Fein-Verwaltung GmbH
Hans-Fein-Straße 81, 73529 Schwäbisch Gmünd, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Markus Kuschek seit 17.6.2024 | Prokura |
Christoph Albrecht Dr. Weiß seit 11.12.2020 | Geschäftsführer |
Thomas Werner seit 27.11.2006 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 5 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fein-Verwaltung GmbHSchwäbisch GmündKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023der Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-BargauAKTIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023der Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-BargauA. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau (Amtsgericht Ulm, HRB 702156) ist gemäß § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB erstellt. Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises und Aufstellung der Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Mutterunternehmen die Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau, sowie 23 in- und ausländische vollkonsolidierte Unternehmen einbezogen. Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem Vorjahr insoweit verändert, dass die RHH Rotterdams Handelshuis B.V. (Nr. 24) erstmals miteinbezogen wurde. Beteiligungsverhältnisse
*) Einbeziehung aufgrund des Control-Konzepts nach § 290 Abs. 2 HGB
Aus der Veränderung des Kreises der vollkonsolidierten Unternehmen durch den Erwerb der RHH Rotterdams Handelshuis B. V. (Nr. 24) resultiert eine Zunahme des Konzernjahresüberschusses um TEUR 248. Aus der Veränderung des Kreises der vollkonsolidierten Unternehmen resultierten wesentliche Auswirkungen insbesondere auf die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr beeinträchtigen. Die wesentlichen Effekte werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Konsolidierungsbuchungen in den folgenden Tabellen dargestellt:
C. Konsolidierungsgrundsätze Mit Ausnahme von Fein Power Tools India Private Ltd., Coimbatore/Indien, sowie der Jandia Engineering Private Ltd., Coimbatore/Indien (Stichtag jeweils 31. März), deckt sich bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen der Stichtag des Einzelabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023. Ein Zwischenabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde jeweils aufgestellt. Die Fein-Verwaltung GmbH ist als Komplementärgesellschaft an der FEIN Holding GmbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd-Bargau, und an der C. & E. Fein GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau, kapitalmäßig nicht beteiligt. Die Einbeziehung der FEIN Holding GmbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd-Bargau, erfolgt aufgrund des Control-Konzepts nach § 290 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 HGB. Dies hat zur Folge, dass sämtliche Kapitalanteile an den einbezogenen Gesellschaften - mit Ausnahme der Muttergesellschaft - den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter zuzuordnen sind. Eine Kapitalkonsolidierung ist aus Sicht der Fein-Verwaltung GmbH nicht durchzuführen. Die Kapitalkonsolidierung der einbezogenen Unternehmen erfolgte nach der angelsächsischen Methode (Erwerbsmethode), die zwischen Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung differenziert. Bei der Erstkonsolidierung von Erwerbsvorgängen vor dem 1. Januar 2010 wird unverändert die Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F. mit den gemäß § 301 Abs. 2 HGB a. F. möglichen Erstkonsolidierungszeitpunkten angewandt. Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 (Neufälle) erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird der Wertansatz, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. Währungs- und buchungstechnisch bedingte Differenzen wurden je nach Entstehungsursache anderen Bilanzposten zugeordnet bzw. ergebniswirksam verrechnet. Bei der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen voll konsolidiert. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden eliminiert.Zwischenergebnisse im Anlagevermögen wurden wegen untergeordneter Bedeutung nicht eliminiert. Die Abgrenzung von latenten Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Aktive latente Steuern im Sinne des § 274 HGB wurden unter Inanspruchnahme des Bilanzierungswahlrechts nicht bilanziert. Die Aktiv- und Passivposten der auf fremde Währung lautenden Bilanzen der ausländischen Gesellschaften werden mit Ausnahme des Eigenkapitals, das zum historischen Kurs in Euro umzurechnen ist, mittels der modifizierten Stichtagskursmethode zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Jahres-Durchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die Durchschnittsermittlung erfolgt vereinfachend mit dem Mittelwert des Geschäftsjahres. Die Währungsunterschiede, die sich durch die Umrechnung der Kapitalposten ausländischer Konzerngesellschaften zu den gegenüber dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung veränderten Devisenkursen ergaben, wurden grundsätzlich erfolgsneutral der Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung innerhalb der nicht beherrschenden Anteile zugeordnet. D. Rechnungslegungsgrundsätze Die Einzelabschlüsse bzw. der einbezogene Teil-Konzernabschluss wurden grundsätzlich nach den deutschen Bilanzierungs- und Bewertungsbestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Gesellschaften wurden die nach landesrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschlüsse unter Anpassung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Konsolidierung zu Grunde gelegt. Die Wertansätze der geprüften inländischen Einzelabschlüsse wurden im Wesentlichen unverändert in den konsolidierten Abschluss übernommen. Abweichend von den Jahresabschlüssen der einbezogenen Unternehmen erfolgte die Aufstellung des Konzernabschlusses vor Ergebnisverwendung, d. h. Überträge auf Darlehens- und Verlustsonderkonten und Einstellungen in Rücklagen aus dem laufenden Ergebnis wurden rückgängig gemacht. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Konzernabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die Nutzungsdauer des im Jahr 2023 erworbenen Firmenwerts wurde aufgrund der vorhandenen Kundenbeziehungen mit acht Jahren bemessen. Die in Vorjahren erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach der linearen Methode planmäßig über die individuell ermittelte Nutzungsdauer von fünf bzw. zehn Jahren abgeschrieben. Der Abschreibungsdauer liegen individuelle Schätzungen hinsichtlich der Nutzenbetrachtung der erworbenen Unternehmen zugrunde. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr bei den inländischen Konzerngesellschaften voll abgeschrieben. Für Werkzeuge wurde ein Festwert gebildet. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den mindestens aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Gängigkeit und Wertminderungen der Bestände wurden bei allen Gesellschaften durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Die ermittelten Wertansätze werden retrograd für Zwecke der verlustfreien Bewertung überprüft. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko sind Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr unverändert zwischen 0,5 % und 3,5 % sowie teilweise für sonstige Vermögensgegenstände unverändert mit 2 % gebildet. Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,40 % (i. V. 2,40 %) bei den Renten ausgegangen. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz beträgt 1,83 % (i. V. 1,78 %). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellung für Pensionen in Höhe von EUR 173.043,00 (Unterschiedsbetrag). Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden grundsätzlich berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Rückstellungen enthalten teilweise Schätzunsicherheiten, wobei als Schätzverfahren auf die Erwartungswertmethode zurückgegriffen wurde. Die Rückstellungen für Abfertigungen der österreichischen Tochtergesellschaft (Nr. 4) werden für gesetzliche Ansprüche gebildet. Die Berechnung wurde nach finanzmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,74 % (i. V. 1,44 %). Aus Konzernsicht hat diese Rückstellung eine untergeordnete Rolle, so dass Kostensteigerungen unberücksichtigt geblieben sind. Der Ermittlung der Altersteilzeitverpflichtung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und eines Rechnungszinssatzes von 1,04 % (i. V. 0,52 %) zu Grunde. Als zukünftiger Gehaltstrend ist ein Satz in Höhe von 2,0 % (i. V. 2,0 %) angesetzt. Die Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen wird versicherungsmathematisch unter Anwendung der Richttafeln von 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck auf der Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,75 % (i. V 1,44 %) ermittelt. Weiterhin wurden Trendannahmen hinsichtlich zukünftiger Anwartschaftsentwicklung und Fluktuation berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz II-Steuerbilanz-Unterschiede) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvortragsmöglichkeiten wurden nicht aktiviert. Eine sich nach Saldierung auf Ebene der Einzelgesellschaft ergebende aktive latente Steuer aus Handelsbilanz II-Steuerbilanz-Unterschieden wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Konzernabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz und Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung I. Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil desKonzern-Anhangs. Aus der Erhöhung der Grundstückswerte und Bauten - bedingt durch die Bewertungsänderungen zum 1. Januar 2003 im Rahmen des Transparenz- und Publizitätsgesetzes - ergibt sich eine Erhöhung des Abschreibungsvolumen aus Anlagevermögen, so dass im Konzern jährlich um TEUR 82 höhere Abschreibungen zu erfassen sind. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich gleichzeitig wie im Vorjahr um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 3. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Eigenkapital Die im Konzerneigenkapital ausgewiesenen "Nicht beherrschende Anteile" beinhalten neben dem Beteiligungsverhältnis entsprechenden Anteil am Eigenkapital der Handelsbilanzen II auch die Auswirkungen aus erfolgswirksamen Konsolidierungsbuchungen aus dem Teil-Konzernabschluss der FEIN Holding GmbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd-Bargau (Nr. 2), sowie die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 6.127 (z. B. Altersteilzeit, Urlaubsansprüche, Berufsgenossenschaft, Jubiläumsverpflichtungen und variable Personalvergütung), Rückstellungen aus dem Absatzbereich in Höhe von TEUR 4.317 (z. B. Garantieverpflichtungen) sowie übrige Rückstellungen in Höhe von TEUR 3.394 (z. B. ausstehende Rechnungen). Angaben zur Verrechnung der Altersteilzeitverpflichtungen mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von EUR 9,0 Mio. durch Grundpfandrechte gesichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Der Ausweis der sonstigen Verbindlichkeiten - davon gegenüber Gesellschaftern - beruht auf dem Grundsatzgesellschafterbeschluss und der Vereinbarung vom 21. August 2003. Die sonstigen Verbindlichkeiten (ohne Gesellschafterdarlehen) setzen sich wie folgt zusammen:
7. Latente Steuern Der Posten aktive latente Steuern beinhaltet sowohl latente Steuern aus Anpassungen der ausländischen Einzelabschlüsse an die konzerneinheitliche Bewertung gemäß § 308 HGB als auch latente Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen (im Wesentlichen aus der Zwischenergebniseliminierung). Aktive und passive latente Steuern gemäß § 274 HGB wurden aufgrund des bestehenden Aktivüberhangs in der Regel nicht bilanziert. Alle latenten Steuern wurden mit dem lokalen Steuersatz der jeweiligen Gesellschaft zwischen 0 % und 29,13 % berechnet. Bei den deutschen Gesellschaften erfolgt die Ermittlung der latenten Steuern auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes der C. & E. Fein GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau (Nr. 3), von unverändert 29,13 %.
II. Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
Der Auslandsanteil entfällt im laufenden Jahr mit 61 % (i. V. 61 %) auf die EU, 29 % (i. V. 29 %) auf Nordamerika sowie 10 % (i. V. 10 %) auf die restliche Welt. Von den Umsatzerlösen entfallen rund 47 % (i. V. 46 %) auf den Maschinenverkauf und rund 53 % (i. V. 54 %) auf Ersatzteile, Zubehör und Reparaturen. 2. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 4.676 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forschungszulagen, Versicherungsentschädigungen, Abgängen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und die Ausbuchung von nicht verrechneten Gutschriften. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Kursgewinne aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 678 (i. V. TEUR 2.772) enthalten. Davon sind unrealisierte Kursgewinne TEUR 263 (i. V. TEUR 219). 3. Personalaufwand Der Posten Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 350.555,39 (i. V. EUR 793.930,48). Der Personalaufwand enthält die Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes bei den Pensionsrückstellungen. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 252 ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Verluste aus Anlageabgängen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 1.257 (i. V. TEUR 2.603). Davon sind unrealisierte Kursverluste TEUR 506 (i. V. TEUR 843). 5. Finanzergebnis Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen in Höhe von EUR 339.109,00 (i. V. EUR 346.111,00) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Im Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Erträge aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 237 (i. V. TEUR 254) enthalten. Außerdem sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 360 enthalten. 7. Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter Der Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter betrifft Anteile an den Jahresergebnissen sowie ergebniswirksame Effekte aus Konsolidierungsmaßnahmen. 8. Ergänzende Angaben zur Konzernkapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds beinhaltet Kassenbestände und Bankguthaben in Höhe von TEUR 14.198 (i. V. TEUR 22.772). F. Sonstige Angaben 1. Offenlegungserleichterungen Für die C. & E. Fein GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau, und die C. & E. Fein Service GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau, wird die Befreiungsvorschrift zur Offenlegung des Einzelabschlusses gemäß § 264 Abs. 3 HGB, für die FEIN Holding GmbH & Co. KG, Schwäbisch Gmünd-Bargau, wird die Befreiungsvorschrift zur Offenlegung ihres Einzelabschlusses nach § 264b HGB in Anspruch genommen. 2. Personal Der Konzern (voll konsolidierte Unternehmen) beschäftigte im Jahresdurchschnitt 817 Arbeitnehmer (davon 637 indirekte Entgeltempfänger und 180 direkte Entgeltempfänger). 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Konzern bestehen in Höhe von TEUR 9.017 (i. V. TEUR 10.951). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Die Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt bei dem Bestell-Obligo sowie bei den Miet-, Leasing- und Wartungsverpflichtungen insgesamt TEUR 5.151. In den Jahren 2024 bis 2027 sind TEUR 3.865 fällig. Die Miet-, Leasing- und Wartungsverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Lagerplätze sowie Wartungskosten und Mieten von Hard- und Software. Die Maßnahmen dienen der Entlastung des Refinanzierungsvolumens, wodurch sich Spielräume für weitere Investitionsmöglichkeiten ergeben. 4. Organe des Mutterunternehmens Geschäftsführer ist: Dr. Christoph Weiß, Zürich/Schweiz (Gesamtbereich) Auf die Angabe der Organbezüge wird gemäß § 314 Abs. 3 i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5. Honorar für Leistungen des Konzernabschlussprüfers
6. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Schwäbisch Gmünd-Bargau, 17. Mai 2024 Fein-Verwaltung GmbH Geschäftsführung Dr. Christoph Weiß Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2023der Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-BargauAnschaffungs- und Herstellungskosten
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Buchwerte
Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2023der Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau,
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-BargauA. Grundlagen der FEIN-Gruppe Die FEIN-Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt qualitativ hochwertige Elektrowerkzeuge und Anwendungslösungen in den Bereichen Metall, Ausbau und Industrieverschraubung. Wesentliche Produktsegmente sind oszillierende Werkzeuge und Kernbohrmaschinen sowie Winkelschleifer, Bohrmaschinen und Schrauber aller Art. Das internationale Vertriebsnetz besteht weltweit aus 30 Vertriebsgesellschaften, Regionalbüros und Vertretungen. Die wesentlichen Absatzmärkte sind Europa, Nordamerika und China. Produktionsanlagen bestehen in Deutschland, den USA und Indien. B. Geschäftsverlauf 1. Konjunktur- und Marktentwicklung Die weltweite Wirtschaft wuchs im Jahr 2023 um 3,0 % (erwartetes Wachstum laut Internationalem Währungsfonds (IWF) gemäß "World economic outlook" Oktober 2023). Das Wachstum fällt damit 0,5 % geringer aus als im Jahr 2022. Die Gründe hierfür sind laut IWF die nur langsame Erholung von der Covid-19 Pandemie, Russlands Invasion in die Ukraine und die zunehmende geoökonomische Fragmentierung der Weltwirtschaft. Die weltweite Inflation wird auf 6,9 % für das Jahr 2023 vorhergesagt. Dies ist ein Rückgang von 1,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Wirtschaftsleistung entwickelter Länder wuchs 2023 um 1,5 %, während die sogenannten "emerging markets" und "developing countries" um jeweils 4,0 % wuchsen. Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 eine Schrumpfung der Wirtschaftsleistung von 0,5 % und ist somit das einzige Land innerhalb der Gruppe der "entwickelten" Länder, welches kein Wachstum verzeichnen konnte (Quelle: Internationaler Währungsfonds - World Economic Outlook/Oktober 2023). Verlässliche Zahlen zur Marktentwicklung bei Elektrowerkzeugen für das Gesamtjahr 2023 liegen derzeit noch nicht vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass auch die globale Elektrowerkzeugindustrie vom allgemein schwächeren Wachstum betroffen sein wird. Gemäß des "World Economic Outlook vom Oktober 2023" wird im Jahr 2024 mit einem leicht geringeren Wachstum gerechnet. Der IWF geht von einem weltweiten Wachstum für 2024 von 2,9 % aus. Das prognostizierte Wachstum für 2024 basiert auf einer Reihe von Unsicherheiten. Die globale Inflation wird sich zwar laut IWF auf 5,8 % reduzieren, jedoch könnten klima- und geopolitische Unsicherheiten die Inflation durch höhere Lebensmittel- und Energiepreise wieder befeuern (Quelle: Internationaler Währungsfonds - World Economic Outlook/Oktober 2023). Des Weiteren bestehen Unsicherheiten durch eine mögliche Verschärfung der Immobilienkrise in China sowie durch eine zunehmende geoökonomische Fragmentierung der Weltwirtschaft. 2. Geschäftslage FEIN-Gruppe Im Geschäftsjahr 2023 erreichte die FEIN-Gruppe einen Umsatz von EUR 177,1 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Umsatz um 1,3 % gesteigert werden. Diese leichte Erhöhung konnte trotz der Kündigung von Importeursverträgen, der Aufgabe einer ganzen Produktgruppe (Hochfrequenz-Werkzeuge) und dem Beschaffungsverhalten der Handelspartner, deren Überbestände resultierend aus der Lieferketten-Problematik erst allmählich abgeflossen sind, erreicht werden. Das um neutrale Effekte in Höhe von EUR 3,6 Mio. (i. V. per Saldo EUR 2,0 Mio.) bereinigte Betriebsergebnis (EBIT) ist mit EUR -0,5 Mio. negativ (i. V. mit EUR 1,6 Mio. positiv). Neben einer aufgrund von Nachfragerückgängen sowie Preissteigerungen wirtschaftlich schwierigen Gesamtsituation führten die hohen Aufwendungen für Zukunftsprojekte zu einer zusätzlichen Ergebnisbelastung, so dass das um die neutralen Effekte bereinigte EBIT im Vergleich zum Vorjahr und im Gegensatz zur Prognose wesentlich niedriger ausfiel. Sowohl der Inlands- wie auch der Auslandsumsatz konnten um 4,2 % bzw. 0,1 % gesteigert werden. Der Auslandsanteil am Gesamtumsatz inkl. Private Label ging dadurch leicht auf 70,0 % (2022: 70,8 %) zurück. Die Entwicklung der Marktsegmente in 2023 war unterschiedlich. Während im Marktsegment Metall ein Wachstum von 5 % erreicht werden konnte, wuchs der Bereich Industrielle Verschraubung um satte 26 %. Das Marktsegment Ausbau ging dagegen um 3 % zurück. Das Metall-Wachstum geht auf die zahlreichen Marktneueinführungen zurück, während der Bereich Industrielle Verschraubung von einem sehr hohen Auftragsbestand aus 2022 profitierte. Der Rückgang im Bereich Ausbau ist wie auch in den letzten Jahren auf den starken Umsatzrückgang der kabelgebundenen Oszillierer zurückzuführen (-9,6 %), während die Akku-Oszillierer nur um 0,9 % zulegen konnten. Stütze des Bereichs Ausbau war weiterhin das Zubehörgeschäft, welches nahezu auf demselben Umsatzniveau wie 2022 abschließen konnte (-0,5 %). Der Auftragsrückstand konnte im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert werden, vor allem im Bereich Industrielle Verschraubung. 3. Produktion und Logistik Das Jahr 2023 stand in Produktion und Logistik weiterhin im Zeichen einer hohen Anzahl von Produktneuanläufen und der Umsetzung eines wertstromorientierten Fabriklayouts am Hauptstandort in Schwäbisch Gmünd. Im Zuge der in 2021 gestarteten Innovationsoffensive und der Umstellung der akkugetriebenen Elektrowerkzeuge auf die von Bosch bereitgestellte AMPShare-Plattform wurden mehrere Montagelinien am Standort in Schwäbisch Gmünd auf neue Produkte umgerüstet. Die Investitionsschwerpunkte betrafen dabei sowohl den Aufbau komplett neuer Montagelinien wie auch die Um- und Nachrüstung von bestehenden Linien. Dabei wurden hohe Beträge für moderne Einlauf- und Programmiersysteme ausgegeben. Größere Investitionen wurden zudem in den Ausbau der EC-Motorenfertigung getätigt. Die zunehmende Umstellung der Elektrowerkzeuge auf bürstenlose Motoren erforderte die Ausweitung der Anlagenkapazität in diesem Bereich. Bereits in 2021 wurde ein Konzept für ein wertstromorientiertes Fabriklayout in Schwäbisch Gmünd erarbeitet. Die Umsetzung konnte Anfang 2023 abgeschlossen werden. Neben der Anordnung der Produktionsanlagen entlang der Wertströme wurde auch die Aufbauorganisation in den Produktionsabteilungen entsprechend angepasst. Dadurch konnten die Schnittstellen deutlich reduziert und in der Folge die Abläufe wesentlich effizienter gestaltet werden. Die Produktionsmenge weltweit lag im Jahr 2023 auf Höhe des Vorjahresniveaus, wobei sich die Auslastung im Jahresverlauf aufgrund der konjunkturellen Eintrübung verschlechtert hat. Aus diesem Grund wurde die Personalkapazität in der zweiten Jahreshälfte durch den Abbau von Arbeitszeitkonten und den Auslauf von befristeten Arbeitsverhältnissen angepasst. Neben den Investitionen am Standort in Schwäbisch Gmünd investierte FEIN auch in den Ausbau der beiden Produktionsstandorte in den USA und Indien. Am Standort in den USA werden Kernbohrkronen hergestellt. Hier wurden sowohl Ersatzinvestitionen wie auch Erweiterungsinvestitionen für neue Herstellungsprozesse getätigt. Es handelt sich dabei um längerfristige Investitionsvorhaben. Der Produktionsstart ist für die zweite Jahreshälfte 2024 geplant. Am Standort in Indien werden mechanische Bauteile gefertigt und einige Elektrowerkzeuge montiert. Die Investitionsschwerpunkte an diesem Standort lagen im Bau einer weiteren Fabrikhalle und der Beschaffung weiterer Bearbeitungszentren. 