlixMobility-Gruppe neben dem Betrieb von Bus- und Zuglinien auch die Möglichkeit, Busse für Gruppenreisen zu mieten. Das Charter-Geschäft wurde dabei über die Jahre immer weiter ausgebaut und neben der Region DACH auch in internationalen Märkten etabliert. Mit Wirkung zum 1. März 2020 wurde der operative Betrieb vollständig an die FlixCharter GmbH übertragen. Ziel der FlixMobility-Gruppe ist es, ihre Marktposition im Fernverkehrsgeschäft in Europa, Mittlerer Osten und den USA zu festigen und weiter auszubauen und zugleich die Entwicklung weiterer internationaler Märkte voranzutreiben. 1.2 Aktivitäten im Rahmen der Entwicklungstätigkeit Gegenstand der Entwicklungstätigkeit der FlixMobility ist das Programmieren von Front- und Backend-IT-Anwendungen, die das Geschäftsmodell der FlixMobility-Gruppe unterstützen. Dabei kommen zum großen Teil eigene Mitarbeiter zum Einsatz. Mit Übergang des Geschäftsbereiches der IT von der FlixMobility auf die Tech erbringt die Tech mit ihrer Tochtergesellschaft Tech UA Entwicklungsleistungen für die FlixMobility. Da die Chancen und Risiken der Entwicklung bei der FlixMobility verbleiben, werden die von der Tech in Rechnung gestellten Entwicklungsleistungen bei der FlixMobility als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte bzw. Vermögensgegenstände aktiviert. Im Berichtsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von 11.935 TEUR (im Vorjahr: 12.865 TEUR) auf Konzernebene sowie 12.364 TEUR (im Vorjahr: 12.809 TEUR) auf Einzelabschlussebene aktiviert, wovon jeweils 8.146 TEUR (im Vorjahr: 5.097 TEUR) auf Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten bzw. Vermögensgegenständen, deren Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, entfallen. Der Großteil der Entwicklungskosten im Berichtsjahr sind auf die Integration der Buchungsplattform der 2019 erworbenen türkischen Tochtergesellschaft Kâmil Koç Otobüsleri A.Ș. in die einheitliche Plattform der FlixMobility-Gruppe zurückzuführen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Liberalisierung des deutschen Fernbusmarktes 2013 führte im ersten Schritt zu einem starken Wettbewerb verschiedener Fernbusanbieter und einem rasanten Ausbau des Fernbusnetzes. Über die Jahre ergab sich eine Konsolidierung des Marktes, die die FlixMobility-Gruppe wesentlich mitgestaltete. Nach einer starken Expansionsphase hat sich der Schwerpunkt mittlerweile auf die Optimierung des Liniennetzes verlagert. Seit dem Geschäftsjahr 2017 ist die FlixMobility-Gruppe auch in den Schienenverkehr eingestiegen und bedient ausschließlich den deutschen Markt. Die globale Verbreitung des Coronavirus und die daraus resultierenden Reisebeschränkungen wirkten sich deutlich negativ auf die Nachfrage nach Fernbus- und Bahnreisen aus. Mit der Verbreitung des Virus in Europa waren seit Anfang März 2020 die erheblichen Beeinträchtigungen sichtbar. Ab Mitte März kam der weltweite Passagierverkehr der FlixMobility-Gruppe dann nahezu zum Erliegen. In den Sommermonaten Juni bis August setzte infolge der schrittweisen Aufhebung von Reisebeschränkungen eine leichte Erholung ein. Nach dem Ende der Sommerreisezeit und vor dem Hintergrund wieder stark steigender Infektionszahlen gingen die Passagierzahlen ab September 2020 jedoch wieder deutlich zurück. Die Nachfrageschwäche blieb für die restlichen Monate des Jahres bestehen, nachdem auch in Europa wieder flächendeckende Reisebeschränkungen etabliert wurden. Die FlixMobility-Gruppe reagierte auf diese Entwicklung mit einer starken Reduktion der angebotenen Kapazität in allen Märkten. Dennoch wurden insgesamt Fernverkehrsverbindungen in 37 (Im Vorjahr: 30) Länder, davon 35 (im Vorjahr: 28) europäische Länder, und bis etwa 2.200 Ziele (Vorjahr ca. 2.900 Ziele) in den stärksten Monaten angeboten, was von einer kontinuierlich starken Präsenz auf dem Markt zeugt, sobald die Reisebeschränkungen dies zulassen. So bediente die FlixBus DACH GmbH am Anfang des Geschäftsjahres 2020 433 (im Vorjahr: 482) Ziele, das Netzwerkangebot wurde unterjährig flexibel kontinuierlich je nach Ausprägung der Reisebeschränkungen und Nachfrage seitens der Kunden angepasst. Somit schloss FlixBus DACH das Geschäftsjahr 2020 nur mit 45 (im Vorjahr: 432) Zielen ab, da sich Deutschland und fast alle benachbarten Länder im harten Lockdown befanden. Im August 2015 nahm die FlixMobility mit ihrer Tochtergesellschaft FlixBus France SARL (FlixBus France) die ersten innerfranzösischen Linien in ihr Netz auf. Insgesamt bediente FlixBus France zum Ende des Geschäftsjahres 2019 276 Ziele. Im Geschäftsjahr 2020 wurde die Anzahl zunächst stabil bei 278 Zielen gehalten und am Ende des Geschäftsjahres auf 149 Ziele aufgrund der Reisebeschränkungen reduziert. Unterjährig gab es auf dem französischen Markt ebenfalls diverse Anpassungen der Anzahl der bedienten Ziele in beide Richtungen. Im Juli 2015 nahm FlixMobility mit FlixBus Italia S.r.l. (FlixBus Italia) ihre Tätigkeit in Italien auf. Zunächst wurden lediglich Verbindungen in Norditalien angeboten. Im Laufe des Jahres 2015 wurde das Streckennetz auch auf südlichere Regionen erweitert. Die Zahl der von FlixBus Italia angefahrenen Ziele betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2019 415, was im ersten Quartal 2020 auch beibehalten wurde. Anschließend gab es auch, wie auf allen anderen Märkten, kontinuierliche Anpassungen je nach Lage der geltenden Reisebeschränkungen zwischen 0 und 379 Zielen. Zum Ende des Berichtsjahres bediente FlixBus Italia 150 Ziele. Die skandinavischen Tochtergesellschaften in Dänemark und Schweden waren im Geschäftsjahr 2017 erstmalig ganzjährig tätig und konnten zum Jahresende 2019 ein Streckennetz mit 101 Zielen anbieten. Im Berichtsjahr war das Streckennetz in beiden Ländern relativ konstant und erstreckte sich im Durchschnitt auf 84 Ziele. Im Dezember 2020 wurden aufgrund des harten Lockdowns lediglich 61 Ziele auf dem skandinavischen Markt angeboten. Die Region Zentral- und Osteuropa wurde im Dezember 2020 durch lokale Tochterunternehmen mit 471 Zielen bedient (im Vorjahr: 719). Unterjährig gab es viele individuelle Anpassungen im Streckennetzangebot je nach Lage der Reisebeschränkungen. Im Mittleren Osten wurde das Geschäft durch die Akquisition von Göksu Seyahat ve Tașimacilik A.Ș. im Jahr 2019 in der Türkei aufgenommen. Zum Ende des Jahres wurden 336 Ziele (im Vorjahr: 340) in der Türkei angeboten. Das Geschäft im US-amerikanischen Markt ist ebenfalls bedingt durch die COVID-19-Pandemie eingebrochen. Die Tochtergesellschaft FlixBus Inc. zählte zum Ende des Geschäftsjahres 2020 56 Ziele (im Vorjahr: 110). Die FlixTrain GmbH hat im Jahr 2017 erfolgreich ihren Betrieb aufgenommen und in den nächsten Jahren weiter in Deutschland ausgebaut. Zum Jahresende 2019 bot das Unternehmen 33 Ziele an, diese wurden jedoch im Jahr 2020 sukzessive reduziert und im Dezember wurden keine Ziele mehr angefahren, was ebenfalls auf die Reisebeschränkungen in Deutschland zurückzuführen ist. Darüber hinaus werden weitere Ziele in mehreren Ländern von Kooperationspartnern bedient. Die finanziellen Leistungsindikatoren, nach denen der Konzern gesteuert wird, sind die Umsatzerlöse, EBITDA (Ergebnis vor Abschreibung, Zinsen und Steuern) sowie das um Einmaleffekte - welche weitestgehend außergewöhnlicher Natur sind - bereinigte EBITDA ("adjusted EBITDA"). Insgesamt brach der Umsatz der FlixMobility Gruppe im Berichtsjahr durch die Coronakrise um fast 60 % ein. Das adjusted EBITDA sank konzernweit auf -97.505 TEUR (im Vorjahr -24.224 TEUR), das EBITDA auf -142.782 TEUR (im Vorjahr: TEUR 46.683). Somit traten mit den deutlichen Rückgängen der drei bedeutenden finanziellen Leistungsindikatoren die Erwartungen für das Geschäftsjahr ein. Zur Berechnung des adjusted EBITDA wird das EBITDA um periodenfremde Aufwendungen, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Ausbuchung von Verbindlichkeiten (325 TEUR, im Vorjahr: -1.091 TEUR), einmalige Forderungsverluste (-12.895 TEUR, im Vorjahr: -3.294 TEUR), Kosten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben (-2.321 TEUR, im Vorjahr: -10.701 TEUR), Beratungskosten (-2.645 TEUR, im Vorjahr: -1.812 TEUR), Aufwendungen aus anteilsbasierten Vergütungen (-3.689 TEUR, im Vorjahr: -1.419 TEUR), Entschädigungszahlungen und Unterstützungszahlungen (-15.684 TEUR, im Vorjahr: -3.642 TEUR) sowie sonstige nicht wiederkehrende Kosten (-8.368 TEUR, im Vorjahr: -500 TEUR) bereinigt. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen in Kapitel 5 "Segmentinformationen" des Konzernanhangs. Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Konzernsteuerung dienen die Kennziffern Weiterempfehlungsrate sowie Kundenzufriedenheit mit ihren Dimensionen Pünktlichkeit, Service-Charakteristik des Busfahrers, Busprodukteigenschaft und Serviceeigenschaft. Sowohl die Kundenzufriedenheit als auch die Weiterempfehlungsrate entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr stabil. Die Steuerung der Gesellschaft FlixMobility GmbH erfolgt nach der Kenngröße Jahresergebnis. Der prognostizierte deutliche Rückgang des Jahresergebnisses hat sich im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der anhaltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie realisiert. 2.2 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Während der Jahresabschluss der FlixMobility GmbH nach den Grundsätzen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt wird, wurde der Konzernabschluss 2020 der FlixMobility-Gruppe nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 und 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Ertragslage FlixMobility Konzern Die Konzern-Gewinn und Verlustrechnung folgt dem Umsatzkostenverfahren. Die Umsatzerlöse auf Konzernebene beliefen sich 2020 auf 391.229 TEUR (im Vorjahr: 969.630 TEUR). Fast 22 % davon wurden von Kâmil Koç Otobüsleri A.Ș. in der Türkei erwirtschaftet, der Umsatzanteil der FB DACH betrug etwa 21 % der Gesamtumsatzerlöse. Der Rückgang der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Reiseindustrie zurückzuführen. Die Umsatzkosten betrugen 389.831 TEUR (im Vorjahr: 796.036 TEUR) und umfassen im Wesentlichen Fremdleistungen von Reisepartnern. Damit gab es im Berichtsjahr eine Verschlechterung der Umsatzkosten bezogen auf die Umsatzerlöse (2020: 100 %; 2019: 82 %), im Wesentlichen getrieben durch die als Folge der Reisebeschränkungen verringerten Umsätze. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2020 11.219 TEUR (im Vorjahr: 8.651 TEUR) und beinhalten überwiegend diverse staatliche Zuschüsse mehrerer Länder wegen der COVID-19-Pandemie. Die Verwaltungskosten der FlixMobility-Gruppe betrugen 79.760 TEUR (im Vorjahr: 88.242 TEUR). Bezogen auf die Umsatzerlöse ist die Verwaltungskostenquote gegenüber dem Vorjahr auf 20 % (im Vorjahr: 9 %) gestiegen. Der Anstieg ist durch den Einbruch der Umsatzerlöse begründet. Die Service- und Betriebskosten sind im Geschäftsjahr 2020 auf 29.367 TEUR gegenüber dem Vorjahr (32.222 TEUR) gesunken. Bezogen auf die Umsatzerlöse ist der Anteil der Service- und Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr auf 7 % (im Vorjahr: 3 %) erhöht. Die Marketing- und Vertriebskosten in Höhe von 53.004 TEUR im Jahr 2020 haben sich gegenüber dem Vorjahr (108.938 TEUR) ebenfalls aufgrund der COVID-19-Pandemie mehr als halbiert. Bezogen auf die noch stärker gesunkenen Umsatzerlöse ist der Anteil der Marketing- und Vertriebskosten leicht auf 14 % (im Vorjahr: 11 %) gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 13.043 TEUR (im Vorjahr: 7.479 TEUR) gegenüber dem Vorjahr gestiegen, bedingt durch Einmalaufwand aus der Auflösung des Mietvertrages für ein Büro in München. Die Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr 2020 22.556 TEUR (im Vorjahr: 18.257 TEUR). Der Anstieg erklärt sich insbesondere aus den erhöhten Abschreibungen selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte und Personalaufwendungen. Die FlixMobility-Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 ein Konzernergebnis von -185.858 TEUR (im Vorjahr: -60.780 TEUR). Für weitere Ausführungen zur Ertragslage nach Segmenten wird auf Kapitel 5 des Konzernanhanges verwiesen. Ertragslage FlixMobility GmbH (Jahresabschluss) Die Gewinn- und Verlustrechnung der FlixMobility folgt dem Gesamtkostenverfahren. Die Umsatzerlöse der FlixMobility auf Jahresabschlussebene stiegen im Vergleich zum Vorjahr von 22.001 TEUR auf 24.232 TEUR. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Erlöse aus abgelaufenen Gutscheinen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge der FlixMobility haben sich von 96.940 TEUR auf 22.182 TEUR verringert und enthalten, wie im Vorjahr, insbesondere Erträge aus der Weiterberechnung von Kosten an Tochterunternehmen. Der Rückgang der Kostenumlagen an verbundene Unternehmen korrespondiert mit den verringerten sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft. FlixMobility hatte seit April bis Ende des Jahres 2020 durchgehend von Kurzarbeit Gebrauch gemacht. Dadurch verringerte sich der Personalaufwand auf 26.395 TEUR (im Vorjahr: 35.833 TEUR). Im Jahresabschluss der FlixMobility sind Abschreibungen in Höhe von 21.223 TEUR (im Vorjahr: 15.417 TEUR) angefallen, die mit 10.051 TEUR (im Vorjahr: 8.988 TEUR) nach HGB vorgeschriebene planmäßige Abschreibungen der erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte betreffen. Die Abschreibungen selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände auf Jahresabschlussebene betrugen 9.854 TEUR (im Vorjahr: 5.191 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 39 % von 156.482 TEUR auf 95.919 TEUR verringert. Dies ist insbesondere durch einen Rückgang der Marketingaufwendungen sowie der PSP-Kosten begründet. Die zurückgegangenen Marketingaufwendungen spiegeln die im Rahmen der COVID-19-Pandemie geringere Marketingaktivität der FlixMobility-Gruppe wider. Der Jahresfehlbetrag der FlixMobility beträgt 169.601 TEUR (im Vorjahr: 58.050 TEUR), der damit im Vergleich zum Vorjahr eine Verschlechterung von 111.551 TEUR aufweist. Dies resultiert überwiegend aus den höheren IC-Lizenzzahlungen, dem Rückgang der Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages und der Erträge aus Umlagen sowie dem Anstieg der Aufwendungen aus Verlustübernahme. Vermögenslage FlixMobility Konzern Die langfristigen Vermögenswerte belaufen sich auf 491.773 TEUR (im Vorjahr: 527.362 TEUR), wobei den größten Teil die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 321.407 TEUR (im Vorjahr: 336.862 TEUR) darstellen. Ferner wurden sonstige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 54.562 TEUR (im Vorjahr: 73.672 TEUR) sowie andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 21.459 TEUR (im Vorjahr: 42.095 TEUR) bilanziert. Die Einzelheiten zu immateriellen Vermögenswerten sowie Sachanlagen werden im Konzernanhang jeweils in Kapitel 16. und 17. dargestellt. Der Nettobuchwert der aktivierten Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2020 beträgt 34.845 TEUR (Vorjahr: 19.000 TEUR) und umfasst überwiegend Nutzungsrechte an Büroflächen bei verschiedenen Gesellschaften der FlixMobility-Gruppe. Der Posten Vorräte resultiert im Wesentlichen aus Arbeitsuniformen und sonstigem Vorratsvermögen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich aus Forderungen gegen Agenturen zusammen. In den sonstigen Vermögenswerten sind großteils Umsatzsteuerforderungen bilanziert. In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind primär Forderungen gegen Buspartner enthalten. Im Übrigen zeigt die Aktivseite der Konzernbilanz liquide Mittel in Höhe von TEUR 110.735 (im Vorjahr: TEUR 191.304) sowie die aktiven latenten Steuern in Höhe von 58.659 TEUR (im Vorjahr: 52.969 TEUR), welche größtenteils aus latenten Steuern auf Verlustvorträge resultieren. Bezüglich der Änderungen bei den Guthaben bei Kreditinstituten wird auf die Ausführungen unter dem nachfolgenden Abschnitt Finanzlage verwiesen. Die Rückstellungen auf Konzernebene betreffen überwiegend Rechtsstreitigkeiten sowie Pensionsverpflichtungen aus den Zusagen in Italien und der Türkei. