Stabilus Motion Controls GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Spitz seit 11.11.2021 | Geschäftsführer |
Stefan Burg seit 23.11.2018 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stabilus Actio GmbHLangenfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020Bilanz per 30. September 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 01.Oktober 2019 bis 30.September 2020I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 wurde nach den Vorschriften des HGB und den relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Sitz der Gesellschaft ist Langenfeld. Beim Amtsgericht Düsseldorf ist die Gesellschaft unter HRB 80903 eingetragen. Sitz der Betriebsstätte ist in Koblenz. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und macht von den Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB und dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Mit dem im September 2019 abgeschlossenen "Auflösend bedingter Erlassvertrag" wurden der Stabilus Actio GmbH sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, der Stabilus Motion Controls GmbH, Langenfeld, und der Stable Beteiligungs GmbH, Koblenz, erlassen. Dieser Erlass steht unter der auflösenden Bedingung (§158 Abs.2 BGB), dass und soweit es zu einer spezifischen Besserung der Vermögenslage der Stabilus Actio GmbH, Langenfeld, kommt. Der im Geschäftsjahr 2020 erzielte Gewinn in Höhe von 431.136,79 EUR wurde an die Stable Beteiligungs GmbH und Stabilus Motion Controls GmbH abgeführt. Die sich daraus ergebenen Aufwendungen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung zeitanteiliger planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Im Geschäftsjahr angeschaffte bewegliche Anlagegüter werden über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die zu Grunde liegenden Nutzungsdauern liegen zwischen drei und dreizehn Jahren. Maschinenoptimierungen werden ab einer Wertgrenze von EUR 1.000 aktiviert und über die Restnutzungsdauer der Anlage, mindestens aber drei Jahre, abgeschrieben. Vermögensgegenstände bis EUR 250 werden grundsätzlich im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die übrigen Vermögensgegenstände ab EUR 250 bis EUR 1.000 werden zu einem Sammelposten zusammengefasst und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Ist am Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen, werden in Höhe der Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn der Grund für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr besteht. 2. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tagespreisen, unfertige und fertige Erzeugnisse zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wird neben den Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und zugehörigen Gemeinkosten der Werteverzehr des Anlagevermögens einbezogen. Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind von den Vorräten abgesetzt. Die Waren sind mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Nennwerten bilanziert. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist allen erkennbaren Risiken durch angemessene Abwertung (Einzelwertberichtigungen) Rechnung getragen. Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert angesetzt. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 4. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie den erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Bei der Rückstellungsbewertung werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen. Abzinsungen erfolgen gemäß den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 7. Aktive und passive latente Steuern Latente Steuern werden auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen gebildet. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, aktive latente Steuern nicht zu aktivieren. 8. Währungsumrechnung Die Umrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung erfolgt zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen beinhaltet ausschließlich Sachanlagen in Höhe von TEUR 118 (i. Vj. TEUR 150). 2. Vorräte Die Vorräte bestehen ausschließlich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Höhe von TEUR 284 (i. Vj. TEUR 301). 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Fristigkeiten der Forderungen stellen sich zum 30. September 2020 wie folgt dar (Vorjahresangaben jeweils in Klammern):
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 9; i. Vj. 39) enthalten ausschließlich Forderungen gegenüber der Stabilus GmbH, Koblenz. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind kurzfristig. 4. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt TEUR 50 (Vj. TEUR 50) und wird zu 100 % von der Stabilus Motion Controls GmbH, Langenfeld, gehalten (Vj. 70 % Stabilus Motion Controls GmbH, 15 % Hans-Jürgen Molter, 12 % Kim Mirko Krückeberg und 3 % Sascha Elezi). 5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 37; i. Vj. TEUR 57). 6. Verbindlichkeiten Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich zum 30. September 2020 wie folgt dar (Vorjahresangaben jeweils in Klammern):
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 439; i. Vj. TEUR 181) resultieren im Wesentlichen aus der Gewinnabtretung gem. dem im September 2019 abgeschlossenen "Auflösend bedingter Erlassvertrag" (TEUR 431). Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die Umsatzsteuerzahllast (TEUR 6; i. Vj. TEUR 2). 7. Aktive und passive latente Steuern Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt anhand des bilanzorientierten Konzepts. Danach sind auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten latente Steuern zu bilden. Ein Ansatz von aktiven latenten Steuern erfolgt nur, sofern sie die vorhandenen passiven latenten Steuern übersteigen; insoweit werden sie saldiert dargestellt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Die Bewertung aktiver und passiver latenter Ertragsteuern erfolgt anhand der Steuersätze und steuerlichen Vorschriften, die am Bilanzstichtag gelten oder mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig Anwendung finden werden, wenn die sich aus den aktiven bzw. passiven latenten Steuern ergebenden Steuereffekte tatsächlich eintreten. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ergibt sich ein kombinierter Ertragsteuersatz von 30,53 %. Aktive Steuerlatenzen in Höhe von TEUR 20 entstanden ausschließlich aufgrund der zukünftigen Nutzung des verbleibenden Verlustvortrages. Passive Steuerlatenzen bestanden nicht. Zum 30. September 2020 besteht somit ein aktiver Überhang. Gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hat sich die Gesellschaft für das Wahlrecht entschieden, aktive latente Steuern nicht anzusetzen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse resultieren ausschließlich aus Warenlieferungen. 2. Personalaufwand
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten mit TEUR 431 (i. Vj. TEUR 0) die Abtretung des im Geschäftsjahr 2020 erzielten Gewinn, der aufgrund des Auflösend bedingten Erlassvertrages an die Stable Beteiligungs GmbH und Stabilus Motion Controls GmbH abgeführt wurde. 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Im Geschäftsjahr 2020 sind keine Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen angefallen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 43). V. Sonstige Angaben 1. Angaben zum Mutterunternehmen gemäß § 291 Abs. 2 Nr. 3 HGB und § 285 Nr. 14 HGB Die Stabilus Actio GmbH ist von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit. Sie ist in den Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) der Stabilus S.A., Luxemburg, einbezogen (kleinster und größter Kreis). Der IFRS-Konzernabschluss der Stabilus S.A., Luxemburg, wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht und beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers in deutscher Sprache eingereicht. 2. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen: Leiter Martin, Freiburg im Breisgau, Master of Business Administration Burg Stefan, Ettringen, Dipl.-Ingenieur 3. Mitarbeiter Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019/2020 durchschnittlich 4 (Vj. 5) Angestellte beschäftigt. Langenfeld, 19. Oktober 2020 Martin Leiter Stefan Burg |
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