Autohaus
West GmbH
Kornwestheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.691,50 |
89.012,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.730,00 |
3.990,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.711,50 |
84.772,51 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
268.457,86 |
664.085,47 |
| I.
Vorräte |
34.296,64 |
522.109,37 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
228.740,74 |
83.916,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.420,48 |
58.059,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
404,00 |
595,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
273.553,36 |
753.692,98 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
216.867,72 |
216.525,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.500,00 |
27.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
189.025,04 |
187.095,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
342,68 |
1.929,66 |
| B.
Rückstellungen |
5.113,00 |
5.083,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.572,64 |
532.084,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
273.553,36 |
753.692,98 |
Anhang
1.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz änderte sich
gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz des
Vorjahres sind mit denen des laufenden Jahres vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
2.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
3.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlußstichtag realisiert wurden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Wirtschaftsgüter, die selbständig nutzbar
sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR
410,00 nicht übersteigen (GWG), werden im
Geschäftsjahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Zusätzliche Abschreibungen im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung i.S.v.
§ 253 (4) HGB sind nicht vorgenommen worden.
Der Warenbestand wurde mit den Einkaufspreisen bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
Körperschaftsteuer-Guthaben gemäß
§ 37 KStG wurde mit dem Barwert unter Verwendung
eines Zinsfußes von 4 % bewertet. Das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht
vorhanden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Bewertungsmethode für geringwertige
Wirtschafsgüter wurde von "Sammelposten" auf
"Sofortabschreibung umgestellt. Im Übrigen sind die
auf den vorhergehenden Jahresabschluß angewandten
Bewertungsmethoden beibehalten worden.
Im Jahresabschluß sind keine Posten enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
4.
Sonstige Pflichtangaben
a)
Geschäftsführer
Suse Wegst
Mark Wegst
b) Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit über 1 Jahr beträgt EUR 123.750,00
(Vorjahr EUR 5.113,04)
c) Der Gesamtbetrag der Forderungen und Ausleihungen
gegenüber Gesellschaftern beträgt EUR 10.815,00
(Vorjahr EUR 10.815,00)
d) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00).
e) Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR
51.572,64 (Vorjahr 532.084,94).
f) Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB
bestanden nicht.
g) Angaben zur Unterzeichung des
Jahresabschlußes durch die Geschäftsführung
Kornwestheim, den 27.06.2014
gez. Suse Wegst
gez. Mark Wegst
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2014 festgestellt.
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