VIA ad futurum gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katharina Theresia Löttgen seit 22.12.2022 | Geschäftsführer |
Wolfgang Konrad Hoever seit 29.6.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 68.80% | |
VIALIFE Schwertbad GmbHEigenbeteiligung | 25.20% |
cooldown° earth foundation | 6.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.20% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VIALIFE Schwertbad GmbHKrefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der VIALIFE Schwertbad GmbHA. Grundlagen der GesellschaftDie VIALIFE Schwertbad GmbH war bis zum 30.09.2015 eine Tochtergesellschaft der Marienhaus Seniorenhilfe GmbH. Seit dem 1. Januar 2013 gehörte die VIALIFE Schwertbad GmbH durch ihre Muttergesellschaft zur Marienhaus Unternehmensgruppe. Der Sitz der VIALIFE Schwertbad GmbH ist Krefeld. Zum 1. Januar 2014 wurde die Franziskus Kliniken gGmbH auf die Schwertbad GmbH verschmolzen. Gleichzeitig erfolgte die Ausgliederung des Franziskushospitals Aachen. Zum 01.10.2015 verkauften und übertrugen die Marienhaus Seniorenhilfe GmbH und die Marienhaus Senioreneinrichtungen GmbH Geschäftsanteile im Umfang von 68,8 % des Stammkapitals an die inoges AG mit Sitz in Krefeld. Ihre restlichen Anteile hat die Marienhaus Senioreneinrichtungen GmbH im Geschäftsjahr 2021 an die cooldown earth foundation verkauft, die damit mit 6,0 % am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Die VIALIFE Schwertbad GmbH hält eigene Anteile im Umfang von 25,2 % des Stammkapitals. Die Schwertbad GmbH betreibt in Aachen eine Fachklinik mit den Fachrichtungen Orthopädie, Rheumatologie und Neurologie (seit 01.09.2022), in der alle medizinischen und therapeutischen Behandlungsformen der medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Die bedarfsgerechte Bereitstellung dieser wichtigen Gesundheitsleistungen für die Patienten sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bilden die zentrale Unternehmensaufgabe. Die nachhaltige Ausrichtung auf Wirtschaftlichkeit des Betriebes trotz der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen im Reha-Markt stellt derzeit die wichtigste Aufgabe dar. B. WirtschaftsberichtB.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen für DeutschlandDas preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Stand Januar 2024) um 0,3% niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1%. Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0% zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85% des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus (0,4%). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe im Jahr 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2%. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation mit +2,6% und knüpfte damit an seine langjährige, nur im ersten Corona-Jahr 2020 gebremste Wachstumsgeschichte an. Der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+1,0%) und die Unternehmensdienstleister (+0,3%) konnten ebenfalls leicht zulegen. Dagegen ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0%) zurück. Das lag vor allem am Groß- und am Einzelhandel, die deutlich nachgaben, während der Kraftfahrzeughandel und der Verkehrsbereich zulegten. Insgesamt ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 leicht zurück (-0,1%). Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8% gegenüber dem Vorjahr ab und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5%). Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Von Rückgängen waren vor allem die Bereiche betroffen, in denen die Preise im Jahresverlauf entweder auf dem hohen Niveau des Vorjahres verharrten oder sogar noch weiter anstiegen. Besonders stark sanken die preisbereinigten Ausgaben für langlebige Güter wie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2%). Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (1,7%). Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern. Durch solche Maßnahmen hatte der Staatskonsum in den Jahren ab 2020 die Wirtschaftsleistung gestützt. Die Bauinvestitionen sanken im Jahr 2023 preisbereinigt um 2,1%. Neben den hohen Baupreisen wirkten sich die spürbar gestiegenen Bauzinsen aus, die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. Positive Signale kamen lediglich vom Ausbaugewerbe, was unter anderem an den stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen haben dürfte. In Ausrüstungen - das sind vor allem Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - wurde dagegen preisbereinigt deutlich mehr investiert als im Jahr 2022 (+3,0%). Dazu trug vor allem der Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen bei, der durch den bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich verstärkt wurde. Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 machten sich auch beim Handel mit dem Ausland bemerkbar, der trotz sinkender Preise zurückging. Dabei sanken die Importe (preisbereinigt -3,0%) kräftiger als die Exporte (preisbereinigt -1,8%). Damit kam es im Saldo zu einem positiven Außenbeitrag, der das BIP stützte. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7% oder 333 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand im Jahr 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 82,7 Milliarden Euro. Das waren etwa 14 Milliarden Euro weniger als im Jahr 2022 (96,9 Milliarden Euro). Vor allem der Bund konnte sein Finanzierungsdefizit gegenüber dem Vorjahr erheblich verringern. Im Jahr 2022 hatten die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Abmilderung der Energiekrise und Stabilisierung der Wirtschaft zu hohen Ausgaben geführt. Im Jahr 2023 erfolgten zwar ebenfalls umfangreiche Zahlungen für die Gas- und Strompreisbremse, es entfielen aber größtenteils die Ausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, zum Beispiel für Tests und Impfstoffe. Daneben zahlte der Bund auch weniger Transfers an Länder und Sozialversicherungen, deren Finanzierungssalden sich dadurch verschlechterten. Die anhaltende finanzielle Belastung durch die große Zahl an Geflüchteten machte sich vor allem bei den gestiegenen Ausgaben der Gemeinden bemerkbar, die ebenso wie Bund und Länder das Jahr 2023 mit einem Defizit abschlossen. Bezogen auf das BIP in jeweiligen Preisen ergibt sich für den Staat im Jahr 2023 eine Defizitquote von 2,0 %, die damit deutlich niedriger war als in den drei vorangegangenen Jahren. Die deutsche Wirtschaft wird nach rund zweijähriger Schwächephase nach Einschätzung der Bundesbank im Jahr 2024 langsam wieder Tritt fassen. Nicht nur der private Konsum wird nach und nach wieder anziehen, ab der zweiten Jahreshälfte werden auch die Exportgeschäfte wieder besser laufen. Vor diesem Hintergrund wird auch die Industrie wieder stärker zulegen. Es besteht Hoffnung, dass das kalenderbereinigte reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 um 0,3% zulegen wird. Für das Jahr 2025 erwarten die Fachleute ein Wirtschaftswachstum von 1,1%, für das Jahr 2026 von 1,4%. Im vierten Quartal 2023 ist die deutsche Wirtschaftsleistung noch um 0,5%Prozent geschrumpft, bevor sie im ersten Quartal 2024 wieder um 0,2% gestiegen ist. Insgesamt zeigte sich die Konjunktur damit kurzfristig etwas schwächer als in der Deutschland-Prognose vom Dezember 2023 erwartet. Insbesondere die Nachfrageschwäche in der Industrie habe sich als hartnäckiger erwiesen als erwartet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund einer erhöhten wirtschaftspolitischen Unsicherheit