Marien Service GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jürgen Winkelmann seit 7.2.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH | 51.00% |
Marien-Stiftung | 38.00% |
CURA gemeinnützige Beteiligungsgesellschaft mbH | 11.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Marien Pflege gGmbHSiegenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Marien Pflege gGmbH 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen 2.2. Geschäftsverlauf 2.3. Lage der Gesellschaft 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 4. Gesamtaussage 1. Grundlagen der Marien Pflege gGmbH Unter dem Dach der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH wird eine qualitativ hochwertige medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung der Bevölkerung unseres Einzugsgebietes in einem abgestimmten Versorgungs- und Leistungskonzept sichergestellt. Dabei wird die Arbeit in allen Einrichtungen durch die christliche Grundhaltung in der Verwirklichung von Aufgaben der Caritas bestimmt, sodass die Marien Gesellschaft Siegen nicht nur Verantwortung für das Wohl von kranken und pflegebedürftigen Menschen übernimmt, sondern sich darüber hinaus aktiv für christliche Werte in der Gesellschaft einsetzt. Die Marien Pflege gGmbH, als 100%ige Tochtergesellschaft der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH, dient dabei der Förderung der Gesundheitspflege durch den Betrieb von Wohn- und Pflegeeinrichtungen im Kreis Siegen-Wittgenstein sowie im Kreis Altenkirchen. Der Marien Pflege gGmbH gehören das Marienheim in Siegen-Weidenau (119 Plätze), das Haus Mutter Theresa in Niederfischbach (103 Plätze), das Haus St. Elisabeth in Netphen (88 Plätze), das Haus St. Klara in Friesenhagen (74 Plätze), das Haus St. Raphael in Burbach (71 Plätze) sowie das Haus St. Anna in Netphen (60 Plätze) an. Alle Wohn- und Pflegeeinrichtungen der Marien Pflege gGmbH eint dabei die enge Anbindung an die Einrichtungen des Mutterkonzerns der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH, insbesondere an das St. Marien-Krankenhaus Siegen. Durch diese integrierte Form der Gesundheitsversorgung erreichen unsere Einrichtungen die übergeordnete Zielsetzung, qualitativ hochwertige Gesundheitsdienstleistungen für unsere Patienten, Bewohner und Gäste mit einem hohen Maß an Wirtschaftlichkeit zu verbinden. Die Wohn- und Pflegeeinrichtungen der Marien Pflege gGmbH haben stets die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Menschen im Blick. Neben der vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflege mit insgesamt 515 Wohn- und Pflegeplätzen bietet die Marien Pflege gGmbH unterschiedlichste Angebote vom Service-Wohnen in seniorengerechten Wohnungen bis hin zu individuell abgestimmten Pflegekonzepten sowie aktivierenden Einzel- und Gruppentherapien an. So bietet die Marien Pflege gGmbH mit ihren Einrichtungen für die unterschiedlichen Ansprüche bei Krankheit, Hilfsbedürftigkeit und Alter eine entsprechende Wohn-, Betreuungs- und Pflegeform für die Menschen der Region an. Die Pflege älterer Menschen verlangt große Verantwortung. Jedes unserer Seniorenzentren soll ein Zuhause sein, in dem sich die Bewohner trotz ihrer körperlichen und / oder geistigen Einschränkungen wohlfühlen können. Dazu sind Menschen wichtig, die sich liebevoll und fachkompetent kümmern und ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Bewohnern aufbauen. Sie sind der Garant für eine hohe Lebensqualität und Zufriedenheit der uns anvertrauten Mitmenschen. Wir legen großen Wert darauf, dass die von uns betreuten Menschen ihr Leben selbstbestimmt führen können. Daher sind unsere Häuser modern ausgestattet, selbstverständlich barrierefrei und die Einzel- und Doppelzimmer so gestaltet, dass bei der Möblierung noch genügend Raum für eine persönliche Gestaltung bleibt. Damit wollen wir die Persönlichkeit und die Selbstständigkeit jedes Einzelnen bewahren und stärken. Wir leisten damit gemäß unserem christlichen Selbstverständnis "Mehr für Menschen - Mehr für die Region". 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen: Die deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kommen die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Im Vergleich zum Vorjahr 2022, wo das BIP trotz Pandemiegeschehen noch um + 1,8 % gestiegen war, ist das preis- wie kalenderbereinigte BIP nach den vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 um - 0,3 % gesunken. 1 Kalenderbereinigt schrumpfte das BIP um - 0,1 %. 2 Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona- Pandemie, fällt das BIP 2023 um 0,7 % stärker aus. 3 Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit war 2023 wie bereits im Vorjahr vor allem auf das Finanzierungsdefizit des Bundes (79,0 Milliarden Euro) zurückzuführen. Auslaufende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise sorgten für eine starke Verringerung gegen- über 2022 um 45,3 Milliarden Euro. Rückläufige Transfers des Bundes bei gleichzeitig anhaltenden finanziellen Belastungen zur Versorgung von Schutzsuchenden trugen dazu bei, dass im Jahr 2023 auch die Länder (6,4 Milliarden Euro) und Gemeinden (12,1 Milliarden Euro) Finanzierungsdefizite aufwiesen. Diese beiden staatlichen Teilsektoren hatten im Jahr 2022 noch Überschüsse erzielt. Die Sozialversicherungen (10,0 Milliarden Euro) konnten im Jahr 2023 einen leichten Anstieg des Finanzierungsüberschusses verzeichnen. 