Togrund
GmbH
Viersen
(vormals: Mönchengladbach)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
200.575,86 |
256.594,97 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
87.465,33 |
114.233,33 |
| II.
Sachanlagen |
113.110,53 |
142.361,64 |
| B.
Umlaufvermögen |
597.613,43 |
544.282,98 |
| I.
Vorräte |
176.553,00 |
121.838,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.328,46 |
164.611,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
247.731,97 |
257.833,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.613,00 |
3.168,06 |
| Aktiva |
800.802,29 |
804.046,01 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
98.020,85 |
107.339,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
153.387,57 |
153.387,57 |
| II.
Verlustvortrag |
46.048,05 |
34.432,42 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.318,67 |
11.615,63 |
| B.
Rückstellungen |
366.976,00 |
372.933,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
335.805,44 |
323.773,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
335.805,44 |
323.773,49 |
| Summe
Passiva |
800.802,29 |
804.046,01 |
Anhang
Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Größenmerkmale des § 267 (1) HGB
werden durch den vorstehenden Jahresabschluss nicht
überschritten, so dass die
Gesellschaft in die Größenklasse einer
kleinen Kapitalgesellschaft einzuordnen ist.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge. Posten der Aktivseite wurden nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht
mit Grundstückslasten verrechnet.
In der Bilanz sind das Anlage- und das
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie
die Rechnungsabgrenzungsposten
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden
sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
ausgewiesen, sofern diese am Abschlussstichtag realisiert
waren.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Beim Anlagevermögen sind nur die
Gegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd
dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden nach § 253 (1) HGB
höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten im Sinne von § 255 HGB,
vermindert um Abschreibungen angesetzt. Auf die
Zugänge wurden die zeitanteiligen
Abschreibungssätze nach § 7 (1) Satz 4 EStG
verrechnet. Für Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen € 250,00 und €
1.000,00 liegen, wurde die steuerliche
Bewertungsvereinfachung nach § 6 (2a)
Satz 1 EStG in Anspruch genommen. Diese
Vermögensgegenstände sind von untergeordneter
Bedeutung.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum
Nominalwert. Aufgrund des allgemeinen Kreditrisikos wurde
eine
Pauschalwertberichtigung auf den nicht
einzelwertberichtigten Bestand der Nettoforderungen
gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nominalwert aktiviert worden.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellungen
erfolgte in Höhe einer
vernünftigen kaufmännischen Beurteilung.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem.
§ 253 (1) Satz 2 HGB, § 253 (2) HGB sowie §
246 (2) HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 320.412,00 €.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurde
die PUC-Methode angewendet. Für die Berechnung wurden
folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz 1,82 %
zugrunde gelegte Sterbetafel 2018 G von Dr. Klaus
Heubeck
Nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt die in der
Bilanz nicht ausgewiesene Pensionsrückstellung
1.504,00 €.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Es liegen keine Posten am Abschlussstichtag vor, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung lauteten und
dadurch in Euro umgerechnet werden mussten.
Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden nicht. Sie sind auch nicht durch
Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert.
Geschäftsführer des Berichtsjahres war Herr
Stephan Togrund, Mönchengladbach.
sonstige Berichtsbestandteile
Viersen, 02. April 2025
gez.
Stephan Togrund
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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