Volksbau Tübingen Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nicole Dr. Handschuher seit 10.3.2026 | Vorstandsmitglied |
Jürgen Schneider seit 9.10.2025 | Prokura |
Steffen Reichert seit 9.10.2025 | Prokura |
Nikolai von Schlotheim seit 10.7.2025 | Prokura |
Thomas Paul Walter Scheppler seit 2.7.2025 | Prokura |
Benjamin Stanley Alexander Schmidt seit 29.4.2025 | Prokura |
Matthias Vauth seit 3.2.2025 | Prokura |
Florian Dr. Wedlich seit 3.2.2025 | Prokura |
Dietmar von Blücher seit 12.3.2024 | Vorstandsmitglied |
Hyoil Kim seit 8.2.2024 | Prokura |
Odile Souchon seit 15.2.2023 | Prokura |
Marc Alexander Dr. Schmieder seit 15.2.2023 | Prokura |
Wolfgang Wagner seit 15.2.2023 | Prokura |
Olaf Rösl seit 15.2.2023 | Prokura |
Philipp Langenbach seit 6.7.2020 | Prokura |
Thorsten Boiger seit 10.1.2019 | Prokura |
Goran Basic seit 25.7.2014 | Vorstandsmitglied |
Matthias Winkler seit 15.7.2010 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UmweltBank AktiengesellschaftNürnbergJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 undKonzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die UmweltBank AG, Nürnberg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der UmweltBank AG, Nürnberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der UmweltBank AG, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse:
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: Kreditgeschäft: Bewertung der Forderungen an KundenUnsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1) Sachverhalte und Problemstellung 2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3) Verweis auf weitergehende Informationen 1) Die UmweltBank AG gewährt Kredite an gewerbliche Kunden im Bereich der Projektfinanzierung (insbesondere Solar- und Windkraftanlagen sowie Immobilien) und an Privatkunden (insbesondere Immobilienfinanzierungen), vorwiegend in Deutschland. Die Forderungen an Kunden sind mit Mio. EUR 3.336,2 (Vorjahr: Mio. EUR 3.132,1) der größte Bilanzposten des Konzerns. Die Kreditvergabe erfolgt nach einem festgelegten Ratingverfahren. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Forderungen an Kunden sehen eine Bewertung zum Nominalwert und eine Berücksichtigung der Risiken durch Abschreibungen und Wertberichtigungen vor. Es werden hierzu mit Zwischenstufen Risikoklassen gebildet, die sich zusammengefasst folgenden aufsichtsrechtlichen Klassifizierungen zuordnen lassen: Kredite ohne erkennbare Risiken, Kredite mit erhöhten latenten Risiken sowie ausfallgefährdete Kredite. Für ausfallgefährdete Kredite werden Einzelwertberichtigungen gebildet, indem eine vollständige Wertberichtigung des Blankoanteils, also der Differenz zwischen der Inanspruchnahme bzw. höheren Zusage eines Kredites und dem Deckungswert der Sicherheiten, erfolgt. Der Deckungswert der Sicherheiten wird nach von der Bank festgelegten Bewertungsverfahren gebildet. Innerhalb der Bewertungsverfahren dominiert das Ertragswertverfahren. Bei den insbesondere finanzierten Photovoltaik- oder Windkraftanlagen erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung der jeweiligen Restlaufzeit auf Basis der EEG-Förderung oder einer zugrundeliegenden vertraglichen Strompreisvereinbarung. Die Bank diskontiert hierbei die prognostizierten Cashflows aus dem jeweiligen Projekt (überwiegend auf Basis von Gutachten). Bei den Verfahren zur Bewertung der Sicherheiten bestehen im Hinblick auf die zugrundeliegenden Sachverhalte und Bewertungsparameter zulässigerweise Ermessenspielräume. Zusammen mit der Höhe dieses Bilanzpostens können sich aus den Einzelwertberichtigungen wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns ergeben, so dass es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt handelt. 2) Bei unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Kundenforderungen haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:
Die von der Geschäftsleitung gebildeten Einzelwertberichtigungen sind nachvollziehbar und liegen im Rahmen unserer Erwartungen. 3) Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Forderungen im Konzernanhang sind unter dem Abschnitt "B. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie im Konzernlagebericht unter dem Abschnitt "3 Risikoberichterstattung - Kreditrisiko" enthalten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der UmweltBank AG, Nürnberg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Harald Melchior-Becker.
Nürnberg, 16. August 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Melchior-Becker, Wirtschaftsprüfer Ginzinger, Wirtschaftsprüfer Konzern-Bilanz 31.12.2023Aktivseite
Nürnberg, den 16.08.2024 UmweltBank AG, Nürnberg Der Vorstand Goran Bašić Dietmar von Blücher Heike Schmitz Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2023 - 31.12.2023
Nürnberg, den 16.08.2024 UmweltBank AG, Nürnberg Der Vorstand Goran Bašić Dietmar von Blücher Helke Schmitz Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Die Kapitalflussrechnung ist entsprechend der Empfehlung des DRS 21 gegliedert. Der Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung besteht aus dem Bilanzposten Barreserve. Davon sind 3.223 TEUR an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EDB) GmbH verpfändet. Der Finanzmittelfonds enthält keine Bestände von quotal einbezogenen Unternehmen. Zahlungsunwirksamer Erwerb von Mehrheitsanteilen an den Gesellschaften Volksbau Wangen GmbH & Co. KG und Volksbau Tübingen GmbH & Co. KG, wodurch sich das Konzernsachanlagevermögen durch die Veränderung im Konsolidierungskreis um 69.651 TEUR zahlungsunwirksam erhöhte. Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2023
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben und KonsolidierungskreisI. Aufstellung des KonzernabschlussesDie UmweltBank AG (nachfolgend auch UmweltBank) hat ihren Sitz in Nürnberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg (NR. HRB 12.678). Eine handelsrechtliche Konzernabschlusserstellungspflicht begründet sich für die UmweltBank in § 340 i HGB i.V. mit den §§ 290 ff. HGB. Demnach haben Kreditinstitute unabhängig von ihrer Größe einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, sofern sie über mindestens ein Tochterunternehmen gemäß § 290 HGB verfügen. Die UmweltBank hält direkt und indirekt Mehrheitsbeteiligungen an mehreren Tochterunternehmen. Abgesehen davon, dass die größenabhängige Befreiungsmöglichkeit gemäß § 293 HGB durch § 340 i HGB außer Kraft gesetzt wird, wären die Größenklassen allesamt überschritten. Somit hat die Umweltbank grundsätzlich einen Konzernabschluss zu erstellen. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für das Geschäftsjahr 2023 und 2022 wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Darstellungen in Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung stetig angewendet. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt und in Tausend Euro (TEUR) erläutert, wodurch es zu Rundungsdifferenzen kommen kann. Alle Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit nicht anders angegeben. Aufgrund der Unwesentlichkeit der Tochterunternehmen gem. § 296 Abs. 2 HGB in der Vergangenheit wurde bislang auf die Erstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. Erstkonsolidierungszeitpunkt ist der 01.01.2022. II. KonsolidierungskreisDer Konsolidierungskreis zum 01.01.2022 ist identisch mit dem Konsolidierungskreis zum 31.12.2022. Im Jahr 2023 wurde der Vollkonsolidierungskreis der Umweltbank Gruppe um zwei Tochtergesellschaften erweitert (Volksbau Wangen GmbH & Co. KG und Volksbau Tübingen GmbH & Co. KG), die bisher nach der Equity-Methode einbezogen wurden. Die gehaltenen Anteile an der at-Equity einbezogenen JH UPG Solar1 GmbH & Co. KG wurden Ende 2023 verkauft. Somit stellt sich der Konsolidierungskreis der UmweltBank AG zum 31.12.2023 wie folgt dar: Im Wege der Vollkonsolidierung einbezogene Unternehmen:
Im Wege der Quotenkonsolidierung einbezogene Unternehmen:
Im Wege der Equity-Methode einbezogene Unternehmen:
Nicht konsolidierte Unternehmen:
Die nicht konsolidierten Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Die Jahresabschlussstichtag der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen weichen nicht vom Stichtag des Konzernabschlusses ab. B. Erläuterungen zu den Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. KonsolidierungsmethodenKapitalkonsolidierungDie Kapitalkonsolidierung im UmweltBank Konzern erfolgt durch Verrechnung des Wertansatzes der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens. Das Eigenkapital ist mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung beizulegen ist (Neubewertungsmethode). Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Liegt der Erwerbszeitpunkt innerhalb eines Monats, so erfolgt die Erstkonsolidierung auf den Monatsersten des Folgemonats. Für die Erstkonsolidierung eines einzubeziehenden Unternehmens ist grundsätzlich ein Zwischenabschluss sowie eine Unternehmensbewertung zugrunde zu legen. Liegt kein Zwischenabschluss vor, so sind die Bilanzwerte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung sowie der in den Konzernabschluss aufzunehmende Teil der Gewinn- und Verlustrechnung in geeigneter Weise zu schätzen. Liegt keine Unternehmensbewertung vor, werden die eigenen Ertragswertberechnungen der UmweltBank herangezogen. Auf Basis der verwendeten Unternehmenswerte wird das Eigenkapital des einzubeziehenden Tochterunternehmens durch Aufdeckung von stillen Reserven und stillen Lasten unter Berücksichtigung von latenten Steuern an den Zeitwert angepasst. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird in der Konzernbilanz, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Sofern der Unterschiedsbetrag auf der Passivseite entsteht, wird dieser auf Grund seiner Eigenschaft als technischer passiver Unterschiedsbetrag, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Der im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesene Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung beträgt 12.516 TEUR (31.12.2022: 10.743 TEUR). Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung des Vollkonsolidierungskreises durch den Zugang der beiden Tochterunternehmen Volksbau Wangen GmbH & Co. KG und Volksbau Tübingen GmbH & Co. KG. Kleinbeträge auf der Passivseite werden aus Vereinfachungsgründen dem Konzernkapital zugeschlagen. Dieselben Regelungen gelten auch im Falle einer Aufstockung einer Beteiligung. Zeitwertermittlung bei ImmobiliengesellschaftenDie Analyse der Jahresabschlüsse der einbezogenen Immobiliengesellschaften hat ergeben, dass stille Reserven ausschließlich im Grundbesitz vorliegen. Insbesondere liegen keine längerfristigen Mietverträge vor, denen aufgrund von besonders vorteilhaften Konditionen aufzudeckende immaterielle Werte zuzuordnen wären. Auch sonstige bisher nicht erfasste Rechte oder Vorteile konnten nicht identifiziert werden. Bei der Ermittlung der aufzudeckenden stillen Reserven im Grundbesitz wurden neben den Ertragswertberechnungen der UmweltBank zusätzlich vorliegende Immobilienwertgutachten verwendet. Es ergaben sich folgende aufzudeckende stille Reserven und Lasten:
Zeitwertermittlung bei EnergieerzeugungsgesellschaftenDie Analyse der Jahresabschlüsse der einbezogenen Energieerzeugungsgesellschaften hat ergeben, dass stille Reserven ausschließlich in Form von immateriellen Vermögensgegenständen vorliegen. Dahingegen sind stille Reserven in den Energieerzeugungsanlagen selbst, die sich z.B. in einer aus geringerer Auslastung resultierenden geringeren Abnutzung ergeben könnten, nicht erkennbar. Rückbauverpflichtungen sind in angemessenem Umfang bilanziell berücksichtigt, so dass keine anzusetzenden stillen Lasten vorliegen. Die in den Jahresabschlüssen nicht bilanzierten immateriellen Vermögensgegenstände können sich zum einen aus vorteilhaften längerfristigen Energielieferverträgen und zum anderen aus dem grundsätzlichen Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Energieerzeugungsanlagen ergeben - insbesondere in Form eines zukünftigen Ersatzes vorhandener Anlagen. Nachdem angesichts nicht abschätzbarer zukünftiger politischer Rahmenbedingungen keine hinreichend zuverlässigen Aussagen über zukünftige Ersatzerrichtungen von Energieerzeugungsanlagen sowie die dann neu abzuschließenden Einspeisungsverträge getroffen werden können, wird davon ausgegangen, dass sich sämtliche stillen Reserven aus den aktuell gültigen Einspeisungsverträgen ergeben. Insgesamt ergaben sich folgende aufzudeckende stille Reserven:
Zeitwertermittlung bei FinanzierungsverbindlichkeitenDie Analyse der Finanzierungsverbindlichkeiten der einbezogenen Tochterunternehmen im Hinblick auf mögliche abweichende Zeitwerte und damit aufzudeckende stille Reserven oder stille Lasten hat zu folgenden Erkenntnissen geführt: Die Tochtergesellschaften sowohl im Bereich Immobilien als auch im Bereich Energieerzeugung verfügen über Darlehensfinanzierungen zu vorteilhaften Konditionen. Diese vorteilhaften Konditionen resultieren aus Fördermitteln von Bund, Ländern und Kommunen. Nachdem die Gewährung solcher Förderkredite jedoch untrennbar an die finanzierten Objekte geknüpft ist, werden die Vorteile hieraus gemeinsam mit den Objekten bewertet bzw. sind diese Vorteile bereits im Zeitwert des Grundbesitzes bzw. im Ansatz der Energieeinspeisungsverträge als immaterielle Vermögensgegenstände enthalten. Es erfolgt somit keine zusätzliche Neubewertung der Finanzierungsverbindlichkeiten. Im Rahmen der Erstkonsolidierung der UmweltProjekt GmbH von der Ausnahmeregelung des § 301 Abs. 2 Satz 5 HGB Gebrauch gemacht und es wurde auf eine Neubewertung der Gesellschaft verzichtet, da die Umweltprojekt GmbH von der Umweltbank AG selbst durch eine Kapitaleinlage gegründet wurde. RückstellungenDie Analyse der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen hat ergeben, dass in keinem der Unternehmen stille Lasten in Form von nicht gebildeten Rückstellungen vorliegen. Teilweise werden bei energieerzeugenden Tochterunternehmen, insbesondere bei Solarparks, keine Rückstellungen für die Erfüllung von Rückbauverpflichtungen angespart. Dies geschieht in den Einzelabschlüssen mit Verweis auf die Unwesentlichkeit. Aus Konzernsicht wird festgesetzt, dass in Fällen einer Unwesentlichkeit auf Einzelabschlussebene diese auch für den Konzern gelten kann. Es wird angenommen, dass die Erlöse aus den Altanlagen mindestens die Höhe der Rückbaukosten decken. Berücksichtigung steuerlicher VerlustvorträgeDie Analyse der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen hat ergeben, dass in keinem der Unternehmen nennenswerte und jederzeit nutzbare stille Reserven in Form von steuerlichen Verlustvorträgen vorliegen. Bei den Gesellschaften mit Verlusten in der Vergangenheit handelt es sich um nicht gewerblich tätige Kommanditgesellschaften, deren Verluste bereits durch die Gesellschafter steuerlich genutzt wurden. SchuldenkonsolidierungIm Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden gemäß § 303 HGB Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten eliminiert. Die Analyse der Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen hat ergeben, dass konsolidierungspflichtige Sachverhalte im Bereich von Darlehensfinanzierungen von Tochterunternehmen durch die UmweltBank sowie in Form von laufenden Konten der Tochterunternehmen bei der UmweltBank vorliegen. Die Informationen über zu verrechnende Beträge einschließlich der Informationen zur Fristengliederung werden über die Konsolidierungs-Packages erhoben. Aufwands- und ErtragskonsolidierungIm Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden gemäß § 305 HGB in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bei den Umsatzerlösen die Zins- und Provisionserträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen sowie andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Die Analyse der Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen hat ergeben, dass konsolidierungspflichtige Sachverhalte im Bereich von Darlehensfinanzierungen von Tochterunternehmen durch die UmweltBank sowie in Form von laufenden Konten der Tochterunternehmen bei der UmweltBank sowie Darlehensgewährungen zwischen Tochter und Enkelgesellschaften und Bürgschaftsvereinbarungen vorliegen. Die Informationen über zu verrechnende Beträge werden über die Konsolidierungs-Packages erhoben. ZwischengewinneliminierungIn den Konzernabschluss zu übernehmende Vermögensgegenstände, in deren Herstellungskosten ganz oder teilweise Leistungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen eingeflossen sind, sind gemäß § 304 HGB in der Konzernbilanz mit einem Betrag anzusetzen, zu dem sie in der auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellten Jahresbilanz dieses Unternehmens angesetzt werden könnten, wenn die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden. Die Analyse der Jahresabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen hat ergeben, dass zwischengewinneliminierungspflichtige Sachverhalte im Bereich von Darlehensfinanzierungen von Tochterunternehmen durch die UmweltBank vorliegen, wenn diese Immobilienunternehmen Fremdfinanzierungskosten während der Bauphase als Herstellungskosten aktivieren. Die Informationen über zu eliminierende Beträge werden über die Konsolidierungs-Packages erhoben. Latente Steuern auf KonzernebeneLatente Steuern werden gemäß § 306 HGB auf konsolidierungsbedingte Unterschiede zwischen den Werten eines Vermögensgegenstands, einer Schuld oder eines Rechnungsabgrenzungsposten im Jahresabschluss eines Konzernunternehmens und dem Konzernwert gebildet. Die Ermittlung erfolgt anhand der bilanzorientierten Methode. Zur Anwendung kommt ein Konzernsteuersatz von 30 %. Zur Ermittlung des Konzernsteuersatzes wurden die steuerlichen Verhältnisse der einbezogenen Unternehmen analysiert und insbesondere festgestellt, dass auch alle Tochterunternehmen - auch die Wohnungsbauunternehmen - der Gewerbesteuer unterliegen. Der Durchschnittssatz von 30 % bildet die unterschiedlichen, vom Sitz abhängigen Hebesätze der Tochterunternehmen zutreffend ab. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Barreserve/ flüssige MittelBarreserve-Bestände werden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Eine Umrechnung von Guthaben in Fremdwährungen erfolgt nach den Vorschriften der Fremdwährungsumrechnung (§ 256a HGB i.V.m. § 253 HGB). Noten und Münzen (Sorten) in Fremdwährung werden nach dem für das Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzip (Anschaffungswert bzw. zum niedrigeren Tageswert, auch bekannt als Ankaufskurs am Bilanzstichtag) bewertet. Prinzipiell ist das Ausfallrisiko inexistent, wobei dennoch eventuelle Länderrisiken in Form des Transferrisikos bestehen. Forderungen an Kreditinstitute / Forderungen an KundenForderungen werden zu den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder im Fall erforderlicher Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen zum niedrigen beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) bewertet. Auszuweisen ist der in Anspruch genommene Kredit (nicht die Kreditzusage). Die Folgebewertung sieht vor, uneinbringliche Forderungen abzuschreiben. Ebenfalls ist für notleidende Forderungen eine entsprechende Wertberichtigung vorzunehmen. Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen, Länderwertberichtigungen und Vorsorgereserven (§ 340f HGB) sind aktivisch abzusetzen. Anteilige Zinsen müssen berücksichtigt werden. Eine Nominalwertbilanzierung nach § 340e Abs. 2 HGB ist grundsätzlich zulässig, soweit der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nenn- und Auszahlungsbetrag Zinscharakter hat. Strukturierte Forderungen sind nach IDW RS HFA 22 zu bilanzieren. Für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen gern. IDW RS BFA 7 gebildet. Diese umfassen neben sämtlichen Forderungen an Kunden (Kundenkreditobligo, abzüglich einzelwertberichtigter Kreditverhältnisse) auch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten. Die Umweltbank legt hierfür das vereinfachte Verfahren (PWB-Bildung i.H. des ermittelten erwarteten Verlusts ohne Anrechnung von Bonitätsprämien) zugrunde. Das erwartete Kreditausfallrisiko (expected loss = EL) wurde per 31.12.2023 mittels Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere / Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereSchuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere_werden zu den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder im Fall erforderlicher Abschreibungen bzw. Wertberichtigungen zum niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz 6 HGB, § 253 Abs. 4 Satz 2 HGB) unter Beachtung des Wertaufholungsgebots (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB) bewertet. HandelsbestandDer Handelsbestand ist zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340e Abs. 3 HGB zu bewerten. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt besteht, wird der beizulegende Zeitwert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Der Risikoabschlag wird in Höhe des nicht realisierten Bewertungsergebnisses angesetzt. Die Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht geändert. Beteiligungen / Anteile an assoziierten UnternehmenBeteiligungen / Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach § 312 HGB in den Konzernabschluss einbezogen, sofern sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Der Ansatz der Beteiligungen der assoziierten Unternehmen erfolgte hierbei mit dem anteiligen Eigenkapital zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Beteiligungen / Anteile an assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung werden zu Anschaffungskosten bilanziert und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Immaterielle AnlagenwerteImmaterielle Anlagewerte sind, je nachdem ob sie entgeltlich oder selbst geschaffen sind, mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zu bewerten. Sie werden auch über ihre individuelle Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben, soweit sie einer laufenden Wertminderung unterliegen (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB). Maßgeblich für die Nutzungsdauer ist die betriebsindividuelle Verwendung. Unter Beachtung des Vorsichtsprinzips und des Gebots der Willkürfreiheit ist der Abschreibung die bestmögliche Nutzungsdauerschätzung zugrunde zu legen. Allerdings ist eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. Zuschreibung vorzunehmen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bzw. Wertaufholung vorliegt. Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens nicht verlässlich geschätzt werden, sind planmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren vorzunehmen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Das Ansatzwahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB) wird nicht ausgeübt. Die immateriellen Anlagewerte werden linear über ein Nutzungsdauer von 2 bis 5 Jahren abgeschrieben. Geschäfts- oder Firmenwerte, die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aus der Neubewertung von Vermögensgegenständen und Schulden entstehen, werden linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. SachanlagenZugänge von Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten (Notariats- und Grundbuchkosten, Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Restbuchwert und Abbruchkosten eines Gebäudes bei Erwerb mit Abbruchabsicht) bzw. bei selbst erstellten Gebäuden und im Falle von Einbauten in fremden Gebäuden zu Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) bewertet. Aktiviert werden ebenfalls Fremdkapitalzinsen, die zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet werden, sofern die Zinsen auf den Zeitraum der Herstellung entfallen (§ 255 Abs. 3 Satz 2 HGB) und die sachliche und zeitliche Zurechnung des Fremdkapitals zu einem Herstellungsvorgang gewährleistet ist. Vermögensgegenstände, die steuerlich das Kriterium (bis 1.000,00 Euro) eines geringwertigen Wirtschaftsgutes (GWG) i.S.d. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllen, werden in der handelsbilanziellen Rechnungslegung im Geschäftsjahr ihrer Anschaffung/Herstellung in Höhe der gesamten Anschaffungs-/Herstellungskosten abgeschrieben werden. Sachanlagen werden planmäßig linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird vorgenommen, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Dies betrifft sowohl abnutzbare als auch nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Bestehen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr, wird eine Zuschreibung vorzunehmen, dennoch maximal bis zu den ursprünglichen (fortgeführten) Anschaffungs-/Herstellungskosten. Sonstige VermögensgegenständeSonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten (Nennwert) unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Münzen sind auf Basis der Kurswerte zum Bilanzstichtag auszuweisen. Forderungen sind nach der Bonität des Schuldners zu bewerten, bei zweifelhafter Bonität sind Einzelwertberichtigungen erforderlich. Aktive RechnungsabgrenzungspostenRechnungsabgrenzungsposten sind nicht zu bewerten (keine Vermögensgegenstand bzw. Schulden), sondern zu jedem Bilanzstichtag neu zu berechnen, da sie lediglich der periodengerechten Erfolgsabgrenzung dienen. Hat bei einem Rechnungsabgrenzungsposten die künftige Gegenleistung, für den er gebildet wurde, keinen oder einen niedrigeren rechnerischen Wert, muss der Rechnungsabgrenzungsposten aufgelöst werden. Aktive latente SteuernDie Beträge der sich ergebenden künftigen Steuerentlastungen sind mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten und nicht abzuzinsen (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB). Sind die zukünftigen unternehmensindividuellen Steuersätze nicht bekannt, sind die am Bilanzstichtag gültigen individuellen Steuersätze anzuwenden. Hinsichtlich des Ansatzes ist zu beachten, dass sich das Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern auf eine sich insgesamt ergebende steuerliche Entlastung bezieht. Bei der Bewertung ist im Hinblick auf die erwartete künftige Steuerentlastung das Vorsichtsprinzip zu beachten, d. h. es sind Wahrscheinlichkeitsüberlegungen erforderlich. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Bewertung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag). Verbindlichkeiten gegenüber KundenBei abgezinsten Sparbriefen kann ebenso verfahren werden. Es ist jedoch auch möglich, den bei Einlösung fälligen Nennbetrag zu passivieren und den Unterschiedsbetrag (Abzinsungsbetrag) als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und zeitanteilig aufzulösen. Ist der Erfüllungsbetrag niedriger als der Verfügungsbetrag, ist der auf eine bestimmte Zeit entfallende Unterschiedsbetrag auf die Laufzeit der Verbindlichkeit durch Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens zu verteilen. Für überverzinsliche Verbindlichkeiten ist in der Regel keine Drohverlustrückstellung zu bilden. Verbriefte VerbindlichkeitenDie Bewertung der verbrieften Verbindlichkeiten erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag). Sonstige VerbindlichkeitenAuch die Bewertung der sonstigen Verbindlichkeiten folgt dem Schema der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sie sind daher mit dem Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag) nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sowie die Fremdwährungsumrechnung nach § 256a i.V.m. § 340h HGB anzusetzen. Risiken durch Wechselkursschwankungen sind zu berücksichtigen. RechnungsabgrenzungspostenEine besondere Bewertung erfolgt bei Rechnungsabgrenzungsposten nicht, da sie zu jedem Bilanzstichtag neu zu berechnen sind. Es dürfen nur transitorische Posten ausgewiesen werden. Anfang und Ende des Zeitraums müssen eindeutig festliegen und kalendermäßig bestimmt sein. Erhaltene Einnahmen sind jedoch nur insoweit abgrenzbar, als dass die Erfüllung der eigenen Gegenleistung ganz oder teilweise noch nicht erbracht worden ist. Eine Kompensation von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist nicht zulässig. Passive latente SteuernFür die Bewertung ist die sich ergebende Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen zu bewerten und nicht abzuzinsen (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB). Sofern der zukünftige unternehmensindividuelle Steuersatz nicht bestimmbar ist, ist der am Bilanzstichtag gültige Steuersatz anzuwenden. Insofern ergeben sich bei der Bewertung passiver latenter Steuern keine Abweichungen gegenüber der Bewertung aktiver latenter Steuern. Eine Abzinsung erfolgt nicht (§ 274 Abs. 2 Satz 1 HGB). RückstellungenDie Bewertung der Rückstellungen ist nach § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (Verbindlichkeitenrückstellung) bzw. in Höhe des Verpflichtungsüberhangs (Drohverlustrückstellung) anzusetzen. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB bestimmt, dass Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Fall von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Fall sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt, abzuzinsen sind. Das Bankbuch der UmweltBank wurde gemäß IDW RS BFA 3 hinsichtlich der Notwendigkeit einer Rückstellung für drohende Verluste überprüft. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbliebenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum Bilanzstichtag war demnach keine Rückstellung zu bilden. Nachrangige Verbindlichkeiten / GenussrechtskapitalDie Bewertung der Nachrangigen Verbindlichkeiten und des Genussrechtskapitals erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag (Rückzahlungsbetrag). Die anteiligen Zinsen werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Fonds für allgemeine BankrisikenZur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken wurde ein Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" gebildet (§ 340g Abs. 1 HGB). EigenkapitalDas Eigenkapital unterliegt keiner besonderen Bewertungsvorschrift und ist grundsätzlich mit dem Nennbetrag anzusetzen (§ 272 HGB). Allerdings sind Besonderheiten bezüglich ausschüttungsgesperrter Beträge zu beachten. Die Ausschüttungssperre dient als Instrument der Kapitalsicherung. Demgemäß dürfen bei der Aktivierung bestimmter Beträge (wie bspw. selbst geschaffener immaterieller Anlagewerte, die Anschaffungskosten übersteigenden beizulegenden Zeitwerte beim Deckungsvermögen oder aktive latente Steuern) Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibende frei verfügbaren Rücklagen zzgl. Gewinnvortrag abzgl. Verlustvortrag mindestens den insgesamt angesetzten Beträgen entspricht (Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB). EventualverbindlichkeitenVerbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind in voller Höhe zu vermerken, soweit für sie keine zweckgebundenen Deckungsguthaben passiviert sind (§ 26 Abs. 2 Satz 2 RechKredV). Die Haftung für auf fremde Verbindlichkeiten bestellte Sicherheiten sind mit dem Buchwert der bestellten Sicherheit, höchstens mit dem Betrag der besicherten Fremdverbindlichkeit, anzusetzen. Hinsichtlich der Bewertung sind insbesondere folgende allgemeine Bewertungsgrundsätze zu beachten:
Andere VerpflichtungenBei der Bewertung der Verpflichtungen aus Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen ist von der Höhe des zugesagten Betrags auszugehen. Dabei erfolgt der Ausweis von Platzierungs- und Übernahmegarantien nach Abzug der in Anspruch genommenen Beträge. Die Verpflichtungen aufgrund unwiderruflicher Kreditzusagen sind um die in Anspruch genommenen Kredite zu kürzen. Eine Rückstellung ist dann zu bilden, wenn sich das Institut aus seiner Verpflichtung zur Kreditgewährung nicht mehr befreien kann und bereits abzusehen ist, dass der Schuldner den zugesagten Betrag ganz oder teilweise nicht zurückzahlen können wird. WährungsumrechnungSämtliche monetäre Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag in die funktionale Währung Euro umgerechnet. Die Effekte aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen oder Zuschreibungen aus Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren erfasst. C. Angaben und Erläuterungen zur BilanzI. Aktivseite der BilanzForderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute teilen sich nach der Restlaufzeit wie folgt auf:
Forderungen an KundenDie Forderungen an Kunden haben nach der Restlaufzeit folgende Aufteilung:
Die Forderungen an Kunden enthalten Fördermitteldarlehen in Höhe von 1.773.677 TEUR (31.12.2022: 1.489.109 TEUR). Diese sind an die refinanzierenden öffentlichen Förderbanken abgetreten. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die nicht konsolidiert werden, betragen 16.121 TEUR (31.12.2022: 18.631 TEUR). Die Forderungen gegenüber Beteiligungen, die nicht konsolidiert werden, betragen 19.546 TEUR (31.12.2022: 22.635 TEUR). Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereDieser Posten gliedert sich folgendermaßen auf:
In dem auf den Stichtag folgenden Jahr werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 571.729 TEUR (31.12.2022: 407.136 TEUR) fällig. Die festverzinslichen Wertpapiere des Anlagebestandes mit einem Buchwert (einschließlich anteiliger Zinsen) von 2.017.854 TEUR (31.12.2022: 2.335.366 TEUR) wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und in separaten Depots verwahrt. Die vermiedenen Abschreibungen zum 31. Dezember 2023 betrugen 115.524 TEUR (31.12.2022: 183.282 TEUR). Eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB wurde nicht vorgenommen, da die Wertpapiere zu Pari zurückgezahlt werden und keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Rückzahlungen gemindert werden. Die stillen Reserven bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 0 TEUR (31.12.2022: 932 TEUR). Insgesamt waren festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 125.827 TEUR (31.12.2022: 120.000 TEUR) zur Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Förderkreditinstituten verpfändet. Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDieser Posten gliedert sich wie folgt auf:
Die außerordentliche Abschreibung der Aktienfonds beträgt 1.285 TEUR. Die Position enthält Anteile an einem Mischfonds UmweltSpektrum Mix B (ISIN: LU2078716219) mit einem Buchwert von 10.496 TEUR (31.12.2022: 11.291 TEUR) sowie zwei Aktienfonds UmweltSpektrum Mensch B (ISIN: LU2373429922) mit einem Buchwert von 4.510 TEUR (31.12.2022: 5.000 TEUR) und UmweltSpektrum Natur (ISIN: LU2373430268) mit einem Buchwert von 5.000 TEUR (31.12.2022: 5.000 TEUR). Beim UmweltSpektrum Mix erfolgte für das Geschäftsjahr 2023 im Februar 2024 eine Ausschüttung von 1,00 EUR je Anteil. Bei der täglichen Rückgabe der Fondsanteile bestanden im Geschäftsjahr 2023 bei allen Fonds keine Beschränkungen. HandelsbestandBei dem Handelsbestand in Höhe von 5.572 TEUR (31.12.2022: 6.016 TEUR) handelt es sich um eine Inhaberschuldverschreibung einer Wohnungsbaugenossenschaft, welche im Rahmen eines Platzierungs- und Vertriebsvertrages erworben wurde. Der Handelsbestand wird unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags in Höhe der unrealisierten Bewertungsgewinne von 171 TEUR ausgewiesen. Beteiligungen
Sämtliche Beteiligungen sind nicht börsenfähig. Die Einzelaufstellung der Beteilungen ist der Anlage zum Anhang zu entnehmen. Bei den nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen ergab sich zum Bilanzstichtag ein technischer passiver Unterschiedsbetrag von 3.241 TEUR (31.12.2022: 3.241 TEUR). Die Unterschiedsbeträge ergeben sich aus der Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert und dem anteiligen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen. Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie Gliederung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Sachanlagevermögens ist dem Anlagespiegel als Anlage zum Anhang zu entnehmen. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenständen enthalten folgende wichtige Einzelbeträge zum 31.12.2023:
Aktive RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.320 TEUR (31.12.2022: 1.691 TEUR) enthält überwiegend Disagien aus begebenen Anleihen sowie Vorauszahlungen für Softwaremiete. Aktive latente Steuern
Im Jahresabschluss der UmweltBank AG wurden im Posten aktive latente Steuern passive latente Steuern in Höhe von 0 TEUR (31.12.2022: 1.861 TEUR) saldiert. Vermögensgegenstände (und Schulden) in FremdwährungZum 31.12.2023 bestehen Vermögensgegenstände in Fremdwährung in Höhe von TEUR 7.578 (887.930.185 RSD), per 31.12.2022: TEUR 7.568 (887.930.185 RSD). II. Passivseite der BilanzVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist teilen sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt auf:
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist handelt es sich um zinsverbilligte Darlehen öffentlicher Förderbanken sowie um Gelder im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG-II und GLRG III) der Bundesbank in Höhe von 470.000 TEUR (31.12.2022: 770.000 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch abgetretene und verpfändete Forderungen im Nennwert von insgesamt 1.773.677 TEUR (31.12.2022: 1.489.109 TEUR) und verpfändete festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 856.182 TEUR (31.12.2022: 1.165.355 TEUR) besichert, wovon 690.355 TEUR (31.12.2022: 1.045.355 TEUR) bei der Bundesbank hinterlegt sind. Diese dienen überwiegend als Sicherheit für die aufgenommenen GLRG -Mittel. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus den Zweckgesellschaften sind in 2023 in Höhe von 182.703 TEUR (31.12.2022: 125.770 TEUR) grundpfandrechtlich besichert. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDie Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten teilen sich nach der Restlaufzeit wie folgt auf:
Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist setzen sich nach der Restlaufzeit wie folgt zusammen:
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 2.983 TEUR (31.12.2022: 326 TEUR) enthalten. Auf die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit entfallen auf UmweltFestzins und UmweltSparbrief Anlagen 401.168 TEUR (31.12.2022: 180.861 TEUR). Verbriefte Verbindlichkeiten
Der Posten umfasst zwei von der Umweltprojekt GmbH begebene Inhaberschuldverschreibungen. Sonstigen VerbindlichkeitenDer Posten sonstige Verbindlichkeiten enthält folgende wichtige Einzelbeträge:
Der deutliche Anstieg bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist auf das Mutterunternehmen UmweltBank AG zurückzuführen. Im Jahr 2022 steuerte sie einen Betrag in Höhe von 882 TEUR zu dem Posten bei, wohingegen sie für das Geschäftsjahr einen Einzelbetrag in Höhe von 2.394 TEUR aufwies. Der Anstieg ist auf Verbindlichkeiten insbesondere im Kontext der im Oktober 2023 erfolgten Migration zurückzuführen. Im Posten der übrigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem Bau UmweltHaus und UmweltQuartier in Höhe von 4.649 TEUR enthalten. Dort sind auch Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in Höhe von 150 TEUR (31.12.2022: 5.624 TEUR) zu finden. Passive RechnungsabgrenzungspostenIn diesem Posten sind enthalten:
Die Zinsabgrenzungen aus Forderungen beinhalten Kundendisagio in Höhe von 40 TEUR. Passive latente Steuern
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Im Posten passive latente Steuern werden keine aktiven latenten Steuern saldiert. RückstellungenDieser Posten enthält folgende wichtige Einzelbeträge:
Nachrangige Verbindlichkeiten
Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeiten und zählen gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zum Additional-Tierl-Kapital (zusätzliches Kernkapital). Im Fall der Insolvenz gehen die Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen den Ansprüchen aus Instrumenten des Ergänzungskapitals ("T2") nach. Der CoCo-Bond wird in Aktien der Bank gewandelt, sofern die harte Kernkapitalquote unter 5,125 % sinkt. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung entsteht bei Kündigung durch den Emittenten.