4. Strategischer Einkauf Das Jahr 2023 war im Einkauf geprägt von Preisdruck aufgrund hoher Inflation und einer nahezu vollständigen Entspannung der Lieferketten. Die Preise für wichtige Rohstoffe wie Kupfer und Aluminium verhielten sich nach dem deutlichen Rückgang in 2022 weitgehend stabil auf hohem Niveau. Dem gegenüber hatten speziell die europäischen Lieferanten mit hohen Energiekosten und steigenden Lohnkosten zu kämpfen. Das führte auch in 2023 zu Forderungen nach deutlichen Preiserhöhungen. Unabhängig davon ist es bei mehreren Warengruppen gelungen, die hohen Preissteigerungen des Vorjahres zumindest teilweise zu korrigieren. Darüber hinaus konnten Kosteneinsparungen durch Verlagerungen hin zum Produktionswerk in Indien erzielt werden. Hinsichtlich der Materialversorgungslage setzte sich die Trendumkehr des Vorjahres fort. Nach Auslauf der coronabedingten Sonderkonjunktur bei Elektrowerkzeugen und anderen Geräten reduzierten sich die Bedarfs- und Abnahmemengen in allen Warengruppen deutlich. Die Lagerbestände erhöhten sich über alle Fertigungsstufen hinweg. Dies hat die Wiederbeschaffungszeiten und die termingerechte Belieferung deutlich verbessert. Aufgabenschwerpunkte im Einkauf waren einerseits die Vergabe einer Vielzahl von Neuteilen für die Neuprodukte. Im Zuge dessen wurden auch neue Lieferanten qualifiziert. Darüber hinaus stand weiterhin der Ausbau des Lieferantennetzwerkes in Indien im Fokus. Im Zuge der Erweiterung des dortigen Produktionsstandorts ist es erforderlich, lokal leistungsfähige Lieferanten zu finden und an die hohen Qualitätsansprüche von FEIN heranzuführen. In diesem Bereich wurden weitere Fortschritte erzielt. FEIN verfügt nun über ein Portfolio an leistungsfähigen Lieferanten für die Lieferung von Rohteilen für die mechanische Bearbeitung. 5. Entwicklung Im Geschäftsjahr 2023 wurde bei FEIN die zweite Stufe der Umstellung aller FEIN-Akku-Produkte auf 18 V AMPShare Schnittstelle umgesetzt. Dies umfasste alle Winkelschleifer, Geradschleifer, Kantenfräsen und Blechbearbeitungswerkzeuge. Zudem wurden als Ergänzungsprodukte weitere Akku-Winkelschleifer in anderen Leistungsbereichen sowie eine Kartuschenpresse eingeführt. Ergänzt wurden diese Markteinführungen durch den Launch des ersten FEIN EC-Netz-Winkelschleifers CG15, der sich durch einen deutlich gesteigerten Wirkungsgrad sowie eine doppelte Lebensdauer verglichen mit Marktbegleitern auszeichnet. Auch eine zweite, wichtige Produktgruppe der Metallstrategie wurde mit neuen Produkten ergänzt: Kernbohren. Hier wurde die kompakteste Kernbohrmaschine der Welt, die KBC36 im Januar sowie die KBE36 Magspeed im Oktober gelauncht, ergänzt um beschichtete, neue Kernbohrkronen. Weitere Produktentwicklungen wurden gestartet bzw. weitergeführt. Über das ganze Jahr 2023 hinweg wurden für unterschiedliche OEM-Kunden spezifische Maschinen und Zubehöre, insbesondere oszillierende Werkzeuge, entwickelt und geliefert. 6. Qualitätsmanagement Die Rezertifizierung des Managementsystems gemäß EN ISO 9001 bei der C. & E. Fein GmbH ist im Juni 2023 erfolgreich durchgeführt worden. Im Zuge des Audits sind keine Normabweichungen festgestellt worden. Die Abteilung Technical Compliance arbeitet erfolgreich. Inhaltlich werden hier die Schadstoffe in den Produkten sowie Normenänderungen überwacht, die Zulassung neuer und bestehender Geräte sichergestellt und internationale Gesetzes- und Normenrecherche betrieben. Die Vereinnahmung fehlerhafter Teile wird inzwischen sehr stark unterbunden. Festgestellte Spezifikationsabweichungen werden, sofern tolerabel, über einen Bauabweichungsantrag durch Entwicklung, Produktion und Qualität frei gegeben. Ansonsten erfolgt eine Reklamation zu Lasten des Lieferanten. Die Gesamt-Reklamationsquote ist gegenüber dem Vorjahr leicht zurück gegangen, wobei sich die Anzahl reklamierter Geräte ebenfalls leicht reduzierte. Für das Thema Nachhaltigkeit konnte in 2023 eine Nachhaltigkeitsmanagerin gewonnen und eingestellt werden. Es wurde eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt und daraus eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden. Zudem besteht ein regelmäßiger Austausch mit anderen mittelständischen Unternehmen in Bezug auf die Herausforderungen und Herangehensweisen bezüglich der Thematik Nachhaltigkeit über den Zusammenschluss "Sustainet". Im Bereich Technischer Support werden die eingehenden Reklamationsfälle im CRM-System dokumentiert, Maßnahmen eingeleitet und nachverfolgt. Insbesondere das Neuheitencontrolling konnte weiter ausgebaut werden, um effizienter und schneller auf Fehlerhäufungen reagieren zu können. 7. Investitionen Die Gesamtinvestitionen, ohne Ausgaben für Forschung und Produktentwicklung sowie ohne Investitionen in den Erwerb eines Tochterunternehmens, beliefen sich 2023 auf EUR 10,6 Mio. und lagen damit deutlich über den Abschreibungen. Die Investitionen verteilten sich auf immaterielle Vermögensgegenstände (EUR 3,3 Mio.) und Sachanlagen (EUR 7,3 Mio.). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände beinhalten vor allem die Anzahlungen im Zusammenhang mit der laufenden Umstellung von SAP ECC auf SAP S/4 HANA (EUR 2,7 Mio.) sowie Werbefilme (EUR 0,3 Mio.). Investitionen in Sachanlagen erfolgten im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktion (EUR 3,2 Mio.), der Entwicklung (EUR 2,1 Mio.), der Gebäudeeinrichtung/Außenanlagen (EUR 0,9 Mio.) sowie weiterer Investitionen im Bereich der IT-Infrastruktur und sonstigem Anlagevermögen. Die geplanten Investitionen für das Jahr 2024 können alle im Rahmen der Innenfinanzierung bzw. durch die eingeräumten und gesicherten Linien dargestellt werden. 8. Personal Im Jahr 2023 lag der Fokus auf der Neuordnung des Personalbereichs am Standort Schwäbisch Gmünd selbst. Zum 1. Juli wurde durch die Neubesetzung der Stelle "Leiter Human Resources" gleichermaßen das Ende des Interimsmanagements von HR und der Neustart in die langfristig orientierte Personalarbeit umgesetzt. Die wesentliche Herausforderung im abgelaufenen Jahr lag auf der erfolgreichen Orchestrierung der neuen Dienstleister für die Zeitwirtschaft sowie den beiden Abrechnungsdienstleistern für aktive Beschäftigte einerseits und für den umfangreichen Bestand an Betriebsrentnern andererseits. Daneben war der Know-how Aufbau zur professionellen Abwicklung des Tagesgeschäfts und zur Strukturierung der HR-Prozesswelt sowie das Aufsetzen eines funktionierenden Reportings mit entsprechenden Kennzahlen essenziell. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels und dem zusätzlich engen Arbeitsmarkt konnten im abgelaufenen Geschäftsjahr viele offene Stellen erfolgreich besetzt werden. C. Darstellung der Lage 1. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Der Gruppenumsatz konnte in 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 % auf EUR 177,1 Mio. (i. V. EUR 174,9 Mio.) gesteigert werden. Hierbei stieg der Umsatz im Inland um 4,2 % und im Ausland um 0,1 %. Nach einem weiteren Bestandsaufbau lag die Gesamtleistung der FEIN-Gruppe 2023 mit EUR 179,3 Mio. um 0,3 % leicht unter dem Vorjahr (EUR 179,8 Mio.). Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten neben Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 2,7 Mio. (i. V. EUR 1,1 Mio.), Erträge aus der Auflösung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. (i. V. EUR 0,0 Mio.) sowie Forschungszulagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (i. V. EUR 0,00). Die Materialaufwandsquote, bezogen auf die Gesamtleistung, lag mit 43,1 % um 3,4 %-Punkte wieder deutlich unter dem Vorjahresniveau (2022: 46,5 %). Diese verbesserte Materialeinsatzquote ergab sich im Berichtsjahr vor allem aus der durchgesetzten Preiserhöhung der Produkte und den im Vergleich zu den Vorjahren nur moderat gestiegenen Beschaffungspreisen. Der Trend hin zu Akkumaschinen und der sich dadurch veränderte Produktmix verhinderte eine weitere Absenkung der Materialaufwandsquote. Der Personalaufwand in 2023 lag mit EUR 57,8 Mio. um 4,4 % über dem Vorjahr. Diese Steigerung wurde aufgrund konzernweit durchschnittlich um 4,9 % gestiegenen Anzahl von Mitarbeitern, durch die Tarifsteigerungen sowie eine durch Sonderprojekte erhöhte Rückstellung für Urlaub bei gleichzeitigem deutlichem Rückgang bei den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen begründet. Die Abschreibungen stiegen in 2023 weiter deutlich um 27,0 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf nunmehr EUR 7,6 Mio. Ursächlich hierfür sind die hohen Investitionen zum Ausbau der Werks- und Vertriebsstruktur sowie der Investitionen in die IT-Systeme. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Berichtsjahr um 3,1 %. Vor allem gestiegene Mietaufwendungen sowie Aufwendungen für die Personalsuche und den Einsatz von Mitarbeitern auf Zeit im Zusammenhang mit der bevorstehenden Einführung von SAP S/4 HANA im Jahr 2024 waren hierfür verantwortlich. Hierbei macht sich insgesamt auch wieder das nahezu über alle Bereiche stark erhöhte Preisniveau bemerkbar. Der Saldo der in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesenen Kursgewinne bzw. -verluste beträgt im Berichtsjahr EUR -0,6 Mio. (i. V. EUR +0,2 Mio.). Das Betriebsergebnis der FEIN-Gruppe betrug EUR 3,3 Mio. und liegt damit unter dem Vorjahr (EUR 3,8 Mio.). Allerdings ist zu beachten, dass das Betriebsergebnis im Berichtsjahr neutrale Effekte in Höhe von EUR 3,6 Mio. (i. V. EUR 2,0 Mio.) beinhaltet. Das Finanzergebnis in Höhe von EUR -3,0 Mio. (i. V. EUR -2,6 Mio.) belastete das Konzernergebnis um 14,4 % stärker als im Vorjahr, was an den gestiegenen Zinsaufwendungen zur Finanzierung der geplanten Wachstumsstrategie lag. Nach einer Steuerbelastung in Höhe von EUR 1,6 Mio. ergab sich durch die beschriebenen Veränderungen ein Konzernjahresverlust in Höhe von EUR 1,5 Mio. (i. V. Jahresüberschuss EUR 0,3 Mio.). Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 lag mit EUR 134,1 Mio. um EUR 1,8 Mio. über der des Vorjahres. Innerhalb der Aktiva erhöhte sich das Anlagevermögen (EUR 10,1 Mio.). Neben dem Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände aufgrund der Investitionen in SAP S/4 HANA sowie der Bildung eines Geschäfts- oder Firmenwertes aufgrund des Kaufs einer Tochtergesellschaft in den Niederlanden sind auch die Sachanlagen durch die Investitionen in den weltweiten Produktionsprozess gestiegen. Der weiterhin wichtigen Versorgungslage mit Rohstoffen und Teilen sowie auch der Ausweitung des Sortiments bei den fertigen Erzeugnissen geschuldet, wurden die Vorräte temporär weiter aufgebaut (EUR 5,5 Mio.). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (EUR -5,2 Mio.) konnten v. a. bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten, aber auch durch die Rückzahlung der Erstattungsansprüche aus Steuern, verringert werden. Die liquiden Mittel sanken im Berichtszeitraum um EUR 8,6 Mio., was vor allem auf die oben beschriebenen aktivischen Veränderungen und die anhaltend hohen Einmalaufwendungen für die Einführung von SAP S/4 HANA zurückzuführen ist. Auf der Passivseite ist das Eigenkapital ergebnis- und ausschüttungsbedingt um EUR 2,9 Mio. gesunken. Die Rückstellungen für Pensionen verminderten sich um EUR 1,3 Mio. Dies ist im Wesentlichen auf geringere Pensionsanwartschaften und dem Rückgang der Verpflichtungen aus laufenden Pensionszahlungen zurückzuführen. Die sonstigen Rückstellungen sind um EUR 1,8 Mio. unter den Wert des Vorjahres gesunken, was im Wesentlichen auf rückläufige Personalrückstellungen sowie Garantieleistungen zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist im Wesentlichen in der Aufnahme eines Förderdarlehens zur Finanzierung der umfangreichen Investitionen in Märkte und die IT-Landschaft über EUR 10 Mio. begründet. Gleichzeitig wurde ein restliches KfW-Darlehen sowie ein bestehendes Darlehen planmäßig getilgt. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf einen Aufbau der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (EUR +1,8 Mio.) zurückzuführen. Gegenläufig entwickelten sich die sonstigen Verbindlichkeiten um EUR -1,0 Mio. Im Wesentlichen betrifft die Abnahme geringere kreditorische Debitoren. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnte im Berichtsjahr 2023 auf EUR +1,8 Mio. nach EUR -11,4 Mio. im Vorjahr deutlich gesteigert werden. Der nunmehr leicht positive Saldo in 2023 ergibt sich aus dem Jahresergebnis (EUR -1,5 Mio.) zuzüglich Abschreibungen (EUR 7,6 Mio.) und gegenläufig aus den Aufwendungen für den weiteren Aufbau von Vorräten und der Reduzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen (EUR 5,4 Mio.), der Abnahme der Rückstellungen (EUR 0,5 Mio.) sowie der Verbindlichkeiten (EUR 0,4 Mio.) und den weiteren saldierten aktivischen und passivischen Veränderungen. Nach Abzug des Cashflows aus der aufgrund der Erweiterung des Konsolidierungskreises durch Zugang von FEIN Niederlande hohen Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -18,0 Mio. sowie des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR +7,4 Mio. (Auszahlungen zur Tilgung von bestehenden Darlehen sowie der Aufnahme eines neuen Darlehens) verminderten sich die liquiden Mittel zum Ende des Jahres 2023 um EUR 8,8 Mio. auf EUR 14,2 Mio. D. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Chancen- und Risikobericht) Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit ist die FEIN-Gruppe zahlreichen Risiken ausgesetzt. Zur Messung, Überwachung und Steuerung der Risiken wird eine Vielzahl von Management- und Kontrollsystemen genutzt. Dazu gehört u. a. ein bereichsübergreifender Strategie- und Planungsprozess. Mit einer integrierten Ergebnis-, Finanz- und Bilanzplanungssoftware werden der Planungsprozess und der monatliche Soll-/Ist-Abgleich in Form von Abweichungsanalysen, welche wesentliche Bestandteile des monatlichen Reportings an die Geschäftsleitung sind, unterstützt. Diese Prozesse werden regelmäßig für alle operativen Gesellschaften der FEIN-Gruppe durchgeführt. Der Grad der Erreichung der operativen und strategischen Ziele sowie die Umsetzung der Projekte wird überwacht. Handgeführte Elektrowerkzeuge beinhalten ein hohes Produkthaftungsrisiko. Soweit wirtschaftlich sinnvoll und möglich, werden finanzielle Risiken für das Unternehmen durch entsprechende Versicherungen minimiert. Für die beiden Produkthaftungsfälle bei den Kernbohrmaschinen wurden in den Vorperioden Rückstellungen gebildet, die sich an den voraussichtlichen geschätzten Rücklaufquoten orientieren. Aufgrund der bestehenden Schätzunsicherheiten bestehen hier sowohl Chancen als auch Risiken, falls die tatsächlichen Rücklaufquoten wesentlich von den geschätzten abweichen sollten. Mit einem weiter verhaltenen Verbrauch in 2023 sowie einer zusätzlichen Teil-Auflösung der Rückstellung wurde ein guter Weg gefunden, diese Produkthaftungsfälle zügig und konsequent wie geplant abzuarbeiten und auf ein Minimum des Ausgangsniveaus reduzieren zu können. Die permanente Weiterentwicklung des Qualitätssystems trägt dazu bei, den Qualitätsanspruch von FEIN zu halten und weiter zu verbessern. Eine ständige Herausforderung ist die patentrechtliche Absicherung des Know-hows und die Entwicklung kreativer Marketingstrategien. Im Zuge der Umsetzung der strategischen Ziele, wie der Konzentration auf Kernkompetenzen, erfolgte in den letzten Jahren die Verringerung der Wertschöpfungstiefe, wodurch sich die Abhängigkeit von Lieferanten erhöhte. Um diesem Risiko einer möglichen Abhängigkeit von Lieferanten Rechnung zu tragen, wird angestrebt, mit A-Lieferanten jeweils einen Rahmenliefervertrag abzuschließen und konsequent nach einer Second Source zu suchen. Preisänderungsrisiken ergeben sich für die FEIN-Gruppe im Wesentlichen durch das Risiko steigender Rohstoffpreise, denen, sofern wirtschaftlich sinnvoll, durch längerfristige Lieferverträge und/oder Marktbeobachtung begegnet wird. Um die volatile Preis- und Angebotssituation bei einigen Einkaufsteilen besser beherrschen zu können, wurden Eskalationsteams aus Einkauf, Disposition und Entwicklung gebildet. Die Strategie der Internationalisierung der FEIN-Gruppe bedingt einen hohen Umsatzanteil außerhalb