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Fundmatrix AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz zum 31. Dezember 2009Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2009A. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft hat vom für kleine Kapitalgesellschaften bestehenden Wahlrecht nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet. Der Jahresabschluss der Fundmatrix AG wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes erstellt. Von den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB bestehenden Erleichterungen hat die Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. 1. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt. Den planmäßigen Abschreibungen wurden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Das abnutzbare Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten Anschaffungsnebenkosten. Den planmäßigen Abschreibungen wurden die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde gelegt. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter € 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als € 150,00 bis zu € 1.000,00 wird ab dem Geschäftsjahr 2008 ein Sammelposten gebildet, da dieser von untergeordneter Bedeutung ist. Der Sammelposten wird gemäß den steuerlichen Vorschriften über fünf Jahre linear abgeschrieben. Die betreffenden Vermögensgegenstände werden am Ende des Geschäftsjahres, in dem der Sammelposten vollständig abgeschrieben wurde, im Anlagenspiegel als Abgang erfasst. 2. Umlaufvermögen Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten und die Kassenbestände sind zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsforderungen wurden zum Kurs des Einbuchungstages bzw. dem niedrigeren Kurs des Bilanzstichtages umgerechnet. 3. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Verpflichtungen nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung wurden zum Kurs des Einbuchungstages bzw. dem höheren Kurs des Bilanzstichtages eingebucht. C. Erläuterung zur Bilanz1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuerüberzahlungen in Höhe von € 36.642,00 sowie Körperschaftsteuerrückforderungen in Höhe von € 37.250,05 ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag vom Finanzamt abgerechnet werden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 2. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 62.500,00 und ist eingeteilt in 62.500 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je € 1,00. Bei den Aktien handelt es sich um Namensaktien, die nicht amtlich notiert werden. Der Bilanzgewinn beträgt aufgrund des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres in Höhe von € 85.589,78 und dem aufgelaufenen Gewinnvortrag in Höhe von € 169.733,84 nun € 255.323,62 (Vj. € 569.733,84). 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die Urlaubsrückstellungen in Höhe von € 8.056,88 (Vj. € 15.796,56) sowie die Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von € 9.840,00. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt und haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von € 5.531,38 (Vj. € 16.194,80) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von € 215.247,83 (Vj. € 256.953,47). 6. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Zinserträgen sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von € 2.832,04 (Vj. € 1.750,00) enthalten. D. Sonstige Angaben1. Personalstruktur (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigen Mitarbeiter beträgt 6 (Vj. 6). 2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen dem Vorstand bzw. Aufsichtsrat an: Vorstand:
Aufsichtsrat:
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden im Berichtsjahr keine Vergütungen für ihre Tätigkeit bezahlt. 3. Konzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14 HGB) Unsere Gesellschaft ist Tochterunternehmen der Aragon Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesbaden (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nr. HRB 22030) und wird in deren Konzernabschluss mit einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 4. Vorschlag zur Verwendung des BilanzgewinnsDer Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn 2009 auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am Main, 23. Februar 2010 Fundmatrix AG gez. Philipp Prömm, Vorstandsvorsitzender BestätigungsvermerkIn dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 326 HGB zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Fundmatrix AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1.1. - 31.12.2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft."
Münster, 24. Februar 2010 A.A.S.
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