Es handelt sich um unbesicherte, nachrangige Verbindlichkeiten, die gemäß CRR zum Tier2-Kapital (Ergänzungskapital) zählen. Im Fall einer Insolvenz der UmweltBank stehen die Ansprüche im Rang nach den Ansprüchen sämtlicher nicht nachrangiger Gläubiger (Bail-In-Instrument). Beim Green Bond junior entsteht eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung bei Kündigung durch den Emittenten. GenussrechtskapitalGemäß CRR stellen 44.132 TEUR des Genussrechtskapitals anrechenbare Eigenmittel dar. Die Genussrechtsinhaber erhalten eine dem Gewinnanspruch der Aktionäre vorgehende, jährliche Ausschüttung in Höhe des angegebenen Zinssatzes bezogen auf den Nennbetrag der Genussrechte.
EigenkapitalDas Aktienkapital setzt sich aus 36.058.412 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,00 Euro zusammen. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 11.221 eigene Aktien im rechnerischen Wert von je 1 EUR. Der Vorstand ist bis zum 24. Juni 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 3.585.831,00 Euro durch ein oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.585.831 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können dabei auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung/en festzulegen. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Der Vorstand ist weiterhin bis zum 22. Juni 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 13.508.428,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 13.508.428 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können dabei auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Durch Kapitalerhöhungen wurden 395.700 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Wert von je 1,00 Euro neu ausgegeben. Die Kapitalrücklage erhöhte sich von 105.278 TEUR um 3.396 TEUR auf 108.674 TEUR. Die anderen Gewinnrücklagen erhöhten sich von 102.674 TEUR um 1.294 TEUR auf 103.968 TEUR. Vermerke unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn diesem Posten sind enthalten:
Im Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten wird insgesamt als gering eingestuft. Andere VerpflichtungenIn diesem Posten sind enthalten:
Der Posten unwiderrufliche Kreditzusagen enthält keine Einzelbeträge, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Besondere Kreditrisiken aus der zukünftigen Kreditausreichung sind nicht erkennbar. III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungZinserträgeDie Zinserträge gliedern sich wie folgt:
ZinsaufwandDer Zinsaufwand gliedert sich wie folgt:
In den sonstigen Zinsaufwendungen sind Zinsaufwendungen für begebenen Schuldverschreibungen sowie für Ausschüttungen auf Genussrechtskapital in Höhe 1.473 TEUR von enthalten. Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen
ProvisionsergebnisDas Provisionsergebnis als Saldo der Provisionserträge und -aufwendungen gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen im Wesentlichen auf das Kundenwertpapier- und Versicherungsvermittlungsgeschäft. Nettoertrag des HandelsbestandsDer Nettoertrag des Handelsbestands entfällt auf Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren in Höhe von 596 TEUR (2022: 2.269 TEUR). sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
Die Umsatzerlöse gegenüber Dritten umfassen Erträge aus der Vermietung von Immobilen sowie Erträge aus Einspeisevergütungen. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Andere Verwaltungsaufwendungen
Die übrigen Verwaltungsaufwendungen enthalten u.a. Miet- und Leasingaufwendungen in Höhe von 949 TEUR (31.12.2022: 936 TEUR) sowie sonstige Personalaufwendungen in Höhe von 996 TEUR (2022: 1.015 TEUR). Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Immobiliengeschäft der Tochtergesellschaften. Im Vorjahr war der Posten im Wesentlichen durch den Aufwand aus Entschädigungszahlungen an Kunden aufgrund eines Phishing-Vorfalls geprägt. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete und im Verwaltungsaufwand enthaltene Gesamthonorar beläuft sich auf insgesamt 469 TEUR (2022: 427 TEUR) und verteilt sich wie folgt:
In den anderen Bestätigungsleistungen sind insbesondere Honorare für die Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG, eine Prüfung gemäß §183 Abs. 3 AktG sowie für eine projektbegleitende Prüfung im Zusammenhang mit einer IT-Migration enthalten. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren
Die Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an Beteiligungen und verbundenen Unternehmen entfallen im Vorjahr auf den Verkauf der Anteile an der Windpark Hoher Berg Dornstedt GmbH & Co. KG. IV. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von insgesamt 2.026 TEUR, aus Wartungsverträgen in Höhe von 937 TEUR p.a., aus Instandhaltungsverträgen in Höhe von 7.424 TEUR sowie aus Lizenzverträgen in Höhe von 2.164 TEUR p.a. mit jeweils unterschiedlichen Laufzeiten. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 7.107 TEUR (31.12.2022: 4.478 TEUR) und entfällt vollständig auf die aktiven latenten Steuern. V. Angaben über das Unternehmen und seine OrganeMitarbeitendeIm Jahresdurchschnitt (Quartalsstände) wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB umgerechnet auf Vollzeit-Arbeitsverhältnisse 305,0 (Vorjahr: 273,2) Mitarbeitende beschäftigt. Davon entfielen 293,6 (Vorjahr: 262) auf Mitarbeitende in Voll- oder Teilzeit und 11,4 (Vorjahr: 10,6) auf studentische Teilzeitkräfte. Auf die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen fallen umgerechnet auf Vollzeit-Arbeitsverhältnisse 2,3 (Vorjahr: 0,6) Mitarbeitende. OrganbezügeDie Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 betrugen 986 TEUR (Vorjahr: 769 TEUR). Die Vergütung an Mitglieder des Aufsichtsrats betrug unverändert zum Vorjahr 145 TEUR. VorstandZum Vorstand sind bestellt: Goran Bašić, Nürnberg, Marktfunktion für das Kreditgeschäft gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement, verantwortlich für Finanzierung Erneuerbare Energien und Immobilien, Beteiligungen, Treasury & Sustainability gehört dem "Aufsichtsgremium" (Upravni odbor(serbisch)) der 3 Banka a.d. in Novi Sad an Heike Schmitz, Seevetal und Nürnberg Marktfolgefunktion für das Kreditgeschäft gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement, verantwortlich für die Bereiche Meldewesen, Risiko & Analytik, Rechnungswesen, Steuern & Operations, Recht & Compliance, Kreditmanagement, Analyse & Betreuung Kreditportfolio, Organisationsmanagement, Innenrevision bestellt zum 15. Januar 2024: Dietmar von Blücher, Viernheim und Nürnberg Vorstandssprecher, verantwortlich für Kundenbetreuung und -service, Wertpapiergeschäft, Marketing & PR, Personal, IT & Projektmanagement sowie den Vorstandsstab ausgeschieden zum 31. Dezember 2023: Jürgen Koppmann, Nürnberg, bis zum Ausscheiden Vorstandssprecher, Verantwortlichkeit wie jetzt Dietmar von Blücher (ausgenommen Personal) AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen: Susanne Horn, Senior Manager Corporate Social Responsibility und Organisationsentwicklung DEHN SE, Neumarkt i.d.Opf. Dr. Michael Kemmer, Mitglied von Aufsichts- und Verwaltungsräten verschiedener Gesellschaften, Aufsichtsratsvorsitzender Heinrich Klotz, Notar a.D. Dr. Michael Maier, Mitglied des geschäftsführenden Organs (Chief Technology Officer) der Habib Bank Ltd., Karatschi (Pakistan) Edda Schröder, Geschäftsführerin der Invest in Visions GmbH, Frankfurt am Main Silke Stremlau, Mitglied des Vorstands der Hannoversche Alterskasse VVaG, Hannover, sowie weiterer Gesellschaften des Unternehmensverbunds Hannoversche Kassen, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Kredite an Aufsichtsrat / VorstandGegenüber Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats bestanden zum 31.12.2023 keine Kredite, Avale oder Garantien. VI. NachtragsberichtVorgänge nach dem Bilanzstichtag, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, haben sich nicht ergeben.
Nürnberg, den 16. August 2024 UmweltBank AG, Nürnberg Der Vorstand Goran Bašić Dietmar von Blücher Heike Schmitz Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne des § 313 Abs.2 HGBzum 31.12.2023In den Konzernabschluss einbezogene TochterunternehmenIm Wege der Vollkonsolidierung einbezogene Tochterunternehmen
Im Wege der Quotenkonsolidierung einbezogene Tochterunternehmen
Im Wege der Equity-Methode einbezogene Unternehmen
* Vorjahreswerte per 31.12.2022
Nicht konsolidierte Unternehmen
* Vorjahreswerte per 31.12.2022
Konzernlagebericht Geschäftsjahr 2023der UmweltBank Gruppe, Nürnberg1 Grundlagen des KonzernsDie Konzernmuttergesellschaft UmweltBank AG (im Folgenden "UmweltBank" oder "Bank") ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Nürnberg. Die UmweltBank verbindet seit ihrer Gründung 1997 Ökonomie und Ökologie. Mit ihren über 350 Mitarbeitenden betreut die Direktbank von Nürnberg aus rund 132.000 private sowie gewerbliche Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland. Diesen bietet die Bank ein Portfolio an nachhaltigen Finanzdienstleistungen. Als wichtiges Unternehmensziel ist Nachhaltigkeit wie folgt in der Satzung verankert: "Die UmweltBank fördert die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft mit dem Ziel, eine lebenswerte Welt für kommende Generationen zu erhalten und zu schaffen. Die Bank orientiert sich bei ihrer Geschäftstätigkeit an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Insbesondere leistet sie Beiträge zur Verwirklichung von nachhaltigen Städten und Gemeinden, von bezahlbarer und sauberer Energie und zum Klimaschutz. Dabei achtet sie auf nachhaltige Produktion und Konsum sowie auf Geschlechtergerechtigkeit." Kernkompetenz der UmweltBank ist die Finanzierung von Solar- und Windparks sowie von ökologischen und sozialen Bauprojekten. Ein Großteil der Aktiva ist in Form klassischer Darlehen ausgereicht. Darüber hinaus investiert die Bank Eigenkapital unmittelbar oder mittelbar über ihre 100-%-Tochter UmweltProjekt GmbH in Immobilien- und Erneuerbare-Energien-Projekte. Bei den Immobilien handelt es sich zum überwiegenden Teil um Mietwohnprojekte mit wenigen Gewerbeflächen und häufig zusätzlichen Flächen für eine Kindertagesstätte. Im Bereich Erneuerbare Energien investiert die Bank in große Solar- und Windkraftanlagen. Darüber hinaus investiert die UmweltBank vereinzelt in andere ausgewählte Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitssektor. In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 waren neben der UmweltBank noch 11 Tochterunternehmen mit einer Gesamtbilanzsumme (vor Konsolidierung) von 5.947,0 Mio. EUR vollkonsolidiert einbezogen. Ein Unternehmen wird mit einer Beteiligung in Höhe von 50 % quotenkonsolidiert und 10 Unternehmen, an denen die Bank mit Beteiligungsquoten zwischen 13 % bis maximal 50 % beteiligt ist, wurden als assoziierte Unternehmen "at equity" in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzern wird durch die bankgeschäftlichen Aktivitäten der UmweltBank dominiert. 2 WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie multiplen globalen Krisen hinterließen im Jahr 2023 ihre Spuren in der deutschen Wirtschaft. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,3 % im Vergleich zu 2022. Nach wie vor dämpfen hohe Preise und ungünstige Finanzierungsbedingungen die Konjunktur. So sank die Wirtschaftsleistung im produzierenden Gewerbe 2023 insgesamt um 2,0 %. Positive Impulse kamen insbesondere aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Hingegen standen energieintensive Industriezweige wie die Chemie- und Metallindustrie weiterhin unter Druck. Zeigte sich der private Konsum im Vorjahr noch solide und diente gar als Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft, nahm dieser 2023 preisbereinigt um 0,8 % ab. Dies dürfte insbesondere auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein, die sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr erhöht haben. Damit lag die Inflation zwar unter dem Wert des Vorjahres (2022: 6,9 %), verharrte jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Bemerkenswert ist der erneute Anstieg der Preise für Nahrungsmittel um 12,4 %, nachdem diese bereits im Vorjahr um 13,4 % gestiegen waren. Ein wesentlicher Teil der Kaufzurückhaltung von Haushalten mit kleineren und mittleren Einkommen dürfte sich dadurch erklären lassen. In dem herausfordernden Umfeld zeigte sich der deutsche Arbeitsmarkt weiterhin robust. Mit durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen arbeiteten 2023 so viele Menschen wie noch nie zuvor in Deutschland. Die Europäische Zentralbank (EZB) setzte im vergangenen Jahr ihren restriktiven geldpolitischen Kurs fort. Diesen hatte sie 2022 nach 10 Jahren expansiver Geldpolitik durch Zinserhöhungen eingeleitet. Inzwischen erfolgten 10 Zinsschritte, mit denen der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte von 0,0 % auf 4,5 % erhöht wurde - davon fielen sechs Zinsschritte in das Jahr 2023. Die Verzinsung der Einlagenfazilität stieg im Jahresverlauf von 2,0 % auf 4,0 %. Mit ihrer Geldpolitik strebt die EZB an, die Inflation auf das mittelfristige Ziel von 2 % zu reduzieren. Die Zentralbank setzt darauf, dass die höheren Zinssätze die Finanzierungskosten erhöhen, wodurch die Konsumnachfrage verringert, und der Inflationsdruck gedämpft wird. In den EU-Staaten lag die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt bei 6,4 % und damit deutlich unter dem Vorjahreswert in Höhe von 9,2 %. Nach einer langen Phase des prosperierenden Wachstums, hat sich die Stimmung am deutschen Immobilienmarkt mit Ausbruch des Ukraine-Krieges im Frühjahr 2022 deutlich eingetrübt. Auch 2023 bremsten hohe Baupreise, massiv gestiegene Finanzierungskosten und der Fachkräftemangel die Branche. Daneben beklagen die Fachverbände der Immobilienwirtschaft auch die Wohnungspolitik der Bundesregierung - insbesondere die zuletzt unzuverlässigen Förderprogramme sowie die ausufernde Bürokratie. Infolgedessen sank die Neubautätigkeit in Deutschland auch im Jahr 2023. Dies spiegelt sich in den Baugenehmigungen wider, die im ersten Halbjahr ein 10-jahres-Tief markierten. Die Abkühlung am Immobilienmarkt zeigte sich 2023 durch einen weiteren deutlichen Preisrückgang von Wohn- sowie Gewerbeimmobilien. Gemäß Angaben des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) gingen die Wohnimmobilienpreise bundesweit im Jahresvergleich um 6,1 % und die Preise für Gewerbeimmobilien sogar um 12,1 % zurück. Gleichzeitig setzte sich 2023 der Aufwärtsdruck bei Mieten fort. Für Haushalte mit niedrigen Einkommen wird es zunehmend schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden - besonders in den Ballungsräumen. Verschärft wird die Situation durch eine hohe Zuwanderung und die durch Kosten- und Zinssteigerungen sinkenden Investitionen im Wohnungsbau. Die Bundesregierung versucht hier gegenzusteuern und hat zum Ziel erklärt, dass jährlich 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, davon 100.000 öffentlich gefördert. Im Jahr 2023 wurden allerdings lediglich rund 250.000 Wohnungen fertiggestellt, nach 295.000 Wohnungen im Vorjahr. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland hat 2023 an Tempo gewonnen. So stieg die installierte Leistung um 17 Gigawatt - eine Steigerung von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung wird insbesondere getragen von den Energieträgern Wind und Solar. Deutschlandweit wurden im Jahr 2023 745 neue Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von rund 3,5 Gigawatt errichtet. Dies entspricht zwar einem Zuwachs von rund 45 % im Vergleich zum Vorjahr (2022: rund 2,4 GW), dennoch liegt der Zubau circa 35 % unterhalb des bisherigen Rekordwertes im Jahr 2017 (5,4 GW). Der Zubau von Photovoltaikanlagen stieg 2023 laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur auf über 14 Gigawatt und verdoppelte sich damit fast gegenüber dem Vorjahreswert. Damit wurde das Ausbauziel der Bundesregierung von 9 Gigawatt im Jahr 2023 deutlich übertroffen. GeschäftsverlaufDer Geschäftsverlauf des Konzerns ist wesentlich geprägt durch den Geschäftsverlauf der Bank. Das Berichtsjahr der UmweltBank Gruppe war daher maßgeblich geprägt vom laufenden Transformationsprozess der UmweltBank. In den Jahren 2023 und 2024 investiert die Bank intensiv in die Digitalisierung, die Optimierung von Prozessen und Strukturen sowie spezialisierte Fachkräfte. Ein wichtiger Meilenstein konnte im Oktober 2023 durch den erfolgreichen Wechsel des Kernbanksystems erreicht werden. Die Bankensoftware bietet dem Unternehmen neue Möglichkeiten beim Angebot von Produkten und Dienstleistungen und soll die Einhaltung bestehender regulatorischer Anforderungen sicherstellen. Insgesamt investiert die Bank 18 Mio. Euro in das IT-Projekt, der Großteil - rund 10 Mio. Euro - im Jahr 2023. Neben monetären Ressourcen nahm das Projekt im abgelaufenen Geschäftsjahr insbesondere auch personelle Kapazitäten in Anspruch. In dieser herausfordernden Phase ist es der Bank gelungen, die Kundenzahl bei rund 132.000 sowie die Kundeneinlagen bei rund 2,9 Mrd. Euro weitgehend stabil zu halten. Trotz Einschränkungen konnte das Kunden-Kreditvolumen inkl. offener Zusagen auf 3,8 Mrd. Euro gesteigert werden - 2023 vergab die UmweltBank neue Kredite in Höhe von 459 Mio. Euro. Geschwindigkeit und Höhe der Zinsanhebungen der EZB waren für die Zinsmarge der UmweltBank auch in 2023 herausfordernd. Wegen des Geschäftsmodells der Bank existiert ein hoher Bestand an Darlehen mit langfristiger Zinsbindung zu niedrigen Zinssätzen einerseits sowie ein großer Bestand an Spareinlagen mit kurzer Bindung und steigendem Zinsaufwand andererseits. Neue Darlehen und Prolongationen konnte die Bank zwar zu deutlich höheren Zinssätzen vergeben, die Zinsmarge profitiert davon jedoch erst mittel- bis langfristig. Die UmweltBank wächst seit vielen Jahren kontinuierlich. Der jetzige Standort, der über mehrere Gebäude verteilt ist, stößt bezüglich Anzahl der Räume und Flexibilität der Arbeitsplätze an seine Grenzen. Daher hat die Bank ein Grundstück am Nürnberger Nordwestring erworben. Dort wird ein neues Bürogebäude, das UmweltHaus, nach hohen Nachhaltigkeitsstandards errichtet. Die UmweltBank realisiert das Objekt als eines der ersten Bürogebäude in Deutschland nach dem Energieeffizienz-Standard "KfW Effizienzhaus 40 NH" und strebt eine Platin-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)an. 2022 wurde mit dem Bau des neuen Firmensitzes begonnen, die Bauarbeiten schreiten seitdem planmäßig voran. Nachdem zu Beginn des Jahres 2023 im Rahmen der Hochbauarbeiten die Erschließungstürme mit Treppenhäusern, Fahrstuhl- und Versorgungsschächten entstanden waren, übernahmen im Sommer die Holzbauer die Regie auf der Baustelle. Im September wurde mit dem ,Sprengwerk' das zentrale Element für die hölzerne Tragwerkskonstruktion installiert. Danach wuchs das UmweltHaus bis zu seiner finalen Höhe von 52 Metern. Dabei wurden insgesamt fast 3.000 Kubikmeter Holz verbaut. Die Bilanzsumme der UmweltBank Gruppe belief sich Ende 2023 auf 5.946,9 Mio. Euro, eine Abnahme von 3,7 % gegenüber dem Vorjahr, Einzelheiten zur Entwicklung sind den Erläuterungen zur Bilanzentwicklung zu entnehmen. 2023 hat die UmweltBank Gruppe ökologische und soziale Immobilien mit einem Volumen von 105 Mio. Euro neu finanziert. Die Nachfrage nach privaten Baufinanzierungen bei der UmweltBank verharrte 2023 auf niedrigem Niveau. Die seit 2022 deutlich gestiegenen Finanzierungskosten gepaart mit hohen Kauf- und Baupreisen führten weiterhin zu einer Zurückhaltung bei den Verbrauchern und Immobilieninteressenten. Bei der Branchenverteilung des Kreditportfolios (Darlehen für nachhaltige Projekte, inklusive offener Zusagen) lagen im Jahr 2023 die Wohn-, Sozial- und Gewerbeimmobilien mit einem Anteil von 38,3 % (2022: 44,6 %) an erster Stelle. Auf Projekte im Bereich Sonnenenergie entfielen 34,6 % (2022: 33,5 %), gefolgt von Windkraftkrediten mit 21,6% (2022: 20,2 %). Das sonstige Kreditvolumen mit einem Anteil von 5,5 % (2022: 1,7 %) beinhaltet unter anderem Biomasse & Wärmekonzepte, Wasserkraftkredite und nachhaltige Landwirtschaft. Ende 2023 belief sich die Gesamtzahl aller seit Bankgründung finanzierten ökologischen Projekte auf 25.122 (Vorjahr: 24.949). Das Konzern-Jahresergebnis vor Steuern betrug 2023 -4.610 TEUR. Das entspricht einer Verringerung von 111,1 % gegenüber dem Vorjahr. Einzelheiten zur Entwicklung sind der Ertragslage zu entnehmen. Die Anzahl der für die UmweltBank Gruppe tätigen Mitarbeiter_innen und Praktikant_innen wuchs zum Jahresende auf 358 Personen (Vorjahr: 334). Umgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche stieg die Anzahl der Beschäftigten um 13,7 % auf 313,8 Personen (Vorjahr: 276,1). Darin enthalten ist ein Auszubildender. Ertragslage
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Der Zinsüberschuss sank von 56.733 TEUR im Jahr 2022 um 31,6 % auf 38.813 TEUR im Jahr 2023. Dies ist bedingt durch Sondereffekte wie die Erhöhung der Zinsen durch die EZB, was insbesondere zu einem starken Anstieg des Zinsaufwands für die von der Muttergesellschaft aufgenommenen TLTRO-Mittel der Bundesbank führte. Ein weiterer Einflussfaktor auf das Zinsergebnis war das mit 459 Mio. Euro (Vorjahr: 623 Mio. Euro) geringere Kreditneugeschäft der Muttergesellschaft aufgrund eines individuellen Kapitalzuschlags der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Das Finanzergebnis enthält die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und verbundenen Unternehmen sowie den Saldo aus Zu- und Abschreibungen auf Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren. Die Abnahme von 27.779 TEUR im Jahr 2022 auf -5.824 TEUR im Berichtsjahr resultiert insbesondere aus einem Sondereffekt aus dem Vorjahr (Verkauf einer Windparkbeteiligung) sowie aus Abschreibungen in Höhe von 9.814 TEUR auf wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere. Risikovorsorge und Bewertungsergebnis saldierten sich zu einem Ertrag von TEUR 3.756 TEUR (Vorjahr: Aufwand 10.923 TEUR). Dieser saldierte Wert beinhaltet in Höhe von 7.888 TEUR eine Auflösung der Vorsorge für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Der Risikovorsorgebestand (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen) belief sich auf 10.121 TEUR (Vorjahr: 6.742 TEUR), das sind 0,30% (Vorjahr: 0,21%) des ausgereichten Kundenkreditvolumens. Dieser Anstieg ist unter anderem begründet durch die Anwendung neuer Ratingverfahren bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7. Das Provisions- und Handelsergebnis beinhaltet Provisionserträge und -aufwendungen der Muttergesellschaft aus dem Kredit-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft sowie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Aktien- und Rentenfonds sowie Anleihen. Ursächlich für die Abnahme von 9.345 TEUR auf 9.052 TEUR waren rückläufige Gewinne aus dem Handel mit Investmentfonds. Der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge wies im Jahr 2023 einen Ertrag in Höhe von 12.448 TEUR aus (Vorjahr: 5.373 TEUR). Der Anstieg ist begründet durch einen geringeren sonstigen betrieblichen Aufwand von 3.908 TEUR (Vorjahr 5.266 TEUR, in dem einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit operationellen Schadensfällen enthalten sind) sowie höhere sonstige betriebliche Erträge, u.a. durch Vermietung und Erlöse aus der Stromerzeugung. Der Personalaufwand verzeichnete einen Zuwachs von 28,9 % auf 25.704 TEUR (Vorjahr: 19.940 TEUR). Der Anstieg resultiert primär aus der Zunahme der Beschäftigten in Umsetzung der Personalstrategie sowie aus Gehaltsanpassungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich von 22.024 TEUR im Vorjahr auf 32.030 TEUR im Jahr 2023. Die Zunahme ist überwiegend durch planmäßig gestiegene IT- und Beratungsaufwendungen der Muttergesellschaft begründet. Aus der Saldierung von Erträgen und Aufwendungen errechnet sich ein Ergebnis vor Steuern von -4.610 TEUR gegenüber 41.537 TEUR im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang von 111,1 %. Nach Berücksichtigung des Steuerertrags in Höhe von 747 TEUR (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 9.701 TEUR) sowie der Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 4.527 TEUR (Vorjahr: Zuführung in Höhe von 11.000 TEUR) verbleibt ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von 664 TEUR (Vorjahr: 20.836 TEUR). Bilanz zum 31.12.2023
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Die Barreserve verringerte sich von 332.806 TEUR auf 116.295 TEUR. Dieser Rückgang ist unter anderem durch Abflüsse von Spareinlagen sowie durch die Rückführung von TLTRO-Mitteln der Bundesbank begründet. Im Vorjahresvergleich stiegen die Forderungen an Kreditinstitute um 208,0 % auf 14.028 TEUR. Die Zunahme ist überwiegend durch die Eröffnung von Geschäftskonten zur Abwicklung der Errichtung eines neuen Geschäftssitzes und der Entwicklung eines nachhaltigen Stadtquartiers bedingt. Der Bestand der Forderungen an Kunden erreichte mit 3.336.238 TEUR einen neuen Höchststand. Der Forderungsanstieg gegenüber Kunden in Höhe von 204.168 TEUR ist vor allem durch das Neugeschäft in den Bereichen Sonnenenergie, Windkraft sowie Wohnimmobilien begründet. Wesentliche Volumenrückgänge waren in den Bereichen Wasserkraft sowie Biogas aufgrund von Tilgungen zu verzeichnen, die das Kreditneugeschäft überstiegen. Das Volumen der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere lag per 31. Dezember 2023 mit 2.023.042 TEUR um 14,5 % unter dem Niveau des Vorjahrs (2.365.307 TEUR). Ursächlich für die Abnahme sind primär Endfälligkeiten von Wertpapieren im Berichtsjahr. Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sank im Berichtszeitraum um 6,9 % auf 20.050 TEUR (Vorjahr: 21.542 TEUR). Der Rückgang ist überwiegend bedingt durch eine außerplanmäßige Abschreibung bei im Anlagevermögen gehaltenen Aktienfonds. Der Handelsbestand weist einen Betrag in Höhe von 5.572 TEUR auf (Vorjahr: 6.016 TEUR). Darin enthalten ist die Anleihe der Wohnungsbaugenossenschaft "Am Ostseeplatz'' ISIN DE000A30VH34 in Höhe von 5.518 TEUR, die zum Jahresultimo 2023 noch nicht vollständig an Kunden verkauft war. Der Rückgang bei den immateriellen Anlagewerten um 62 TEUR ist auf planmäßige Abschreibungen von erworbenen Softwarelizenzen zurückzuführen. Die Sachanlagen erhöhten sich um 107.399 TEUR auf 348.663 TEUR. Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf Zugänge im Rahmen der Errichtung eines neuen Hauptsitzes und der Entwicklung eines nachhaltigen Stadtquartiers zurückzuführen. Ebenfalls hat die Änderung der Konsolidierungsmethode der Volksbau Wangen GmbH & Co. KG und der Volksbau Tübingen GmbH & Co. KG einen Anstieg herbeigeführt (im Berichtsjahr: Vollkonsolidierung; im Vorjahr: Equity-Methode). Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Anstieg in Höhe von 9.519 TEUR auf 34.257 TEUR zu verzeichnen. Diese Zunahme ist überwiegend durch temporäre Salden auf Verrechnungskonten aus dem Zahlungsverkehr, Steuererstattungsansprüche sowie durch Kaufpreisforderungen von Anteilen begründet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungen sind von 1.691 TEUR auf 1.320 TEUR gesunken. Der Posten beinhaltet Aufwendungen, die zukünftige Geschäftsjahre betreffen.
