SRSupport
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.765,00 |
13.265,00 |
| I.
Finanzanlagen |
25.765,00 |
13.265,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.985,86 |
9.923,74 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.531,19 |
3.951,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.454,67 |
5.971,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.750,86 |
23.188,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.770,99 |
22.452,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.547,17 |
506,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.318,16 |
-2.040,92 |
| B.
Rückstellungen |
513,00 |
598,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.466,87 |
137,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.750,86 |
23.188,74 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis
31.12.2010
I. Allgemeine Angaben
A. Anwendung des HGB
(1) Der Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB in der
aktuellen Fassung aufgestellt worden.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
B. Formale Darstellung
(1) Die Wertansätze der am 31.12.2009
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und
Schulden wurden unverändert
übernommen.
(2) Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung
(§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
(3) Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
II. Grundsätze zur Bilanzierung
und
Bewertung
A. Allgemein
(1) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
konnten gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
beibehalten werden.
(2) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
(3) Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
(4) Rückstellungen wurden nur im Rahmen
des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
(5) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorange-
gangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
(6) Es ist vorsichtig bewertet worden. Es
wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
B. Anlagevermögen
(1) Die Zugänge zum Anlagevermögen
sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bilanziert.
C. Umlaufvermögen
(1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten bilanziert.
D. Rückstellungen
(1) Der Wertansatz der sonstigen
Rückstellungen berücksichtigt alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
ist notwendig wie ausreichend. Sie sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Er wurde auf der Grundlage vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
A. Umlaufvermögen
(1) In den Forderungen sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 3.213,00
EUR (31.12.2009 0,00 EUR) enthalten.
B. Verbindlichkeiten
(1) Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungbetrag passiviert.
(2) Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr beträgt 793,87 EUR (31.12.2009 137,41 EUR).
(3) In den Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 12.673,00 EUR (31.12.2009 0,00 EUR)
enthalten.
IV. Sonstige Angaben
A. Geschäftsführung
(1) Geschäftsführer im
Geschäftsjahr sind Herr Dr. Rudolf Schmitz,
Wirtschaftsprüfer; Frau Claudia Richter,
Wirtschaftsprüferin; Herr Christian Stüben,
Wirtschaftsprüfer.
B. Haftungsverhältnisse
(1) Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB i.V.m.
§ 268 Abs. 7 HGB.
gez. Claudia Richter
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SRSupport GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.
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