Wiese Dental Beratungs GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Markus Mayer seit 15.4.2026 | Geschäftsführer |
Roland Hubert Eder seit 17.10.2024 | Prokura |
Adrian David Rappo seit 11.9.2023 | Geschäftsführer |
Adrian Lang seit 13.10.2022 | Prokura |
Sarita Noemi Patel seit 13.10.2022 | Prokura |
Frauke Schapmann seit 22.10.2020 | Prokura |
Cornelia Bettina Breu seit 22.10.2020 | Prokura |
Neil Raymond Sisak seit 21.9.2011 | Geschäftsführer |
Michael Edward Dambach seit 11.8.2010 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Biogen MA Inc. | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Biogen GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht der Biogen GmbH, München, für das Geschäftsjahr 2023UnternehmenstätigkeitDie Biogen GmbH gehört zur Biogen-Gruppe mit Sitz in Cambridge, Massachusetts/USA. In Deutschland ist die Biogen GmbH seit 1997 mit einer eigenen Niederlassung in Ismaning bzw. seit 01. Januar 2020 in München vertreten. Der Vertrieb pharmazeutischer Präparate und Produkte, die von Konzerngesellschaften der Biogen-Gruppe bezogen werden, erfolgt im deutschen Markt durch die Biogen GmbH. Das Portfolio der Biogen GmbH umfasst:
Es bestehen Limited Risk Distributor-Verträge zwischen der Biogen GmbH und der Biogen International GmbH, Schweiz. Pharmapolitisches UmfeldAb dem 1. April 2014 wurde durch das 14. SGB V - Änderungsgesetz die Höhe des Herstellerabschlags für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag auf 7% festgelegt. Abgerechnet werden diese Beträge durch die Apotheken und deren Rechenzentren. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Jahr 2022 wurde zum 1. Januar 2023 der Herstellerabschlag für erstattungsfähige Arzneimittel bis zum 31. Dezember 2023 von 7 auf 12 Prozent angehoben, wovon die Produkte Avonex™, Plegridy™, Fumaderm®, Tysabri™ und Byooviz™ betroffen waren. Für Spinraza™ gilt ein Sonderfall. Mit dem GKV-Spitzenverband wurde die Ablösung des 7% Herstellerrabatts vertraglich vereinbart. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2023 für Spinraza™ nur 5% Herstellerrabatt ausgewiesen. Für die Produkte Fampyra™ und Tecfidera™ ist ein Herstellerrabatt von 6% gültig, aufgrund des generischen Wettbewerbsumfelds. Mit dem GKV-Änderungsgesetz 2010 wurde auch ein Preismoratorium für alle von der gesetzlichen Krankenkasse erstattungsfähigen Arzneimittel eingeführt. Das "Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV" (GKV-Stärkungsgesetz) verlängerte die Dauer des Preismoratoriums vorerst bis Ende 2022, was durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bis Ende 2026 verlängert wurde. Jedoch wurde eine Anpassung des Preismoratoriums um die Höhe des Verbraucherpreisindex gemäß des Statistischen Bundesamtes zu jedem 1. Juli (erstmalig zum 1. Juli 2018) gesetzlich eingeräumt. Für Avonex™, Plegridy™, Fumaderm® und Tysabri™ wurde zum 1. Juli 2023 eine Preiserhöhung des Listpreises von 6,9% vorgenommen. Der bei Avonex™ bestehende Preismoratoriumsrabatt reduzierte sich entsprechend. Seit dem 1. Januar 2011 ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) in Kraft. Für alle in den Markt kommenden neuen Wirkstoffe wird der Preis dadurch reguliert. Der GBA entscheidet innerhalb von 6 Monaten nach der Markteinführung eines neuen Medikaments oder neuer Anwendungsgebiete über den Zusatznutzen. Im Anschluss beginnen die Preisverhandlungen. Sie werden ein Jahr, nachdem der Hersteller das Arzneimittel in Deutschland auf den Markt gebracht hat, abgeschlossen. Vor Inkrafttreten des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes galt der verhandelte Erstattungsbetrag ab dem 13. Monat nach Inverkehrbringen des neuen Arzneimittels. Seit dem 12. November 2022 gilt, dass die mit dem Spitzenverband verhandelten Erstattungsbeträge ab dem siebten Monat nach Inverkehrbringen gelten (§ 130b Abs. 3a Satz 2 SGB V). Die Differenz zwischen Erstattungsbetrag und dem bis zu dessen Vereinbarung tatsächlich gezahlten Abgabepreis ist auszugleichen, (§ 130b Abs. 3a Satz 9). Die neue Regelung durch das GKV-FinStG gilt für alle Produkte mit laufenden oder neuen AMNOG-Verfahren. Abgeschlossene Verfahren sind davon nicht betroffen. Am 01.09.2023 trat eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung aufgrund des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) in Kraft, die den Großhandelszuschlag für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland erhöhte. Der Großhandelszuschlag bestand aus einem