Berend Lohmüller GmbHLiquidiert

28359 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 10912 HB
Eingetragen
27.7.2005
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Verkäufen von Betonerzeugnissen jeglicher Art sowie artverwandte Produkte, die Durchführung von Bauwerksabdichtungen, Putz- und Beschichtungsarbeiten, Bauwerksinstandsetzung, Bautenschutz sowie der Handel mit Bauprodukten und die Gründung, Kauf, Verkauf und das Halten von Beteiligungen sowie die Übernahme von kaufmännischen und technischen Dienstleistungen für Beteiligungen und externen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Köster
seit 27.7.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

45.000 €
86.54%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Berend Lohmüller GmbH

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 30.643,00 12.024,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.453,00 4.003,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.453,00 4.003,00
II. Sachanlagen 27.670,00 7.501,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 27.670,00 7.501,00
III. Finanzanlagen 520,00 520,00
1. Beteiligungen 520,00 520,00
B. Umlaufvermögen 45.213,92 64.246,81
I. Vorräte 2.989,33 3.315,98
1. fertige Erzeugnisse und Waren 2.989,33 3.315,98
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.368,52 24.627,43
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.529,65 15.550,89
2. sonstige Vermögensgegenstände 8.838,87 9.076,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.856,07 36.303,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5,76 1.595,00
D. sonstige Aktiva 0,00 62,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 75.862,68 77.928,08

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 18.563,75 24.114,49
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 52.000,00 52.000,00
II. Verlustvortrag 27.885,51 22.446,72
III. Jahresfehlbetrag 5.550,74 5.438,79
B. Rückstellungen 3.000,00 3.000,00
1. sonstige Rückstellungen 3.000,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 54.298,93 50.813,59
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 18.500,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.965,50 16.158,69
3. sonstige Verbindlichkeiten 46.333,43 16.154,90
davon aus Steuern 793,05 1.593,71
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.742,48 1.742,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 75.862,68 77.928,08

Anhang zur Bilanz

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Kapitalgesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Fremdwährungspositionen waren nicht vorhanden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.s. von § 251 HGB sind ggfls. gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Feststellung zum Jahresabschluß

Unsere Befragungen und vorgenommene Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit, der dem Jahresabschluss zugrundeliegenden Unterlagen und Bestandsnachweise, ergaben keine Einwendungen. Wir haben keine Tatsachen oder Vorgänge festgestellt, über die gemäß § 321 Abs. 2 HGB zu berichten wäre.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat uns alle verlangten Aufklärungen und Nachweise bereitwillig erteilt. Nach der von der Geschäftsführung abgegebenen Vollständigkeitserklärung sind in der Bilanz die Vermögens- und Schuldposten vollständig enthalten. Nach der Vollständigkeitserklärung bestanden am Bilanzstichtag keine weiteren angabepflichtigen Haftungsverhältnisse, sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen als sie aus der Bilanz bzw. dem Anhang ersichtlich sind.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgte durch Herrn Uwe Köster

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Bremen, 29.06.2012

Bestätigungs-/Versagungsvermerk/Bescheinigungstext

Bescheinigung

Dem von uns erstellten und beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 erteilen wir folgende Bescheinigung:

"Vorliegender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der von uns geführten Bücher und der erteilten Auskünfte des Auftraggebers

Berend Lohmüller GmbH

sowie unter Mitwirkung bei der Anfertigung des Inventars unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die uns vorgelegten Unterlagen und die erhaltenen Angaben haben wir auf ihre Plausibilität beurteilt. Dabei sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen."

 

Varel, den 29.06.2012

Frers, Diekmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH

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