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FRAGOL GmbH + Co. KGMülheim an der RuhrJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangI. Anwendung gesetzlicher Vorschriften Der Jahresabschluss der FRAGOL GmbH + Co. KG zum 31. Dezember 2015 (Bilanz zum 31. Dezember 2015, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und Anhang) wurde unter Beachtung der Vorschriften des Dritten Buches des Handels- gesetzbuches aufgestellt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2014 wurden unverändert in der Buchführung 2015 vorgetragen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich beibehalten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die FRAGOL GmbH + Co. KG ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Personengesellschaft. II. Erläuterungen zur Bilanz Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresüberschusses aufgestellt. Die auf die Kommanditisten entfallenden Gewinnanteile wurden den variablen Kapitalkonten gutgeschrieben. Die Komplementärin, die FRAGOL Beteiligungs GmbH, ist am Vermögen der FRAGOL GmbH + Co. KG nicht beteiligt, sie nimmt jedoch an der Gewinnverteilung teil. Ihr Gewinnanteil wurde auf dem für sie geführten Verrechnungskonto gutgeschrieben. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurde ein Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der Sammelposten wird linear mit einem Fünftel p. a. aufgelöst. Seit dem Geschäftsjahr 2010 werden geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert von nicht mehr als € 410,00 gemäß den steuerlichen Vorschriften des § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Waren sind mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Der Ausweis der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen Mittel erfolgt zu Nennwerten. Den allgemeinen Risiken für den Ausfall von Forderungen bzw. dem Kostenrisiko wurde bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Nettowertes Rechnung getragen. Erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Rückstellungen und Verbindlichkeiten sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Für rechtsverbindlich erteilte Pensionszusagen und laufende Pensionsverpflichtungen sind entsprechend § 253 Abs.1 Satz 2 HGB die Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Pensionsrückstellung für Empfänger laufender Leistungen wurde mit dem versicherungsmathematischen Barwert ihrer Versorgungsleistung angesetzt. Planvermögen hierfür liegt nicht vor. Die Bewertung der Pensionsrückstellung für die einem aktiven Anwärter zugesagte Pension beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämien). Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie folgende Bewertungsannahmen zugrunde: ein Rechnungszins von 3,89 % p.a. gemäß § 253 Abs.2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) für eine Restlaufzeit von 15 Jahren,
Verrechenbares Planvermögen war zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten ungewisse Verbindlichkeiten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Darlehensausreichungen einer Kommanditistin in Höhe von € 300.000,00 enthalten. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen gegenüber der Komplementärin, der FRAGOL Beteiligungs GmbH, in Höhe von 33.761,75. III. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung obliegt der FRAGOL Beteiligungs GmbH, Mülheim an der Ruhr. Diese handelt durch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Dr. Heiner Müske, Dipl.-Physiker und Frau Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Iris Zerfaß. Der Beirat der Gesellschaft setzt sich aus Frau Dipl.-Math. Lydia Simon (Vorsitzende), Frau Julia Berkenfeld, Frau Iris Müske, Herrn Dipl.-Ing. Achim Pokorny und Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.-Kfm. Frank Lenz zusammen.
Mülheim an der Ruhr, 18. März 2016 Dr. Heiner Müske Iris Zerfaß sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2016 festgestellt. |
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