Festzuschlag von 0,70 Cent pro Packung plus 3,15% auf den ApU und wurde auf 0,73 Cent erhöht. Das gesamte Portfolio war hiervon betroffen (Ausnahme Spinraza als reines Krankenhaus Produkt, welches nicht über den Großhandel vertrieben wird). Für das Produkt Spinraza™ wurde am 1. Dezember 2020 nach Aufforderungen durch den G-BA ein neues Dossier aufgrund der Überschreitung der 50 Mio. € Umsatzgrenze eingereicht. Auf Basis des G-BA-Beschlusses vom 20. Mai 2021 wurde ab Juni 2021 ein neuer Erstattungsbetrag verhandelt. Der neue Vertrag mit dem GKV-Spitzenverband trat im April 2022 in Kraft mit einer rückwirkenden Preisreduzierung zum 01.01.2021. Der Preis wurde stufenweise angepasst. Daraus ergaben sich Zahlungen für Lagerwertverlust. Im Januar 2023 wurde der Preis für Spinraza™ erneut aufgrund des 2021 verhandelten Vertrags mit dem GKV-Spitzenverband gesenkt. Für Vumerity™ wurde aufgrund des Launches am 01.01.2022 und für Tecfidera™ pädiatrische Indikation am 15.06.2022 die AMNOG-Prozesse gestartet, die jedoch aufgrund eines Rechtsverfahrens bei der EMA am 16.06.2022 ausgesetzt wurden. Am 06. Juli 2023 beschloss der G-BA, dass AMNOG-Verfahren zu Diroximelfumarat (Vumerity™) einzustellen, da es ein Derivat von Dimethylfumarat ist. Beide Wirkstoffe sind im gleichen GKV-SV-Vertrag abgebildet, daher umschließt die weiterführende Tecfidera™ -Preisverhandlung auch Vumerity™. Aufgrund des gemeinsamen GKV-SV-Vertrags musste der Erstattungsbetrag von Vumerity™ auf den gleichen Referenzwert von Tecfidera™ angepasst werden. Dies wurde zum 01.12.2023 umgesetzt. Avonex™, Tysabri™ und Fumaderm® unterliegen nicht den Regelungen des AMNOG, da sie vor dem 1. Januar 2011 in den deutschen Markt eingeführt wurden. Plegridy™ ist ebenfalls nicht betroffen (es ist kein "neuer" Wirkstoff im Sinne des AMNOG), sondern unterliegt den Regelungen des Preismoratoriums in Bezug auf den Wirkstoff Interferon beta-1a (Avonex™). Im Jahr 2016 wurden Benepali™ (Etanercept) und Flixabi™ (Infliximab), sogenannte Biosimilars, in Deutschland in den Markt eingeführt. Imraldi™ (Adalimumab) folgte als drittes Biosimilar im Oktober 2018. Im März 2023 wurde Byooviz (Ranibizumab) als Biosimilar in Deutschland eingeführt. Diese Produkte sind nicht vom AMNOG betroffen. Für die Biosimilars gelten weitere Maßnahmen zur Preisregulierung, wie die Festlegung von Festbeträgen nach Bildung von Festbetragsgruppen. Seit April 2021 gelten neue Festbeträge für Benepali™ und Imraldi™. Für alle Produkte gibt es das Instrument der Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V bzw. § 130c für AMNOG-pflichtige-Produkte durch die Krankenkassen. Die Biogen GmbH hat für Avonex™, Tysabri™, Plegridy™, Fampyra™, Tecfidera™, Vumerity™, Flixabi™, Imraldi™, Benepali™ und Byooviz™ laufende Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V mit gesetzlichen Krankenkassen geschlossen. In Deutschland sind seit Juli 2022 eine Reihe von DMF-Generika zur Behandlung der multiplen Sklerose in den Markt getreten. Allerdings hat der EuGH am 16.03.2023 bestätigt, dass für Tecfidera™ ein Vermarktungsschutz gemäß Art. 14 Abs. 11 der Verordnung 726/2004 von mindestens zehn Jahren besteht und bis zum 03.02.2024 seine Gültigkeit hat. Diesbezüglich hat am 3. Mai 2023 die Europäische Kommission eine weitere Entscheidung getroffen. Sie bestätigte das Urteil bzgl. Daten- und Marketingschutz und verlängerte diesen bis zum 2. Februar 2025. Jedoch wurde generisches Dimethylfumarat noch bis Anfang Mai 2024 in den Verkehr gebracht. Schließlich bestätigte der GBA-Beschluss vom 06.07.2023, dass der Datenschutz für Tecfidera™ existiert und das AMNOG-Verfahren für Tecfidera™ päd. Indikation wieder aufgenommen wurde. Es erfolgte die Anpassung des Herstellerabschlags von 6% auf 12% zum 01.08.2023. Aufgrund des Urteils wurden alle Rabattverträge zu Tecfidera™ und Vumerity™ gekündigt. Anlage IAnlage I MarktübersichtDer Gesamtmarkt in Deutschland für Arzneimittel zur Behandlung der Multiplen Sklerose (MS) verzeichnete im Jahr 2023 eine Absatzsteigerung von +3,6% (Quelle: Insight Health ODV, MAT 2023 gerechnet in 4-Wochenequivalenten). Der Anstieg in 2023 ist dabei insbesondere getrieben durch die anti-CD20-Präparate im "High-Efficacy-Markt". Aufgrund des bereits erreichten Sättigungsgrades der MS-Therapie wird sich das Marktwachstum mittelfristig allerdings insgesamt auf einem niedrigeren Niveau befinden. Im Jahr 2022 lag das Marktwachstum bei +4,6%. 