FOM Real Estate GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Johann Tannenbaum seit 20.4.2026 | Geschäftsführer |
Harald C. Salzgeber seit 2.9.2025 | Prokura |
Fritz Günter Walter Nehrig seit 5.12.2024 | Prokura |
Martin Ferchof seit 5.12.2024 | Prokura |
Jörg Thomsen seit 17.4.2024 | Geschäftsführer |
Holger Karl Pfleger seit 25.7.2023 | Geschäftsführer |
Reinhard Prof. Walter seit 15.7.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FOM Invest GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Vorbemerkung Die FOM Invest GmbH (Gesellschaft oder FOM Invest) ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) mit Sitz in Heidelberg. Sie richtet sich als Anbieter von offenen und geschlossenen Spezial-AIF an professionelle und semiprofessionelle Anleger wie Banken, Versicherungen, Versorgungswerke, Pensionskassen sowie Stiftungen. Dieser Lagebericht stellt den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie die Lage der Gesellschaft dar. Hierzu wird die Geschäftsführung der FOM Invest, im Folgenden neben der Analyse des Geschäftsverlaufs die bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren darstellen. In einem Prognosebericht wird auf die voraussichtliche Entwicklung einschließlich ihrer wesentlichen Chancen und Risiken eingegangen. 2. Geschäfts- und Rahmenbedingungen a. Allgemeine Rahmenbedingungen Im vergangenen Jahr war die Immobilienbranche geprägt von einem anhaltenden Rückgang des Transaktionsvolumens. Die Inflation, das hohe Zinsniveau, die somit steigenden Baukosten und die daraus resultierenden zahlreichen Insolvenzen von Projektentwicklern waren ein Dämpfer für die deutsche Immobilienbranche. Auch die Investoren waren im letzten Jahr selektiver bei der indirekten Immobilienanlage. Durch das höhere Zinsniveau boten, nach vielen Jahren, auch andere Anlageformen (wie z. B. Staatsanleihen) wieder attraktivere Renditealternativen. Die Service-KVG IntReal berichtet basierend auf Bundesbankdaten einen vereinnahmten Nettozufluss von 8,8 Mrd. Euro, der das Fondsvermögen der Immobilien-Spezialfonds per Ende Dezember 2023 um 5% auf 182,2 Mrd. Euro erhöht hat. In 2022 gingen den Spezialfonds noch 15,2 Mrd. Euro zu, 2021 waren es 14,1 Mrd. Euro. [1] Nicht nur die Immobilienwirtschaft, auch die deutsche Wirtschaft im Allgemeinen hat an Schwung verloren und trat in 2023 auf der Stelle. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Dauerhaft hohe Preise auf allen Wirtschaftsstufen, Energiekrise, geopolitische Spannungen sowie eine geringere Dynamik des Welthandels und ungünstige Finanzierungskosten sorgten dafür, dass sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fortsetzte. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Der gesamte Euroraum legte dagegen um 3,5 % zu. Damit blieb Deutschland im internationalen Vergleich hinter seinen Möglichkeiten zurück. [2] In 2023 hat das Thema Nachhaltigkeit die Immobilienwirtschaft weiterhin geprägt: Die EU-Nachhaltigkeitstaxonomie, besser bekannt unter dem Kürzel ESG (für "Environmental, Social, and Corporate Governance" - Umwelt, Soziales und Unternehmensführung), soll zur Umsetzung des European Green Deal beitragen. Dieser Green Deal hat zum Ziel, dass die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral wird. Die ESG-Richtlinien sollen vor diesem Hintergrund dazu führen, dass an den Finanzmärkten Kapitalströme in nachhaltige Anlagen umgelenkt werden, damit ausreichend Kapital für die anstehende Transformation bereitsteht. Das Thema Nachhaltigkeit / ESG hat seit Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung im März 2021 am deutschen Immobilienmarkt kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Dennoch hat das schwierige wirtschaftliche Umfeld auch Fonds mit Nachhaltigkeitsfokus getroffen. Ende 2023 hielten deutsche Anleger Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen im Wert von mehr als 900 Milliarden Euro. Für das Jahr 2023 summierten sich die Abflüsse aus Publikumsfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen auf insgesamt 7,8 Milliarden Euro. 2022 hatten diese noch Zuflüsse von 5,4 Milliarden Euro verzeichnet. Auch europaweit zogen Anleger Geld aus Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ab, was dazu führte, dass im vierten Quartal 2023 Artikel-9-Fonds in der EU erstmals kein positives Neugeschäft verzeichnen konnten. [3] Bereits das zweite Jahr in Folge erlebte der Immobilien-Investmentmarkt 2023 einen signifikanten Einbruch und erreichte ein Transaktionsvolumen, das zuletzt 2011 unterschritten worden war: 2023 betrug es 29,3 Milliarden Euro und damit noch einmal 56 Prozent weniger als im Vorjahr (67 Milliarden Euro), in dem gegenüber dem Rekordjahr 2021 mit einem Volumen von 113,8 Milliarden Euro bereits ein Rückgang um rund 40 Prozent verzeichnet worden war. [4] Als noch junge KVG steht die FOM Invest im Wettbewerb zu etablierten Kapitalverwaltungsgesellschaften in Deutschland oder in Luxemburg. Die FOM Invest möchte sich weiter als Anbieter von innovativen Fondskonzepten am Markt positionieren. Durch individuelle Fondsprodukte ohne Blindpool-Charakter, Nutzung der langjährigen Development-Kompetenz der FOM Real Estate-Gruppe wie auch der "blueorange Development"-Gesellschaften im Konzern der Volksbank BRAWO als Mitgesellschafter der FOM Invest und durch schnelle Entscheidungsprozesse sehen wir die Chance, uns als junge KVG bei den Investoren als verlässlicher Partner zu behaupten und unsere Marktstellung zu verbessern. Dabei können wir uns am Markt als innovative KVG präsentieren und somit konzernunabhängige Produktlösungen im Sinne der Anleger anbieten. Diese Ausgangslage wird insbesondere bei den absehbaren Handlungserfordernissen für Bestandsimmobilien im Zusammenhang mit der ESG-Regulierung von großer Bedeutung sein. Dabei plant die FOM Invest ihren Marktanteil in den kommenden Jahren, durch die Auflage weiterer Fondsprodukte, auszubauen. b. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft im Geschäftsjahr war gekennzeichnet vom weiteren Aufbau der noch jungen KVG. So wurde im Zusammenhang mit der Lizenzerweiterung zur Auflage und Verwaltung von Infrastruktur-AIF die Geschäftsführung verstärkt und weitere für die neue Assetklasse spezialisierte Mitarbeiter eingestellt. Neben der Bestellung und Anbindung einer neuen, zusätzlichen Verwahrstelle wurden bestehende Arbeitsabläufe sowie Risikomanagementprozesse ausgebaut und die Auflage des ersten Infrastruktur-AIF vorbereitet. Die angesprochenen institutionellen Depot A-Anleger zeigten sich für Infrastrukturprojekte jedoch zurückhaltend, so dass es in der Folge bislang nicht gelungen ist, Zeichnungszusagen von diesen institutionellen Anlegern einzuwerben. In der weiteren Vertriebsstrategie erfolgt insbesondere eine Fokussierung auf Investoren aus dem Segment der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Für den Erwerb eines Büro- und Geschäftshauses in der Sonnenstraße in München, welches über eine Minderheitsbeteiligung im FOM Value Development REF (DE) III gehalten wird, konnten zusätzliche Zeichnungszusagen eingeworben werden. Daneben hat die KVG im Berichtsjahr einen weiteren Spezial-AIF aufgelegt und verwaltet zum Stichtag insgesamt vier Immobilen-Spezial-AIF (Vorjahr: drei). Ende Dezember wurde die an einen Baumarkt vermietete Immobilie in Hildesheim vom FOM Value Development REF (DE) I an einen spanischen Investment Manager veräußert. Mit dem Veräußerungserlös wurde das bestehende Darlehen getilgt und überschüssige Liquidität für anstehende Umbaukosten anderer Immobilien im Sondervermögen verwendet. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft hat sich ab Juni 2023 die Zusammensetzung dahingehend geändert, dass Frau Husung den Vorsitz vom ausscheidenden Vorsitzenden, Herrn Zimmermann, übernommen hat. Als drittes Mitglied des Aufsichtsgremium ist Herr Mertmann in den Aufsichtsrat eingetreten. c. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren Die Geschäftsleitung steuert die FOM Invest hauptsächlich nach den Leistungsindikatoren Immobilienvermögen, Provisionsergebnis sowie dem Ergebnis des Geschäftsjahres. Zudem bilden die Liquiditätsvorgaben des § 25 KAGB eine Steuerungsgröße der KVG. Zum Berichtsstichtag beträgt die Summe des verwalteten Immobilienvermögens EUR 140 Mio. (Vorjahr: EUR 155 Mio.). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus Abwertungen eines unbebauten Grundstücks sowie einer im Umbau befindlichen Immobilie. Darüber hinaus wurde eine Immobilie im abgelaufenen Geschäftsjahr veräußert. Das im Prognosebericht des Vorjahres geplante verwaltete Immobilienvermögen in Höhe von EUR 400 Mio. (darunter EUR 60 Mio. im Infrastrukturbereich) wurde dabei deutlich verfehlt, was im Wesentlichen daraus resultiert, dass neue Fonds wegen der gegenwärtigen Investorenzurückhaltung nicht wie geplant aufgelegt werden konnten. Zudem bietet die Angebotslage, aufgrund der bereits beschriebenen allgemeinen Rahmenbedingungen, weiterhin nur wenig attraktive Opportunitäten. Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein Provisionsergebnis in Höhe von EUR 3,7 Mio. (Vorjahr EUR 2,3 Mio.) vereinnahmt werden. Geplant waren EUR 5,5 Mio., aber hier kommen neben geringerem Transaktionsvolumen insbesondere auch die ausbleibenden laufenden Verwaltungsgebühren mangels aufgebauter Immobilienvermögen zum Tragen. Die Vereinnahmung der anteiligen, erfolgsabhängigen Vergütung aus dem im Vorjahr erfolgten Verkauf der beiden Kölner Objekte mit EUR 1,9 Mio. hat sich hingegen positiv auf das Provisionsergebnis ausgewirkt. In Summe wurde ein negatives Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit von T€ 468 (Vorjahr: +T€ 111) erzielt, welches den prognostizierten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1,3 Mio. signifikant verfehlt. Die Liquiditätsplanung sieht die Einhaltung der freien Mindestliquidität nach § 25 Abs. 7 KAGB zu jederzeit vor. Die Vorgaben des § 25 KAGB konnten im Geschäftsjahr zu jeder Zeit eingehalten werden. 3. Lage der Gesellschaft Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ist geordnet. a. Finanz- und Vermögenslage Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag T€ 1.304 (Vorjahr: T€ 1.773) und setzt sich wie folgt zusammen:
