BGV Torf
GmbH
Saterland-Scharrel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
700.001,00 |
1.020.001,00 |
| I.
Finanzanlagen |
700.001,00 |
1.020.001,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
134.834,31 |
128.381,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.876,77 |
127.398,58 |
| II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
957,54 |
982,46 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.487.484,63 |
1.061.485,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.322.319,94 |
2.209.867,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.086.485,34 |
834.801,80 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
425.999,29 |
251.683,54 |
| IV.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.487.484,63 |
1.061.485,34 |
| B.
Rückstellungen |
2.768,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.319.551,94 |
2.207.367,38 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
2.319.551,94 |
2.207.367,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.319.551,94 |
2.207.367,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.322.319,94 |
2.209.867,38 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die BGV Torf GmbH hat ihren Sitz in
Saterland-Scharrel. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 217651 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen
Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 in Verbindung mit § 267a
Absatz 1 und 3 HGB. Der Jahresabschluss wurde entsprechend
den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens für die
Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt.
Aus rechentechnischen Gründen können in
Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich
mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten.
Bilanzielle Überschuldung
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 bilanziell
überschuldet. Die Gesellschafterin ist mit ihren
Forderungen gegen die Gesellschaft in Höhe der
jeweiligen bilanziellen Überschuldung hinter die
Forderungen der anderen Gläubiger bis zur Beseitigung
der Überschuldung in der Weise zurückgetreten,
dass ihre Forderungen einschließlich Zinsen nur zu
Lasten eines Bilanzgewinns oder zu Lasten eines
Liquidationsüberschusses oder aus dem die anderen
Verbindlichkeiten übersteigenden Vermögen der
Gesellschaft bedient zu werden brauchen. Vor dem
Hintergrund der Rangrücktrittserklärung der
Gesellschafterin wird bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Auf die Finanzanlagen werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Bei voraussichtlich nicht
dauernder Wertminderungen wird von dem Wahlrecht zur
außerplanmäßigen Abschreibung bedingt
Gebrauch gemacht. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebotes erfolgen bis zu den
fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe
für eine dauerhafte oder auch vorübergehende
Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert
bilanziert.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Saterland-Scharrel, den 2.
April 2024
gez.
Albert Ruiters e/v Kajander,
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2024
festgestellt.
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