In der Tabelle kann es zu Differenzen kommen, die auf Rundung zurückzuführen sind. Neben dem Eigenkapital und den längerfristigen Einlagen dienen öffentliche Fördermittel für Umweltprojekte als langfristige Refinanzierungsquelle. Der weitaus größte Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt hierbei auf die KfW-Förderbank (1.499.511 TEUR; Vorjahr: 1.214.121 TEUR) und die Landwirtschaftliche Rentenbank (246.649 TEUR; Vorjahr: 240.604 TEUR). An die Förderbanken sind zur Sicherheit sowohl die refinanzierten Endkreditnehmerforderungen abgetreten als auch weitere Wertpapiere im Nominalwert von 125.827 TEUR verpfändet. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind auch Gelder im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der Bundesbank in Höhe von 470.000 TEUR (Vorjahr: 770.000 TEUR) enthalten. Insgesamt verzeichneten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eine Zunahme in Höhe von 87.722 TEUR auf 2.464.234 TEUR, was u.a. auf die im vorangegangenen Absatz dargestellte Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Refinanzierungsbanken der Muttergesellschaft zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich von 3.171.644 TEUR um 10,2 % auf 2.849.138 TEUR reduziert. Alle täglich fälligen Einlagen belaufen sich auf 1.768.002 TEUR und machen 62,1 % (Vorjahr: 68,5 %) der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus. An zweiter Stelle folgen die Spareinlagen mit 642.952 TEUR bzw. einem Anteil von 22,6 % (Vorjahr: 25,5 %), an dritter Position stehen die anderen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist mit 438.184 TEUR oder 15,4 % (Vorjahr: 6,0 %). Die verbrieften Verbindlichkeiten umfassen zwei Unternehmensanleihen mit insgesamt 44.000 TEUR. Die erste Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 20.000 TEUR hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2029 und einen Zinscoupon von 2,3 % p.a. Die zweite Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 24.000 TEUR hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2031 und einen Zinscoupon von 1,75 % p.a. Die sonstigen Verbindlichkeiten liegen mit 17.149 TEUR um 33,6 % über dem Vorjahr. Der Anstieg ist überwiegend durch die Zunahme an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Errichtung eines neuen Hauptsitzes der Muttergesellschaft begründet. Die Zunahme der Rückstellungen von 16.380 TEUR im Vorjahr auf 18.072 TEUR ist u.a. durch die Bildung einer Rückstellung für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen im Zuge der Migration des Kernbanksystems der Muttergesellschaft begründet. Der Posten Nachrangige Verbindlichkeiten beinhaltet den UmweltBank-CoCo-Bond 2016/2017 in Höhe von 26.331 TEUR (Vorjahr: 25.954 TEUR), den UmweltBank-Green-Bond-junior in Höhe von 42.376 TEUR (Vorjahr: 41.951 TEUR) und Namensschuldverschreibungen in Höhe von 20.114 TEUR (Vorjahr: 20.000 TEUR). Das bilanzielle Eigenkapital verringerte sich von 272.556 TEUR um 3.581 TEUR auf 268.975 TEUR. Der Rückgang ist durch die Ausschüttung einer Dividende durch die Muttergesellschaft in Höhe von 11.765 TEUR begründet. Demgegenüber steht eine Kapitalerhöhung der Muttergesellschaft in Höhe von 4.580 TEUR sowie ein Zugang zum Konsolidierungskreis in Höhe von 1.565 TEUR. Die unwiderruflichen Kreditzusagen fielen auf 346.801 TEUR (Vorjahr: 535.302 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen fielen auf 103.436 TEUR (Vorjahr: 103.737 TEUR). Aufsichtsrechtliche EigenmittelDie Ermittlung der Eigenmittel erfolgt auf Ebene der UmweltBank. Die Eigenmittel übertreffen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel betragen mit Aufstellung des Jahresabschluss 2023 524,5 Mio. Euro (Vorjahr 504,2 Mio. Euro). Davon sind 388,9 Mio. Euro als hartes Kernkapital, 26,0 Mio. Euro als zusätzliches Kernkapital und 109,7 Mio. Euro als Ergänzungskapital eingestuft. Der Zuwachs an Eigenmitteln im Geschäftsjahr 2023 resultiert im Wesentlichen aus der Thesaurierung von Gewinnen und der aufsichtlichen Anerkennung von Kapitalerhöhungen aus den Jahren 2022 und 2023. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) einen Bescheid erlassen, wonach von der UmweltBank ein Gesamtkapitalzuschlag von 3,7 %-Punkten einzuhalten ist. Dieser setzt sich zusammen aus einem Kapitalzuschlag von 0,5 % aufgrund des Zinsänderungsrisikos, einem Kapitalzuschlag von 1,0 % aufgrund weiterer wesentlicher Risiken sowie einem individuellen Kapitalzuschlag von 2,2 %. Nach den zum Stichtag geltenden Regelungen der Capital Requirements Regulation (CRR) ergeben sich für die UmweltBank unter Berücksichtigung dieses Zuschlags zum 31. Dezember 2023 mit Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Eigenkapitalquoten:
Der Anstieg bei den Quoten ist im Wesentlichen auf den Zuwachs an Eigenmitteln zurückzuführen. Die Kennziffern lagen im Geschäftsjahr jederzeit über den aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestwerten. Nach den zum Stichtag geltenden Regelungen liegt mit Aufstellung des Jahresabschlusses die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) der UmweltBank bei 7,0 % (Vorjahr: 6,2 %). LiquiditätDie Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. Die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zu beachtende Kennziffer "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) lag am 31.12.2023 bei 3,85 und damit deutlich über dem Mindestwert 1,0. Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage des KonzernsDer Konzern wird durch die bankgeschäftlichen Aktivitäten der UmweltBank dominiert. Vor diesem Hintergrund stellt der Vorstand für die Steuerung des Konzerns auf die Steuerung der Bank ab. Für die Steuerung der Bank nutzt der Vorstand als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren das Geschäftsvolumen und das Jahresergebnis vor Steuern. Das Geschäftsvolumen des Konzerns in Höhe von 6.397,1 Mio. Euro, welches sich aus der Bilanzsumme in Höhe von 5.946,9 Mio. Euro, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 103,4 Mio. Euro sowie unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 346,8 Mio. Euro zusammensetzt, sank im Jahr 2023 um 6,3 % gegenüber dem Vorjahr. Das Jahresergebnis vor Steuern des Konzerns lag mit -4.610 TEUR deutlich unter dem Vorjahresniveau. 3 RisikoberichterstattungRisikomanagementsystemDas Risikomanagementsystem der UmweltBank-Gruppe wird durch die bankgeschäftlichen Aktivitäten der UmweltBank dominiert. Vor diesem Hintergrund stellt der Vorstand für das Risikomanagement des Konzerns auf das Risikomanagement der Bank ab. Ziel der UmweltBank ist, nur solche Geschäfte einzugehen, die im Verhältnis von Chance zu Risiko ein positives Profil aufweisen. Aufsetzend auf diesem Grundsatz ist ein Risikomanagementsystem eingerichtet, mithilfe dessen alle relevanten Geschäftsbereiche ständig überwacht und gesteuert werden. Die im Risikomanagement eingesetzten Instrumente werden fortlaufend verfeinert. Grundlage für die Steuerung und Überwachung der Risiken ist eine vom Vorstand festgelegte und mit dem Aufsichtsrat erörterte Geschäfts- und Risikostrategie. Eine jährlich durchgeführte Risikoinventur überprüft die Vollständigkeit der Risikostrategie und der wesentlichen Risiken. Dabei unterscheidet die UmweltBank folgende wesentliche Risikoarten:
Die Risikokonzentrationen innerhalb einer Risikoart ("Intra") sowie risikoartübergreifende Risikokonzentrationen ("inter") und Reputationsrisiken werden nicht als eigene Risikoart quantifiziert und gesteuert, sondern als Risikofaktor bspw. als Querschnitt in allen relevanten Risikoart-Unterkategorien betrachtet und eingeschätzt. Immobilienrisiken und Energiepreisrisiken werden - werden im Sinne kreditsubstituierender Beteiligungen als Teil des Kreditrisikos gemessen und gesteuert. Das Immobilienrisiko eigener Objekte der Bank ist Teil des Marktpreisrisikos. Die Risikosteuerung verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen, bestehende Risiken gezielt zu beherrschen und so den ökonomischen Fortbestand der Bank zu sichern. Die Berechnung der Risikotragfähigkeit erfolgt gemäß aufsichtlicher Vorgaben in einer normativen und ökonomischen Perspektive. Auf Basis des integrierten Strategie- und Planungsprozesses wird die Entwicklung der vorhandenen und der erforderlichen Eigenmittel ermittelt und gegenübergestellt. Neben der Entwicklung der Eigenmittelquoten im Planszenario wird eine Ergänzung um adverse Entwicklungen vorgenommen, woraus sich in Summe die normative Perspektive ergibt. Zusätzlich dazu werden über die ökonomische Perspektive die kalkulierten wesentlichen Risiken in einer barwertigen, bankeigenen Risikokalkulation dem aktuellen, barwertnahen Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Die Messung der Risiken in der ökonomischen Perspektive erfolgt mindestens vierteljährlich auf Basis von definierten Szenarien bzw. Modellen. Durch geeignete Maßnahmen ist die Abdeckung der wesentlichen Risiken durch Risikodeckungspotenzial zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die Ermittlung der Auslastung der Gesamtbankrisikotragfähigkeit erfolgt durch Addition der Einzelrisiken ohne Darstellung bzw. Nutzung von risikoartübergreifenden Diversifikations- bzw. Korrelationseffekten. Da das Zahlungsunfähigkeitsrisiko nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann, wird es nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen. Unabhängig davon wird das Zahlungsunfähigkeitsrisiko außerhalb der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mit Risikosteuerungs- und -controllingverfahren, u. a. Durchführung der Liquiditätstragfähigkeitsrechnung, Aufstellung einer Liquiditätsablaufbilanz und der laufenden Überwachung der regulatorischen und aufsichtlichen Liquiditätsanforderungen und -vorgaben, berücksichtigt. Die wesentlichen Risiken, die Entwicklung der Risikotragfähigkeit sowie die Auslastung der Risikolimite werden vierteljährlich im Controllingbericht dargestellt. Die Risikosteuerung erfolgt laufend anhand der mindestens vierteljährlich erstellten Berichte und/oder anlassbezogen. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 ergibt sich folgendes Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive:
Durch den regelmäßig erstellten Controllingbericht und anlassbezogene Meldungen wird die Geschäftsleitung über die Risikosituation der UmweltBank informiert. Der Aufsichtsrat wird vor jeder Sitzung über die Risikoauslastung der Bank informiert. Neben der Messung der Risikotragfähigkeit führt die UmweltBank ergänzend regelmäßig und anlassbezogen verschiedene Stresstests durch. Dabei werden ein schwerer konjunktureller Abschwung, eine Markt- und Liquiditätskrise und eine Immobilienkrise simuliert. In allen Fällen ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit ohne substanzielle Einschränkungen möglich. Mit zusätzlichen inversen Stresstests werden einmal im Jahr Extremszenarien entwickelt, die die Risikotragfähigkeit auf das Maximum ausreizen, um eventuelle Lücken im bestehenden Risikomanagement aufzudecken. Zusätzlich werden Sensitivitätsanalysen zu den Risikoarten vorgenommen. Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über die Ergebnisse der Stresstests informiert. KreditrisikoDas Kreditrisiko ist definiert als möglicher Verlust, der sich durch den teilweisen oder vollständigen Ausfall oder durch Bonitätsverschlechterungen eines Kreditnehmers oder Emittenten ergeben kann. Das Kreditrisiko wird bereits dadurch begrenzt, dass nur die in der Kreditrisikostrategie genannten Kreditarten zulässig und für diese wiederum klare Beurteilungskriterien definiert sind. In den Kreditentscheidungsprozess sind, je nach Kreditgröße und Risikorelevanz, entsprechend erfahrene Kompetenzträger, unter anderem auch die Vorstandsmitglieder, eingebunden. Zudem wird jeder Kredit bewertet und mit einer ökonomischen und ökologischen Bonitätsnote versehen (sog. "Rating"). Das ökologische Bonitätsraster umfasst fünf Noten von sehr fördernd (eins), fördernd (zwei), noch fördernd (drei), neutral (vier) und umweltschädlich (fünf). Das ökonomische UmweltBank-eigene Ratingsystem besteht aus sechs Bonitätsstufen und wird gleichermaßen für Kreditengagements sowie für Mezzanine- und Eigenkapitalbereitstellung bzw. Beteiligungen angewendet. Mit je einem Drittelgewicht gehen die persönliche Bonität, die Einkommensverhältnisse und die Vermögensverhältnisse eines Kunden in dessen ökonomische Gesamtbewertung ein. Im Rahmen des Atruvia-Migrationsprojektes wurde für die Beurteilung der ökonomischen Bonität das UmweltBank-eigene Ratingsystem durch das System der Atruvia abgelöst. Zum Stichtag 31.12.2023 sind 6 % der Kreditnehmer und damit 67 % des Kreditvolumens nach diesem neuen System bewertet. Dieses neue System differenziert die Bonität in 25 Ratingklassen, jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Die Ermittlung erfolgt methodisch mit Einsatz der Ratingverfahren VR-Rating Privatkunden, VR-Rating Firmenkunden / Großunternehmen, VR-Rating Immo und VR-Rating Erneuerbare Energien. Kredite werden in der Regel besichert. Die Arten der akzeptierten Sicherheiten, Bewertungsverfahren und die Bewertungsgrundlagen sind in den internen Organisationsrichtlinien festgelegt. Im Rahmen der fortlaufenden Kreditüberwachung werden regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten überprüft. Darüber hinaus verfügt die UmweltBank über ein Risikofrüherkennungssystem. Hierzu wird die Kontoführung der Kreditnehmer laufend überwacht. So werden täglich für alle Engagements vom IT-System Überziehungslisten erstellt, die von den zuständigen Kundenbetreuern geprüft und bearbeitet werden. Hierdurch sollen sich abzeichnende Risiken frühzeitig aufgezeigt sowie geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Im Fall einer erforderlichen Risikovorsorge wird eine Wertberichtigung auf den Blankoanteil des Kredits gebildet. Die Ermittlung des Blankoanteils erfolgt, in dem von der Kreditinanspruchnahme die Summe der Sicherungswerte aller haftenden Sicherheiten abzuziehen ist. Zur Ermittlung des aktuellen Sicherheitenwertes der Sicherheit sind die Wertermittlungsansätze zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird regelmäßig eine Messung des Ratingmigrations- und Adressenausfallrisikos für Kundenkredite mittels einer Monte-Carlo-Simulation in Kombination mit einem Value-at-Risk Ansatz auf Basis der Methode Credit-Portfolio-View durchgeführt. Als Ausfallereignis werden neben der Bildung von EWBs gemäß der aufsichtsrechtlichen Ausfalldefinition auch weitere Ereignisse (beispielsweise ein Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen) einbezogen, weiterhin werden für jede simulierte Ratingmigration die barwertigen Auswirkungen in die Berechnung einbezogen. Daneben wird das Kreditrisiko bei Kapitalanlagen und bei Beteiligungen berücksichtigt. Dieses wird unterteilt in Ratingmigrations-, Adressenausfall- und Bonitätsrisiko von Positionen mit einem zusätzlichen externen Rating (z. B. Pfandbriefe oder Termingelder bei anderen Kreditinstituten) und in Ratingmigrations-, Adressenausfall- und Bonitätsrisiko von Positionen ohne externes Rating (z. B. Beteiligungen). Als externe Ratingagenturen werden S&P, Moody's und Fitch genutzt. Die Messung des Risikos aus Beteiligungen an Immobilien- und Energieerzeugungsprojekten erfolgt durch die Integration der kreditsubstituierenden Beteiligungen in das barwertige Kreditportfoliomodell. Beteiligungen der Tochter UPG werden im Sinne einer Durchschau abgebildet. Für jeden Emittenten wird ein separates Limit vergeben. Die Einhaltung der Limite wird täglich durch eine vom Handel unabhängige Stelle überwacht. Das Ratingmigrations- und Adressenausfallrisiko von Wertpapieren und Forderungen an Banken mit externem Rating wird über ein Simulationsverfahren nach der Methode "Credit Metrics" simuliert. Hierbei werden die Wertänderungen durch Veränderung der Bonität sowie die möglichen Wertänderungen auf Basis sich verändernder, marktweiter sowie individueller Credit-Spreads in die Simulation einbezogen. Länderrisiken werden hierbei nur in geringem Umfang eingegangen. Für die Liquiditätsreserven und Wertpapieranlagen der Bank wurden Leitplanken mit dem Ziel der Risikominimierung festgelegt. Die Anlage erfolgt in Zentralbankguthaben, fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren, Pfandbriefen, öffentlichen Anleihen oder Einlagen bei Banken. Hier wird neben der Marktgängigkeit sowie guten ökonomischen und ökologischen Bonitäten der Emittenten Wert gelegt auf die Rendite. Die Handelsaktivitäten der UmweltBank erfüllen stets die Bedingungen des Artikel 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang. Der regelmäßig erstellte Kreditrisikobericht stellt das gesamte Kreditportfolio der UmweltBank nach Kundengruppen, Ratingklassen, Branchen und Größenkonzentrationen dar. Ausgewertet wird dabei sowohl das Kreditvolumen als auch die Anzahl der Engagements. Beachtenswerte Engagements (z. B. Großkredite, Beteiligungen, anmerkungsbedürftige Kredite oder (teil)wertberichtigte Fälle) werden dargestellt ebenso wie die Verteilung der ökologischen Bonitäten der vergebenen Kredite. Zudem erfolgt eine separate Darstellung der Wertpapieranlagen. Der Kreditrisikobericht wird der Geschäftsleitung vorgelegt. Auch der Aufsichtsrat erhält zu jeder Sitzung Informationen über die Risikosituation in schriftlicher und mündlicher Form. MarktpreisrisikenDas Marktpreisrisiko ist definiert als das Risiko einer Änderung von Kurswerten bzw. Marktzinsen. Grundlage für die Steuerung des Marktpreisrisikos bildet die Marktpreis- und Zinsänderungsrisikostrategie als Teil der Geschäfts- und Risikostrategie. In der UmweltBank bestehen Marktpreisrisiken insbesondere in Form von Zinsänderungsrisiken. Zinsänderungsrisiken umfassen in der normativen Perspektive zinsinduzierte Kursänderungsrisiken sowie Schwankungen des Zinsüberschusses, in der ökonomischen Perspektive Schwankungen des Barwerts sämtlicher zinstragender Geschäfte der Bank. Ferner besteht ein überschaubarer Bestand an Aktien- und Währungspositionen, welche folglich entsprechende Kursrisiken mit sich bringen. Rohstoff- und sonstige Preisrisiken bestehen in der UmweltBank nicht. Die Bank verfolgt im Bereich der Wertpapieranlagen eine "Buy-and-Hold-Strategie". Daher werden für Wertpapiere des Anlagevermögens keine Marktliquiditätsrisiken gemessen. Die Tagesübersicht der Wertpapieranlagen, basierend auf Schlusskursen des Vortags, gibt Auskunft über die aktuelle Entwicklung und die daraus resultierenden stillen Reserven bzw. potenziellen Abschreibungen. Das Zinsänderungsrisiko besteht grundsätzlich darin, dass bei sich ändernden Marktzinsen Barwertverluste der Wertpapiere und des Gesamtbank-Zinsänderungsrisiko-Cashflows ergeben, und höhere Zinsaufwendungen entstehen können, denen keine entsprechend gestiegenen Zinserträge gegenüberstehen, da die Zinssätze für die Aktiva aufgrund der Festzinsbindungen nur zum Teil angehoben werden können. Die unterschiedlichen Festzinsbindungen entstehen vor allem auf Grund der unterschiedlichen Kundeninteressen im Geldanlage- und Kreditbereich. Die UmweltBank betreibt daher klassische Fristentransformation, um den Kundenanforderungen gerecht zu werden. Für die Ermittlung der Risikobelastung aus Marktpreisrisiken für die Risikotragfähigkeitsrechnung wird im regelmäßigen Risikobericht auch das barwertige Zinsänderungsrisiko der UmweltBank ermittelt (gern. Rundschreiben ,,06/2019(BA) - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch"). Grundlage für die Simulation sind historische Zinsentwicklungen, die insb. durch den Einbezug des erheblichen Zinsanstiegs in den Jahren 2022 und 2023 zu nennenswerten Risikowerten führen. Zusätzlich werden sechs von der BaFin vorgegebene Szenarien betrachtet. Das Szenario mit dem höchsten Risikowert ist zum Stichtag 31.12.2023 das Szenario "Zinsschock +200 Basispunkte". Zum Stichtag 31. Dezember 2023 stellt sich die barwertige Risikobetrachtung, welche mit einem regulatorisch vorgegebenen Szenario-Set versehen ist, wie folgt dar:
Aufgrund von Währungspositionen in geringem Umfang besteht auch ein Währungsrisiko. Das Währungsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Wert einer Position auf Veränderungen von Devisen-Wechselkurse reagiert und die Veränderungen der Wechselkurse zu einer Wertminderung der Position führen können. Anhand der historischen Entwicklung von Wechselkursen wird mittels eines Value at Risk-Ansatzes zu einem Konfidenzniveau von 99,9% eine mögliche Wertschwankung ermittelt und mit dem aktuellen Marktwert multipliziert. Aktienrisiken werden ähnlich wie die Risiken aus Währungspositionen kalkuliert und im Rahmen der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit einem Limit als Teil der Marktpreisrisiken gegenübergestellt. Das Immobilienrisiko für bankeigene Immobilien (UmweltHaus und UmweltQuartier) beschreibt das Risiko, dass sich im Fall einer veränderten Marktlage ein Bewertungsbedarf ergeben kann. Das Risiko wird auf Basis der Schwankungen ausgewählter Immobilienindizes abgeleitet. LiquiditätsrisikenIm Rahmen des Liquiditätsrisikos unterscheidet die UmweltBank zwischen dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das durch das Liquiditätsdeckungspotenzial gedeckt wird, und dem Refinanzierungskostenrisiko, welches in der Risikotragfähigkeitsrechnung durch die Risikodeckungsmasse gedeckt wird. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird quartalsweise anhand von Liquiditätsablaufbilanzen mehrerer Risiko-Szenarien ermittelt, indem überprüft wird, ob der strategische Überlebenshorizont eingehalten werden kann. Basis der Risiko-Szenarien bildet die Liquiditätsplanung mit einem Zeithorizont von fünf Jahren, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet wird und somit die erwarteten Cashflows darstellt. Für die Risiko-Ermittlung wird der kumulierte Netto-Cashflow dem vorhandenen Liquiditätsdeckungspotenzial gegenübergestellt und somit die Zahlungsfähigkeit der Bank überprüft. Das Refinanzierungskostenrisiko, welches über das Risikodeckungspotenzial gedeckt wird, wird übereinen Spreadaufschlag auf den Liquiditätscashflow barwertig berechnet. Für das Liquiditätsmanagement unterhielt die UmweltBank zum 31. Dezember 2023 Guthaben bei der Deutschen Bundesbank sowie besonders liquide Pfandbriefe und Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten oder Banken. Wesentliche Refinanzierungsquellen der Bank sind das Einlagengeschäft und die Refinanzierung über Förderbanken, insbesondere KfW und Landwirtschaftliche Rentenbank. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 stellt sich die Liquiditätssituation wie folgt dar:
Die Risikomessung der Liquiditätsrisiken ist eng mit der Mittelfristplanung verzahnt und stellt somit den seitens der MaRisk geforderten Refinanzierungsplan dar. Operationelle RisikenDie UmweltBank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Strategisches Ziel ist die Begrenzung der operationellen Risiken und der mit ihnen einhergehenden Schäden auf ein akzeptables Restrisiko, sofern die dafür erforderlichen Maßnahmen unter Kosten- / Nutzenaspekten ökonomisch gerechtfertigt sind. Operationelle Risiken bestehen für die UmweltBank hauptsächlich in der Informationstechnologie (IT), in politischen, gesetzlichen oder regulatorischen Entwicklungen für den Bankensektor, in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie durch den Verlust von Mitarbeitenden mit besonderen Kenntnissen oder Erfahrungen. Operationelle Schäden werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. Dies ermöglicht eine nachträgliche Auswertung aller operationellen Schäden eines Kalenderjahres und ggf. die Einrichtung präventiver Maßnahmen. Schäden ab dem Schwellenwert von 50.000 Euro werden bei Erfassung in der Datenbank automatisch ad hoc an den Vorstand gemeldet. Rechtliche Risiken werden sowohl durch die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten wie Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftsprüfern bzw. Verbänden eingeschränkt als auch durch sorgfältige Auswahl von Geschäftspartnern und Projekten. Die Kunden werden ausführlich über potenzielle Risiken von z. B. Wertpapiergeschäften aufgeklärt. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden laufend auf ihre Marktüblichkeit hin überprüft. Im IT-Bereich besteht durch die Anbindung an ein externes Rechenzentrum mit einer Backup-Lösung für das Kernbanksystem ein hohes Maß an Sicherheit. Nichtsdestotrotz besteht ein gewisses Risiko, dass aufgrund eines Ausfalls, fehlerhaft umgesetzter Funktionalitäten oder nicht ausreichender Sicherheitsmaßnahmen Schäden entstehen. In der IT-Abteilung findet eine enge Dienstleistersteuerung und -kontrolle statt, was die Risiken minimiert. Die Weiterentwicklung des Kernbanksystems aufgrund gesetzlicher Veränderungen übernimmt der Dienstleister. Im Rahmen einer jährlich stattfindenden strukturierten Selbsteinschätzung erstellt die Bank eine Risikolandkarte. Durch Abteilungs- und Stabsstellenleitungen und weitere zentrale Stellen werden prospektiv Gefährdungseinschätzungen anhand denkbarer Konstellationen mit einem operationellen Risiko erhoben. Daraus lassen sich wesentliche operationelle Risikotreiber und ggf. Minderungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen ableiten. Zusätzlich werden pro Fall eine Eintrittswahrscheinlichkeit und eine mögliche Schadenshöhe erhoben. Aus der Menge an möglichen Fällen wird der Risikowert durch eine Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Sonstige RisikenIm Bereich der sonstigen Risiken wurden das Ertragsrisiko und das Kostenrisiko als wesentliche Risiken identifiziert. Die Überwachung dieser (Planabweichungs-) Risiken erfolgt im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung über den Controllingbericht und im Rahmen von Stresstests. RisikokonzentrationenÜberlegungen zu Risikokonzentrationen und Ertragskonzentrationen sind in der Risikoinventur der Bank niedergelegt. Die Bank erkennt aufgrund ihrer Refinanzierungsstruktur keine Risikokonzentrationen bei der Mittelbeschaffung. Größter Kreditgeber ist die Förderbank KfW, die projektbezogen und fristenkongruent refinanziert. Die Einlagen der Kunden weisen eine hohe Granularität auf. Im Kreditgeschäft wird durch Einhaltung der aufsichtlichen Großkreditgrenzen sowie der zusätzlichen internen Branchenlimitierungen Risikokonzentrationen vorgebeugt. Bei den Eigenanlagen wird täglich die Fälligkeitsstruktur überwacht. Es besteht eine Ertragskonzentration hinsichtlich des Zinsergebnisses. Die Ertragsrisikokonzentrationen erachten wir gemäß Risikoinventur nicht als wesentlich. Weitere Intra-Risikokonzentrationen hinsichtlich finanzierter Geschäftsmodelle, gehaltener Emittenten, Laufzeiten oder Ratingklassen wurden im Rahmen der Risikoinventur detailliert analysiert und als nicht wesentlich eingestuft. Inter-Risikokonzentrationen wurden anhand der Abhängigkeit der Risikoarten zu den gleichen Risikotreibern analysiert und als nicht wesentlich eingestuft. Ergebnis der RisikotragfähigkeitsanalyseZum Stichtag 31. Dezember 2023 stellen sich die Risiken und Limite in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit wie folgt dar:
Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage der BankDie Risikosituation der UmweltBank hat sich im Jahr 2023 nicht signifikant verändert. Die Risikotragfähigkeit der Bank war jederzeit gegeben. Durch die Anbindung an die Atruvia wurden die Risikomodelle der parcIT erstmals zum Stichtag 31.12.2023 eingesetzt und auf dieser Basis die Risikotragfähigkeit im Controllingbericht ermittelt. 4 PrognoseberichtGesamtwirtschaftliche ErwartungenDer Konzern wird maßgeblich von den bankgeschäftlichen Aktivitäten der UmweltBank dominiert, die folgenden Aussagen zur Bank gelten daher ebenso für den Konzern. Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft ist Mitte 2024 weiterhin getrübt. So leidet die exportorientierte Wirtschaft auch weiterhin unter der schwachen Weltkonjunktur. Gleichzeitig steht die energieintensive Industrie, die einen vergleichsweise hohen Anteil der Wirtschaft ausmacht, aufgrund der hohen Energiepreise unter Druck. Nicht zuletzt dürfte die Haushaltskrise aus dem Vorjahr ihre Auswirkungen im Jahr 2024 zeigen, denn die Bundesregierung ist auf einen Sparkurs eingeschwenkt. Unterdessen dauert der Krieg in der Ukraine an und ein Ende ist nicht absehbar. Daneben hat sich Ende 2023 mit dem Krieg im Gaza-Streifen ein weiterer Krisenherd entwickelt, der jederzeit noch weiter eskalieren und weitere Akteure miteinbeziehen könnte. Auch das Jahr 2024 wird von multiplen Krisen gekennzeichnet sein, wodurch eine seriöse Prognose über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht möglich ist. Das zeigt sich auch an den weit auseinander gehenden Konjunkturprognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute. Die Schätzungen zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts reichen derzeit von -0,5 % bis 1,3 % (Stand: 24. April 2024). Das ifo-lnstitut prognostizierte zuletzt für 2024 (Stand: 6. März 2024) einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 %. Die Münchener betonen einerseits, dass die Weichen für eine Erholung der deutschen Wirtschaft gestellt sind. Andererseits ist die Stimmung bei privaten Haushalten und Unternehmen weiterhin schlecht. So dürfte sich die Konjunktur nur mit einem niedrigen Tempo erholen. Bremsend wirkt zudem der deutlich reduzierte Bundeshaushalt, bei dem nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rund 20 Mrd. Euro eingespart werden mussten. Das bedeutet höhere Belastungen und weniger Entlastungen für private Haushalte und Unternehmen. Weiterhin erwarten die Ökonomen, dass die Inflation im Jahr 2024 deutlich zurückgehen wird. Für Deutschland rechnen die Münchner mit einer Inflationsrate von 3,4 %, nach 5,9 % im Vorjahr. Währenddessen wird die Arbeitslosenquote für das Jahr 2024 auf 5,9 % (2023: 5,7 %) geschätzt, womit sie weiterhin auf niedrigem Niveau verharrt. Branchenspezifische RahmenbedingungenDie Bankenbranche in Deutschland zeigt sich trotz der multiplen globalen Krisen weiterhin widerstandsfähig. Bereits seit geraumer Zeit steht der Sektor unter Druck, durch harten Wettbewerb, Investitionen in die Digitalisierung, gestiegene Kosten der Regulierung und erhöhte Kreditausfallrisiken. Auch die Niedrigzinsphase belastete lange Zeit die Ergebnisse der Banken. Die lang erhoffte Zinswende der EZB entpuppte sich jedoch als zweischneidiges Schwert. Einerseits konnten viele Institute im vergangenen Jahr einen deutlich gestiegenen Zinsüberschuss vermelden. Andererseits erforderten Tempo und Höhe der Zinsanhebungen zum Teil deutliche Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Wertpapiere im Bestand. Daneben erhöhen die Rahmenbedingungen die Kreditausfallrisiken. Die hohe Inflation vermindert die Kaufkraft der Verbraucher und damit auch deren Fähigkeit, bestehende Darlehen zu tilgen. Daneben führten hohe Finanzierungskosten und Baupreise bereits in den Vorjahren zu einem Einbruch bei der Nachfrage nach Baufinanzierungen. Für 2024 erwarten Experten keine schnelle Besserung. Auch Unternehmen leiden unter den herausfordernden Rahmenbedingungen - von hohen Energiepreisen über gestiegene Finanzierungskosten bis zum Fachkräftemangel. Dies betrifft nicht nur kleinere Betriebe, sondern immer stärker auch mittlere und große Unternehmen. Im Jahr 2023 verzeichnete Creditreform einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen um 23,5 Prozent auf 18.100 Fälle (2022: 14.660 Fälle). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen verharrte unterdessen auf dem Niveau des Vorjahres. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor durch eine hohe Beschäftigung gekennzeichnet. Zudem konnten 2023 viele beachtliche Tarifabschlüsse beobachtet werden, wodurch die Kaufkraft trotz hoher Inflation weitgehend beibehalten werden sollte. Für 2024 rechnen Experten mit steigenden Insolvenzzahlen, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Nachdem die EZB 2022 die Zinswende eingeleitet und seitdem mit zehn Schritten den Leitzins auf 4,5 % angehoben hat, beschlossen die Währungshüter am 6. Juni 2024 eine erste Zinssenkung um 25 Basispunkte. Der EZB-Rat lies dabei den weiteren Pfad offen und betonte, dass dieser auch in Zukunft von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu Sitzung erfolgen werde. Die multiplen Krisen, die auf Deutschland einwirken, erschweren weiterhin eine verlässliche Prognose der Entwicklung von Immobilien- und Grundstückspreisen. Die Herausforderungen der Vorjahre - Fachkräftemangel, Lieferengpässe, hohe Kosten für Neubau und Modernisierung sowie gestiegene Finanzierungskosten - werden die Immobilienbranche auch 2024 prägen. Hinzu kommen der eingetrübte Konjunkturausblick sowie ein hohes Rezessionsrisiko für Deutschland. Diese Gemengelage trübt den Ausblick für Gewerbe- und Wohnimmobilien. Letztere erlebten im vergangenen Jahr einen historischen Preisverfall. Noch nie beobachtete das Kiel Institut für Weltwirtschaft einen so starken Rückgang der Preise in so kurzer Zeit für alle Wohnsegmente - Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser. Positiv hoben die Kieler hervor, dass sich die Preise im letzten Quartal 2023 leicht stabilisiert haben und die Geschwindigkeit des Verfalls abgenommen hat. Dies lässt die Chancen für eine Bodenbildung steigen. Gleichzeitig erwarten Marktbeobachter weiterhin einen Nachfrageüberhang bei Wohnraum und deutlich steigende Mieten. Durch den zurückgehenden Wohnungsbau und die wieder steigenden Bevölkerungszahlen -insbesondere durch Zuwanderung - übersteigt die Nachfrage deutlich das Angebot an Wohnraum in den Großstädten. Steigende Mieten könnten mittelfristig den Anreiz erhöhen in Neubau zu investieren. Unterstützend wirken gesunkene Finanzierungskosten, die zuletzt merkbar von den Höchstwerten des Jahres 2023 zurückgegangen waren. Durch den Fokus der UmweltBank auf ökologische sowie bezahlbare Wohnimmobilien erwartet die UmweltBank auch 2024 eine solide Nachfrage nach Finanzierungen im gewerblichen Bereich. Mit Blick auf die Demografie dürften im Immobilienbereich zukünftig die Bedürfnisse der Senioren und eine vermehrte Pflegebedürftigkeit in den Fokus rücken. Daher sieht die UmweltBank in dem seit 2020 erschlossenen Bereich der Pflegeimmobilien deutliches Wachstumspotenzial. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wird weitergehen, denn er ist politisch erwünscht. Neben einem positiven Beitrag zum Klimaschutz haben regenerative Energiequellen aus Gründen der Energiesicherheit seit Ausbruch des Ukraine-Krieges noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Mit der jüngsten EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, sowie dem "Solarpaket I" will die Bundesregierung den Ausbau massiv beschleunigen. So sollen bis 2030 neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von circa 215 Gigawatt ans Netz gehen. Das entspräche einem jährlichen Zubau von 22 Gigawatt - eine Verdreifachung im Vergleich zu 7,2 GW im Jahr 2022. Bis zum Jahr 2032 sollen zudem zwei Prozent der Fläche in Deutschland für den Ausbau der Windkraft zur Verfügung stehen -aktuell sind es 0,8 Prozent, von denen allerdings nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar sind. Darüber hinaus sollen Hemmnisse abgebaut sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Positiv sollte hier wirken, dass seit dem 29. Juli 2022 gesetzlich festgelegt ist, dass die erneuerbaren Energien im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit haben sie bei Abwägungsentscheidungen Vorrang vor anderen Interessen. Ebenso sollte die Verknappung des Stromangebots aus Atomkraft und Kohle die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien in den nächsten Jahren noch weiter verbessern. Aktuell sind große Photovoltaikanlagen ohne staatliche Förderung marktfähig. Der Ausbau der Windenergie an Land in Deutschland für 2024 wird derzeit auf über 4 Gigawatt prognostiziert, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2023 bedeuten würde. In der Branche keimt die berechtigte Hoffnung auf, dass der Zubau zukünftig wieder deutlich an Fahrt gewinnt. So wurde allein im Jahr 2023 ein Volumen von 7,5 Gigawatt neu genehmigt. Jedoch mahnt die Branche an, dass weiterhin zu hohe Hürden bei der Realisierung von Projekten existieren. Die Bundesregierung ist gefragt, ihren ambitionierten Ausbauplänen Taten folgen zu lassen - insbesondere durch die Beseitigung bestehender politischer und bürokratischer Hürden sowie der Bereitstellung von Flächen. Nur so kann das Ausbauziel der EEG-Novelle 2023 von 115 Gigawatt kumulierter Leistung für Windenergieanlagen an Land bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Der langfristige Ausblick für den Windmarkt ist auf Basis des EEG 2023 und der angestrebten Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 positiv. Die Dekarbonisierung der Industrie und die Sicherung der Versorgung kann nur mit weiterem Zubau gewährleistet werden. Für das Jahr 2024 beträgt das Ausbauziel der Bundesregierung für Photovoltaik 13 Gigawatt. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben. Das Solarpaket, das am 16.08.2023 im Bundeskabinett beschlossen wurde, ist ein zentraler Schritt, die ambitionierten Ausbauziele bis 2030 zu erreichen. Zukünftig soll es deutlich einfacher und unbürokratischer werden, Photovoltaikanlagen zu installieren. Das Ausschreibungsvolumen für EEG-geförderte Anlagen ab 1 MWp wird 2024 bis zu 9 Gigawatt betragen. Durch den Wegfall der Ausnahmeregelung, wonach 2023 Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 100 Megawatt (anstatt 20 Megawatt) an den Ausschreibungen teilnehmen konnten, wird mit einem Rekordjahr bei den förderfreien Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreement) gerechnet. Die UmweltBank sieht sich in den genannten Segmenten sehr gut aufgestellt und dürfte auch weiterhin vom steigenden Ausbau der Photovoltaik profitieren. ChancenDie Chancen für die UmweltBank resultieren aus der konsequenten Verfolgung der im Frühjahr 2024 beschlossenen neuen Unternehmensstrategie. Mit der Fokussierung auf die Kernkompetenzen der Bank - die Finanzierung von Umweltprojekten gewerblicher Kunden und das Angebot nachhaltiger Geldanlagen für Privatkunden - ist die Bank Nutznießer eines Megatrends, der auch politisch höchsten Stellenwert besitzt. Teil der Fokussierung auf die Kernkompetenzen ist auch der Abbau bisheriger strategischer Geschäftsfelder. So soll zukünftig das Beteiligungsportfolio nicht weiter aufgebaut, sondern abgebaut werden. Auf diese Weise können zukünftig Komplexitäten reduziert und weitere stille Reserven gehoben werden. Weiterhin fokussiert die UmweltBank im Privatkundengeschäft ausschließlich digital skalierbare Geschäftsbereiche, weswegen das private Baufinanzierungsgeschäft ebenfalls nicht weiter ausgebaut, sondern sukzessive abgebaut werden soll. Die Energiewende in Deutschland ist in vollem Gange. Zur Erreichung der Klimaziele werden nicht nur weiterhin Erneuerbare-Energien-Projekte realisiert, deren Ausbau soll sich nach den Plänen der Bundesregierung sogar deutlich beschleunigen. Dazu hat nicht zuletzt der Ukraine-Krieg beigetragen, durch den erneuerbare Energien aus Gründen der Energiesicherheit noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Als Ansprechpartner mit nachweisbarer Expertise in der Finanzierung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen hat die UmweltBank sehr gute Chancen, ihre Marktanteile in diesen Bereichen zu halten und mittel- bis langfristig auszubauen. Nicht zuletzt muss der Ausbau der Erneuerbaren mit der Schaffung von Speicherkapazitäten einhergehen. Dieses neue Geschäftsfeld wird die UmweltBank in den kommenden Jahren sukzessive erschließen. Bei dem ambitionierten Ziel der Bundesregierung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 spielt der Immobiliensektor eine herausragende Rolle. Neue Wohn- und Gewerbebauten werden in Deutschland immer stärker nach ökologisch-sozialen Kriterien geplant und gebaut. In den vergangenen beiden Jahren rutschte die Immobilienwirtschaft jedoch in die Krise und litt insbesondere unter den stark gestiegenen Finanzierungskosten, hohen Baupreisen und einem Mangel an Material und Fachkräften. Es folgte ein Einbruch der Neubautätigkeit. Nun mehren sich die Zeichen, dass sich die Stimmung langsam wieder dreht. So sinken die Finanzierungskosten seit Ende 2023 wieder und auch die Engpässe bei Material und Arbeitskräften scheinen sich zu verbessern. Nicht zuletzt ist insbesondere im urbanen Raum ein starker Anstieg der Mieten zu verzeichnen, wodurch der Neubau von Wohnungen für Investoren wieder attraktiver wird. In einem solchen Aufschwung-Szenario ergeben sich für die UmweltBank diverse Chancen, denn sie ist auf die Finanzierung von Immobilienprojekten mit ökologischem und sozialem Fokus spezialisiert und kann auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen. Im Privatkundengeschäft bietet die UmweltBank digitale und nachhaltige Produkte, nah an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden, an. Durch attraktive ausgestaltete Produkte, effizientes Marketing und eine komplett digitale Customer Experience sieht die Bank starke Wachstumschancen. Mit der Marke UmweltSpektrum positioniert sich die UmweltBank im wachsenden Markt für nachhaltige Fonds und erschließt damit weiteres Ertragspotential. RisikenViele Unternehmen in Deutschland leiden unter den multiplen globalen Krisen und sehen sich mit ungewissen wirtschaftlichen Aussichten konfrontiert. Besonders belastend für den Standort Deutschland wirken die hohen Energiekosten aber auch der Fachkräftemangel. Eine schlechte Wirtschaftslage kann sich insgesamt nachteilig auf die Bankenbranche auswirken. Im Immobilienbereich sind die Finanzierungen von Mietwohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und eigengenutzten Immobilien zu unterscheiden. Der überwiegende Teil der von der UmweltBank finanzierten Mietwohnimmobilien wird zu Kostenmieten unter Marktniveau vermietet. Das macht die Wohnungen auch in Krisenzeiten bezahlbarer. Allerdings kann ein erhöhtes Mietausfallrisiko nicht ausgeschlossen werden. Derzeit sehen sich zwar viele Haushalte mit gestiegenen Lebenshaltungskosten konfrontiert, zugleich befindet sich aber die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland auf Rekordhöhe. Trotz der hohen Inflation stiegen 2023 laut statistischem Bundesamt die Reallöhne um 0,1 %. Gewerbeimmobilien sind bei der UmweltBank von untergeordneter Bedeutung. Bei der Finanzierung von eigengenutzten Immobilien sollten die direkten Auswirkungen der multiplen Krisen weiterhin überschaubar bleiben. Aber mittelfristig kann eine große Wirtschaftskrise zu nennenswerten Ratenrückständen führen. Obwohl die finanzierten Immobilien in der Regel moderat beliehen sind, könnten vermehrt die Erlöse aus der Verwertung von Immobilien nicht zur Deckung der Darlehensforderungen ausreichen und somit über höhere Kreditausfälle als bisher üblich auch auf die UmweltBank durchschlagen. Die Neugeschäftsrisiken liegen insbesondere in einer anhaltenden Krise der Immobilienwirtschaft begründet. Nach wie vor bremsen die stark gestiegenen Zinsen in Kombination mit hohen Baupreisen die Neubautätigkeit. Darüber hinaus sind Materialengpässe und der Fachkräftemangel belastende Faktoren. Aber auch politische Entscheidungen, wie der abrupte Stopp von KfW-Förderungen im Jahr 2022, sorgen für Verunsicherung am Wohnungsmarkt. Ebenso haben strengere Anforderungen bei den KfW-Förderprogrammen das Potenzial das Neugeschäft zu bremsen. Darüber hinaus bestehen Immobilienrisiken im mittelbaren oder unmittelbaren Eigenbestand, bei denen sich im Fall einer veränderten Marktlage ein Bewertungsbedarf ergeben kann. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird politisch massiv gefordert und gefördert. Ein Risiko sowohl für den Kreditbestand als auch das Neugeschäft der UmweltBank besteht in politischen Änderungen am Förderregime. Insbesondere würde sich eine rückwirkende Verringerung oder gänzliche Abschaffung der Einspeisevergütungsgarantie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) negativ auf den Bestand auswirken. Daneben dürfte der daraus resultierende Vertrauensverlust massive negative Auswirkungen auf die zukünftige Investitionsbereitschaft in derartige Projekte haben, was sich wiederum auf das Neugeschäft der UmweltBank auswirken würde. Zum aktuellen Zeitpunkt erscheint dieses Risiko allerdings als gering, in Anbetracht der ambitionierten Ausbauziele der Bundesregierung. Im Neugeschäft ergeben sich darüber hinaus Risiken aus Faktoren, die den Ausbau der erneuerbaren Energien zukünftig beschränken könnten. Zu nennen ist hier einerseits die Netzinfrastruktur, die im Gleichschritt ausgebaut werden muss. Andererseits könnten unterbrochene Lieferketten sowie prinzipiell die Abhängigkeit von Rohstoffen, Technologien und Produkten aus dem Ausland restriktiv wirken. Risiken bestehen weiterhin in der Entwicklung der Zinsstruktur, zu der mögliche Szenarien berechnet werden. Die EZB hat 2022 die Zinswende eingeleitet und bis Ende 2023 den Leitzins von 0 % auf 4,5 % erhöht. Kurzfristig belastet der schnelle und starke Anstieg des Zinsniveaus das Zinsergebnis. Denn im Kreditgeschäft trifft ein hoher Bestand an Darlehen mit langfristiger Zinsbindung zu niedrigen Zinssätzen auf Spareinlagen mit überwiegend kurzer Bindung und flexiblen Zinssätzen. Mittel- bis langfristig sollte der Zinsüberschuss profitieren, denn neue Darlehen und Prolongationen kann die UmweltBank aktuell zu deutlich höheren Zinssätzen vergeben als vor der Zinswende. Daneben können im Treasury deutlich attraktiver verzinste Anlagen getätigt werden. Sollte das Zinsniveau erneut schnell und stark steigen, könnte das Zinsergebnis der Bank jedoch weiter belastet werden. Zuletzt (6. Juni 2024) beschloss die EZB hingegen eine Zinssenkung um 25 Basispunkte. Marktbeobachter rechnen mit weiteren Senkungen in 2024. Die Liquidität der Bank bewegt sich derzeit im üblichen Rahmen. Ein stark steigender Liquiditätsbedarf könnte den Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren erforderlich machen, die angesichts gesunkener Kurse nur mit Verlust veräußerbar wären. Zukünftige Vermögens-, Finanz- und ErtragslageGrundsätzlich gilt: Jede vom Vorstand aufgestellte Prognose zur zukünftigen Entwicklung der UmweltBank stellt eine Einschätzung auf Basis der zum Zeitpunkt der Aufstellung zur Verfügung stehenden Informationen dar. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder sich die Risiken und Chancen in anderer Weise konkretisieren, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen wesentlich abweichen. Die UmweltBank befindet sich inmitten eines Transformationsprozesses und beabsichtigt eine strategische Neuausrichtung. Zukünftig wird eine Fokussierung auf die Kerngeschäftsfelder angestrebt. Insbesondere wird das Passivgeschäft deutlich ausgebaut, um das erhebliche Wachstumspotential hinsichtlich Kundenzahl und Einlagen zu nutzen. Auf der Finanzierungsseite soll die langjährige und umfangreiche Erfahrung im Projektgeschäft für weiteres Wachstum genutzt werden, gerade im stark wachsenden Segment der Erneuerbaren Energien. Das Neugeschäft mit Verbraucherkrediten wird eingestellt und das Beteiligungsgeschäft sukzessive abgebaut. Das Geschäftsvolumen der UmweltBank-Gruppe wird zum Ende des Geschäftsjahrs 2024 bei rund 7,0 Mrd. Euro erwartet. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2023: 6,4 Mrd. Euro) resultiert insbesondere aus einem starken geplanten Wachstum im Privatkundengeschäft. So strebt der Konzern einen deutlichen Anstieg der Kundeneinlagen an und rechnet für 2024 mit rund 27.000 neuen Kundinnen und Kunden. Für das laufende Geschäftsjahr wird mit der Vergabe neu ausgereichter Umweltkredite in Höhe von mindestens 250 Mio. Euro gerechnet, eingeschränkt nur aufgrund der aktuell erhöhten Eigenmittelanforderungen. Das dem Geschäftsmodell der UmweltBank-Gruppe inhärente verzögerte Profitieren von der Zinswende wird sich auch in 2024 noch auswirken. Der Zinsüberschuss dürfte dennoch 2024 leicht sinken, aufgrund des voraussichtlich höheren Fremdfinanzierungsanteils bei den konsolidierten Gesellschaften. Beim Finanzergebnis wird ein höherer laufender Ergebnisbeitrag aus Beteiligungen erwartet, der im Wesentlichen aus dem Verkauf von Immobilien auf Ebene der Beteiligungen resultiert. Beim Bewertungsergebnis und der Risikovorsorge wird ein negatives Ergebnis erwartet. Im Wertpapiergeschäft sollen steigende Vertriebstätigkeiten bei den eigenen Fonds sowie der Ausbau des Emissionsgeschäfts einen substanziellen Beitrag zum Provisionsergebnis leisten. Das Provisions- und Handelsergebnis wird aufgrund niedrigerer Provisionen im Kreditgeschäft dennoch unter Vorjahresniveau erwartet. Das sonstige Ergebnis wird leicht unter dem Vorjahr erwartet. Nach dem deutlichen Wachstum in den vergangenen Jahren, soll der Personalaufwand 2024 weiter steigen. Die Verwaltungsaufwendungen werden noch einmal merkbar wachsen. Wie geplant fallen nachgelagerte Kosten aus der Migration des Kernbanksystems in Höhe von 4 Mio. Euro an. Daneben investiert die Bank noch einmal deutlich in effiziente und digitale Prozesse sowie eine optimierte organisatorische Aufstellung, aber auch verstärkt in das Marketing. Unter dem Strich erwartet der Vorstand der Bank für das laufende Geschäftsjahr 2024 ein voraussichtliches Konzern-Vorsteuerergebnis zwischen minus 8 und minus12 Millionen Euro. Die Bank verfügt über signifikante Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 142 Millionen Euro, deren anteilige Auflösung geplant ist, um einen positiven Konzernjahresüberschuss 2024 darzustellen. Der Vorstand erwartet, dass die strategische Neuausrichtung zu einer deutlich positiven Geschäftsentwicklung ab 2025 führen wird. Zur Stärkung des Kernkapitals prüft der Vorstand regelmäßig weitere Optionen, sei es durch eine Kapitalerhöhung oder durch die Ausgabe von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals.
Nürnberg, den 16. August 2024 UmweltBank AG, Nürnberg Der Vorstand Goran Bašić, Mitglied des Vorstands Dietmar von Blücher, Sprecher des Vorstands Heike Schmitz, Mitglied des Vorstands UmweltBank AG
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
1) Sachverhalte und Problemstellung
2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3) Verweis auf weitergehende Informationen
1)
Die UmweltBank AG gewährt Kredite an gewerbliche Kunden im Bereich der Projektfinanzierung (insbesondere Solar- und Windkraftanlagen sowie Immobilien) und an Privatkunden (insbesondere Immobilienfinanzierungen), vorwiegend in Deutschland. Die Forderungen an Kunden sind mit Mio. EUR 3.353,6 (Vj. Mio. EUR 3.139,0) der größte Bilanzposten der Bank. Die Kreditvergabe erfolgt nach einem festgelegten Ratingverfahren. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Forderungen an Kunden sehen eine Bewertung zum Nominalwert und eine Berücksichtigung der Risiken durch Abschreibungen und Wertberichtigungen vor. Es werden hierzu mit Zwischenstufen - Risikoklassen gebildet, die sich zusammengefasst folgenden aufsichtsrechtlichen Klassifizierungen zuordnen lassen: Kredite ohne erkennbare Risiken, Kredite mit erhöhten latenten Risiken sowie ausfallgefährdete Kredite. Für ausfallgefährdete Kredite werden Einzelwertberichtigungen gebildet, indem eine vollständige Wertberichtigung des Blankoanteils, also der Differenz zwischen der Inanspruchnahme bzw. höheren Zusage eines Kredites und dem Deckungswert der Sicherheiten, erfolgt. Der Deckungswert der Sicherheiten wird nach von der Bank festgelegten Bewertungsverfahren gebildet. Innerhalb der Bewertungsverfahren dominiert das Ertragswertverfahren. Bei den insbesondere finanzierten Photovoltaik- oder Windkraftanlagen erfolgt die Bewertung unter Berücksichtigung der jeweiligen Restlaufzeit auf Basis der EEG-Förderung oder einer zugrundeliegenden vertraglichen Strompreisvereinbarung. Die Bank diskontiert hierbei die prognostizierten Cashflows aus dem jeweiligen Projekt (überwiegend auf Basis von Gutachten). Bei den Verfahren zur Bewertung der Sicherheiten bestehen im Hinblick auf die zugrundeliegenden Sachverhalte und Bewertungsparameter zulässigerweise Ermessenspielräume. Zusammen mit der Höhe dieses Bilanzpostens können sich aus den Einzelwertberichtigungen wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Bank ergeben, so dass es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt handelt.
2)
Bei unserer Prüfung der Werthaltigkeit der Kundenforderungen haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:
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Analyse der Entwicklung des Kreditportfolios und der adressenausfallbezogenen Risiken des Kreditportfolios, |
| ― |
Beurteilung der für die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen im Kreditgeschäft relevanten Methoden und Organisationsanweisungen, |
| ― |
Beurteilung des Aufbaus und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in Bezug auf die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen im Kreditgeschäft, einschließlich der relevanten IT-Systeme, anhand der entsprechenden schriftlich fixierten Ordnung, Befragungen und Einsicht in die Kontrolldokumentation, |
| ― |
Prüfung der Werthaltigkeit von Kreditengagements anhand einer nach risikoorientierten Kriterien bewusst getroffenen Auswahl aus der Grundgesamtheit der Kundenforderungen sowie |
| ― |
Abstimmung der gebildeten Einzelwertberichtigungen mit den im Rechnungslegungssystem erfassten Informationen. |
Die von der Geschäftsleitung gebildeten Einzelwertberichtigungen sind nachvollziehbar und liegen im Rahmen unserer Erwartungen.
3)
Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Forderungen im Anhang sind unter dem Abschnitt II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie im Lagebericht unter dem Abschnitt enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigung) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der UmweltBank AG, Nürnberg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 3. Mai 2024 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 15. August 2024 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderungen der "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere", "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere", "Forderungen an Kunden", "Erträge aus der Zuschreibung zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft", "Fonds für allgemeine Bankrisiken", "Erträge aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken", "Aktive latente Steuern" und "Steuern vom Einkommen und Ertrag - darunter latente Steuern" bezog. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Anhang sowie im geänderten Lagebericht wird verwiesen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Harald Melchior-Becker.
Nürnberg, 3. Mai 2024
Begrenzt auf die im Hinweis zur Nachtragsprüfung genannten Änderungen:
Nürnberg, 15. August 2024
Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Fischer, Wirtschaftsprüfer
Melchior-Becker, Wirtschaftsprüfer
Aktivseite
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Barreserve | |||||
| a) Kassenbestand | 0,00 | 0 | |||
| b) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 116.294.842,47 | 332.806 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank | 116.294.842,47 | (332.806) | |||
| c) Guthaben bei Postgiroämtern | 0,00 | 116.294.842,47 | 0 | ||
| 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind | |||||
| a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen | 0,00 | 0 | |||
| darunter: bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbar | 0,00 | (0) | |||
| b) Wechsel | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | |||||
| a) täglich fällig | 10.532.865,66 | 2.890 | |||
| b) andere Forderungen | 0,00 | 10.532.865,66 | 0 | ||
| 4. Forderungen an Kunden | 3.356.646.093,01 | 3.139.025 | |||
| darunter: | |||||
| durch Grundpfandrechte gesichert | 533.450.546,90 | (0) | |||
| Kommunalkredite | 3.529.114,32 | (0) | |||
| 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | |||||
| a) Geldmarktpapiere | |||||
| aa) von öffentlichen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| ab) von anderen Emittenten | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| b) Anleihen und Schuldverschreibungen | |||||
| ba) von öffentlichen Emittenten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 0,00 | (0) | |||
| bb) von anderen Emittenten | 2.023.041.539,69 | 2.023.041.539,69 | 2.365.307 | ||
| darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank | 1.636.590.887,47 | (0) | |||
| c) eigene Schuldverschreibungen | 0,00 | 2.023.041.539,69 | 0 | ||
| Nennbetrag | 0,00 | (0) | |||
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 21.334.795,17 | 21.542 | |||
| 6a. Handelsbestand | 5.572.102,74 | 10.471 | |||
| 7. Beteiligungen | 16.358.107,88 | 16.926 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 7.577.896,62 | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | 18.701.190,94 | 18.841 | |||
| darunter: | |||||
| an Kreditinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Finanzdienstleistungsinstituten | 0,00 | (0) | |||
| an Wertpapierinstituten | 0,00 | (0) | |||
| 9. Treuhandvermögen | 0,00 | 0 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 0,00 | (0) | |||
| 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand | 0,00 | 0 | |||
| einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch | |||||
| 11. Immaterielle Anlagewerte | |||||
| a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 0 | |||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 123.885,00 | 283 | |||
| c) Geschäfts- oder Firmenwert | 0,00 | 0 | |||
| d) geleistete Anzahlungen | 678.399,35 | 802.284,85 | 312 | ||
| 12. Sachanlagen | 85.818.879,33 | 58.342 | |||
| 13. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital | 0,00 | 0 | |||
| 14. Sonstige Vermögensgegenstände | 27.033.869,28 | 10.043 | |||
| 15. Rechnungsabgrenzungsposten | 121.712,35 | 323 | |||
| 16. Aktive latente Steuern | 5.879.416,49 | 3.503 | |||
| Summe der Aktiva | 5.688.137.699,86 | 5.980.615 | |||
|
Passivseite |
|||||
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||||
| a) täglich fällig | 7.046.212,49 | 53 | |||
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 2.271.915.696,52 | 2.278.961.909,01 | 2.247.652 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||||
| a) Spareinlagen | |||||
| aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten | 638.074.383,04 | 576.466 | |||
| ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten | 4.877.171,99 | 642.951.555,03 | 233.467 | ||
| b) andere Verbindlichkeiten | |||||
| ba) täglich fällig | 1.772.608.419,46 | 2.172.885 | |||
| bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 438.759.543,90 | 2.211.367.963,36 | 2.854.319.518,39 | 193.577 | |
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | |||||
| a) begebene Schuldverschreibungen | 0,00 | 0 | |||
| b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| darunter: | |||||
| Geldmarktpapiere | 0,00 | (0) | |||
| eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf | 0,00 | (0) | |||
| 3a. Handelsbestand | 0,00 | 0 | |||
| 4. Treuhandverbindlichkeiten | 0,00 | 0 | |||
| darunter: Treuhandkredite | 0,00 | (0) | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 12.260.532,30 | 5.208 | |||
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | 370.812,41 | 507 | |||
| 6a. Passive latente Steuern | 0,00 | 0 | |||
| 7. Rückstellungen | |||||
| a) Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen | 0,00 | 0 | |||
| b) Steuerrückstellungen | 754.603,30 | 2.160 | |||
| c) andere Rückstellungen | 17.049.292,97 | 17.803.896,27 | 13.954 | ||
| 8. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 9. Nachrangige Verbindlichkeiten | 88.821.170,43 | 87.905 | |||
| 10. Genussrechtskapital | 44.831.840,13 | 44.132 | |||
| darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig | 0,00 | (0) | |||
| 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 141.622.563,71 | 146.150 | |||
| darunter: Sonderposten | 965.480,49 | (931) | |||
| nach § 340e Abs. 4 HGB | |||||
| 12. Eigenkapital | |||||
| a) Eingefordertes Kapital | |||||
| Gezeichnetes Kapital | 36.058.412,00 | 0 | |||
| abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen | 0,00 | 0 | |||
| abzüglich eigene Aktien oder Anteile | 11.221,00 | 36.047.191,00 | 35.663 | ||
| b) Kapitalrücklage | 108.673.829,58 | 105.278 | |||
| c) Gewinnrücklagen | |||||
| ca) gesetzliche Rücklage | 26,20 | 0 | |||
| cb) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | 0,00 | 0 | |||
| cd) andere Gewinnrücklagen | 103.738.449,76 | 103.738.475,96 | 103.048 | ||
| d) Bilanzgewinn | 685.960,67 | 249.145.457,21 | 12.511 | ||
| Summe der Passiva | 5.688.137.699,86 | 5.980.615 | |||
| 1. Eventualverbindlichkeiten | |||||
| a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln | 0,00 | 0 | |||
| b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen | 84.103.891,86 | 86.177 | |||
| c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | 0,00 | 84.103.891,86 | 0 | ||
| 2. Andere Verpflichtungen | |||||
| a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften | 0,00 | 0 | |||
| b) Platzierungs- u. Übernahmeverpflichtungen | 0,00 | 0 | |||
| c) Unwiderrufliche Kreditzusagen | 346.800.525,73 | 346.800.525,73 | 535.302 | ||
| darunter: Lieferverpflichtungen aus zinsbezogenen Termingeschäften | 0,00 | (0) | |||
Nürnberg, den 01.08.2024
UmweltBank AG, Nürnberg
Der Vorstand
Goran Bašić
Dietmar von Blücher
Heike Schmitz
| Geschäftsjahr | Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | TEUR | |
| 1. Zinserträge aus | |||||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 81.423.134,10 | 63.315 | |||
| b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 19.573.954,11 | 100.997.088,21 | 11.085 | ||
| darunter: in a) und b) angefallene negative Zinsen | 0,00 | (0) | |||
| 2. Zinsaufwendungen | 59.891.274,64 | 41.105.813,57 | 15.610 | ||
| darunter: erhaltene negative Zinsen | 73.492,90 | (0) | |||
| 3. Laufende Erträge aus | |||||
| a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 180.768,50 | 181 | |||
| b) Beteiligungen | 2.278.433,92 | 2.367 | |||
| c) Anteilen an verbundenen Unternehmen | 5.244.157,64 | 7.703.360,06 | 2.431 | ||
| 4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen | 0,00 | 0 | |||
| 5. Provisionserträge | 8.926.229,27 | 7.494 | |||
| 6. Provisionsaufwendungen | 470.649,72 | 8.455.579,55 | 417 | ||
| 7. Nettoertrag des Handelsbestands | 596.250,39 | 2.269 | |||
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 459.482,19 | 381 | |||
| 9. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||||
| a) Personalaufwand | |||||
| aa) Löhne und Gehälter | 21.917.756,55 | 16.873 | |||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 3.706.345,25 | 25.624.101,80 | 3.007 | ||
| darunter: für Altersversorgung | 270.644,16 | (0) | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 31.510.351,79 | 57.134.453,59 | 21.575 | ||
| 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 697.130,22 | 708 | |||
| 12. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 435.311,46 | 2.397 | |||
| 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 0,00 | 9.576 | |||
| 14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 4.655.847,54 | 4.655.847,54 | 0 | ||
| 15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | 10.344.238,20 | 0 | |||
| 16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren | 0,00 | -10.344.238,20 | 19.850 | ||
| 17. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0,00 | 0 | |||
| 18. [gestrichen] | 0,00 | 0 | |||
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | -5.634.800,17 | 39.210 | |||
| 20. Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0 | |||
| 21. Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0 | |||
| 22. Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | (0) | |||
| 23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -1.804.744,09 | 8.661 | |||
| darunter: latente Steuern | -2.376.660,95 | (-1.728) | |||
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | -31.902,46 | -1.836.646,55 | 0 | ||
| 24a. Erträge aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken | 4.527.436,29 | -11.000 | |||
| 27. Jahresüberschuss | 729.282,67 | 19.549 | |||
| 28. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 0 | |||
| 30. Entnahmen aus Gewinnrücklagen | 729.282,67 | 19.549 | |||
| a) aus der gesetzlichen Rücklage | 0,00 | 0 | |||
| b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | 0,00 | 0 | |||
| c) aus satzungsmäßigen Rücklagen | 0,00 | 0 | |||
| d) aus anderen Gewinnrücklagen | 0,00 | 0,00 | 0 | ||
| 729.282,67 | 19.549 | ||||
| 32. Einstellungen in Gewinnrücklagen | |||||
| a) in die gesetzliche Rücklage | 0,00 | 0 | |||
| b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | 0,00 | 0 | |||
| c) in satzungsmäßige Rücklagen | 0,00 | 0 | |||
| d) in andere Gewinnrücklagen | 43.322,00 | 43.322,00 | 7.038 | ||
| 34. Bilanzgewinn | 685.960,67 | 12.511 | |||
Nürnberg, den 01.08.2024
UmweltBank AG, Nürnberg
Der Vorstand
Goran Bašić
Dietmar von Blücher
Heike Schmitz
Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 wurden Sachverhalte bekannt, die eine Änderung des ursprünglich am 25. April 2024 aufgestellten Jahresabschlusses der Umweltbank AG für das Geschäftsjahr 2023 erforderlich machten:
Im ersten Quartal des Jahres 2024 wurden festverzinsliche Wertpapiere, die im Jahresabschluss vor Änderung zum 31.12.2023 als Anlagevermögen klassifiziert und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet waren, mit Verlust veräußert. Dieser Verlust deutet auf eine dauerhafte Wertminderung hin, weshalb diese veräußerten festverzinslichen Wertpapiere bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2023 auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden mussten. Dies ist in dem vorliegenden geänderten Jahresabschluss reflektiert.
Im Rahmen der Änderungen wurden daher Abschreibungen in Höhe von 9.814 TEUR vorgenommen, so dass sich der Bilanzposten "5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" um den entsprechenden Betrag verringert. Die Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere" erfasst.
Um den im geänderten Jahresabschluss entstandenen Verlust auszugleichen, hat die Umweltbank beschlossen, Vorsorgereserven gem. § 340f HGB in Höhe von 3.088 TEUR und Rücklagen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gern. § 340g Abs, 1 HGB in Höhe von 4.562 TEUR aufzulösen.
Die Auflösung der Vorsorgereserven gern. § 340f HGB führt im Bilanzposten "4. Forderungen an Kunden" zu einem entsprechenden Anstieg des Postens. Die entsprechende erfolgswirksame Veränderung spiegelt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft" wider.
Die Auflösung der Rücklagen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g Abs. 1 HGB spiegelt sich im Passivposten "11. Fonds für allgemeine Bankrisiken" und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "24a. Erträge aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken" wider.
Die Abschreibung der festverzinslichen Wertpapiere sowie die Auflösung der Vorsorgereserve gern. §340f HGB führen zudem im Posten "16. Aktive latente Steuern" zu einer Erhöhung um 2.164 TEUR auf 5.879 TEUR. Die Veränderung des Aktivpostens spiegelt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "23. Steuern vom Einkommen und Ertrag - darunter latente Steuern" wider.
In Folge der dargestellten Anpassungen wurde der Anlagespiegel entsprechend den vorgenommenen Abschreibungen bei den festverzinslichen Schuldverschreibungen sowie die erläuternde Anhangangabe zu den Forderungen an Kunden, den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie zu den latenten Steuern aktualisiert.
Die UmweltBank AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit Sitz in Nürnberg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HR B 12.678 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der relevanten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der relevanten aktienrechtlichen Vorschriften und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (kurz: RechKredV) aufgestellt worden. Die in den Formblättern 1 und 2 der RechKredV vorgesehenen, aber nicht belegten Posten wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht berücksichtigt.
Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt und in Tausend Euro (TEUR) erläutert, wodurch es zu Rundungsdifferenzen kommen kann. Alle Angaben im Anhang erfolgen in TEUR, soweit nicht anders angegeben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden, Wertpapiere des Umlaufvermögens und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert bzw. nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Allen erkennbaren Risiken wurde durch angemessene Wertabschläge in Form von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Eine EWB wurde immer in Höhe des Blankoanteils gebildet, sofern die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer nicht mehr nachhaltig gegeben war.