Die zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegene Eigenkapitalquote von 51,0 % (Vorjahr: 42,9 %) resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme der Bilanzsumme, welche i.W. auf die Reduzierung der Verbindlichkeiten von T€ 1.926 auf T€ 728 sowie der sonstigen Vermögensgegenstände von T€ 2.366 auf T€ 884 zurückzuführen ist. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist nicht von Wechselkurseinflüssen betroffen. Außerbilanzielle Finanzinstrumente sind nicht im Bestand. Der Zahlungsmittelbestand hat sich nur geringfügig von T€ 947 auf T€ 921 reduziert. Die Liquiditätsanlagen liegen neben einem verpfändeten Mietkautionskonto (T€ 41) auf einem Kontokorrentkonto und sind täglich verfügbar. Liquiditätsengpässe auf Ebene der KVG waren im vergangenen Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. Die Zahlungsbereitschaft der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Die Eigenmittelanforderungen nach § 25 KAGB waren somit im Berichtsjahr und am Bilanzstichtag eingehalten. b. Ertragslage Für die insgesamt vier von der Gesellschaft aufgelegten und verwalteten Investmentvermögen konnten in 2023 Erträge aus der Verwaltung von Investmentvermögen vereinnahmt werden. Die Provisionserträge (T€ 4.839, Vorjahr T€ 3.017) betreffen Gebühren aus der Verwaltung von im eigenen Namen verwalteten Sondervermögen (T€ 3.978, Vorjahr T€ 2.603) sowie von für Dritte verwaltete Vermögen, bei denen die Gesellschaft die Projektsteuerung übernommen hat (T€ 861, Vorjahr T€ 414). Die Provisionsaufwendungen in Höhe von T€ 1.175 (Vorjahr T€ 678) resultieren aus anteiligen Verwaltungsgebühren mit Auslagerungs- sowie Dienstleistungsunternehmen. In den anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von T€ 2.599 (Vorjahr: T€ 1.350) wurden im Wesentlichen Kosten für Fremdleistungen und Fremdarbeiten Personalgestellung, Rechts- und Beratungskosten, Reisen, Miete, Buchhaltung, Prüfungs- und Versicherungskosten gebucht. Zudem wurden Abschreibungen in Höhe von T€ 68 (Vorjahr: T€ 0) im Zusammenhang mit gehaltenen Wertpapieren sowie Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 8 (Vorjahr: T€ 5) gebucht. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 40 (Vorjahr T€ 222) resultieren im Wesentlichen aus Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von T€ 19 (Vorjahr T€ 128), aus weiterberechneten Aufwendungen von T€ 7 (Vorjahr T€ 76), sowie aus sonstigen Sachbezügen von T€ 5 (Vorjahr T€ 5). Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Gesellschaft 16 Mitarbeiter (Vorjahr: 10 Mitarbeiter). Der Personalaufwand belief sich für das Geschäftsjahr auf T€ 1.472 (Vorjahr: T€ 1.068). Das Ergebnis aus normaler Geschäftstätigkeit war negativ und führte am Ende zu einem Jahresfehlbetrag von T€ -468 (Vorjahr: +T€ 111). 4. Chancen und Risiken a. Risikomanagementprozess, insbesondere Zielsetzung und Risikostrategie Die FOM Invest verfügt über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, welche insbesondere die Einrichtung und Weiterentwicklung eines angemessenen Risikomanagementsystems (RMS) und angemessene Kontrollverfahren umfasst. Ausgehend von den geplanten künftigen Geschäftsaktivitäten hat die Geschäftsführung eine Geschäfts- und Risikostrategie für die Gesellschaft definiert. Auf Basis der Risikostrategie wurde eine, vom operativen Geschäft unabhängige, Stelle des Risikomanagers eingerichtet. Für die Erfassung, Messung und Steuerung der Unternehmensrisiken wurden unternehmensintern sogenannte Risikoverantwortliche bestimmt, die quartalsweise eine Einschätzung der definierten Risiken durchführen und anschließend dem Risikomanager mitteilen. Dabei wird von den Risikoverantwortlichen für jedes identifizierte Risiko sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die maximale Schadenshöhe der Risiken bestimmt. Gemäß den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ermittelt die Gesellschaft daraufhin regelmäßig ihre Risikotragfähigkeit. Hierzu werden das Gesamtrisikopotenzial und das Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt. Zudem teilen die Risikoverantwortlichen dem Risikomanager sowohl eine aktuelle Einschätzung zum Stichtag als auch die eingeleiteten Maßnahmen zur Risikoreduzierung mit. Das Monitoring der identifizierten Risiken und die Beurteilung der Wirksamkeit der eingeleiteten Gegenmaßnahmen obliegt dem Risikomanager. Für die verwalteten Immobilien-Investmentvermögen werden durch den Servicepartner IntReal als Auslagerungsunternehmen Auswertungen für das Risikomanagement übernommen. IntReal überwacht für jedes Investmentvermögen, vorab durch die FOM Invest definierte, Frühwarnindikatoren. Zudem werden durch IntReal vierteljährliche Stresstests erstellt. Die Ergebnisse der überwachten Frühwarnparameter und durchgeführten Stresstests werden in einem Risikobericht zusammengefasst. Die Beurteilung der Ergebnisse obliegt dem Risikomanager der FOM Invest. Der Risikomanager fasst die Einschätzungen der Risikoverantwortlichen in Form eines vierteljährlichen Risikoberichtes zusammen und adressiert diesen an die Geschäftsführung. Werden risikorelevante Tätigkeiten auf externe Unternehmen ausgelagert so werden die Auslagerungsunternehmen einem stetigen Auslagerungscontrolling unterzogen. Der Risikomanager fasst die Ergebnisse des Auslagerungscontrollings in Form eines Auslagerungscontrollingberichtes zusammen. Der Risikomanager verantwortet zudem die prozessintegrierte Überwachung der Angemessenheit der strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des implementierten Risikomanagementprozesses einschließlich der genutzten Anwendungen und Tools im Hinblick auf aktuelle Anforderungen. Prozessunabhängig wird die Funktionsfähigkeit des implementierten Risikomanagementsystems jährlich durch die Interne Revision überwacht. b. Chancen und Risiken Die FOM Invest GmbH kann auf die Expertise der FOM-Gruppe als Projektentwickler und Asset Manager von Immobilien zurückgreifen und verfügt somit über die Grundlage für den in den vergangenen Jahren kontinuierlich wachsenden Geschäftsbereich der Verwaltung und Vermarktung