AF Media GmbHLiquidiert

40789 Monheim am Rhein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 77199
Eingetragen
17.3.2016
Branche
Verlegen von ZeitschriftenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenVerlegen von Zeitungen
Gegenstand
Verlagsgeschäfte aller Art einschließlich digitaler Medien, insbesondere die inhaltliche Gestaltung, Herausgabe, Vervielfältigung und der Vertrieb von Printmedien, Video- und Tonträgern aller Art sowie der An- und Verkauf entsprechender Lizenzen und Verwertungsrechte, Online-Marketing und Marketing-Dienstleistungen sowie die Entwicklung und Vermarktung von Coachingprodukten und entsprechenden Dienstleistungen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

AF Media GmbH

Monheim am Rhein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 79.076,00 9.581,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 43.176,00 0,00
II. Sachanlagen 35.900,00 9.581,00
B. Umlaufvermögen 334.876,24 307.925,86
I. Vorräte 38.126,40 99.234,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 163.154,56 76.610,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 133.595,28 132.081,19
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 30,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 4.570,26 0,00
Summe Aktiva 418.522,50 317.536,86

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 213.674,34
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 188.674,34 0,00
III. Jahresfehlbetrag 218.244,60 -188.674,34
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.570,26 0,00
B. Rückstellungen 259.728,44 54.566,44
C. Verbindlichkeiten 158.794,06 49.296,08
Summe Passiva 418.522,50 317.536,86

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die AF Media GmbH hat Ihren Sitz in Monheim. Sie ist im Handelsregister Düsseldorf unter HRB 77199 eingetragen.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen der Satzung der Gesellschaft aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

B. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

I. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt.

Es bestanden zum Bilanzstichtag Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB) in Höhe von 30.920,60 €. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände am Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.

Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt.

III. Eigenkapital

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt.

IV. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB).

V. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert.

Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB).

C. Sonstige Angaben

I. Beschäftigtenzahl

Zum Jahresende hat sie ohne den Geschäftsführer insgesamt fünf Mitarbeiter im kaufmännisch administrativen Bereich beschäftigt.

II. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

Alexander Fischer, Düsseldorf, Kaufmann

Dem Geschäftsführer wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Vorschüsse oder Kredite in Höhe von 25.818,67 € gewährt. Es sind für ihn keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden.

III. Angaben zu den Haftungsverhältnissen

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 HGB in Verbindung mit § 251 HGB.

IV. Verwendung des Ergebnisses

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. Ein entsprechender Beschluss der Gesellschafterversammlung wurde am 30. Juni hierüber gefasst.

V. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

Monheim, den 30. Juni 2018


Alexander Fischer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2018.

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