Schock Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Feldmeier seit 10.6.2026 | Geschäftsführer |
Marten Jochum Van der Mei seit 10.6.2026 | Geschäftsführer |
Ivo Rolf Alexander Huhmann seit 10.6.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
PROVISTA Neunhundert-einundneunzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, künftig firmierend Stone TopCo GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stone Holding GmbHRegenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2018I. Allgemeine Angaben Formale Darstellung Der Jahresabschluss der Stone Holding GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Befreiungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die im Berichtsjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften haben keine Änderungen gegenüber denen des Vorjahres erfahren. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bilanziert. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bildung erfolgt nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Gewinne und Verluste aus Kursveränderungen am Bilanzstichtag werden grundsätzlich berücksichtigt. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. III. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Rückstellungen für die Erstellung der Steuererklärungen und die Erstellung und Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses sowie für Urlaubsansprüche und noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind vor Ablauf eines Jahres fällig. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben in Höhe von TEUR 7.036 (Vj. TEUR 3.415) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr und kürzer als fünf Jahre. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen abzuführende Lohnsteuer und sind vor Ablauf eines Jahres fällig. IV. Sonstige Angaben Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Stone TopCo GmbH, Regen, einbezogen. Die Stone Holding GmbH erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten Kreis der Unternehmen. Ein Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen wird von Stone TopCo GmbH, Regen, erstellt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Erstellung eines Konzernabschlusses war die Stone Holding GmbH zum 31. Dezember 2018 nicht verpflichtet, da die Stone TopCo GmbH, Regen, in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2018 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung nach § 291 HGB für die Stone Holding GmbH erstellt; dieser ist im Bundesanzeiger einzusehen.
Regen, 27. Juni 2019 Die Geschäftsführung gez. Ralf Boberg |
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