sowie hoher Kostenbelastungen haben die Unternehmen ihre inländischen Investitionen stärker als erwartet gedrosselt. Im laufenden 2. Quartal 2024 dürfte das BIP mit einer ähnlichen Rate zulegen wie im 1. Quartal 2024. Die Erholung des Dienstleistungssektors sollte noch an Breite und Kraft gewinnen, wenn auch vom privaten Konsum wieder Impulse kommen. Darauf deuten die verbesserten ifo-Indikatoren zur Geschäftslage und deren Geschäftserwartung hin. Die Unternehmensinvestitionen gehen sehr wahrscheinlich vorerst weiter zurück. In der Industrie ist daher angesichts noch schwacher Auftragseingänge kurzfristig noch keine durchgreifende Belebung zu erwarten. Immerhin dürfte die Produktion in den energieintensiven Branchen ihre Aufwärtsbewegung fortsetzen. Auch von der Automobilindustrie dürften begrenzte Wachstumsimpulse ausgehen. Im 3. Quartal 2024 sollte die Konjunktur noch einen Gang höher schalten können und damit dürfte sich die Konsumkonjunktur weiter festigen. Die Wirtschaft kann im Jahr 2025 mit etwas höherem Tempo wachsen. Im Jahr 2026 soll sich das Wachstum dann noch etwas verstärken und die Wirtschaft wird wieder in etwa ihr Produktionspotenzial erreichen. Getragen werde die Expansion zunächst weiterhin vom privaten Konsum und den Exporten. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2026 erstmals wieder spürbare Impulse von den privaten Investitionen hinzukommen. Die Inflationsrate in Deutschland geht zwar weiter zurück, aber in einem verhaltenen Tempo. Die Inflationsrate, gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), dürfte von jahresdurchschnittlich 6,0% im vergangenen Jahr auf 2,8% im Jahr 2024 sinken. Vor allem die Teuerung von Energie und Nahrungsmitteln lassen im Jahr 2024 erheblich nach. Allerdings erweist sich die Inflation als sehr hartnäckig, vor allem bei den Dienstleistungen. Dabei würden die kräftig steigenden Löhne und der davon ausgehende Kostendruck eine wichtige Rolle spielen. Die Tarifverdienste werden im Jahr 2024 besonders stark ansteigen und nehmen auch danach weiter deutlich zu. Für das Jahr 2025 wird mit einem leichten Rückgang der Inflationsrate auf 2,7% gerechnet. Im Jahr 2026 kann die Teuerung dann deutlicher auf durchschnittlich 2,2% sinken. Die Kernrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) gehe indes nur zögerlich zurück, auf 3,1% im Jahr 2024, auf 2,5% im Jahr 2025 und auf 2,3% im Jahr 2026. Dieser langsamere Verlauf des Deinflationsprozesses bei der Kernrate liege vor allem an den kräftig steigenden Arbeitskosten. Trotz der seit zwei Jahren anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase ist der Arbeitsmarkt im Winterhalbjahr 2023 stabil geblieben. Im Jahr 2024 sollte Beschäftigung zunächst weiter verhalten wachsen. Mit der langsam einsetzenden wirtschaftlichen Verbesserung sollte sich zuerst die Arbeitszeit der Beschäftigten erholen. Die Arbeitslosigkeit dürfte indes noch einige Monate leicht steigen, bevor sie zum Jahresende wieder langsam sinken werde. Ab dem Jahr 2025 begrenze die demografische Entwicklung das Arbeitsangebot und die Anspannung am Arbeitsmarkt nehme wieder erheblich zu. Der Beschäftigungsanstieg schwäche sich angesichts der zunehmenden Angebotsengpässe ab und kommt im Verlauf des Jahres 2026 zum Erliegen. Denn die in den Jahren 2025 und 2026 leicht sinkende Arbeitslosigkeit würde keine großen Spielräume mehr für zusätzliche Beschäftigung bieten. Nach einem Anstieg der Arbeitszeit je Erwerbstätigen werde die wirtschaftliche Erholung dann zunehmend von einer steigenden Arbeitsproduktivität getragen. Die staatliche Defizitquote kann von 2,5% im vergangenen Jahr auf 1,1% bis zum Jahr 2026 sinken. Bis in Jahr 2025 liege dies an entfallenden fiskalischen Krisenhilfen. Diese seien gewichtiger als stark steigende Ausgaben etwa für Renten, Verteidigung und Personal. Danach würden vor allem etwas zurückhaltende Ausgaben des Bundes einschließlich der Sondervermögen und die günstigere Konjunktur die Staatsfinanzen entlasten. Die Schuldenquote kann bis zum Jahr 2026 auf nur noch etwas über 60% sinken. B.2. RehabilitationsmarktAusgaben der einzelnen Trägerbereiche Im Jahr 2022 steigen die Ausgaben der Trägerbereiche sowie der Integrationsämter im Vergleich zum Vorjahr um 3,85 auf insgesamt 43,6 Mrd. Euro. Damit setzt sich der prozentuale Anstieg der Reha-Ausgaben in ähnlichem Umfang wie im vorigen Berichtsjahr (2021: +3,9%) fort und liegt leicht über der durchschnittlichen jährlichen Steigung der Reha-Ausgaben zwischen 2017 und 2021 in Höhe von 3,6%. Die absoluten Ausgaben der Trägerbereiche für die Jahre 2018 bis 2022 sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Das Spektrum an Leistungen zu Reha und Teilhabe ist dabei sehr vielfältig und die unterschiedlichen Trägerbereiche sind für unterschiedliche Leistungsarten und -formen zuständig. Die Vielfalt der Leistungsarten geht daher nicht immer mit gleichen und zwischen den Trägerbereichen vergleichbaren Kostenarten einher. Grundsätzlich entspricht die Verteilung auf die einzelnen Trägerbereiche den Vorjahren. Auch im Jahr 2022 gibt es dabei einzelne Verschiebungen. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe entsprechen in etwa der Hälfte der Gesamtausgaben. Für 2022 beträgt der Anteil 55,2%. Er liegt damit 0,7 Prozentpunkte höher als im Vorjahr (2021: 54,5%). Erhöht hat sich ebenfalls der prozentuale Anteil der gesetzlichen Krankenkassen. Er liegt für 2022 bei 8,5%, was einem Anstieg um 0,5 Prozentpunkte entspricht (2021: 8,0%). Verringert haben sich hingegen die Anteile der Rentenversicherung auf 16,0% (2021: 16,9%) und der Bundesagentur für Arbeit auf 5,9% (2021: 6,2%). Demgegenüber ist der Anteil der Unfallversicherung mit 12,1% unverändert geblieben. Bei den auf die Ausgaben bezogenen, vergleichsweise kleineren Trägerbereichen entsprechen die relativen Anteile an den Gesamtausgaben denen des Vorjahres. Demnach betragen die Anteile der Integrationsämter weiterhin 1,3%. Während auf die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nach wie vor 1,0% aller Ausgaben entfallen, hat die Alterssicherung der Landwirte mit 0,02% aller Ausgaben erneut den geringsten Anteil. Bei den gesetzlichen Krankenkassen steigen die Reha-Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr um 9,7% auf insgesamt 3,7 Mrd. Euro. Damit setzt sich hier nach dem pandemiebedingten Ausreißer 2020 das kontinuierliche Wachstum der Ausgaben seit 2006 fort. 2,0 Mrd. Euro entfallen auf die stationäre Anschlussrehabilitation (+4,8%), die weiterhin den größten Einzelposten für diesen Träger darstellt. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Ausgaben für die stationäre Rehabilitation um 24,2% auf 558 Mio. Euro (2021: 449 Mio. Euro), ebenso wie für die ambulante Rehabilitation um 11,2% auf 149 Mio. Euro. Das größte relative Wachstum in Höhe von 66,7% auf 211 Mio. Euro verzeichnen die Ausgaben für Rehasport/Funktionstraining. Im Vergleich dazu von Ausgabensenkungen betroffen sind die Belastungserprobung und Arbeitstherapie, die sich besonders deutlich um 28,2% auf 0,4 Mio. Euro reduzieren. Weiterhin sinken beispielsweise auch die Ausgaben für die Rehabilitation für Mütter und Väter (-8,7% auf 5 Mio. Euro). Bei dieser Ausgabenart können auch Vorsorgeleistungen enthalten sein. Die Träger der Rentenversicherung geben 2022 insgesamt rund 7,0 Mrd. Euro für Leistungen zur Reha und Teilhabe aus, was einem Rückgang von 2,1% im Jahresvergleich entspricht. Mit 4,7 Mrd. Euro sind die Ausgaben der Rentenversicherung für medizinische Rehabilitation erstmals seit 2013 zwar rückläufig (-4,2 %). Die Rentenversicherung weist damit nichtsdestotrotz weiterhin unter allen Trägerbereichen in absoluten Zahlen die höchsten Aufwendungen für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf. Der für das letzte Jahr verzeichnete Anstieg der Ausgaben für den Bereich Prävention, Kinderrehabilitation, Nachsorge und sonstige Leistungen setzt sich hingegen im Jahr 2022 fort (+10,7% auf 608 Mio. Euro). Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) werden rund 1,2 Md. Euro verausgabt. Hier liegt ein Anstieg um 0,6% im Vergleich zu 2021 vor. Die Alterssicherung der Landwirte weist ihre Ausgaben separat von der Deutschen Rentenversicherung aus. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Ausgaben um 8,9% auf 10 Mio. Euro (2021: 9 Mio. Euro). Der rückläufige Trend der beiden Vorjahre wird mit diesem zumindest prozentual drittgrößten Anstieg der Ausgaben unter den Trägern gestoppt. Nachdem es 2020 erstmals zu einem Rückgang der Ausgaben für den Trägerbereich gesetzliche Unfallversicherung seit 2007 kam, steigen die Ausgaben der Unfallversicherung im Vorjahresvergleich erneut an, und zwar um 4,4% auf 5,3 Mrd. Euro. Das Wachstum der Ausgaben betrifft alle anteilig größten Posten: Ausgaben für ambulante Heilbehandlung und Zahnersatz steigen um 3,2% auf 1,8 Mrd. Euro, die Ausgaben für die stationäre Behandlung und häusliche Krankenpflege erhöhen sich um 4,2% auf 1,3 Mrd. Euro. Zuwächse sind auch bei den sonstigen Heilbehandlungskosten (+6,7% auf 1,2 Mrd. Euro) sowie den Ausgaben für das Verletztengeld und die besondere Unterstützung (+6,9% auf 925 Mio. Euro) zu verzeichnen. Bei den Angaben der Unfallversicherung ist zu beachten, dass diese nicht nur Reha-Ausgaben, sondern auch die Ausgaben für medizinische Akutbehandlung umfassen. Die seit 2016 rückläufigen Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) sinken um 11,2% auf nunmehr 141 Mio. Euro. Im Vorjahr betrug der Rückgang 4,0%. Wie auch bei der Alterssicherung der Landwirte werden die Ausgaben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften getrennt von den übrigen Trägern der Unfallversicherung ausgewiesen. Die Reha-Ausgaben betragen 2022 415 Mio. Euro. Das sind 1,3% weniger als im Vorjahr Die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit betragen 2022 insgesamt 2,6 Mrd. Euro. Das entspricht einem minimalen Rückgang um 0,3% im Vergleich zu 2021. Pflichtleistungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) machen mit 2,5 Mrd. Euro den größten Anteil in diesem Trägerbereich aus. Diese sinken um 0,1%. Ermessensleistungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) haben 2022 einen Umfang von 102 Mio. Euro (-4,1%). Leistungen in Form des Persönlichen Budgets machen mit 15 Mio. Euro einen geringen Anteil (0,6%) aller Ausgaben aus und sind im Berichtsjahr um 5,7% gestiegen. Im Jahr 2022 betragen die Ausgaben der Integrationsämter insgesamt 575 Mio. Euro. Dies entspricht einem Wachstum von 3,6%. Den größten Anteil an den Ausgaben in Höhe von 467 Mio. Euro machen nach wie vor mit 81,2% begleitende Hilfen im Arbeitsleben aus, zumal deren Ausgabevolumen um 3,9% steigt. Die Ausgaben für die im Zuge des TeilhStG im Jahr 2022 neu eingeführten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX) in Höhe von rund 8 Mio. Euro werden unter "Sonstige Leistungen" berücksichtigt. Gemessen an den Ausgaben für Reha- und Teilhabeleistungen bleibt die Eingliederungshilfe der mit Abstand größte Trägerbereich. Im Jahr 2022 belaufen sich die Ausgaben auf 24,1 Mrd. Euro, was einer Steigerung von 5,2% zum Vorjahr entspricht. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden 2022 insgesamt 106 Mio. Euro verausgabt. Dies entspricht einem Anteil von 0,4% an den Gesamtausgaben der Eingliederungshilfe und einem Anstieg von 26,3% zum Vorjahr. Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) betragen die Ausgaben 5,2 Mrd. Euro, was ein Wachstum von 2,1% bedeutet. Von den Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) entfallen 98,9% auf Leistungen zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen. Die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe an Bildung steigen um 15,0% auf 2,3 Mrd. Euro an. Die Leistungen zur sozialen Teilhabe steigen um 4,8% und machen mit 16,0 Mrd. Euro den größten Posten in der Eingliederungshilfe aus. Davon entfallen wiederum 12,2 Mrd. Euro auf Assistenzleistungen, die mit 413 Mio. Euro in absoluten Werten am stärksten gewachsen sind. Entwicklungen im Rehabilitationsmarkt Die Pandemie und der Druck durch die Gesetzgebung haben in den vergangenen Jahren zu einer Beschleunigung der Digitalisierung beigetragen. Nach der verpflichtenden Einführung der Telematikinfrastruktur sind mit der verbindlichen Einführung des eRezepts ab 2024 und der elektronische Patientenakte (ePA) die nächsten Schritte geplant. Die ePA soll ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten nach dem Opt-out-Verfahren bereitgestellt werden - mit einer digitalen Medikationsübersicht als erste Anwendung. Funktionen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und der eArztbrief werden überwiegend positiv aufgenommen. Hindernisse der Digitalisierung bestehen nach wie vor insbesondere durch den finanziellen wie auch personellen/zeitlichen Aufwand. In den letzten Jahren hat die Künstliche Intelligenz (KI) bedeutende Fortschritte in verschiedenen Bereichen gemacht. Eine der vielversprechendsten KI-Anwendungen ist im Bereich der Rehabilitationstherapie. ChatGPT, was für Chatbot Generalized Pretrained Transformer steht, ist ein fortschrittliches KI-Modell, das menschliche Texte verstehen und generieren kann. ChatGPT hat das Potenzial, die Rehabilitationstherapie durch personalisierte, interaktive und zugängliche Unterstützung für Patienten zu transformieren. Es wird die Art und Weise, wie Patienten behandelt und unterstützt werden, revolutionieren. ChatGPT kann in allen Bereichen der Rehabilitationstherapie eingesetzt werden, zum Beispiel in der Physiotherapie, Ergotherapie und Sprachtherapie. Traditionell erfordern diese Therapien viele Fachkräfte, die eng mit den Patienten zusammenarbeiten. Allerdings übersteigt der Bedarf an Rehabilitationsdiensten oft die Verfügbarkeit qualifizierter Therapeuten, was für viele Patienten zu Wartezeiten und einem eingeschränkten Zugang zur Versorgung führt. Hier kann der Einsatz von ChatGPT zu einer personellen Entlastung führen. Durch die Integration von ChatGPT in Rehabilitationsprogramme können Gesundheitsdienstleister Patienten einen KI-gestützten Ansatz anbieten, der traditionelle Therapiemethoden ergänzt. ChatGPT kann verwendet werden, um Patienten personalisierte, interaktive Unterstützung zu bieten und ihnen zu helfen, während ihres gesamten Genesungsprozesses engagiert und motiviert zu bleiben. ChatGPT kann beispielsweise so programmiert werden, dass es Bewegungsvorschläge gibt, den Fortschritt überwacht und Patienten, die sich von körperlichen Verletzungen erholen, Feedback gibt. Es kann Patienten auch helfen, ihre Sprech- und Sprachkenntnisse zu üben, was besonders für diejenigen nützlich ist, die sich von einem Schlaganfall oder einer traumatischen Hirnverletzung erholen. Ein wichtiger Vorteil ist die Fähigkeit, sich an die individuellen Bedürfnisse jedes Patienten anzupassen. Das KI-Modell kann aus dem Fortschritt und den Vorlieben des Patienten lernen und so personalisierte