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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cynthia Häfner seit 7.9.2021 | Geschäftsführer |
Tracy Dr. Schüler seit 11.6.2021 | Geschäftsführer |
Marcus Reif seit 21.5.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.30% | |
| 33.30% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CORTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbHErfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der CORTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Erfurt und eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Jena (HRB 518262) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs (HGB) einschließlich der ergänzenden Vorschriften für Kapital-gesellschaften (§§ 264 - 288 HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde gem. § 244 HGB in deutscher Sprache und in Euro erstellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 266, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt vorgenommen: Die Bewertung der erworbenen immateriellen abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der abnutzbaren Sachanlagen erfolgt zu historischen Anschaffungskosten abzüglich planmäßig aufgelaufener Abschreibungen. Die Ab-schreibungen erfolgen linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-dauer. Nicht abnutzbare erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 CORTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Erfurt Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nominalbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet undberücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. Angaben zu Bilanzposten Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 16.537,74 (EUR 16.537,74) enthalten. Alle übrigen sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeitenspiegel
Angabe gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gem. § 42 Abs. 3 GmbHG werden in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Sie sind in den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR EUR 14.725,00 (Vorjahr: EUR 6.626,25) enthalten. Angabe gem. § 268 Abs. 1 HGB Der Bilanzgewinn enthält einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 19.515,86 (Vorjahr: Gewinnvortrag EUR 87,05). Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 CORTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Erfurt D. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Arbeitnehmer In 2023 wurden vier Arbeitnehmer beschäftigt.
Erfurt, den 19. Juni 2024 gez. Cynthia Häfner (GF), Marcus Reif (GF), Dr. Tracy Schüler (GF), Katharina Vogt (GF) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. November 2024 |
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