Für vorhersehbare, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen gem. IDW RS BFA 7 gebildet. Diese umfassen neben sämtlichen Forderungen an Kunden (Kundenkreditobligo, abzüglich einzelwertberichtigter Kreditverhältnisse) auch nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen und Eventualverbindlichkeiten.
Die Umweltbank legt hierfür das vereinfachte Verfahren (PWB-Bildung i.H. des ermittelten erwarteten Verlusts ohne Anrechnung von Bonitätsprämien) zugrunde. Das erwartete Kreditausfallrisiko (expected loss = EL) wurde per 31.12.2023 mittels Monte-Carlo-Simulation ermittelt.
Befristete Forderungen an Kreditinstitute, die festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens sowie die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Unter Pari erworbene festverzinsliche Wertpapiere werden periodengerecht linear auf den Nennwert zugeschrieben. Über Pari erworbene festverzinsliche Wertpapiere werden periodengerecht linear auf den Nennwert abgeschrieben.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip anhand von Ertragswertberechnungen bewertet. Bei der Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften wird der Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 18 zugrunde gelegt. Danach werden Kapitalrückzahlungen als ergebnisneutrale Minderungen des Beteiligungsbuchwerts behandelt und im Anlagespiegel als Beteiligungsabgang ausgewiesen. Gewinnanteile werden nur dann als Erträge aus Beteiligungen vereinnahmt, wenn die Verlustsonderkonten ausgeglichen sind.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen wurden gemäß § 340e HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet, d.h. mit den Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibung.
Die Nutzungsdauer liegt bei immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 2 und 5 Jahren, bei Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahren. Die Einbauten in fremde Gebäude werden auf die Restlaufzeit der jeweiligen Mietverträge zum Aktivierungszeitpunkt abgeschrieben.
Immaterielle Anlagegüter und Sachanlagen werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 Euro wurden als Aufwand gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter von 250,01 Euro bis 1.000,00 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang dargestellt.
Der Handelsbestand wurde zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags gemäß § 340e Abs. 3 HGB bewertet. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert dem Marktpreis. Soweit kein aktiver Markt bestand, wurde der beizulegende Zeitwert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Der Risikoabschlag wird in Höhe des nicht realisierten Bewertungsergebnisses angesetzt. Die Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht geändert.
In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde der Überhang an aktiven latenten Steuern aktiviert. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgt mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag von 32,17 %. Differenzen betreffend gewerbesteuerpflichtige Personengesellschaften wurden mit einem kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von 15,83 % berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Der Bilanzausweis erfolgte mit dem Nominalbetrag. Die anteiligen Zinsen des Geschäftsjahrs werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Andere Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind entsprechend § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Der Belastung durch Einlagen mit steigender Verzinsung wurde durch Rückstellungen Rechnung getragen.
Das Bankbuch der UmweltBank wurde gemäß IDW RS BFA 3 hinsichtlich der Notwendigkeit einer Rückstellung für drohende Verluste überprüft. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Überschuss die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbliebenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Zum Bilanzstichtag war demnach keine Rückstellung zu bilden.
Eventualverbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen) wurden mit den Nominalwerten zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die dargestellten Beträge zeigen nicht die künftig aus diesen Verträgen zu erwartenden Zahlungsströme, da die überwiegende Mehrzahl der Eventualverbindlichkeiten ohne Inanspruchnahme ausläuft. Die Bewertung der Eventualverbindlichkeiten erfolgte entsprechend der Bewertung der Forderungen an Kunden.
Unwiderrufliche Kreditzusagen umfassen die nicht in Anspruch genommenen Teile der gewährten Zusagen. Sie werden mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Die Bewertung der unwiderruflichen Kreditzusagen erfolgte entsprechend der Bewertung der Forderungen an Kunden.
Sämtliche monetäre Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag in die funktionale Währung Euro umgerechnet. Die Effekte aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Abschreibungen oder Zuschreibungen aus Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren erfasst.
Die anderen Forderungen an Kreditinstitute teilen sich nach der Restlaufzeit wie folgt auf:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| bis drei Monate | - | - |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | - | - |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | - | - |
| mehr als fünf Jahre | - | - |
| täglich fällig | 10.533 | 2.890 |
| Summe | 10.533 | 2.890 |
Die Forderungen an Kunden haben nach der Restlaufzeit folgende Aufteilung:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| bis drei Monate | 80.431 | 67.865 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 280.988 | 225.199 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 971.128 | 1.002.724 |
| mehr als fünf Jahre | 2.000.011 | 1.840.615 |
| mit unbestimmter Laufzeit | 24.088 | 2.622 |
| Summe | 3.356.646 | 3.139.025 |
Forderungen aus zinsverbilligten Förderkrediten im Volumen von 1.773.677 TEUR (31.12.2022: 1.489.109 TEUR) sind an die refinanzierenden öffentlichen Förderbanken abgetreten.
In den Forderungen an Kunden sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 11.948 TEUR (31.12.2022: 12.292 TEUR) sowie Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 33.772 TEUR (31.12.2022: 12.431 TEUR) enthalten.
Dieser Posten gliedert sich folgendermaßen auf:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| börsenfähige festverzinsliche Wertpapiere | 2.022.553 | 2.219.984 |
| davon börsennotiert | 1.851.878 | 2.151.943 |
| davon nicht börsennotiert | 170.675 | 213.364 |
| nicht börsenfähige festverzinsliche Wertpapiere | 489 | 145.323 |
In dem auf den Stichtag folgenden Jahr werden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 571.729 TEUR (31.12.2022: 407.136 TEUR) fällig. Festverzinsliche Wertpapiere des Anlagebestandes mit einem Buchwert (einschließlich anteiliger Zinsen) von 2.008.040 TEUR (31.12.2022: 2.335.366 TEUR) wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet und in separaten Depots verwahrt. Die vermiedenen Abschreibungen auf diese Wertpapiere zum 31. Dezember 2023 betrugen 105.710 TEUR (31.12.2022: 183.282 TEUR). Eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S. 4 HGB wurde für diese Wertpapiere nicht vorgenommen, da die Wertpapiere zu Pari zurückgezahlt werden und keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Rückzahlungen gemindert werden. Die stillen Reserven bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 243 TEUR (31.12.2022: 932 TEUR).
Für Wertpapiere des Anlagebestands mit einem Buchwert (einschließlich anteiliger Zinsen) von 420.836 TEUR (31.12.2023: 0 TEUR) wurden aufgrund einer dauerhaften Wertminderung Abschreibungen in Höhe von 9.814 TEUR vorgenommen.
Insgesamt waren festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 125.827 TEUR (31.12.2022: 120.000 TEUR) zur Absicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Förderkreditinstituten verpfändet.
Dieser Posten gliedert sich wie folgt auf:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| Börsenfähige Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 21.291 | 21.498 |
| davon börsennotiert | - | - |
| davon nicht börsennotiert | 21.291 | 21.498 |
| Nicht börsenfähige Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 44 | 44 |
Die Position enthält Anteile von mehr als 10 % an folgenden Fonds:
UmweltSpektrum Mensch B, ISIN: LU2373429922
Einem Aktienfonds mit einem Marktwert der Anteile von 4.466 TEUR zum 31.12.2023. Der Buchwert der Anteile beträgt 5.000 TEUR (31.12.2022. 5.000 TEUR, Differenz zum Buchwert -534 TEUR). Ziel der Anlagepolitik des UmweltSpektrum Mensch ('Teilfonds') ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung und einen positiven Beitrag zu den Sustainable Development Goals (,SDGs r ) der Vereinten Nationen, insbesondere zu den Teilzielen die sozialrelevante Belange fördern, wie z.B. 'Keine Armut', 'Kein Hunger', 'Hochwertige Bildung' 'Gesundheit und Wohlergehen' zu erzielen.
UmweltSpektrum Natur; ISIN: LU2373430268
Einem Aktienfonds mit einem Marktwert der Anteile von 5.251 TEUR zum 31.12.2023. Der Buchwert der Anteile beträgt 5.000 TEUR (31.12.2022: 5.000 TEUR, Differenz zum Buchwert +251 TEUR). Ziel der Anlagepolitik des UmweltSpektrum Natur ('Teilfonds') ist es, unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in der Teilfondswährung und einen positiven Beitrag zu den Sustainable Development Goals (,SDGs') der Vereinten Nationen, insbesondere zu den Teilzielen die umweltrelevante Belange fördern, wie z.B. 'Sauberes Wasser', 'Maßnahmen zum Klimaschutz', 'Bezahlbare und saubere Energie', 'Leben an Land' zu erzielen.
Bei der täglichen Rückgabe der Fondsanteile bestanden im Geschäftsjahr 2023 bei allen Fonds keine Beschränkungen.
Der Handelsbestand wird unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags in Höhe der unrealisierten Bewertungsgewinne von 171 TEUR ausgewiesen.
Beteiligungen bestehen an folgenden Unternehmen:
| Gesellschaft, Sitz / Ergebnis in TEUR / letztes Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss vorliegt |
Buchwerte 31.12.2023
TEUR |
Buchwerte 31.12.2022
TEUR |
Anteil der Bank am Eigenkapital des Unternehmens |
| 3 Banka AD, Novi Sad / 2.118 / 2022 | 7.578 | 7.568 | 30,00 % |
| Utopia GmbH, München / -1.423 / 2022 | 4.620 | 5.067 | 26,84 % |
| Visavis Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin/268/2022 | 1.494 | 1.494 | 45,00 % |
| Eno Windpark GmbH & Co. Wilmersdorf KG, Ostseebad Rerik /1.266 / 2022 | 967 | 1.098 | 29,31 % |
| ENERTRAG Windpark Neuenfeld GmbH & Co. KG, Schenkenberg /1.946 / 2022 | 877 | 877 | 28,71 % |
| Umwelt Wind Energie UWE GmbH & Co. Bergen/Nordenham KG, Cuxhaven / 693 / 2022 | 305 | 305 | 27,42 % |
| Naturata AG, Marbach / 665 / 2022 | 212 | 212 | 13,44 % |
| KWA Solarkraftwerk Arenborn GmbH & Co. KG, Bietigheim-Bissingen / 303 / 2022 | 168 | 168 | 36,96 % |
| Windpark Fonds Amesdorf-Wellen GmbH & Co. KG, Mettmann / 667 / 2022 | 137 | 137 | 26,72 % |
| Summe | 16.358 | 16.926 |
Sämtliche Beteiligungen sind nicht börsenfähig.
Folgende Unternehmen (Beteiligungsquote über 50 %) sind unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen:
| Gesellschaft, Sitz / Ergebnis in TEUR / letztes Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss vorliegt |
Buchwerte 31.12.2023
TEUR |
Buchwerte 31.12.2022
TEUR |
Anteil der Bank am Eigenkapital des Unternehmens |
| UPG UmweltProjekt GmbH, Nürnberg / 479 / 2021 | 15.520 | 15.520 | 100,00 % |
| Gisela 36 Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Berlin / 121 / 2022 | 1.823 | 1.823 | 90,00 % |
| StadtWerk Berlin KG Beteiligungsgesellschaft für Projekte in der Stadterneuerung, Berlin / -68 / 2021 | 783 | 783 | 77,32 % |
| Emilienstraße 3 GmbH & Co. KG, Nürnberg / 92,1 / 2022 | 385 | 385 | 100,00 % |
| UmweltKontakt GmbH, Nürnberg / 3 / 2021 | 190 | 305 | 100,00 % |
| UmweltProjekt Verwaltungs GmbH, Nürnberg / 3 / 2022 | - | 25 | 0,00 % |
| Summe | 18.701 | 18.841 |
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um nicht börsenfähige Anteile.
Im Anlagespiegel werden die nach den Grundsätzen für das Anlagevermögen zu bewertenden Vermögensgegenstände verschiedener Bilanzposten zusammengefasst.
Die Sachanlagen betreffen im Wesentlichen Betriebs- und Geschäftsausstattungen in Höhe von 1.412 TEUR (31.12.2022: 1.521 TEUR) sowie selbstgenutzte Grundstücke und Bauten in Höhe von 84.406 TEUR (31.12.2022 56.821 TEUR).
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | Zuschreibungen | |||||
|
Stand 01.01.2023
TEUR |
Zugänge
TEUR |
Abgänge
TEUR |
Umbuchungen
TEUR |
Ifd. Jahr
TEUR |
Abgänge
TEUR |
|
| Schuldverschreibungen | 2.335.366 | 109.510 | 427.021 | - | - | |
| Aktien u.a. nicht festverzinsliche Wertpapiere | 21.335 | 0 | 0 | - | - | |
| Beteiligungen | 17.012 | 0 | 130 | - | 15 | - |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 19.386 | 0 | 25 | - | - | |
| Sachanlagen | 61.799 | 28.024 | 120 | - | - | - |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.657 | 366 | 0 | - | - | |
| Abschreibungen | Buchwerte | |||||
|
Saldo Zu-/Abschreibungen kumuliert 01.01.2023
TEUR |
Abgänge (-)/ Zugänge (+)
TEUR |
Ifd. Jahr
TEUR |
31.12.2023 Kumuliert
TEUR |
Stand 31.12.2023
TEUR |
Stand 31.12.2022
TEUR |
|
| Schuldverschreibungen | 0 | - | 9.814 | 0 | 2.008.041 | 2.335.366 |
| Aktien u.a. nicht festverzinsliche Wertpapiere | 0 | - | 0 | 0 | 21.335 | 21.335 |
| Beteiligungen | 86 | - | 453 | 524 | 16.358 | 16.926 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 546 | - | 115 | 661 | 18.701 | 18.841 |
| Sachanlagen | 3.465 | 119 | 538 | 3.884 | 85.819 | 58.342 |
| Immaterielle Anlagewerte | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.060 | - | 159 | 3.219 | 802 | 595 |
Der Posten sonstige Vermögensgegenstände enthält folgende wichtige Einzelbeträge:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| Verrechnungskonto Zahlungsverkehr, Lastschrifteinzüge | 8.555 | - |
| Steuererstattungsanspruch | 6.193 | 2.590 |
| Ausschüttungsbeschluss UPG Gewinn 2022 | 3.742 | 500 |
| Genossenschaftsanteile | 2.510 | 2.510 |
| Emilienstraße 3 GmbH & Co KG | 1.481 | 92 |
| Ausschuss für einheitliche Abwicklung (SRB) | 962 | 502 |
| Provisionsforderungen | 521 | 455 |
Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 122 TEUR (31.12.2022: 261 TEUR) enthält überwiegend Vorauszahlungen für Softwaremiete.
|
abziehbare temporäre Differenzen 31.12.2023
TEUR |
zu versteuernde temporäre Differenzen 31.12.2023
TEUR |
aktive latente Steuern
TEUR |
passive latente Steuern
TEUR |
|
| AKTIVA | ||||
| Forderungen an Kreditinstitute | 3 | - | 1 | - |
| Forderungen an Kunden | 8.572 | - | 2.758 | - |
| Schuldverschreibungen | 8.372 | - | 2.693 | - |
| Personengesellschaften (gewerbesteuerpflichtig) | 269 | - | 43 | - |
| gern. § 15a EStG zukünftig verrechenbare Verluste | 1 | - | - | - |
| PASSIVA | ||||
| Sonstige Rückstellungen | 1.197 | 1 | 385 | 0 |
| Summe | 18.414 | 1 | 5.880 | 0 |
| Saldierung | 0 | 0 | ||
| Saldo 31.12.2023 | 5.880 | 0 | ||
| Stand per 01.01.2023 | 3.503 | |||
| Zuführung aktive latente Steuern per 31.12.2023 | 2.377 |
Zum 31.12.2023 bestehen Vermögensgegenstände in Fremdwährung in Höhe von 887.930.185 RSD (31.12.2022: 887.930.185 RSD).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist teilen sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt auf:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| bis drei Monate | 493.764 | 20.800 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 92.557 | 361.941 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 460.769 | 841.964 |
| mehr als fünf Jahre | 1.224.826 | 1.022.947 |
| Summe | 2.271.916 | 2.247.652 |
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist handelt es sich um zinsverbilligte Darlehen öffentlicher Förderbanken sowie um Gelder im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG-II und GLRG III) der Bundesbank in Höhe von 470.000 TEUR (31.12.2022: 770.000 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig durch abgetretene und verpfändete Forderungen im Nennwert von insgesamt 1.773.677 TEUR (31.12.2022: 1.489.109 TEUR) und verpfändete festverzinsliche Wertpapiere im Nominalwert von 856.182 TEUR (31.12.2022: 1.165.355 TEUR) besichert, wovon 690.355 TEUR (31.12.2022: 1.045.355 TEUR) bei der Bundesbank hinterlegt sind. Diese dienen überwiegend als Sicherheit für die aufgenommenen GLRG -Mittel.
Die Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten teilen sich nach der Restlaufzeit wie folgt auf:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| bis drei Monate | - | 233.467 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | - | - |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 4.877 | - |
| mehr als fünf Jahre | - | - |
| Summe | 4.877 | 233.467 |
Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist setzen sich nach der Restlaufzeit wie folgt zusammen:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| bis drei Monate | 8.260 | 9.307 |
| mehr als drei Monate bis ein Jahr | 250.879 | 42.120 |
| mehr als ein Jahr bis fünf Jahre | 113.142 | 93.212 |
| mehr als fünf Jahre | 63.557 | 48.939 |
| mit unbestimmter Laufzeit | 2.921 | - |
| Summe | 438.759 | 193.578 |
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 1.149 TEUR (31.12.2022: 1.820 TEUR) sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.207 TEUR (31.12.2022: 6.013 TEUR) enthalten.
Der Posten sonstige Verbindlichkeiten enthält folgende wichtige Einzelbeträge:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| Vorauszahlungen UmweltHaus und UmweltQuartier | 4.649 | - |
| Abzuführende Steuern | 2.495 | 2.464 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.394 | 882 |
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| Zinsabgrenzungen aus Forderungen | 371 | 507 |
Die Steuerrückstellungen enthalten anteilig laufende Ertragsteuern in Höhe von 0 TEUR (31.12.2022: 1.062 TEUR).
Dieser Posten enthält folgende wichtige Einzelbeträge:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| Rückstellung für steigenden Bonus und Zinsanpassungen beim Umweltsparvertrag | 11.765 | 10.533 |
| Rückstellung ausstehende Rechnungen Atruvia und DZ Bank | 1.514 | - |
| Rückstellung Personalkosten und Sozialabgaben | 707 | 152 |
| Valutatermin |
Art, WKN, Nennbetrag in TEUR, angefallene
Aufwendungen im Geschäftsjahr
in TEUR |
Gezeichnete Stückzahl |
Nominalbetrag
TEUR |
Zinssatz in % p.a. | Laufzeit |
| 01.12.2016 | Bedingte nachrangige Pflichtwandelanleihe (CoCo-Bond), WKN A2BN54, bis zu 40.000, 640 | 103.815 Stück mit Nennwert 250,00 EUR | 25.954 | 2,465 bis 31.05.2026, danach Festsetzung auf Basis des Swapsatzes für Euro-Swap-Transaktionen mit einer Laufzeit von 5 Jahren zzgl. einer gleichbleibenden Marge von 2,717 Prozentpunkten | unbefristet |
Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte, nachrangige Verbindlichkeiten und zählen gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zum Additional-Tier1-Kapital (zusätzliches Kernkapital). Im Fall der Insolvenz gehen die Verbindlichkeiten aus den Schuldverschreibungen den Ansprüchen aus Instrumenten des Ergänzungskapitals ("T2") nach. Der CoCo-Bond wird in Aktien der Bank gewandelt, sofern die harte Kernkapitalquote unter 5,125 % sinkt. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung entsteht bei Kündigung durch den Emittenten.
| Valutatermin |
Art, WKN, Nennbetrag in TEUR, angefallene
Aufwendungen im Geschäftsjahr
in TEUR |
Gezeichnete Stückzahl |
Nominalbetrag
TEUR |
Zinssatz in % p.a. | Laufzeit |
| 30.06.2018 | Inhaberanleihe mit Nachrangabrede (UmweltBank Green Bond junior), WKN A2LQKU, bis zu 90.000, 839 | 41.951.397 Stück mit Nennwert von je 1,00 EUR | 41.951 | 2,00 bis 30.06.2024 danach Festsetzung im 5-Jahres-lntervall auf Basis des Swapsatzes für Euro-Swap-Transaktionen mit einer Laufzeit von 5 Jahren zuzüglich einer Marge von maximal 100 Basispunkten | unbefristet |
| 08.11.2018 | Namensschuldverschreibung mit Nachrangabrede, UmweltBank NSV 3,85% 2018 | 20.000 | 3,85 für die gesamte Laufzeit | 08.11.2028 | |
| (28), 20.000, 770 |
Es handelt sich um unbesicherte, nachrangige Verbindlichkeiten, die gemäß CRR zum Tier2-Kapital (Ergänzungskapital) zählen. Im Fall einer Insolvenz der UmweltBank stehen die Ansprüche im Rang nach den Ansprüchen sämtlicher nicht nachrangiger Gläubiger (Bail-In-Instrument). Beim Green Bond junior entsteht eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung bei Kündigung durch den Emittenten.
Gemäß CRR stellten 44.132 TEUR des Genussrechtskapitals anrechenbare Eigenmittel dar. Die Genussrechtsinhaber erhalten eine dem Gewinnanspruch der Aktionäre vorgehende, jährliche Ausschüttung in Höhe des angegebenen Zinssatzes bezogen auf den Nennbetrag der Genussrechte.
| Valutatermin |
Art, WKN, Nennbetrag
in TEUR |
Gezeichnete Stückzahl |
Nominalbetrag
TEUR |
Zinssatz in % p.a. | Laufzeit |
| 31.12.2011 | Genussschein, WKN A2PMFT, | 5.538.500 | 5.539 | 3,50 bis 31.12.2028, danach Festsetzung auf Basis der sechsjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2028, danach alle sechs Jahre mit einer Frist von zwölf Monaten zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| bis zu 5.539 | |||||
| 30.09.2011 | Genussschein, WKN A2PMFS, bis zu 5.539 | 5.538.500 | 5.539 | 1,00 bis 31.12.2026, danach Festsetzung auf Basis der fünfjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2026, danach alle fünf Jahre mit einer Frist von zwölf Monaten zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| Valutatermin |
Art, WKN, Nennbetrag
in TEUR |
Gezeichnete Stückzahl |
Nominalbetrag
TEUR |
Zinssatz in % p.a. | Laufzeit |
| 31.12.2010 | Genussschein, WKN A2PMFR, | 5.538.500 | 5.539 | 0,90 bis 31.12.2025, danach Festsetzung auf Basis der vierjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2025, danach alle vier Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| bis zu 5.539 | |||||
| 01.04.2010 | Genussrecht, Namens-GR 000 505, | 5.481.000 | 5.481 | 1,00 bis 31.12.2024, danach Festsetzung auf Basis der vierjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2024, danach alle vier Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| bis zu 5.539 | |||||
| 30.06.2009 | Genussrecht, Namens-GR 000 504, | 5.538.500 | 5.539 | 1,75 bis 31.12.2022, danach Festsetzung auf Basis der vierjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2022, danach alle vier Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| bis zu 5.539 |
| Valutatermin |
Art, WKN, Nennbetrag
in TEUR |
Gezeichnete Stückzahl |
Nominalbetrag
TEUR |
Zinssatz in % p.a. | Laufzeit |
| 30.06.2008 | Genussrecht, Namens-GR 000 503, | 5.519.240 | 5.519 | 0,80 bis 31.12. 2023 danach Festsetzung auf Basis der zweijährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2023, danach alle zwei Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| bis zu 5.538 | |||||
| 31.12.2007 | Genussrecht, Namens-GR 000 502, | 5.491.240 | 5.491 | 1,00 bis 31.12.2024, danach Festsetzung auf Basis der vierjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2024, danach alle vier Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| bis zu 5.538 | |||||
| 31.03.2007 | Genussrecht, Namens-GR 000 501, | 5.486.640 | 5.487 | 1,00 bis 31.12.2023, danach Festsetzung auf Basis der vierjährigen Bundesanleihe zuzüglich 1,00 Prozentpunkte | Unbefristet, emittentenseitig kündbar zum 31.12.2023 danach alle vier Jahre mit einer Frist von zwei Jahren zum 31.12. des jeweiligen Jahres |
| bis zu 5.538 |
Das Aktienkapital setzt sich aus 36.058.412 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je 1,00 Euro zusammen.
Der Vorstand ist bis zum 24. Juni 2025 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 3.585.831,00 Euro durch ein oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 3.585.831 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können dabei auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung(en) festzulegen. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| ― |
für Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; |
| ― |
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende, bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem genehmigten Kapital gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung in die Gesellschaft einzulegen; |
| ― |
soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Wandlungsrechten beziehungsweise den Inhabern von mit Wandlungspflicht ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungsrechte beziehungsweise nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde; |
| ― |
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet; |
| ― |
um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft auszugeben. |
Der Vorstand ist weiterhin bis zum 22. Juni 2027 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 13.508.428,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 13.508.428 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/I). Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können dabei auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| ― |
um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; |
| ― |
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, von sonstigen wesentlichen Betriebsmitteln oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften; |
| ― |
bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Auf die Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden, sowie eigene Aktien, die aufgrund einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert wurden; |
| ― |
soweit dies erforderlich ist, um Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I umlaufenden Wandlungsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandelschuldverschreibungen, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde; |
| ― |
zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2022/I in die Gesellschaft einzulegen; |
| ― |
um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen der Gesellschaft auszugeben. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2022/I die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. |
Durch die Hauptversammlung vom 29. Juni 2023 wurden 746 TEUR (im Vorjahr: 1.169 TEUR) aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Durch Kapitalerhöhungen wurden 395.700 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Wert von je 1,00 Euro neu ausgegeben. Die Kapitalrücklage erhöhte sich von 105.278 TEUR um 3.320 TEUR auf 108.598 TEUR.
Für die Ausgabe von Belegschaftsaktien wurden 43 TEUR einer Sonderrücklage zugeführt (§ 204 Abs. 3 AktG).
Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 11.221 eigene Aktien.
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| Bürgschaften und Garantien | 84.104 | 86.177 |
Im Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten wird insgesamt als gering eingestuft.
In diesem Posten sind enthalten:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| Unwiderrufliche Kreditzusagen | 346.801 | 535.302 |
Der Posten unwiderrufliche Kreditzusagen enthält keine Einzelbeträge, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Besondere Kreditrisiken aus der zukünftigen Kreditausreichung sind nicht erkennbar.
Das Provisionsergebnis als Saldo der Provisionserträge und -aufwendungen gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:
|
01.01.- 31.12.2023
TEUR |
01.01.- 31.12.2022
TEUR |
|
| Wertpapier-/Versicherungsgeschäft | 4.578 | 3.618 |
| Kreditgeschäft | 3.023 | 3.107 |
| Zahlungsverkehr | 276 | 235 |
Die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen im Wesentlichen auf das Kundenwertpapier- und Versicherungsvermittlungsgeschäft.
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete und im Verwaltungsaufwand enthaltene Gesamthonorar beläuft sich auf insgesamt 451 TEUR (Vorjahr: 405 TEUR) und verteilt sich wie folgt:
|
01.01.- 31.12.2023
TEUR |
01.01.- 31.12.2022
TEUR |
|
| Honorar für Abschlussprüfungsleistungen | 256 | 220 |
| Honorar für andere Bestätigungsleistungen | 195 | 185 |
| Honorar für Steuerberatungsleistungen | - | - |
In den anderen Bestätigungsleistungen sind insbesondere Honorare für die Prüfung nach § 89 Abs. 1 WpHG, eine Prüfung gemäß §183 Abs. 3 AktG sowie für eine projektbegleitende Prüfung im Zusammenhang mit einer IT-Migration enthalten.
Nach Rückzahlungen von Kommanditeinlagen bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 3.661 TEUR, davon 1.039 TEUR gegenüber verbundenen Unternehmen.
Des Weiteren bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von insgesamt 2.026 TEUR, 937 TEUR p.a. sowie insgesamt 7.424 TEUR, 2.164 TEUR p.a. aus Wartungs-, Instandhaltungs- und Lizenzverträgen mit jeweils unterschiedlichen Laufzeiten.
Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 3.716 TEUR (31.12.2022: 1.964 TEUR) und entfällt vollständig auf die aktiven latenten Steuern.
Im Jahresdurchschnitt (Quartalsstände) wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB umgerechnet auf Vollzeit-Arbeitsverhältnisse 302,7 (Vorjahr: 272,6) Mitarbeitende beschäftigt. Davon entfielen 291,3 (Vorjahr: 262) auf Mitarbeitende in Voll- oder Teilzeit und 11,4 (Vorjahr: 10,6) auf studentische Teilzeitkräfte.
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 betrugen 986 TEUR (Vorjahr: 769 TEUR). Die Vergütung an Mitglieder des Aufsichtsrats betrug unverändert zum Vorjahr 145 TEUR.
Zum Vorstand sind bestellt:
Goran Basic, Nürnberg,
Marktfunktion für das Kreditgeschäft gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement, verantwortlich für Finanzierung Erneuerbare Energien und Immobilien, Beteiligungen, Treasury & Sustainability (Stand 25.04.24)
Heike Schmitz, Seevetal und Nürnberg
Marktfolgefunktion für das Kreditgeschäft gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement, verantwortlich für die Bereiche Meldewesen, Risiko & Analytik, Rechnungswesen, Steuern & Operations, Recht & Compliance, Kreditmanagement, Analyse & Betreuung Kreditportfolio, Organisationsmanagement, Innenrevision (Stand 25.04.24)
bestellt zum 15. Januar 2024:
Dietmar von Blücher, Viernheim und Nürnberg
Vorstandssprecher, verantwortlich für Kundenbetreuung und -service, Wertpapiergeschäft, Marketing & PR, Personal, IT & Projektmanagement sowie den Vorstandsstab (Stand 25.04.24)
ausgeschieden zum 31. Dezember 2023:
Jürgen Koppmann, Nürnberg,
bis zum Ausscheiden Vorstandssprecher, Verantwortlichkeit wie jetzt Dietmar von Blücher (ausgenommen Personal)
Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
Susanne Horn, Senior Manager Corporate Social Responsibility und Organisationsentwicklung DEHN SE, Neumarkt i.d.Opf.
Dr. Michael Kemmer, Mitglied von Aufsichts- und Verwaltungsräten verschiedener Gesellschaften, Aufsichtsratsvorsitzender
Heinrich Klotz, Notar a.D.
Dr. Michael Maier, Mitglied des geschäftsführenden Organs (Chief Technology Officer) der Habib Bank Ltd., Karatschi (Pakistan)
Edda Schröder, Geschäftsführerin der Invest in Visions GmbH, Frankfurt am Main
Silke Stremlau, Vorsitzende des Sustainable Finance Beirats der Bundesregierung und Senior Fellow der Stiftung Mercator,
stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
Gegenüber Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats bestanden zum 31.12.2023 keine Kredite, Avale oder Garantien.
Der Bilanzgewinn in Höhe von 685.960,67 Euro soll in andere Gewinnrücklagen eingestellt werden.
Vorgänge nach dem Bilanzstichtag, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, haben sich nicht ergeben.
Nürnberg, den 01. August 2024
UmweltBank AG, Nürnberg
Der Vorstand
Goran Bašić
Dietmar von Blücher
Heike Schmitz
Zu den Änderungen des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 verweisen wir unsere Darstellung im Anhang zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023, Abschnitt "Erläuterungen zum geänderten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.01.2023 - 31.12.2023".
Hieraus resultieren auch Änderungen der entsprechenden Beträge und Erläuterungen in folgenden Abschnitten des Lageberichts:
| ― |
Abschnitt "2 Wirtschaftsbericht" in folgenden
Unterabschnitten:
|
||||||||||
| ― |
Abschnitt "3 Risikoberichterstattung"
|
||||||||||
| ― |
Abschnitt "5 Prognosebericht"
|
Die UmweltBank AG verbindet seit ihrer Gründung 1997 Ökonomie und Ökologie. Mit ihren über 350 Mitarbeitenden betreut die Direktbank von Nürnberg aus rund 132.000 private sowie gewerbliche Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland. Diesen bietet die Bank ein Portfolio an nachhaltigen Finanzdienstleistungen.
Als wichtiges Unternehmensziel ist Nachhaltigkeit wie folgt in der Satzung verankert: "Die UmweltBank fördert die nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft mit dem Ziel, eine lebenswerte Welt für kommende Generationen zu erhalten und zu schaffen. Die Bank orientiert sich bei ihrer Geschäftstätigkeit an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Insbesondere leistet sie Beiträge zur Verwirklichung von nachhaltigen Städten und Gemeinden, von bezahlbarer und sauberer Energie und zum Klimaschutz. Dabei achtet sie auf nachhaltige Produktion und Konsum sowie auf Geschlechtergerechtigkeit."
Kernkompetenz der UmweltBank ist die Finanzierung von Solar- und Windparks sowie von ökologischen und sozialen Bauprojekten. Ein Großteil der Aktiva ist in Form klassischer Darlehen ausgereicht. Darüber hinaus ist die Bank auch unmittelbar oder mittelbar über ihre 100 % - Tochter UmweltProjekt GmbH an Immobilien- und Energieprojekten sowie vereinzelt an anderen ausgewählten Unternehmen aus dem Nachhaltigkeitssektor beteiligt. Die Wertpapiere im Eigenbestand (Depot A) werden ebenfalls nach ökologischen Kriterien ausgewählt.