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber Buspartnern und beinhalten auch Verbindlichkeiten für ausstehende Rechnungen. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen überwiegend Leasing- sowie personalbezogene Verbindlichkeiten. Sonstige Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere erhaltene Anzahlungen, unter anderem aus verkauften Gutscheinen sowie Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote des Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2020 49 % (im Vorjahr: 66 %). Der Rückgang ist auf das negative Gesamtergebnis zurückzuführen. Die Einzelheiten werden im Konzernanhang in den Kapiteln 22. bis 26. dargestellt. Vermögenslage FlixMobility GmbH (Jahresabschluss) Das Anlagevermögen der FlixMobility weist einen Endwert in Höhe von 481.402 TEUR (im Vorjahr: 400.780 TEUR) auf; davon entfallen 382.381 TEUR (im Vorjahr: 296.225 TEUR) auf Anteile an verbundenen Unternehmen und 67.735 TEUR (im Vorjahr: 75.514 TEUR) auf erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte. In den Forderungen der FlixMobility sind insbesondere Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten. Diese resultieren überwiegend aus gewährten Darlehen oder laufenden Verrechnungen. Der Posten Sonstige Vermögensgegenstände besteht im Wesentlichen aus sonstigen Forderungen gegen Payment Service-Provider. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Personalrückstellungen (Bonus und Urlaub), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten. Der Posten hat sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig vermindert. Der Posten Erhaltene Anzahlungen beinhaltet nicht eingelöste Gutscheine. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 59 % (im Vorjahr: 82 %). Zusammengefasste Finanzlage Sowohl die Muttergesellschaft als auch der Konzern finanzieren sich mit Eigen- und Fremdkapital. Im Jahr 2019 fand eine Eigenkapitalerhöhung in Höhe von 370.002 TEUR statt, die zu einer Verbesserung der Finanzlage geführt hatte. Im Jahr 2020 wurde zusätzlich Fremdkapital bei Kreditinstituten aufgenommen. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 beträgt der Darlehensbestand der FlixMobility 125.088 TEUR, der Darlehensstand der Gruppe beträgt 179.086 TEUR. Die FlixMobility verfügt auch über gewährte und ungenutzte Kreditlinien in Höhe von 99.695 TEUR (im Vorjahr: 130.000 TEUR) bei diversen Banken, auf die sie immer zugreifen kann, um die Liquidität auch im Konzern sicherzustellen. Die Vertragsbedingungen der Kreditlinie der FlixMobility sehen eine Mindesthöhe für eigenkapitalähnliche Posten und Liquidität vor, welche quartalsweise überprüft werden. Die Mindesthöhe der eigenkapitalähnlichen Posten wurde bis 29. September 2021 reduziert für die Normalisierung der Einmaleffekte. Die Geschäftsführung der FlixMobility-Gruppe unternimmt alle erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalposition, um stets den kreditvertraglichen Bedingungen gerecht zu werden. Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, eine weitere Eigenkapitalstärkung zeitnah zu realisieren. Die liquiden Mittel der FlixMobility bzw. der FlixMobility-Gruppe betragen zum 31. Dezember 2020 81.113 TEUR bzw. 110.735 TEUR, wobei jeweils 20.000 TEUR verfügungsbeschränkt sind. Sowohl die Muttergesellschaft als auch der Konzern waren im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Konzern im Jahr 2020 beträgt -189.966 TEUR (im Vorjahr: -23.822 TEUR). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 122.678 TEUR (im Vorjahr: 281.024 TEUR) und betrifft im Wesentlichen die Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten in Höhe von 184.293 TEUR. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr -13.712 TEUR (im Vorjahr: -110.852 TEUR) und entfällt zum größten Teil auf Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte. Insgesamt hat sich der Finanzmittelfonds des Konzerns von 191.304 TEUR zum 31. Dezember 2019 auf 110.735 TEUR zum Geschäftsjahresultimo 2020 verringert. 2.3 Gesamtaussage 2020 war ein unvergleichlich herausforderndes Jahr für die FlixMobility und FlixMobility-Gruppe. Es war geprägt durch den Ausbruch der Corona-Pandemie, die erhebliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Entwicklung hatte. Die aufgrund der internationalen Reisebeschränkungen gesunkene Nachfrage führte im Berichtsjahr im Konzern zu einem Einbruch der Umsatzerlöse um fast 60 % sowie zu einem EBITDA von -142.782 TEUR und adjusted EBITDA in Höhe von -97.505 TEUR. In Reaktion auf die coronabedingten Herausforderungen wurde im Berichtsjahr eine Vielzahl von Maßnahmen eingeleitet, mit denen die Kosten reduziert und die Mittelabflüsse verringert werden konnten. Mit der im März 2020 abgeschlossenen Erhöhung der Kreditlinie von 130.000 TEUR auf 225.000 TEUR bei der Konzernmuttergesellschaft sowie lokaler Finanzierungen (z.B. FlixBus Italien i.H.v. 25.000 TEUR) wurde die Solvenz des Konzerns gesichert. Die Geschäftsführung ist davon überzeugt, dass die FlixMobility-Gruppe mit den verschiedenen kostensenkenden Maßnahmen sowie weiter vorangetriebenen Optimierungen im operativen Geschäft gestärkt aus dieser Krise hervorgehen und ihre Position im Fernverkehrsgeschäft in allen Märkten erhalten und weiter ausbauen wird. 3. Risikobericht Die folgenden Risiken könnten allein oder zusammen mit weiteren Risiken und Unsicherheiten, die der Geschäftsführung derzeit nicht bekannt sind oder die sie derzeit möglicherweise als unwesentlich erachtet, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der FlixMobility-Gruppe erheblich beinträchtigen. Die Reihenfolge, in der die Risiken innerhalb der nachfolgend genannten Risikoarten genannt werden, spiegelt die Einschätzung der Geschäftsführung bezüglich ihrer Bedeutung bzw. möglichen Beeinträchtigung des Geschäfts wider. Die genannten Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Sie betreffen alle Segmente des Konzerns gleichermaßen. Branchenrisiken Erheblicher Preis- und Wettbewerbsdruck zwischen den Fernbus-Anbietern, der Bahn und sonstigen Anbietern In einzelnen Ländern, in denen die FlixMobility durch ihre Tochtergesellschaften operativ tätig ist, besteht weiterhin ein aggressiver Preiskampf zwischen den Fernbusanbietern, der kurz- und mittelfristig zu einer Reduktion von Umsatzerlösen führen könnte. Es besteht ebenfalls ein Risiko hinsichtlich der aggressiven Wettbewerbsstrategie der Deutsche Bahn AG, der französischen SNCF sowie der italienischen Ferrovie dello Stato (FS) gegenüber den Fernbusanbietern, um die Abwanderung von Bahnkunden zu stoppen bzw. Kunden der Fernbusanbieter abzuwerben. Dies erfolgt insbesondere durch günstigere Tickets für Zugfahrten. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer um 12 Prozentpunkte auf Bahntickets ab dem 1. Januar 2020 in Deutschland wird zusätzlich der Preisdruck auf die Fernbuslinienanbieter erhöht, die von der Steuersenkung nicht profitieren können. Der Preiskampf besteht ferner gegen digitale Mitfahrzentralen sowie Fluggesellschaften. Die FlixMobility-Gruppe begegnet dem durch verstärkte Kundenbindungsmaßnahmen, Innovationen und Weiterentwicklungen sowie wettbewerbsfähige Preise, um die eigene Auslastung hoch zu halten. Niedrigere Kraftstoffpreise Ein weiteres Risiko könnten sinkende Kraftstoffpreise sein, die mehr Individualverkehr in eigenen Fahrzeugen zur Folge hätten. Dies würde sich negativ auf die Anzahl der Passagiere bzw. Auslastung auswirken. Erhöhung der Betriebskosten Eine mögliche Einführung einer Autobahnmaut in Deutschland für Fernbusse hätte negative Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft und des Konzerns. Nach Einschätzung der Geschäftsführung würden die Betriebskosten seitens der Buspartner um bis zu 10 % steigen. Dies könnte zu Nachverhandlungen mit den Gesellschaften der FlixMobility-Gruppe führen, sofern die Maut nicht an die Kunden über Preiserhöhungen weitergegeben werden kann. Eine weitere Folge der Mauteinführung könnte eine notwendige Reduzierung des kürzlich erweiterten Streckenangebots sein, welche eine Verringerung der Passagierzahl nach sich ziehen könnte. In diesem Zusammenhang wäre auch eine Erhöhung weiterer Betriebskosten, wie beispielsweise der ZOB-Gebühren, denkbar. Dies stellt ein zusätzliches nicht beeinflussbares Risiko dar, welches negative Auswirkungen auf die Ertragslage zur Folge hätte. Verlagerung von Busbahnhöfen an den Stadtrand Seit Ende 2015 dürfen Fernbusse den Kölner Busbahnhof nicht mehr ansteuern. Es ist ein gewisses Risiko vorhanden, dass auch weitere deutsche oder europäische Städte diesem Beispiel folgen und die Bushaltestellen aus der Innenstadt an den Stadtrand verlagern, was mit einem Rückgang an Fahrgästen verbunden wäre. Dieselfahrverbot Das drohende Dieselfahrverbot beziehungsweise die Einführung einer blauen Plakette in Deutschland könnte sich negativ auf die Ertrags- und Finanzlage der Subunternehmer und damit folglich der FlixMobility-Gruppe auswirken, da für die Fahrten überwiegend Dieselfahrzeuge zum Einsatz kommen. Die Unternehmensgruppe begegnet dem durch den Einsatz von modernen EURO-6-Fahrzeugen. Pandemische Erkrankungen Weltweit bestehen Risiken durch die Übertragung von Infektionserregern vom Tier zum Menschen, von Mensch zu Mensch sowie auf anderen Wegen. Durch epidemische, pandemische oder sonstige Ausbreitungsmuster wie Bioterrorismus drohen hohe Krankheitsraten in verschiedenen Ländern, Regionen oder Kontinenten. Dies kann kurz-, mittel und langfristig dazu führen, dass das Passagieraufkommen im Bus- und Bahnverkehr aus Angst vor Ansteckung drastisch sinkt. Ebenso können behördliche Reiserestriktionen aus Angst vor der Einschleppung von Krankheitserregern zu operativen Einschränkungen führen. Die FlixMobility-Gruppe prüft permanent Informationen verschiedener Institutionen, um epidemische oder pandemische Gefährdungen bestmöglich frühzeitig aufdecken zu können. Die FlixMobility-Gruppe hat die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Finanzprognose berücksichtigt. Die Geschwindigkeit bei der Bekämpfung der Pandemie und der Erfolg der ergriffenen Maßnahmen werden die Reaktion der Konsumenten und die Nachfrage nach Bus- und Bahnreisen wesentlich beeinflussen. Es besteht somit das Risiko, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der Virusausbreitung schwerwiegender sind als prognostiziert. Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit Reputationsrisiko aus Unfällen oder aufgrund unzufriedener Kunden Ein stark wachsendes Geschäft geht mit der Inbetriebnahme von neuen Linien und der Kooperation mit neuen Buspartnern einher. Dadurch kann das Risiko entstehen, das Qualitätsniveau und die Weiterempfehlungsrate nicht halten zu können. Auch ein potenzieller Unfall eines FlixMobility-Busses könnte einen Imageschaden und damit eine Reduzierung der Buchungen und Umsatzerlöse für die ganze Gruppe nach sich ziehen. Unter anderem dank des umfangreichen Sicherheitskonzepts der Gruppe liegt die Anzahl der schweren Unfälle bisher aber weit unter dem Durchschnitt der Branche und ist auch in absoluten Zahlen sehr gering. Des Weiteren ist es durch bisherige Unfälle nicht zu einem solchen Reputationsschaden gekommen. Reputationsrisiken im Zusammenhang mit Umweltschäden Die zunehmend kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit gegenüber Verkehrsmitteln, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, stellt für FlixMobility aufgrund der wachsenden Diesel-betriebenen Busflotte das Risiko eines Reputationsschadens dar. Obwohl laut Bundesumweltamt der ökologische Fußabdruck des Fernbusses geringer ist als der der Bahn, besteht auch das Risiko eines finanziellen Schadens, wenn Kunden künftig auf Fernreisen teilweise verzichten oder auf vermeintlich umweltfreundlichere Verkehrsmittel umsteigen. Die FlixMobility-Gruppe arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Öko-Bilanz durch den Einsatz moderner Busse, die den neuesten Abgasnormen für Fahrzeuge entsprechen. Zudem wird die Einführung von Elektrobussen auf ausgewählten Strecken getestet und sowie für den Zugbetrieb ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen genutzt. Risiken im Zusammenhang mit der IT-Infrastruktur Die Abhängigkeit von einem einwandfrei funktionierenden Buchungsportal ist hoch. Es besteht das Risiko, dass bei einem Ausfall des Buchungssystems oder beim Auftreten von technischen Schwierigkeiten ein Ticketverkauf vorübergehend nicht möglich ist, und somit die Umsatzerlöse negativ beeinflusst werden. Zusätzlich spielt die Qualität des Buchungssystems bei der Wahl des Fernbusanbieters eine entscheidende Rolle. Ein Rückgang der Investitionstätigkeit in die interne IT stellt insofern ein Risiko für fast alle Gesellschaften der Gruppe dar, da eine im Vergleich zu den Wettbewerbern schlechtere Qualität des Buchungssystems eine Kundenabwanderung zur Folge haben könnte. Darüber hinaus besteht angesichts der hohen Abhängigkeit von der IT-Infrastruktur des Buchungsportals, das Risiko, dass die Cybersicherheits-Infrastruktur und/oder Schutzmaßnahmen der Gruppe durch immer gezieltere und häufigere Cyber-Angriffe überwunden werden, was zu finanziellen und Reputationsverlusten führen könnte. Risiken aus der Expansionstätigkeit Der starke Expansionskurs bietet neben neuen Chancen auch das Risiko der Komplexitätssteigerung für die FlixMobility-Gruppe. So müssen insbesondere die regionalen Gegebenheiten, steuerlichen Besonderheiten sowie die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Bei Nichteinhaltung droht die Gefahr von Strafzahlungen oder geringerer Profitabilität. Die Expansion in neue Märkte setzt die FlixMobility-Gruppe bestimmten Risiken wie regionalen und zivilen Konflikten, dem Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit, der Erosion von Institutionen, Militärputschen, der Abwertung der Landeswährung und allgemeiner regionaler oder lokaler Instabilität aus. Die Manifestation solcher Risiken könnte die umsatzgenerierenden Aktivitäten der Gruppe behindern und ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Risiken aus Zahlungsausfällen Für die FlixMobility-Gruppe bestehen finanzielle Risiken aus Zahlungsausfällen für gewährte Vorschüsse an die für die Gruppe tätigen Reisepartner sowie Forderungen aus Ticketverkäufen bei Agenturen und Payment-Service Providern. Die Forderungsausfälle hätten negative Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Um dem Risiko zu begegnen, wurde ein regelmäßiges Monitoring der ausstehenden Reisepartner-, Agenturen- sowie Payment-Service-Provider-Salden eingerichtet, um somit rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Gesamtbild der Risikolage Die Ausbreitung des Coronavirus und seine Auswirkungen auf den globalen Reiseverkehr haben die Gesamtrisikosituation der FlixMobility-Gruppe gegenüber dem Vorjahr verändert. Das Liquiditätsrisiko ist aufgrund von Buchungsrückgängen und Stornierungen gestiegen. Der Konzern wirkt dem mit der Reduzierung von Ausgaben auf das betriebsnotwendige Minimum und der Aufnahme neuer Finanzmittel entgegen. Allerdings ist der weitere Fortgang der Krise nur schwer absehbar, sodass eine abschließende Risikoabschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. 