Unterstützung und Empfehlungen bereitstellen. Dieses Maß an Individualisierung kann dazu beitragen, dass sich Patienten stärker engagiert und motiviert fühlen, was letztendlich zu besseren Ergebnissen führt. B.3. GeschäftsverlaufIm Geschäftsjahr 2023 hatte die Pandemie keine Wesentlichen negativen Effekte mehr auf die Gesellschaft. Die Neurologie nahm zum 01.09.2022 Ihren Geschäftsbetrieb auf, und hat sich im Geschäftsjahr 2023 erwartungsgemäß durchgehend positiv entwickelt. Die Auslastung und damit die Umsatzerlöse konnten im Geschäftsjahr 2023 hochgefahren werden, bei akzeptablen unterjährigen Schwankungen. Die Belegung in der Orthopädie betrug im Vorjahr 50.420 Belegungstage (bei einer durchschnittlichen Auslastung von 88%) und 50.283 Belegungstage (bei einer durchschnittlichen Auslastung von 97%) im laufenden Berichtsjahr. Die Neurologie hat zum 01.09.2022 ihren Betrieb aufgenommen. Die Belegung in der Neurologie betrug im Vorjahr 1.722 Belegungstage (bei einer durchschnittlichen Auslastung von 75%) und 7.179 Belegungstage (bei einer durchschnittlichen Auslastung von 98%) im laufenden Berichtsjahr. Insgesamt ist die Belegung von 52.142 Belegungstagen im Jahr 2022 auf 57.462 Belegungstage im laufenden Berichtsjahr angestiegen. Im Geschäftsjahr 2023 sind insgesamt 2.709 (Vorjahr: 2.616) stationäre Fälle behandelt worden. Hiervon entfielen 2.484 (Vorjahr: 2.554) Patienten auf den orthopädischen Bereich und 225 (Vorjahr: 64) Patienten auf die neurologische Fachabteilung. Damit ist die Anzahl der orthopädischen Patienten zugunsten der neurologischen Patienten zurückgegangen. Bezogen auf die aufgestellten Betten in Höhe von 161,5 (Vorjahr: 162,0) ergaben sich für die VIALIFE Schwertbad GmbH für das laufende Geschäftsjahr maximale Belegungstage in Höhe von 59.311 (Vorjahr: 59.495). Mit insgesamt 57.462 Belegungstagen (Vorjahr 52.142) stieg die durchschnittliche Auslastung von 88% (Vorjahr) auf 97% im laufenden Berichtsjahr. B.4. Umsatz- und ErtragslageGesamtleistung Die Gesamtleistung hat sich von 2014 bis 2023 wie folgt entwickelt. Die Umsatzerlöse sind von T€ 8.997,4 auf T€ 10.873,7 angestiegen. Hierfür ist im Wesentlichen die verbesserte Auslastung, sowie höhere Tagessätze in der Neurologie verantwortlich. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 1.557,3 von T€ 2.113,0 auf T€ 555,7 gesunken. Der Wesentliche Grund liegt in dem Wegfall der Zuschüsse aus dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) und dem Wegfall von Schadenersatzleistungen der Muttergesellschaft für den baubedingten Verzug der Eröffnung der Neurologie. Die betrieblichen Aufwendungen entwickelten sich im Vorjahresvergleich wie folgt:
Der Personalaufwand ist um 11,6% auf T€ 6.111,3 (Vorjahr: T€ 6.910,8) gesunken. Hierfür sind drei Wesentliche Gründe zu nennen: • eine verbesserte Personaleinsatzplanung • Ausgliederung von Verwaltungsmitarbeiter in die konzerninterne Verwaltungsgesellschaft VIALIFE vario GmbH • Rückstellungsauflösung für Mitarbeiter, die sich in der Passivphase befinden, ist erstmals größer als die Rückstellungsbildung für Mitarbeiter, die sich in der Aktivphase befinden. Letztendlich ist die Personalkostenquote von 76,8% auf 56,2% gesunken. Die direkten Kosten betragen T€ 1.254,7 (Vorjahr: T€ 1.051,4), die Quote der direkten Kosten ist damit von 11,7% auf 11,5% gesunken. Die Abschreibungen sind von T€ 579,4 (Anteil von 6,4% an den Umsatzerlösen) auf T€ 661,7 (Anteil von 6,1% an den Umsatzerlösen) angestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um T€ 725,8 gesunken. Der Wesentliche Grund liegt in Einmaleffekten des Vorjahres: • Erhöhung der Rückstellung für Schadenersatzleistungen gegenüber einem Geschäftspartner in Höhe von T€ 150,0 • Erhöhung der Verbindlichkeiten aus der Rückzahlung von Zuschüssen in Höhe von T€ 176,8, • Wertkorrektur von Forderungen in Höhe von T€ 209,9 • Nebenkostenabrechnungen des Vorjahres in Höhe von T€ 149,4 Der Zinsaufwand ist um T€ 119,9 angestiegen. Der Grund liegt darin, dass mit dem Factoring zum Ende des Jahres 2022 begonnen worden ist. Im Nachfolgenden wird das Ergebnis nach Steuern für die Jahre 2013 bis 2023 dargestellt. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 beträgt T€ 18,3 (Vorjahr T€ 1.427,2). Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Gesamtleistung, das Betriebsergebnis und das Ergebnis nach Steuern im Vorjahresvergleich.
B.5. Vermögens- und FinanzlageBilanzstruktur Die Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2023 T€ 6.703,2 (Vorjahr T€ 7.701,3) und ist damit um 13,0% gesunken.
AKTIVA Insgesamt wurde T€ 245,8 im Bereich des Sachanlagevermögens investiert, sodass unter Berücksichtigung der laufenden Abschreibungen die Buchwerte des Anlagevermögens um T€ 415,9 auf T€ 3.066,7 gesunken ist. Das Umlaufvermögen sinkt um T€ 577,6 auf T€ 3.632,3 (Vorjahr T€ 4.2069,9). Im Wesentlichen bedingt durch den Abbau von Verbindlichkeiten des Vorjahres und der damit verbundenen Reduzierung des Bankbestandes. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eine Nebenkostenvorauszahlung für das Folgejahr und Leasingsonderzahlungen, die in den Folgejahren aufgelöst werden. PASSIVA Das gezeichnete Kapital (T€ 25,6) bleibt zum Vorjahr unverändert. Die Position Jahresfehlbetrag beträgt T€ 18,3 (Vorjahr: T€ 1.427,2). Der laufende Gewinnvortrag in Höhe von T€ 77,9 setzt sich aus dem Jahresfehlbetrages des Vorjahres (T€ 1.427,2) und Vorjahresgewinnvortrag (T€ 1.505,1) zusammen. Gem. § 272 Abs. 1a HGB erfolgte zum 1. Januar 2010 der Ausweis der erworbenen eigenen Anteile (T€ 1.913) auf der Passivseite der Bilanz. Dabei wird der Nennbetrag der eigenen Anteile von T€ 6 in der Vorspalte offen von dem Posten "gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile in Höhe von T€ 1.907 wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Zwischen Eigenkapital und Rückstellungen/Verbindlichkeiten ist im Geschäftsjahr 2019 ein Sonderposten für Zuschüsse Höhe von T€ 654 gebildet worden, der zeitanteilig über die nächsten 10 Jahre aufgelöst wird. Zum 31.12.2023 beträgt der Sonderposten für Zuschüsse T€ 374,6. Die Rückstellungen sinken insgesamt um T€ 275,6 auf T€ 2.523,6. Die Altersteilzeitrückstellung zum 31.12.2023 beträgt T€ 1.298,5 (Vorjahr: T€ 1.433,2). Die Altersteilzeitrückstellungen sind nach § 246 Abs. 2 HGB mit Aktivwerten der Rückdeckungsversicherung verrechnet worden. Der Erfüllungsbetrag der Aktivwerten der Rückdeckungsversicherung beträgt zum 31.12.2023 T€ 893,6. Die Rückstellungen für Urlaub, Überstunden und Jubiläum sinken um T€ 68,0 auf T€ 363,6. Die übrigen Rückstellungen sinken um T€ 72,9, im Wesentlichen bedingt durch die Inanspruchnahme von personalbezogenen Rückstellungen. Die Verbindlichkeiten sind um T€ 642,5 von T€ 4.334,0 auf T€ 3.691,5 gesunken. Der Grund hierfür liegt in dem Abbau der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um T€ 416,3 sowie der Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von T€ 304,7, welches zum 31.12.2022 gewährt worden ist. Investitionen Im Berichtsjahr wurden in andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung insgesamt T€ 142,2 investiert. Die Investitionen wurden vor allem für die Raumausstattung, IT, technische Gebäudeausrüstung sowie Therapiegeräte/-materialien investiert. Weiterhin wurden Vorauszahlungen für die Anschaffung einer neuen Serverlandschaft für das KIS-System CGM in Höhe von T€ 103,5 getätigt. Kapitalflussrechnung
