Veganz Beteiligungs-KG
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin Einhorn seit 26.11.2015 | Geschäftsführer |
Jan Bredack seit 26.11.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Veganz Retail GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 29.01.2017BilanzAktiva
Passiva
6.1.3 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 29. Januar 2017Veganz Retail GmbHBerlinA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Veganz Retail GmbH, Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 172304 B eingetragen. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr zum 29. Januar 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie nimmt allerdings die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2016 stellten die Geschäftsführer der Veganz Retail GmbH beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - wegen Zahlungsunfähigkeit i. S. d. § 17 Insolvenzordnung (InsO) einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Gleichzeitig wurde die Anforderung der Eigenverwaltung beantragt. Mit Beschluss vom 30. Januar 2017 eröffnete das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nach §§ 21, 22, 270a InsO und ernannte einen Sachwalter. Gemäß § 155 (2) InsO beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Geschäftsjahr. In seinem vom Insolvenzgericht beauftragten Gutachten kam der Sachwalter am 30. Januar 2017 zu folgendem Ergebnis:
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird nun von einer Fortführung des Geschäftsbetriebs Abstand genommen. Vielmehr wird die Verwertung des Vermögens angestrebt. Nach Aufhebung des Verfahrens soll die Gesellschaft nicht fortgeführt und liquidiert werden. C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1 Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft hat ihren werbenden Geschäftsbetrieb zum 01. Dezember 2016 eingestellt. Sie betreibt im Wesentlichen die Vorbereitung ihrer eigenen Liquidation. Die Wertansätze in der Bilanz wurden deshalb nicht mehr gemäß § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB, sondern zu Liquidationswerten bilanziert. 1.2 Bewertungsmethoden Nach § 252 (1) Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern) auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Vor dem Hintergrund des Insolvenzverfahrens besteht keine Aussicht auf Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Dementsprechend stehen der Fortführung der Unternehmenstätigkeit tatsächliche Gegebenenheiten entgegen und es kann nicht von einer Going-Concern-Annahme ausgegangen werden. Die Bewertung wurde unter Beachtung des IDW RS HFA 17 vorgenommen. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Dabei wurde die planmäßige Abschreibung nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen aus der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergaben sich nicht. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Soweit die Veräußerung oder Verschrottung der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ersichtlich war, haben wir die Grundsätze zur Bewertung des Umlaufvermögens angewendet. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Fertige Erzeugnisse sind mit Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbar nicht werthaltige Forderungen wurden einzelwertberichtigt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens, Anteile an verbundenen Unternehmen, Sonstige Wertpapiere sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Soweit eine Veräußerung der Vermögensgegenstände ersichtlich war, haben wir die Bewertung unter Veräußerungsgesichtspunkten vorgenommen. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert bewertet. RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierbei wurden alle Verpflichtungen aufgenommen, die der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich die Gesellschaft voraussichtlich nicht entziehen kann. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.1 Forderungen gegenüber Gesellschaftern Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen insgesamt EUR 84.454,32. Diese sind unter dem Posten Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. 2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 4.676.726,71 auf. 3. Verbindlichkeiten 3.1 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 5.914.905,04. Diese werden unter den Posten sonstige Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. E. SONSTIGE ANGABEN 1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 29. 2. Gesellschaftsorgane 2.1 Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr: Herr Jan Bredack, Berlin Frau Karin Einhorn, Leipzig sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 18. Oktober 2021 gez. Herr Jan Bredack, Geschäftsführer gez. Frau Karin Einhorn, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2021 festgestellt. |
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