Factory Five Communication GmbH & Co. KGLiquidiert

50823 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 15776
Eingetragen
29.10.2001

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Factory Five Communication GmbH & Co. KG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 2.815,00 3.924,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 58,00 412,00
II. Sachanlagen 2.757,00 3.512,00
B. Umlaufvermögen 21.523,11 33.395,79
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.587,87 16.512,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.935,24 16.883,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 75,00
D. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 29.810,57 29.914,11
Bilanzsumme, Summe Aktiva 54.148,68 67.308,90

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 15.907,96 16.965,01
I. Kapitalanteile 15.907,96 16.965,01
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 15.907,96 13.256,14
2. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 3.708,87
B. Rückstellungen 2.393,00 14.970,00
C. Verbindlichkeiten 35.847,72 35.373,89
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 35.847,72 35.373,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 54.148,68 67.308,90

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der factory five GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die factory five GmbH & Co. KG hat keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter und unterliegt den Regelungen des § 264 a HGB. Hiernach sind die Vorschriften der §§ 264 - 330 HGB anzuwenden.

Die factory five GmbH & Co. KG weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Nr. 3 HGB und 288 Satz 1 HGB haben wir Gebrauch gemacht, soweit diese im vorliegenden Fall anwendbar waren.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gewählt.

2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB und die Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB wurden beachtet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Von den steuerlichen Abschreibungswahlrechten wurde Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen der einzelnen Wirtschaftsgüter sind dem Anlageverzeichnis zu entnehmen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und allgemeine Ausfallrisiken durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % der Nettoforderungen berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, erfolgte die Umrechnung in Euro jeweils zu Tageskursen.

3. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Angaben über die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1 a und b HGB:

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind in der Bilanz nicht enthalten.

Sicherheiten für die Verbindlichkeiten sind nicht gestellt worden.

Angaben über die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der vertretungsberechtigten Gesellschaft (Komplementär) nach § 264 Abs. 2, § 285 Nr. 10 HGB:

Als Geschäftsführer der Komplementärin ist bestellt:

Herr Martin Ulrich Maximilian Reinholz

Mommsenstraße 21

50935 Köln-Sülz

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Angaben über gewährte Vorschüsse/Kredite/eingegangene Haftungsverhältnisse an die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans nach § 285 Nr. 9 c HGB:

Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der vertretungsberechtigten Gesellschaft sowie zugunsten dieser Person/en eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

Angaben über die persönlich haftenden Gesellschafter nach § 285 Nr. 15 HGB:

Name: factory five GmbH
Sitz: 50670 Köln, Venloer Str. 231b
Gezeichnetes Kapital: 25.500,00 Euro

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