B.6. MitarbeiterDie durchschnittliche Anzahl (Vollbeschäftigten-Äquivalent) der während des Berichtsjahres in der Schwertbad GmbH beschäftigten Mitarbeiter belief sich auf 128,1 Mitarbeiter (Vorjahr: 130,7), davon 13,7 Mitarbeiter (Vorjahr: 13,2) im ärztlichen Dienst, 23,3 Mitarbeiter im Pflegedienst (Vorjahr: 24,1), 40,7 Mitarbeitern im medizinisch-technischen Dienst (Vorjahr: 44,2) und 50,4 Mitarbeiter in den übrigen Dienstarten (Vorjahr: 49,2). Die aus wirtschaftlicher Perspektive ungünstigen Vergütungsstrukturen (insbesondere TV-TgDRV) wirken sich weiterhin belastend aus. Die tarifliche Anpassung des TV-TgDRV erfolgte für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 29.02.2024 mit einer Steigerung von 1,8%. Diese Regelung wurde im Geschäftsjahr 2023 um folgende Regelungen ergänzt: • Einmalzahlungen von insgesamt € 3.000 in 9 Monatsbeträgen als einkommens-steuerfreies Inflationsausgleichsgeld (Einmalzahlung in Höhe von € 1.240 im Juni 2023, € 220 monatlich von Juli 2023 bis Februar 2024). • Ab 01.03.2024 monatlich EUR 200 zzgl. 5,5% Entgelterhöhung (mindestens € 340). Die Gehälter der Mitarbeiter nach dem Haustarif wurden ab dem 01.07.2023 um 2,5% angepasst. In den letzten Jahren wurde mit Mitarbeitern Altersteilzeitverträge abgeschlossen, mit dem Zweck älteren Arbeitnehmern während der letzten Jahre ihres Arbeitsverhältnisses einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente zu ermöglichen. Neben dem langfristigen Ziel der Personalkostenoptimierung soll auch ein fließender Übergang für die Nachfolger ermöglicht werden. Die Altersteilzeitrückstellung in Höhe von T€ 2.192,2 wird sukzessive bis zum 31.07.2031 aufgebraucht werden. C. Risiken- und ChancenberichtUnter dem gegebenen Vergütungssystem setzt der Personalmangel, die tariflich bedingten Personalkostensteigerungen sowie die weiterhin bestehende Inflation die Branche stark unter Druck. Laut Schätzungen des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) ist mittlerweile jede vierte deutsche Rehaklinik (knapp 280 Kliniken) insolvenzgefährdet. Über 50% der Einrichtungen beurteilen ihre wirtschaftliche Lage als schwierig und zwei Drittel stufen die künftige Entwicklung als besorgniserregend ein. 2022 lagen die durchschnittlichen Kostensteigerungen mit Werten zwischen 14% und 22% deutlich über der Inflationsrate. Infolge des Finanzierungssystems auf Basis jährlicher Budgetverhandlungen und administrierter Preise besteht jedoch keine Möglichkeit der direkten Abfederung dieser Entwicklung über die Preise. Knappe finanzielle Ressourcen für den Vorsorge- und Rehabilitationsbereich sind nach wie vor von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Die im Branchendurchschnitt niedrigeren Fallzahlen während der Pandemie spiegeln sich unter anderem in den gesunkenen Ausgaben der GKV für Rehabilitation und Vorsorge wider, die 2020 und 2021 um rund 1 Mrd. € unter dem Wert für 2019 lagen.4 Die Deutsche Rentenversicherung gab schätzungsweise 500 Mio. € weniger für den Bereich aus. Die im Rahmen des Corona-Schutzschirmes gewährten Hilfszahlungen reichten nicht zur Deckung der pandemiebedingten Kostensteigerungen und Einnahmenausfälle aus. Sie endeten fast vollständig Mitte des Jahres 2022. Da zudem Rückzahlungsverpflichtungen bei den nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) gewährten Zuschüssen bestehen und das aktuelle Fallzahlniveau im bundesweiten Durchschnitt nach wie vor deutlich unter jenem vor Ausbruch der Pandemie liegt, geraten viele Kliniken unter großen finanziellen Druck. Vor diesem Hintergrund ist es eine grundlegende unternehmerische Aufgabe, Chancen frühzeitig zu erkennen und zu nutzen. Die Schwertbad GmbH ist regelmäßig Risiken ausgesetzt, die das Erreichen ihrer kurz- und mittelfristigen Ziele oder die Umsetzung langfristiger Strategien erschweren können. Im Zusammenhang mit dem unternehmerischen Handeln müssen zum Teil beherrschbare Risiken bewusst eingegangen werden, um Chancen gezielt nutzen zu können. Risiken verstehen wir aus der Ungewissheit über zukünftige Entwicklungen resultierende interne oder externe Ereignisse, die sich negativ auf die Erreichung der Unternehmensziele auswirken können. Chancen definieren wir als erkannte Potenziale, neue Umsätze zu generieren oder Kosteneinsparungen ergebniswirksam zu realisieren. Risiken und Chancen sind für uns untrennbar miteinander verbunden. So können beispielsweise Risiken aus verpassten oder nur schlecht genutzten Chancen entstehen. Umgekehrt ist etwa die Wahrnehmung von Chancen in dynamischen Wachstumsmärkten oder neuen Geschäftsfeldern stets mit Risiken verbunden. In diesem Sinne verstehen wir unser Risikomanagement als ein Instrument zur Erreichung der Unternehmensziele. Es ist ein systematischer, umfassender Prozess, der die Geschäftsleitung dabei unterstützt insbesondere Risiken zu erkennen, zu klassifizieren und somit auch zu steuern. Das Risikomanagement macht Entwicklungen und Ereignisse, die sich negativ auf die Erreichung unserer Geschäftsziele auswirken können, frühzeitig transparent und analysiert ihre Auswirkungen. Auf dieser Basis können gezielt und zeitnah geeignete Maßnahmen zur Bewältigung eingeleitet werden. Mitarbeitern und die Führungskräfte sind für die Wahrnehmung von aktuellen und potenziellen Risiken sensibilisiert. Mitarbeiter und Führungskräfte sind verpflichtet erkannte Risiken und mögliche Chancen zu melden. Über das gesamte Jahr hinweg werden mögliche Risiken überwacht und überprüft und den Chancen gegenübergestellt. Betriebs- und Ausfallrisiken Betriebs- und Ausfallrisiken begegnen wir mit regelmäßigen System-Wartungen und Instandhaltungen sowie Kontrollen und ständigen Beobachtungen durch unser hauseigenes Technik-Fachpersonal bzw. beauftragte Fachfirmen. Somit wird die Planbarkeit notwendiger Ersatz- und Reparaturmaßnahmen verbessert. Wartungsmaßnahmen und etwaige Ersatzinvestitionen stehen stets innerhalb des jährlichen Planungsprozesses und den regelmäßigen Ergebnisbesprechungen in besonderem Fokus. Die Gewährleistung der Sicherheit der Patienten und der Mitarbeiter hat höchste Priorität. Auch hier sind vor allem Maßnahmen zur Optimierung des Brandschutzes in den jährlichen Planungen berücksichtigt und werden sukzessive umgesetzt. Ein umfassender Versicherungsschutz begrenzt zudem mögliche Schadensauswirkungen. Risiken im Bereich Hygiene- und Arbeitssicherheit Um Risiken aus den Bereichen Arbeitssicherheit und Hygiene vorzubeugen, sind Konzepte und Richtlinien entwickelt und umgesetzt. Diese werden regelhaft überprüft und überarbeitet. Zudem sind Gremien wie Arbeitsschutzausschuss und Hygienekommission institutionalisiert. Regelmäßig werden strukturierte Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Diese Bereiche werden sowohl im Rahmen des externen und internen Qualitätsmanagements regelmäßig überprüft. Risiken aus politischen und rechtlichen Entwicklungen Der deutsche Gesundheitsmarkt ist weiterhin stark geprägt von einer politischen Regulierung, die für alle Marktteilnehmer zu Planungsunsicherheiten führen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Rehabilitationsbereich eine deutlich untergeordnete Rolle mit einer zu geringen "Lobby" darstellt. Auch wenn die Herausforderungen zwischen Akutkrankenhäusern und Reha-Kliniken in vielen entscheidenden Segmenten übereinstimmend sind, muss die Reha-Branche diese Herausforderungen in den meisten Fällen ohne politische Unterstützung meistern. Dies zeigt sich vor allem in der fehlenden