PohlCon Solar GmbH & Co. KG

12057 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRA 45957
Vorher
PUK - Solar GmbH & Co. KG
Eingetragen
30.11.2011

Finanzübersicht

Historie

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

PohlCon Solar Verwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

PUK - Solar GmbH & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

A K T I V A

31.12.2021

31.12.2020

EUR

EUR

EUR

A. ANLAGEVERMÖGEN

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

3,00

2.046,00

II. Sachanlagen

10.432,00

27.903,00

10.435,00

29.949,00

B. UMLAUFVERMÖGEN

I. Vorräte

1.411.812,69

4.483.382,54

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.111.326,01

486.804,47

III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

160.699,05

299.242,85

4.683.837,75

5.269.429,86

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

5.261,05

0,00

D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTE VERLUSTANTEILE DER KOMMANDITISTEN

2.769.041,10

0,00

7.468.574,90

5.299.378,86

P A S S I V A

31.12.2021

31.12.2020

EUR

EUR

A. EIGENKAPITAL

Kapitalanteile Kommanditisten

0,00

25.346,34

B. RÜCKSTELLUNGEN

1.142.609,00

68.941,00

C. VERBINDLICHKEITEN

6.325.965,90

5.205.091,52

- davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 4.950.979,33 (Vorjahr: EUR 2.571.880,99)

7.468.574,90

5.299.378,86

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) §§ 242 ff. unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat daher die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB teilweise in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft ist unter der Firma PUK-Solar GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 45957 B eingetragen.

Gemäß § 264c Abs. 1 HGB wurde die Bilanz um die Posten Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1. Einschätzung der gesetzlichen Vertreter der PUK-Solar GmbH & Co. KG zur Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag von TEUR 2.794 erwirtschaftet, der dem Kapitalkonto der Kommanditistin belastet wurde. Zum 31. Dezember 2021 wird ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten iHv. TEUR 2.769 auf der Aktivseite ausgewiesen.

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG hat von der PohlCon GmbH als alleinige Kommanditistin liquiditätsstützende Betriebsmitteldarlehen bis zu einer Höhe von EUR 5 Mio. erhalten, die teilweise in Anspruch genommen wurden. Mittels einer Patronatserklärung hat die PohlCon GmbH sich verpflichtet, die Gesellschaft in der Weise finanziell auszustatten, dass diese ihre fälligen Verbindlichkeiten erfüllen kann.

Die Gesellschaft hat geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Profitabilität in die Wege geleitet. Die Unternehmensplanung für die kommenden Jahre prognostiziert positive Ertrags- und Liquiditätsziele der Gesellschaft. Daher geht die Geschäftsleitung derzeit davon aus, dass die Finanzkraft mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Betrachtungszeitraum gewährleistet ist und hat den Jahresabschluss unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

Sollte die Gesellschaft ihre Planziele verfehlen, wäre sie in Hinblick auf die Liquidität auf finanzielle Unterstützung von Kreditinstituten oder Ihrer Gesellschafter angewiesen. Falls in diesem Fall das finanzielle Engagement der Gesellschafter sinkt oder gänzlich ausbleibt, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt worden.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Von der Bewertungsvereinfachung nach § 6 Abs. 2 EStG wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Fertigfabrikate sowie die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB: Material- und Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Anteilige Verwaltungskosten sowie Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert. Bei unfertigen Erzeugnissen und Leistungen wurde der Fertigstellungsgrad entsprechend berücksichtigt. Soweit erforderlich wurde im Vorratsvermögen der niedrigere Wert nach § 253 Abs. 4 HGB angesetzt.

Die Waren sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Forderungen gegen Gesellschafter werden mit ihren Nennwerten bewertet. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten zum Bilanzstichtag Auszahlungen und fällige Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben vollumfänglich Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen Gesellschafter enthalten vollumfänglich sonstige Vermögensgegenstände.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 5 (i. Vj. 6) Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Geschäftsführung erfolgte im Berichtsjahr durch die hauptamtlichen Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, Frau Daniela Veit, Berlin, und Herrn Michael Pantelmann (bis 15.07.2021), Berlin.

Persönlich haftende Gesellschafterin der PUK-Solar GmbH & Co. KG, Berlin, ist die PUK Solar Verwaltungs GmbH, Berlin, mit einem gezeichneten Kapital von € 25.000,00.

Der Jahresabschluss der PUK-Solar GmbH & Co. KG wird in den Konzernabschluss der Pohl Familienholding GmbH & Co. KG, Berlin einbezogen.

Berlin, 31. August 2022

PUK-Solar GmbH & Co. KG

gez. Daniela Veit, Geschäftsführerin

Angabe gemäß § 328 Abs. 1a HGB über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021

Auf der Gesellschafterversammlung am 14. Oktober 2022 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 festgestellt.

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