großer Immobilienobjekte innerhalb der FOM-Gruppe. Der Aufbau und die Strukturierung der Gesellschaft erfordert weiterhin hochqualifiziertes Personal. Dieser Anforderung trägt die Gesellschaft u.a. durch die Einbindung erfahrener bereits in der FOM-Gruppe angestellter Mitarbeiter sowie durch Anstellung externer im Tätigkeitsbereich von Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaften erfahrener Mitarbeiter Rechnung. Die Ausstattung mit ausreichend qualifiziertem Personal soll auch künftig durch ein aktives Personalmanagement erreicht werden. Technologierisiken werden durch Implementierung standardisierter und bewährter IT-Systeme und -Prozesse Rechnung getragen. Die Überwachung der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit ist durch die Benennung eines verantwortlichen IT-Beauftragten sichergestellt. Rechtsrisiken werden durch frühzeitige Einbindung von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien bzw. externen Beratungsunternehmen in vorhandene und neue Prozesse begegnet. Neben den genannten operationellen Risiken stuft die Gesellschaft die im Rahmen von Auslagerungsvereinbarungen mit anderen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen als überwachungsrelevant ein. Um mögliche sich daraus ergebende Risiken zu minimieren, hat die Gesellschaft bereits bei der Auswahl des Auslagerungsunternehmens die Qualität und Reputation sorgfältig eruiert. Darüber hinaus greift die Gesellschaft auf standardisierte Rahmenverträge samt zugehöriger Service Level Agreements zurück, welche die konkreten Anforderungen an die von den Auslagerungsunternehmen zu erbringenden Tätigkeiten detailliert schriftlich festlegen und spezifizieren. Die Überwachung der Einhaltung der jeweiligen Pflichten sowie die Steuerung der von Auslagerungsmaßnahmen ausgehenden Risiken werden im Rahmen des implementierten Risikomanagementsystems erfasst, bewertet und gesteuert. Durch die Verwaltung von Investmentvermögen ergeben sich weitere mögliche Risiken für die FOM Invest: Bei der Betrachtung von Immobilien-Investmentvermögen besteht für verwaltete Immobilien generell ein Marktpreisrisiko. Durch Bewertungseffekte können Immobilien abgewertet werden. Dies hat ein niedrigeres Fondsvolumen zur Folge, was sich auf die Bemessungsgrundlage der laufenden Fondsverwaltungsvergütung negativ auswirken würde. Ein daneben gegebenes Liquiditätsrisiko besteht dann, wenn die Gesellschaft oder die verwalteten Investmentvermögen ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Es besteht zudem das Risiko, dass die Investmentvermögen nicht über ausreichend Kapital verfügen, um die geplanten Investitionen (Umbaumaßnahmen) umzusetzen. Die Gesellschaft hat über entsprechende Prozesse sichergestellt, dass eine Liquiditätsplanung und -überwachung ordnungsgemäß erfolgen kann. Das Liquiditätsrisiko auf Ebene der Gesellschaft wird künftig maßgeblich durch den Liquiditätszufluss aus dem Gebührenaufkommen der verwalteten Investmentvermögen sowie dem Gesellschafterkreis bestimmt sein. Zudem besteht für die verwalteten Immobilien ein Adressenausfallrisiko. Dabei sind vor allem die Risiken aus Leerstand und/oder Mietrückstand für die verwalteten Immobilien zu überwachen und durch ein aktives Asset Management zu steuern. Auch Projektentwicklungsrisiken sind für die angekauften Immobilien zu betrachten und werden durch ein FOM-internes Projektcontrollingteam begegnet. Durch jede unternehmerische Handlung ist die FOM Invest zudem einem Reputationsrisiko ausgesetzt. c. Gesamteinschätzung der Risikolage Das implementierte Risikomanagement ist voll funktionstüchtig und ermöglicht der FOM Invest einen strukturierten Umgang mit den gegenwärtigen Risiken. Auf Ebene der FOM Invest sind im Geschäftsjahr 2023 Risiken aufgetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage haben könnten. So wurden zum Geschäftsjahresende 2023 die Risiken "größere geopolitische oder makroökonomische Schocks" und "Zinsänderungsrisiko" im Rahmen der vierteljährlichen Risikoinventur als "hoch", das Risiko "Nichterreichen von Geschäftszielen" als "kritisch" und das Risiko "Zahlungsunfähigkeit der Investmentvermögen" als "bedrohlich" eingestuft. Die hohe Risikoeinstufung beim Risiko "größere geopolitische oder makroökonomische Schocks" resultiert aus der Insolvenzwelle bei deutschen Projektentwicklern und dem herausfordernden Immobilienumfeld. Das Risiko "Zinsänderungsrisiko" ergibt sich aus dem vorherrschend hohem Zinsniveau, welche im Zusammenhang mit variabel verzinsten Darlehen zu höheren Zinsaufwendungen in den Sondervermögen führen. Die kritische Risikoeinschätzung des Risikos "Nichterreichen von Geschäftszielen" ist mit der Verfehlung der Geschäftsziele im Geschäftsjahr 2023 und dem damit verbundenem Verlust zu begründen. Das Risiko "Zahlungsunfähigkeit der Investmentvermögen" infolge steigender Projektentwicklungskosten sowie unsicherer Darlehensprolongationen hat die höchste Kritikalität im Rahmen der Risikoinventur erhalten. Die Risiken wurden in den vierteljährlichen Risikoberichten des Risikomanagers detailliert beschrieben. Trotz der mittlerweile erreichten Auflage der ersten vier Fonds befindet sich die FOM Invest entgegen der ursprünglichen Planung weiterhin in der Aufbauphase. Zu dieser gehören u.a. weiterhin Bemühungen um eine erfolgreiche Mitteleinwerbung institutioneller Investoren u.a. zur Vermeidung von etwaigen Liquiditätsrisiken. Diese können sich u.a. ergeben aus Projektentwicklungsrisiken infolge begrenzter finanzieller Spielräume für den geplanten Umbau bereits erworbener Objekte. Die FOM Invest hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag abgeschlossen und somit den Bilanzverlust des Vorjahres entsprechend vergrößert. Die KVG wird auf weitere Kapitalzuführungen der Gesellschafter angewiesen sein. Die Geschäftsführung plant das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag abzuschließen und den Bilanzverlust dadurch zu vergrößern. Zum Geschäftsjahresende betrachten wir die Gesamtrisikosituation der FOM Invest als sehr hoch und sehen eine akute Gefährdung der Risikotragfähigkeit. Den ermittelten Risiken steht noch ausreichend Risikodeckungskapital gegenüber, welches die Risikotragfähigkeit sicherstellt. 