Profund
Bau-Projekt GmbH
Holzkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
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|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.760,00 |
22.115,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.757,00 |
22.112,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
493.785,20 |
408.532,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
231.494,75 |
165.025,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
262.290,45 |
243.507,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.097,80 |
2.040,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
510.643,00 |
432.688,34 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
367.134,72 |
296.937,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
271.937,53 |
144.482,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
70.197,19 |
127.454,93 |
| B.
Rückstellungen |
62.042,50 |
91.804,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
81.465,78 |
43.946,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
81.465,78 |
43.946,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
510.643,00 |
432.688,34 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis
31.12.2019
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firmenname laut Registergericht: Profund Bau-Projekt
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Holzkirchen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: München
Register-Nr.: 164965
Der Jahresabschluss der PROFUND Bau-Projekt GmbH
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis
31.12.2019 wurde nach den für Kapitalgesellschaften
geltenden Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des
GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft erfüllt die
nach § 267 Abs. 1 HGB erforderlichen Merkmale für
kleine Kapitalgesellschaften und muss nach § 267
Abs. 4 HGB nur die entsprechenden Rechnungslegungspflichten
erfüllen.
Die Bilanz wurde nach dem Gliederungsschema des
§ 266 HGB in der Form aufgestellt, wie sie auch
für große Kapitalgesellschaften Anwendung
findet. Für die Offenlegung der Bilanz durch
Einreichung beim Handelsregister werden die nach § 266
HGB mit arabischen Zahlen versehenen Posten der Bilanz in
Anwendung des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht gesondert
ausgewiesen.
Der Anhang wurde bei Wahrung der
Ausweiskontinuität unter Inanspruchnahme der für
kleine Kapitalgesellschaften eingeräumten
Erleichterungen aufgestellt (§ 288 HGB).
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen sind folgende Grundsätze und
Methoden angewendet worden:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die
Abschreibungssätze der verschiedenen
Anlagegüter (ausgenommen GWG -siehe unten-) richten
sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die
Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der
linearen Methode berechnet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in
Anlehnung an die steuerliche Bewertungsvorschrift nach
§ 6 Abs. 2 EStG bei Einzelanschaffungskosten bis zu
EUR 800 im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Wertberichtigungen zu Forderungen waren nicht erforderlich.
Die
flüssigen Mittel wurden zu Nennwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige
Angaben
Geschäftsführer ist: Herr Jochen Opolka,
Holzkirchen.
Holzkirchen, den
12. März 2020
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Jochen Opolka
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Geschäftsführer
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 103,89 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 7,10 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2020 festgestellt.
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