4 Das Finanzierungsdefizit des Staates lag nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2023 bei 87,4 Milliarden Euro. Das Defizit blieb damit hoch, verringerte sich im Vorjahresvergleich jedoch um 9,5 Milliarden Euro, da die Einnahmen des Staates mit + 4,4 % auf 1901,8 Mrd. Euro stärker stiegen als die Ausgaben mit + 3,7 % auf 1989,2 Mrd. Euro. Der insgesamt moderate Anstieg der Einnahmen im Jahr 2023 begründete sich insbesondere mit den leicht gestiegenen Steuereinnahmen um 0,7 %. Dies lag neben der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auch an umfangreichen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft. Hierzu zählten unter anderem Entlastungen in Form des Inflationsausgleichsgesetzes, Inflationsausgleichsprämien, der Senkung des Umsatzsteuersatzes bei Gas von 19 % auf 7 % und der Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes bei Speisen in der Gastronomie bis Ende des Jahres 2023. 5 Zum Anstieg der staatlichen Ausgaben trugen 2023 insbesondere die monetären Sozialleistungen bei, die aufgrund von Mehrausgaben beim neu eingeführten Bürgergeld und der gesetzlichen Rente um 6,8 % im Vergleich zum Vorjahr zunahmen. Unter dem Einfluss höherer Tarifabschlüsse und steuerfreier Inflationsausgleichsprämien stiegen die Arbeitnehmerentgelte im Vorjahresvergleich um 6,3 %. Die Zinsausgaben des Staats stiegen gegenüber 2022 um 36,2 %. Das Auslaufen verschiedener Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Energiekrise führte dagegen zu einem Rückgang der in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Subventionen um 5,2 %. Diese blieben allerdings beispielsweise aufgrund der bis Jahresende geltenden Gas- und Strompreisbremse sowie der damit in Verbindung stehenden Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf einem hohen Niveau (66,3 Mrd. Euro). 6
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https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html,
Stand: 16.07.2024
Branchenspezifische Rahmenbedingungen Regionale Rahmenbedingungen: Nach dem Alten- und Pflegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine örtliche Planung (§ 7 APG NRW) durchzuführen. Die Planung umfasst eine Bestandsaufnahme der Angebote, eine Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Die Ergebnisse der örtlichen Planung für den Kreis Siegen-Wittgenstein werden alle zwei Jahre nach Beschluss durch den Kreistag in Form eines Berichts (Pflegebedarfsplan) veröffentlicht. In den Jahren 2016 bis 2019 hat der Kreis Siegen-Wittgenstein von der in § 7 Abs. 6 APG NRW eingeräumten Steuerungsmöglichkeit einer jährlichen fortzuschreibenden, verbindlichen Pflegeplanung Gebrauch gemacht. Mit dem Pflegebedarfsplan 2020 hat der Kreistag die verbindliche Planung jedoch aufgehoben (DS 308/2020, 155/2021) und damit das zweijährige Fortschreibungsintervall (§ 7 Abs. 4 APG NRW) der unverbindlichen örtlichen Planung in Kraft gesetzt. Grundsätzlich bleibt es dem Kreis Siegen-Wittgenstein unbenommen im Bereich der (teil-) stationären Pflege eine verbindliche Planung per Kreistagsbeschluss erneut in Kraft zu setzen. Unabhängig vom Modus der Planung unterliegen etwaige Neu- und Umbauvorhaben auch weiterhin den Vorgaben aus Alten- und Pflegegesetz APG NRW, dem Wohn- und Teilhabegesetz WTG NRW sowie den dazugehörigen Durchführungsverordnungen 7. Die Entwicklung der stationären Altenhilfe wird in Deutschland weniger durch konjunkturelle oder weltwirtschaftliche Entwicklungen beeinflusst. Viel mehr wirkt sich die demographische Entwicklung auf die Bedarfslage und den Arbeitsmarkt aus. Die demografisch bedingte Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung im Kreis Siegen-Wittgenstein der letzten Jahre setzt sich dabei fort. Betrug der Altersdurchschnitt im Jahr 1987 noch 37,7 Jahre, so wird er für das Jahr 2030 bei prognostizierten 45,3 Jahren und für das Jahr 2040 bei 46,4 Jahren liegen. 8 Für die örtliche Planung ist dabei besonders der Blick auf die demografische Entwicklung unterschiedlicher Altersgruppen bedeutsam: Ausgehend vom Jahr 2021 beziffert sich der zu erwartende Bevölkerungsrückgang in der Altersgruppe 0-65 Jahre nach aktuellen Prognosen bis 2040 auf rund 24.600 Menschen (- 11,5 %). Demgegenüber wächst die Bevölkerung im Rentenalter, also in der Gruppe der 65- bis 79-Jährigen um rund 8.000 (+ 19,5 %) und die Alterskohorte der über 80-Jährigen um 3.100 Personen (+ 15,5 %), woraus insgesamt ein negativer Bevölkerungssaldo von rund 13.500 Menschen (- 5 %) resultiert. 9 Darüber hinaus liefert die Pflegebedarfsplanung 2023 des Kreises Siegen-Wittgenstein folgende wesentliche Erkenntnisse:
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https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_067_813.html,
Stand: 16.07.2024
