MQ 302 Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Fischer seit 2.10.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
Dirk Indersit | 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RCM Allgemeine Handelsgesellschaft mbHMonheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie RCMAllgemeineHandelsgesellschaftmbH hat Ihren Sitz in Monheim Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter HRB61356 eingetragen. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und DarstellungBesondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). I. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. UmlaufvermögenDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten inkl. laufender Reparatur- und Modernisierungsaufwendungen angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei der Bewertung der unfertigen Erzeugnisse wurden Fremdkapitalkosten gem. § 284 (2) Nr. 5 HGB in Höhe von 592.566,60 EUR (Vj 310.650,59 EUR) aktiviert. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 281 T€ (Vj: 238 T€) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und in Höhe von 5.341 T€ (Vj: 5.111 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Es bestanden zum Bilanzstichtag Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 EUR (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt. Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt. III. EigenkapitalDas Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. IV. RückstellungenDie übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB). V. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag in Höhe von 4.532.821,89 € vor. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahre lagen zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.150.000,00 € vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsvereinbarungen gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB) in Höhe von 3.734.821,89 €. Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter liegt eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von 1.500.000,00 € vor. VI. UmrechnungsgrundsätzeProbleme der Währungsumrechnung entstehen nicht, da ausschließlich in EUR fakturiert wird. C. Sonstige AngabenDie Gesellschaft hat im Jahresdurchschnitt ohne den Geschäftsführer insgesamt einen (Vorjahr zwei) Mitarbeiter im kaufmännisch administrativen Bereich beschäftigt. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres vom 1.Januar2023 bis 31.Dezember2023 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt. Alexander Fischer, ausgeübter Beruf: Kaufmann, Hüttenstr. 31b, 40215 Düsseldorf Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 HGB befreit. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten im Sinne von (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB):
Die Angaben beinhalten auch diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in Höhe von 0,00 € das Ergebnis. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von -847.338,47 € mit dem Verlustvortrag in Höhe von -287.123,63 € auf neue Rechnung vorzutragen. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Monheim, den 16. Dezember 2024
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.12.2024. |
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