leistungsadäquaten Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Eine Verbesserung der Finanzierungsformen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Rehabilitationsmarkes ist immer noch nicht in Sicht. Die Branche steht weiterhin vor der Herausforderung von steigenden Gehältern, die sich einerseits durch tarifliche Anpassungen und andererseits durch den Fachkräftemangel ergeben. Die demografische Entwicklung in Deutschland führt zu immer älter und somit auch multimorbider Bevölkerung. Dies führt zu einem weiteren Kostendruck, da die Anforderungen an das medizinische Personal und die betriebliche Infrastruktur weiter ansteigen. Das im Oktober 2023 beschlossene Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) sieht für Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Studiendauer eine angemessene Vergütung vor. Weitere Regelungen betreffen unter anderem die duale Ausgestaltung der akademischen Ausbildung ab 2024, Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse sowie die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Pflegeausbildung an aktuelle Entwicklungen (Digitalisierung, Gendermedizin etc.) mit dem Ziel einer schnellen und spürbaren Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 das im November 2020 vom Bundestag verabschiedete Trio-Gesetz gebilligt. Mit dem Gesetz soll die Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation verbessert sowie die Sozialversicherungswahlen modernisiert werden. Am 1. Juli 2023 sind wichtige Änderungen in Kraft getreten, die sich auf die Rehabilitation beziehen. Kernpunkte sind die Festlegung eines bundesweit einheitlichen Pflegesatzes je medizinischem Fachbereich. Aufgrund der zum Teil unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern ist davon auszugehen, dass gewisse Regionen wie Bayern zu den Verlierern der bundesweiten Vereinheitlichung werden konnten. Mit dem § 15 SGB VI ist zum 01.07.2023 ein neues Verfahren für die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gesetzlich festgelegt worden. Ganz konkret werden nun die Rehabilitationseinrichtungen aufgefordert, die Zulassung erneut zu beantragen. Bedingung dafür ist unter anderem die Anerkennung eines Belegungsvertrages, der in weiten Teilen nicht die Akzeptanz der Rehabilitationseinrichtungen findet. Besonders dramatisch aus unserer Sicht ist die Tatsache, dass die Rehabilitationseinrichtungen ein Vergütungssystem anerkennen müssen, dass in weiten Teilen weder konzipiert ist noch den Kliniken Gewissheit gibt, mit welchem Vergütungssatz sie zukünftig rechnen kann. Die Idee ist die Vereinheitlichung der Preise für vergleichbare Einrichtungen, was zu deutlichen Umverteilungen führen kann. Niemand würde als Privatperson solche Erklärungen abgeben, in denen wesentliche Bedingungen völlig unklar sind. Aus diesem Grund hat der BDPK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dass sich mit der juristischen Wertung dieser Vorgehensweise auseinandersetzt und erhebliche Kritik sowohl an den gesetzlichen Grundlagen aber auch an der hoheitlichen Umsetzung durch die DRV zum Ausdruck bringt. Diesen Risiken stellen wir eine konsequente Pflege der Ein- und Zuweiser sowie eine effektive Belegungs- und Bettenplanung entgegen. Hierdurch soll eine maximale Auslastung gewährleistet werden. Flankiert werden diese Maßnahmen durch ein breites und zukunftsfähiges Produktportfolio. Insbesondere wurde zum Ende des Jahres 2022 eine neurologische Station eröffnet. Hiermit verbunden war auch eine Anpassung von Ausstattungs- und Therapiekriterien. Ein hohes Maß an Patienten-/Kundenorientierung ist für uns selbstverständlich. Das Kostencontrolling wurde weiter ausgebaut, und Einkaufsprozesse und Dienstleistungen optimiert, sodass weitere Einsparungen im Sachkostenbereich erreicht werden konnte. Die derzeit von Bund und Ländern geplante Krankenhausreform wird die Krankenhausstruktur in Deutschland deutlich verändern. Mit den Mitteln des Transformationsfonds könnte die Krankenhauslandschaft so umgebaut werden, dass die Anzahl der Standorte um 11% und die Anzahl der Betten um 25% zurückgeht. Dieses hätte wiederum negative Effekte auf die Rehabilitationsbranche, da mit sinkenden Fallzahlen bei den Krankenhäusern auch die Anzahl der Patienten sinken können, die nach einer OP entsprechende rehabilitative Behandlungen benötigen. IFFLAND WISCHNEWSKI hat für einen privat-gewerblichen Träger ambulanter Eingliederungshilfen in einer Grundsatzentscheidung vor dem Bundessozialgericht weitere Corona-Hilfen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (Gesetze: § 2 SodEG, § 3 SodEG, § 4 SodEG, § 7 SodEG, § 39 SGB 1, § 94 Abs 1 SGB 9 2018, § 51 Abs 1 Nr 10 SGG, § 54 SGG) erstritten. Von dem Grundsatzurteil werden neben der Klägerin zahlreiche weitere Leistungserbringer wirtschaftlich erheblich profitieren. Der Zuschuss berechnet sich grundlegend monatsweise nach dem Durchschnitt der Einnahmen aus dem maßgeblichen Vertragsverhältnis in den letzten zwölf Monaten vor dem Beginn der pandemiebedingten Einschränkungen. Dieser monatliche Durchschnittswert entspricht im Rahmen der Berechnung der Basis von 100%. Die Leistungen nach dem SodEG sind gesetzlich auf maximal 75% des Zwölf-Monats-Durchschnitts begrenzt. Die einzelnen Bundesländer konnten auch Zuschüsse von bis zu 100% vorgeben. Die Klägerin war der Ansicht, dass die Zuflüsse im Sinne von § 4 SodEG von der Basis i.H.v. 100% abzuziehen sind, sodass eine Kürzung der Leistung auf unter 75% dieses Durchschnittswertes der früheren Einnahmen nur dann eintritt, wenn die Zuflüsse mehr als 25% ausmachen. In der Summe könnten die Leistungserbringer nur so ihre vollen laufenden Kosten refinanzieren und jederzeit wieder einsatzbereit sein. Ihre Revision hat die Klägerin vor allem darauf gestützt, dass ausweislich der Gesetzesbegründung die Bestandssicherung der sozialen Dienstleister zentraler Gesetzeszweck ist, mit maximal 75% der früheren Einnahmen aber kein soziales Unternehmen überlebensfähig sei. Der Gesetzgeber sei lediglich davon ausgegangen, dass Einsparungen bei den Leistungsträgern eventuell möglich seien. Er habe aber kein "Corona-Sparprogramm" zugunsten von Sozialleistungsträgern mit garantierten Ausgabenminderungen um 25% der im Regelfall zu leistenden Vergütungen aufgelegt. Das Gesetz laufe in der Interpretation des Sozialgerichts Darmstadt und des Hessischen Landessozialgerichts letztlich weitgehend leer. Das Bundessozialgericht folgt in seinem Urteil vom 17.05.2023 - B 8 SO 6/22 R der Argumentation der Klägerin. Risiken im Bereich Personalbeschaffung Dem Markt für Gesundheitsberufe stehen weiterhin nicht genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung und es ist davon auszugehen, dass sich diese Situation in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird. In der stationären Reha führt der Fachkräftemangel und der leer gefegte Arbeitsmarkt in allen Leistungsbereichen, wie bsw. ärztlicher Dienst, Physiotherapie, physikalische Therapie, Pflegedienst, psychologischer Dienst, Ergo- und Logopädie zu einer angespannten Personalsituation. So wurde die Berufsgruppe der Physiotherapeuten bereits vor einigen Jahren in die Positivliste "Zuwanderung in Ausbildungsberufe" aufgenommen. Die Arbeitslosigkeit in der Berufsgruppe ist vernachlässigend gering. Im Juli 2023 waren es 1.779. Einem Arbeitsuchenden stehen 4,4 freie Stellen gegenüber. Auch die Vakanzzeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht: Durchschnittlich dauerte es im vergangenen Jahr 233 Tage, bis eine