Emil Hofmann & Sohn GmbH & Co. KG

60329 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 16124
Vorher
Emil Hofmann & Sohn GmbH. & Co.
Eingetragen
24.1.2005

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Emil Hofmann & Sohn GmbH & Co. KG (vormals: Emil Hofmann & Sohn GmbH. & Co.)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 9.332,00 14.390,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.733,50 4.668,50
II. Sachanlagen 6.598,50 9.721,50
B. Umlaufvermögen 993.608,45 955.891,52
I. Vorräte 414.058,00 380.579,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 377.831,27 374.770,22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 981,58 219,84
III. Wertpapiere 190.397,25 190.397,25
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.321,93 10.145,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.985,61 9.450,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.006.926,06 979.731,61

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 117.627,14 44.764,18
I. Kapitalanteile 117.627,14 44.764,18
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 117.627,14 44.764,18
B. Rückstellungen 192.052,00 210.436,00
C. Verbindlichkeiten 697.246,92 724.531,43
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 697.246,92 724.531,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.006.926,06 979.731,61

Anhang

I. Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Darüber hinaus wurden einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz an die Besonderheiten des Geschäftszweiges der Gesellschaft angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname
Emil Hofmann & Sohn GmbH & Co. KG
Firmensitz
Frankfurt am Main
Registereintrag
Handelsregister
Registergericht
Frankfurt am Main
Register-Nr.
HRA 16124



II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§§ 252 bis 256a HGB) maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um plan­mäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von € 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet worden. Risiken aus verminderter Verwertbarkeit sind angemessen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Die sonstigen Wertpapiere wurden nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Flüssige Mittel wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem zu laufzeitäquivalent abgezinsten Erfüllungsbetrag der zugrunde liegenden Verpflichtung ausgewiesen. Den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Werten liegt ein Rechnungszinsfuß von 2,71 % zugrunde. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 0,00 % und erwartete Rentensteigerungen mit 2,00 % berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit 0,00 % berücksichtigt. Der Erfüllungsbetrag für die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 169.796,00. Diesem liegt ein Rechnungszins (7-Jahresdurchschnitt) von 1,97 % zu Grunde. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von € 9.144,00 ist für die Ausschüttung gesperrt.

Die Rückstellungen sind nach vernünftigen kaufmännischen Gesichtspunkten mit ihren Erfüllungsbeträgen gebildet worden und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Die Sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.
Bestände in fremder Währung und Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit Devisenkassenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB und das Anschaffungskostenprinzip nach § 253 Abs. 1 HGB beachtet.

III . Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von € 189.824,41 (Vj. € 153.861,01). Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Vermögensgegenständen.

Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von € 517.302,45
(Vj. € 475.163,65). Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Verbindlichkeiten.

Währungsumrechnung nach § 277 Abs. 5 HGB
Es wurden Kursgewinne aus Währungsumrechnung in Höhe von € 0,00 (Vj. € 5,13) und Kursverluste in Höhe von € 769,39 (Vj. € 0,00) erzielt. Die jeweiligen Beträge werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

IV. Sonstige Pflichtangaben
Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 7.

Geschäftsführung und Vertretung
Die Geschäftsführung und Vertretung wird wahrgenommen durch die Hofmann Pelzwaren GmbH, welche vertreten wird durch:
 Herrn Ralph Hofmann, Kaufmann
Die Gesellschaft und ihr Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Angaben gemäß § 285 Nr. 15 HGB
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Hofmann Pelzwaren GmbH, Frankfurt am Main mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 25.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2019 - 31.12.2019

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 517.302,45 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 189.824,41 EUR.

1.6.2018 - 31.12.2018

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 475.163,65 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter beträgt 153.861,01 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Frankfurt am Main, den 05. Mai 2021
gez. Ralph Hofmann
Geschäftsführer der Komplementärin


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2021 festgestellt.

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