5. Prognosebericht Auch wenn der deutsche Immobilieninvestmentmarkt zuletzt erstmals seit der Finanzkrise aufgrund der stark gestiegenen Finanzierungskosten und Renditen bei Alternativanlagen wieder niedrige Transaktionsvolumina aufwies, ist der Ausblick vorsichtig optimistisch. Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 könnte die Marktdynamik, nach Auffassung von Branchenexperten, wieder anziehen. Die niedrigere Inflation und die schwache Konjunktur haben dazu geführt, dass die meisten Zentralbanken, darunter auch die EZB, die Zinserhöhungen früher als erwartet ausgesetzt haben. Sollte sich die Inflation auf dem aktuellen Niveau stabilisieren oder sogar weiter sinken, sind zwei bis drei Zinssenkungen im Jahr 2024 möglich - die EZB könnte einen geldpolitischen Richtungswechsel bereits Ende des ersten Halbjahres einläuten.[5] Aus unserer Sicht sind deutsche Immobilien als Investitionsziel weiterhin begehrt; der Markt wird jedoch von z.T. deutlich differenten Preisvorstellungen und einem knappen Angebot limitiert. Zusätzliches Angebot am Markt könnte jedoch von institutionellen Bestandshaltern kommen, die sich im Hinblick auf noch nicht umgesetzte ESG-Merkmale von Teilen ihres Immobilienportfolios trennen dürften. Hier liegt eine Chance für die FOM Invest, Objekte zu erwerben und mit institutionellem Kapital energetisch effizient im Sinne "FOM Invest - Manage to ESG" zu entwickeln. Darüber hinaus sieht die FOM Invest insbesondere durch die politische Weichenstellung im Rahmen der Energiewende einen deutlichen Investitionsbedarf im Infrastruktursegment, der nicht ausschließlich durch öffentliche Mittel gedeckt werden kann. Die FOM Invest verfolgt daher in Bezug auf entsprechende Euro-basierte Investments in Windkraftanlagen, Solarparks sowie Batteriespeicher verstärkt die Fokussierung ihrer Vertriebsstrategie auf Investoren aus dem Segment der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Des Weiteren wird die FOM Invest aufgrund der aktuellen, marktbedingten Ertragslage auch ihre Kostenstruktur überarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Reduzierung von Personalgestellungskosten sowie die Neubesetzung offener Stellen. Die Auflage von zwei weiteren AIF ist bereits in Vorbereitung, darunter ein Infrastruktur-AIF. Bis Ende des kommenden Geschäftsjahres gehen wir nur von einer einzelnen Transaktion im Infrastruktursegment und somit von einem verwalteten Immobilienvermögen in Höhe von rund EUR 0,3 Mrd. (darunter EUR 30 Mio. aus Erneuerbaren Energien bzw. Infrastruktur-AIF) aus, welches zu einem Provisionsergebnis in Höhe von EUR 1,1 Mio. bei laufenden Nettoverwaltungs- und Transaktionsvergütungen in Höhe von EUR 0,7 Mio. bzw. EUR 0,4 Mio. führen soll. Bei steigenden Personal- und sonstigen allgemeinen Verwaltungskosten rechnen wir mit einem deutlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 3,0 Mio. Die Vorhaltung der monatlich zu berechnenden Mindestliquidität nach § 25 KAGB wird durch Zuführungen in die Kapitalrücklage seitens der Gesellschafter sichergestellt. Die Geschäftsführung macht eine positive Entwicklung der FOM Invest für das kommende Jahr davon abhängig, ob die Maßnahmen zur Eindämmung negativer Ergebnisbeiträge greifen. 6. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Für die Dauer des Prognosezeitraums wird mit einer ausgeglichenen Liquiditätslage geplant. Dies setzt jedoch voraus, dass die im Rahmen der Ergebnis-/Eigenmittelplanung zugrunde gelegten Prämissen auch umgesetzt werden können. Die zugrunde gelegten Prämissen umfassen insbesondere eine stabile Entwicklung des bereits verwalteten Vermögens sowie geplante Einmalvergütungen aus Ankäufen für weitere Investmentvermögen in Höhe von EUR 2,8 Mio, die bis Ende 2025 aus Infrastrukturprojekten sowie Transaktionen in Immobilien realisiert werden sollen. Erste Gespräche werden im Infrastruktursegment bereits geführt, allerdings liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder ausreichend Kapitalzusagen im vollen Umfang noch die vertraglich angebundenen Ankaufsopportunitäten vor. Darüber hinaus muss der Gesellschafter BRAWO Real Estate Holding GmbH, Braunschweig, die zugesagten Kapitalisierungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Eigenmittelanforderungen erfüllen, die darin besteht, dass er der Gesellschaft auf deren Anforderung im September 2024 EUR 0,75 Mio. zur Einstellung in die Kapitalrücklage zur Verfügung stellt. Soweit die zugrunde gelegten Prämissen nicht wie geplant umgesetzt werden, kann die Gesellschaft auf weitere Kapitalisierungsmaßnahmen der Gesellschafter angewiesen sein. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.