4. Chancenbericht Der Gesellschaft und der Unternehmensgruppe bieten sich in der Zukunft eine Reihe von Chancen, die insbesondere aus den wachsenden Produktangeboten sowie den Wettbewerbsstärken der FlixMobility-Gruppe resultieren. Globale Expansion Seit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit wurde das Liniennetz der FlixMobility-Gruppe kontinuierlich weiterentwickelt. Zunächst wurden nur innerdeutsche Fahrten angeboten, doch im Laufe der Zeit hat die FlixMobility-Gruppe ihre Geschäftstätigkeit auf 37 Länder (davon 25 in Europa) über Bus sowie Schiene ausgeweitet. So können Passagiere über eine einheitliche Plattform in ihrer Landessprache Fahrten buchen und ermöglicht so das Angebot eines umfassenden, weltweiten Netzes. Dies stellt einen enormen Wettbewerbsvorteil gegenüber lokalen Fernbusanbietern dar. Auf Ebene der einzelnen Unternehmen ergeben sich Vorteile aus der Bündelung von übergeordneten Funktionen und damit zusammenhängend auch aus der Optimierung von Betriebskosten. Neu akquirierte Tochtergesellschaften werden schnellstmöglich im Rahmen der Post-Merger-Integration in die Gruppenstruktur integriert, damit diese ebenso von diesen Effizienten profitieren können. Weitere Konsolidierung des Marktes Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Konsolidierung im Fernbusmarkt in Europa weiter aktiv durch FlixMobility vorangetrieben. Zudem wurden neue Märkte in Osteuropa und im Mittleren Osten erschlossen. Aufgrund des intensiven Wettbewerbsdrucks sowie der Auswirkungen der Pandemie erwartet die Geschäftsführung auch weiterhin eine dynamische Entwicklung des Fernverkehrsmarktes auf der Straße und der Schiene. Die Geschäftsführung sieht folglich erhebliche Umsatzsteigerungschancen durch weitere Fusionen und Übernahmen. Die Krisensituation der Branche im Jahr 2020 und in der ersten Jahreshälfte 2021 wird dafür sorgen, dass die Preise für mögliche Übernahmen deutlich gegenüber der Zeit vor der COVID-19-Pandemie reduziert sein werden. Dies ermöglicht der Unternehmensgruppe umso mehr, ihre signifikante Rolle im weltweiten Mobilitätssektor auszubauen. FlixMobility als Inbegriff für neue Mobilitätsalternativen Als eine weitere langfristige Chance sieht die Gesellschaft den allgemeinen Trend zu neuen Mobilitätsalternativen. Immer mehr Menschen wünschen sich ökologisch saubere Verkehrsmittel als Alternative zum Individualverkehr, die eine grenzüberschreitende Mobilität ermöglichen. Das sich ändernde Nutzerverhalten bietet der FlixMobility-Gruppe die Chance, sich als eine unverwechselbare Marke für neue Mobilität zu entwickeln und somit die Ertragslage positiv zu beeinflussen. 5. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Die wesentlichen Finanzinstrumente der FlixMobility bzw. der FlixMobility-Gruppe sind Forderungen, Guthaben bei Banken sowie Verbindlichkeiten. Der Bereich Treasury des Konzerns überwacht und steuert die damit verbundenen Finanzrisiken. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Wechselkursrisiko, das Zinsrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die Risiken werden nach Grad und Ausmaß analysiert und mittels Tools der Bereiche Treasury und Controlling konzernweit gesteuert. Hierbei werden insbesondere zukunftsbezogene Liquiditätsplanungen sowie Ex-post-Analysen der Ein- und Auszahlungen vorgenommen. Soweit Finanzinstrumente Ausfallrisiken ausgesetzt sind, werden entsprechende Wertminderungen vorgenommen. Auf Ebene der FlixMobility stellen ferner die Finanzanlagen wesentliche Finanzinstrumente dar. Die Finanzanlagen sind vollständig durch Eigenkapital gedeckt. Der Bereich Konzern-Treasury berichtet monatlich an den Beirat über die Liquiditätslage des Konzerns. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, welches die Unternehmensstrategie sowie Maßnahmen zur Risikominimierung überwacht. 6. Prognosebericht Erwartete Entwicklung des Konzerns Die FlixMobility-Gruppe geht grundsätzlich davon aus, deutlich weniger von den strukturellen Veränderungen der Reisebranche durch Corona betroffen zu sein als beispielsweise Airlines. Die Flix-Mobility-Gruppe erwartet, dass die Nachfrage in allen Kundensegmenten wieder auf das Vor-COVID-Niveau zurückkehren wird. Einen strukturellen Nachfragerückgang (wie beispielsweise bei Geschäftsreisen im Flugzeug) erwartet die Gruppe nicht. Kurzfristig besteht durch die weiter bestehenden Reiserestriktionen allerdings eine hohe Unsicherheit in Bezug auf die Nachfrage nach Bus- und Bahnreisen. Dieser Unsicherheit ist ebenso der Unternehmensausblick unterworfen. Die Veränderungen in der Pandemiesituation werden einen wesentlichen und unmittelbaren Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben. Die FlixMobility-Gruppe geht allerdings davon aus, dass vor allem die steigende Verfügbarkeit wirksamer Impfstoffe und die Immunisierung großer Teile der Bevölkerung die Kundennachfrage so unterstützt, dass das Reiseangebot im Jahresverlauf, vor allem ab der Jahresmitte deutlich ausgeweitet werden kann. Der Konzernumsatz wird somit im Jahr 2021 voraussichtlich signifikant höher als im Vorjahr sein, allerdings erst in Folgejahren das Vorkrisenniveau erreichen. Die fortgesetzte und konsequente Umsetzung von Kostensparmaßnahmen werden die weitere Reduzierung der Fixkosten im Jahr 2021 unterstützen. Abhängig vom Ausmaß der generellen Erholung der Reisebranche und der weiteren Fortschritte der Kostenoptimierungsmaßnahmen wird der operative Verlust der FlixMobility-Gruppe, gemessen am EBITDA sowie adjusted EBITDA, deutlich weniger negativ als im Vorjahr sein. Nach unserer Liquiditätsplanung wird die FlixMobility-Gruppe im Geschäftsjahr 2021 trotz aller Einschränkungen jederzeit in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In Bezug auf die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren ist eine kontinuierliche Verbesserung geplant. Erwartete Entwicklung der Gesellschaft Erwartete Umsatz- und Ergebnisentwicklung bei der Gesellschaft entspricht dem Ausblick für die Gruppe.
München, den 28. April / 26. Mai 2021 Daniel Krauss André Schwämmlein Jochen Engert Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020der FlixMobility GmbH, MünchenI. Allgemeine Angaben Die FlixMobility GmbH mit Sitz in München ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer 197620 registriert. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Nach den in § 267 HGB definierten Größenklassen handelt es sich bei der Gesellschaft um eine große Kapitalgesellschaft. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen erfolgen linear. Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte bestimmen sich nach dem Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Da die Nutzungsdauern der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht verlässlich geschätzt werden können, erfolgt deren Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Geringwertige Anlagegüter wurden bis 2018 mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 in Anlehnung an das Steuerrecht (§ 6 Abs. 2a EStG) als Sammelposten aktiviert und im Geschäftsjahr und in den vier folgenden Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Seit 2019 werden alle Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird von dem Wahlrecht gem. § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Sie werden mit den Herstellungskosten bewertet und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Herstellungskosten beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen (inkl. Lohnnebenkosten), Sondereinzelkosten in Form von IT-Lizenzen und einen Gemeinkostenzuschlag für den Wertverzehr des Anlagevermögens, Raum- und Raumnebenkosten sowie auf den Zeitraum der Herstellung entfallene Fremdkapitalzinsen. In den Herstellungskosten sind ferner von Dritten sowie der FlixMobility Tech GmbH auf Basis von Dienstverträgen geleistete Entwicklungsarbeiten enthalten. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Eine Pauschalwertberichtigung wird nicht gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert in Euro bilanziert. Kassenbestände und Guthaben in Fremdwährung werden am Stichtag zum aktuellen Devisenkassakurs umgerechnet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ermittelt. Unterschiedliche Wertansätze ergeben sich im Wesentlichen aus den für steuerliche Zwecke nicht ansetzbaren Herstellungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Abschreibungsdauer erworbener Geschäfts- oder Firmenwerte. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden wurden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Der Berechnung wurde ein Ertragssteuersatz von 31,84 % zugrunde gelegt. Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB werden sich ergebende Steuerentlastungen als aktive latente Steuern angesetzt und die latenten Steuern insgesamt nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB saldiert ausgewiesen. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich abgezinst. Erhaltene Anzahlungen und Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet; für die übrigen Fremdwährungsforderungen gilt umgekehrt das strenge Niederstwertprinzip. Reisegutscheine werden nach Ablauf ihrer Gültigkeit über den GuV-Posten Umsatzerlöse ertragswirksam vereinnahmt. In Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2020 in Anspruch genommenen Kurzarbeit erhaltene Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagengitter. Im Anlagevermögen der FlixMobility GmbH sind aktivierte Entwicklungsaufwendungen inklusive Anlagen im Bau in Höhe von insgesamt TEUR 27.837 (im Vorjahr: TEUR 25.688) enthalten. Die Zugänge zu den selbst geschaffenen Vermögensgegenständen betrugen im Geschäftsjahr 2020 TEUR 12.364 (im Vorjahr: TEUR 12.809), wovon TEUR 8.435 auf Zugänge zu Anlagen im Bau entfallen (im Vorjahr: TEUR 4.785). Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Zugänge zum erworbenen Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 2.624 (im Vorjahr: TEUR 12.883). Die bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Beteiligungen an folgenden Gesellschaften:
Auf die Anteile an verbundenen Unternehmen (TEUR 382.381; Vorjahr: TEUR 296.224) waren trotz hoher Jahresfehlbeträge aller wesentlichen Tochterunternehmen keine Abschreibungen vorzunehmen, da anhand der positiven Prognosen keine voraussichtlich dauernden Wertminderungen vorliegen. Geleistete Anzahlungen, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten In den Forderungen der FlixMobility GmbH sind im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten. Diese resultieren überwiegend aus gewährten Darlehen oder laufenden Verrechnungen. Der Posten sonstige Vermögensgegenstände besteht im Wesentlichen aus Forderungen gegen Payment-Service-Provider. Forderungen aus Kautionen in Höhe von TEUR 65 (im Vorjahr: TEUR 10) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die restlichen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben unverändert zum Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Eigenkapital Der Rückgang der Kapitalrücklage um TEUR 7.379 resultiert aus einer Rückzahlung an Gesellschafter. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Personalrückstellungen (Bonus und Urlaub) mit TEUR 2.298 (im Vorjahr: TEUR 5.889), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen mit TEUR 2.131 (im Vorjahr: TEUR 3.955), Rückstellungen für bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten mit TEUR 1.515 (im Vorjahr: TEUR 512) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten mit TEUR 3.023 (im Vorjahr: TEUR 595). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Kontokorrentkredite und Darlehen in Höhe von TEUR 125.088 (im Vorjahr: TEUR 27). Davon haben TEUR 125.000 eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Der Posten Erhaltene Anzahlungen beinhaltet nicht eingelöste Gutscheine. Die zum Jahresende bilanzierten Anzahlungen haben mit TEUR 25.145 eine Laufzeit von bis zu einem Jahr (Vorjahr: TEUR 25.527) und mit TEUR 12.572 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aber unter fünf Jahren (Vorjahr: TEUR 0). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten und haben, wie im Vorjahr, Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Latente Steuern Zum Bilanzstichtag wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 19.350 (im Vorjahr: TEUR 54.859) ausgewiesen. Dieser setzt sich zusammen aus aktiven latenten Steuern aufgrund unterschiedlicher steuer- und handelsrechtlicher Nutzungsdauern der erworbenen Geschäfts- und Firmenwerte sowie aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge sowie passiven latenten Steuern aus der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus verfallenen Gutscheinen sowie erbrachten Serviceleistungen (HQ Services) an Tochtergesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 694 (im Vorjahr: TEUR 2.523) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kursverluste in Höhe von TEUR 7.763 (im Vorjahr: TEUR 865). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit TEUR 596 (im Vorjahr: TEUR 1.506) verbundene Unternehmen. Der Gesamtbetrag der Entwicklungsaufwendungen beträgt im Geschäftsjahr 2020 TEUR 26.285 (im Vorjahr: TEUR 19.077). Davon wurden TEUR 12.364 aktiviert (vgl. Abschnitt III). Außergewöhnliche Aufwendungen i.S.d. § 285 Nr. 31 HGB stellen im Geschäftsjahr 2020 die Aufwendungen aus der Auflösung aktiver latenter Steuern in Höhe von TEUR 35.509 dar. Als außergewöhnlich sind ebenfalls die in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthaltenen Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit in Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2020 in Anspruch genommenen Kurzarbeit in Höhe von TEUR 1.074 anzusehen. V. Sonstige Angaben Arbeitnehmerzahl Im Jahresdurchschnitt waren bei der FlixMobility GmbH 417 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt, davon 397 in Vollzeit/Teilzeit sowie 20 Werkstudenten. Darüber hinaus beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 20 Praktikanten. Haftungsverhältnisse und sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen Ferner ist die FlixMobility GmbH Auftraggeber von Mietavalen in Höhe von insgesamt TEUR 3.103, die teilweise zugunsten von verbundenen Unternehmen bestehen, sowie von Avalen bzw. Bürgschaften für sonstige Vertragsverhältnisse in Höhe von TEUR 45. Des Weiteren besteht eine Garantie gegenüber der Trainpool GmbH & Co KG i.H.v. TEUR 126.000, dass im Falle von Verzögerungen bei der Fahrzeugaufbereitung, ausbleibenden Leasingzahlungen seitens der Leasingnehmer (FlixTrain GmbH), unvermieteten Schienenfahrzeugen etc. diese von der FlixMobility GmbH erbracht werden. Aufgrund der Liquiditätslage der begünstigten verbundenen Unternehmen wird eine Inanspruchnahme aus den vorstehend genannten Haftungsverhältnissen aktuell als unwahrscheinlich angesehen. Zum Stichtag 2020 beträgt der Darlehensbestand der FlixMobility TEUR 125.000 (im Vorjahr: TEUR 0). Insgesamt stehen der FlixMobility GmbH, gemeinsam mit der FlixBus DACH GmbH, Kreditlinien in Höhe von TEUR 225.000 zur Verfügung. Diese können durch beide Unternehmen in Anspruch genommen werden und im Falle einer Inanspruchnahme haften beide Unternehmen gesamtschuldnerisch. Zum 31. Dezember 2020 hat die FlixBus DACH GmbH von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, weshalb sich in diesem Zusammenhang keine Haftungsverhältnisse für die FlixMobility GmbH ergeben. Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen, welche aus abgeschlossenen Mietverträgen resultieren:
Angabe nach § 285 Nr. 28 HGB - Gesamtbetrag der Beträge im Sinne des 268 Abs. 8 HGB
Die frei verfügbaren Rücklagen abzüglich Verlustvortrag und Jahresfehlbetrag übersteigen sowohl den Betrag der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern als auch den Betrag der aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge (nach Abzug sonstiger passiver latenter Steuern), und zwar einzeln wie auch in Summe. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Sämtliche Geschäftsführer sind hauptberuflich bei der Gesellschaft angestellt. Beiratsmitglieder Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
Gesamtbezüge der Organmitglieder Im Geschäftsjahr betrugen die Gesamtbezüge der Organmitglieder der FlixMobility GmbH:
Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernanhang der Gesellschaft enthalten. Anteilsbesitz gem. 285 Nr. 11 HGB Der Anteilsbesitz der FlixMobility GmbH ist folgender Aufstellung zu entnehmen:
1) Ergebnisabführungsvertrag mit
FlixMobility GmbH.
ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag der FlixMobility GmbH in Höhe von EUR -169.601.377,79 sowie den Verlustvortrag von TEUR -131.238.557,69 auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Die Corona-Pandemie beeinflusst die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft und der FlixMobility Gruppe weiterhin erheblich. Während ab Anfang April in den USA und dem Vereinigten Königreich wieder ansteigende Reiseaktivitäten zu verzeichnen sind, bestehen in weiten Teilen Europas weiterhin starke Beschränkungen der Reiseindustrie. Durch weitere Eigenkapital- und/oder Liquiditätsmaßnahmen soll zeitnah die Kapitalausstattung weiter verbessert werden. Dazu sind bereits konkrete Maßnahmen in der Umsetzung.
München, den 26. Mai 2021 Daniel Krauss André Schwämmlein Jochen Engert Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FlixMobility GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FlixMobility GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der FlixMobility GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 26. Mai 2021 Deloitte
GmbH
Dr. Thomas Reitmayr, Wirtschaftsprüfer Sandro Süß, Wirtschaftsprüfer Inhaltsverzeichnis Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 1. Allgemeine Angaben 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses 2.2. Konsolidierung 2.3. Fremdwährung 2.4. Ertragsrealisierung 2.5. Ertragsteuern 2.6. Immaterielle Vermögenswerte 2.7. Sachanlagen 2.8. Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts 2.9. Zuwendungen der öffentlichen Hand 2.10. Leasing 2.11. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.12. Vorräte 2.13. Finanzielle Vermögenswerte 2.14. Liquide Mittel 2.15. Eigenkapital 2.16. Anteilsbasierte Vergütungen 2.17. Leistungen an Arbeitnehmer 2.18. Rückstellungen 2.19. Finanzielle Verbindlichkeiten 2.20. Aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Eventualverbindlichkeiten 2.21. Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten 2.22. Neue und geänderte Standards und Interpretationen 2.23. Neue aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen 3. Unternehmenszusammenschlüsse 4. Angaben zu Tochterunternehmen 5. Segmentinformationen 6. Umsatzerlöse 7. Umsatzkosten 8. Sonstige betriebliche Erträge 9. Verwaltungskosten 10. Service- und Betriebskosten 11. Marketing- und Vertriebskosten 12. Forschungs- und Entwicklungskosten 13. Finanzergebnis 14. Ertragsteuern 15. Geschäfts- oder Firmenwert 16. Immaterielle Vermögenswerte 17. Sachanlagen 18. Vorräte 19. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 20. Sonstige Vermögenswerte 21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 22. Gezeichnetes Kapital 23. Kapitalrücklage 24. Gewinnrücklage 25. Weitere Eigenkapitalbestandteile 26. Anteilsbasierte Vergütungen 27. Leistungen an Arbeitnehmer 28. Rückstellungen 29. Finanzverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 30. Sonstige Verbindlichkeiten 31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten 32.1. Kapitalrisikomanagement 32.2. Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten 32.3. Ziele des Finanzrisikomanagements 32.4. Marktrisiko 32.5. Wechselkursrisikomanagement 32.6. Zinsrisikomanagement 32.7. Ausfallrisikomanagement 32.8. Liquiditätsrisikomanagement 32.9. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert 33. Liquide Mittel 34. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen 35. Leasingverhältnisse 36. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen 37. Mitarbeiter 38. Honorar des Abschlussprüfers 39. Organe der Gesellschaft 40. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 41. Genehmigung des Konzernabschlusses Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Konzernanhang1. Allgemeine Angaben Die FlixMobility GmbH (nachfolgend auch "Gesellschaft") ist eine in Deutschland ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die FlixMobility GmbH als Mutterunternehmen bildet gemeinsam mit ihren direkten und indirekten Tochterunternehmen die FlixMobility-Gruppe (nachfolgend auch "FlixMobility" oder "Konzern"). Die FlixMobility GmbH mit Sitz in München ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer 197620 registriert. Die Hauptaktivität der Gesellschaft ist die Planung, Konzessionsbeantragung, Vermarktung, der Vertrieb und Betrieb sowie die Organisation des Betriebs von Fernverkehren im nationalen und internationalen Personenverkehr, der Einkauf, Vermarktung und Vertrieb von damit direkt und indirekt im Zusammenhang stehenden Produkten und Dienstleistungen. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 und 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die FlixMobility GmbH erstellt und veröffentlicht ihren Konzernabschluss in Euro. Sofern nicht etwas anderes angegeben wird, werden die Zahlen auf tausend Euro gerundet. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und dass dargestellte Pronzentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen. 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt FlixMobility bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/oder die Angabepflichten grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon ausgenommen sind:
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1,2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
2.2. Konsolidierung 2.2.1. Tochterunternehmen Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie:
Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Wenn die Gesellschaft keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht sie das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn sie durch ihre Stimmrechte über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Bei der Beurteilung, ob ihre Stimmrechte für die Bestimmungsmacht ausreichen, berücksichtigt die Gesellschaft alle Tatsachen und Umstände, darunter:
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind den Gesellschaftern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Gesellschafter einen Negativsaldo aufweisen. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert. Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Wenn die Gesellschaft die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Entkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst. Dieser wird ermittelt aus der Differenz zwischen
Alle im Zusammenhang mit diesem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge werden so bilanziert, wie dies bei einem Verkauf der Vermögenswerte erfolgen würde, d.h. Umgliederung in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder direkte Übertragung in die Gewinnrücklage. Sofern die Gesellschaft Anteile an dem bisherigen Tochterunternehmen zurückbehält, werden diese mit dem zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung festgestellten beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser Wert stellt die Anschaffungskosten der Anteile dar, die abhängig vom Grad der Beherrschung in der Folge gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente oder nach den Vorschriften für assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bewertet werden. Befreiender Konzernabschluss Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften FlixBus DACH GmbH, FlixMobility Experience GmbH, FlixMobility Tech GmbH, FlixTrain GmbH and FlixCharter GmbH haben von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. 2.2.2. Unternehmenserwerbe Der Erwerb von Unternehmen (Share Deal sowie Asset Deals soweit sie einen Geschäftsbetrieb darstellen) wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Verbindlichkeiten und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Hierzu gelten folgende Ausnahmen:
Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Verbindlichkeiten. Für den Fall, dass sich - auch nach nochmaliger Beurteilung - ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht gewähren, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, werden bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben bewertet, die sich aus anderen Standards ergeben. Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung innerhalb des Bewertungszeitraums werden rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes sind Anpassungen um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden. Der Bewertungszeitraum darf jedoch ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten. Die Bilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die keine Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, erfolgt in Abhängigkeit davon, wie die bedingte Gegenleistung einzustufen ist. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Eine bedingte Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, wird an nachfolgenden Abschlussstichtagen gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente oder IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen, sofern anzuwenden, bewertet und ein resultierender Gewinn oder Verlust in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Falle eines sukzessiven Unternehmenszusammenschlusses wird der zuvor von der Gesellschaft an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Vor dem Erwerbszeitpunkt im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen an den zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltenen Eigenkapitalanteilen werden in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, wenn die Gesellschaft die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erlangt. Ist die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende eines Geschäftsjahres noch nicht abgeschlossen, gibt die Gesellschaft für die Posten mit derartiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Sofern innerhalb des Bewertungszeitraums neue Informationen bekannt werden, die die Verhältnisse zum Erwerbszeitpunkt erhellen, werden die vorläufig angesetzten Beträge korrigiert bzw. es werden zusätzliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten angesetzt, falls erforderlich. 2.3. Fremdwährung Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nichtmonetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nichtmonetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro (EUR) umgerechnet, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum monatlichen Durchschnittskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebes werden alle angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die FlixMobility aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dabei werden folgende Transaktionen als Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs angesehen:
Werden Teile eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb einschließt, veräußert, ohne dass es zu einem Verlust der Beherrschung kommt, wird der Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen, der auf den veräußerten Anteil entfällt, ab dem Veräußerungszeitpunkt den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet. Bei einer teilweisen Veräußerung von Anteilen an assoziierten Unternehmen oder gemeinsamen Vereinbarungen ohne Statuswechsel wird der entsprechende Anteil am Betrag der Umrechnungsdifferenzen hingegen erfolgswirksam umgegliedert. Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Resultierende Umrechnungsdifferenzen werden in der Rücklage aus der Währungsumrechnung erfasst. Die für die Umrechnung verwendeten Wechselkurse der wesentlichen Währungen in der FlixMobility-Gruppe ergeben sich aus folgender Tabelle:
2.4. Ertragsrealisierung Die Umsatzerlöse unterscheiden sich grundsätzlich danach, ob die FlixMobility als Prinzipal (Beförderungsleistungen) oder Agent (Vermittlungsleistungen) handelt. Dies bestimmt sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit den Reisepartnern. Bei Beförderungsleistungen werden die Umsatzerlöse bei Erbringung der Beförderungsleistung grundsätzlich zeitraumbezogen realisiert. Bei Vermittlungsleistungen werden die Umsatzerlöse zeitpunktbezogen bei Vermittlung der Bustickets bzw. bei Antritt der Fahrt realisiert. Die Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und um erwartete Stornobeträge, Rabatte und andere ähnliche Abzüge gekürzt, d.h., die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem der Konzern voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Minderung der Umsatzerlöse kommt, und sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. FlixMobility hat darauf verzichtet, die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen aus einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn bei Vertragsbeginn erwartet wird, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung einer zugesagten Beförderungsleistung auf den Kunden und der Bezahlung dieser Beförderungsleistung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. FlixMobility erfasst die zusätzlichen Kosten einer Vertragsanbahnung bei ihrem Entstehen als Aufwand, wenn der Abschreibungszeitraum, den das Unternehmen anderenfalls erfasst hätte, nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2.5. Ertragsteuern Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar. Laufende und latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst. Laufende Steuern Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren. Für zu versteuernde temporäre Differenzen, die aus Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden latente Steuerschulden gebildet, es sei denn, dass FlixMobility die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche, die sich aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen ergeben, werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zukunft umkehren werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie FlixMobility zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. 2.6. Immaterielle Vermögenswerte Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte Separat, d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft. Schätzungsänderungen werden stets prospektiv berücksichtigt. Geschäfts- oder Firmenwert Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, werden jährlich bzw. anlassbezogen auf Wertminderung geprüft. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und des Nutzungswerts) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, wird der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der Einheit zugeordnet. Der Werthaltigkeitstest wird nach der Discounted-Cashflow-Methode durchgeführt. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten sowie des Nutzungswertes werden die zu erwartenden Cashflows aus den Daten der Unternehmensplanung zugrunde gelegt. Sofern erforderlich, wird die Unternehmensplanung an abweichende Markterwartungen angepasst. Die zu erwartenden Cashflows werden anhand eines marktadäquaten Zinssatzes abgezinst. Im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich der Verkaufskosten werden keine spezifischen Synergien der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten berücksichtigt. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und Entwicklungskosten Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus einer Entwicklungstätigkeit ergibt, wird dann bilanziert, wenn die folgenden Punkte erfüllt und nachgewiesen sind:
Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmalig aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Bis zur Fertigstellung werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte zur Herstellungskosten, einschließlich aktivierter Fremdkapitalkosten, als Anlagen im Bau erfasst. In den Folgeperioden werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, genauso wie erworbene immaterielle Vermögenswerte, zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Aktivierte Entwicklungskosten werden im Konzern über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren linear abgeschrieben. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, genauso wie einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Nutzungsdauern Folgende Nutzungsdauern wurden für die Berechnung der Abschreibungen zugrunde gelegt:
Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang, oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird, auszubuchen. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.7. Sachanlagen Büro- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt derart, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten (mit Ausnahme von Grundstücken oder Anlagen im Bau) abzüglich ihrer Restwerte über deren Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden an jedem Abschlussstichtag überprüft. Sämtliche notwendigen Schätzungsänderungen werden prospektiv berücksichtigt. Die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern wurden für die Ermittlung der Abschreibungen der wesentlichen Sachanlagen zugrunde gelegt:
Eine Sachanlage wird bei Abgang, oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang erwartet wird, ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.8. Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts Zu jedem Abschlussstichtag überprüft FlixMobility die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird mindestens jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf die jüngste Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. 2.9. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden so lange nicht erfasst, bis eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass FlixMobility die dazugehörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwendungen auch gewährt werden. Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmäßig in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, und zwar in den Perioden, in denen FlixMobility die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. 2.10. Leasing FlixMobility als Leasingnehmer FlixMobility bilanziert grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen sowie Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen:
Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Nutzungsrechte werden mit dem Barwert der Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses vorgenommen. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monate) wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht, und die Leasingzahlungen linear als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und- Verlust-Rechnung erfasst. Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen bieten FlixMobility eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Laufzeitänderungen aus der Ausübung von Verlängerungsoptionen bzw. Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Konzerninterne Leasingverhältnisse werden gemäß IFRS 8 in der Segmentberichterstattung grundsätzlich wie operative Mietverhältnisse dargestellt. Die Nutzungsrechte werden nach IAS 36 auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise auf eine mögliche Wertminderung vorliegen. Die Leasingverbindlichkeit wird berechnet mittels Diskontierungszinssätzen, Vertragslaufzeit, Abgrenzung der fixen Leasingzahlungen. Zur Ermittlung des Barwerts der künftigen Mindestleasingzahlungen werden laufzeitkompatible Fremdkapitalzinssätze länder- und währungsspezifisch angewendet unter Berücksichtigung von Grundmietzeit und Verlängerungsoptionen, sofern diese hinreichend sicher ausgeübt werden. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit (unter Anwendung der Effektivzinsmethode) und durch Reduzierung des Buchwerts der Leasingverbindlichkeit um die geleisteten Leasingzahlungen. FlixMobility als Leasinggeber Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken von FlixMobility auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft. FlixMobility erfasst eine Forderung in Höhe der Nettoinvestition aus dem Leasingverhältnis. Die periodische Verteilung der Erträge aus den Finanzierungsleasingverträgen ergibt eine im Zeitablauf konstante Verzinsung des ausstehenden Nettoinvestitionswerts aus den Finanzierungsleasingverhältnissen. Im Berichtsjahr lagen derartige Finanzierungsleasingverhältnisse nicht vor. 2.11. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich Transaktionskosten, angesetzt. Nach dem erstmaligen Ansatz werden als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert - Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen abzüglich kumulierter außerplanmäßiger Abschreibungen. Eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird in der Periode des Abgangs in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.12. Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Bewertung der Vorräte folgt der Anschaffungskosten- und/oder Durchschnittskostenmethode. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. 2.13. Finanzielle Vermögenswerte Erstmaliger Ansatz und Bewertung Finanzielle Vermögenswerte sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides. Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Die Zuordnung hängt von der Art und dem Verwendungszweck der finanziellen Vermögenswerte ab und erfolgt bei Zugang. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zum Erfüllungstag, sofern es sich um Finanzvermögenswerte handelt, deren Lieferung innerhalb des für den betroffenen Markt üblichen Zeitrahmens erfolgt. Folgebewertung Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) FlixMobility bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgs neutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Im Berichtsjahr 2020 gab es keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte. Ausbuchung Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d.h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird. Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sind in den folgenden Anhangsangaben enthalten:
Sofern bezüglich finanzieller Vermögenswerte objektive Hinweise auf eine Wertminderung festgestellt werden, wird eine detaillierte Analyse des spezifischen Risikos durchgeführt und eine individuelle Risikovorsorge unter Berücksichtigung von Sicherheiten gebildet. Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL). Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde. 2.14. Liquide Mittel Liquide Mittel werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sie umfassen Barbestände, auf Abruf zur Verfügung stehende Bankguthaben und andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte, die im Zeitpunkt der Anschaffung eine Laufzeit von maximal drei Monaten aufweisen. Bankguthaben und Kassenbestände beinhalten Bankbestände mit Verfügungsbeschränkung, die in Kapitel 33 näher erläutert werden. Das Kreditrisiko dieser Finanzinstrumente wird unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage, Kreditwürdigkeit und/oder der Prämien für Risikoausfallversicherungen (Credit Default Swap (CDS)) anderer Finanzinstitute bestimmt. Aufgrund der relativ kurzfristigen Laufzeiten sowie der Beurteilung der Bonität der Kontrahenten wird das Kreditrisiko als unwesentlich eingestuft. 2.15. Eigenkapital Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Verbindlichkeiten begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären. Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden direkt vom Eigenkapital abgezogen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. 2.16. Anteilsbasierte Vergütungen FlixMobility hat anteilsbasierte Vergütungspläne für ausgewählte Personen aufgelegt. Gewährt werden virtuelle Optionen. Mit diesen erhalten die Optionsberechtigten die Chance an künftigen Steigerungen des Unternehmenswerts zu partizipieren. Im Gegensatz zu echten Optionen geben die virtuellen Optionen dem jeweiligen Optionsberechtigten bei Optionsausübung kein einseitiges Recht zur Übernahme von Geschäftsanteilen, sondern räumen ihm bei Vorliegen bestimmter Ausübungsvoraussetzungen einen vertraglichen Anspruch gegen FlixMobility, nach Wahl der Gesellschaft entweder eine Geldleistung oder Geschäftsanteile zu erhalten. Ob der Ausgleich durch eine Geldleistung oder durch Eigenkapitalinstrumente der Gesellschaft erfolgt, liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Optionspläne sind als anteilsbasierte Vergütungen mit Erfüllungswahlrecht beim Unternehmen einzustufen (IFRS 2.41 ff.). Gegenwärtige Verpflichtungen zum Barausgleich liegen nicht vor, weshalb die Optionspläne nach den Vorschriften für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu bilanzieren sind. Die Optionen werden über verschiedene Zeiträume durch Tätigwerden für FlixMobility erdient. Die Erdienungszeiträume beginnen mit dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt. Der zum Gewährungszeitpunkt zu ermittelnde beizulegende Zeitwert wird über den Erdienungszeitraum (basierend auf der von FlixMobility vorgenommenen Schätzung der Anzahl der Optionen, die voraussichtlich ausübbar werden) linear als Aufwand mit einer entsprechenden Gegenbuchung im Eigenkapital erfasst. Damit zu treffende Annahmen und verbundene Erwartungen werden zu jedem Abschlussstichtag von der FlixMobility überprüft. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der gewährten virtuellen Optionen wird eine Optionspreisbewertung nach Black/Scholes durchgeführt. FlixMobility wendet eine "Prior Sale of Company Share"-Methode an. Mit dieser marktwertorientierten Bewertungsmethode wird der Unternehmenswert geschätzt. Dabei werden frühere im Rahmen von Finanzierungsrunden erfolgte Verkäufe von Eigenkapitaltiteln der Gesellschaft berücksichtigt. Da die Anteile an diverse bestehende und neue Investoren ausgegeben wurden, lässt sich die Preisfindung als aussagekräftiger Indikator für den beizulegenden Zeitwert ansehen. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der virtuellen Optionen werden Abschläge für fehlende Marktfähigkeit (DLOMs, Discounts for Lack of Marketability) angesetzt. Diese Abschläge werden auf die heranzuziehenden Unternehmens- bzw. Anteilswerte vorgenommen, um dem Umstand, dass die Anteile nicht sofort verkauft werden können, Rechnung zu tragen. In die Berechnungen gehen dabei Schätzungen ein, wann (in zeitlicher Hinsicht) die virtuellen Optionen ausübbar sind. 2.17. Leistungen an Arbeitnehmer Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben und dem Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld), werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der sonstigen Rücklagen und werden nicht mehr in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt. Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile:
Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar. Jede Überdeckung, die durch diese Berechnung entsteht, ist auf den Barwert künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in Form von Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne zur Verfügung steht. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. Für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer ist in der Periode der Leistungserbringung seitens der Arbeitnehmer der nicht abgezinste Betrag der Leistung zu erfassen, der erwartungsgemäß im Austausch für die erbrachte Leistung gezahlt wird. Die erwarteten Kosten für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer in Form von vergüteten Abwesenheiten sind im Fall ansammelbarer Ansprüche dann zu erfassen, wenn die Arbeitsleistungen, die die Ansprüche der Arbeitnehmer auf bezahlte künftige Abwesenheit erhöhen, erbracht werden. Im Fall nicht ansammelbarer Ansprüche erfolgt die Erfassung hingegen in dem Zeitpunkt, in dem die Abwesenheit eintritt. 2.18. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn FlixMobility eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher und/oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages der Rückstellung möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert, der sich am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung ergibt, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Dabei sind der Verpflichtung inhärente Risiken und Unsicherheiten zu berücksichtigen. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. 2.19. Finanzielle Verbindlichkeiten Erstmaliger Ansatz und Bewertung Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt der Emission von finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung erfasst. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten und derivative Finanzinstrumente. Folgebewertung Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab: Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. FlixMobility klassifiziert bedingte Kaufpreisbestandteile als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei werden sämtliche aus der Bewertung resultierenden Gewinne oder Verluste erfolgswirksam vereinnahmt. Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Nettogewinn oder -verlust schließt die für die finanzielle Verbindlichkeit bezahlten Zinsen ein und wird im Posten Sonstiges Finanzergebnis ausgewiesen. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes wird in Kapitel 32.9 beschrieben. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Nach der erstmaligen Erfassung werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten einschließlich verzinslicher Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. Ausbuchung Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst. Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 2.20. Aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Eventualverbindlichkeiten Aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Eventualverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. An darauffolgenden Abschlussstichtagen werden solche Eventualverbindlichkeiten mit dem höheren Betrag aus dem erstmaligen Ansatz gegebenenfalls abzüglich der in Übereinstimmung mit den Anforderungen für Ertragsrealisierung erfassten kumulierten Auflösung und dem sich gem. IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen ergebenden Wert angesetzt. 2.21. Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten Bei der Anwendung der in Kapitel 2 dargestellten Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt. Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten betreffen insbesondere die Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste, von derivativen Finanzinstrumente, sofern einschlägig, Pensionsverpflichtungen, Leasingverhältnissen und Steuern. 2.21.1. Bedeutende Ermessensausübung der Geschäftsführung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bedeutende Ermessensausübungen bestehen insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten. Die Bestimmung der Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte erfolgt auf Basis der bisherigen Erfahrungen und bestmöglicher Schätzungen. Einzelheiten zu den immateriellen Vermögenswerten können dem entsprechenden Kapitel 16 entnommen werden. 2.21.2. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erforderlich wird. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts Für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist es erforderlich, den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, zu ermitteln. Die Berechnung des erzielbaren Betrags bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung. Wenn die tatsächlich erwarteten künftigen Cashflows geringer als bisher geschätzt ausfallen, kann sich eine wesentliche Wertminderung ergeben. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung über die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse, die langfristigen Wachstumsraten sowie die zur Diskontierung verwendeten WACC-Sätze abhängig und daher mit Unsicherheiten und Ermessensspielräumen behaftet. Weitere Einzelheiten zum Geschäfts- oder Firmenwert können dem Kapitel 15 entnommen werden. Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste Bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste von Finanzinstrumenten verwendet FlixMobility vernünftige und belastbare zukunftsgerichtete Informationen, die auf Annahmen über die zukünftige Entwicklung der verschiedenen relevanten wirtschaftlichen Faktoren und darüber, wie sich diese Faktoren gegenseitig beeinflussen werden, beruhen. Der "loss given default" (LGD) ist eine Schätzung des Verlusts bei Ausfall. Sie basiert auf der Differenz zwischen den fälligen vertraglichen Zahlungsströmen und denen, die der Kreditgeber, unter Berücksichtigung der Zahlungsströme aus Sicherheiten und integralen Kreditsicherheiten, im Falle eines Ausfalls erwarten würde. Die "probability of default" (PD) stellt einen zentralen Faktor zur Berechnung der Wertberichtigung dar. Diese ist eine Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit über einen bestimmten Zeithorizont, deren Berechnung historische Daten sowie aktuelle Annahmen und Erwartungen über zukünftige Bedingungen umfasst. Weitere Einzelheiten können Kapitel 19 entnommen werden. Der Konzern nutzt eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu berechnen. Die Wertberichtigungsquoten werden auf der Grundlage der Überfälligkeitsdauer in Tagen bestimmt. Verschiedene (nach Kriterien wie der geografischen Region, der Produktart und dem Kundentyp) zu Gruppen zusammengefasste Kundensegmente mit ähnlichen Ausfallmustern bestehen nicht. Die Wertberichtigungstabelle basiert anfänglich auf den historischen Ausfallquoten des Konzerns. Anschließend kalibriert der Konzern die Tabelle, um seine historischen Kreditausfälle an zukunftsbezogene Informationen anzupassen. Zu jedem Abschlussstichtag werden die historischen Ausfallquoten aktualisiert und Änderungen der zukunftsbezogenen Schätzungen analysiert. Zur Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, vergleicht FlixBus das Risiko eines Ausfalls des Finanzinstruments zum Bilanzstichtag mit dem entsprechenden Risiko eines Ausfalls des Finanzinstruments zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Bei dieser Beurteilung berücksichtigt FlixBus sowohl quantitative als auch qualitative Informationen, die angemessen und nachvollziehbar sind, einschließlich historischer Erfahrungen und zukunftsorientierter Informationen, die ohne übermäßigen Aufwand oder Kosten verfügbar sind. Zu den zukunftsgerichteten Informationen gehören die Zukunftsaussichten der Branchen, in denen die Schuldner des Konzerns tätig sind. FlixBus betrachtet die folgenden Umstände als Ausfallereignisse, da die historische Erfahrung zeigt, dass finanzielle Vermögenswerte, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, im Allgemeinen nicht einbringlich sind: wenn vertraglich vereinbarte Verpflichtungen durch den Schuldner nicht erfüllt werden oder intern ermittelte oder aus externen Quellen gewonnene Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner vollständig bezahlen wird (ohne Berücksichtigung von gehaltenen Sicherheiten). Ungeachtet der vorstehenden Analyse geht FlixBus grundsätzlich davon aus, dass ein Ausfall eingetreten ist, wenn ein finanzieller Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist, es sei denn, es liegen angemessene und nachvollziehbare Informationen vor, um nachzuweisen, dass ein finanzieller Vermögenswert weiterhin werthaltig ist. Ein objektiver Hinweis auf Wertminderung liegt vor, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die einen negativen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cashflows des entsprechenden finanziellen Vermögenswerts haben. Der Nachweis, dass ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, beinhaltet die Ereignisse, wie z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Kreditnehmers, einen Ausfall oder die Überfälligkeit einer Zahlung, Insolvenz oder drohende Insolvenz des Kreditnehmers. FlixBus schreibt einen finanziellen Vermögenswert direkt ab und vermindert dadurch den Bruttobuchwert, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf eine Zahlung mehr besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schuldner sich in einem Liquidations- oder Insolvenzverfahren befindet oder, im Fall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen mehr als 3 Jahre überfällig sind, je nachdem, was früher eintritt. Bereits abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können noch Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Konzerns sein. Etwaige daraus erhaltene Rückflüsse werden bei Eintritt erfolgswirksam erfasst. Die Beurteilung des Zusammenhangs zwischen historischen Ausfallquoten, prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und erwarteten Kreditausfällen stellt eine wesentliche Schätzung dar. Die Höhe der erwarteten Kreditausfälle hängt von Änderungen der Umstände und der prognostizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die historischen Kreditausfälle des Konzerns und die Prognose der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind möglicherweise nicht repräsentativ für die tatsächlichen Ausfälle der Kunden in der Zukunft. Informationen über die erwarteten Kreditverluste bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns sind in Kapitel 21 enthalten. Pensionsverpflichtungen Die Pensionsverpflichtungen werden anhand versicherungsmathematischer Berechnung ermittelt. Diese hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, die auf Annahmen und Einschätzungen hinsichtlich des Abzinsungssatzes, erwarteter Erträge aus Planvermögen, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeit und künftiger Rentensteigerungen basieren. Aufgrund der Langfristigkeit der getätigten Zusagen unterliegen die Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Jede Änderung dieser Annahmen hat Auswirkungen auf den Buchwert der Pensionsverpflichtungen. Der Abzinsungssatz, der zur Ermittlung des Barwerts zukünftiger Zahlungen herangezogen wird, wird zum Ende jedes Jahres durch den Konzern ermittelt. Er basiert auf Zinssätzen von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der die Leistungen bezahlt werden und deren Laufzeiten, denen der Pensionsverpflichtungen entsprechen. Weitere Einzelheiten, insbesondere zu den für die zur Berechnung herangezogenen Parametern, können dem Kapitel 27 entnommen werden. Leasingverhältnise Bei der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit werden die Laufzeit der Mietverträge, die verwendeten Diskontierungszinssätze als Bewertungsparameter herangezogen. Zur Ermittlung des Barwerts der künftigen Mindestleasingzahlungen werden länder- und währungsspezifische sowie laufzeitkompatible Fremdkapitalzinssätze angewendet. Verlängerungsoptionen werden bei der Ermittlung der Vertragslaufzeit berücksichtigt, wenn unter Berücksichtigung sämtlicher Tatsachen und Umstände hinreichend sicher ist, solche Option auszuüben. Steuern Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunktes künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts der internationalen Geschäftsbeziehungen und des langfristigen Charakters und der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftige Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Schätzung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Der Buchwert der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge beträgt zum 31.12.2020 75.100 TEUR (Vorjahr: 67.179 TEUR). Weitere Einzelheiten zu den latenten Steuerpositionen können Kapitel 14 entnommen werden. 2.22. Neue und geänderte Standards und Interpretationen
Keine wesentlichen Auswirkungen im aktuellen Berichtsjahr. 2.23. Neue aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards bzw. Interpretationen wurden vom IASB bereits verabschiedet, sind aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten bzw. noch nicht in europäisches Recht übernommen worden. Die Gesellschaft hat die Regelungen nicht vorzeitig angewandt.