Die UmweltBank bietet ein einzigartiges Versprechen: die Umweltgarantie. Sie garantiert, dass die Spareinlagen ihrer Kundinnen und Kunden sowie das Kapital der Aktionärinnen und Aktionäre ausschließlich für Kredite zur Förderung von Umweltprojekten verwendet werden. Neben kurz- bis langfristigen Sparkonten gehören auch nachhaltige Wertpapiere zum Produktspektrum der Bank: die eigene Aktie, eigene Anleihen, Projekt- und Unternehmensanleihen anderer Emittenten sowie nachhaltige Investmentfonds. Unter der Marke UmweltSpektrum bietet die UmweltBank hauseigene Nachhaltigkeitsfonds an. Das Beratungs- und Kontrollgremium Umweltrat kontrolliert regelmäßig, ob die Umweltgarantie eingehalten ist.
Den Erfolg ihrer Geschäftstätigkeit misst die Bank nicht nur an finanziellen, sondern auch an ökologischen und sozialen Indikatoren wie der Einhaltung der Umweltgarantie, der CO 2 -Entlastung oder der Versorgung von Menschen mit bezahlbarem Wohnraum.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitertragen maßgeblich zum Erfolg der UmweltBank bei. Daher legt das Unternehmen großen Wert darauf, ein Umfeld zu gestalten, das der Belegschaft optimale Arbeitsbedingungen sowie individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Neben flexiblen Teilzeitmodellen und vertraglich festgelegten Weiterbildungsmöglichkeiten erhalten die Mitarbeitenden Benefits, wie z.B. einen Zuschuss zur Kinderbetreuung und ein kostenloses ÖPNV-Ticket. Darüber hinaus gibt es keine Zielvorgaben zur Erreichung bestimmter Umsatz- oder Verkaufszahlen - und damit auch keine falschen Anreize im Rahmen der Kundenbetreuung. Viele Angestellte sind zugleich Aktionäre der Bank, was das Unternehmen durch ein Aktienprogramm fördert.
Über die Mitgliedschaft in der Global Alliance for Banking on Values (GABV) ist die Bank in ein internationales Netzwerk von Nachhaltigkeitsbanken eingebunden.
Die multiplen globalen Krisen hinterließen im Jahr 2023 ihre Spuren in der deutschen Wirtschaft. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,3 % im Vergleich zu 2022. Nach wie vor dämpfen hohe Preise und ungünstige Finanzierungsbedingungen die Konjunktur. So sank die Wirtschaftsleistung im produzierenden Gewerbe 2023 insgesamt um 2,0 %. Positive Impulse kamen insbesondere aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Hingegen standen energieintensive Industriezweige wie die Chemie- und Metallindustrie weiterhin unter Druck. Zeigte sich der private Konsum im Vorjahr noch solide und diente gar als Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft, nahm dieser 2023 preisbereinigt um 0,8 % ab. Dies dürfte insbesondere auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein, die sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr erhöht haben. Damit lag die Inflation zwar unter dem Wert des Vorjahres (2022: 6,9 %), verharrte jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Bemerkenswert ist der erneute Anstieg der Preise für Nahrungsmittel um 12,4 %, nachdem diese bereits im Vorjahr um 13,4 % gestiegen waren. Ein wesentlicher Teil der Kaufzurückhaltung von Haushalten mit kleineren und mittleren Einkommen dürfte sich dadurch erklären lassen. In dem herausfordernden Umfeld zeigte sich der deutsche Arbeitsmarkt weiterhin robust. Mit durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen arbeiteten 2023 so viele Menschen wie noch nie zuvor in Deutschland.
Die Europäische Zentralbank (EZB) setzte im vergangenen Jahr ihren restriktiven geldpolitischen Kurs fort. Diesen hatte sie 2022 nach 10 Jahren expansiver Geldpolitik durch Zinserhöhungen eingeleitet. Inzwischen erfolgten 10 Zinsschritte, mit denen der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte von 0,0 % auf 4,5 % erhöht wurde - davon fielen sechs Zinsschritte in das Jahr 2023. Die Verzinsung der Einlagenfazilität stieg im Jahresverlauf von 2,0 % auf 4,0 %. Mit ihrer Geldpolitik strebt die EZB an, die Inflation auf das mittelfristige Ziel von 2 % zu reduzieren. Die Zentralbank setzt darauf, dass die höheren Zinssätze die Finanzierungskosten erhöhen, wodurch die Konsumnachfrage verringert, und der Inflationsdruck gedämpft wird. In den EU-Staaten lag die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt bei 6,4 % und damit deutlich unter dem Vorjahreswert in Höhe von 9,2 %.
Nach einer langen Phase des prosperierenden Wachstums, hat sich die Stimmung am deutschen Immobilienmarkt mit Ausbruch des Ukraine-Krieges im Frühjahr 2022 deutlich eingetrübt. Auch 2023 bremsten hohe Baupreise, massiv gestiegene Finanzierungskosten und der Fachkräftemangel die Branche. Daneben beklagen die Fachverbände der Immobilienwirtschaft auch die Wohnungspolitik der Bundesregierung - insbesondere die zuletzt unzuverlässigen Förderprogramme sowie die ausufernde Bürokratie. Infolgedessen sank die Neubautätigkeit in Deutschland auch im Jahr 2023. Dies spiegelt sich in den Baugenehmigungen wider, die im ersten Halbjahr ein 10-jahres-Tief markierten. Die Abkühlung am Immobilienmarkt zeigte sich 2023 durch einen weiteren deutlichen Preisrückgang von Wohn- sowie Gewerbeimmobilien. Gemäß Angaben des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp) gingen die Wohnimmobilienpreise bundesweit im Jahresvergleich um 6,1 % und die Preise für Gewerbeimmobilien sogar um 12,1 % zurück. Gleichzeitig setzte sich 2023 der Aufwärtsdruck bei Mieten fort. Für Haushalte mit niedrigen Einkommen wird es zunehmend schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden - besonders in den Ballungsräumen. Verschärft wird die Situation durch eine hohe Zuwanderung und die durch Kosten- und Zinssteigerungen sinkenden Investitionen im Wohnungsbau. Die Bundesregierung versucht hier gegenzusteuern und hat zum Ziel erklärt, dass jährlich 400.000 Wohnungen neu gebaut werden, davon 100.000 öffentlich gefördert. Im Jahr 2023 wurden allerdings lediglich rund 250.000 Wohnungen fertiggestellt, nach 295.000 Wohnungen im Vorjahr.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland hat 2023 an Tempo gewonnen. So stieg die installierte Leistung um 17 Gigawatt - eine Steigerung von 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung wird insbesondere getragen von den Energieträgern Wind und Solar. Deutschlandweit wurden im Jahr 2023 745 neue Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von rund 3,5 Gigawatt errichtet. Dies entspricht zwar einem Zuwachs von rund 45 % im Vergleich zum Vorjahr (2022: rund 2,4 GW), dennoch liegt der Zubau circa 35 % unterhalb des bisherigen Rekordwertes im Jahr 2017 (5,4 GW). Der Zubau von Photovoltaikanlagen stieg 2023 laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur auf über 14 Gigawatt und verdoppelte sich damit fast gegenüber dem Vorjahreswert. Damit wurde das Ausbauziel der Bundesregierung von 9 Gigawatt im Jahr 2023 deutlich übertroffen.
Das Berichtsjahr war maßgeblich geprägt vom laufenden Transformationsprozess der UmweltBank. In den Jahren 2023 und 2024 investiert die Bank intensiv in die Digitalisierung, die Optimierung von Prozessen und Strukturen sowie spezialisierte Fachkräfte. Ein wichtiger Meilenstein konnte im Oktober 2023 durch den erfolgreichen Wechsel des Kernbanksystems erreicht werden. Die Bankensoftware bietet dem Unternehmen neue Möglichkeiten beim Angebot von Produkten und Dienstleistungen und soll die Einhaltung bestehender regulatorischer Anforderungen sicherstellen. Insgesamt investiert die Bank 18 Mio. Euro in das IT-Projekt, der Großteil - rund 10 Mio. Euro - im Jahr 2023. Neben monetären Ressourcen nahm das Projekt im abgelaufenen Geschäftsjahr insbesondere auch personelle Kapazitäten in Anspruch. In dieser herausfordernden Phase ist es der Bank gelungen, die Kundenzahl bei rund 132.000 sowie die Kundeneinlagen bei rund 2,9 Mrd. Euro weitgehend stabil zu halten. Trotz Einschränkungen konnte das Kunden-Kreditvolumen inkl. offener Zusagen auf 3,8 Mrd. Euro gesteigert werden - 2023 vergab die UmweltBank neue Kredite in Höhe von 459 Mio. Euro. Geschwindigkeit und Höhe der Zinsanhebungen der EZB waren für die Zinsmarge der UmweltBank auch in 2023 herausfordernd. Wegen des Geschäftsmodells der Bank existiert ein hoher Bestand an Darlehen mit langfristiger Zinsbindung zu niedrigen Zinssätzen einerseits sowie ein großer Bestand an Spareinlagen mit kurzer Bindung und steigendem Zinsaufwand andererseits. Neue Darlehen und Prolongationen konnte die Bank zwar zu deutlich höheren Zinssätzen vergeben, die Zinsmarge profitiert davon jedoch erst mittel- bis langfristig.
Die UmweltBank wächst seit vielen Jahren kontinuierlich. Der jetzige Standort, der über mehrere Gebäude verteilt ist, stößt bezüglich Anzahl der Räume und Flexibilität der Arbeitsplätze an seine Grenzen. Daher hat die Bank ein Grundstück am Nürnberger Nordwestring erworben. Dort wird ein neues Bürogebäude, das UmweltHaus, nach hohen Nachhaltigkeitsstandards errichtet. Die UmweltBank realisiert das Objekt als eines der ersten Bürogebäude in Deutschland nach dem Energieeffizienz-Standard "KfW Effizienzhaus 40 NH" und strebt eine Platin-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) an.
2022 wurde mit dem Bau des neuen Firmensitzes begonnen, die Bauarbeiten schreiten seitdem planmäßig voran. Nachdem zu Beginn des Jahres 2023 im Rahmen der Hochbauarbeiten die Erschließungstürme mit Treppenhäusern, Fahrstuhl- und Versorgungsschächten entstanden waren, übernahmen im Sommer die Holzbauer die Regie auf der Baustelle. Im September wurde mit dem ,Sprengwerk' das zentrale Element für die hölzerne Tragwerkskonstruktion installiert. Danach wuchs das UmweltHaus bis zu seiner finalen Höhe von 52 Metern. Dabei wurden insgesamt fast 3.000 Kubikmeter Holz verbaut.
Das Geschäftsvolumen der Bank, d.h. die Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen (z. B. unwiderrufliche Kreditzusagen), belief sich Ende 2023 auf 6.119,0 Mio. Euro, eine Abnahme von 7,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die Bilanzsumme fiel um 4,9 % auf 5.688,1 Mio. Euro. Das gesamte Kundenkreditvolumen einschließlich offener Zusagen in Höhe von 346,8 Mio. Euro lag mit 3.787,6 Mio. Euro um 0,7 % über dem Niveau des Vorjahrs.
2023 hat die UmweltBank ökologische und soziale Immobilien mit einem Volumen von 105 Mio. Euro neu finanziert. Der Geschäftsbereich Immobilienprojektfinanzierung war überwiegend geprägt von größeren Vorhaben im Bereich Wohnen. Hervorzuheben sind dabei genossenschaftliche Projekte sowie soziale Immobilien, aber auch Mietshäusersyndikate - Projekte, die langfristig bezahlbaren Wohnraum schaffen und sichern sollen.
Die Nachfrage nach privaten Baufinanzierungen verharrte 2023 auf niedrigem Niveau. Die seit 2022 deutlich gestiegenen Finanzierungskosten gepaart mit hohen Kauf- und Baupreisen führten weiterhin zu einer Zurückhaltung bei den Verbrauchern und Immobilieninteressenten.
Im Geschäftsjahr 2023 vergab die UmweltBank neue Darlehen in Höhe von 359 Mio. Euro (Vorjahr: 254 Mio. Euro) an Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien mit einer Gesamtleistung von 473 Megawatt (Vorjahr: 325 Megawatt). Die Nachfrage von Seiten des Marktes lag dabei deutlich über dem - durch die erhöhten Eigenmittelanforderungen eingeschränkten - möglichen Neukreditvolumen.
2023 finanzierte die UmweltBank Photovoltaikanlagen mit einem Volumen in Höhe von 216 Mio. Euro und einer Leistung von rund 364 MWp. Bei den finanzierten Objekten handelt es sich überwiegend um große Freiflächen-Anlagen, die eine EEG-Vergütung erhalten. Der Marktanteil der Bank am Photovoltaik-Gesamtmarkt in Deutschland lag bei 2,6 %, bezogen auf den relevanten Markt (Anlagenleistung über 500 kWp) bei 7,0 %, nach 9,3 % im Vorjahr. Damit konnte die UmweltBank ihren Marktanteil überwiegend verteidigen, obwohl sich der Zubau von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland mit rund 14 MWp im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt hat.
Im Bereich der Windkraftanlagen wurde im Jahr 2022 mit 143 Mio. Euro (Vorjahr: 94 Mio. Euro) Neukreditvolumen eine Anlagenleistung von circa 109 MW (Vorjahr: 58 MW) finanziert. Damit lag der Marktanteil der UmweltBank in Deutschland bei rund 3 % (Vorjahr: 2,4 %).
Bei der Branchenverteilung des Kreditportfolios (Darlehen für nachhaltige Projekte, inklusive offener Zusagen) lagen im Jahr 2023 die Wohn-, Sozial- und Gewerbeimmobilien mit einem Anteil von 38,3 % (2022: 44,6 %) an erster Stelle. Auf Projekte im Bereich Sonnenenergie entfielen 34,6 % (2022: 33,5 %), gefolgt von Windkraftkrediten mit 21,6 % (2022: 20,2 %). Das sonstige Kreditvolumen mit einem Anteil von 5,5 % (2022: 1,7 %) beinhaltet unter anderem Biomasse & Wärmekonzepte, Wasserkraftkredite und nachhaltige Landwirtschaft. Ende 2023 belief sich die Gesamtzahl aller seit Bankgründung finanzierten ökologischen Projekte auf 25.122 (Vorjahr: 24.949).
Die UmweltBank gibt ihren Kunden die UmweltGarantie, nach der jeder bei der Bank angelegte Euro im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) wirken soll. Die Erfüllung der UmweltGarantie prüft die Bank, indem sie das Volumen der in Anspruch genommenen Umweltkredite, zweckgebundenen Schuldscheindarlehen, Beteiligungen, Green und Social Bonds sowie die Eigenanlagen mit positivem SDG-Beitrag ins Verhältnis zum angelegten Geld der Kunden, Drittfinanzierungen von Förderbanken und dem von Investoren originär eingezahlten Eigenkapital der UmweltBank setzt. Die Erfüllung wird quartalsweise vom Nachhaltigkeitsmanagement und dem Umweltrat überprüft. Im Jahr 2023 wurde die UmweltGarantie eingehalten.
Im ersten Quartal des Jahres 2024 hat die UmweltBank festverzinsliche Wertpapiere, die im Jahresabschluss vor Änderung zum 31.12.2023 als Anlagevermögen klassifiziert und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet waren, mit Verlust veräußert. Dieser Verlust deutet auf eine dauerhafte Wertminderung hin, weshalb diese veräußerten festverzinslichen Wertpapiere bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2023 auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben werden mussten.
Der Jahresfehlbetrag vor Steuern und Erträgen aus der Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken betrug 2023 5,6 Mio. Euro. Das entspricht einer Verringerung von 114,3 % gegenüber dem Vorjahr. Das Nachsteuerergebnis vor Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB lag bei -3,8 Mio. Euro (Vorjahr: 30,5 Mio. Euro). Das entspricht -0,1 Euro je Aktie bei 36,1 Mio. Stückaktien (Vorjahr: 0,86 Euro; 35,7 Mio. Stückaktien). Das Jahresergebnis nach Steuern und Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken fiel um 96,3 % auf 0,7 Mio. Euro.
Die aufsichtliche Gesamtkapitalquote nach Aufstellung des Jahresabschlusses betrug 15,6 % (Vorjahr: 15,7 %). Der leichte Rückgang des aufsichtlichen Eigenkapitals ist im Wesentlichen auf eine teilweise Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.
Die Anzahl der für die UmweltBank tätigen Mitarbeiter_innen und Praktikant_innen wuchs zum Jahresende auf 354 Personen (Vorjahr: 332). Umgerechnet auf eine 40-Stunden-Woche stieg die Anzahl der Beschäftigten um 13,25 % auf 312,0 Personen (Vorjahr: 275,5). Darin enthalten ist ein Auszubildender.
Die Aktie der UmweltBank ging zum Jahresende mit einem Kurs von 7,86 Euro (Vorjahr: 13,45 Euro) aus dem Börsenhandel. Damit verzeichnete das Unternehmen eine Marktkapitalisierung von rund 280 Mio. Euro.
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01.01. - 31.12.2023
TEUR |
01.01. - 31.12.2022
TEUR |
Veränderung
in TEUR |
Veränderung
in% |
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| Zinsergebnis | 41.106 | 58.791 | -17.685 | -30,1 |
| Finanzergebnis | -2.641 | 24.829 | -27.470 | -110,6 |
| Risikovorsorge für Kundenkredite (Aufwand (-) / Ertrag (+)) | 4.509 | -9.291 | 13.800 | -148,5 |
| Bewertungsergebnis (Aufwand (-) / Ertrag (+)) | 146 | -285 | 431 | -151,2 |
| Zins-, Finanz- und Bewertungsergebnis | 43.120 | 74.044 | -30.924 | -41,8 |
| Provisions- und Handelsergebnis | 9.052 | 9.345 | -293 | -3,1 |
| sonstige Aufwendungen (-) / Erträge (+) | 56 | -2.017 | 2.073 | -102,8 |
| Ergebnis vor Verwaltungsaufwand und Steuern | 52.228 | 81.372 | -29.144 | -35,8 |
| Personalaufwand | 25.624 | 19.880 | 5.744 | 28,9 |
| Andere Verwaltungsaufwendungen | 31.510 | 21.574 | 9.936 | 46,1 |
| darunter Aufwendungen für Bankenabgabe und Einlagensicherung | 3.235 | 3.695 | -460 | -12,4 |
| Abschreibungen auf Anlagegüter | 697 | 708 | -11 | -1,6 |
| Summe Verwaltungsaufwand | 57.831 | 42.162 | 15.669 | 37,2 |
| Ergebnis vor Steuern | -5.603 | 39.210 | -44.813 | -114,3 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (2023: Erstattung) | -1.805 | 8.661 | -10.466 | -120,8 |
| Zuführungen (-) zum/Auflösungen (+) des Fonds für allgemeine Bankrisiken | 4.527 | -11.000 | 15.527 | -141,2 |
| Jahresüberschuss | 729 | 19.549 | -18.820 | -96,3 |
| Einstellung in Gewinnrücklagen | 43 | 7.038 | -6.995 | -99,4 |
| Bilanzgewinn | 686 | 12.511 | -11.825 | -94,5 |
Der Zinsüberschuss sank von 58.791 TEUR im Jahr 2022 um 30,1 %auf41.106 TEUR im Jahr 2023. Die Refinanzierungsaufwendungen stiegen stärker an als die Zinserträge. Dies ist bedingt durch Sondereffekte wie die Erhöhung der Zinsen durch die EZB, was insbesondere zu einem starken Anstieg des Zinsaufwands für die aufgenommenen TLTRO-Mittel der Bundesbank führte und damit zu einem Zinsaufwand für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 39.351 TEUR (Vorjahr: 6.663 TEUR). Ein weiterer Einflussfaktor war das mit 459 Mio. Euro (Vorjahr: 623 Mio. Euro) geringere Kreditneugeschäft aufgrund eines individuellen Kapitalzuschlag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Dadurch fiel die Durchschnittszinsspanne von 1,07 % auf 0,85 %.
Das Finanzergebnis enthält die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, Beteiligungen und verbundenen Unternehmen sowie den Saldo aus Zu- und Abschreibungen auf Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren. Der Rückgang des Finanzergebnisses von 24.829 TEUR im Jahr 2022 auf - 2.641 TEUR im Berichtsjahr resultiert insbesondere aus einem Sondereffekt aus dem Vorjahr (Verkauf einer Windparkbeteiligung) sowie aus Abschreibungen in Höhe von 9.814 TEUR auf wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere.
Die Zuführungen zu und Auflösungen von Risikovorsorge für Kundenkredite saldierten sich zu einem Ertrag von 4.509 TEUR (Vorjahr: Aufwand 9.291 TEUR). Dieser saldierte Wert beinhaltet in Höhe von 7.888 TEUR eine Auflösung der Vorsorge für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Der Risikovorsorgebestand (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen) belief sich auf 10.121 TEUR (Vorjahr: 6.742 TEUR), das sind 0,30 % (Vorjahr: 0,21 %) des ausgereichten Kundenkreditvolumens. Dieser Anstieg ist unter anderem begründet durch die Anwendung neuer Ratingverfahren bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigung nach IDW RS BFA 7.
Das Bewertungsergebnis weist einen Ertrag in Höhe von 146 TEUR (Vorjahr: Aufwand 285 TEUR) aus. Darin sind Zahlungseingänge auf abgeschriebene Forderungen in Höhe von 159 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR), Direktabschreibungen auf Forderungen in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR), Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve in Höhe von 67 TEUR (Vorjahr: 238 TEUR), Zuschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve in Höhe von 23 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) sowie Gewinne aus Abgängen von Wertpapieren der Liquiditätsreserve in Höhe von 51 TEUR (Vorjahr: Verlust 37 TEUR) enthalten.
Das Provisions- und Handelsergebnis beinhaltet Provisionserträge und -aufwendungen aus dem Kredit-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft sowie Gewinne und Verluste aus dem Handel mit Aktien- und Rentenfonds sowie Anleihen. Ursächlich für die Abnahme von 9.345 TEUR auf 9.052 TEUR waren rückläufige Gewinne aus dem Handel mit Investmentfonds.
Das Transaktionsvolumen im Kundenwertpapier- und Vermittlungsgeschäft betrug im Jahr 2023 rund 47,8 Mio. Euro (Vorjahr: 104,1 Mio. Euro).
Der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge wies im Jahr 2023 einen Ertrag in Höhe von 56 TEUR aus (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 2.017 TEUR).
Das Ergebnis vor Verwaltungsaufwand und Steuern fiel von 81.372 TEUR im Vorjahr auf 52.228 TEUR. Dies entspricht einem Rückgang von 35,8%.
Der Personalaufwand verzeichnete einen Zuwachs von 28,9 % auf 25.624 TEUR (Vorjahr: 19.880 TEUR). Der Anstieg resultiert primär aus der Zunahme der Beschäftigten in Umsetzung der Personalstrategie sowie aus Gehaltsanpassungen.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich von 21.574 TEUR im Vorjahr auf 31.510 TEUR im Jahr 2023. Die Zunahme ist überwiegend durch planmäßig gestiegene IT- und Beratungsaufwendungen begründet.
Aus der Saldierung von Erträgen und Aufwendungen errechnet sich ein Ergebnis vor Steuern von -5.603 TEUR gegenüber 39.210 TEUR im Vorjahr.
Nach Berücksichtigung des Steuerertrags in Höhe von 1.805 TEUR (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 8.661 TEUR) sowie der Auflösung aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 4.527 TEUR (Vorjahr: Zuführung in Höhe von 11.000 TEUR) verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 729 TEUR (Vorjahr: 19.549 TEUR).
Nach Einstellung in die Gewinnrücklagen von 43 TEUR (Vorjahr: 7.038 TEUR) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 686 TEUR (Vorjahr: 12.511 TEUR).
AKTIVA
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31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
Veränderung
in TEUR |
Veränderung
in% |
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| Barreserve | 116.295 | 332.806 | -216.511 | -65,1 |
| Forderungen an Kreditinstitute | 10.533 | 2.890 | 7.643 | 264,5 |
| Forderungen an Kunden | 3.356.646 | 3.139.025 | 217.621 | 6,9 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 2.023.042 | 2.365.307 | -342.265 | -14,5 |
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 21.335 | 21.542 | -207 | -1,0 |
| Handelsbestand | 5.572 | 10.471 | -4.899 | -46,8 |
| Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen | 35.059 | 35.768 | -709 | -2,0 |
| Immaterielle Anlagewerte | 802 | 595 | 207 | 34,8 |
| Sachanlagen | 85.819 | 58.342 | 27.477 | 47,1 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 27.034 | 10.043 | 16.991 | 169,2 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 122 | 323 | -201 | -62,2 |
| Aktive latente Steuern | 5.879 | 3.503 | 2.376 | 67,8 |
| Summe Aktiva | 5.688.138 | 5.980.615 | -292.477 | -4,9 |
Die Barreserve verringerte sich von 332.806 TEUR auf 116.295 TEUR. Dieser Rückgang ist unter anderem durch die Rückführung von TLTRO-Mitteln der Bundesbank begründet.
Im Vorjahresvergleich stiegen die Forderungen an Kreditinstitute um 264,5 % auf 10.533 TEUR. Die Zunahme ist überwiegend durch die Eröffnung von Geschäftskonten zur Abwicklung der Errichtung eines neuen Geschäftssitzes und der Entwicklung eines nachhaltigen Stadtquartiers bedingt.
Der Bestand der Forderungen an Kunden erreichte mit 3.356.646 TEUR einen neuen Höchststand. Der Forderungsanstieg ist vor allem durch das Neugeschäft in den Bereichen Sonnenenergie, Windkraft sowie Wohnimmobilien begründet. Wesentliche Volumenrückgänge waren in den Bereichen Wasserkraft sowie Biogas aufgrund von Tilgungen zu verzeichnen, die das Kreditneugeschäft in diesen Bereichen überstiegen.
Das Volumen der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere lag per 31. Dezember 2023 mit 2.023.042 TEUR um 14,5 % unter dem Niveau des Vorjahrs (2.365.307 TEUR). Ursächlich für die Abnahme sind primär Endfälligkeiten von Wertpapieren im Berichtsjahr.
Der Bestand an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sank im Berichtszeitraum um 1,0 % auf 21.335 TEUR (Vorjahr: 21.542 TEUR).
Der Handelsbestand weist einen Betrag in Höhe von 5.572 TEUR auf (Vorjahr: 10.471 TEUR). Darin enthalten ist die Anleihe der Wohnungsbaugenossenschaft "Am Ostseeplatz'' ISIN DE000A30VH34 in Höhe von 5.518 TEUR, die zum Jahresultimo 2023 noch nicht vollständig an Kunden verkauft war.
Die Abnahme beim Bestand der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen von 35.768 TEUR auf 35.059 TEUR ist in erster Linie auf eine Neubewertung einer Unternehmensbeteiligung zurückzuführen.
Der Zugang bei den immateriellen Anlagewerten um 207 TEUR ist auf den Erwerb von Softwarelizenzen zurückzuführen.
Die Sachanlagen erhöhten sich um 27.477 TEUR auf 85.819 TEUR. Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf Zugänge im Rahmen der Errichtung eines neuen Hauptsitzes und der Entwicklung eines nachhaltigen Stadtquartiers zurückzuführen.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Anstieg in Höhe von 16.991 TEUR auf 27.034 TEUR zu verzeichnen. Diese Zunahme ist überwiegend durch temporäre Salden auf Verrechnungskonten aus dem Zahlungsverkehr, nicht ausgeschüttete Gewinnanteile aus Beteiligungen an Personengesellschaften sowie aus Steuererstattungsansprüchen begründet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen sind von 323 TEUR auf 122 TEUR gesunken. Der Posten beinhaltet Aufwendungen, die zukünftige Geschäftsjahre betreffen.
Die aktiven latenten Steuern sind von 3.503 TEUR auf 5.879 TEUR gestiegen. Der Posten bildet den Unterschied zwischen dem ausgewiesenen Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ab und ist im Wesentlichen auf die Veränderung der Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340f HGB sowie auf Unterschiede bei der Ermittlung der Pauschalwertberichtigung zurückzuführen.
| PASSIVA |
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
Veränderung
in TEUR |
Veränderung
in % |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.278.962 | 2.247.704 | 31.258 | 1,4 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 2.854.319 | 3.176.395 | -322.076 | -10,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 12.261 | 5.208 | 7.053 | 135,4 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 371 | 507 | -136 | -26,8 |
| Rückstellungen | 17.804 | 16.114 | 1.690 | 10,5 |
| Nachrangige Verbindlichkeiten | 88.821 | 87.905 | 916 | 1,0 |
| Genussrechtskapital | 44.832 | 44.132 | 700 | 1,6 |
| Fonds für allgemeine Bankrisiken | 141.623 | 146.150 | -4.527 | -3,1 |
| Eigenkapital | 249.145 | 256.500 | -7.355 | -2,9 |
| Summe der Passiva | 5.688.138 | 5.980.615 | -292.477 | -4,9 |
Neben dem Eigenkapital und den längerfristigen Einlagen dienen öffentliche Fördermittel für Umweltprojekte als langfristige Refinanzierungsquelle. Der weitaus größte Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfällt hierbei auf die KfW-Förderbank (1.499.511 TEUR; Vorjahr: 1.214.121 TEUR) und die Landwirtschaftliche Rentenbank (246.649 TEUR; Vorjahr: 240.604 TEUR). An die Förderbanken sind zur Sicherheit sowohl die refinanzierten Endkreditnehmerforderungen abgetreten als auch weitere Wertpapiere im Nominalwert von 125.827 TEUR verpfändet.
Die Refinanzierungsquote, definiert als das Verhältnis der Bilanzpositionen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu den Forderungen an Kunden, ist von 71,6 % auf 67,9 % gesunken. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind auch Gelder im Rahmen der gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte der Bundesbank in Höhe von 470.000 TEUR (Vorjahr: 770.000 TEUR) enthalten. Insgesamt verzeichneten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten eine Zunahme in Höhe von 31.258 TEUR auf 2.278.962 TEUR, was u.a. auf die im vorangegangenen Absatz dargestellte Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Refinanzierungsbanken zurückzuführen ist.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich von 3.176.395 TEUR um 10,1 % auf 2.854.319 TEUR reduziert. Alle täglich fälligen Einlagen belaufen sich auf 1.772.608 TEUR und machen 62,1 % (Vorjahr: 68,4 %) der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden aus. An zweiter Stelle folgen die Spareinlagen mit 642.951 TEUR bzw. einem Anteil von 22,5 % (Vorjahr: 25,5 %), an dritter Position stehen die anderen Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist mit 438.760 TEUR oder 15,4 % (Vorjahr: 6,1 %).
Die sonstigen Verbindlichkeiten liegen mit 12.261 TEUR um 135,4 % über dem Vorjahr. Der Anstieg ist überwiegend durch die Zunahme an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Errichtung eines neuen Hauptsitzes begründet.
Die Abnahme der Rechnungsabgrenzungsposten von 507 TEUR auf 371 TEUR resultiert aus erhaltenen Einmalzahlungen auf Forderungen an Kunden, die über die Zinsbindung der Darlehen verteilt als Ertrag vereinnahmt werden.
Der Posten Nachrangige Verbindlichkeiten beinhaltet den UmweltBank-CoCo-Bond 2016/2017 in Höhe von 26.331 TEUR (Vorjahr: 25.954 TEUR), den UmweltBank-Green-Bond-junior in Höhe von 42.376 TEUR (Vorjahr: 41.951 TEUR) und Namensschuldverschreibungen in Höhe von 20.114 TEUR (Vorjahr: 20.000 TEUR).
Die Zunahme der Rückstellungen von 16.114 TEUR im Vorjahr auf 17.804 TEUR ist u.a. durch die Bildung einer Rückstellung für ausstehende Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen im Zuge der Migration des Kernbanksystems begründet.
Aus der Rücklage nach § 340g HGB (Fonds für allgemeine Bankrisiken) wurde ein Betrag in Höhe von 4.562 TEUR aufgelöst. Weiterhin wurde die Rücklage gemäß § 340e Abs. 4 HGB um 35 TEUR (0,02 %) erhöht.
Das bilanzielle Eigenkapital verringerte sich von 256.500 TEUR um 7.355 TEUR auf 249.145 TEUR. Der Rückgang ist durch die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 11.765 TEUR begründet.
Die unwiderruflichen Kreditzusagen fielen auf 346.801 TEUR (Vorjahr: 535.302 TEUR). Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sanken auf 84.104 TEUR (Vorjahr: 86.177 TEUR).
Die Eigenmittel der UmweltBank übertreffen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel betragen mit Aufstellung des Jahresabschluss 2023 524,5 Mio. Euro (Vorjahr 504,2 Mio. Euro). Davon sind 388,9 Mio. Euro als hartes Kernkapital, 26,0 Mio. Euro als zusätzliches Kernkapital und 109,7 Mio. Euro als Ergänzungskapital eingestuft.
Der Zuwachs an Eigenmitteln im Geschäftsjahr 2023 resultiert im Wesentlichen aus der Thesaurierung von Gewinnen und der aufsichtlichen Anerkennung von Kapitalerhöhungen aus den Jahren 2022 und 2023.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat gemäß dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) einen Bescheid erlassen, wonach von der UmweltBank ein Gesamtkapitalzuschlag von 3,7 %-Punkten einzuhalten ist. Dieser setzt sich zusammen aus einem Kapitalzuschlag von 0,5 % aufgrund des Zinsänderungsrisikos, einem Kapitalzuschlag von 1,0 % aufgrund weiterer wesentlicher Risiken sowie einem individuellen Kapitalzuschlag von 2,2 %. Nach den zum Stichtag geltenden Regelungen der Capital Requirements Regulation (CRR) ergeben sich für die UmweltBank unter Berücksichtigung dieses Zuschlags zum 31. Dezember 2023 mit Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Eigenkapitalquoten:
| Aufsichtsrechtliche Vorgabe 31.12.2023 | 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| Gesamtkapitalquote | 15,0 % | 15,6 % | 15,7 % |
| Kernkapitalquote | 12,1 % | 12,4 % | 12,3 % |
| Harte Kernkapitalquote | 9,9 % | 11,6 % | 11,5 % |
Der Anstieg bei den Quoten ist im Wesentlichen auf den Zuwachs an Eigenmitteln zurückzuführen.