Physiotherapeutenstelle nachbesetzt werden konnte. In Jahr 2021 lag der Wert noch bei 201 Tagen. Zuletzt leicht steigende Schüler-/Nachwuchszahlen Für den Nachwuchs sorgen neben den Modellstudiengängen an den Universitäten mehr als 250 Ausbildungseinrichtungen, wobei das Gros der Schulen unter privater Trägerschaft ist. Positiv sind die jüngst leicht wachsenden Schülerzahlen zu deuten. Deren Zahl ist in den letzten drei Jahren wieder gestiegen, zuletzt auf ca. 23.000 Schüler. Das sind fast 1.500 Schüler mehr als im Schuljahr 2014/2015. Vor fünfzehn Jahren lagen die Schülerzahlen jedoch noch bei 26.000. Mit 9.350 Schülern in primärqualifizierenden Einrichtungen im ersten Schuljahr haben sich zuletzt jedoch so viele junge Menschen für diesen Beruf entschieden wie seit dem Schuljahr 2005/2006 nicht mehr. Weiterhin rückläufig hingegen ist die Zahl der Schüler, die in die Ausbildung zum Masseur/medizinischen Bademeister starten (550 im Schuljahr 2021/2022 im Vergleich zu 640 im Jahr zuvor). Mittelfristig ist damit wieder mit steigenden Absolventenzahlen zu rechnen. Die Pandemie, die bessere Vergütung, die Schulgeldfreiheit: all diese Faktoren dürften dazu geführt haben, dass sich wieder Menschen für diesen Beruf entscheiden. Angesichts weiterhin wachsender Bedarfe benötigt die Branche aber noch mehr Fachkräfte. Vorsorge- und Rehabilitationskliniken haben im Wettbewerb um qualifiziertes Personal eine schlechte Ausgangsposition, da sie im Vergleich zu anderen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen aufgrund der schlechteren finanziellen Ausgangsposition bei den Verdienstmöglichkeiten nicht konkurrieren können. Während der Krankenhausbereich beim pflegerischen Personal unter anderem mit Blick auf das (auf dem Selbstkostendeckungsprinzip basierenden) Pflegebudget finanziell deutlich besser ausgestattet ist, bleibt der Handlungsspielraum der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken angesichts der nur teilweisen Refinanzierung der aktuellen Personalkostensteigerungen begrenzt. Ferner führt der von den verschärften Pflegepersonaluntergrenzen auf die Krankenhäuser ausgehende Druck zu einer massiven Abwerbung von examiniertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal. Sinkende Personalzahlen lassen sich dabei nicht nur im ärztlichen und pflegerischen Bereich beobachten, sondern auch bei den Therapeuten. Vor allem Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten wandern häufig zu anderen Heilmittelerbringern ab. Angespannte Personalsituation im Gesundheitswesen führt weiterhin zu steigenden Personalkosten und kann unter Umständen zu Belegungs- und damit Umsatzrückgängen führen. Um Fachkräfte an die VIALIFE Schwertbad GmbH zu binden und um neue Fachkräfte zu rekrutieren, wird ein proaktives Personalmanagement und -marketing betrieben, wie bspw. Mitarbeiter werben Mitarbeiter. Durch den Ausbau von strukturierten Rekrutierungs- und Qualifizierungskonzepten, wird dem gegenwärtigen Personalmangel effizient entgegengewirkt. Zudem wird auch die Möglichkeit des Recruiting ausländischer Mitarbeiter genutzt. Der sukzessive Ausbau aller VIALIFE Standorten führt zu einer Steigerung der Attraktivität des Unternehmens. Durch die Erweiterung von Leistungsfeldern wird den Mitarbeitern ein breites Arbeitsspektrum geboten, die Möglichkeit zur Entwicklung innerhalb eines Unternehmensverbundes gegeben und die Unternehmensbindung optimiert. Finanzwirtschaftliche Risiken Die nachfolgenden finanzwirtschaftlichen Risiken sind in diesem Bericht ausführlich dargestellt worden und können wie folgt zusammengefasst werden: • Risiko von überproportionale Tarifsteigerung, führt zu entsprechenden Kostensteigerungen • Risiko einer anhaltenden Inflation, verschärft den Kostendruck • Niedrige Eigenkapitalquote • Personalengpässe, die zu Auslastungsproblemen führen können • Belastung durch hohe Rückforderung von SodEG-Zuschüssen aus der Corona-Zeit durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV), wobei weiterhin Uneinigkeit in der Berechnungsweise besteht und die Rückzahlungsmodalitäten nicht umsetzbar sind. Die zentrale Aufgabe des Finanzmanagement ist die Gewährleistung einer ausreichenden Liquidität. Hierfür ist ein tagesaktuelles Liquiditätsmanagement und Ende 2022 ein Factoring implementiert worden. Chancenbericht Ein zentrales Grundbedürfnis des Menschen ist "Gesundheit und Wohlergehen" bzw. "sich gut fühlen". Die letzten Jahre haben gezeigt, dass dieses Grundbedürfnis zu den gesellschaftlichen Megatrends der Zukunft gehört. Die demografische Entwicklung der Bevölkerung geht einher mit einem zunehmend gestärktes Gesundheitsbewusstsein. Die VIALIFE Schwertbad GmbH ist eingebunden in einem regionalen Konzernverbund im Gesundheitswesen, der in der Städteregion Aachen ein Alleinstellungsmerkmal besitzt. Unter der Marke "VIALIFE" kann in der Städteregion Aachen ein breites Portfolio an Gesundheitsleistungen angeboten werden, insbesondere: • Stationäre Rehabilitation mit den Fachabteilungen Kardiologie, Orthopädie, Psychotherapie, und Neurologie (seit 01.09.2022). • Ganztätig ambulante Rehabilitation • IRENA/PSYRENA • Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) • Angebote zur BGSW/EAP • Abgabe von ambulanten Heilmitteln nach ärztlicher Verordnung • Angebote zum Rehasport • Fitness- und Präventionsangebote • Funktionelles Rückentraining und Wellnessangebote Deshalb sehen wir für die Gesellschaft vielfältige und nachhaltige Chancen für die Zukunft. D. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den RechnungslegungsprozessZiel des internen Kontrollsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung eines Überwachungssystems den Bestand des Unternehmens zu sichern, indem die mit den unternehmerischen Aktivitäten verbundenen Risiken frühzeitig erkannt und angemessen bewertet werden, um durch geeignete Maßnahmen rechtzeitig gegensteuern zu können. Die zentrale Organisation der Finanzbuchhaltung, des Controllings, des Personalwesens, der Lohn- und Gehaltsabrechnung, des Qualitätsmanagements sowie des Vertragsmanagements und Versicherungswesens innerhalb der Schwertbad GmbH, ist wesentlicher Bestandteil des Kontrollsystems. Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen wird gesichert durch die Anwendung der gesetzlichen Bilanzierungsrichtlinien durch klar definierte Funktionstrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereichen und deren Mitarbeitern, durch Verwendung geeigneter IT-Systeme als auch durch die Berücksichtigung von im Risikomanagement erfassten und bewerteten Risiken in den Jahresabschlüssen, soweit dies nach bestehenden Bilanzierungsregelungen erforderlich ist. E. PrognoseberichtAufgrund der in 2023 bereits deutlich erhöhten Auslastung im Vergleich zu 2022 und den räumlich bedingten Kapazitätsgrenzen des Gebäudes, bestehen die Optimierungsmaßnahmen und das Optimierungspotential für 2024 insbesondere in: • Weitere Reduktion der noch vorhandenen Auslastungsschwankungen, • Optimierung des Erlösmixes in Bezug auf die verschiedenen Kostenträger • Erhöhung des Privatanteils, • Personalrekrutierung, • Erhöhung der BGSW/EAP-Anteile, • Kostenreduktion durch Optimierung von Prozessen und Abläufen, • Organisiertes Zuweisermanagement, • Synergieeffekte erkennen und nutzen, • Stärkung des ambulanten Bereiches, • Tarifsteigerungen an die tatsächliche Kostenentwicklung anpassen Vor diesem Hintergrund wird mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe T€ 150 erwartet.
