4Jet Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Najim Al-furcate seit 3.9.2024 | Prokura |
Armin Dr. Kraus seit 18.4.2019 | Geschäftsführer |
Oliver Albrich seit 18.4.2019 | Geschäftsführer |
Johann Georg - genannt Jörg - Jetter seit 10.12.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 41.91% |
| Name | Anteil |
|---|---|
JOLT CAPITAL III FPCI | 44.84% |
| 10.76% | |
Troismer BV | 2.50% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
4JET microtech GmbHAlsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023I. Allgemeine AngabenDie 4JET microtech GmbH hat ihren Sitz in Alsdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Aachen (HR B Reg.Nr. 20096). Die 4JET microtech GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Latente Steuern werden auf Ebene der Gesellschaft bilanziert. Die größenabhängige Erleichterung des § 274a Nr. 4 i.V.m. § 274 HGB wird nicht in Anspruch genommen. Auf die Angaben zur Bilanzierung latenter Steuern wird verwiesen. II. Bilanzierung und Bewertung der AktivpostenSelbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben; diese beläuft sich regelmäßig auf sechs Jahre. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu € 800; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht übersteigen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Für planmäßige Abschreibungen werden
überwiegend folgende Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Geleistete Anzahlungen sowie erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. III. Bilanzierung und Bewertung der PassivpostenDas gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Gewährleistungen wurden entsprechende Rückstellungen auf Grundlage der gewährleistungsbehafteten Umsätze des abgelaufenen Geschäftsjahres gebildet. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist. Ergibt sich insgesamt ein Überhang an zu versteuernden temporären Differenzen (passive Steuerlatenzen) und liegen aufrechnungsfähige und unbeschränkt vortragsfähige Verlustvorträge vor, so werden diese unabhängig von ihrem Realisationszeitpunkt bei der Ermittlung aktiver latenter Steuern berücksichtigt, weil insoweit eine Vermögensbelastung aus passiven Latenzen ausgeschlossen werden kann. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. Davon-Vermerk ausgewiesen. IV. Erläuterung zu Bilanzposten - AKTIVAAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im (Brutto-)Anlagenspiegel (Bestandteil des Anhangs) dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von T€ 112 (Vorjahr T€ 4). V. Erläuterung zu Bilanzposten - PASSIVAVerbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Kontokorrentkredite) besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der deutschen Gesellschaften der 4JET-Gruppe (4Jet Holding GmbH, 4JET microtech GmbH und 4JET Technologies GmbH). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr T€ 277 (Vorjahr T€ 75). Des Weiteren sind Verbindlichkeiten aus Darlehensgewährung der Alleingesellschafterin 4Jet Holding GmbH von T€ 4.850 (Vorjahr T€ 5.800) sowie aus Darlehensgewährung der Schwestergesellschaft 4JET Technologies GmbH von T€ 1.100 (Vorjahr T€ 1.300) enthalten. Passive latente Steuern Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) vor Berücksichtigung gewerbe- und körperschaftsteuerlicher Verlustvorträge ein Passivüberhang der latenten Steuern von T€ 662 (Vorjahr T€ 608). Die ermittelten aktiven latenten Steuern resultieren aus abweichenden Wertansätzen personalbezogener Rückstellungen und dem steuerlichen Ansatz eines Einbringungsgewinns gem. § 23 Abs. 2 UmwStG. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu passiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus steuerlichen Ansatzverboten (Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens). Da aufrechnungsfähige und unbeschränkt vortragsfähige Verlustvorträge vorliegen, sind diese unabhängig von ihrem Realisationszeitpunkt bei der Ermittlung der latenten Steuern berücksichtigt worden, weil insoweit eine Vermögensbelastung aus passiven Latenzen ausgeschlossen werden kann. Im Ergebnis unterbleibt zum 31. Dezember 2023 ein Ausweis latenter Steuern. VI. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen:
VII. Sonstige AngabenArbeitnehmer Es waren im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 57 Mitarbeiter (Vorjahr 47) beschäftigt. Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023:
Haftungsverhältnisse Für von Kreditinstituten eingeräumte Kontokorrentkreditlinien besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der deutschen Gesellschaften der 4JET-Gruppe (4Jet Holding GmbH, 4JET microtech GmbH und 4JET Technologies GmbH). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Die abgeschlossenen Miet-, Pacht- und Leasingverträge tragen zu einer Verringerung der Kapitalbindung bei und belassen das Investitionsrisiko beim Leasinggeber. Ausschüttungsgesperrte Beträge
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beläuft sich der ausschüttungsfähige Betrag auf T€ 0. Sonstige Angaben Die Gesellschafterin hat bezüglich ihres gewährten Darlehens, welches sich zum 31. Dezember 2023 auf T€ 4.850 beläuft und in voller Höhe bei der 4JET microtech GmbH passiviert ist, einen qualifizierten Rangrücktritt erklärt. Gesellschafter und Konzernverhältnisse Alleinige Gesellschafterin der 4JET microtech GmbH ist die 4Jet Holding GmbH, Alsdorf. Das Mutterunternehmen ist von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, gem. § 293 HGB befreit.
Alsdorf, den 24. Mai 2024 4JET microtech GmbH Oliver Albrich Jörg Jetter Dr. Armin Kraus Entwicklung
des Anlagevermögens 2023
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| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 | |
| € | € | € | € | € | |
| I. Immaterielle Vermögens gegenstände | |||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 4.165.897,68 | 670.706,24 | 0,00 | 0,00 | 4.836.603,92 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 236.639,61 | 36.424,96 | 0,00 | 0,00 | 273.064,57 |
| 4.402.537,29 | 707.131,20 | 0,00 | 0,00 | 5.109.668,49 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 635.780,64 | 0,00 | 0,00 | 647.760,04 | 1.283.540,68 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 349.199,60 | 33.482,76 | 0,00 | 0,00 | 382.682,36 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 644.215,04 | 3.545,00 | 0,00 | -647.760,04 | 0,00 |
| 1.629.195,28 | 37.027,76 | 0,00 | 0,00 | 1.666.223,04 | |
| 6.031.732,57 | 744.158,96 | 0,00 | 0,00 | 6.775.891,53 | |
| Abschreibungen | |||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 | |
| € | € | € | € | € | |
| I. Immaterielle Vermögens gegenstände | |||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.742.168,70 | 694.309,98 | 0,00 | 0,00 | 2.436.478,68 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 203.286,61 | 11.462,96 | 0,00 | 0,00 | 214.749,57 |
| 1.945.455,31 | 705.772,94 | 0,00 | 0,00 | 2.651.228,25 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 252.787,64 | 227.547,41 | 0,00 | 2.508,63 | 482.843,68 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 222.002,60 | 49.035,76 | 0,00 | 0,00 | 271.038,36 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.508,63 | 0,00 | 0,00 | -2.508,63 | 0,00 |
| 477.298,87 | 276.583,17 | 0,00 | 0,00 | 753.882,04 | |
| 2.422.754,18 | 982.356,11 | 0,00 | 0,00 | 3.405.110,29 | |
| Restbuchwerte | ||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| € | € | |
| I. Immaterielle Vermögens gegenstände | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.400.125,24 | 2.423.728,98 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 58.315,00 | 33.353,00 |
| 2.458.440,24 | 2.457.081,98 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 800.697,00 | 382.993,00 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 111.644,00 | 127.197,00 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 641.706,41 |
| 912.341,00 | 1.151.896,41 | |
| 3.370.781,24 | 3.608.978,39 | |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am
20.06.2024 festgestellt.
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