Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 95562
Vorher
CONVISTA Zwölfte Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
25.11.2005
Branche
Herstellung von keramischen Haushaltswaren und ZiergegenständenHerstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
der Gegenstand lautet vollständig: der Handel mit und die Verarbeitung von keramischen Fliesen, Natursteinen und sämtlichen Baumaterialien für den Innenausbau sowie die Projektierung und Ausführung von kompletten Bauprojekten als Generalunternehmer.

Historie

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Management

NameRolle
Frank von Vigelius
seit 20.5.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
MUN Baukeramik GmbHEigenbeteiligung
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

MUN Baukeramik GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.287,00 11.803,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 755,00 0,00
II. Sachanlagen 8.532,00 11.803,00
B. Umlaufvermögen 48.619,79 36.804,83
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 33.076,95 32.312,39
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.542,84 4.492,44
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.045,24 13.511,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 75.952,03 62.119,59

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 2.500,00 2.500,00
III. Verlustvortrag 41.011,76 27.235,21
IV. Jahresfehlbetrag 4.533,48 13.776,55
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 18.045,24 13.511,76
B. Rückstellungen 4.612,02 7.658,00
C. Verbindlichkeiten 71.340,01 54.461,59
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 63.665,77 49.126,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 75.952,03 62.119,59

Anhang


 
Die Gesellschaft ergänzt ihren Jahresabschluss (§ 242 HGB) gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB um einen Anhang.

Der Anhang als pflichtmäßiger Bestandteil des Jahresabschlusses wird wie folgt
strukturiert:
 
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
2. Erläuterungen zum Jahresabschluss
 
2.1 Erläuterungen zur Bilanz
 
3. Sonstige Angaben
 
3.1 Leitungsorgane
 
Sonstige Berichtsbestandteile

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach geltenden handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Sonderbestimmungen für Kapitalgesellschaften (GmbH) von der Geschäftsführung aufgestellt worden.

Die folgenden Erläuterungen umfassen die Angaben, die in den neben der Bilanz aufzustellenden Anhang aufzunehmen sind.
 
Beim vorliegenden Jahresabschluss konnte im Wesentlichen eine einheitliche Bilanzierung nach Steuer- und Handelsrecht erfolgen, da das Betriebsvermögen keine Werte mit zwingend abweichenden Bewertungen enthält (vgl. §§ 254, 279 (2), 280 (2) HGB).

Die Wertansätze des Jahresabschlusses auf den 31. Dez. 2009 wurden unverändert in den vorliegenden Jahresabschluss übernommen. Die Gliederung der Bilanz wurde beibehalten. Damit ist die formelle Vergleichbarkeit  zum Vorjahresabschluss gewährleistet.
 
Die Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten und die Schulden zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.

Die Zugänge zum Sachanlagenvermögen wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Das Sachanlagevermögen wurde linear, entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer, planmäßig abgeschrieben; sonstige Wertverluste wurden berücksichtigt.

Die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde handelrechtlicher Übung folgend für diejenigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Anspruch genommen, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Netto-Anschaffungskosten Euro 410,00 nicht übersteigen.

Das nach § 37 Abs. 2 Satz 3 KStG verbleibende und letztmalig gesondert festzustellende Körperschaftsteuerguthaben betrug nach dem Feststellungsbescheid auf den  31.12.2006 vom 09.07.2008  Euro 0,00. Das steuerliche Einlagenkonto nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG beträgt auf 31.12.2009 nach dem Feststellungsbescheid vom 17.01.2011  Euro 2.500,00.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt.

Die flüssigen Mittel (Bar- und Bankguthaben) stehen dem laufenden Geschäftsverkehr zur Verfügung.

Rückstellungen sind pflichtgemäß für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen war. § 6 Abs. 1 Nr. 3 a EStG wurde berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und 3 a EStG wurden berücksichtigt. Abzinsungsbeträge werden ggfls. als Unterschiedsbetrag nach § 250 Abs. 3 HGB unter den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.



2. Erläuterungen zum Jahresabschluss
 
 
Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens wurde, einschließlich der Angabe der im Geschäftsjahr vorgenommen Abschreibungen, nicht in der Bilanz, sondern in einer Anlage zum Anhang (hier nicht beigefügt) dargestellt.
 
Unfertige Aufträge wurden zu Herstellungskosten bewertet.
 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. § 6 Abs. 1 Nr. 2. EStG wurde berücksichtigt. Die Geschäftsleitung des Unternehmens bestätigt ausdrücklich Bestand und Werthaltigkeit des Forderungsbestandes. Pauschalwertberichtigungen wurden nicht gebildet.

Sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die Sonstigen Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt; § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG wurde berücksichtigt. Die Geschäftsleitung bestätigte ausdrücklich Bestand und Werthaltigkeit des Verbindlichkeitenbestandes. Für Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 37.735,09 liegt eine Rangrücktrittserklärung (qualifiziert) der Gläubigerin vor.
 
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften, Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestehen nach Auskunft der Geschäftsleitung nicht.



3. Sonstige Angaben
 
3.1. Zu Leitungsorganen
 
Die alleinige Geschäftführung wurde während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres durch
 
Herrn
Henning Ziegler
Hamburg
 
wahrgenommen.


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2012 festgestellt.

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