3. Unternehmenszusammenschlüsse Im Jahr 2020 erfolgte keine wesentliche Unternehmensakquisition. 4. Angaben zu Tochterunternehmen Einzelheiten zu den Tochterunternehmen, die zum Bilanzstichtag vollkonsolidiert wurden, sind nachstehend aufgeführt:
2 Indirekte Beteiligung über FlixBus Italia
S.r.l., die 100% Anteile an der Gesellschaft hält. Die
Einheit wurde am 8. Januar 2020 liquidiert.
4 Indirekte Beteiligung über FlixBus France
SARL, die 100% Anteile an der Gesellschaft hält. Die
Einheit befindet sich seit 16. September 2020 in
Liquidation
10 Indirekte Beteiligung über Göksu
Seyahat ve Tașimacilik A.Ș., die 100% Anteile an
der Gesellschaft hält.
Im Geschäftsjahr wurden FlixBus Estonia OÜ, FlixBus India Private Limited, FlixBus Holding Do Brasil Ltda., UAB FlixBus Lithuania und SIA FlixBus Latvia erstmalig konsolidiert. Die liquidierten Gesellschaften Roma Marche Linee S.r.l., Transdev Eurolines S.A., Eurolines S.A. Frankreich, Eurolines Nederland B.V., Eurolines S.A. Belgien, Transdev Eurolines CZ a.s. und Levante Autocares S.L. wurden im Geschäftsjahr entkonsolidiert. 5. Segmentinformationen Im Zuge der globalen Expansion der letzten Jahre hat FlixMobility 2020 seine Organisations- und Berichtsstruktur angepasst. Die Anpassung der Segmentberichterstattung erfolgt retrospektiv. Die neue Organisations- und Berichtsstruktur ist, wie zuvor, nach geographischen Regionen (sogenannten "Business Regions") unterteilt. Zu unterscheiden sind dabei die Business Region Europa, Türkei und USA. Weitere unwesentliche Geschäftsaktivitäten, die keinem berichtspflichtigen Segment zugeordnet sind, werden gemeinsam mit den Erträgen und Aufwendungen der zentralen Konzernfunktionen in der Spalte "Weitere Gesellschaften und Konzernfunktionen" der Segmentberichterstattung dargestellt. Auf Ebene einer Business Region beurteilt die Geschäftsführung als Hauptentscheidungsträger den Erfolg der Segmente und die Zuteilung von Ressourcen; dabei wird auf die Kennzahlen Umsatz, EBITDA und adjusted EBITDA zurückgegriffen. Über die Geschäftssegmente wird nach IFRS entsprechend dem konzerninternen Reporting berichtet. Es erfolgte keine Zusammenfassung von Geschäftssegmenten, um zur Ebene der berichtspflichtigen Segmente des Konzerns zu kommen. Die berichtspflichtigen Segmente stellen sich wie folgt dar:
* betrifft Umsatzerlöse überwiegend
aus Gutscheinen
Die Außenumsatzerlöse werden fast ausschließlich mit Beförderungsleistungen erzielt und entsprechen in der Summe den in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesenen Umsatzerlösen. Dies gilt entsprechend für die Ergebnisgrößen EBITDA und adjusted EBITDA. EBITDA und adjusted EBITDA leiten sich jeweils wie folgt auf das Ergebnis vor Steuern über:
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den konzerninternen Vorgaben für interne Berichterstattungszwecke. Die Forderungsverluste in Höhe von 12.895 TEUR (Vorjahr: 3.294 TEUR) resultieren aus einmaligen Forderungsabwertungen und Forderungsausbuchungen außerhalb der gewöhnlichen Abläufe. Bei den Kosten im Zusammenhang mit Unternehmenserwerben in Höhe von 2.321 TEUR (Vorjahr: 10.701 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um Restrukturierungskosten sowie Beratungskosten. Das EBITDA ist weiterhin um einmalige Beratungskosten des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 2.645 TEUR (Vorjahr: 1.812 TEUR) bereinigt. Dabei handelt es sich um Beratungskosten im Zusammenhang mit diversen Sonderprojekten. Im Geschäftsjahr 2020 fallen Aufwendungen in Höhe von 3.689 TEUR (Vorjahr: 1.419 TEUR) für die anteilsbasierte Vergütung an. Für weitere Ausführungen wird auf Kapitel 26 verwiesen. Die Entschädigungszahlungen und Kosten für Rechtsstreitigkeiten beinhalten 2020 einmalige Unterstützungsleistungen an Mobilitätspartner aufgrund der COVID-19-Pandemie sowie, genauso wie im Vorjahr, insbesondere Kosten für bestehende Rechtsstreitigkeiten. Außenumsatzerlöse nach Regionen Die Außenumsatzerlöse des Konzerns verteilen sich regional wie folgt:
Außenumsatzerlöse nach Dienstleistungsbereichen Für die Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns auf die verschiedenen Dienstleistungsbereiche wird auf Kapitel 6 verwiesen. 6. Umsatzerlöse Umsatzerlösströme Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden setzen sich wie folgt zusammen:
Die Einschränkungen der Bus- und Zugreisen infolge der weltweiten Reisebeschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie ab Mitte März 2020 hat die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2020 erheblich belastet. Der Rückgang der Umsatzerlöse und damit verbundenen Kostenpositionen wie Umsatzkosten, Marketing- und Vertriebskosten ist im Wesentlichen begründet durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Reiseindustrie in Folge von Reisebeschränkungen. Vertragssalden Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
Forderungen aus Verträgen mit Kunden betreffen im Wesentlichen die Ansprüche auf Gegenleistung für abgeschlossene und schon abgerechnete Leistungen gegen Kunden. FlixMobility hatte am 1. Januar und 31. Dezember 2020 keine noch nicht abgerechnete Leistungen gegen Kunden. Die Forderungen aus Verträgen mit Kunden sind in der Bilanz unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen erfasst. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für die Beförderungsleistungen, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert werden. Die Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden sind in der Bilanz unter sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Die untenstehende Tabelle gibt Auskunft über die in der Berichtsperiode erfassten Erlöse, die zu Beginn der Periode im Betrag der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren:
7. Umsatzkosten Die Umsatzkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verschlechterung des Bruttoergebnisses vom Umsatz ist im Wesentlichen getrieben durch die als Folge der Reisebeschränkungen verringerten Umsätze. 8. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Zuschüsse und ähnliche wiederkehrende Einnahmen beinhalten Einnahmen aus verschiedenen Zuschussprogrammen, die von Regierungen als Reaktion auf die COVID-19-Coronavirus-Pandemie eingeführt wurden. 9. Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
10. Service- und Betriebskosten Die Service- und Betriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:
11. Marketing- und Vertriebskosten Die Marketing- und Vertriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Die zurückgegangenen Marketingaufwendungen spiegeln die im Rahmen der COVID-19-Pandemie geringere Marketingaktivität wider. 12. Forschungs- und Entwicklungskosten Die Forschungs- und Entwicklungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Forschungs- und Entwicklungskosten beziehen sich überwiegend auf die Entwicklung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte, im Wesentlichen Software. 13. Finanzergebnis Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Im sonstigen Finanzergebnis sind Erträge aus der Neubewertung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 523 TEUR (Vorjahr: 412 TEUR) enthalten. 14. Ertragsteuern Die Ertragsteuern stellen sich wie folgt dar:
Der Steuerertrag kann wie folgt auf den Periodenerfolg übergeleitet werden:
Der im Rahmen der obigen Überleitungsrechnung für 2020 angewendete Steuersatz entspricht dem von der Muttergesellschaft gemäß dem deutschen Unternehmenssteuerrecht zu leistenden Steuersatz von 31,84% (Im Vorjahr: 32,04%). Latente Steuereransprüche und -schulden
FlixBus beurteilt zu jedem Bilanzstichtag, ob die Realisierbarkeit von für die Zukunft erwarteten Steuerersparnisse für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Bei der Beurteilung werden u. a. unternehmensinterne Prognosen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der Konzerngesellschaft herangezogen. Ändert sich die Beurteilung der Realisierbarkeit zukünftiger latenter Ertragsteueransprüche, werden gegebenenfalls Wertberichtigungen auf die aktivierten latenten Steuern vorgenommen. Die Einschätzung der Nutzbarkeit aktiver latenter Steuern beruht auf Annahmen hinsichtlich der Fähigkeit der jeweiligen Konzerngesellschaft, ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu generieren und dass eine Nutzung aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Grundlage hierfür bildet eine langfristige Steuerplanung auf Basis der aktuellen Unternehmensplanungen. Für die Berücksichtigung latenter Steuern auf Verlustvorträge wird ein Siebenjahreszeitraum zu Grunde gelegt. Bei der Ermittlung eines nachhaltigen steuerlichen Ergebnisses wurden die Annahmen früherer Planungen validiert sowie der Unsicherheit der weiter in der Zukunft liegenden Planergebnisse angemessen Rechnung getragen. Dabei wurde auch geprüft, dass ausreichende und überzeugende substanzielle Hinweise für das Vorliegen ausreichender positiver Ergebnisse vorhanden sind. Auf Grundlage dieser Basis sowie der Nutzbarkeit der Verlustvorträge im steuerlichen Planungszeitraum, geht die Flix-Mobility Gruppe unter Berücksichtigung der jährlichen Nutzungsbeschränkung durch die Mindestbesteuerung in Deutschland davon aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit zukünftig ausreichend positive Steuerergebnisse vorliegen werden, um die aktiven Steuerlatenzen nutzen zu können. Die FlixMobility-Gruppe verfügt über ungenutzte steuerliche Verluste in Höhe von 122.849 TEUR für Körperschaftsteuer und 121.374 TEUR für Gewerbesteuer (Vorjahr: 0 TEUR) für die keine aktiven latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Es gibt keine wesentlichen temporären Differenzen aus Beteiligungen an Tochterunternehmen, für die keine latenten Steuerschulden angesetzt wurden. 15. Geschäfts- oder Firmenwert Informationen zur Entwicklung des Bestands und zu den kumulierten Wertminderungen sind in der Tabelle des folgenden Kapitels enthalten. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum Zwecke der Wertminderungsprüfung zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Die Veränderung der Segmentberichterstattung 2020 beeinflusst auch die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes zu den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Vergleich zum Vorjahr werden die allokierten Buchwerte des Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "DACH" (163.637 TEUR) und "Rest of World" (106.655 TEUR) in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Europa" zusammengefasst und ein Buchwert i.H.v. 1.531 TEUR von "Rest of World" der neuen zahlungsmittelgenerierenden Einheit "USA" zugeordnet. Die Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgte nach der akquisitionsorientierten Methode. Die Änderung der Berichtsstruktur bildete einen Anhaltspunkt für Wertminderungen und erforderte daher zusätzlich zum jährlichen Wertminderungstest eine Wertminderungsprüfung vor der Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte. Als Ergebnis dieses Wertminderungstests wurde kein Wertminderungsbedarf vor der Reallokation festgestellt. Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts verteilt sich auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt:
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer in Höhe von 549 TEUR (Im Vorjahr: 748 TEUR) sind der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Türkei" zugeordnet. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde durch eine Nutzungswertberechnung auf Grundlage des aktuellen, von der Geschäftsführung bewilligten, Finanzbudgets bestimmt. Die Geschäftsführung geht in der Detailplanung grundsätzlich von im Zeitablauf abnehmendem Umsatzwachstum und steigenden EBITDA-Margen aus. Die Annahmen zu den steigenden EBITDA-Margen basieren auf Erwartungen im Hinblick auf die mit dem Umsatzwachstum ansteigende Profitabilität. Für die Zahlungsströme nach dem Detailplanungszeitraum wird eine konstante jährliche Wachstumsrate verwendet. Die weiteren wesentlichen Annahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags sind in der unten stehenden Tabelle abgebildet. Als Diskontierungsatz wurde ein WACC vor Steuern verwendet. Dieser wurde von einer Peer-Group abgeleitet und berücksichtigt eine typisierte Kapitalstruktur. Die Planung auf Konzernebene erfolgte unter der Annahme eines verfügbaren Impfstoffs gegen COVID-19 und einer Immunisierung großer Teile der Bevölkerung im Laufe des Jahres 2021 mit einer Normalisierung der Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 auf das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie. Die wesentlichen Inputparameter für den Wertminderungstest bestehen neben dem Diskontierungssatz aus Umsatz und EBITDA. Die Ermittlung der Inputparameter erfolgt auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Es wird ein positives EBITDA ab dem Geschäftsjahr 2022 und positiver Jahresüberschuss ab dem Geschäftsjahr 2024 auf Konzernebene erwartet. Bei keiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit ergibt sich ein Wertminderungsbedarf.