Heidelberg, den 19. Juli 2024 Prof. Reinhard Walter Holger Pfleger Jörg Thomsen Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Handelsrecht Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Juli 2015 und Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim (HRB 722545) am 15. Juli 2015 als Wohnhochhaus Güterplatz Frankfurt Vermögensverwaltungs-GmbH gegründet. Durch Gesellschafterversammlung und Änderung des Gesellschaftsvertrages vom 25. Oktober 2019 sowie Eintragung in das Handelsregister vom 5. November 2019 erfolgte die Namensänderung auf FOM Invest GmbH. Der Gesellschaft wurde mit Bescheid vom 7. September 2020 die Erlaubnis gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) für die Tätigkeit als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft von der BaFin erteilt. Diese Erlaubnis wurde am 14. Oktober 2020 in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim eingetragen. Ferner hat die Gesellschaft am 3. Februar 2023 die Erweiterung der Erlaubnis zur Auflage und Verwaltung von Infrastruktur-Investmentvermögen, insbesondere im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen beantragt. Mit Bescheid vom 5. Juli 2023 wurde die Erlaubnis gemäß § 20 Abs. 1 i.V.m. § 22 des Kapitalanlagebuchs von der BaFin erteilt. Die damit einhergehende Erweiterung des Gegenstands der Geschäftstätigkeit wurde am 25. Juli 2023 in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim eingetragen. B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die FOM Invest GmbH ("Gesellschaft") ist eine Gesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), dem EGHGB, der RechKredV und dem GmbHG erstellt worden. Für die Gliederung der GuV wurde das aktuelle Formblatt 3 (Staffelform) gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV verwendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. C. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Die Forderungen an Kreditinstitute sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Aktien und andere nicht fest verzinsliche Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten bewertet oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Abschreibungen werden linear über die Nutzungsdauer verteilt. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die anderen Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert und voll eingezahlt. Die nach §272 (2) Nr. 4 HGB ausgewiesene Kapitalrücklage wird zum Nennwert bilanziert. Alle Angaben sind gemäß § 244 HGB in Euro. D. Angaben zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von T€ 880 (Vorjahr T€ 906) sind täglich fällig. Bei den weiteren Forderungen in Höhe von T€ 41 (Vorjahr T€ 41) handelt es sich um eine Mietkautionsbürgschaft. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere enthalten Anteile an einem offenen inländischen Spezial-AIF. Abwertungen aufgrund eines niedrigeren beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag wurden mit T€ 68 berücksichtigt. Sachanlagen Unter den Sachanlagen wird im Wesentlichen Büro- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 72 ausgewiesen. Die Abschreibungsdauern betragen drei Jahre für im Wesentlichen Kommunikationsmittel und Pc's sowie dreizehn Jahre für Büroeinrichtung. Die Entwicklung der Aktien und andere nicht festverzinslichen Wertpapiere sowie der Sachanlagen ergibt sich aus dem Anlagespiegel: Anschaffungskosten
Zu-/Abschreibungen
Buchwerte
Sonstige Vermögensgegenstände Die Sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Forderungen an im eigenen Namen verwaltete Sondervermögen enthalten solche aus Fondsverwaltungsgebühren (T€ 59) sowie erfolgsabhängiger Vergütung (T€ 194). Sonstige Verbindlichkeiten Die Sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter sind in Höhe von T€ 12 (Vorjahr T€ 544) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber im eigenen Namen verwaltete Sondervermögen enthalten ausschließlich solche aus Umsatzsteuererstattungen. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Lieferantenverbindlichkeiten für erbrachte Dienstleistungen. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen mit T€ 31 (Vorjahr T€ 14) die abzuführende Lohn- und Kirchensteuer für den Monat Dezember. Andere Rückstellungen In den anderen Rückstellungen in Höhe von T€ 527 (Vorjahr T€ 429) sind Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 290, personalbezogene Rückstellungen in Höhe von T€ 183 sowie eine Rückstellung für den zu erwartenden Aufwand für die Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 54 ausgewiesen. Eigenkapital Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt bei einem gezeichneten und eingezahlten Kapital von T€ 25 und einer Kapitalrücklage von T€ 4.045 sowie einem Bilanzverlust in Höhe von T€ -2.766 insgesamt T€ 1.304. E. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Provisionserträge Die Provisionserträge (T€ 4.839, Vorjahr T€ 3.017) betreffen Gebühren aus der Verwaltung von im eigenen Namen verwalteten Sondervermögen (T€ 3.978, Vorjahr T€ 2.603) sowie von für Dritte verwaltete Vermögen, bei denen die Gesellschaft die Projektsteuerung übernommen hat (T€ 861, Vorjahr T€ 414). Provisionsaufwendungen Die Provisionsaufwendungen in Höhe von T€ 1.175 (Vorjahr T€ 678) resultieren aus anteiligen Gebühren eines Auslagerungsunternehmen sowie eines Dienstleisters. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 40 (Vorjahr T€ 222) resultieren im Wesentlichen aus Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von T€ 19 (Vorjahr T€ 128), aus weiterberechneten Aufwendungen von T€ 7 (Vorjahr T€ 76) sowie aus sonstigen Sachbezügen von T€ 5 (Vorjahr T€ 5). Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen setzen sich aus den nachfolgenden Positionen zusammen:
Die anderen Verwaltungsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Aufwendungen für Dienstleistungen in Höhe von T€ 1.337 (Vorjahr T€ 393), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T€ 494 (Vorjahr T€ 440), Reisekosten in Höhe von T€ 27 (Vorjahr T€ 23),Werbekosten in Höhe von T€ 125 (Vorjahr T€ 49), Mietaufwendungen in Höhe von T€ 230 (Vorjahr T€ 209), Aufsichtsratsvergütung in Höhe von T€ 40 (Vorjahr T€ 40), nicht abziehbare Vorsteuern in Höhe von T€ 179 (Vorjahr T€ 50), Versicherungsaufwendungen in Höhe von T€ 50 (Vorjahr T€ 24) und Aufwendungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von T€ 62 (Vorjahr T€ 74). Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere Dieser Posten enthält mit T€ 68 eine Abwertung aufgrund eines niedrigeren beizulegenden Zeitwerts zum Bilanzstichtag der Anteile an einem offenen inländischen Spezial-AIF. F. Sonstige Angaben Sonstige Finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Die Miet- und Leasingverträge betreffen ausschließlich Büroräume mit T€ 502 sowie PKW mit T€ 35. Die Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die Überlassung von Personal für Managementleistungen. Vorteile von Miet- und Leasingverträgen liegen in der Liquiditätsoptimierung. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Nachtragsbericht Zum 31. März 2024 ist der Geschäftsführer Dr. Bernd Wieberneit aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Seine Position wurde zum 1. April 2024 durch den neuen Geschäftsführer Jörg Thomsen nachbesetzt. Zwischen März und Juni 2024 haben die beiden Gesellschafter jeweils EUR 420.000,- als Gesellschafterdarlehen gewährt. Darüber hinaus wurden im selben Zeitraum insgesamt EUR 1.910.000,- als Zuführung in die Kapitalrücklage geleistet. Mit Wirkung vom 1. Juli 2024 wurde die Geschäftsverteilung dahingehend verändert, dass Herr Holger Pfleger die Zuständigkeit für den Bereich Vertrieb und Marketing von Herrn Reinhard Walter übernommen hat. Für den in 2023 aufgelegten Spezial-AIF "FOM Value Development REF (DE) IV" hat die BaFin im Februar 2024 die Ende Januar 2024 beantragte Vertriebserlaubnis gemäß § 321 KAGB erteilt. Das Sondervermögen hat bereits einen Objektankauf beurkundet. Anzahl der Mitarbeiter Im Berichtszeitraum waren durchschnittlich 13 Mitarbeiter (davon 4 weibliche und 9 männliche Personen) beschäftigt. Angabe gem. § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB Herr Prof. Reinhard Walter war bis zum 12. Juni 2024 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Heidelberger Volksbank. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2023 die folgenden Personen: Katrin Husung Niedernhausen Vorsitzende (seit 6. Juni 2023) Vorstand Evangelische Ruhegehaltkasse Dr. Altfried Lütkenhaus Bad Soden Stellvertretender Vorsitzender Rechtsanwalt und Unternehmensberater Michael Mertmann (seit 6. Juni 2023) Hamburg Vorstand AVW Immobilien AG Bernhard Zimmermann Heidelberg Vorsitzender bis zu dessen Ausscheiden am 6. Juni 2023 Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Geschäftsführung Die Geschäftsführung besteht aus den Mitgliedern: Prof. Reinhard Walter (Vorsitzender) Heidelberg Rechtsanwalt Dr. Bernd Wieberneit (bis 31.03.2024) Idstein Rechtsanwalt Holger Pfleger (seit 13. Juli 2023) Ketsch Diplom-Betriebswirt (BA) Jörg Thomsen (seit 01. April 2024) Kaarst Diplom-Kaufmann Auf die Veröffentlichung der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung ist gemäß § 286 Absatz 4 HGB verzichtet worden. Geschäfte mit nahestehende Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Sämtliche Tätigkeiten werden zu marktüblichen Konditionen vergütet. Die Gesellschaft unterhält Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen in den Bereichen: • Kauf/Verkauf von Vermögensgegenständen • Bezug/Erbringung von Dienstleistungen • Nutzung/Nutzungsüberlassung von Vermögensgegenständen • Bezug von Personalgestellung Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr beträgt T€ 59 für die Abschlussprüfungsleistungen, T€ 3 für andere Bestätigungsleistungen sowie T€ 58 für Steuerberatungsleistungen. Gesellschafter Die FOM Invest GmbH wird seit dem 15. März 2023 zu je 50% von der FOM Unternehmensgruppe Management Holding GmbH&Co.KG, Heidelberg, sowie der BRAWO Real Estate Holding GmbH, Braunschweig, gehalten. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt dem Gesellschafter vor, den Bilanzverlust in Höhe von T€ -2.766 auf neue Rechnung vorzutragen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Für die Dauer des Prognosezeitraums wird mit einer ausgeglichenen Liquiditätslage geplant. Dies setzt jedoch voraus, dass die im Rahmen der Ergebnis-/Eigenmittelplanung zugrunde gelegten Prämissen auch umgesetzt werden können. Die zugrunde gelegten Prämissen umfassen insbesondere eine stabile Entwicklung des bereits verwalteten Vermögens sowie geplante Einmalvergütungen aus Ankäufen für weitere Investmentvermögen in Höhe von EUR 2,8 Mio, die bis Ende 2025 aus Infrastrukturprojekten sowie Transaktionen in Immobilien realisiert werden sollen. Erste Gespräche werden im Infrastruktursegment bereits geführt, allerdings liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder ausreichend Kapitalzusagen im vollen Umfang noch die vertraglich angebundenen Ankaufsopportunitäten vor. Darüber hinaus muss der Gesellschafter BRAWO Real Estate Holding GmbH, Braunschweig, die zugesagten Kapitalisierungsmaßnahme zur Aufrechterhaltung der Eigenmittelanforderungen erfüllen, die darin besteht, dass er der Gesellschaft auf deren Anforderung im September 2024 EUR 0,75 Mio. zur Einstellung in die Kapitalrücklage zur Verfügung stellt. Soweit die zugrunde gelegten Prämissen nicht wie geplant umgesetzt werden, kann die Gesellschaft auf weitere Kapitalisierungsmaßnahmen der Gesellschafter angewiesen sein. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.
Heidelberg, den 19. Juli 2024 Prof. Reinhard Walter Holger Pfleger Jörg Thomsen Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die FOM Invest GmbH, Heidelberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FOM Invest GmbH, Heidelberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FOM Invest GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe im Anhang in Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" und auf die Angaben in Abschnitt 6 des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sie für die Dauer des Prognosezeitraums mit einer ausgeglichenen Liquiditätslage planen. Dies setzt jedoch voraus, dass die im Rahmen der Ergebnis-/Eigenmittelplanung zugrunde gelegten Prämissen auch umgesetzt werden können. Die zugrunde gelegten Prämissen umfassen insbesondere eine stabile Entwicklung des bereits verwalteten Vermögens sowie geplante Einmalvergütungen aus Ankäufen für weitere Investmentvermögen in Höhe von EUR 2,8 Mio, die bis Ende 2025 aus Infrastrukturprojekten sowie Transaktionen in Immobilien realisiert werden sollen. Erste Gespräche werden im Infrastruktursegment bereits geführt, allerdings liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder ausreichend Kapitalzusagen im vollen Umfang noch die vertraglich angebundenen Ankaufsopportunitäten vor. Darüber hinaus muss der Gesellschafter BRAWO Real Estate Holding GmbH, Braunschweig, die zugesagten Kapitalisierungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Eigenmittelanforderungen erfüllen, die darin besteht, dass er der Gesellschaft auf deren Anforderung im September 2024 EUR 0,75 Mio zur Einstellung in die Kapitalrücklage zur Verfügung stellt. Soweit die zugrunde gelegten Prämissen nicht wie geplant umgesetzt werden, kann die Gesellschaft auf weitere Kapitalisierungsmaßnahmen der Gesellschafter angewiesen sein. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 19. Juli 2024 KPMG
AG
Kühn, Wirtschaftsprüfer Griesbeck, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat kam seinen Aufgaben und Pflichten, welche ihm durch Gesetz und Satzung auferlegt sind, im Geschäftsjahr 2023 in vollem Umfang nach. In Besprechungen haben Aufsichtsrat und Geschäftsführung die geschäftlichen Aktivitäten, den wirtschaftlichen Status, die Finanzsituation und strategische Überlegungen erörtert. Die Geschäftsführung hat dabei ferner den Aufsichtsrat zeitnah über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung unterrichtet. Im Geschäftsjahr fanden drei schriftlich protokollierte Aufsichtsratssitzungen statt. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München geprüft und als mit den gesetzlichen Vorschriften im Einklang befunden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Abschlussunterlagen sowie der Prüfungsbericht wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugeleitet und während der Aufsichtsratssitzung am 12. August 2024 vom Abschlussprüfer präsentiert. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Dem Vorschlag der Geschäftsführung an die Gesellschafterversammlung, den Bilanzverlust von T€ 2.766 auf neue Rechnung vorzutragen hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Gemäß § 42a) Abs.1 S. 3 GmbHG i.V.m. § 10 Abs. 2 und 5 des Gesellschaftsvertrages wird der hiermit erstellte Bericht des Aufsichtsrates den Gesellschaftern unverzüglich übersendet.
Niedernhausen, im August 2024 Kathrin Husung, Vorsitzende des Aufsichtsrates Beschluss der Gesellschafterversammlung1. Beschluss der Gesellschafterversammlung FOM Invest GmbH Auf Grundlage des aufgestellten und testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrates beschließt die Gesellschafterversammlung gemäß § 7 Abs. 1a des Gesellschaftsvertrages den Bilanzverlust von T€ 2.766 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 gilt damit als festgestellt.
Heidelberg, den 29.8.2024 FOM Unternehmensgruppe Management Holding GmbH Professor Reinhard Walter
Braunschweig, den 29.8.2024 BRAWO Real Estate Holding GmbH Christian Röling |
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