Lensmann Verwaltungs GmbH
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Lensmann GmbH & Co. KGRecklinghausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhangzum Jahresabschlussder Lensmann GmbH Co KG zum 31.Dezember 2010 Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Gem. § 264 a (1) HGB gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften für die Lensmann GmbH Co KG entsprechend. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden eventuelle Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25.05.2009 (BilMog). Insoweit wurden § 252 (1) Nr.6, § 265 (1), § 284 (2) Nr.3 und § 313(1)Nr. 3 HGB nicht angewendet (Artikel 67 (8) S.1 EGHGB) und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67 (8) S.2 EGHGB nicht angepasst. Darüber hinaus sind keine zusätzliche Angaben zur Vermögens- und Ertragslage im Anhang zu machen, da keine besondere Umstände vorliegen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Es wurden keine Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wurde beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB). Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Entwicklung des Anlagevermögens dargestellt. (B) Umlaufvermögen Forderungen Die Forderungen haben allesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. (C) Eigenkapital Sonderposten mit Rücklageanteil In der Bilanz sind keine Sonderposten mit Rücklagenanteil enthalten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen im wesentlichen Jahresabschlusskosten. (D) Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0,-€. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 500,-€ enthalten. Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin Lensmann GmbH. Recklinghausen, den 22.12.2011 gez. Maria Lensmann gez. Michael Lensmann Aufgliederung der Verbindlichkeiten
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