2017 wurde mit Spinraza™ das erste Produkt zur Behandlung der 5q-assoziierten spinalen Muskelatrophie in Deutschland zugelassen und im Juli 2017 in den Markt eingeführt. Seit Mitte Mai 2020 ist zudem das Medikament Zolgensma® (Hersteller Novartis) als erstes Gentherapeutikum zur Behandlung der spinalen Muskelatrophie (SMA) zugelassen. Des Weiteren wurde die Zulassung des oral einzunehmenden Medikaments Evrysdi® (Hersteller Roche) im März 2021 erteilt. Die Biosimilars erreichten im Etanercept Markt 82,7% nach Verordnungen und im Infliximab Markt 91,1%. Die Adalimumab-Biosimilars erreichten einen Marktanteil von 77,8% (in Tagesdosen - DDD). (Quelle: Insight Health ODV-Daten, MAT 2023) Produkte: Neueinführungen und RücknahmenSeit dem 01.03.2023 ist das Ranibizumab-Biosimilars Byooviz™ (SB11) als 10 mg/ml Injektionslösung in der Durchstechflasche auf dem deutschen Markt erhältlich. Es wurde kein bestehendes Produkt vom Markt genommen. Absatzentwicklung der Biogen ProdukteDie Umsätze sowie Absätze der Produkte, die von der Gesellschaft im Rahmen der Limited Risk Distributor-Verträge vertrieben werden, haben sich wie folgt entwickelt. Der Umsatz im Bereich MS (inklusive Fampyra™) verringerte sich um -14,5% gegenüber dem Vorjahr. Die vorliegende Entwicklung wurde maßgeblich durch den Eintritt einer generischen Konkurrenz bei den Wirkstoffen Dimethylfumarat (Handelsname Tecfidera™) und Fampridin (Handelsname Fampyra™) Mitte des Jahres 2022 hervorgerufen. Dementsprechend sank der Produktabsatz von Tecfidera™ um -29,1% bei einem Marktanteil von 12,0%, und von Fampyra™ um -35,0%. Zeitgleich stieg dafür der Produktabsatz von Vumerity™, welches im November 2021 die Zulassung erhielt und im Januar 2022 erstmalig verordnet wurde, und erreichte somit einen Marktanteil von 2,3%. Der Produktabsatz von Tysabri™ sank um -3,5%. Tysabri™ erreichte dabei einen Marktanteil von 5,7%. Im Bereich Interferon beta-1a bzw. Peginterferon beta-1a verringerte sich der Produktabsatz von Avonex™ im Geschäftsjahr 2023 um -5,5% und der von Plegridy™ um -10,7%. Der Marktanteil von Avonex™ fiel weiter auf 4,6%, der von Plegridy™ auf 3,1%. Fumaderm® reduzierte den Umsatz um -7,8%. (Quelle: Marktanteil Verordnungen: Insight Health ODV, MAT-Zahlen umgerechnet auf 4-Wochenequivalente, Umsatz/Absatz: Hyperion/Oracle) Spinraza™ konnte am Jahresende 2023 bei 606 Patienten eingesetzt werden (Quelle: eigene Berechnung). Der Produktumsatz fiel um -12,0% im Vergleich zum Vorjahr. Der Benepali™ - Marktanteil im Etanercept Markt ist bei 53,4% stabil geblieben. In einem allgemein wachsenden Infliximab Marktumfeld sank der Marktanteil von Flixabi™ auf 9,6%, getrieben durch Verordnungsgewinne der subkutanen Anwendung von Remsima, die maßgeblich das Marktwachstum getrieben hat. Imraldi™ erreichte 14,0% Marktanteil (von 14,0%). (Quelle: Marktanteil Verordnungen: Insight Health ODV, MAT-Zahlen in Standardeinheiten, Umsatz: Hyperion/Oracle). Mit einem Rückgang des Netto-Umsatzes von -8,7% lag die Biogen GmbH im abgelaufenen Jahr 2023 etwas oberhalb der Erwartungen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr wurde hauptsächlich durch das Produkt Tecfidera™ verursacht, welches durch generische Konkurrenz von Umsatzeinbußen betroffen war. Darüber hinaus befindet sich Spinraza™ seit Mitte 2020 in einem stärkeren Wettbewerbsumfeld und hat ebenfalls Umsatz verloren. Positiv entwickelten sich hingegen, aufgrund von steigenden Patientenzahlen, das im Jahr 2021 zugelassene Produkt Vumerity™ sowie die subkutane Form von Tysabri™. Im Vergleich zu 2022 sind im Jahr 2023 die Umsatzerlöse um TEUR 77.117 gesunken. Der Rückgang ist insbesondere auf den Umsatzrückgang von Tecfidera ™ und Spinraza™, zurückzuführen. Für 2024 wird ein Anstieg der Umsatzerlöse um ca. 12% im Vergleich zu 2023 erwartet. Verantwortlich dafür ist der erwartete Rückzug der Generika auf das Produkt Tecfidera™. Vermögens-, Finanz- und ErtragslageV e r m ögen s l ag e : Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 541.177 auf TEUR 540.515. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. TEUR 33.392 (Vorjahr: TEUR 17.826) betreffen offene Rechnungen abzüglich offener Gutschriften aus Produktverkäufen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen i.H.v. TEUR 7.175 (Vorjahr: TEUR 765) bestehen hauptsächlich aus Weiterbelastungen für länderübergreifende Projekte. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 6.570 (Vorjahr: TEUR 861) enthalten im Wesentlichen eine Umsatzsteuerforderung in Höhe von TEUR 4.492 (Vorjahr: TEUR 0), einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 1.765 (Vorjahr: TEUR 0), Forderungen gegen Mitarbeiter in Höhe von TEUR 96 (Vorjahr: TEUR 119) und debitorische Kreditoren TEUR 97 (Vorjahr: TEUR 121). Das Guthaben bei Kreditinstituten beträgt TEUR 304.133 (Vorjahr: TEUR 330.523), was einen Rückgang von TEUR 26.390 bedeutet. Dieser Rückgang beruht auf dem normalen Geschäftsbetrieb im Jahr 2023. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten haben sich im Vergleich zum Vorjahr verringert und liegen bei TEUR 272 (Vorjahr: TEUR 1.766). Die Rückstellungen sind im Berichtsjahr insgesamt um TEUR 32.855 (Vorjahr: TEUR 46.613) gesunken. Dies lag im Wesentlichen am Verbrauch der Rückstellung für Restrukturierungskosten über TEUR 10.246 (Vorjahr: TEUR 12.136), sowie den Verbrauch der Steuerrückstellung TEUR 22.325 (Vorjahr: 0 EUR) aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung für die Jahre 2020 -2023. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen um TEUR 734 (Vorjahr: 2.912) resultiert im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten für am Stichtag noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen hauptsächlich die Weiterberechnung der Aufwendungen im Rahmen der Limited Risk Distributor Verträge mit der Biogen International GmbH. Der Anstieg um TEUR 20.319 ist im Wesentlichen auf die höheren Weiterbelastungen aufgrund der Limited Risk Distributor Verträge zwischen der Biogen GmbH und der Biogen International GmbH zurückzuführen. Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 2.912 (Vorjahr: 2.970) ist auf die Umgliederung der Kreditorischen Debitoren und eine geringere Steuerlast zurückzuführen. Ertr ag s l a ge : Der Jahresüberschuss liegt mit TEUR 14.052 unter dem Vorjahresniveau von TEUR 18.113. Die Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr 2023 um TEUR 77.117 auf TEUR 803.205 gesunken. Somit wurde die berichtete Prognose aus dem Vorjahr, dass ein Rückgang der Umsatzerlöse von 10% erwartet wird, leicht übertroffen. Dieser Rückgang ist insbesondere auf den Umsatzrückgang von Spinraza™ und Tecfidera ™ zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen in 2023 TEUR 1.074 (Vorjahr: TEUR 1.481). Im Wesentlichen setzen sich diese aus Erträgen aus der privaten Zuzahlung der Mitarbeiter für Dienstwagen TEUR 1.074 (Vorjahr: TEUR 1.481). Periodenfremde Erträge sind im Berichtsjahr nicht enthalten (Vorjahr: TEUR 0). Der Materialaufwand ist aufgrund der niedrigeren Umsätze und der bestehenden Limited Risk Distributor Verträge im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 702.792 gesunken (Vorjahr: TEUR 739.642). Die Gesamtkosten lagen im Jahr 2023 unter 2022. Der Rückgang des Personalaufwands von TEUR 53.408 auf TEUR 41.179 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist im Wesentlichen durch eine Verringerung der Gehaltszahlungen und die dadurch resultierenden Sozialabgaben, sowie Aufwendungen und Altersversorgung in 2023 begründet. Die Anzahl der Mitarbeiter ist von 2022 auf 2023 auf durchschnittlich 306 Mitarbeiter (Vorjahr: 382) gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zu 2022 um insgesamt TEUR 21.473 gesunken. Im Wesentlichen sind der Rückgang der Restrukturierungskosten sowie die niedrigere Mitarbeiteranzahl dafür ursächlich. Die Zinsaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.666 gesunken. Dies lag vor allem an der Senkung des Zinsaufwands für Pensionen von TEUR 2.065 auf TEUR 490, die aus der Veränderung des 10-Jahres-Durchschnittzinses resultiert. Das Ergebnis vor Steuern ist im Vergleich zu 2022 um TEUR 5.085 gesunken. Der Rückgang des Ergebnisses vor Steuern auf TEUR 23.817 ist auf das zurückgegangene Geschäftsergebnis zurückzuführen. F ina n z l a g e : Der Rückgang des Guthabens bei Kreditinstituten um TEUR 26.390 auf TEUR 304.133 (Vorjahr: TEUR 330.523) beruht auf dem normalen Geschäftsbetrieb im Jahr 2023. Durch die Gewährung des Darlehens innerhalb des Konzerns und konzerninternen Liquiditätsausgleich besteht kein Risiko für die finanzielle Lage im Jahr 2023. L eistungsindikatoren: Das Unternehmen verwendet die Umsatzerlöse und die Eigenkapitalquote als finanzielle Leistungsindikatoren. Die Umsatzerlöse für 2023 sind im Berichtsabschnitt "Ertragslage" erläutert. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital) als finanzieller Leistungsindikator hat sich - entsprechend der Prognose - im Stichtagsvergleich von 43,9% auf 46,6% leicht erhöht. Dies lag vor allem an der Erhöhung des Eigenkapitals um TEUR 14.052 durch den Jahresüberschuss. Zusammengefasst ergibt sich aufgrund der bestehenden Limited Risk Distributor-Verträge und fehlender Ausschüttungen ein stabil wachsendes Eigenkapital. Als nicht finanzieller Leistungsindikator wird die Anzahl von Mitarbeitern verwendet. Die Mitarbeiterzahl ist aufgrund einer Restrukturierungsmaßnahme hauptsächlich im Bereich Alzheimer von 383 zum 31. Dezember 2022 auf 306 zum 31. Dezember 2023 gesunken. Somit konnte keine Stabilisierung erreicht werden und damit nicht die Prognose des Vorjahres getroffen werden. Chancen- und RisikenberichtDie Gesellschaft hat ein Risikomanagementsystem (RMS) eingeführt. Das RMS stellt sicher, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie an die Entscheidungsträger des Unternehmens weitergeleitet werden. Die Risikoerfassung, -analyse und -bewertung wird permanent vorgenommen, ggf. aktualisiert und ergänzt. Alle an diesem Prozess beteiligten Entscheidungsträger bestätigen regelmäßig, dass alle in dem jeweiligen Bereich erkennbaren Risiken erfasst und bewertet sind. Im Rahmen unserer Planungsprozesse werden die Chancen und Risiken der Geschäftsaktivitäten auf ihre operative Bedeutung analysiert, aufgearbeitet und beurteilt. Anlage IAnlage I Risiken Im Folgenden werden die Risiken des Unternehmens, welche im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert sind, nach abnehmender Bedeutung dargestellt. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten werden wie folgt definiert:
Der Grad der Auswirkung wird nachfolgend je nach Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zwischen gering und erheblich definiert.
Risiken ergeben sich durch den potentiellen Wegfall eines Produkts. Da mittlerweile 13 Produkte über die Biogen GmbH vertrieben werden, ist die Abhängigkeit von einzelnen Produkten geringer als in der Vergangenheit. Weiterhin reduziert die Tätigkeit als Limited Risk Distributor das Risiko eindeutig. Die Auswirkung beim Wegfall eines Produkts wäre moderat. Der Patentschutz von Tysabri™ ist abgelaufen. Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet, das Hexal Anfang 2024 ein Biosimilar auf die intravenöse Darreichungsform von Tysabri™ in den Markt bringt. Die subkutane Darreichungsform ist davon nicht betroffen. Es wird nicht damit gerechnet, dass zeitnah weitere Unternehmen Biosimilare von Tysabri™ in den Markt bringen. Daher wird die Auswirkung auf den Umsatz als moderat eingeschätzt. Jede gesetzliche Gesundheitsreform beinhaltet das Risiko eines spezifischen Pharmapaketes. Das Gesundheitsministerium arbeitet konstant an neuen Regelungen um das Thema Arzneimittel, welche sowohl Generika, Biosimilars, als auch innovative Arzneimittel betreffen. Am 20. Oktober 2022 hat der Gesetzgeber das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz mit Wirkung ab Januar 2023 verabschiedet. Größte Veränderung auf die Biogen GmbH ist eine zeitlich auf 1 Jahr befristete Erhöhung des Herstellerrabatts von 7% auf 12%. Die Auswirkung ist gering und liegt bei ca. 3% des Umsatzes. Allgemein wird das Risiko weiterer Gesundheitsreformen als moderat eingestuft mit geringer Auswirkung auf den Umsatz. Risiken ergeben sich auch aus der möglichen Nebenwirkung PML bei Tysabri™ und Tecfidera™. PML (Progressive Multifokale Leukenzephalopathie) ist eine sich subakut entwickelnde Erkrankung des Zentralnervensystems. Zu diesem Zeitpunkt geht man davon aus, dass die Nutzen- /Risiko-Profile von Tysabri™ und Tecfidera™ weiterhin positiv bleiben. Außerdem wird innerhalb des Konzerns an einem Testverfahren gearbeitet, welches die Risiken der PML medizinisch besser beurteilen kann. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird daher zurzeit als gering eingeschätzt. Die Auswirkung beim Wegfall eines Produkts wäre moderat. Im Bereich der neu eingeführten Biosimilars stellt der P r e i s w e tt b e w erb ein mögliches Risiko dar. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird aber anhand der Erfahrung seit der Einführung der Produkte als gering eingeschätzt. Die Auswirkung wird auch als gering eingeschätzt. I T - Ri s i k en können durch die immer größere Vernetzung durch z. B. Netzwerke, die ausfallen, oder Externe, die in unsere Systeme unrechtmäßig eingreifen, entstehen. Wir sind an das firmeninterne Netzwerk der Biogen-Gruppe angeschlossen. Der Konzern erstellt diverse Sicherungsmaßnahmen zum Backup bei Ausfällen. Vor Ort werden Maßnahmen wie der Einsatz von Virenscannern, verschlüsselte E-Mails und strenge Zugriffskontrollen erstellt. Regelmäßig werden alle Mitarbeiter im richtigen Umgang mit z. B. Phishing E-Mails geschult. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit daher als gering ein. Die Auswirkung wäre moderat. Im Jahresabschluss der Gesellschaft wurden den identifizierbaren Ausfallrisiken durch Wertberichtigungen in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Das Ausfallrisiko wird durch ein der Forderungsentwicklung entsprechendes und regelmäßig verifiziertes Forderungsmanagement vermindert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird aber anhand der Erfahrung als gering eingeschätzt. Zurzeit sehen wir jedoch bei unseren wichtigsten Kundengruppen und innerhalb des Biogen Verbundes keine Gefahren. Die Geschäftsführung stuft dieses Risiko als gering ein. Als globales, produzierendes Unternehmen sind wir Risiken durch mögliche Schäden an Menschen, Gütern und Reputation ausgesetzt. Diese beinhalten physische Risiken verursacht durch Dürren, Stürme und Überflutungen oder Ausfälle im Energiesektor welche die Lieferkette beeinflussen können und zu Auswirkungen im Bereich der Versorgung der Patienten führen. Notfallpläne unserer Logistikzentren und regelmäßige Überprüfung dieser, minimieren diese Risiken. Daher schätzen wir das Risiko als gering ein, die Ausmaße wären jedoch erheblich. Weitere Risiken, die den Fo rt bes t and der G ese ll scha f t gefährden, liegen nach Einschätzung der Geschäftsleitung derzeit nicht vor. Im Gesamtbild sind wir aufgrund unserer Risikobestandsaufnahme, unserer Einschätzung bezüglich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie unserer Beurteilung der Wirksamkeit von Gegensteuerungsmaßnahmen der Ansicht, dass die Risikolage in Bezug auf die Gesamtzahl aller identifizierten Risiken als nicht kritisch einzustufen ist und keine besonderen Risiken bestehen, die den Fortbestand unseres Unternehmens einzeln oder in Summe gefährden können. Chancen Für Vumerity™wird mit einem weiteren leichten Wachstum gerechnet. Darüberhinaus bietet die subkutane Darreichungsform von Tysabri™ weiteres Wachstumspotential. Benepali™, als erstes Etanercept-Biosimilar im deutschen Markt, wächst seit der Einführung im Jahr 2016 kontinuierlich und hat weitere leichte Wachstumschancen. Zudem bietet das in 2018 eingeführte Produkt Imraldi™, ein Adalimumab-Biosimilar, weiteres leichtes Wachstumspotential. Im ersten Quartal 2024 erfolgt die Produkteinführung von Skyclarys™, einem Wirkstoff zur Behandlung der Friedreich-Ataxie bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren. Die Vermarktung erfolgt zunächst über das von Biogen gekaufte Unternehmen Reata, bevor die Umsatzerlöse in absehbarer Zeit der Biogen GmbH zugeordnet werden können. Ende 2023 bestätigte die Europäische Kommission den Patentschutz von Tecfidera™. Den noch verbliebenen, zentral zugelassenen Generika wird folglich die Zulassung wieder entzogen, wodurch sie nicht mehr vermarktungsfähig sind. Es wird erwartet, dass die Generika Anfang 2024 von den jeweiligen Mittbewerbern aus dem Markt zurückgezogen werden müssen. AusblickDie Gesellschaft rechnet insgesamt mit einem Wachstum der Umsatzerlöse von 12% aufgrund des erwarteten Marktrückzugs der Generika auf Tecfidera™. Darüber hinaus ist die Konzernmutter Biogen Inc. weiterhin bestrebt, durch Einlizensierung weiterer Produkte sowie durch weiterhin erfolgreiche Forschung und Entwicklung erfolgversprechende Produkte zu vermarkten. Dies soll auch auf dem europäischen Markt nachhaltig zu Umsatzsteigerungen führen. Die Mitarbeiterzahl ist vom 31. Dezember 2022 bis Ende 2023 um 77 Mitarbeiter gesunken. Für das Jahr 2024 gehen wir von einer Stabilisierung der Mitarbeiterzahl aus. Die Eigenkapitalquote lag zum 31. Dezember 2022 bei 43,9%. Nach den Ergebnissen hat sich die Eigenkapitalquote für 2023 erhöht und liegt bei ca. 46,6%. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Erhöhung des Eigenkapitals durch den Jahresüberschuss zurückzuführen. Aufgrund der geplanten Ausschüttung wird für 2024 ein deutlicher Rückgang der Eigenkapitalquote erwartet. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem BilanzstichtagÜber die im Ausblick genannten Entwicklungen sind weitere Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-. Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung wären, nach Ablauf des Stichtages nicht eingetreten.
