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AF Media GmbHMonheim am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie AF Media GmbH hat Ihren Sitz in Monheim. Sie ist im Handelsregister Düsseldorf unter HRB 77199 eingetragen. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und DarstellungBesondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. I. AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. UmlaufvermögenDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Es bestanden zum Bilanzstichtag Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB) in Höhe von 30.920,60 €. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände am Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt. Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt. III. EigenkapitalDas Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. IV. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB). V. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). C. Sonstige AngabenI. BeschäftigtenzahlZum Jahresende hat sie ohne den Geschäftsführer insgesamt fünf Mitarbeiter im kaufmännisch administrativen Bereich beschäftigt. II. Angaben zu den Organen der GesellschaftWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Alexander Fischer, Düsseldorf, Kaufmann Dem Geschäftsführer wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Vorschüsse oder Kredite in Höhe von 25.818,67 € gewährt. Es sind für ihn keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden. III. Angaben zu den HaftungsverhältnissenZum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 HGB in Verbindung mit § 251 HGB. IV. Verwendung des ErgebnissesDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde am 30. Juni hierüber gefasst. V. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, liegen nicht vor. Monheim, den 30. Juni 2018
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2018. |
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