Die Kennziffern lagen im Geschäftsjahr jederzeit über den aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestwerten.
Nach den zum Stichtag geltenden Regelungen liegt mit Aufstellung des Jahresabschlusses die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) der UmweltBank bei 7,0 % (Vorjahr: 6,2 %).
Die Zahlungsbereitschaft war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. Die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) zu beachtende Kennziffer "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) lag am 31.12.2023 bei 3,85 und damit deutlich über dem Mindestwert 1,0.
Für die Steuerung der Bank nutzt der Vorstand als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren das Geschäftsvolumen und das Jahresergebnis vor Steuern. Darüber hinaus werden die Umweltgarantie-Erfüllung und die CO 2 -Ersparnis als weitere Leistungsindikatoren gemessen.
Die im Lagebericht des Jahres 2022 formulierten Ziele für das Jahr 2023 wurden - bezogen auf die Leistungsindikatoren - erreicht bzw. teilweise unterschritten:
Das Geschäftsvolumen in Höhe von 6.119,0 Mio. Euro, welches sich aus der Bilanzsumme in Höhe von 5.688,1 Mio. Euro, Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von 84,1 Mio. Euro sowie unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von 346,8 Mio. Euro zusammensetzt, sank im Jahr 2023 um 7,3 % gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund des individuellen Kapitalzuschlags der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem damit einhergehenden geringeren Kreditneugeschäft, lag es leicht unter dem prognostizierten Wert. Die Abnahme ist ferner auf der Aktivseite im Wesentlichen aus dem Rückgang bei den Schuldverschreibungen und festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von 342 Mio. Euro sowie bei der Barreserve in Höhe von 217 Mio. Euro, die durch einen Anstieg bei den Forderungen an Kunden um 218 Mio. Euro teilweise kompensiert wurde, zurückzuführen. Auf der Passivseite sind insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden um 322 Mio. Euro gesunken.
Das Jahresergebnis vor Steuern lag mit -5.603 TEUR deutlich unter dem Vorjahresniveau und damit deutlich unter der am 3. September 2023 aktualisierten Prognose. Der Zinsüberschuss lag deutlich unter dem Wert des Vorjahres und war damit leicht unter der Prognose. Der Provisions- und Handelsüberschuss verharrte auf dem Vorjahresniveau und lag damit unter der Prognose. Der prognostizierte Wert des Finanzergebnisses konnte nicht erreicht werden, aufgrund der Entscheidung des Vorstands, die für das zweite Halbjahr 2023 geplante Veräußerung von Beteiligungsprojekten zu verschieben, um am Markt bessere Preise zu erzielen sowie aufgrund von Abschreibungen auf festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens. Die Risikovorsoge war der Prognose entsprechend rückläufig. Der Personalaufwand sowie der allgemeine Verwaltungsaufwand stiegen wie prognostiziert gegenüber dem Vorjahr an.
Das Verhältnis aus dem Volumen der in Anspruch genommenen Umweltkredite, zweckgebundene Schuldscheindarlehen, Beteiligungen und Green/Social Bonds zum Einlagevolumen (Umweltgarantie-Erfüllung) lag per 31. Dezember 2023 bei 102,2 % (31.12.2022: 107,2 %). Die CO 2 -Ersparnis der UmweltBank betrug im Jahr 2023 rund 1.340.000 tCO 2 e, was leicht über dem Vorjahresniveau von 1.160.000 tCO 2 e lag. Für die Berechnung wurden alle durch das Unternehmen auf direktem und indirektem Wege verursachten Treibhausgas-Emissionen mit den Einsparungen aus Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien verrechnet, da der Strom aus erneuerbaren Energien im Vergleich zu den von ihnen substituierten Energieträgern CO 2 einspart. Seit dem Jahr 2022 bezieht die UmweltBank in ihre CO 2 -Bilanzierung auch die Emissionen durch Investitionen im Depot A mit ein. Die Berechnung erfolgte anhand des Global GHG Accounting and Reporting Standard der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF).
Ziel der UmweltBank ist, nur solche Geschäfte einzugehen, die im Verhältnis von Chance zu Risiko ein positives Profil aufweisen. Aufsetzend auf diesem Grundsatz ist ein Risikomanagementsystem eingerichtet, mithilfe dessen alle relevanten Geschäftsbereiche ständig überwacht und gesteuert werden. Die im Risikomanagement eingesetzten Instrumente werden fortlaufend verfeinert.
Grundlage für die Steuerung und Überwachung der Risiken ist eine vom Vorstand festgelegte und mit dem Aufsichtsrat erörterte Geschäfts- und Risikostrategie.
Eine jährlich durchgeführte Risikoinventur überprüft die Vollständigkeit der Risikostrategie und der wesentlichen Risiken. Dabei unterscheidet die UmweltBank folgende wesentliche Risikoarten:
| ― |
Kreditrisiken |
| ― |
Marktpreisrisiken |
| ― |
Liquiditätsrisiken |
| ― |
Operationelle Risiken |
| ― |
Ertrags- und Kostenrisiken |
Die Risikokonzentrationen innerhalb einer Risikoart ("Intra") sowie risikoartübergreifende Risikokonzentrationen ("inter") und Reputationsrisiken werden nicht als eigene Risikoart quantifiziert und gesteuert, sondern als Risikofaktor bspw. als Querschnitt in allen relevanten Risikoart-Unterkategorien betrachtet und eingeschätzt.
Immobilienrisiken und Energiepreisrisiken innerhalb des Beteiligungsportfolios werden im Sinne kreditsubstituierender Beteiligungen als Teil des Kreditrisikos gemessen und gesteuert. Das Immobilienrisiko eigener Objekte ist Teil des Marktpreisrisikos.
Nach der Migration zur Atruvia werden seit dem Stichtag 31.12.2023 die Risikoberichte mit Einsatz der Atruvia-/parclT-Systeme erstellt.
Die Risikosteuerung verfolgt das Ziel, Risiken frühzeitig zu erkennen, bestehende Risiken gezielt zu beherrschen und so den ökonomischen Fortbestand der Bank zu sichern.
Die Berechnung der Risikotragfähigkeit erfolgt gemäß aufsichtlicher Vorgaben in einer normativen und ökonomischen Perspektive.
Auf Basis des integrierten Strategie- und Planungsprozesses wird die Entwicklung der vorhandenen und der erforderlichen Eigenmittel ermittelt und gegenübergestellt. Neben der Entwicklung der Eigenmittelquoten im Planszenario wird eine Ergänzung um adverse Entwicklungen vorgenommen, woraus sich in Summe die normative Perspektive ergibt.
Zusätzlich dazu werden über die ökonomische Perspektive die kalkulierten wesentlichen Risiken in einer barwertigen, bankeigenen Risikokalkulation dem aktuellen, barwertnahen Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Bei Einsatz von Value-at-Risk-Modellen werden die Risiken mit einem Konfidenzniveau von 99,9% und einer einjährigen Haltedauer berechnet.
Die Messung der Risiken in der ökonomischen Perspektive erfolgt mindestens vierteljährlich auf Basis von definierten Szenarien bzw. Modellen. Durch geeignete Maßnahmen ist die Abdeckung der wesentlichen Risiken durch Risikodeckungspotenzial zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Die Ermittlung der Auslastung der Gesamtbankrisikotragfähigkeit erfolgt durch Addition der Einzelrisiken ohne Darstellung bzw. Nutzung von risikoartübergreifenden Diversifikations- bzw. Korrelationseffekten.
Da das Zahlungsunfähigkeitsrisiko nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann, wird es nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen. Unabhängig davon wird das Zahlungsunfähigkeitsrisiko außerhalb der Risikotragfähigkeitsbetrachtung mit Risikosteuerungs- und -controllingverfahren, u. a. Durchführung der Liquiditätstragfähigkeitsrechnung, Aufstellung einer Liquiditätsablaufbilanz und der laufenden Überwachung der regulatorischen und aufsichtlichen Liquiditätsanforderungen und -vorgaben, berücksichtigt.
Die wesentlichen Risiken, die Entwicklung der Risikotragfähigkeit sowie die Auslastung der Risikolimite werden vierteljährlich im Controllingbericht dargestellt. Die Risikosteuerung erfolgt laufend anhand der mindestens vierteljährlich erstellten Berichte und/oder anlassbezogen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 ergibt sich folgendes Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive:
| Gesamtes Risikodeckungspotenzial in Mio. EUR | 446.308 |
Durch den regelmäßig erstellten Controllingbericht und anlassbezogene Meldungen wird die Geschäftsleitung über die Risikosituation der UmweltBank informiert. Der Aufsichtsrat wird vor jeder Sitzung über die Risikoauslastung der Bank informiert.
Neben der Messung der Risikotragfähigkeit führt die UmweltBank ergänzend regelmäßig und anlassbezogen verschiedene Stresstests durch. Dabei werden ein schwerer konjunktureller Abschwung, eine Markt- und Liquiditätskrise und eine Immobilienkrise simuliert. In allen Fällen ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit ohne substanzielle Einschränkungen möglich. Mit zusätzlichen inversen Stresstests werden einmal im Jahr Extremszenarien entwickelt, die die Risikotragfähigkeit auf das Maximum ausreizen, um eventuelle Lücken im bestehenden Risikomanagement aufzudecken. Zusätzlich werden Sensitivitätsanalysen zu den Risikoarten vorgenommen. Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat werden regelmäßig über die Ergebnisse der Stresstests informiert.
Das Kreditrisiko ist definiert als möglicher Verlust, der sich durch den teilweisen oder vollständigen Ausfall oder durch Bonitätsverschlechterungen eines Kreditnehmers oder Emittenten ergeben kann.
Das Kreditrisiko wird bereits dadurch begrenzt, dass nur die in der Kreditrisikostrategie genannten Kreditarten zulässig und für diese wiederum klare Beurteilungskriterien definiert sind. In den Kreditentscheidungsprozess sind, je nach Kreditgröße und Risikorelevanz, entsprechend erfahrene Kompetenzträger, unter anderem auch die Vorstandsmitglieder, eingebunden.
Zudem wird jeder Kredit bewertet und mit einer ökonomischen und ökologischen Bonitätsnote versehen (sog. "Rating"). Das ökologische Bonitätsraster umfasst fünf Noten von sehr fördernd (eins), fördernd (zwei), noch fördernd (drei), neutral (vier) und umweltschädlich (fünf).
Das ökonomische UmweltBank-eigene Ratingsystem besteht aus sechs Bonitätsstufen und wird gleichermaßen für Kreditengagements sowie für Mezzanine- und Eigenkapitalbereitstellung bzw. Beteiligungen angewendet. Mit je einem Drittelgewicht gehen die persönliche Bonität, die Einkommensverhältnisse und die Vermögensverhältnisse eines Kunden in dessen ökonomische Gesamtbewertung ein. Im Rahmen des Atruvia-Migrationsprojektes wurde für die Beurteilung der ökonomischen Bonität das UmweltBank-eigene Ratingsystem durch das System der Atruvia abgelöst. Zum Stichtag 31.12.2023 sind 6 % der Kreditnehmer und damit 67 % des Kreditvolumens nach diesem neuen System bewertet. Dieses neue System differenziert die Bonität in 25 Ratingklassen, jeder Ratingklasse ist eine Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet. Die Ermittlung erfolgt methodisch mit Einsatz der Ratingverfahren VR-Rating Privatkunden, VR-Rating Firmenkunden / Großunternehmen, VR-Rating Immo, VR-Rating Erneuerbare Energien.
Kredite werden in der Regel besichert. Die Arten der akzeptierten Sicherheiten, Bewertungsverfahren und die Bewertungsgrundlagen sind in den internen Organisationsrichtlinien festgelegt.
Im Rahmen der fortlaufenden Kreditüberwachung werden regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten überprüft. Darüber hinaus verfügt die Bank über ein systemgestütztes Risikomanagementsystem. Auf Basis definierter Frühwarnkriterien erfolgt eine automatisierte Kontoüberwachung und ein Reporting zu schlagend gewordenen Kriterien. Dazu gehören neben der Überwachung von Überziehungen auch ein Screening zu Lastschriftrückgaben, Ratingveränderungen und Ratenrückständen. Über das Reporting werden Vorgänge zu den betroffenen Engagements generiert und dem kundenbetreuenden Mitarbeitenden zur Bearbeitung zugeleitet. Hierdurch sollen sich abzeichnende Risiken frühzeitig aufgezeigt sowie geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. Im Fall einer erforderlichen Risikovorsorge wird eine Wertberichtigung auf den Blankoanteil des Kredits gebildet. Die Ermittlung des Blankoanteils erfolgt, in dem von der Kreditinanspruchnahme die Summe der Sicherungswerte aller haftenden Sicherheiten abzuziehen ist. Zur Ermittlung des aktuellen Sicherheitenwertes der Sicherheit sind die Wertermittlungsansätze zu überprüfen und ggfs. anzupassen.
Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird regelmäßig eine Messung des Ratingmigrations- und Adressenausfallrisikos für Kundenkredite mittels einer Monte-Carlo-Simulation in Kombination mit einem Value-at-Risk Ansatz auf Basis der Methode Credit-Portfolio-View durchgeführt. Als Ausfallereignis werden neben der Bildung von EWBs gemäß der aufsichtsrechtlichen Ausfalldefinition auch weitere Ereignisse (beispielsweise ein Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen) einbezogen, weiterhin werden für jede simulierte Ratingmigration die barwertigen Auswirkungen in die Berechnung einbezogen.
Daneben wird das Kreditrisiko bei Kapitalanlagen und bei Beteiligungen berücksichtigt. Dieses wird unterteilt in Ratingmigrations-, Adressenausfall- und Bonitätsrisiko von Positionen mit einem zusätzlichen externen Rating (z. B. Pfandbriefe oder Termingelder bei anderen Kreditinstituten) und in Ratingmigrations-, Adressenausfall- und Bonitätsrisiko von Positionen ohne externes Rating (z. B. Beteiligungen). Als externe Ratingagenturen werden S&P, Moody's und Fitch genutzt.
Die Messung des Risikos aus Beteiligungen an Immobilien- und Energieerzeugungsprojekten erfolgt durch die Integration der kreditsubstituierenden Beteiligungen in das barwertige Kreditportfoliomodell. Beteiligungen der Tochter UPG werden im Sinne einer Durchschau abgebildet.
Für jeden Emittenten wird ein separates Limit vergeben. Die Einhaltung der Limite wird täglich durch eine vom Handel unabhängige Stelle überwacht.
Das Ratingmigrations- und Adressenausfallrisiko von Wertpapieren und Forderungen an Banken mit externem Rating wird über ein Simulationsverfahren nach der Methode "Credit Metrics" simuliert. Hierbei werden die Wertänderungen durch Veränderung der Bonität sowie die möglichen Wertänderungen auf Basis sich verändernder, marktweiter sowie individueller Credit-Spreads in die Simulation einbezogen. Länderrisiken werden hierbei nur in geringem Umfang eingegangen.
Für die Liquiditätsreserven und Wertpapieranlagen der Bank wurden Leitplanken mit dem Ziel der Risikominimierung festgelegt. Die Anlage erfolgt in Zentralbankguthaben, fest- und variabel verzinslichen Wertpapieren, Pfandbriefen, öffentlichen Anleihen oder Einlagen bei Banken. Hier wird neben der Marktgängigkeit sowie guten ökonomischen und ökologischen Bonitäten der Emittenten Wert gelegt auf die Rendite. Die Handelsaktivitäten der UmweltBank erfüllen stets die Bedingungen des Artikel 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang.
Der regelmäßig erstellte Kreditrisikobericht stellt das gesamte Kreditportfolio der Umwelt-Bank nach Kundengruppen, Ratingklassen, Branchen und Größenkonzentrationen dar. Ausgewertet wird dabei sowohl das Kreditvolumen als auch die Anzahl der Engagements. Beachtenswerte Engagements (z. B. Großkredite, Beteiligungen, anmerkungsbedürftige Kredite oder (teil)wertberichtigte Fälle) werden dargestellt ebenso wie die Verteilung der ökologischen Bonitäten der vergebenen Kredite. Zudem erfolgt eine separate Darstellung der Wertpapieranlagen. Der Kreditrisikobericht wird der Geschäftsleitung vorgelegt. Auch der Aufsichtsrat erhält zu jeder Sitzung Informationen über die Risikosituation in schriftlicher und mündlicher Form.
Das Marktpreisrisiko ist definiert als das Risiko einer Änderung von Kurswerten bzw. Marktzinsen.
Grundlage für die Steuerung des Marktpreisrisikos bildet die Marktpreis- und Zinsänderungsrisikostrategie als Teil der Geschäfts- und Risikostrategie. In der UmweltBank bestehen Marktpreisrisiken insbesondere in Form von Zinsänderungsrisiken. Zinsänderungsrisiken umfassen in der normativen Perspektive zinsinduzierte Kursänderungsrisiken sowie Schwankungen des Zinsüberschusses, in der ökonomischen Perspektive Schwankungen des Barwerts sämtlicher zinstragender Geschäfte der Bank. Ferner besteht ein überschaubarer Bestand an Aktien- und Währungspositionen, welche folglich entsprechende Kursrisiken mit sich bringen. Rohstoff- und sonstige Preisrisiken bestehen in der UmweltBank nicht.
Die Bank verfolgt im Bereich der Wertpapieranlagen eine "Buy-and-Hold-Strategie". Daher werden für Wertpapiere des Anlagevermögens keine Marktliquiditätsrisiken gemessen. Die Tagesübersicht der Wertpapieranlagen, basierend auf Schlusskursen des Vortags, gibt Auskunft über die aktuelle Entwicklung und die daraus resultierenden stillen Reserven bzw. potenziellen Abschreibungen.
Das Zinsänderungsrisiko besteht grundsätzlich darin, dass bei sich ändernden Marktzinsen Barwertverluste der Wertpapiere und des Gesamtbank-Zinsänderungsrisiko-Cashflows ergeben, und höhere Zinsaufwendungen entstehen können, denen keine entsprechend gestiegenen Zinserträge gegenüberstehen, da die Zinssätze für die Aktiva aufgrund der Festzinsbindungen nur zum Teil angehoben werden können. Die unterschiedlichen Festzinsbindungen entstehen vor allem auf Grund der unterschiedlichen Kundeninteressen im Geldanlage- und Kreditbereich. Die UmweltBank betreibt daher klassische Fristentransformation, um den Kundenanforderungen gerecht zu werden.
Für die Ermittlung der Risikobelastung aus Marktpreisrisiken für die Risikotragfähigkeitsrechnung wird im regelmäßigen Risikobericht auch das barwertige Zinsänderungsrisiko der UmweltBank ermittelt (gern. Rundschreiben ,,06/2019(BA) - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch"). Grundlage für die Simulation sind historische Zinsentwicklungen, die insb. durch den Einbezug des erheblichen Zinsanstiegs in den Jahren 2022 und 2023 zu nennenswerten Risikowerten führen. Zusätzlich werden sechs von der BaFin vorgegebene Szenarien betrachtet. Das Szenario mit dem höchsten Risikowert ist zum Stichtag 31.12.2023 das Szenario "Zinsschock +200 Basispunkte".
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 stellt sich die barwertige Risikobetrachtung, welche mit einem regulatorisch vorgegebenen Szenario-Set versehen ist, wie folgt dar:
| Barwertiges Zinsänderungsrisiko | Zinsschock +200 Basispunkte | Zinsschock -200 Basispunkte |
| Barwertänderung in TEUR | -38.403 | 37.538 |
| Barwertveränderung in Bezug zu den Eigenmitteln in % | -7,2 | 7,0 |
Aufgrund von Währungspositionen in geringem Umfang besteht auch ein Währungsrisiko. Das Währungsrisiko beschreibt die Gefahr, dass der Wert einer Position auf Veränderungen von Devisen-Wechselkurse reagiert und die Veränderungen der Wechselkurse zu einer Wertminderung der Position führen können. Anhand der historischen Entwicklung von Wechselkursen wird mittels eines Value at Risk-Ansatzes zu einem Konfidenzniveau von 99,9 % eine mögliche Wertschwankung ermittelt und mit dem aktuellen Marktwert multipliziert.
Aktienrisiken werden ähnlich wie die Risiken aus Währungspositionen kalkuliert und im Rahmen der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit einem Limit als Teil der Marktpreisrisiken gegenübergestellt.
Das Immobilienrisiko für bankeigene Immobilien (UmweltHaus und UmweltQuartier) beschreibt das Risiko, dass sich im Fall einer veränderten Marktlage ein Bewertungsbedarf ergeben kann. Das Risiko wird auf Basis der Schwankungen ausgewählter Immobilienindizes abgeleitet.
Im Rahmen des Liquiditätsrisikos unterscheidet die UmweltBank zwischen dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko, das durch das Liquiditätsdeckungspotenzial gedeckt wird, und dem Refinanzierungskostenrisiko, welches in der Risikotragfähigkeitsrechnung durch die Risikodeckungsmasse gedeckt wird.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird quartalsweise anhand von Liquiditätsablaufbilanzen mehrerer Risiko-Szenarien ermittelt, indem überprüft wird, ob der strategische Überlebenshorizont eingehalten werden kann. Basis der Risiko-Szenarien bildet die Liquiditätsplanung mit einem Zeithorizont von fünf Jahren, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet wird und somit die erwarteten Cashflows darstellt. Für die Risiko-Ermittlung wird der kumulierte Netto-Cashflow dem vorhandenen Liquiditätsdeckungspotenzial gegenübergestellt und somit die Zahlungsfähigkeit der Bank überprüft.
Das Refinanzierungskostenrisiko, welches über das Risikodeckungspotenzial gedeckt wird, wird über einen Spreadaufschlag auf den Liquiditätscashflow barwertig berechnet.
Für das Liquiditätsmanagement unterhielt die UmweltBank zum 31. Dezember 2023 Guthaben bei der Deutschen Bundesbank sowie besonders liquide Pfandbriefe und Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten oder Banken. Wesentliche Refinanzierungsquellen der Bank sind das Einlagengeschäft und die Refinanzierung über Förderbanken, insbesondere KfW und Landwirtschaftliche Rentenbank. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 stellt sich die Liquiditätssituation wie folgt dar:
| Planszenario | in Mio. EUR |
| Besonders liquide Mittel (Liquiditätsdeckungspotential) | 1.398 |
| Kumulierte Liquiditätsabläufe (innerhalb 6 Monate) | 164 |
Die Risikomessung der Liquiditätsrisiken ist eng mit der Mittelfristplanung verzahnt und stellt somit den seitens der MaRisk geforderten Refinanzierungsplan dar.
Die UmweltBank definiert das operationelle Risiko als die Gefahr von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge von externen Ereignissen eintreten.
Strategisches Ziel ist die Begrenzung der operationellen Risiken und der mit ihnen einhergehenden Schäden auf ein akzeptables Restrisiko, sofern die dafür erforderlichen Maßnahmen unter Kosten- / Nutzenaspekten ökonomisch gerechtfertigt sind. Operationelle Risiken bestehen für die UmweltBank hauptsächlich in der Informationstechnologie (IT), in politischen, gesetzlichen oder regulatorischen Entwicklungen für den Bankensektor, in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie durch den Verlust von Mitarbeitenden mit besonderen Kenntnissen oder Erfahrungen. Operationelle Schäden werden in einer Schadensfalldatenbank erfasst. Dies ermöglicht eine nachträgliche Auswertung aller operationellen Schäden eines Kalenderjahres und ggf. die Einrichtung präventiver Maßnahmen. Schäden ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro werden bei Erfassung in der Datenbank automatisch ad hoc an den Vorstand gemeldet.
Rechtliche Risiken werden sowohl durch die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten wie Rechtsanwälten, Notaren oder Wirtschaftsprüfern bzw. Verbänden eingeschränkt als auch durch sorgfältige Auswahl von Geschäftspartnern und Projekten. Die Kunden werden ausführlich über potenzielle Risiken von z. B. Wertpapiergeschäften aufgeklärt. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden auf ihre Marktüblichkeit hin überprüft.
Im IT-Bereich besteht durch die Anbindung an ein externes Rechenzentrum mit einer Backup-Lösung für das Kernbanksystem ein hohes Maß an Sicherheit. Nichtsdestotrotz besteht ein gewisses Risiko, dass aufgrund eines Ausfalls, fehlerhaft umgesetzter Funktionalitäten oder nicht ausreichender Sicherheitsmaßnahmen Schäden entstehen. In der IT-Abteilung findet eine enge Dienstleistersteuerung und -kontrolle statt, was die Risiken verringert. Die Weiterentwicklung des Kernbanksystems aufgrund gesetzlicher Veränderungen übernimmt der Dienstleister.
Im Rahmen einer jährlich stattfindenden strukturierten Selbsteinschätzung erstellt die Bank eine Risikolandkarte. Durch Abteilungs- und Stabsstellenleitungen und weitere zentrale Stellen werden prospektiv Gefährdungseinschätzungen anhand denkbarer Konstellationen mit einem operationellen Risiko erhoben. Daraus lassen sich wesentliche operationelle Risikotreiber und ggf. Minderungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen ableiten. Zusätzlich werden pro Fall eine Eintrittswahrscheinlichkeit und eine mögliche Schadenshöhe erhoben.
Aus der Menge an möglichen Fällen wird der Risikowert durch eine Monte-Carlo-Simulation ermittelt.
Im Bereich der sonstigen Risiken wurden das Ertragsrisiko und das Kostenrisiko als wesentliche Risiken identifiziert. Die Überwachung dieser (Planabweichungs-) Risiken erfolgt im Rahmen der vierteljährlichen Berichterstattung über den Controllingbericht und im Rahmen von Stresstests.
Überlegungen zu Risikokonzentrationen und Ertragskonzentrationen sind in der Risikoinventur der Bank niedergelegt.
Die Bank erkennt aufgrund ihrer Refinanzierungsstruktur keine Risikokonzentrationen bei der Mittelbeschaffung. Größter Kreditgeber ist die Förderbank KfW, die projektbezogen und fristenkongruent refinanziert. Die Einlagen der Kunden weisen eine hohe Granularität auf.
Im Kreditgeschäft wird durch Einhaltung der aufsichtlichen Großkreditgrenzen sowie der zusätzlichen internen Branchenlimitierungen Risikokonzentrationen vorgebeugt. Bei den Eigenanlagen wird täglich die Fälligkeitsstruktur überwacht.
Es besteht eine Ertragskonzentration hinsichtlich des Zinsergebnisses. Die Ertragsrisikokonzentrationen erachten wir gemäß Risikoinventur nicht als wesentlich. Weitere Intra-Risikokonzentrationen hinsichtlich finanzierter Geschäftsmodelle, gehaltener Emittenten, Laufzeiten oder Ratingklassen wurden im Rahmen der Risikoinventur detailliert analysiert und als nicht wesentlich eingestuft. Inter-Risikokonzentrationen wurden anhand der Abhängigkeit der Risikoarten zu den gleichen Risikotreibern analysiert und als nicht wesentlich eingestuft.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 stellen sich die Risiken und Limite in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit wie folgt dar:
| Risikoart |
Risiko
in Mio. Euro |
Limit
in Mio. Euro |
Limitauslastung |
| Kreditrisiken | 205.776 | 250.000 | 82,3 % |
| Marktpreisrisiken | 110.906 | 142.000 | 78,1 % |
| Liquiditätsrisiken | 0 | 5.000 | 0,0 % |
| Operationelle Risiken | 20.127 | 25.000 | 80,5 % |
| Gesamtsumme der Risiken bzw. Limite | 336.809 | 422.000 | 79,8 % |
Die Risikosituation der UmweltBank hat sich im Jahr 2023 nicht signifikant verändert. Die Risikotragfähigkeit der UmweltBank war jederzeit gegeben. Durch die Anbindung an die Atruvia wurden die Risikomodelle der parcIT erstmals zum Stichtag 31.12.2023 eingesetzt und auf dieser Basis die Risikotragfähigkeit im Controllingbericht ermittelt.
Die Vorzeichen für die deutsche Wirtschaft sind Anfang 2024 alles andere als positiv. So leidet die exportorientierte Wirtschaft auch weiterhin unter der schwachen Weltkonjunktur. Gleichzeitig steht die energieintensive Industrie, die einen vergleichsweise hohen Anteil der Wirtschaft ausmacht, aufgrund der hohen Energiepreise unter Druck. Nicht zuletzt dürfte die Haushaltskrise aus dem Vorjahr ihre Auswirkungen im Jahr 2024 zeigen, denn die Bundesregierung ist auf einen Sparkurs eingeschwenkt. Unterdessen dauert der Krieg in der Ukraine an und ein Ende ist nicht absehbar. Daneben hat sich Ende 2023 mit dem Krieg im Gaza-Streifen ein weiterer Krisenherd entwickelt, der jederzeit noch weiter eskalieren und weitere Akteure miteinbeziehen könnte. Auch das Jahr 2024 wird von multiplen Krisen gekennzeichnet sein, wodurch eine seriöse Prognose über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht möglich ist. Das zeigt sich auch an den weit auseinander gehenden Konjunkturprognosen der führenden Wirtschaftsforschungsinstitute. Die Schätzungen zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts reichen derzeit von -0,5 % bis 0,7 % (Stand: 5. Februar 2024).
Das ifo-lnstitut prognostizierte zuletzt für 2024 (Stand: 24. Januar 2024) einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,7 %. Die Münchener betonen einerseits, dass die Weichen für eine Erholung der deutschen Wirtschaft gestellt sind. Andererseits ist die Stimmung bei privaten Haushalten und Unternehmen weiterhin schlecht. So dürfte sich die Konjunktur nur mit einem niedrigen Tempo erholen. Bremsend wirkt zudem der deutlich reduzierte Bundeshaushalt, bei dem nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rund 20 Mrd. Euro eingespart werden mussten. Das bedeutet höhere Belastungen und weniger Entlastungen für private Haushalte und Unternehmen. Weiterhin erwarten die Ökonomen, dass die Inflation im Jahr 2024 deutlich zurückgehen wird. Für Deutschland rechnen die Münchner mit einer Inflationsrate von 3,4 %, nach 5,9 % im Vorjahr. Währenddessen wird die Arbeitslosenquote für das Jahr 2024 auf 5,9 % (2023: 5,7 %) geschätzt, womit sie weiterhin auf niedrigem Niveau verharrt.
Mit Blick auf das Jahr 2024 ist weiter mit einer Parallelität von Krisen zu rechnen. Ein Ende des Ukraine-Krieges ist nach wie vor nicht absehbar, genauso wenig wie der weitere Verlauf und die Auswirkungen auf Europa und Deutschland. Daneben ist 2023 mit dem Krieg in Gaza ein weiterer Konflikt entfacht, mit unklaren Auswirkungen auf die Stabilität im Nahen Osten. Durch ihren Fokus auf die Bundesrepublik Deutschland sind keine direkten negativen Auswirkungen dieser Kriege auf das Geschäft der UmweltBank zu erwarten. Hohe Energiepreise, eine anhaltend hohe Inflation sowie unsichere wirtschaftliche Aussichten belasten jedoch Unternehmen und Privathaushalte, was sich wiederum negativ auf die Bonität bestehender Kreditnehmer auswirken und die Nachfrage nach Krediten und Geldanlagen bremsen könnte. Je länger die multiplen Krisen anhalten, desto eher könnte es zu einem Anstieg der notleidenden Kredite und letztlich auch zu Ergebnisminderungen durch Kreditausfälle kommen.
Die Bankenbranche in Deutschland zeigt sich trotz der multiplen globalen Krisen weiterhin widerstandsfähig. Bereits seit geraumer Zeit steht der Sektor unter Druck, durch harten Wettbewerb, Investitionen in die Digitalisierung, gestiegene Kosten der Regulierung und erhöhte Kreditausfallrisiken. Auch die Niedrigzinsphase belastete lange Zeit die Ergebnisse der Banken. Die lang erhoffte Zinswende der EZB entpuppte sich jedoch als zweischneidiges Schwert. Einerseits konnten viele Institute im vergangenen Jahr einen deutlich gestiegenen Zinsüberschuss vermelden. Andererseits erforderten Tempo und Höhe der Zinsanhebungen zum Teil deutliche Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Wertpapiere im Bestand. Währenddessen erwarten Marktbeobachter bereits im Jahr 2024 schon wieder die Wende von der Zinswende. So könnte die EZB bereits ab dem Frühjahr damit beginnen, die Leitzinsen wieder zu senken. Daneben erhöhen die Rahmenbedingungen die Kreditausfallrisiken. Die hohe Inflation vermindert die Kaufkraft der Verbraucher und damit auch deren Fähigkeit, bestehende Darlehen zu tilgen. Zudem führten hohe Finanzierungskosten und Baupreise bereits in den Vorjahren zu einem Einbruch bei der Nachfrage nach Baufinanzierungen. Für 2024 erwarten Experten keine schnelle Besserung. Auch Unternehmen leiden unter den herausfordernden Rahmenbedingungen - von hohen Energiepreisen über gestiegene Finanzierungskosten bis zum Fachkräftemangel. Dies betrifft nicht nur kleinere Betriebe, sondern immer stärker auch mittlere und große Unternehmen. Im Jahr 2023 verzeichnete Creditreform einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen um 23,5 Prozent auf 18.100 Fälle (2022: 14.660 Fälle). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen verharrte unterdessen auf dem Niveau des Vorjahres. Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor durch eine hohe Beschäftigung gekennzeichnet. Zudem konnten 2023 viele beachtliche Tarifabschlüsse beobachtet werden, wodurch die Kaufkraft trotz hoher Inflation weitgehend beibehalten werden sollte. Für 2024 rechnen Experten mit steigenden Insolvenzzahlen, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Nachdem die EZB 2022 die Zinswende eingeleitet und seitdem mit zehn Schritten den Leitzins auf aktuell 4,5 % (Stand: 9. Februar 2024) angehoben hat, erwarten Marktbeobachter für das laufende Jahr mindestens eine Stagnation, wenn nicht sogar erste Zinssenkungen. So rechnet beispielsweise die Commerzbank mit einer ersten Zinssenkung von 25 Basispunkten im Sommer 2024 sowie drei weiteren Senkungen in gleicher Höhe bis zum Frühjahr 2025.