München, den 22. November 2024 Die Geschäftsführung Alexandra Isabella Handrich Neil Sisak Adrian Rappo Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023I. Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften i.S.d § 267 Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München und ist beim Amtsgericht München Abteilung B unter der HRB-Nummer 118445 eingetragen. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Anlagevermögen Sachanlagen werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung bilanziert. Planmäßige Abschreibungen erfolgen nach linearer Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis dreizehn Jahren. Die Wertentwicklung wird in der Anlagenbuchhaltung zweifelsfrei nachgewiesen. Die planmäßige Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. Zum Bilanzstichtag werden die beizulegenden Zeitwerte der Finanzanlagen überprüft und im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung die erforderlichen Wertberichtigungen vorgenommen. Vom Wahlrecht einer außerplanmäßigen Abschreibung für voraussichtlich nicht dauernde Wertminderungen gemäß § 253 Abs. 3 S. 6 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen nicht. Flüssige Mittel Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. Latente Steuern Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit als verrechnet dargestellt. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage des zu erwartenden Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen. Die Biogen GmbH verzichtet jedoch aufgrund des Wahlrechts (§ 274 Abs. 1 HGB) auf den Ausweis des Überhangs von aktiven latenten Steuern. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Pensionsrückstellungen Die Pensionsverpflichtungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen der projizierten Einmalbeitragsmethode ermittelt wird. Als Rechnungsgrundlage dienten die Sterbetafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Ansatz des durchschnittlichen Marktzinssatzes bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,82% p.a. (10-Jahres Durchschnitt). Es wurde ein Rententrend von 2,3% p.a. und eine Gehaltssteigerung von 3,5% berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergeben sich Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 58.183. Diese liegen um TEUR 1.024 (ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag) unter dem Bewertungsansatz für Pensionsrückstellungen, der sich zum 31. Dezember 2023 bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergeben hätte. Sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme (Erfüllungsbetrag). Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einzeln berechnet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit einschlägig - mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Abzinsungssätze werden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf f remde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden gem. § 256a HGB grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Umsatzrealisierung Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich nach der Leistungserbringung und Lieferung. Dabei wird der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs beachtet. III. Erläuterungen zur BilanzSachanlagen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage zu diesem Anhang dargestellt, ausgehend von den gesamten Anschaffungskosten. Finanzanlagen Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen bestehen aus einem Darlehen an die Biogen International GmbH mit einer Laufzeit bis Ende 2025 in Höhe von TEUR 185.000. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt in 2023 0,75%. Der Buchwert der Ausleihung an verbundene Unternehmen entspricht dem Nennwert des im Geschäftsjahr 2017 an die Biogen International GmbH ausgegebenen Darlehens in Höhe von TEUR 185.000. Aufgrund der Entwicklungen im Zinsumfeld liegt der beizulegende Zeitwert der Ausleihung mit TEUR 172.287 unter dem Buchwert. Die Wertminderungen in Höhe von TEUR 12.713 werden als vorübergehend beurteilt, da sich diese bis zur Rückzahlung wieder abbauen und die Biogen GmbH die Absicht und die finanziellen Möglichkeiten hat, die Ausleihungen bis zur Endfälligkeit im Geschäftsjahr 2025 zu halten. Das Abschreibungswahlrecht nach § 253 Absatz 3 Satz 6 HGB wurde nicht ausgeübt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 33.392 (Vorjahr: TEUR 17.826). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 7.175 (Vorjahr: TEUR 765) resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 6.570 (Vorjahr: TEUR 861) enthalten im Wesentlichen eine Umsatzsteuerforderung in Höhe von TEUR 4.492 (Vorjahr: TEUR 0), einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 1.765 (Vorjahr: TEUR 0), Forderungen gegen Mitarbeiter in Höhe von TEUR 96 (Vorjahr: TEUR 119) und debitorische Kreditoren TEUR 97 (Vorjahr: TEUR 121). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Jahresende bestanden gegen die Gesellschafterin keine Forderungen (Vorjahr: TEUR 0). Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel enthalten im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 304.133 (Vorjahr: TEUR 330.523) bei der Bank of America. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum des Folgejahres darstellen, sind aktivisch abgegrenzt und betragen TEUR 272 (Vorjahr: TEUR 1.766). Aktive Latente Steuern Im Geschäftsjahr resultieren aktive Steuerlatenzen im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen von Pensionsverpflichtungen sowie einer Drohverlustrückstellung für Mietleerstand. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 32,98% zugrunde (15,83% für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 17,15% für die Gewerbesteuer). Von der Möglichkeit, einen Aktivposten für latente Steuererträge zu bilden, wurde gemäß § 274 Abs. 1 HGB abgesehen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 26). Die Gesellschaft verfügt über Kapitalrücklagen in Höhe von TEUR 14.274. Der Gewinnvortrag beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 223.315. Ausschüttungssperre Es ergibt sich aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen aufgrund der Differenz des 10-Jahres-Durchschnittzinses zum 7-Jahres-Durchschnittzins ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von TEUR 1.024 zum 31. Dezember 2023, der grundsätzlich einer Ausschüttungssperre unterliegt. Pensionsrückstellungen Die Pensionsverpflichtungen betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 58.183 und sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.959 gestiegen. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 22.325) und bestanden im Vorjahr aus Rückstellungen für Ertragsteuern für die Zeiträume 2012-2023. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 124.277 (Vorjahr: TEUR 136.766) sind im Wesentlichen Rückstellungen für Hersteller- und Krankenkassenrabatte TEUR 109.717 (Vorjahr: TEUR 113.810), Leerstandsrückstellungen für nicht genutzte Büroräume TEUR 5.257 (Vorjahr: TEUR 0), Bonusrückstellungen TEUR 4.008 (Vorjahr: TEUR 5.252), Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub TEUR 514 (Vorjahr: TEUR 696) und sonstige Personalrückstellungen TEUR 729 (Vorjahr: TEUR 1.285) enthalten. Des Weiteren wurde aufgrund eines globalen Restrukturierungsprogrammes eine Rückstellung für Restrukturierungskosten über TEUR 1.889 (Vorjahr: TEUR 0) gebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 94.213 (Vorjahr: TEUR 73.895) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Biogen International GmbH, Schweiz aus Lieferungen und Leistungen aufgrund der bestehenden Limited Risk Distribution Verträge. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.092 (Vorjahr: TEUR 4.003) enthalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 678 (Vorjahr: TEUR 1.753) sowie kreditorische Debitoren TEUR 405 (Vorjahr TEUR 2.250). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 11.082 (Vorjahr: TEUR 10.348). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden nicht gewährt. Zum Jahresende bestanden gegenüber der Gesellschafterin Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr: TEUR 4). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Umsatzerlöse Die Gesellschaft ist für das Vertriebsgebiet Bundesrepublik Deutschland zuständig und daher entfallen die Umsatzerlöse in voller Höhe auf Deutschland. Es wurden im Wesentlichen folgende Umsatzerlöse erzielt:
Für weitere Dienstleistungen wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 8.589 (Vorjahr: TEUR 9.607) erzielt. Materialaufwand Der Materialaufwand enthält ausschließlich Aufwendungen für bezogene Waren. Es sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.074 (Vorjahr: TEUR 1.481) setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus der privaten Zuzahlung der Mitarbeiter für die Dienstwägen über TEUR 1.071 (Vorjahr: TEUR 1.481) zusammen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 0) solche aus Währungsumrechnung. Sonstige betriebliche Aufwendungen Wesentliche Posten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 36.682 (Vorjahr: TEUR 58.155) sind Absatzförderung TEUR 12.172 (Vorjahr: TEUR 14.191), Beratungsleistungen TEUR 5.221 (Vorjahr: TEUR 7.213), Leerstandskosten TEUR 5.458 (Vorjahr: TEUR 0), Reisekosten TEUR 1.889 (Vorjahr: TEUR 2.350), Kosten für Fahrzeugleasing TEUR 2.379 (Vorjahr TEUR 3.859) bezogene Fachliteratur TEUR 227 (Vorjahr: TEUR 1.164), Gebühren und Verträge TEUR 1.517 (Vorjahr: 1.893), Mieten TEUR 3.057 (Vorjahr: TEUR 2.795), Personalkosten TEUR 326 (Vorjahr TEUR 238), Aufwendungen für Restrukturierungskosten TEUR 1.830 (Vorjahr: TEUR 22.027) und sonstige Kosten TEUR 1.853 (Vorjahr: TEUR 1.595). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 70 (Vorjahr TEUR 71) solche aus Währungsumrechnung. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Die Erträge aus Ausleihungen beinhalten Zinsen auf Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.407 (Vorjahr: TEUR 1.407). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus der Abzinsung von Leerstandsrückstellungen in Höhe von TEUR 201 (Vorjahr: TEUR 0). Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 490 (Vorjahr: TEUR 2.065) sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Das Ergebnis nach Steuern ist durch laufende Ertragsteuern in Höhe von TEUR 9.764 (Vorjahr: TEUR 10.788) belastet. Mindestbesteuerung Der Konzern ist derzeit dabei, eine Einschätzung hinsichtlich der wesentlichen Auswirkungen von Pillar 2 nach Inkrafttreten der Gesetzgebung zu treffen. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar. Geschäftsführer
Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die Angaben der Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführung kann trotz der Anzahl der Geschäftsführer gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet werden, da Herr Neil Raymond Sisak seine Bezüge in voller Höhe von der Biogen International GmbH, Schweiz, erhält. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen für zukünftige Geschäftsjahre Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt TEUR 29.870 (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 5.392). Wie im Vorjahr bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers Als Abschlussprüfer wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH bestellt. Das Gesamthonorar beträgt TEUR 111 und setzt sich wie folgt zusammen:
Konsolidierungskreis Gesellschafter und Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen i.S.v. § 285 Nr. 14 HGB aufstellt, ist die Biogen Inc., Boston, Massachusetts/USA. Der Konzernabschluss ist unter www.biogen.com erhältlich. Die Gesellschaft ist unter der CUSIP Nr. 09062X103 gelistet. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Gesellschaft plant im Geschäftsjahr 2024 eine Ausschüttung in Höhe von TEUR 220.000 an ihren Gesellschafter vorzunehmen. Diese Ausschüttung übersteigt den handelsrechtlichen Jahresüberschuss von TEUR 14.052 für das Geschäftsjahr 2023. Die Differenz zwischen der Ausschüttung und dem Jahresüberschuss wird aus dem Gewinnvortrag gedeckt. Die Gesellschaft verfügt über ausreichend freie Rücklagen, um diese Ausschüttung ohne Beeinträchtigung der Liquidität und der finanziellen Stabilität vorzunehmen. Die Ausschüttung entspricht der Unternehmenspolitik, dem Gesellschafter eine angemessene Dividende zukommen zu lassen, während gleichzeitig die langfristige finanzielle Gesundheit und Investitionsfähigkeit der Gesellschaft gewährleistet bleibt. Nachtragsbericht Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren, sind nach Ablauf des Stichtages nicht eingetreten.
München, den 22. November 2024 Geschäftsführung Alexandra Isabella Handrich Neil Sisak Adrian Rappo Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Biogen GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Biogen GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Biogen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 22. November 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Holger Lutz, Wirtschaftsprüfer ppa. Clemens Jung, Wirtschaftsprüfer
Cambridge MA, USA, 26/Nov/2024 Biogen MA Inc. Name: Michael Dambach Position: Director and Treasurer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 26. November 2024 festgestellt. |
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