Allein demografisch-bedingt stehen die Versorgungssysteme damit vor mehreren Herausforderungen: Immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter müssen immer mehr hilfe- und pflegebedürftige Menschen versorgen. So stehen zukünftig weniger Menschen für die informelle Pflege von Angehörigen zur Verfügung, was die Bedarfe im Bereich der professionellen Pflege zusätzlich verschärfen dürfte. Außerdem erhöht sich durch den absehbaren Rückgang der Beitragszahlenden der finanzielle Druck auf die Versorgungssysteme. 11 Bundesweite Rahmenbedingungen: Der zuletzt veröffentlichte Pflegeheim Rating Report des Jahres 2024 (erscheint alle 2 Jahre) kommt zu dem Ergebnis, dass sich die wirtschaftliche Lage deutscher Pflegeheime seit dem Jahr 2019 leicht verbessert hat. Im Jahr 2021 befanden sich ca. 9 % im "roten" Bereich mit erhöhter Insolvenzgefahr, 55 % im "grünen" Bereich mit geringer Insolvenzgefahr und 36 % dazwischen im "gelben" Bereich. Im Jahr 2019 waren noch ca. 11 Prozent im "roten Bereich" und 44 Prozent im "grünen Bereich". Auch ihre durchschnittliche Insolvenzwahrscheinlichkeit sank zwischen 2019 und 2021 von 1,5 auf 1,2 Prozent. In den Jahren 2022 und 2023 dürfte sich die wirtschaftliche Lage der Pflegeheime jedoch wieder verschlechtern, insbesondere infolge steigender Sach- und Personalkosten. 12 Das Marktvolumen der ambulanten und stationären Pflegedienste betrug im Jahr 2021 rund 72 Mrd. Euro. Gegenüber anderen Teilbereichen des Gesundheitsmarkts ist der Pflegemarkt am stärksten gewachsen. Sein Anteil am gesamten Gesundheitsmarkt ist zwischen 1997 und 2021 von 9,8 % auf 15,2 % gestiegen. Damit rangiert die Pflege in ihrer Bedeutung aktuell an zweiter Stelle hinter den Krankenhäusern. Immer mehr Pflegebedürftige werden dabei ambulant versorgt, ihr Anteil stieg zwischen 1999 und 2021 von 20,6 % auf 24,4 %. Gleichzeitig nahm die Anzahl stationär gepflegter Menschen 2021 erstmalig leicht ab. 13 Auch der Trend zur Privatisierung hält an. Der Anteil der Pflegebedürftigen, die in einer privaten Einrichtung versorgt werden, ist weiter gestiegen: in Pflegeheimen von 25,4 % im Jahr 2017 auf 39,8 % im Jahr 2021 (1999: 25,4 %) und in ambulanten Diensten von 51,6 % im Jahr 2017 auf 54,4 % im Jahr 2021 (1999: 35,6 %). Die Zahl der Plätze in privater Trägerschaft stieg seit 1999 um 143 Prozent. Allerdings ist die Auslastung privater Heime 2021 mit 86,2 Prozent unter das Niveau von 1999 mit 87,3 Prozent gesunken. Dabei arbeiten Heime in privater Trägerschaft in Westdeutschland weiterhin kostengünstiger als öffentlich-rechtliche oder freigemeinnützige Heime. Inklusive des Investitionskostenanteils lagen ihre Preise 6,7 Prozent unter dem westdeutschen Durchschnitt. 14
10 Pflegebedarfsplanung 2023 für den Kreis
Siegen-Wittgenstein, S. 3, Stand: 16.07.2024
Neben den Trends zur Ambulantisierung und Privatisierung, nimmt die Personalknappheit weiterhin zu. In der ambulanten und stationären Pflege waren im Jahr 2021 insgesamt 1.257.000 Vollkräfte (2017: 819.000) beschäftigt, davon 341.000 Pflegefachkräfte (2017: 329.000). Zwar sind zwischen 1999 und 2021 rund 427.000 zusätzliche Vollzeitkräfte hinzugekommen. Dieser Zuwachs genügt jedoch nicht, um den derzeitigen Bedarf an Pflegefachkräften am Arbeitsmarkt zu decken, sodass damit insgesamt weiterhin ein Mangel an Pflegefachkräften besteht. 15 Die Personalsituation wird sich durch die Alterung der Gesellschaft noch weiter zuspitzen. Bis 2030 ist in Deutschland mit 5,7 Millionen Pflegebedürftigen zu rechnen, das entspricht einer Steigerung von 14 Prozent gegenüber dem Jahr 2021. 16 2.2. Geschäftsverlauf Auslastung Die in 2023 gemäß § 43 SGB XI erbrachten Pflegetage in Höhe von 182.024 (Vorjahr: 184.215) lagen mit - 1,69 % nur leicht unter dem Planansatz von 185.155 Pflegetagen. Trotz der angespannten Personalsituation im Pflegebereich konnte ein Auslastungsgrad von 96,77 % und damit nur leicht unter Vorjahresniveau (98,00 %) erzielt werden. Der durchschnittliche Pflegegrad-Mix ist in unseren Einrichtungen (3,33) gegenüber dem Vorjahr nochmals leicht gesunken (- 1,66 %). Dennoch bildet die weiterhin hohe Auslastung das Fundament für das positive Jahresergebnis der Wohn- und Pflegeeinrichtungen der Marien Pflege gGmbH. Pflegesatzverhandlungen und Investitionskostenbescheid Das Jahresergebnis wird maßgeblich dadurch beeinflusst, dass für Geschäftsjahr 2023 für sämtliche Wohn- und Pflegeeinrichtungen der Marien Pflege gGmbH im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auskömmliche Entgelte mit den Kostenträgern vereinbart werden konnten. Hinsichtlich der gesondert abrechenbaren Investitionskosten ist es im Berichtsjahr 2023 in den NRW Einrichtungen Marienheim, Haus St. Raphael, Haus St. Anna und Haus St. Elisabeth auf Grund neuer Angemessenheitsgrenzen auf Grundlage des LSG-Urteil L5 P 60/19 zu außerplanmäßigen einer Erhöhung der Investitionskostensätze gekommen. In Haus St. Klara, Rheinland-Pfalz, gab es eine marginale Absenkung der I-Kostensätze. In Haus Mutter Teresa, Rheinland-Pfalz, gab es auf Grund langfristiger Mietverträge hingegen keine Änderungen. Personalbemessungssystem nach § 113c SGB XI Im Juni 2021 haben Bundestag und Bundesrat dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) ihre Zustimmung, und damit unter anderem auch dem neu eingeführten § 113c SGB XI, erteilt.
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https://www.rwi-essen.de/presse/wissenschaftskommunikation/pressemitteilungen/detail/pflegeheim-rating-report-2024-wirtschaftliche-lage-deutscher-pflegeheime-hat-sich-leicht-verbessert-personal-wird-zunehmen-knapp,
Stand: 16.07.2024
Dies hat zur Folge, dass ein neues bundeseinheitliches Personalbemessungsinstrument für alle stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen, die ab dem 01.07.2023 zur Verhandlung neuer Pflegesätze aufrufen, eingeführt wird. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung hat sodann den individuellen Personalbedarf nach den neuen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des vorzuhaltenden Qualifikationsmixes, zu berechnen und vorzuhalten. In der Marien Pflege gGmbH wurden für das Haus St. Anna unterjährig neue Pflegesätze zum 01.09.2023 verhandelt. Aufgrund der speziellen Ausrichtung auf die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz, einem damit einhergehenden höheren Personalschlüssel und bis dato nicht vorliegender Rahmenvereinbarungen auf Spitzenverbands- bzw. Landesebene kam das neue Personalbemessungssystem nach § 113c SGB XI jedoch noch nicht zum Einsatz. Personalsituation Im Berichtsjahr 2023 stellte es in unseren Wohn- und Pflegeeinrichtungen eine Herausforderung dar, Pflegefachkräfte in ausreichendem Maße im Einklang mit der hohen Belegungssituation zur Verfügung zu stellen. Zur Sicherung der hohen Auslastung und Pflegequalität wurde dabei erstmalig temporär auf Fremdpersonaldienstleister zurückgegriffen. 2.3 Lage der Gesellschaft Aufwands- und Ertragslage: Die Marien Pflege gGmbH beendet das Geschäftsjahr 2023 mit einen Jahresüberschuss in Höhe von 217 T€ (Vorjahr: - 736 T€) und überschreitet den Wirtschaftsplan 2023 (144 T€) damit um 73 T€. Die Betriebsleistung konnte gegenüber dem Vorjahr um 35 T€ bzw. 0,14 % von 25.921 T€ auf 25.957 T€ gesteigert werden. Der verhältnismäßig geringe Anstieg in der Betriebsleistung zum Vorjahr ist auf Sondereffekte des Geschäftsjahres 2022 zurückzuführen. In 2022 sind in der Betriebsleistung noch gesetzliche Corona-Mittel für Mindereinnahmen i. H. v. 227 T€ enthalten, deren Finanzierung im Jahr 2023 nicht mehr gegeben war. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr 2023 entsprechende Zahlungen für Sachmehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie entfallen. Auch waren die Anspruchsvoraussetzungen für die Refinanzierung zusätzlicher Pflegefach- und Pflegehilfskraftstellen ("Spahn-Stellen" nach § 8 Abs. 6 SGB XI und GPVG-Stellen) aufgrund neuer Pflegesatzvereinbarungen nicht mehr gegeben. Infolgedessen ist gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 ein Rückgang der anderen betrieblichen Erträge i. H. v. 735 T€ zu verzeichnen. Der Wegfall dieser Sondersachverhalte konnte im Jahr 2023 durch die in den Umsatzerlösen um + 373 T€ enthaltenen und gestiegenen Erträgen aus allgemeinen Pflegeleistungen und um die + 502 T€ auf 7.013 T€ gestiegenen Erträge aus Unterkunft und Verpflegung kompensiert werden. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist dabei vor allem auf die Abrechnung neuer Pflegesätze sowie Entgelte für Unterkunft und Verpflegung in sämtlichen unserer Wohn- und Pflegeeinrichtungen zurückzuführen. Die Erträge aus Wohnen mit Service befinden sich im Berichtsjahr mit 79 T€ unterhalb des Niveaus des Vorjahrs (- 16,1 %). Zudem gehen die Sonstigen Umsatzerlöse gegenüber dem Jahr 2022 auf Grund von gesetzlich veränderten Refinanzierungsmechanismen für Einmalunterlagen um - 89 T€ auf 265 T€ zurück. Auf der Aufwandsseite steigt der Materialaufwand gegenüber dem Vorjahr um 524 T€ bzw. 10 % auf 5.764 T€. Maßgeblich sind hier die aufgrund der Preisanstiege für Energie und den gestiegenen Lohn- und Materialkosten an die Gesellschaft weitergegebenen Preiserhöhungen durch Dienstleister für bezogene Leistungen in den Bereichen der Speisen- und Wäscheversorgung um 568 T€. Entgegen dem Trend der Vorjahre sind rückläufige Aufwendungen für corona-bedingte infektionshygienische Schutzausrüstung gegenüber dem St. Marien-Krankenhaus Siegen zu verzeichnen. Der Personalaufwand summiert sich inklusive Personalnebenkosten auf 17.246 T€ und liegt damit um 122 T€ bzw. 0,71 % höher als das Vorjahresniveau. Analog zur Betriebsleistung ist als Sondereffekt des Geschäftsjahres 2023 in den Personalaufwendungen die erste Teilzahlung der Inflationsausgleichprämie i. H. v. rund 412 T€ enthalten. Die Anzahl der Vollkräfte verringert sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr um - 7,11 Vollzeitäquivalente bzw. - 2,5 % auf insgesamt 275,00 Vollkräfte. Die Anzahl der zum Bilanzstichtag 31.12.2023 beschäftigten Mitarbeitenden in der Marien Pflege gGmbH bleibt mit 487 Köpfen (Vorjahr: 493 Köpfe) jedoch nahezu konstant. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahreswert um 365 T€ bzw. -12,03 % auf 2.673 T€ gesunken. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf ein geringeres Risiko drohender Rückzahlungen erhaltener Corona-Erstattungen zurückzuführen. Insgesamt sind die Aufwendungen für die Betriebsleistung damit von 25.402 T€ um 281 T€ auf 25.683 T€ gestiegen, sodass sich bei einer leicht gestiegenen Betriebsleistung das Betriebsergebnis von 519 T€ im Vorjahr um 245T€ auf 274 T€ verringert hat. Das investive Ergebnis (inklusive Abschreibungen) hat sich gegenüber dem Vorjahr von - 139 T€ um 152 T€ auf - 292 T€ verschlechtert. Der Rückgang ergibt sich im Wesentlichen aus den um rund 80 T€ gestiegenen Mietaufwendungen sowie um 132 T€ geringeren Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionsaufwendungen. Die rückläufigen Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen i. H. v. 110 T€ (2022: 151 T€) kompensieren diesen Effekt zum Teil. Die Abschreibungen erhöhen sich gegenüber dem Niveau des Vorjahrs (2022: 252 T€) nur marginal auf 259 T€. Die Zunahme des periodenfremden Ergebnisses um 1.340 T€ auf 219 T€ resultiert im Wesentlichen aus dem geringeren Teilforderungsverzicht gegenüber dem Gesellschafter (500 T€ nach 1.400 T€ im Vorjahr). Unter Berücksichtigung des operativen Ergebnisses von 274 T€, des investiven Ergebnisses von - 292 T€, des Zinsergebnisses von 16 T€ und des periodenfremden Ergebnisses von 219 T€, welches den genannten Teil-Forderungsverzicht gegenüber dem Gesellschafter beinhaltet, ergibt sich ein gegenüber dem Vorjahr um + 953 T€ auf 217 T€ gestiegener Jahresüberschuss. Vermögens- und Finanzlage: Vermögenslage: Die Bilanzsumme sinkt im Berichtsjahr gegenüber 2022 um - 737 T€ (- 4,31 %) auf 16.355 T€. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sinken gegenüber dem Vorjahr, insbesondere auf Grund planmäßiger Abschreibungen für das Gebäude Haus St. Klara in Friesenhagen, um 105 T€ auf 4.863 T€ (Vorjahr: 4.968 T€). Die Entwicklung des Finanzanlagevermögens (+ 7.699 T€) wird von der Umwidmung kurzfristiger Forderungen gegen verbundene Unternehmen in langfristige Ausleihungen in Höhe von 7.742 T€ bestimmt. Die Anlagenintensität erhöhte sich entsprechend auf 79,03 % (Vorjahr 31,20 %). Das Umlaufvermögen beläuft sich im Geschäftsjahr auf 3.225 T€ und verringert sich gegenüber dem Vorjahr insbesondere auf Grund der zuvor beschriebenen Umwidmung kurzfristiger Forderungen und gestiegener Forderungen aus Lieferung und Leistungen per saldo um 8.319 T€ bzw. 72,06 %. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf 673 T€ (Delta ggü. dem Vorjahr - 249 T€). Die kurzfristigen Forderungen gegenüber der Gesellschafterin betragen per saldo 1.037 T€ (Vorjahr 8.978 T€). Diese beinhalten Forderungen gegen die Gesellschafterin im Rahmen des konzerninternen Cash-Poolings von 1.631 T€ (Vorjahr 7.071 T€). Gegenüber den Vorjahren unverändert wird der Investitionszuschuss der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH zur Errichtung von Haus St. Anna, Netphen, als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer im Berichtsjahr planmäßig i. H. v. 7 T€ aufgelöst. Die Rückstellungen betragen zum Bilanzstichtag 2.249 T€ und sind gegenüber dem Vorjahr um rund 268 T€ gesunken. Die Rückstellungen für mittelbare KZVK-Pensionsverpflichtungen bestehen mit 46 T€ (Vorjahr 67 T€) fort. Die sonstigen Rückstellungen sind insgesamt um - 247 T€ gegenüber dem 31. Dezember 2022 gesunken. Diese Entwicklung ist einerseits auf die Erhöhung der Personalrückstellung (Urlaub, Überstunden, Zielvereinbarung, Jubiläum, Altersteilzeit) um + 247 T€ im Stichtagsvergleich zum 31. Dezember 2022 zurückzuführen. Andererseits können zum Bilanzstichtag Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten um 492 T€ geringer ausgewiesen werden. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf rund 10.851 T€. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um 217 T€. Diese Zunahme entspricht dabei dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023. Zum 31. Dezember 2023 wurde dabei eine Forderungsverzichts- Vereinbarung zwischen der Marien Pflege gGmbH und der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH über einen Teilbetrag der Forderungen aus konzern-internem Cash-Pooling seitens der Marien Pflege gGmbH i. H. v. 500 T€ getroffen. Die Eigenkapitalquote (ohne den Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens) beläuft sich im Berichtsjahr auf 66,4 % und ist gegenüber dem Vorjahr um 4,2 % Prozentpunkte gestiegen. Demzufolge beträgt die Fremdkapitalquote 33,6 % (Vorjahr: 37,8 %). Die Verbindlichkeiten i. H. v. 2.794 T€ betreffen gegenüber den Vorjahren unverändert im Wesentlichen langfristige Darlehen gegenüber Kreditinstituten für Haus St. Klara in Friesenhagen (1.183 T€) sowie gegenüber der Gesellschafterin Marien Gesellschaft Siegen gGmbH (130 T€; Vorjahr 484 T€). Bereinigt um die Sondereffekte des Forderungsverzichtes gegenüber der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH ist die Entwicklung des operativen Bereiches der Marien Pflege gGmbH im Geschäftsjahr 2023 insgesamt als sehr zufriedenstellend zu bewerten. Die Belegungssituation in den Seniorenzentren befindet sich - trotz erstmaliger Personalengpässe - auf einem hohen Niveau, sodass sich die Ertragslage der Marien Pflege gGmbH weiterhin äußerst stabil darstellt. Finanzlage: Der Mittelzufluss aus dem Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit liegt mit 186 T€ um 556 T€ unterhalb des Vorjahreswertes i. H. v. 556 T€. Der Mittelabfluss aus dem Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit, welcher maßgeblich von Investitionen in das Sachanlagevermögen (- 144 T€) beeinflusst wird, beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf - 108 T€ (i. Vj. - 118 T€). Der Mittelabfluss aus dem Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -327 T€ (i. Vj. - 319 T€) und bildet die planmäßigen Zins- (- 35 T€) und Tilgungsbelastungen (- 292 T€) von mittel- und langfristigen Darlehen ab. Unter Berücksichtigung des positiven Cashflows aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von 186 T€ und der negativen Cashflows aus der Investitionstätigkeit (- 108 T€) und aus der Finanzierungstätigkeit (- 327 T€) hat sich der Finanzmittelfonds von 9223 T€ um - 2499 T€ auf 673 T€ zum 31. Dezember 2023 verringert. Der Finanzmittelfonds zum Bilanzstichtag entfällt mit 673 T€ auf Kassen- und Bankguthaben. Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Sie konnte jederzeit ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Kreditlinien bestehen zum Abschlussstichtag nicht. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht Wirtschaftsplanung 2024 Wir gehen für das Geschäftsjahr 2024 davon aus, in der Marien Pflege ein positives Jahresergebnis in Höhe von 125 TEUR, also unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2023, zu erzielen. Ferner gehen wir davon aus, dass die Belegungstage und Auslastung im Jahr 2024 auf dem Vorjahresniveau stabil bleiben. Demnach werden prognostizierte Umsatzsteigerungen durch Pflegesatzverhandlungen für das Jahr 2024 infolge der Inflationsentwicklung und der Personalkostensteigerungen aufgrund der Tarifentwicklung nach überkompensiert werden. Künftig wird weiterhin ein Schwerpunkt auf den jährlichen Verhandlungen mit den Sozialleistungsträgern liegen, um die Entgelte diesen Kostenentwicklungen stetig, wenn auch zeitverzögert, anzugleichen. Chancenbericht Softwarelösungen Die Gesellschaft wird gegen Ende des Geschäftsjahr 2024 die vertraglichen und operativen Voraussetzungen für die Einführung einer neuen Pflege- und Betreuungsdokumentationssoftware mit angegliederter Verwaltungs- und Abrechnungssoftware geschaffen haben. Die Digitalisierung soll dabei nicht als Selbstzweck verstanden werden, sondern einen spürbaren Mehrwert für Mitarbeitende, Bewohner und Angehörige schaffen. Darüber hinaus ist dieser Schritt auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben und der verpflichtenden Einbindung von stationären Pflegeeinrichtungen nach SGB XI bis 01.07.2025 in die TI notwendig. Marktposition Angesichts der hohen Auslastung im Berichtsjahr 2023, gehen wir auch für das Folgejahr davon aus - sofern ausreichend Pflegepersonal vorgehalten werden kann - eine nahezu Vollauslastung in unseren Wohn- und Pflegeeinrichtungen erzielen zu können. Seit der Eröffnung von Haus St. Anna im Jahr 2019 hat die ununterbrochen hohe Nachfrage mit langen Wartelisten darüber hinaus gezeigt, dass der regionale Bedarf an spezialisierten Pflegeplätzen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen nicht annährend abgedeckt ist. Insofern befinden wir uns aktuell in Gesprächen mit der Stadt Netphen sowie den regionalen Gremien, um die Erweiterung von Haus St. Anna in Netphen in den kommenden Jahren realisieren zu können. Daneben steigt auch die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen stetig an. Aus diesem Grund befinden wir uns zurzeit in der Planung zur Umwidmung bereits vorhandener Räumlichkeiten im Haus St. Raphael in Burbach in eingestreute Kurzzeitpflegeplätze. Des Weiteren sehen wir hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten in einer Verbundlösung mit der Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe (GFO). Der Verbundanschuss ist zum Zeitpunkt der Berichtserstellung durch die Gremien beider Gesellschaften beschlossen worden und wird ab 01.07.2024 sukzessive umgesetzt. Der Verbundanschuss erfolgt dabei nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, sondern vor dem Hintergrund sich ergänzender Versorgungsangebote beider Gesellschaften für regional optimal abgestimmte Versorgungsstrukturen im Sieger- und Sauerland. Risikobericht Personal Der Wettbewerb um qualifiziertes Pflegepersonal und die Besetzung offener Stellen wird auch vor dem Hintergrund der neuen Personalbemessung nach § 113c SGB XI als größtes Risiko der Gesellschaft eingeschätzt. Dennoch sehen wir uns durch das Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe Südwestfalen (BiGS), an dem die Marien Gesellschaft gGmbH 33 % der Gesellschaftsanteile hält, und die Etablierung stets neuer Projekte, wie z. B. die "Internationale Pflegeschule", sehr gut für die zukünftigen Herausforderungen aufgestellt. Zur Unterstützung der bereits ergriffenen Aktivitäten zur Personalgewinnung werden auch Recruitingmaßnahmen unter professioneller Begleitung auf Social Media Plattformen etabliert. Tarifsteigerungen Die Marien Pflege gGmbH unterliegt den AVR-Vergütungsrichtlinien. Für das Jahr 2024 wurde im Dezember 2022 eine Inflationsausgleichsprämie (insgesamt 3.000 €) i. H. v. von 1.500 € als zweite Teilzahlung beschlossen. Darüber hinaus wurde eine Erhöhung der Tabellenentgelte um zunächst 200 € (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 % (mindestens aber um 340 €) zum 01.03.2024 wirksam. In Summe ergibt sich damit eine Tarifsteigerung von ca. 11,5 %. Sachkostenentwicklung Die hohe Inflationsentwicklung des Jahres 2023 von 5,9 % im Jahresdurchschnitt setzt sich im Jahr 2024 aller Voraussicht nach nicht fort. Aktuelle Schätzungen gehen für das Jahr 2024 von einer Inflationsrate von 2,2 % aus. Dennoch wirken die hohen Preissteigerungen der letzten Jahre insbesondere durch externe Dienstleister für die Wäscheversorgung, Flächenreinigung und Müllabfuhr nach, sodass auch in diesem Jahr die Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen ein zentrales Element darstellen werden, um eine auskömmliche Refinanzierung der Kosten zu gewährleisten. 4. Gesamtaussage Zusammenfassend kommt die Geschäftsführung zu dem Ergebnis, dass keine unbeherrschbaren Risiken, die den Bestand oder die Liquidität der Marien Pflege gGmbH nachhaltig gefährden, bestehen. Das geplante positive Jahresergebnis konnte im Berichtsjahr - trotz des erneuten Sondereffektes des ausgesprochenen Teilforderungsverzichtes gegenüber der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH - erzielt werden. Bereinigt um diesen Sachverhalt ist der Geschäftsverlauf und das operative Ergebnis der Marien Pflege gGmbH weiterhin als zufriedenstellend zu bewerten. Unsere Prognose, dass das Jahresergebnis 2023 gegenüber dem Ergebnis 2022 besser ausfallen wird, ist demnach eingetroffen. Unser Ausblick steht dabei stets unter dem Vorbehalt weiterer regulatorischer Eingriffe und Reformen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Vergütungsstrukturen. Sofern notwendig behalten wir uns daher die unterjährige Überarbeitung des Wirtschaftsplanes 2024 an die speziellen Gegebenheiten vor. Der anhaltende Zuspruch unserer Bewohnerinnen und Bewohner und das hohe Engagement unserer Mitarbeitenden, bildeten das Fundament für eine wirtschaftlich stabile Lage der Marien Pflege im Geschäftsjahr 2023, sodass wir zuversichtlich auf die kommenden Jahre blicken, in denen weiterhin positive Ergebnisse im Sinne unseres Versorgungs- und Satzungsauftrages erzielt werden können.
Siegen, den 16. September 2024 Hans-Jürgen Winkelmann, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
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Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Marien Pflege gGmbH, Siegen, Handelsregister Amtsgericht Siegen, HRB Nr. 4506, ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Marien Pflege gGmbH, Siegen, ist gemäß § 5 Abs. 1 Ziffer 9 KStG sowie § 3 Nr. 6 GewStG wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz wurde nach § 265 HGB erweitert. Die größenabhängigen Aufstellungserleichterungen und Schutzklauseln wurden (teilweise) in Anspruch genommen. Die Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Für geringwertige Anlagegüter wird im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet. Beginnend im Jahr der Anschaffung wird der Sammelposten über fünf Jahre aufgelöst. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle Forderungen werden mit dem Nominalbetrag angesetzt. Ausfallrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch Pauschalwertberichtigungen und Einzelwertberichtigungen in angemessener Höhe berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennbeträgen angesetzt. Der Ansatz des Kassenbestandes und der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt ebenfalls zu Nominalbeträgen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden auf Basis der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geförderten Anlagegüter gebildet und entsprechend den planmäßigen Abschreibungen wieder aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, auf den Barwert abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Der Anlagennachweis ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten Ausleihungen an den Gesellschafter in Höhe von 7.701 TEUR. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von 1.037.093,15 EUR (i. Vj. 9.356 TEUR) Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen in voller Höhe auf den Gesellschafter (i. Vj. 8.978 TEUR) und betreffen Forderungen aus Finanzierungstätigkeit. Der Immobilienfonds der Marien Gesellschaft Siegen gGmbH, Siegen, hat eine Pflegeeinrichtung für demenziell erkrankte Menschen in Netphen errichtet, die im Rahmen eines Pachtvertrages durch die Marien Pflege gGmbH betrieben wird. Zur Finanzierung der Baukosten hat die Marien Pflege gGmbH in 2017 dem Immobilienfonds einen Investitionszuschuss in Höhe von TEUR 233 gewährt, der gemäß IDW Stellungnahme 2/1996 i.d.F. 2013 als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird und ab Inbetriebnahme der Einrichtung am 1. Juli 2019 über die voraussichtliche Nutzungsdauer aufgelöst wird. Zum 31. Dezember 2023 werden noch 201 TEUR ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 1.637 TEUR (i. Vj. 1.966 TEUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von 1.157 TEUR (i.Vj. 1.476 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr; Verbindlichkeiten in Höhe von 180 TEUR haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von 1.183.375,60 EUR (i. Vj. 1.475 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und in Höhe von 135.028,48 EUR (i.Vj. 500 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe grundbuchlich besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegen den Gesellschafter in Höhe von 130 TEUR und betreffen in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit. Die übrigen Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 4. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Hauptgeschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Diplom-Kaufmann Hans-Jürgen Winkelmann, Siegen. Arbeitnehmer Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 487 Arbeitnehmer (Köpfe) bzw. 275 Vollkräfte beschäftigt. Davon entfielen auf:
Für die derzeit Beschäftigten bestehen tarifliche Altersversorgungszusagen (Zusatzversorgung), die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) im Umlageverfahren abgewickelt werden. Hierbei handelt es sich um 540 anspruchsberechtigte Arbeitnehmer. Bei den Versorgungszusagen handelt es sich um eine mittelbare Verpflichtung der Gesellschaft, da die Versorgungszahlungen zwar unmittelbar von der KZVK erfüllt werden, jedoch für den Fall, dass das Vermögen der KZVK zur Erfüllung der Verpflichtungen nicht ausreicht, der Begünstigte einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Träger erwirbt (Subsidiärhaftung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Aufgrund des Wahlrechts nach Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB muss für mittelbare Altersversorgungszusagen auch dann keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn das bei der Versorgungseinrichtung vorhandene Vermögen zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen nicht ausreicht. Die bestehenden Rentenansprüche und Anwartschaften auf Zusatzversorgung sind nach wie vor nicht ausfinanziert. Vielmehr wurde durch die Rückzahlung der Sanierungsgelder durch die KZVK, die vorhandene Deckungslücke vergrößert. Mit einer Inanspruchnahme aus der Subsidiärhaftung des Arbeitgebers ist nicht ernsthaft zu rechnen, da die KZVK eine stabile Anzahl an Beteiligten aufweist, die regelmäßig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Der für das Geschäftsjahr an die KZVK abgeführte Umlagebetrag betrug TEUR 698 bei einem Umlagesatz von 6,0 %. Bis zum 31.05.2016 wurde die Umlage vom Arbeitgeber getragen, im Geschäftsjahr entfallen 5,6 % auf den Arbeitgeber und 0,4 % auf den Arbeitnehmer. Die Gesellschaft hatte von dem Wahlrecht des Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und zum 31. Dezember 2015 eine Pensionsrückstellung in Höhe des ebenfalls zum 31. Dezember 2015 eingebuchten Rückforderungsanspruchs aus dem gezahlten KZVK-Sanierungsgeld inklusive Zinsen im Zeitraum von 2002 bis 2011 und 2013 in Höhe von TEUR 413 gebildet. Im Rahmen des ab dem 1. Januar 2020 geltenden Finanzierungssystems der KZVK wird bis zum Jahr 2026 jährlich ein Angleichungsbeitrag in Rechnung gestellt, der im Geschäftsjahr TEUR 69 betrug. Die Höhe der Rückstellung zum 31. Dezember 2019 (TEUR 85) ermöglicht in den Jahren 2020-2026 die Weiterführung der Vorgehensweise hinsichtlich der Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sanierungsgeld 2014 und dem Angleichungsbeitrag des jeweiligen Jahres. Im Geschäftsjahr wurde die Rückstellung mit einem Betrag von TEUR 21 in Anspruch genommen, so dass sich der Rückstellungsbetrag zum 31. Dezember 2023 auf TEUR 46 beläuft. Die von der KZVK mitgeteilte Deckungslücke beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 1.187. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus langfristigen Mietverträgen resultieren finanzielle Verpflichtungen (ohne Nebenkosten) wie folgt:
Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfallen TEUR 2.223 auf verbundene Unternehmen. 6. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss der Gesellschaft im Geschäftsjahr in Höhe von EUR 217.390,03 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Marien Gesellschaft Siegen gem. GmbH mit Sitz in Siegen einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.
Siegen, den 16. September 2024 Hans-Jürgen Winkelmann, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Marien Pflege gGmbH, Siegen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Marien Pflege gGmbH, Siegen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Marien Pflege gGmbH, Siegen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 16. September 2024 Solidaris
Revisions-GmbH
Stefan Wißler, Wirtschaftsprüfer Christoph Tritz, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses: Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2. Oktober 2024 festgestellt worden. Ergebnisverwendung: Die Gesellschafterversammlung beschloss am 2. Oktober 2024 den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 217.390,03 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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