Die multiplen Krisen, die auf Deutschland einwirken, erschweren weiterhin eine verlässliche Prognose der Entwicklung von Immobilien- und Grundstückspreisen. Die Herausforderungen der Vorjahre - Fachkräftemangel, Lieferengpässe, hohe Kosten für Neubau und Modernisierung sowie gestiegene Finanzierungskosten - werden die Immobilienbranche auch 2024 prägen. Hinzu kommen der eingetrübte Konjunkturausblick sowie ein hohes Rezessionsrisiko für Deutschland. Diese Gemengelage trübt den Ausblick für Gewerbe- und Wohnimmobilien. Letztere erlebten im vergangenen Jahr einen historischen Preisverfall. Noch nie beobachtete das Kiel Institut für Weltwirtschaft einen so starken Rückgang der Preise in so kurzer Zeit für alle Wohnsegmente - Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser. Positiv hoben die Kieler hervor, dass sich die Preise im letzten Quartal 2023 leicht stabilisiert haben und die Geschwindigkeit des Verfalls abgenommen hat. Dies lässt die Chancen für eine Bodenbildung steigen. Gleichzeitig erwarten Marktbeobachter weiterhin einen Nachfrageüberhang bei Wohnraum und deutlich steigende Mieten. Durch den zurückgehenden Wohnungsbau und die wieder steigenden Bevölkerungszahlen - insbesondere durch Zuwanderung - übersteigt die Nachfrage deutlich das Angebot an Wohnraum in den Großstädten. Steigende Mieten könnten mittelfristig den Anreiz erhöhen in Neubau zu investieren. Unterstützend wirken gesunkene Finanzierungskosten, die zuletzt merkbar von den Höchstwerten des Jahres 2023 zurückgegangen waren.
Durch den Fokus der UmweltBank auf ökologische sowie bezahlbare Wohnimmobilien erwartet die UmweltBank auch 2024 eine solide Nachfrage nach Finanzierungen im gewerblichen Bereich. Mit Blick auf die Demografie dürften im Immobilienbereich zukünftig die Bedürfnisse der Senioren und eine vermehrte Pflegebedürftigkeit in den Fokus rücken. Daher sieht die UmweltBank in dem seit 2020 erschlossenen Bereich der Pflegeimmobilien deutliches Wachstumspotenzial.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland wird weitergehen, denn er ist politisch erwünscht. Neben einem positiven Beitrag zum Klimaschutz haben regenerative Energiequellen aus Gründen der Energiesicherheit seit Ausbruch des Ukraine-Krieges noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Mit der jüngsten EEG-Novelle, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, sowie dem "Solarpaket I" will die Bundesregierung den Ausbau massiv beschleunigen. So sollen bis 2030 neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von circa 215 Gigawatt ans Netz gehen. Das entspräche einem jährlichen Zubau von 22 Gigawatt - eine Verdreifachung im Vergleich zu 7,2 GW im Jahr 2022. Bis zum Jahr 2032 sollen zudem zwei Prozent der Fläche in Deutschland für den Ausbau der Windkraft zur Verfügung stehen - aktuell sind es 0,8 Prozent, von denen allerdings nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar sind. Darüber hinaus sollen Hemmnisse abgebaut sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Positiv sollte hier wirken, dass seit dem 29. Juli 2022 gesetzlich festgelegt ist, dass die erneuerbaren Energien im überwiegenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit haben sie bei Abwägungsentscheidungen Vorrang vor anderen Interessen. Ebenso sollte die Verknappung des Stromangebots aus Atomkraft und Kohle die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien in den nächsten Jahren noch weiter verbessern. Aktuell sind große Photovoltaikanlagen ohne staatliche Förderung marktfähig.
Der Ausbau der Windenergie an Land in Deutschland für 2024 wird derzeit auf über 4 Gigawatt prognostiziert, was eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Jahr 2023 bedeuten würde. In der Branche keimt die berechtigte Hoffnung auf, dass der Zubau zukünftig wieder deutlich an Fahrt gewinnt. So wurde allein im Jahr 2023 ein Volumen von 7,5 Gigawatt neu genehmigt. Jedoch mahnt die Branche an, dass weiterhin zu hohe Hürden bei der Realisierung von Projekten existieren. Die Bundesregierung ist gefragt, ihren ambitionierten Ausbauplänen Taten folgen zu lassen - insbesondere durch die Beseitigung bestehender politischer und bürokratischer Hürden sowie der Bereitstellung von Flächen. Nur so kann das Ausbauziel der EEG-Novelle 2023 von 115 Gigawatt kumulierter Leistung für Windenergieanlagen an Land bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Der langfristige Ausblick für den Windmarkt ist auf Basis des EEG 2023 und der angestrebten Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 positiv. Die Dekarbonisierung der Industrie und die Sicherung der Versorgung kann nur mit weiterem Zubau gewährleistet werden.
Für das Jahr 2024 beträgt das Ausbauziel der Bundesregierung für Photovoltaik 13 Gigawatt. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben. Das Solarpaket, das am 16.08.2023 im Bundeskabinett beschlossen wurde, ist ein zentraler Schritt, die ambitionierten Ausbauziele bis 2030 zu erreichen. Zukünftig soll es deutlich einfacher und unbürokratischer werden, Photovoltaikanlagen zu installieren. Das Ausschreibungsvolumen für EEG-geförderte Anlagen ab 1 MWp wird 2024 bis zu 9 Gigawatt betragen. Durch den Wegfall der Ausnahmeregelung, wonach 2023 Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 100 Megawatt (anstatt 20 Megawatt) an den Ausschreibungen teilnehmen konnten, wird mit einem Rekordjahr bei den förderfreien Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreement) gerechnet. Die UmweltBank sieht sich in den genannten Segmenten sehr gut aufgestellt und dürfte auch weiterhin vom steigenden Ausbau der Photovoltaik profitieren.
Die Chancen für die UmweltBank resultieren aus der konsequenten Verfolgung der im Frühjahr 2024 beschlossenen neuen Unternehmensstrategie. Mit der Fokussierung auf die Kernkompetenzen der Bank - die Finanzierung von Umweltprojekten gewerblicher Kunden und das Angebot nachhaltiger Geldanlagen für Privatkunden - ist die Bank Nutznießer eines Megatrends, der auch politisch höchsten Stellenwert besitzt.
Teil der Fokussierung auf die Kernkompetenzen ist auch der Abbau bisheriger strategischer Geschäftsfelder. So soll zukünftig das Beteiligungsportfolio nicht weiter aufgebaut, sondern abgebaut werden. Auf diese Weise können zukünftig Komplexitäten reduziert und weitere stille Reserven gehoben werden. Weiterhin fokussiert die UmweltBank im Privatkundengeschäft ausschließlich digital skalierbare Geschäftsbereiche, weswegen das private Baufinanzierungsgeschäft ebenfalls nicht weiter ausgebaut, sondern sukzessive abgebaut werden soll.
Die Energiewende in Deutschland ist in vollem Gange. Zur Erreichung der Klimaziele werden nicht nur weiterhin Erneuerbare-Energien-Projekte realisiert, deren Ausbau soll sich nach den Plänen der Bundesregierung sogar deutlich beschleunigen. Dazu hat nicht zuletzt der Ukraine-Krieg beigetragen, durch den erneuerbare Energien aus Gründen der Energiesicherheit noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Als Ansprechpartner mit nachweisbarer Expertise in der Finanzierung von Windenergie- und Photovoltaikanlagen hat die Umwelt-Bank sehr gute Chancen, ihre Marktanteile in diesen Bereichen zu halten und mittel- bis langfristig auszubauen. Nicht zuletzt muss der Ausbau der Erneuerbaren mit der Schaffung von Speicherkapazitäten einhergehen. Dieses neue Geschäftsfeld wird die UmweltBank in den kommenden Jahren sukzessive erschließen.
Bei dem ambitionierten Ziel der Bundesregierung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 spielt der Immobiliensektor eine herausragende Rolle. Neue Wohn- und Gewerbebauten werden in Deutschland immer stärker nach ökologisch-sozialen Kriterien geplant und gebaut. In den vergangenen beiden Jahren rutschte die Immobilienwirtschaft jedoch in die Krise und litt insbesondere unter den stark gestiegenen Finanzierungskosten, hohen Baupreisen und einem Mangel an Material und Fachkräften. Es folgte ein Einbruch der Neubautätigkeit. Nun mehren sich die Zeichen, dass sich die Stimmung langsam wieder dreht. So sinken die Finanzierungskosten seit Ende 2023 wieder und auch die Engpässe bei Material und Arbeitskräften scheinen sich zu verbessern. Nicht zuletzt ist insbesondere im urbanen Raum ein starker Anstieg der Mieten zu verzeichnen, wodurch der Neubau von Wohnungen für Investoren wieder attraktiver wird. In einem solchen Aufschwung-Szenario ergeben sich für die UmweltBank diverse Chancen, denn sie ist auf die Finanzierung von Immobilienprojekten mit ökologischem und sozialem Fokus spezialisiert und kann auf jahrelange Erfahrung zurückgreifen.
Im Privatkundengeschäft bietet die UmweltBank digitale und nachhaltige Produkte, nah an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden, an. Durch attraktive ausgestaltete Produkte, effizientes Marketing und eine komplett digitale Customer Experience sieht die Bank starke Wachstumschancen. Mit der Marke UmweltSpektrum positioniert sich die UmweltBank im wachsenden Markt für nachhaltige Fonds und erschließt damit weiteres Ertragspotential.
Viele Unternehmen in Deutschland leiden unter den multiplen globalen Krisen und sehen sich mit ungewissen wirtschaftlichen Aussichten konfrontiert. Besonders belastend für den Standort Deutschland wirken die hohen Energiekosten aber auch der Fachkräftemangel. Eine schlechte Wirtschaftslage kann sich insgesamt nachteilig auf die Bankenbranche auswirken.
Im Immobilienbereich sind die Finanzierungen von Mietwohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und eigengenutzten Immobilien zu unterscheiden. Der überwiegende Teil der von der UmweltBank finanzierten Mietwohnimmobilien wird zu Kostenmieten unter Marktniveau vermietet. Das macht die Wohnungen auch in Krisenzeiten bezahlbarer. Allerdings kann ein erhöhtes Mietausfallrisiko nicht ausgeschlossen werden. Derzeit sehen sich zwar viele Haushalte mit gestiegenen Lebenshaltungskosten konfrontiert, zugleich befindet sich aber die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland auf Rekordhöhe. Trotz der hohen Inflation stiegen 2023 laut statistischem Bundesamt die Reallöhne um 0,1 %. Gewerbeimmobilien sind bei der UmweltBank von untergeordneter Bedeutung. Bei der Finanzierung von eigengenutzten Immobilien sollten die direkten Auswirkungen der multiplen Krisen weiterhin überschaubar bleiben. Aber mittelfristig kann eine große Wirtschaftskrise zu nennenswerten Ratenrückständen führen. Obwohl die finanzierten Immobilien in der Regel moderat beliehen sind, könnten vermehrt die Erlöse aus der Verwertung von Immobilien nicht zur Deckung der Darlehensforderungen ausreichen und somit über höhere Kreditausfälle als bisher üblich auch auf die UmweltBank durchschlagen. Die Neugeschäftsrisiken liegen insbesondere in einer anhaltenden Krise der Immobilienwirtschaft begründet. Nach wie vor bremsen die stark gestiegenen Zinsen in Kombination mit hohen Baupreisen die Neubautätigkeit. Darüber hinaus sind Materialengpässe und der Fachkräftemangel belastende Faktoren. Aber auch politische Entscheidungen, wie der abrupte Stopp von KfW-Förderungen im Jahr 2022, sorgen für Verunsicherung am Wohnungsmarkt. Ebenso haben strengere Anforderungen bei den KfW-Förderprogrammen das Potenzial das Neugeschäft zu bremsen.
Darüber hinaus bestehen Immobilienrisiken im mittelbaren oder unmittelbaren Eigenbestand, bei denen sich im Fall einer veränderten Marktlage ein Bewertungsbedarf ergeben kann.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird politisch massiv gefordert und gefördert. Ein Risiko sowohl für den Kreditbestand als auch das Neugeschäft der UmweltBank besteht in politischen Änderungen am Förderregime. Insbesondere würde sich eine rückwirkende Verringerung oder gänzliche Abschaffung der Einspeisevergütungsgarantie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) negativ auf den Bestand auswirken. Daneben dürfte der daraus resultierende Vertrauensverlust massive negative Auswirkungen auf die zukünftige Investitionsbereitschaft in derartige Projekte haben, was sich wiederum auf das Neugeschäft der UmweltBank auswirken würde. Zum aktuellen Zeitpunkt erscheint dieses Risiko allerdings als gering, in Anbetracht der ambitionierten Ausbauziele der Bundesregierung. Im Neugeschäft ergeben sich darüber hinaus Risiken aus Faktoren, die den Ausbau der erneuerbaren Energien zukünftig beschränken könnten. Zu nennen ist hier einerseits die Netzinfrastruktur, die im Gleichschritt ausgebaut werden muss. Andererseits könnten unterbrochene Lieferketten sowie prinzipiell die Abhängigkeit von Rohstoffen, Technologien und Produkten aus dem Ausland restriktiv wirken.
Risiken bestehen weiterhin in der Entwicklung der Zinsstruktur, zu der mögliche Szenarien berechnet werden. Die EZB hat 2022 die Zinswende eingeleitet und seitdem den Leitzins von 0 % auf 4,5 % erhöht (Stand: 28. Februar 2024). Kurzfristig belastet der schnelle und starke Anstieg des Zinsniveaus das Zinsergebnis. Denn im Kreditgeschäft trifft ein hoher Bestand an Darlehen mit langfristiger Zinsbindung zu niedrigen Zinssätzen auf Spareinlagen mit überwiegend kurzer Bindung und flexiblen Zinssätzen. Mittel- bis langfristig sollte der Zinsüberschuss profitieren, denn neue Darlehen und Prolongationen kann die UmweltBank aktuell zu deutlich höheren Zinssätzen vergeben als vor der Zinswende. Daneben können im Treasury deutlich attraktiver verzinste Anlagen getätigt werden. Sollte das Zinsniveau weiter schnell und stark steigen, könnte das Zinsergebnis der Bank jedoch weiter belastet werden. Marktbeobachter rechnen im Verlauf des Jahres 2024 jedoch eher mit sinkenden Zinsen. Die Liquidität der Bank bewegt sich derzeit im üblichen Rahmen. Ein stark steigender Liquiditätsbedarf könnte den Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren erforderlich machen, die angesichts gesunkener Kurse nur mit Verlust veräußerbar wären.
Grundsätzlich gilt: Jede vom Vorstand aufgestellte Prognose zur zukünftigen Entwicklung der UmweltBank stellt eine Einschätzung auf Basis der zum Zeitpunkt der Aufstellung zur Verfügung stehenden Informationen dar. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder sich die Risiken und Chancen in anderer Weise konkretisieren, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen wesentlich abweichen.
Die UmweltBank befindet sich inmitten eines Transformationsprozesses und beabsichtigt eine strategische Neuausrichtung. Zukünftig wird eine Fokussierung auf die Kerngeschäftsfelder angestrebt. Insbesondere wird das Passivgeschäft deutlich ausgebaut, um das erhebliche Wachstumspotential hinsichtlich Kundenzahl und Einlagen zu nutzen. Auf der Finanzierungsseite soll die langjährige und umfangreiche Erfahrung im Projektgeschäft für weiteres Wachstum genutzt werden, gerade im stark wachsenden Segment der Erneuerbaren Energien. Das Neugeschäft mit Verbraucherkrediten wird eingestellt und das Beteiligungsgeschäft sukzessive abgebaut.
Das Geschäftsvolumen wird zum Ende des Geschäftsjahrs 2024 bei rund 6,7 Mrd. Euro erwartet. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2023: 6,1 Mrd. Euro) resultiert insbesondere aus einem starken geplanten Wachstum im Privatkundengeschäft. So strebt die Bank einen deutlichen Anstieg der Kundeneinlagen an und rechnet für 2024 mit rund 27.000 neuen Kundinnen und Kunden. Für das laufende Geschäftsjahr wird mit der Vergabe neu ausgereichter Umweltkredite in Höhe von mindestens 250 Mio. Euro gerechnet, eingeschränkt nur aufgrund der aktuell erhöhten Eigenmittelanforderungen.
Das dem Geschäftsmodell der UmweltBank inhärente verzögerte Profitieren von der Zinswende wird sich auch in 2024 noch auswirken. Der Zinsüberschuss dürfte 2024 leicht steigen, getragen vom insgesamt gestiegenen Zinsniveau und dem kontinuierlichen Abbau des niedrig verzinsten Kredit-Altbestandes. Beim Finanzergebnis wird aufgrund des geplanten Verkaufs von Beteiligungen von einem Wert deutlich über Vorjahresniveau ausgegangen. Das Provisions- und Handelsergebnis wird leicht unter Vorjahresniveau erwartet, aufgrund niedrigerer Provisionen im Kreditgeschäft. Im Wertpapiergeschäft sollen das neue Brokerage-Angebot, steigende Vertriebstätigkeiten bei den eigenen Fonds sowie der Ausbau des Emissionsgeschäfts einen substanziellen Beitrag zum Provisionsergebnis leisten. Nach dem deutlichen Wachstum in den vergangenen Jahren, soll der Personalaufwand 2024 weitgehend stabil bleiben. Die Verwaltungsaufwendungen werden hingegen noch einmal merkbar wachsen. Wie geplant fallen nachgelagerte Kosten aus der Migration des Kernbanksystems in Höhe von 4 Mio. Euro an. Daneben investiert die Bank noch einmal deutlich in effiziente und digitale Prozesse sowie eine optimierte organisatorische Aufstellung, aber auch verstärkt in das Marketing.
Unter dem Strich erwartet der Vorstand der Bank für das laufende Geschäftsjahr 2024 ein voraussichtliches Vorsteuerergebnis zwischen minus 10 und minus 5 Millionen Euro. Die Bank verfügt über signifikante Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 142 Millionen Euro, deren anteilige Auflösung geplant ist, um einen positiven Jahresüberschuss 2024 darzustellen. Der Vorstand erwartet, dass die strategische Neuausrichtung zu einer deutlich positiven Geschäftsentwicklung ab 2025 führen wird.
Zur Stärkung des Kernkapitals prüft der Vorstand regelmäßig weitere Optionen, sei es durch eine Kapitalerhöhung oder durch die Ausgabe von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals.
Nürnberg, den 01. August 2024
UmweltBank AG, Nürnberg
Der Vorstand
Goran Bašić, Mitglied des Vorstands
Dietmar von Blücher, Sprecher des Vorstands
Heike Schmitz, Mitglied des Vorstands
Das zurückliegende Geschäftsjahr 2023 war für die UmweltBank AG ein besonders markantes Jahr ihrer Unternehmensgeschichte. Es war geprägt einerseits von einer sehr herausfordernden wirtschaftlichen und politischen Gesamtlage, in der die Folgen des noch immer andauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine deutlich zu spüren waren und sind. Mit einer in der jüngeren Geschichte in Geschwindigkeit und Ausmaß beispiellosen Abkehr vom langjährigen Niedrigzins ist es den Zentralbanken gelungen, den weiteren inflationären Anstieg des allgemeinen Preisniveaus einzubremsen. Für Banken, die wie die UmweltBank vorwiegend im Kreditgeschäft aktiv sind, bedeutete der schnelle Anstieg der Zinsen, die auf Kontoguthaben zu zahlen sind, bei gleichzeitig häufig langjähriger, niedriger Zinsfestschreibung bei den ausgereichten Krediten gleichwohl eine sehr merkliche Reduzierung des Zinsüberschusses.
Andererseits hatte die UmweltBank auch interne Herausforderungen zu stemmen. Neben der Umsetzung der beständig größer werdenden Anforderungen aus regulatorischen Neuerungen musste gleichzeitig und mit großem Nachdruck an der Beseitigung bestehender Defizite gearbeitet werden, wobei die entsprechenden Fortschritte nicht nur vom Aufsichtsrat, sondern auch von den zuständigen Aufsichtsbehörden sehr intensiv und kritisch begleitet wurden.
Die zweifellos größte Herausforderung, der sich alle handelnden Personen in der Umwelt-Bank zu stellen hatten, war der Wechsel des Kernbankensystems, also des zentralen IT-Systems, auf dem die bankspezifischen Prozesse ebenso wie das Rechnungswesen abgebildet werden. Mit dem nach mehrjähriger intensivster Vorbereitung gelungenen Vollzug des Wechsels hin zu den Systemen der Atruvia AG als einem der größten Kernbankensystembetreiber in Deutschland wurde das technische Fundament für eine erfolgreiche Zukunft der UmweltBank AG gelegt. Die umfangreichen Vorbereitungen, wie auch die bei einem solchen Vorhaben wohl unvermeidbaren Nacharbeiten haben unübersehbar allen Beteiligten viel abverlangt.
Zum Ende des Geschäftsjahres schied Jürgen Koppmann nach der geglückten IT-Systemumstellung und nach insgesamt fast 18 Jahren im Vorstand der UmweltBank AG (von 2002 bis 2014 und nochmals von 2017 bis 2023) aus dem Unternehmen aus. Der Aufsichtsrat dankt Jürgen Koppmann für seine langjährige, engagierte Arbeit für die Bank, ihre Kundinnen und Kunden und ihre Mitarbeitenden. Jürgen Koppmann hat als Integrationsfigur die Kultur der Bank in den letzten Jahren maßgeblich mitgeprägt.
Noch im alten Jahr ist es gelungen, einen fast nahtlosen Übergang zu organisieren und den Vorstand mit Dietmar von Blücher als neuem Vorstandssprecher wieder zu komplettieren. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats präsentiert sich der Vorstand damit gut aufgestellt, um die UmweltBank AG erfolgreich durch die Herausforderungen der Übergangsphase zu manövrieren und strategisch neu aufzustellen. Die UmweltBank wird heute mehr denn je gebraucht, für die nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, für die Energiewende und für den unabdingbaren Erfolg bei der raschen Eindämmung der globalen Erwärmung.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2023 unverändert und durchgehend aus Susanne Horn, Dr. Michael Kemmer, Heinrich Klotz, Dr. Michael Maier, Edda Schröder und Silke Stremlau, und somit jeweils zur Hälfte aus Frauen und zur Hälfte aus Männern. Vorsitzender des Aufsichtsrats war gleichfalls unverändert während des gesamten Geschäftsjahres Dr. Michael Kemmer. Silke Stremlau fungierte als seine Stellvertreterin.
Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind in dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, also namentlich im Bankgeschäft, kundig und mit ihm vertraut, so dass eine qualifizierte Überwachung der Geschäftsführung gewährleistet war. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Geschäftsjahr nicht aufgetreten.
Der Aufsichtsrat hat seine Organisation und Zusammensetzung turnusmäßig kritisch evaluiert und sich der unverändert gegebenen Eignung und Zuverlässigkeit seiner Mitglieder versichert. Fortbildungsmaßnahmen wurden von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zielgerichtet wahrgenommen.
Es bestanden während des gesamten Geschäftsjahres zwei Ausschüsse des Aufsichtsrats, nämlich ein Prüfungsausschuss und ein Kreditausschuss.
Der Prüfungsausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung
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des Rechnungslegungsprozesses, |
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des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision, |
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der Durchführung der Abschlussprüfungen, insbesondere hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen (Umfang, Häufigkeit, Berichterstattung) einschließlich Nichtprüfungsleistungen, sowie |
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der zügigen Behebung der vom Prüfer festgestellten Mängel durch die Geschäftsleitung mittels geeigneter Maßnahmen. |
Dem Prüfungsausschuss gehörten während des Geschäftsjahres durchgehend Dr. Michael Maier als Vorsitzender, Dr. Michael Kemmer als sein Stellvertreter und Edda Schröder als weiteres Mitglied an. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entsprach der Anforderung, wonach mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung, und ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen muss.
Der Kreditausschuss hat die Aufgabe, die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats zu Organkrediten entsprechend § 15 des Kreditwesengesetzes vorzubereiten.
Vorsitzender des Kreditausschusses war durchgehend Heinrich Klotz, Susanne Horn war seine Stellvertreterin. Weiterhin gehörte Silke Stremlau dem Ausschuss an.
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr alle Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegen. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand über die beabsichtigte Geschäftspolitik und die Finanz-, Investitions-, Kapital- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und des Eigenkapitals, regelmäßig über den Gang der Geschäfte (insbesondere die laufenden Erträge, die Kosten und den Risikovorsorgeaufwand) und die Lage der Gesellschaft, sowie zeitnah und rechtzeitig über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sein können, umfassend informiert. Die Berichte wurden schriftlich erstattet und in der darauf folgenden Sitzung des Aufsichtsrats mündlich erläutert. Überdies wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrats vom Vorstand unverzüglich über sonstige wichtige Ereignisse informiert, die für die Lage der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sein konnten.
Vor dem Hintergrund festgestellter bankaufsichtsrechtlicher Defizite, zur Begleitung des wichtigen IT-Migrationsprojekts und auch mit Blick auf die Ergebnisentwicklung haben Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss die gesteigerte Intensität von Überwachung und den erhöhten Umfang der Berichtspflichten beibehalten. Der Vorstand hat auf Bitte des Aufsichtsrats hin monatlich Bericht zum Fortschritt bei der Behebung von festgestellten Mängeln, über den Verlauf des Migrationsprojekts und zu sonstigen relevanten Entwicklungen erstattet; in der Regel fand darüber hinaus ebenfalls monatlich ein direkter Austausch zwischen dem Vorstand und mindestens den Mitgliedern des Prüfungsausschusses statt. Weiterhin hat der Aufsichtsrat auch den direkten Austausch mit den Leitern der Kontroll- und weiterer bedeutender Organisationseinheiten gesucht.
Aufgrund dieser Berichte und der gemeinsamen Erörterungen mit den Mitgliedern des Vorstands hat der Aufsichtsrat den Vorstand kontinuierlich überwacht. Darüber hinaus wurde der intensive Austausch mit dem Jahresabschlussprüfer gesucht, und dieser im Rahmen der Jahresabschlussprüfung mit einer schwerpunktmäßigen Prüfung der Abarbeitung wesentlicher Feststellungen im Kreditgeschäft und der korrekten Umsetzung der regulatorischen Anforderungen an die Risikotragfähigkeit beauftragt.
Seinen Berichtspflichten kam der Vorstand jederzeit nach. Die Mitglieder des Aufsichtsrats konnten sich dabei von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandstätigkeit überzeugen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft auch beratend unterstützt.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 fanden insgesamt fünf ordentliche, also turnusmäßige Sitzungen (am 10. Februar, 28. April, 30. Juni, 29. September und 1. Dezember), sowie am 29. Juni 2023 eine außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrats statt. Dabei haben - mit Ausnahme je einer entschuldigten Verhinderung von Dr. Michael Maier und Heinrich Klotz-alle Mitglieder des Aufsichtsrats vollzählig an sämtlichen Sitzungen teilgenommen. Die Mitglieder des Vorstands haben vollzählig an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Regelmäßig machte außerdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als zuständige Aufsichtsbehörde von ihrem Recht zur Entsendung von Sitzungsteilnehmern nach § 44 Abs. 4 Satz 1 des Kreditwesengesetzes Gebrauch.
Ergänzend zu den Sitzungen fanden einzelne Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren statt, namentlich im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen und zur Bestellung von Dietmar von Blücher zum Mitglied des Vorstands.
An der Hauptversammlung der UmweltBank AG am 29. Juni 2023 haben mit Ausnahme von Dr. Michael Maier, der aufgrund einer Terminkollision verhindert war, alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen.
Der Prüfungsausschuss trat zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben zu vier Sitzungen zusammen, der Kreditausschuss hielt drei Sitzungen ab. Teil der Tätigkeit des Prüfungsausschusses war die Durchführung eines förmlichen Auswahlverfahrens für die Wahl des Jahresabschlussprüfers gemäß der EU-Abschlussprüferverordnung, da die Höchstdauer für das Prüfungsmandat des bisherigen Abschlussprüfers Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erreicht ist und somit ein neuer Prüfer auszuwählen war.
Teil der ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats war jeweils der umfangreiche Bericht des Vorstands über die ökonomische und ökologische Entwicklung der Gesellschaft, das Risikokontrollsystem und die Bankgeschäfte auf der Einlagen- sowie auf der Kreditseite. Außerdem wurde jeweils aus den jüngsten Sitzungen der Ausschüsse berichtet.
Der Vorstand hat den Mitgliedern des Aufsichtsrats nach Gesetz und Geschäftsordnung zustimmungsbedürftige Kredite und Geschäftsvorgänge vorgelegt. Die Mitglieder des Gremiums haben den eingebrachten Vorlagen nach Erörterung und Prüfung ausnahmslos zugestimmt.
Neben der regelmäßigen Berichterstattung zu den aktuellen Verhältnissen und Geschäften der Gesellschaft erörterten der Aufsichtsrat und der Vorstand strategische Fragen aus den Geschäftsbereichen.
Wiederholt Thema der Sitzungen war neben dem bereits genannten Fortschritt bei der Verbesserung der aufsichtsrechtlichen Compliance und dem IT-Migrationsprojekt auch das Bauprojekt am Nürnberger Nordwestring mit den entstehenden neuen Geschäftsräumen der Gesellschaft.
Der von der Hauptversammlung im Juni 2023 gewählte Abschlussprüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der Gesellschaft und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und am 3. Mai 2024 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat nach Prüfung und Erörterung unter Teilnahme des Abschlussprüfers den Jahresabschluss am 28. Juni 2024 gebilligt. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht noch einmal angepasst und eine Nachtragsprüfung durch den Abschlussprüfer durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat den angepassten und mit einem Nachtrag zum uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss sowie den erstmalig aufgestellten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht eingehend geprüft. An den Beratungen haben die Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen, über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und die Fragen des Aufsichtsrats dazu umfassend beantwortet.
Auf der Grundlage des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, der ergänzenden Erläuterungen und des abschließenden Ergebnisses seiner eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen den mit einem Nachtrag versehenen Jahresabschluss mit Lagebericht und den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023.
Der Aufsichtsrat hat daher den angepassten Jahresabschluss 2023 am 28. August 2024 gebilligt, damit ist dieser festgestellt. Ebenso hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss gebilligt.
Der Aufsichtsrat hat auch den Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung geprüft; er schließt sich diesem Vorschlag an. Mit Blick auf die Ergebnissituation und die Kapitalausstattung der Gesellschaft, die die Grundlage für künftiges Geschäftswachstum darstellt, ist es leider unvermeidlich, in diesem Jahr auf eine Dividendenausschüttung zu verzichten.
Ein Dank gilt zunächst Edda Schröder und Dr. Michael Maier, die mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2024 aus dem Aufsichtsrat ausscheiden werden. Edda Schröder hat die Entwicklung der UmweltBank über viele wichtige Jahre des Umbruchs begleitet und möchte nunmehr "den Stab weitergeben". Dr. Michael Maier, dessen IT-Expertise im vergangenen Jahr von unschätzbarem Wert war, konzentriert sich nach der erfolgreichen IT-Migration künftig auf die Herausforderungen seiner beruflichen Haupttätigkeit.
Auch allen anderen, die den Weg der UmweltBank in diesem speziellen Jahr mitgegangen sind, gebührt der besondere Dank des Aufsichtsrats: Den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeitenden für ihren großartigen Einsatz unter extrem herausfordernden Bedingungen. Und unseren Aktionärinnen und Aktionären und unseren Kundinnen und Kunden, die der UmweltBank auch in einem Jahr die Treue gehalten haben, in dem die Entwicklung von Gewinnsituation und Aktienkurs ebenso wie manche Anlaufschwierigkeiten nach der Systemumstellung Geduld und Nerven erheblich strapaziert haben mögen.
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass die UmweltBank es wert ist, und dass die Beharrlichkeit sich auszahlen wird!
Nürnberg, den 28. August 2024
Dr. Michael Kemmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Die ordentliche Hauptversammlung der UmweltBank Aktiengesellschaft vom 10. Oktober 2024 hat unter Tagesordnungspunkt 2 entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, den im Geschäftsjahr 2023 erzielten Bilanzgewinn der UmweltBank Aktiengesellschaft in Höhe von 685.960,67 Euro wie folgt zu verwenden:
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen: 685.960,67 Euro.
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Bauträger für Wohngebäude
Wasserbau
Beteiligungsgesellschaften
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Organisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Beteiligungsgesellschaften
Graugießereien
Zahnarztpraxen
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Großhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und Werbeartikeln
Bauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Bildentwicklung, -bearbeitung und Erbringung sonstiger fotografischer Dienstleistungen
Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Zahntechnische Laboratorien
Bauträger für Wohngebäude
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Großhandel mit Anstrichmitteln
Kreditinstitute des Sparkassensektors
Rechtsanwaltskanzleien und Notariate
Markt- und Meinungsforschung
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Rechtsanwaltskanzleien und Notariate
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Rechtsanwaltskanzleien und Notariate
Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Unternehmensberatung
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Aufstiegsfortbildung, Schulen der beruflichen Fortbildung
Allgemeinbildende Schulen des Sekundarbereichs I
Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen