NIGHTOWL UG (haftungsbeschränkt)
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
dorian GmbH i.I.GerlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 18.04.2018BilanzAktiva
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Angaben zur Identifikation laut Registergericht Sitz der dorian GmbH ist in Gerlingen. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister Stuttgart, Abteilung B, unter der Nummer HRB 762076 eingetragen. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma dorian GmbH i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 und 267a HGB angegebenen Größenklassen eine Kleinstkapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. §§ 316 ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem. §§ 325 ff. HGB besteht. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Offenlegung und Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 326 HGB und §§ 286, 288 HGB wurden - soweit möglich - in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden; Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Mit Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 19.04.2018 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dipl.-Kfm. Dieter Merath bestellt. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Im vorangegangenen Geschäftsjahr fand ein grundlegender Wechsel der Bewertungsmethoden statt. Bei der Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden wurde von der Abkehr der Going-Concern-Prämisse ausgegangen, da der Geschäftsbetrieb nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt wurde. Die allgemeine Annahme bei der Bewertung unter Fortführungsgesichtspunkten nach den Grundsätzen des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB gilt somit nicht mehr. Der Wegfall der Fortführungsannahme ist ein begründeter Ausnahmefall i.S.v. § 252 Abs. 2 HGB, der eine Abweichung von den Grundsätzen der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit nach §§ 246 Abs. 3 Satz 1, 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB rechtfertigt. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag bewertet. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Nichtvergleichbarkeit von Vorjahreswerten Die Geschäftsjahreswerte aus der Bilanz können mit den jeweiligen Werten des Vorjahres nicht verglichen werden, da es sich um ein Rumpfgeschäftsjahr handelt. D. SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführer und Gesellschafter Tomasz Gabryelski Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens teilweise nur durch Zustimmung folgender Person geführt: - Herrn Dipl.-Kfm. Dieter Merath, Steuerberater, Ulm als vorläufiger Insolvenzverwalter
Ulm, den 01.02.2019 Dipl.-Kfm. Dieter Merath, Steuerberater als Insolvenzverwalter sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2019 festgestellt. |
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