Deutschlands mit den damit verbundenen Forderungsausfall- und Währungsrisiken. Dem wird durch ein konsequentes Forderungsmanagement Rechnung getragen. Das Währungsrisiko für die C. & E. Fein GmbH wird durch die - mit Ausnahme der Lieferungen an die Gesellschaften in den USA, Großbritannien und Rumänien - ausschließliche Fakturierung in Euro sowie durch Währungsabsicherungsmaßnahmen bei größeren Beteiligungsgesellschaften reduziert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen treffen den Konzern im üblichen Rahmen. Nachdem die Risikoprävention im Bereich "Cyber Security" bereits in der Vergangenheit sehr ernst genommen wurde, wurden im Jahr 2023 weitere Maßnahmen ergriffen, um das Risiko eines Cyberangriffs zu verringern. Ganz wird es dennoch nie ausgeschlossen werden können. Das Risiko, durch kriminelle Handlungen im Bereich der IT zu Schaden zu kommen, wird aktuell als das bedeutendste Risiko für die FEIN-Gruppe erachtet, weshalb besonderer Wert auf entsprechende Schutzmechanismen, einschließlich einer Cyberversicherung, gelegt wird. Aus Sicht der Unternehmensgruppe werden Maßnahmen ergriffen, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FEIN-Gruppe sinnvoll begrenzen. Die derzeitige Ausstattung mit Finanzmitteln ermöglicht es der FEIN-Gruppe, Zahlungsverpflichtungen, wenn möglich immer unter Inanspruchnahme von Skonto, zu erfüllen. Die anhaltenden weltweiten Krisen und insbesondere der Krieg in der Ukraine können weiterhin Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung der FEIN-Gruppe haben. Die Störung von Liefer- bzw. Logistikketten sowie steigende Energie- und sonstige Kosten und die weltwirtschaftliche Entwicklung könnten weiter dazu führen, dass auch die Ertragslage des FEIN-Konzerns in 2024 negativ beeinträchtigt wird. Aufgrund der weiterhin unsicheren allgemeinen wirtschaftlichen Lage und den möglichen anhaltenden Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine ist eine abschließende Risikoeinschätzung und Gesamtaussage derzeit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich. In Anbetracht des kontinuierlich weiter steigenden Wohlstandes weltweit sehen wir die globale Entwicklung der FEIN-Gruppe als Hersteller qualitativ hochwertiger Elektrowerkzeuge äußerst positiv. Chancen sehen wir ferner in der Schärfung des Profils der Marke FEIN als Spezialist für anspruchsvolle Aufgaben im metallverarbeitenden Handwerk und in der Industrie. "FEIN: Made for Metal" steht klar im Fokus der Unternehmenskommunikation. Zudem verfolgen wir mit dem Aufbau des sog. Pull-Marketings das Ziel, die Abhängigkeit von der Beratungskompetenz des Handels zu verringern und selbst als Marke für entsprechende Primärnachfrage zu sorgen. Mit dem ERP-Softwarewechsel von SAP ECC auf S/4 HANA, in einem ersten Schritt bei den größten Gesellschaften in der FEIN-Gruppe, verfolgen wir das Ziel alle wesentlichen Abwicklungsprozesse zu standardisieren und zu digitalisieren, um dadurch erhebliche Effizienzgewinne in der Zukunft zu erzielen. E. Ausblick (Prognosebericht) Auch das Jahr 2024 steht erneut im Zeichen zahlreicher Markteinführungen neuer, innovativer Produkte mit Alleinstellungsmerkmalen, die dazu beitragen sollen, die Marktanteile der FEIN-Gruppe in allen bearbeiteten Märkten deutlich zu erhöhen. Zwei zentrale Schwerpunkte werden das Jahr 2024 für die FEIN-Gruppe prägen: die Einführung des neuen ERP Systems SAP S/4 HANA in großen Teilen des Konzerns und der Aufbau einer zielgerichteten Endkunden-Kommunikation im Sinne eines Pull-Marketings. Die Entwicklung im Jahr 2024 wird davon abhängen, dass es gelingt, die neuen Produkte im Handel entsprechend zu platzieren und die Endkunden der Zielbranchen durch gezielte Marketing-Maßnahmen zum Kauf zu bewegen. Hierbei spielt die weitere wirtschaftliche Entwicklung auf den Märkten der Endabnehmer auch weiterhin eine große Rolle. Hier reicht das Spektrum von der Krise in der Bauindustrie in Europa bis zur Vollauslastung in der Automobilindustrie in China, weshalb eine Prognose im Hinblick auf die Auswirkungen auf die FEIN-Gruppe äußerst schwierig bleibt. In jedem Fall belastend wirken die hohen Zinsen in allen großen Volkswirtschaften als Folge der Bekämpfung hoher Inflationsraten. Auch die anstehenden Wahlen in den USA im November 2024 werden im zweitwichtigsten Markt für die FEIN-Gruppe für Unsicherheit sorgen. Unter diesen Voraussetzungen wird insgesamt für das Geschäftsjahr 2024 von einem positiven Geschäftsverlauf, sowohl bei leicht höherem Umsatz als auch leicht verbessertem EBIT-Ergebnis, im Vergleich zu 2023 ausgegangen. Die tatsächliche Entwicklung kann darüber hinaus ebenso von den im Risikobericht dargestellten Risiken beeinflusst werden.
Schwäbisch Gmünd-Bargau, 17. Mai 2024 Fein-Verwaltung GmbH Geschäftsführung Dr. Christoph Weiß Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Fein- Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd- Bargau, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Konzernabschluss und den Konzernlage - bericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 17. Mai 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Karsten Bender, Wirtschaftsprüfer Marco Bahmüller, Wirtschaftsprüfer Billigungsbeschluss der Fein- Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd- Bargau Der Konzernabschluss der Fein-Verwaltung GmbH, Schwäbisch Gmünd-Bargau, wurde für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 von der Gesellschafterversammlung am 12. Juli 2024 gebilligt. |
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