Krefeld, den 30. April 2024 Wolfgang K. Hoever, Geschäftsführer Katharina Theresia Löttgen, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die VIALIFE Schwertbad GmbH hat ihren Sitz in Krefeld. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRB 18557 eingetragen. Der Jahresabschluss der VIALIFE Schwertbad GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die VIALIFE Schwertbad GmbH eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nicht abgerechnete Leistungen, die sich aus Belegungen über den Stichtag hinaus ergeben, wurden als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 a HGB. Die einzelnen Positionen wurden im Wesentlichen nach den im Folgenden beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Aus den Vorjahren gibt es noch einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EstG, die über die Restlaufzeit gleichbleibend aufgelöst werden. 3. Finanzanlagen Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem Nennwert bilanziert. Bei dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. 4. Vorräte Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nominalwert angesetzt. Soweit erforderlich wird den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken durch Bildung von Einzelwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. 6. Flüssige Mittel Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt. 7. Steuerrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten zu erwartende Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurde der Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als notwendig erscheint. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Außerplanmäßige Abschreibungen fielen nicht an. 2. Umlaufvermögen Die Vorräte betragen T€ 29 (Vorjahr: T€ 21) und beinhaltet im Wesentlichen Waren für die Cafeteria und den Shop. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen haben eine Fristigkeit von unter einem Jahr und sind von T€ 726 auf T€ 956 angestiegen und beinhalten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 119. Die Bilanzposition Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Fristigkeit von 1 bis 5 Jahren und betragen T€ 1.199 (Vorjahr T€ 970). Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen T€ 28 (Vorjahr T€ 89). Die im Jahresabschluss bilanzierten sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen: • Kaution • Debitorische Kreditoren Die Fristigkeit bei den sonstigen Vermögensgegenstände ist bis zu einem Jahr. Die Position " Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten" ist von T€ 2.405 auf T€ 1.419 gesunken. Diese Position setzt sich wie folgt zusammen:
3. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist von T€ 9 auf T€ 4 gesunken. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet eine Nebenkostenvorauszahlung für das Folgejahr und Leasingsonderzahlungen, die in den Folgejahren aufgelöst werden. 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt Euro 25.564,60. Gem. § 272 Abs. 1a HGB erfolgte zum 1. Januar 2010 der Ausweis der erworbenen eigenen Anteile (Euro 1.913.582,88) auf der Passivseite der Bilanz. Dabei wird der Nennbetrag der eigenen Anteile von Euro 6.442,28 in der Vorspalte offen von dem Posten "gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile in Höhe von Euro 1.907.140,60 wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Der laufende Gewinnvortrag in Höhe von T€ 78 setzt sich aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von T€ 1.505 und dem Jahresfehlbetrag des Vorjahres in Höhe von T€ 1.427 zusammen. Die Position Jahresfehlbetrag beträgt im Berichtsjahr T€ 18 (Vorjahr: T€ 1.427). 5. Sonderposten für Zuschüsse In dieser Bilanzposition wurde der von einem Kostenträger gewährte Zuschuss für aktivierte Vermögensgegenstände passiviert, der Saldo beträgt per 31.12.2023 T€ 375 (Vorjahr T€ 444). Der passivierte Zuschuss wird anlog der Abschreibungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände anteilig aufgelöst. 6. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betragen T€ 41 (Vorjahr T€ 8) und beinhalten Rückstellungen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer. Die sonstigen Rückstellungen sind von T€ 2.791 auf T€ 2.483 gesunken und setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für • ausstehende Rechnungen, • Berufsgenossenschaft und KZVK, • Abfindungen und Freistellungen, • sonstige Einmalzahlungen an Mitarbeiter und • Schadenersatzverpflichtungen. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegen Kreditinstitute sind von T€ 212 auf T€ 168 gesunken. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind von T€ 453 auf T€ 659 angestiegen und beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 361. Die Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen betragen T€ 592 (Vorjahr: T€ 1.008). Die sonstigen Verbindlichkeiten sind von T€ 2.661 auf T€ 2.273 gesunken. Die im Jahresabschluss bilanzierten sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u.a.: • Verbindlichkeiten aus umsatzsteuerlicher Organschaft • Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer • Kreditorische Debitoren • Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer • Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit • Verbindlichkeiten aus Ausgleichszahlungen Die Laufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
8. Latente Steuern In dem Jahresabschluss der VIALIFE Schwertbad GmbH haben sich keine Vorgänge zur Bildung von latenten Steuern ergeben. IV. Erläuterungen zur GuV Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1. Gesamtleistung Die Umsatzerlöse sind um 21% von T€ 8.997 auf T€ 10.874 angestiegen. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von T€ 2.113 auf T€ 556 gesunken und verteilen sich wie folgt:
3. Materialaufwand Der Materialaufwand ist um 19% von T€ 1.051 auf T€ 1.255 angestiegen. 4. Personalkosten Die Personalkosten sind von T€ 6.911 auf T€ 6.111 im laufenden Berichtsjahr gesunken. 5. Abschreibungen Die Abschreibungen sind von T€ 579 auf T€ 662 angestiegen. 6. Sonstiger betrieblicher Aufwand Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von T€ 3.844 auf T€ 3.118 um T€ 726 gesunken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen sonst. betr. Aufwendungen (T€ 1.002) beinhalten im Wesentlichen Kosten für • Verwaltungskosten • Hygiene Verbrauchsmaterialien • Buchführungskosten • Forderungsverluste • Periodenfremde Aufwendungen • Bürobedarf • Mietleasing • Fremdleistung Wäschereinigung • Rechts- und Beratungskosten • Aufwand Abraum-/Abfallbeseitigung • Fortbildungskosten • Rufbereitschaft & Revierkontrolle • Abschluss- und Prüfungskosten • Werkzeuge und Kleingeräte • Fremdleistung Hygiene • Fremdleistung Arbeitsschutz • Porto • EDV-Bedarf • Fremdleistung Brandschutz • Telefax und Internetkosten • Telefon 7. Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinsen und ähnliche Erträge betragen T€ 23 (Vorjahr T€ 9) 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind von T€ 159 auf T€ 279 angestiegen. V. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden keine wesentlichen Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§268 VII HGB). VI. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum Stichtag 31.12.2023 teilen sich folgendermaßen auf:
VII. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt zusammen: • Herr Wolfgang K. Hoever, Krefeld (Kaufmann) • Frau Katharina Theresia Löttgen, Oberhausen (Kauffrau) Bezüglich der Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung wurde in analoger Anwendung von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 2. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Durchschnitt waren 159,9 (Vorjahr: 165,0) Mitarbeiter bei der VIALIFE Schwertbad GmbH beschäftigt, diese setzten sich wie folgt zusammen: • 82,8 Mitarbeiter (Vorjahr: 85,0) in Vollzeit • 69,8 Mitarbeiter (Vorjahr: 73,5) in Teilzeit • 7,3 Mitarbeiter (Vorjahr: 6,5) waren geringfügig beschäftigt 3. Barwertberechnung KZVK-Angleichungsbetrag Seit dem Jahr 2020 erhebt die KZVK, begrenzt auf die Dauer von voraussichtlich 7 Jahren, einen Angleichungsbeitrag. Der Angleichungsbeitrag ist Bestandteil des neuen Finanzierungssystems. Ziel des Angleichungsbeitrags ist die Angleichung des Deckungsgrades des AV-S an den Deckungsgrad des Abrechnungsverbands P (AV-P). Unter der Voraussetzung dieser Angleichung wurden die AV-S und AV-P zu einem Abrechnungsverband G (AV-G) zusammengelegt. Zur Ermöglichung der Zusammenlegung von AV-S und AV-P wird von denjenigen Beteiligten, bei denen Versicherte angestellt sind oder waren (beitragsfrei Versicherte, die die Wartezeit erfüllt haben und Leistungsempfänger), die Anwartschaften und Ansprüche aus der Zeit vor dem 01. Januar 2002 haben (Versicherungszeiten im früheren Gesamtversorgungssystem), ab dem Jahr 2020 jährlich ein Angleichungsbeitrag erhoben. Grundlage für die Gesamthöhe der von allen Beteiligten zu zahlenden Angleichungsbeiträge innerhalb von voraussichtlich 7 Jahren ist der per Jahresabschluss 2019 ermittelte Angleichungsbedarf. Der Angleichungsbedarf ist der Betrag, der zur Angleichung des Kapitaldeckungsverhältnisses des AV-S an den des AV-P erforderlich ist (gesamter Angleichungsbedarf). Aus dem Angleichungsbedarf ergibt sich die von allen Beteiligten in einem Jahr aufzubringende Jahresrate. Die jährlich neu zu bestimmende Höhe des Angleichungsbeitrags eines einzelnen Beteiligten ergibt sich aus den ihm zuzuordnenden Verpflichtungen aus Versicherungszeiten vor dem 01. Januar 2002. Der Angleichungsbeitrag als Vehikel für die Zusammenlegung der Abrechnungsverbände ermöglicht einen verursachungsorientierten Übergang vom nicht solidarisch finanzierten AV-S in ein solidarisch finanziertes Gesamtsystem. Der gesamte Angleichungsbedarf per 31.12.2023 für alle unsere KZV-Beteiligten beträgt insgesamt 1.206.105.280,77 Euro. Daraus ergeben sich unter Berücksichtigung eines jährlichen Zinssatzes von 3,25% Sieben Jahresraten mit jeweils 195.415.633,90 Euro. Der Anteil der VIALIFE Schwertbad GmbH an der Jahresrate besteht in einem Angleichungsbeitrag von 1.457,32 Euro. Grundlage dafür ist § 63b unserer Kassensatzung und die nachfolgende Berechnung des Angleichungsbeitrags durch die KZVK:
Für die VIALIFE Schwertbad GmbH besteht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht, um die aus der dargestellten Deckungslücke resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung im Jahresabschluss zu passivieren. Die gesetzlichen Vertreter haben im Jahresabschluss von dem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass keine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen gebildet wurde. VIII. Weitere Pflichtangaben 1. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Konzernzugehörigkeit Die VIALIFE Schwertbad GmbH ist eine Tochterunternehmung der inoges AG, Krefeld.
Krefeld, den 30.04.2024 Wolfgang K. Hoever, Geschäftsführer, VIALIFE Schwertbad GmbH Katharina Theresia Löttgen, Geschäftsführerin, VIALIFE Schwertbad GmbH Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkDer vorstehende, zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir den nachfolgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die VIALIFE Schwertbad GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VIALIFE Schwertbad GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VIALIFE Schwertbad GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/1-v2-hgb-ja-non-pie/ eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks."
Düsseldorf, 22. Juli 2024 DWP
Aktiengesellschaft
Wagner, Wirtschaftsprüfer |
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