Hebb Cab UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Régis André Jean-François Sandrin-Guillon seit 3.8.2017 | Geschäftsführer |
Peter Tobias Dr. Mehrle seit 23.6.2017 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 10.00% | |
e.lective Verwaltungs-GmbHAufgelöst | 10.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AKKA DNO GmbH (vormals. Gigatronik Köln GmbH)KölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz der Gigatronik Köln GmbH, Köln, zum 31. Dezember 2017AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2017I. Allgemeine Angaben Die Gigatronik Köln GmbH, mit Sitz in Köln, im Folgenden Gigatronik genannt, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 60538 eingetragen. Dieser Jahresabschluss von Gigatronik ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt worden. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht unverändert dem Gesamtkostenverfahren. Der Abschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders vermerkt, in Tausend Euro (T€) angegeben. Die Vorjahreswerte werden im Anhang regelmäßig in Klammern dargestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr- mit Ausnahme der Bilanzierung von geringwertigen Wirtschaftsgütern - unverändert. Dies hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und aktivierte Eigenleistungen zu Herstellungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Sollten die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die von der Gesellschaft abgeschlossenen Leasingverträge werden als Finanzierungsleasing oder Spezialleasing klassifiziert, sofern die dafür einschlägigen Kriterien erfüllt sind. Bei Finanzierungsleasing wird vor allem geprüft, inwieweit die Grundmietzeit zu mehr als 90 % der üblichen Nutzungsdauer entspricht. Weiterhin wird untersucht, ob eine Ausübung bestehender Rückkaufrechte wahrscheinlich ist. Wesentliches Kriterium für das Spezialleasing ist, dass das Wirtschaftsgut individuell für den Leasingnehmer hergestellt wurde und dass ohne wesentliche Anpassungen an diesem Wirtschaftsgut keine Veräußerungsmöglichkeit besteht; dann trägt der Leasingnehmer das Sachwertrisiko. Sofern Leasingverträge als Finanzierungs- oder Spezialleasing klassifiziert werden, erfolgt die Bilanzierung im Anlagevermögen der Gesellschaft bei gleichzeitiger Passivierung entsprechender Leasingverbindlichkeiten. Der erstmalige Wertansatz basiert auf der Ermittlung des Nutzungsrechts. Dabei werden die Barwerte der künftigen Leasingzahlungen sowie der Barwert des Erwerbspreises zum Leasingende angesetzt. Die Folgebewertung des Wirtschaftsgutes ergibt sich aus der Ermittlung des Restbuchwertes zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Leasingverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag entsprechen den jeweiligen Barwerten. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 150,01 € bis zu einem Wert von 1.000,00 € werden ab dem Geschäftsjahr 2017 bei der Anschaffung als Sammelposten erfasst und über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Sofern ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, wird der Sammelposten nicht vermindert. Vor dem Geschäftsjahr 2017 wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von 410,00 € als Aufwand erfasst. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bilanziert. Alle erkennbaren Risiken werden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sofern wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, sind diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Investitionszugänge liegen mit knapp 0,1 Mio. € in etwa auf Höhe der Abschreibungen des Jahres in Höhe von knapp 0,1 Mio. €. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, wie im Vorjahr, alle innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Berichtsjahr um Forderungen gegenüber Gesellschaften, die zum AKKA Konzern gehören. Sie betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Lieferungen und Leistungen. Aufgrund der 2017 erfolgten Übernahme der Gigatronik-Gesellschaften durch die französische AKKA-Gruppe ist die Vergleichbarkeit hier eingeschränkt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr alle innerhalb eines Jahres fällig. Eigenkapital Für den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag besteht eine Patronatserklärung der Gigatronik Holding GmbH, Stuttgart. Diese stellt die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft sicher, damit sie stets in der Lage ist, den gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten fristgemäß nachzukommen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten vor allem Beträge für Resturlaubs- und Zeitkonten sowie für Bonuszahlungen. Darüber hinaus sind Verpflichtungen für noch fehlende Rechnungen berücksichtigt. Im Vorjahr war noch eine Rückstellung für Gewährleistungsrisiken enthalten. Verbindlichkeiten Die dargestellten Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich im Berichtsjahr um Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften, die zum AKKA Konzern gehören. Sie betreffen mit 1.817 T€ (Vorjahr 12 T€) Lieferungen und Leistungen und mit 2.825 T€ (Vorjahr 1.544 T€) Geldaufnahmen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind 1 T€ (Vorjahr 11 T€) aus Steuern enthalten und wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Aufgrund der 2017 erfolgten Übernahme der Gigatronik-Gesellschaften durch die französische AKKA-Gruppe ist die Vergleichbarkeit hier eingeschränkt. Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine Bürgschaften oder Garantien. Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren vor allem aus Miet- und Leasingverträgen. Die Miet-, Pacht- und Leasingverträge betreffen neben Immobilien den Fuhrpark und bestimmte Büro- und Geschäftsausstattungen (beispielsweise IT-Equipment, Büromöbel). In diesen Fällen handelt es sich um sogenannte Operating-Lease-Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Die Verpflichtungen aus diesen Verträgen betragen 219 T€ für 2018 und 708 T€ für die Jahre 20192022. IV. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung Im Berichtsjahr waren folgende Personen als Geschäftsführer tätig:
Die Gesellschaft mache von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 I Nr. 1 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Angabe nach § 285 Nr. 9 HGB. Honorar des Abschlussprüfers Die Angabe über das Honorar des Abschlussprüfers entfällt, da die Gesellschaft in den Konzernabschluss der AKKA Technologies einbezogen ist. Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 527.094,54 € auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem aus den Vorjahren bestehenden Verlustvortrag von 3.499.529,04 € zu verrechnen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Angaben zum Mutterunternehmen Direkter Anteilseigner ist die Gigatronik Holding GmbH in Stuttgart; deren Anteilseigner ist die AKKA Deutschland GmbH, Saarbrücken. Mutterunternehmen ist zum 31. Dezember 2017 die französische AKKA Technologies mit Sitz in Paris. Diese Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Gigatronik wird in den nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss dieses Mutterunternehmens einbezogen.
Stuttgart, den 25. Juni 2018 Rägis Andrä Jean-Francois Sandrin Guillon Peter Tobias Mehrle Der Jahresabschluss wurde am 27. Juni 2018 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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