Die angenommene Wachstumsrate orientiert sich dabei an den langfristigen Inflationserwartungen. Sensitivitätsanalysen in Bezug auf die durchgeführten Impairment Tests zum Bilanzstichtag zeigen, dass eine Erhöhung der Diskontierungssätze um jeweils zwei Prozentpunkte und zugleich eine Reduzierung der Wachstumsraten um jeweils einen Prozentpunkt im gesamten Planungszeitraum zu keinem Wertminderungsbedarf führen. Ein Wertminderungsbedarf resultiert erst wenn c.p. die Diskontierungssätze in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Türkei mit einem Buchwert von 78,9 Mio. EUR und einem Headroom von 55 Mio. EUR um das 1,5-Fache erhöht bzw. das geplante EBITDA 36% unter dem geplanten EBITDA liegt, in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Europa mit einem Buchwert von 342,4 Mio. EUR und einem Headroom von 1.508 Mio. EUR um das 3,7-Fache erhöht bzw. das geplante EBITDA 84% unter dem geplanten EBITDA liegt und in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit USA bei einem Buchwert von 5,4 Mio. EUR und einem Headroom von 30 Mio. EUR um das 2,1-Fache erhöht bzw. das geplante EBITDA 90% unter dem geplanten EBITDA liegt. 16. Immaterielle Vermögenswerte Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte lässt sich den beiden folgenden Aufstellungen entnehmen. Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Die Abschreibungen selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter Forschungs- und Entwicklungskosten ausgewiesen. Die Abschreibungen sonstiger immaterieller Vermögenswerte sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter Verwaltungskosten, Service- und Betriebskosten, Marketing- und Vertriebskosten sowie Forschungs- und Entwicklungskosten ausgewiesen. In den Herstellungskosten der selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte sind im Laufe des Jahres aktivierte Fremdkapitalkosten von 41 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten. Der Ermittlung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten wurde ein Finanzierungskostensatz von 3,5% zugrunde gelegt. Die Wertminderungen selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte im Bau betrugen 148 TEUR (Vorjahr: 151 TEUR). 17. Sachanlagen Die Entwicklung der Sachanlagen lässt sich den nachfolgenden Aufstellungen entnehmen. Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Sachanlagen mit Restbuchwert von 4.861 TEUR (Vorjahr: 22.914 TEUR) dienen als Kreditsicherheiten. 18. Vorräte
Die in der Berichtsperiode aufwandswirksam erfassten Vorräte werden in Kapitel 7 dargestellt. Die Wertminderungen auf Vorräte im Berichtsjahr betrugen 873 TEUR (Vorjahr: 862 TEUR). Die zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bilanzierten Waren betrugen 1.227 TEUR (Vorjahr: 1.500 TEUR). 19. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Für sonstige finanzielle Vermögenswerte ermittelt FlixMobility zunächst den Kreditausfall, der innerhalb der ersten zwölf Monate erwartet wird. Bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos wird der erwartete Kreditverlust über die Restlaufzeit des jeweiligen Vermögenswerts angesetzt. Als signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos wird eine Verschlechterung des internen Ratings um 3 Stufen oder eine bedeutende Verschlechterung der erwarteten Performance des Schuldners angesehen und der Wertminderungsstufe 2 zugeordnet. Alle sonstigen finanziellen Vermögenswerte außer Forderungen gegen Buspartner weisen ein geringes Kreditrisiko auf. Letztere werden bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste den Wertminderungsstufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Finanzinstrumente weisen ein geringes Kreditrisiko auf, wenn das Ausfallrisiko gering ist und der Schuldner die Leistungsfähigkeit besitzt seine vertraglichen Verpflichtungen in der nahen Zukunft zu erfüllen. Bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste verwendet FlixMobility historische Verlustraten und passt diese aufgrund aktueller und künftiger Informationen an. In 2020 wurden die Ausfallraten angepasst, um die durch COVID-19 bedingte veränderte wirtschaftliche Situation angemessen zu berücksichtigen.
Entwicklung der Wertminderungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte
20. Sonstige Vermögenswerte
21. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt der Ansatz der erwarteten Kreditausfälle im Rahmen der vereinfachten Methode über ihre Restlaufzeit. Um die erwarteten Kreditausfälle zu bestimmen, werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen basierend auf ihren Kreditrisikoeigenschaften und ihrer Überfälligkeit zu homogenen Gruppen zusammengefasst. Die erwarteten Kreditausfälle basieren auf dem Zahlungsverhalten und den Kreditausfällen vergangener Perioden. Die historischen Kreditausfallraten passt FlixMobility an ihre Erwartung an künftige Kreditausfälle an.
Die mehr als 90 Tage überfälligen Forderungen werden als objektiv wertgemindert der Wertminderungsstufe 3 zugeordnet. Die übrigen der Wertminderungsstufe 2. Entwicklung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
22. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital umfasst 116.416 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je 1 EUR (Vorjahr: 116.416 Geschäftsanteile) und beträgt zum Bilanzstichtag 116 TEUR (Vorjahr: 116 TEUR). Die Geschäftsanteile tragen jeweils ein Stimmrecht und sind dividendenberechtigt. Zum 31.12.2020 ist das gezeichnete Kapital voll eingezahlt (wie auch zum 31.12.2019). 23. Kapitalrücklage Der jeweilige Stand der Kapitalrücklage zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung der Kapitalrücklage in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. In der Kapitalrücklage werden Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen ausgewiesen (nach Abzug der Kosten für die Kapitalerhöhung). 2020 wurden virtuelle Optionen zurückgekauft von Mitarbeitern und Gesellschafter. Der Rückkauf anteilsbasierter Vergütungen mit 1.752 TEUR betrifft den nicht in der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen dotierten Anteil aus der Auflösung der betreffenden zugeteilten virtuellen Optionen. Die Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 7.379 TEUR betrifft den Rückkauf von virtuellen Optionen von Gesellschaftern. Weitergehende Ausführungen können dem Kapitel 26 entnommen werden. 24. Gewinnrücklage Der jeweilige Stand der Gewinnrücklage zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung der Gewinnrücklage in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. 25. Weitere Eigenkapitalbestandteile Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen Die Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen ist Teil der sonstigen Rücklagen. Der jeweilige Stand der Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen zu den Bilanzstichtagen und die Entwicklung dieser Rücklage in den Geschäftsjahren 2020 und 2019 ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. Die Rücklage resultiert aus der Gewährung von virtuellen Optionen, die nach den Regelungen für in Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllenden anteilsbasierten Vergütungen bilanziert werden. Weitere Rücklagen Die weiteren Rücklagen sind Teil der sonstigen Rücklagen und beinhalten im Wesentlichen die Währungsumrechnungsrücklage mit TEUR -16.699 sowie Rücklagen für anteilsbasierte Vergütungen mit 7.870 TEUR. 26. Anteilsbasierte Vergütungen Virtuelles Optionsprogramm 2015 Die FlixMobility GmbH hat mit dem Virtuellen Optionsprogramm 2015 ein Vergütungsprogramm aufgelegt, bei dem eine Beteiligung des jeweiligen Optionsberechtigten am Eigenkapital der Gesellschaft nachgebildet wird. Mit diesem Vergütungsprogramm erhalten die Optionsberechtigten die Chance an künftigen Steigerungen des Unternehmenswerts zu partizipieren. Im Gegensatz zu echten Optionen geben die virtuellen Optionen dem jeweiligen Optionsberechtigten bei Optionsausübung kein einseitiges Recht zur Übernahme von Geschäftsanteilen, sondern räumen ihm bei Vorliegen bestimmter Ausübungsvoraussetzungen einen vertraglichen Anspruch gegen FlixMobility ein, nach Wahl der Gesellschaft entweder eine Geldleistung oder Geschäftsanteile zu erhalten. Ob der Ausgleich durch eine Geldleistung oder durch Eigenkapitalinstrumente der Gesellschaft erfolgt, liegt im Ermessen der Gesellschaft. Die Ausübung der virtuellen Optionen setzt voraus, dass
Die Optionen werden über verschiedene Zeiträume durch Tätigwerden für FlixMobility erdient. Die Erdienungszeiträume beginnen mit dem jeweiligen Gewährungszeitpunkt. Der Optionsberechtigte hat bei Ausübung der bis zum Ausübungsereignis erdienten und nicht verfallenen virtuellen Optionen einen Anspruch gegen die Gesellschaft, dessen genaue Berechnung in den Optionsbedingungen hinterlegt ist. Die Ausübbarkeit gewährter virtueller Optionen setzt voraus, dass sie nicht verfallen sind. Zu unterscheiden sind dabei folgende Fallkonstellationen:
Als Ausübungsereignis gilt ein Share-Deal-Exit, ein Asset-Deal-Exit oder ein IPO-Exit der Gesellschaft. Die Anzahl der anteilsbasierter Vergütungen während der Berichtsperiode entwickelte sich wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2020 wurden insgesamt 752, wovon 549 ursprünglich den nahestehenden Unternehmen und Personen gewährt wurden, erdiente virtuelle Optionen von FlixMobility GmbH zu einem fixen Preis zurückgekauft und ersatzlos gestrichen. Der Rückkauf der virtuellen Optionen wurde im Konzernabschluss als Rückkauf von Eigenkapitalinstrumenten (im Abzug von der Kapitalrücklage) bilanziert (vgl. Kapitel 23) und betrifft mit 4.064 TEUR Rückkäufe von Mitarbeitern. Keine virtuellen Optionen sind ausgeübt worden (wie im Vorjahr). Beizulegender Zeitwert der im Geschäftsjahr gewährten virtuellen Optionen Die virtuellen Optionen sind mit einem Optionspreismodell nach Black/Scholes bewertet worden. Die voraussichtlichen Optionslaufzeiten berücksichtigen insbesondere Schätzungen zur Erfüllung der Ausübungsvoraussetzungen. Die ermittelten Volatilitäten basieren auf Entwicklungen historischer Aktienkursvolatilitäten vergleichbarer Unternehmen. Der durchschnittliche Ausübungspreis liegt bei 11,6 TEUR. Die gewährten Optionen wiesen einen durchschnittlichen Fair Value im Berichtsjahr in Höhe von 2,3 TEUR auf. Modellparameter der im Geschäftsjahr 2020 gewährten virtuellen Optionen Für die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte der im Geschäftsjahr 2020 gewährten virtuellen Optionen kamen erwartete Volatilitäten zwischen 36% und 55% sowie risikolose Zinssätze zwischen 0% und 1% zur Anwendung. Am Ende der Berichtsperiode ausstehende virtuelle Optionen Alle am Ende der Berichtsperiode ausstehenden virtuellen Optionen sind nicht ausübbar (wie im Vorjahr). Der gewichtete durchschnittliche restliche Erdienungszeitraum beträgt 23,68 Monate (Vorjahr: 19,17 Monate). Weitere Angaben Der insgesamt für anteilsbasierte Vergütungen erfasste Aufwand beträgt 3.689 TEUR (Vorjahr: 1.419 TEUR). Anteilsbasierte Vergütungen von Geschäftsführung und Beirat Im Berichtsjahr 2020 ist für die Geschäftsführung ein Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von 763 TEUR (Vorjahr: 258 TEUR) erfasst worden. Der Geschäftsführung wurden im Berichtsjahr 2020 425 Optionen zugeteilt. Im Berichtsjahr 2020 ist für Mitglieder des Beirats ein Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 27 TEUR) erfasst worden. Mitgliedern des Beirats wurden im Berichtsjahr 2020 keine anteilsbasierten Vergütungen gewährt. 27. Leistungen an Arbeitnehmer Beitragsorientierte Versorgungspläne Beitragsorientierte Versorgungspläne betreffen im Wesentlichen die Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Rentenversicherung der Mitarbeiter. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für beitragsorientierte Versorgungspläne betragen 7.473 TEUR (Vorjahr: 6.534 TEUR). Leistungsorientierte Versorgungspläne Leistungsorientierte Pläne bestehen bei den Tochtergesellschaften von FlixBus in Italien und der Türkei. Sie betreffen Leistungen im Falle der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und die damit verbundenen Verpflichtungen der Tochtergesellschaften. Im Vorjahr bestand nebenbei auch ein leistungsorientierter Plan in Frankreich. Die entsprechende französische Tochtergesellschaft ist im Berichtsjahr 2020 liquidiert worden. Für jedes Dienstjahr eines Mitarbeiters entsteht für den Arbeitgeber eine Verpflichtung, die sich nach der Jahresgesamtvergütung bestimmt. Die Vergütung für diese Verpflichtung leistet ausschließlich der Arbeitgeber, wobei ein Teil von der Vergütung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger abgeführt wird. Die wichtigsten Annahmen, die der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, werden nachstehend aufgeführt. Die Bewertung erfolgte nach der Projected Unit Credit-Methode.
Im Gesamtergebnis sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:
Der Dienstzeitaufwand wird in den Verwaltungskosten, der Nettozinsaufwand wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Neubewertung der Nettoschuld aus dem leistungsorientierten Plan ist im sonstigen Ergebnis erfasst und stellt sich wie folgt dar:
Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:
Die Veränderungen im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Die Sensitivitäten der leistungsorientierten Verpflichtung abhängig von der Veränderung des Abzinsungssatzes wurden für jedes einzelne Land in 2020 individuell berechnet und die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
Die Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen in den vorstehenden Sensitivitätsanalysen sind nach demselben Verfahren ermittelt wie die tatsächlich bilanzierten Werte. Die Sensitivitätsanalysen dürften nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sein, da es als unwahrscheinlich anzusehen ist, dass Abweichungen von den getroffenen Annahmen isoliert voneinander auftreten, da die Annahmen teilweise zueinander in Beziehung stehen. 28. Rückstellungen Die Rückstellungen stellen sich wie folgt dar:
Die Rückstellungen zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2019 entsprechen der Erwartung hinsichtlich des Zahlungsmittelabflusses innerhalb des jeweiligen Folgejahres. Alle gebildeten Rückstellungen sind kurzfristig. Die sonstigen Rückstellungen bestehen überwiegend aus Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten. 29. Finanzverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
Der Anstieg der Leasingverbindlichkeiten betrifft insbesondere in 2020 gemietete Gebäude. 30. Sonstige Verbindlichkeiten
31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Sie betreffen überwiegend Buspartner und ausstehende Rechnungen. 32. Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten 32.1. Kapitalrisikomanagement Die Ziele des Kapitalmanagements der FlixMobility-Gruppe sind primär darauf ausgelegt, die Wachstumsstrategie des Konzerns zu finanzieren sowie ein effizientes Working-Capital Management sicherzustellen. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Geschäftsführung überwacht im Rahmen des regulären Managementreportings das Eigenkapital als absolute Größe. FlixMobility unterliegt externen Covenants aus Darlehen von Kreditinstituten, die weder im Berichts- noch im Vorjahr verletzt wurden. Die Ziele des Kapitalmanagements wurden im Berichtsjahr erreicht. 32.2. Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten
Die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten sind bedingte Kaufpreisbestandteile resultierend aus Unternehmenszusammenschlüssen. Weitergehende Ausführungen zu bedingten Kaufpreisbestandteilen können Kapitel 32.9.1 entnommen werden. 32.3. Ziele des Finanzrisikomanagements Der Bereich Treasury des Konzerns überwacht und steuert die mit den Geschäftsbereichen der FlixMobility-Gruppe verbundenen Finanzrisiken. Die Risiken werden nach Grad und Ausmaß analysiert. FlixMobility ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit unterschiedlichen finanziellen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die primären Ziele des Finanzrisikomanagements bestehen darin, Risikolimits festzulegen und sicherzustellen, dass die Risikogefährdung diese Limits nicht übersteigt. Der Bereich Konzern-Treasury berichtet monatlich an den Beirat des Konzerns. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, welches die Unternehmensstrategie sowie Maßnahmen zur Risikoverminderung überwacht. 32.4. Marktrisiko Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet das Währungsrisiko. Dem Marktrisiko ausgesetzte Vermögenswerte umfassen insbesondere Bankguthaben und Forderungen in Fremdwährung. Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Unterkapiteln beziehen sich auf die relevanten Berichtsperioden. 32.5. Wechselkursrisikomanagement Bestimmte Geschäftsvorfälle innerhalb der FlixMobility-Gruppe lauten auf fremde Währung. Daher entstehen Risiken aus Wechselkursschwankungen. Um das Wechselkursrisiko zu reduzieren, ist die FlixMobility-Gruppe wie im Vorjahr grundsätzlich bemüht, Aufwendungen und Erträge in der gleichen funktionalen Währung zu generieren und die Haltedauer von Fremdwährungspositionen zu verkürzen. Eine Absicherung der Wechselkursrisiken aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt derzeit nicht. Die Buchwerte der auf fremde Währung lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden der FlixMobility-Gruppe am Stichtag lauten wie folgt:
Fremdwährungssensitivitätsanalyse FlixMobility erzielt über die operativen Tochtergesellschaften Umsatzerlöse in Fremdwährung. FlixMobility ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko der in Kapitel 2.3 beschriebenen Fremdwährungen ausgesetzt. Die nachfolgende Tabelle zeigt aus Konzernsicht die Sensitivität eines 10%igen Anstiegs oder Falls des Euro gegenüber der jeweiligen Fremdwährung zum 31.12.2020 und 31.12.2019 auf. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende, auf fremde Währung lautende monetäre Positionen und passt deren Umrechnung zum Periodenende gemäß einer 10%igen Änderung der Wechselkurse an. Eine positive Zahl weist auf einen Anstieg des Jahresergebnisses und des Eigenkapitals hin. Eine negative Zahl weist auf eine Reduzierung des Jahresergebnisses und des Eigenkapitals hin.
32.6. Zinsrisikomanagement FlixMobility unterliegt Zinsänderungsrisiken aus Bankdarlehen, da die Konzernunternehmen Darlehen sowohl zu festen als auch zu variablen Zinssätzen aufnehmen. Bei einer Erhöhung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte erhöht sich der jährliche Zinsaufwand auf die zum Stichtag ausstehenden Bankdarlehen um 281 TEUR. Bei einer Reduzierung des Zinsniveaus um 100 Basispunkte verringert sich der jährliche Zinsaufwand auf die zum Stichtag ausstehenden Bankdarlehen um 281 TEUR. 32.7. Ausfallrisikomanagement Als Kredit- bzw. Ausfallrisiko der FlixMobility-Gruppe gilt das Risiko, dass die Geschäftspartner, im Wesentlichen Agenturen, Zahlungsdienstleister und Buspartner, ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen und dies für FlixMobility zu einem Verlust führt. Diesbezügliche Risiken beziehen sich wie im Vorjahr überwiegend auf kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Aufgrund des breiten und heterogenen Kunden- und Lieferantenstamms bestehen keine wesentlichen Bonitätsrisiken gegenüber einzelnen Kunden oder Lieferanten. Das Ausfallrisiko wird von FlixMobility überwacht und wie im Vorjahr aktiv über die Optimierung des Zahlungsprozesses gesteuert. Das Ausfallrisiko aus liquiden Mitteln ist gering, da die Vertragsparteien Banken und Zahlungsmitteldienstleister mit ausgezeichneter Bonität sind. Das höchstmögliche Ausfallrisiko entspricht dabei dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Weitergehende Ausführungen zum Ausfallrisiko können den Kapiteln 19 und 21 entnommen werden. 32.8. Liquiditätsrisikomanagement Das Liquiditätsmanagement der FlixMobility-Gruppe sichert durch eine angemessene Budgetplanung die Verfügbarkeit liquider Mittel für die operative Tätigkeit und weitere Investitionen. Zudem wird zur Finanzierung der operativen Tätigkeiten immer ein ausreichender Bestand an liquiden Mitteln vorgehalten, der zentral gesteuert wird. FlixMobility verfügt über Darlehen sowie ungenutzte Kreditlinien. Die FlixMobility-Gruppe ist derzeit nicht auf weitere externe Finanzierung angewiesen. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement bei der Geschäftsführung, die ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. FlixMobility steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Restlaufzeiten der nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten der FlixMobility-Gruppe. Die Tabellen beruhen auf undiskontierten Zahlungsströmen finanzieller Verbindlichkeiten basierend auf dem frühesten Tag, an dem FlixMobility zur Zahlung verpflichtet werden kann. Die Tabelle enthält sowohl Zins- als auch Tilgungszahlungen.
FlixMobility kann Kreditlinien in Anspruch nehmen. Diese sind im Umfang von 99.695 TEUR (Vorjahr: 130.000 TEUR) zum Ende der Berichtsperiode ungenutzt. FlixMobility befindet sich damit auch am Ende des durch die COVID-19-Pandemie negativ beeinflussten Geschäftsjahres in einer ausgezeichneten Liquiditätssituation und erwartet, ihre sonstigen Verpflichtungen durch operative Zahlungsströme und erhaltene Erlöse bei Fälligkeit finanzieller Vermögenswerte erfüllen zu können. Der Effektivzinssatz der nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten lag in einer Bandbreite von 0% bis 3,5% (Vorjahr: von 0% bis 3,75%). 32.9. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert 32.9.1. Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Einige der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der FlixMobility-Gruppe werden zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Die nachstehende Tabelle enthält Informationen darüber, wie die beizulegenden Zeitwerte dieser finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bestimmt wurden. Alle zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens bewertet.
Die bedingten Gegenleistungen änderten sich 2020 wie folgt:
32.9.2. Beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt. Außer für die in der nachstehenden Tabelle dargestellten Instrumente betrachtet die Geschäftsführung die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz aufgrund kurzfristiger Laufzeit als angemessene Näherung an deren beizulegende Zeitwerte. Langfristige finanzielle Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Kautionen.
Die beizulegenden Zeitwerte der oben aufgeführten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Stufe 3 wurden in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren bestimmt. Wesentlicher Eingangsparameter ist der Abzinsungssatz, der das Ausfallrisiko der Gegenparteien berücksichtigt. Die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten sind ein angemessener Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert, da diese nahe zum Bilanzstichtag vereinbart wurden. 33. Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände, Guthaben auf Bankkonten sowie Guthaben bei Zahlungsdienstleistern. Die Bankguthaben und Kassenbestände enthalten zum 31. Dezember 2020 Bankguthaben mit Verfügungsbeschränkung in Höhe von 20.000 TEUR (Vorjahr: 34.000 TEUR). 34. Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen Der Konzern hat zum Bilanzstichtag 31.12.2020 Eventualverbindlichkeiten in Bezug auf:
35. Leasingverhältnisse FlixMobility als Leasingnehmer Die Leasingverhältnisse der FlixMobility als Leasingnehmer beziehen sich auf Bauten (Büroräumlichkeiten, Läden, Haltestellen) und sonstige Vermögenswerte (hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattung, Busse und PKWs). Nutzungsrechte einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien: Die folgende Tabelle zeigt die Nutzungsrechte (einschließlich als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) an Vermögenswerten, die im Rahmen eines Leasings bilanziert werden:
Leasingverbindlichkeiten:
Fristigkeitsanalyse - vertragliche, nicht abgezinste Kapitalabflüsse:
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge:
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse:
Verlängerungsoptionen: Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, die FlixMobility bis zu 3 Monaten vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausüben kann. Derartige Vertragskonditionen bieten FlixMobility eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Soweit praktikabel, strebt FlixMobility an, Verlängerungsoptionen in neue Leasingverträge aufzunehmen, um betriebliche Flexibilität gewährleisten zu können. Die gehaltenen Verlängerungsoptionen können nur von FlixMobility und nicht von den Leasinggebern ausgeübt werden. FlixMobility beurteilt bei Beginn des Leasingverhältnisses (oder zum Zeitpunkt des Übergangs nach IFRS 16 am 1. Januar 2018), ob die Verlängerungsoptionen angemessen wahrgenommen werden können. Es wird neu bewertet, ob es vernünftigerweise sicher ist, die Optionen auszuüben, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände unter ihrer Kontrolle vorliegt. Die folgende Tabelle zeigt die möglichen künftigen Zahlungsmittelabflüsse aus Verlängerungsoptionen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit entweder berücksichtigt oder unberücksichtigt geblieben sind:
Zukünftige, vertragliche Zahlungsmittelabflüsse: Die folgende Tabelle zeigt die zukünftigen, vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungsmittelabflüsse von langfristigen Leasingverhältnissen der Vermögenswerte von nicht geringem Wert, die FlixMobility bereits eingegangen ist, aber noch nicht begonnen haben:
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien: Bei einem in 2020 gemieteten Gebäude dient ein Teil der Weitervermietung und wird als eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ausgewiesen.
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns zum 31. Dezember 2020 wurde auf der Grundlage des marktvergleichenden Ansatzes ermittelt, der die jüngsten Transaktionspreise für ähnliche Immobilien widerspiegelt und stellt somit eine Bewertung nach Stufe 2 aufgrund der angewendeten Vergleichsmaßstäbe dar. Aufgrund einer leerstandsbedingten Wertminderung zum Bilanzstichtag entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ihrem beizulegenden Zeitwert. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien basiert auf einer Kombination der derzeitigen Nutzung sowie angenommener künftiger Nutzungen und stellt die höchst- und bestmögliche Nutzung dar. Für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wird das Anschaffungskostenmodell angewendet. Somit wird die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie gem. IAS 40.56 (b) nach IFRS 16 bewertet. Die vom Konzern erwirtschafteten Mieterträge aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die ausschließlich im Rahmen von Mietleasingverhältnissen vermietet werden, betrugen 84 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die direkten betrieblichen Aufwendungen für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, die im Berichtsjahr Mieteinnahmen generierten, betrugen 21 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die lineare Abschreibung beträgt sieben Jahre. 36. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende- Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für FlixMobility die Personen, nahe Familienangehörige und Unternehmen, welche die FlixMobility-Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch FlixMobility beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Zum Stichtag wurden die Geschäftsführer der FlixMobility GmbH, die Mitglieder des Beirats, die Gesellschafter mit einem Anteil am Stammkapital über 20%, die Gesellschaften, an denen unmittelbar die Mitarbeiter in Schlüsselpositionen beteiligt sind, sowie die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften als nahestehende Personen und Unternehmen identifiziert. Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren konsolidierungspflichtigen Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden nicht erläutert. In der Berichtsperiode gab es Erträge in Höhe von 84 TEUR, die aus Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen resultierten. Außerdem wurden virtuelle Optionen von den nahestehenden Unternehmen und Personen im Berichtsjahr 2020 zurückgekauft. Weitere Informationen sind in Kapitel 26 zu finden. Es gibt keine Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen im Zusammenhang mit ausstehenden Salden sowie keine während der Periode erfassten Aufwendungen für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen. Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen FlixMobility hat den Mitgliedern der Geschäftsführung weder Darlehen gewährt noch für diese Bürgschaften übernommen. Es wurden keine Wertminderungen für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen im aktuellen oder vorherigen Geschäftsjahr vorgenommen. Bezüge von Personen in Schlüsselpositionen Die Geschäftsführer und andere nahestehende Personen inklusive Beirat, haben während des Geschäftsjahres folgende Bezüge erhalten:
Beträge in beitragsorientierten Plänen für Personen in Schlüsselpositionen beliefen sich auf 55 TEUR (Vorjahr: 30 TEUR). Der Beirat erhielt für seine Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2020 Vergütungen in Höhe von 30 TEUR (Vorjahr: 30 TEUR). Die Geschäftsführer erhielten kurzfristig fällige Vergütungen in Höhe von 1.160 TEUR (Vorjahr: 1.429 TEUR). Diese Vergütungen entsprechen den Angaben zu Organbezügen nach HGB. In Bezug auf Führungskräfte in Schlüsselpositionen wurden aktienbasierte Aufwendungen in Höhe von 763 TEUR erfasst. Im Laufe des Geschäftsjahres 2020 haben nahestehende Unternehmen und Personen virtuelle Optionen i.H.v. 9.020 TEUR zu einem festen Preis zurück an die FlixMobility GmbH verkauft. Weitere Informationen sind in Kapitel 26 zu finden. 37. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug 3.743 (Vorjahr: 2.463) und zum Jahresende 2020 betrug 3.514 (Vorjahr: 4.866) (ohne Praktikanten/Praktikantinnen und Auszubildende). Die Mitarbeiterzahl ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken, da aufgrund des schwierigen Geschäftsumfelds freigewordene Stellen nicht nachbesetzt wurden. Die Struktur der Mitarbeiter teilt sich wie folgt auf:
Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 81 Mio. EUR (Vorjahr: 90 Mio. EUR) für Löhne und Gehälter sowie 13 Mio. EUR (Vorjahr: 13 Mio. EUR) für Kosten der sozialen Sicherheit und Kosten der Altersversorgung. 38. Honorar des Abschlussprüfers Für die im Geschäftsjahr erbrachten Abschluss- und Sonstige Prüfungsleistungen sind folgende Honorare angefallen:
Weitere Leistungen wurden durch den Abschlussprüfer in den genannten Geschäftsjahren nicht erbracht. 39. Organe der Gesellschaft Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der FlixMobility GmbH geführt von:
Sämtliche Geschäftsführer sind hauptberuflich für die Gesellschaft tätig. Während des Geschäftsjahres gehörten folgende Personen dem Beirat an:
40. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Die weitere Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst finanzielle Entwicklung der FlixMobility-Gruppe weiterhin erheblich. Während ab Anfang April 2021 in den USA und dem Vereinigten Königreich wieder ansteigende Reiseaktivitäten zu verzeichnen sind, bestehen in weiten Teilen Europas weiterhin starke Beschränkungen der Reiseindustrie. Durch weitere Eigenkapital- und/oder Liquiditätsmaßnahmen soll zeitnah die Kapitalausstattung weiter verbessert werden. Dazu sind bereits konkrete Maßnahmen in der Umsetzung. 41. Genehmigung des Konzernabschlusses Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 28. April 2021 von der Geschäftsführung genehmigt.
München, den 28. April 2021 Daniel Krauss André Schwämmlein Jochen Engert BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FlixMobility GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der FlixMobility GmbH, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der FlixMobility GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 28. April 2021 Deloitte
GmbH
Dr. Thomas Reitmayr, Wirtschaftsprüfer Sandro Süß, Wirtschaftsprüfer |
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