SR
Projektbau GmbH
Schönau im Schwarzwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.968.490,42 |
1.736.977,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.125,00 |
4.686,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.917.365,42 |
1.682.291,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50.000,00 |
50.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.432.169,25 |
1.012.024,29 |
| I.
Vorräte |
529.319,79 |
779.513,14 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
|
7.337.940,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
269.555,01 |
201.095,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.633.294,45 |
31.415,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.106,70 |
2.382,32 |
| Aktiva |
4.401.766,37 |
2.751.383,61 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.033.272,34 |
59.394,66 |
| I.
eingefordertes Kapital |
15.625,00 |
15.625,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-9.375,00 |
-9.375,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.017.647,34 |
43.769,66 |
| B.
Rückstellungen |
940.915,00 |
152.560,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.425.889,03 |
2.535.015,95 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
873,00 |
| E.
Passive latente Steuern |
1.690,00 |
3.540,00 |
| Passiva |
4.401.766,37 |
2.751.383,61 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die SR Projektbau GmbH hat ihren Sitz in
Schönau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg i.Br. unter HRB 709030 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen des GmbHG aufgestellt.
Nach den Größenmerkmalen des HGB handelt
es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft (§§
264, 267 HGB). Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr von den
Aufstellungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften des § 288 HGB vollständig
Gebrauch gemacht.
Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang
statt in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfüllen, wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
C.
Bilanzierung- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Die Abschreibung erfolgt linear.
Geringwertige Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 800,- EUR wurden sofort
abgeschrieben.
Umlaufvermögen und weitere Aktiva
Die in Ausführung befindlichen Bauprojekte
wurden zu Herstellungskosten bewertet. Neben den
Einzelkosten wurden auch angemessene Teile der allgemeinen
Verwaltungskosten mit erfasst und somit vom
Einbeziehungswahlrecht des § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB
Gebrauch gemacht. Die direkt zuordenbaren
Fremdkapitalkosten werden bei der Ermittlung der
Herstellungskosten nicht mit einbezogen. Vom
Einbeziehungswahlrecht gem. § 255 Abs. 3 HGB wird kein
Gebrauch gemacht.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
ausgewiesen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden gem. §
253 Abs. 1 HGB zu Nominalwerten angesetzt.
Passiva
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden saldiert angesetzt (§ 274
Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 27,725 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 340 %.
Angaben zur Bilanz
Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 43.769,66 EUR (Vorjahr: 124.045,13 EUR) enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von 189.271
EUR (Vorjahr: 482.706 EUR) eine Laufzeit von bis zu einem
Jahr. In Höhe von 571.250 EUR (Vorjahr: 1.297.522 EUR)
beläuft sich die Laufzeit auf ein bis fünf Jahre.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf
Jahren bestehen in Höhe von 1.665.368 EUR (Vorjahr:
754.788 EUR).
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 11,75
EUR) enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
D.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden, berechnet nach
Durchschnittswerten gem. § 267 Abs. 5 HGB, 5
Arbeitnehmer beschäftigt.
Wembach, 02. November
2023
gez.
Edgar Strohmeier
gez.
Christian Rueb
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.11.2023
festgestellt.
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