BITUNOVA GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Bloch seit 25.11.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Yello Strom GmbHKölnJahresabschluss der Yello Strom GmbH, Köln für das Geschäftsjahr 2023A. Bilanzder Yello Strom GmbH, KölnAKTIVA
B. Gewinn- und Verlustrechnungder Yello Strom GmbH, Köln
C. AnhangC. I. AnlagespiegelEntwicklung des Anlagevermögens 2023 in €
C. II. Allgemeine GrundlagenDie Yello Strom GmbH hat ihren Sitz in Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln (Reg. Nr. 32787). Der Jahresabschluss der Yello Strom GmbH zum 31. Dezember 2023 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB, des GmbHG und des EnWG erstellt und in Euro ausgewiesen. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG), ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ein Organschaftsverhältnis besteht bezüglich Körperschaft- und Gewerbesteuer, für die Steuerumlagen erhoben werden, sowie hinsichtlich der Umsatzsteuer. Die Yello Strom GmbH ist ein verbundenes Unternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der Yello Strom GmbH wird in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG erstellt somit den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. C. III. Bilanzierung und BewertungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Herstellungskosten, die alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile und keine Zinsen für Fremdkapital enthalten, bewertet. Sie werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Für die bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 zugegangenen Anlagegüter werden die im jeweiligen Zugangsjahr geltenden Vorschriften fortgeführt. Bis einschließlich 2009 wurde auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, seit dem Jahr 2010 wird ein linear verlaufender Werteverzehr zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden mit Ausnahme der Zugänge in den Jahren 2006, 2007 und 2009 nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wurde in den Jahren 2006, 2007 sowie 2009 für bewegliche Vermögensgegenstände die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt. In den Geschäftsjahren 2008 bis 2017 wurde für geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen ein im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufzulösender Sammelposten gebildet. Sowohl für immaterielle Vermögensgegenstände als auch für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Erlösabgrenzungen enthalten, die durch ein Hochrechnungsverfahren ermittelt werden. Dieses berücksichtigt die Verbrauchswerte der Vergangenheit, die in Abhängigkeit von historisch basierten Temperaturen und individuellem Verbraucherverhalten (Lastprofile) hochgerechnet werden. Das gezeichnete Kapital/Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Rückstellungen wurden zum Barwert mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,8 % (Vorjahr: 1,8 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 (zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. März 2016 BGBI. I S. 396 geändert) verwendet. Des Weiteren wurden folgende Prämissen berücksichtigt (Durchschnittswerte):
Aufgrund der bestehenden Schuldbeitrittserklärungen der EnBW AG werden Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sowie für Altersteilzeitverpflichtungen (Angabe unter den Haftungsverhältnissen) von derselben übernommen und die Gesellschaft leistet einen Aufwandsersatz für die Anwartschaften. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wurde. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Strom- und Erdgassteuer werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. C. IV. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem in Punkt C.I. dargestellten Anlagespiegel hervor. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Forderungen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs. Im Saldo der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die Gesellschafterin EnBW AG in Höhe von 125,0 Mio. € (Vj. 105,1 Mio. €) enthalten. Der Forderungsbetrag ergibt sich als Saldo aus Cashpool Forderungen in Höhe von 207,5 Mio. € (Vj. 105,1 Mio. €) und verrechneten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die in das Cash-Pooling-System einbezogenen Konten der Yello Strom GmbH durch einen valutagerechten Saldenübertrag an die EnBW AG glattgestellt. Diese werden valutagerecht seit dem 1. Januar 2023 wie folgt verzinst: Ein Forderungssaldo der Yello Strom GmbH gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der Yello Strom GmbH gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Weist der €STR-Zinssatz einen negativen Wert aus, fließt dieser mit dem Wert Null in die Berechnung ein. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert. Die Salden aus dem Forderungs- und Verbindlichkeitsclearing werden ab dem Zeitpunkt der internen Zahlung valutagerecht verzinst. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 28,8 Mio. € (Vj. 7,3 Mio.€) betreffen im Wesentlichen die Abgrenzungen der Differenzmengen aus den Energiebilanzen Strom und Gas. (3) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Es handelt sich um Ausgaben für verschiedene Hardwarekomponenten (Smartphones, Tablets, Playstations, Waschmaschinen). Diese werden in Verbindung mit einem Strom- oder Gaslieferungsvertrag über 20 Monate an die Kunden weitergegeben. Die Aufwendungen werden wirtschaftlich durch aktive Rechnungsabgrenzungsposten dem Ertragszeitraum zugerechnet. (4) Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 500.000 € wird mit 100 % von der EnBW AG gehalten. (5) Rückstellungen
Die Rückstellungen enthalten insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 36,9 Mio. € (Vj. 41,8 Mio. €), davon betreffen im Wesentlichen 31,2 Mio. € (Vj. 34,9 Mio. €) ausstehende Rechnungen für Netznutzung sowie 4,2 Mio. € (Vj. 3,0 Mio. €) ausstehende Rechnungen von Lieferanten. Ebenso sind Rückstellungen für die Abrechnung von Bestandskunden in Höhe von 7,9 Mio. € (Vj. 8,0 Mio. €), Kundenprämien in Höhe von 0,4 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €), Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Absatzgeschäften in Höhe von 6,7 Mio. € (Vj. 3,5 Mio. €) sowie Rückstellungen für Energiepreisminderungen in Höhe von 61,7 Mio. € (Vj. 45,0 Mio. €) enthalten. Die in den Rückstellungen enthaltenen Aufwendungen für Energiebezüge sind mit einem Schätzverfahren ermittelt, das ähnlich dem in Abschnitt C.III. beschriebenen Hochrechnungsverfahren für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgestaltet ist. (6) Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ist ein Darlehensvertrag zwischen der Yello Strom GmbH und der NaturEnergie+ Deutschland GmbH, Mühlacker in Höhe von 2,8 Mio. € (Vj. 2,8 Mio. €) enthalten, der eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat. Der Vertrag betrifft den Geschäftsanteilskauf und die Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile der EnBW Omega Achtzigste GmbH. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten kreditorische Debitoren in Höhe von 35,2 Mio.€ (Vj. 9,7 Mio.€). Diese resultieren daraus, dass von den Verbrauchsabgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Strom- und Gaslieferungen erhaltene Anzahlungen in Höhe von 523,3 Mio. € (Vj. 489,1 Mio. €) abgesetzt werden. Aufgrund deutlich gestiegener erhaltener Anzahlungen ist dieses Jahr erstmalig auch für die Stromlieferungen ein Saldowechsel in die Verbindlichkeiten erfolgt. C.V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(7) Nettoumsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt. In den Umsatzerlösen sind 32,8 Mio. € periodenfremde Strom- und Gaserlöse (Vj. 1,2 Mio. €) enthalten. (8) Sonstige betriebliche Erträge Im Geschäftsjahr 2023 sind periodenfremde Erträge in Höhe von 15,8 Mio. € (Vj. 12,6 Mio. €) zu verzeichnen. Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 12,5 Mio. € (Vj. 10,4 Mio. €). (9) Materialaufwand
Im Materialaufwand sind 26,5 Mio. € (Vj. 8,9 Mio. €) periodenfremde Aufwendungen enthalten. (10) Personalaufwand
Bei den Aufwendungen für Altersversorgung handelt es sich im Wesentlichen um den im Abschnitt "Bilanzierung und Bewertung" beschriebenen Aufwandsersatz für Anwartschaften bei der Altersversorgung gegenüber der EnBW AG. Beschäftigte im Jahresdurchschnitt:
Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Beschäftigtenzahl inklusive Auszubildenden 119 (Vj. 106). Im Geschäftsjahr 2023 sind - wie bereits im Vorjahr - nur geringfügige periodenfremde Personalaufwendungen angefallen. (11) Sonstige betriebliche Aufwendungen Im Geschäftsjahr sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) angefallen. (12) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen betreffen Zinserträge für die Verzinsung von Bankguthaben in Höhe von 7,4 Mio.€ (Vj.0,7 Mio.€). (13) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Der Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthält in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €) den Zinsanteil des Aufwandsersatzes für Pensionen sowie weiterer versicherungsmathematischer Personalgutachten. C. VI. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisseDie Gesellschaft haftet für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, für Altersteilzeitverpflichtungen sowie für Verpflichtungen aus sonstigen Betriebsvereinbarungen in Höhe von 8,0 Mio. € (Vj. 7,4 Mio. €), deren Erfüllung die EnBW AG als verbundenes Unternehmen übernommen hat. Hiervon entfallen 8,0 Mio. € auf Verpflichtungen aus Altersversorgung. Die Gesellschaft schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da derzeit keine Anzeichen bestehen, dass die EnBW AG ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. Sonstige finanzielle VerpflichtungenInsgesamt bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 115,9 Mio. € (davon 111,0 Mio. € gegenüber verbundenen Unternehmen). Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. Geschäftsführung Herr Volker Bloch, Köln, Leiter Sales, Marketing & Digitales EnBW Energie Baden-Württemberg AG Angaben zu den Organen Der Geschäftsführer erhielt in 2023 keine Vergütung von der Gesellschaft. Frühere Mitglieder der Geschäftsführung erhielten im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung. Es bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung in Höhe von 5.337.842,00 €, die bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG passiviert sind. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern eingegangen. Angaben zur globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln) Der EnBW-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln). Die Regelungen sind demnach auf die Yello Strom GmbH anzuwenden. Das Mindeststeuergesetz ist in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die Yello Strom GmbH steuerlich ansässig ist, am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen. Eine Erläuterung etwaiger Auswirkungen der Anwendung der Säule 2-Regelungen auf die Yello Strom GmbH: Die Säule 2-Regelungen sehen für in Deutschland ansässige Gesellschaften die Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer vor, sollte das Mindeststeuerniveau von 15 % in Deutschland nicht erreicht werden. Die Gesellschaft unterliegt dann einer Ergänzungssteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Säule 2-Effektivsteuersatz und dem in Deutschland geforderten Mindeststeuerniveau von 15 %. Es wird basierend auf dem länderbezogenen Bericht (CbCR) für 2022 sowie Planzahlen für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, davon ausgegangen, dass die in Deutschland ansässigen Gesellschaften des EnBW-Konzerns bereits dem geforderten Mindeststeuerniveau von 15 % unterliegen und es nicht zur Anwendung der Ergänzungssteuerregelungen kommt. Abschlussprüferhonorar Auf eine Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da der Jahresabschluss der Gesellschaft in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen wird. C. VII. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies: Die EnBW AG übernimmt für die Yello Strom GmbH die Abrechnungsdienstleistungen sowie das Zähldatenmanagement. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses abgerechnet. Des Weiteren übernimmt die EnBW AG die Funktionen Rechnungswesen und Steuern, Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalwesen sowie Recht und Versicherungen. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet.
Köln, 27. März 2024 Die Geschäftsführung Volker Bloch Lageberichtder Yello Strom GmbH, Köln1 Grundlagen des Unternehmens1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens1.1.1 Struktur und GeschäftstätigkeitDie Yello Strom GmbH, Köln, verantwortet unter der Marke Yello den bundesweiten Vertrieb von Strom, Gas und weiteren Produkten an Privat- und Gewerbekunden. Unter dem aktuellen Kampagnenmotto "Gute Energie" vermarktet das Unternehmen neben dem Strom- und Gasangebot weitere Produkte und Services aus energienahen Geschäftsfeldern und Segmenten. Die Yello Strom GmbH hat ihren Geschäftssitz in Köln und ist eine 100 Prozent-Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG). Mit dieser besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Yello Strom GmbH als beherrschter Gesellschaft. Ein Organschaftsverhältnis besteht bezüglich Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. 1.1.2 Leitung und ÜberwachungDie Geschäftsführung der Yello Strom GmbH bestand im Geschäftsjahr 2023 aus einer Person, der die alleinige Leitung der Gesellschaft oblag. Die Geschäftsführung verfolgt bei ihrer Arbeit das Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Seit dem 1. Oktober 2020 ist Volker Bloch Geschäftsführer der Yello Strom GmbH. 1.1.3 Kunden und MärkteAls bundesweiter Energieanbieter fokussiert sich die Yello Strom GmbH auf das Privat- und Gewerbekundensegment. Das Produktportfolio umfasst die Sparten Strom, Gas und Wärmestrom sowie seit 2020 auch Ladestrom-Tarife für E-Mobilitätskunden. Das Angebot an Bundle Produkten für Strom und Gas wurde im Jahr 2023 aktualisiert und umfasst (refurbished) Smartphones, Smartwatches und Kopfhörer sowie Tablets, E-Scooter, Haushaltsgeräte, smarte Heizungsthermostate und Balkonkraftwerke. Im Geschäftsbereich Energielösungen, im Speziellen dem Vertrieb von Solaranlagen, hat sich die Yello Strom GmbH auf die Generierung von Kauf- und Mietleads fokussiert, welche sie an die Schwestergesellschaft DZ-4 GmbH, Hamburg, für das Fulfillment weiterleitet. Seit Mai 2023 können Kund*innen aufgrund einer Erweiterung der Vertriebsoberfläche mit dem Partner Payback durch den Abschluss eines Yello Strom-, Gas- oder Wärmestromtarifs Punkte sammeln. Zusätzlich zu den reinen Energieprodukten wurden auch die energienahen Dienstleistungen weiter ausgebaut. Die neue Yello App wurde im Mai 2023 gelauncht - sie ersetzt die vorherige App "kWhApp" und stellt die relevantesten Self-Services digital zur Verfügung. Zusätzlich unterstützt die App Kund*innen dabei, durch mehr Transparenz Energie und Kosten im Blick zu behalten. Anfang 2022 erfuhr die Marke Yello einen Relaunch mit neuem Claim und neuem Corporate Design. Die dazu passende Kampagnen-Kommunikation "Gute Energie" spiegelt auch 2023 die positive Grundhaltung und nachhaltige Ausrichtung der Yello Strom GmbH. 1.2 SteuerungssystemDie Steuerung der Yello Strom GmbH erfolgt im Performance Management System (PMS) der EnBW AG. Das PMS ist das Instrument der EnBW-Gruppe zur strategischen und operativen Steuerung sowie zur Berichterstattung. Bestandteile des PMS sind neben finanziellen Kennzahlen auch nicht finanzielle Messgrößen. Im Rahmen des PMS wurden auch im Jahr 2023 quartalsweise Performance Reviews durchgeführt, die über den erreichten Stand und über Maßnahmen zur Erreichung der finanziellen und nicht finanziellen Zielgrößen Auskunft gaben. Zur Steuerung des Unternehmens verwendet die Yello Strom GmbH operative Kennzahlen, die aus der IFRS-Ergebnisrechnung abgeleitet werden. Es handelt sich vor allem um die operativen Kosten nach IFRS, das adjusted EBITDA nach IFRS (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen), das adjusted EBIT nach IFRS (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) sowie das IFRS-Jahresergebnis. Die verwendeten Steuerungsgrößen enthalten somit auch die periodenfremden Erträge und Aufwendungen. Die operativen Kosten nach IFRS umfassen den Materialaufwand, den Personalaufwand, die Abschreibungen sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (jeweils ohne periodenfremde Teilbeträge). Im Materialaufwand sind neben den Beschaffungskosten und den Netzentgelten sämtliche staatliche Abgaben und Umlagen enthalten. Der Personalaufwand setzt sich aus den Löhnen und Gehältern sowie den sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung zusammen. Der Posten Abschreibungen enthält die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich hauptsächlich aus Vertriebsaufwendungen und Fremdleistungsbezügen zusammen, darunter auch die Kosten für die Operations-Prozesse der Geschäftstätigkeit. Die Entwicklung der operativen Kosten nach IFRS ist neben der Entwicklung der Umsatzerlöse der hauptsächliche Einflussfaktor für die Ergebnisgrößen adjusted EBITDA nach IFRS und adjusted EBIT nach IFRS. Auf das IFRS-Jahresergebnis wirken darüber hinaus noch das Finanzergebnis sowie das neutrale Ergebnis. Die bedeutendste intern verwendete nicht finanzielle Steuerungsgröße für unsere Unternehmensentwicklung ist die Steigerung der Markenattraktivität, die durch den "Kundenzufriedenheitsindex" gemessen wird. Der "Kundenzufriedenheitsindex" umfasst eine integrierte Betrachtung der Zufriedenheit der privaten Endkunden, die in einem unmittelbaren Verhältnis zur Kundenbindung steht. Er wird aus Kundenbefragungen von einem externen Anbieter erhoben und abgeleitet. 1.3 Internes Kontrollsystem (IKS)Ein wesentlicher Bestandteil unseres Steuerungssystems ist das interne Kontrollsystem (IKS). Es dient der Yello Strom GmbH im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse dazu, eine ordnungsmäßige Buchführung und Rechnungslegung sicherzustellen. Die Yello Strom GmbH ist eingebunden in das bei der EnBW AG für die meisten ihrer Tochtergesellschaften implementierte IKS. Das IKS ist seit der Umsetzung des Konzernprojekts "VeRIS" mit dem Risikomanagement zu einem integrierten Risikomanagement bzw. Risikosteuerungsprozess (iRM) verzahnt. Hierdurch wird zum einen der operative Aufwand in der Fläche deutlich reduziert (z.B. nur noch eine Risikoinventur und keine getrennten Verfahren im Risikomanagement und IKS) und zum anderen das Risikomanagement konzernweit effizienter und fokussierter. Im Jahr 2023 wurde die jährliche Risikoinventur turnusmäßig durchgeführt. Hierbei wurden die Bestandsrisiken gemäß dem integrierten Risikomanagementprozess (iRM) hinsichtlich der hinterlegten Steuerungsinstrumente verifiziert, die Risikoverantwortlichkeiten geprüft und im dafür bereitgestellten IT-System "iRIS" dokumentiert. Abschließend sieht der integrierte Risikomanagementprozess die Validierung vor, bei der die vom Risikoverantwortlichen vorgesehenen Sicherungsinstrumente durch einen unabhängigen Dritten hinsichtlich Angemessenheit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. In der nach EnBW-Kriterien getroffenen Gesamtwürdigung der Geschäftsführung der Yello Strom GmbH ist das IKS für das Geschäftsjahr insgesamt wirksam. Die Interne Revision der EnBW AG führt risikoorientierte und prozessunabhängige Kontrollen durch, um die Angemessenheit und Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems zu überprüfen. 1.4 Forschung und EntwicklungAls Vertriebsgesellschaft für Energie- und energienahe Dienstleistungen und Marketinggesellschaft betreibt die Yello Strom GmbH keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen2.1.1 Markt und WettbewerbDie Yello Strom GmbH bewegt sich weiterhin in einem Markt mit intensivem Wettbewerb, extremem Preisdruck und hoher Transparenz durch die Preisportale. Die Marktsituation im Jahr 2023 war geprägt von hohen Volatilitäten an den Beschaffungsmärkten. Seit Anfang des Jahres sind die Beschaffungspreise stark erodiert. Auch 2023 war die Gesamtlage auf dem Energiemarkt und somit der wirtschaftliche Druck zur Durchführung öffentlichkeitswirksamer Werbekampagnen zur Kundengewinnung im Energiemarkt sehr hoch. Die Einführung des Preisbremsengesetzes, des Preisbremsenreparaturgesetzes und die Abschaffung des Preisbremsengesetzes zum 1.1.2024, sowie die Überarbeitung des § 14 zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen waren hierbei einige der Einflussgrößen auf die vertrieblichen Aktivitäten. Die Vermarktung von Energieverträgen mit Bundle Produkten wird von immer mehr Energie-Vertriebsgesellschaften aufgegriffen. 2.1.2 Energiewirtschaftlicher OrdnungsrahmenIm Jahr 2023 ergaben sich mit Ausnahme des Preisbremsengesetzes und des Preisbremsenreparaturgesetzes aus der aktuellen Rechtsprechung und der Gesetzgebung keine wesentlichen Änderungen für die operative Tätigkeit der Yello Strom GmbH. 2.2 Geschäftsverlauf2.2.1 ErtragslageIm Folgenden wird die Ertragslage anhand der HGB-Zahlen kommentiert, die jedoch nicht für Steuerungszwecke verwendet werden. Die Nettoumsatzerlöse sind von 659,4 Mio. € auf 741,7 Mio. € im Wesentlichen durch Preismaßnahmen aufgrund gestiegener Kosten in den Geschäftsfeldern Strom und Gas gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 6,1 Mio. EUR auf 22,2 Mio. EUR gestiegen, was größtenteils an Rückstellungsauflösungen und höheren konzerninternen Weiterverrechnungen liegt. Der Materialaufwand ist von 533,4 Mio. € auf 613,6 Mio. € gestiegen. Die Erhöhung lässt sich im Wesentlichen auf die gestiegenen direkten Kosten zurückführen. Personalaufbau und Gehaltssteigerungen führten dazu, dass der Personalaufwand von 2022 nach 2023 von 10,5 Mio. € auf 12,6 Mio. € gestiegen ist. Die Abschreibungen bewegen sich mit 0,9 Mio. € auf Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 106,9 Mio. € auf 101,4 Mio. € gesunken. Daraus ergibt sich ein Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit nach HGB in Höhe von 35,4 Mio. € (Vj. 23,8 Mio. €). Das Finanzergebnis ist ggü. dem Vorjahr um 5,7 Mio. EUR auf 6,2 Mio. EUR im Wesentlichen aufgrund der höheren Verzinsung von Bankguthaben gestiegen. Das Ergebnis nach Steuern ist somit von 24,4 Mio. € im Jahr 2022 auf 41,6 Mio. € im Jahr 2023 gestiegen. Aus dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird das HGB-Jahresergebnis vollständig an die EnBW AG abgeführt. Das für Steuerungszwecke relevante IFRS-Jahresergebnis beträgt im Jahr 2023 +44,5 Mio. € (Vj. +21,8 Mio. €). Das IFRS-Jahresergebnis weicht vom Ergebnis nach HGB ab, da die Umsatzerlöse aus Mehrkomponentengeschäften anders bewertet werden. 2.2.2 Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Yello Strom GmbH ist im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 37,5 Mio. € auf 156,2 Mio. € gestiegen. Im Geschäftsjahr wurden entsprechend der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und dem Vorjahr keine wesentlichen Investitionen im Anlagevermögen getätigt. Auf der Aktivseite resultiert die Veränderung i.W. aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen (+19,5 Mio. EUR), was auf die Forderungen aus dem Konzernclearing zurückzuführen ist. Gemäß der Vereinbarung über das "Konzernclearing" zwischen den Gesellschaften des EnBW-Konzerns sind die jeweiligen Forderungen und Verbindlichkeiten auf dem Verrechnungskonto der EnBW AG saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus sind die sonstigen Vermögensgegenstände im Wesentlichen aufgrund der Abgrenzung der Differenzmengen aus den Energiebilanzen Strom und Gas um 21,4 Mio. EUR gestiegen. Gegenläufig entwickelten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (i.W. Verbrauchsabgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Strom- und Gaslieferungen), die um 2,0 Mio. € auf annähernd 0,0 Mio. € gesunken sind. Ebenfalls gesunken sind die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (-0,7 Mio. EUR ggü. Vorjahr), bei denen es sich um Aufwand für verschiedene Hardwarekomponenten im Zusammenhang mit dem Vertrieb des Plus Produktes handelt. Auf der Passivseite sind die Rückstellungen um 14,5 Mio. € hauptsächlich aufgrund der Rückstellungen für Energiepreisminderungen gestiegen (+16,7 Mio. €). Die Verbindlichkeiten sind um 23,0 Mio. EUR gestiegen, was im Wesentlichen an den sonstigen Verbindlichkeiten liegt. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten kreditorische Debitoren in Höhe von 35,2 Mio.€ (Vj. 9,7 Mio.€). Diese resultieren daraus, dass von den Verbrauchsabgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Strom- und Gaslieferungen erhaltene Anzahlungen in Höhe von 523,3 Mio. € (Vj. 489,1 Mio. €) abgesetzt werden. Aufgrund deutlich gestiegener erhaltener Anzahlungen ist der Saldo dieses Jahr erstmalig auch für die Stromlieferungen in die Verbindlichkeiten umgeschlagen. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt wie im Vorjahr 1,1 Mio. €. Aufgrund der höheren Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote auf 0,7 % (Vj. 0,9 %) gesunken. Die direkte Finanzierung der Yello über das EnBW Cash-Pool-System ermöglicht die flexible Abdeckung von Liquiditätsbedarf und Anlage von Liquiditätsüberschüssen. Das Cash Pool-Konto ist variabel verzinslich. Zum Stichtag wies das Forderungskonto aus Cash-Pooling einen Saldo von 125,0 Mio. € (Vorjahr 105,1 Mio. €) aus, was auch dem Liquiditätsstatus am 31. Dezember 2023 entspricht. 2.3 Vergleich der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage mit der PrognoseDie Strategie, sich auf werthaltige Kunden zu konzentrieren, das Produktportfolio auszubauen und mit digitalen Geschäftsmodellen mehr als geplant auf Kundenwachstum zu setzen, hat auch in der aktuell schwierigen Marktlage dazu geführt, dass das für die Yello Strom GmbH für 2023 geplante Ergebnis (adjusted EBITDA nach IFRS, adjusted EBIT nach IFRS sowie IFRS-Jahresergebnis) übertroffen wurde. 2.4 Nicht finanzielle Kennzahlen2.4.1 Mitarbeiter*innenZum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Yello Strom GmbH 119 Mitarbeiter*innen. Damit ist die Mitarbeiter*innenzahl im Vergleich zum Vorjahresstichtag (106 Mitarbeitende) leicht gestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Auf- und Ausbau von Wachstumsfeldern. 2.4.1 Personal- und ManagemententwicklungIm Jahr 2023 wurde die strategische Ausrichtung der Yello Strom GmbH weiter konsequent umgesetzt. Maßnahmen zum Kompetenzaufbau und zur Kompetenzsicherung unterstützen die strategische Ausrichtung. Die neuen Führungsrollen wurden stabilisiert, die individuelle persönliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden weiter fokussiert. Der Prozess wurde durch regelmäßige Kommunikations- und Informationsmaßnahmen für Führungskräfte und Mitarbeiter*innen begleitet. Das agile Zusammenarbeitsmodell wird kontinuierlich begleitet und weiterentwickelt. Maßnahmen zum Wissensaufbau und -transfer im Sinne einer lernenden Organisationskultur auf Team- und Mitarbeiter*innenebene fördern die Umsetzung. Der Personalbereich arbeitet eng abgestimmt mit den Führungskräften zusammen und unterstützt diese bedarfsorientiert. 2.5 Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen LageInsgesamt stellt sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, auch zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts, als zufriedenstellend dar. Das Jahresergebnis ist nachhaltig positiv. 3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht3.1 RisikoberichtBei der Muttergesellschaft EnBW AG besteht ein konzernweites Risikofrühwarnsystem, in das auch die Yello Strom GmbH als Tochtergesellschaft eingebunden ist. Die Risikomanagementberichterstattung gemäß dem integrierten Risikomanagement (iRM) erfolgte wie bereits in den Vorjahren quartalsweise gesamthaft für die Geschäftseinheit Vertrieb (GE Vertrieb), zu welcher die Yello Strom GmbH zählt, an die EnBW AG. Im Rahmen der Berichterstattung zum 4. Quartal 2023 wurde eine Umstellung auf die mittelfristige Planung für die Jahre 2024 bis 2026 vorgenommen, welche die Basis für die Risikoberichterstattung darstellt. Zentrale und hohe Risiken betreffen im Besonderen einen weiter zunehmenden Wettbewerb am Endkundenmarkt für Strom und Gas. Die Risiken werden überwacht und ihnen wird durch geeignete Steuerungsmaßnahmen entgegengewirkt. Soweit absehbar, sind die Risiken aus denkbaren Kostenerhöhungen als Folge gesetzlicher Änderungen von Rahmenbedingungen oder der Rechtsprechung im Rahmen der Mittelfristplanung berücksichtigt worden. Laut definiertem Vorgehen aus der Verzahnung von Risikomanagement und internem Kontrollsystem werden für die GE Vertrieb Risiken über der Berichtsschwelle von 5 Mio. € (nach Steuerungsinstrumenten) in die Konzernberichterstattung aufgenommen. Es erfolgt eine qualitative Bewertung der Risiken durch eine Risikobeschreibung sowie die Klassifizierung des Risikos unter Berücksichtigung der umgesetzten Steuerungsinstrumente. Bei dieser Klassifizierung der Risiken sehen wir oben genanntes Wettbewerbsrisiko als das Bedeutendste an, zumal die B2C-Kundenstruktur bereits jetzt sehr wettbewerbsintensiv ist. 3.2 ChancenberichtAuch 2024 sieht sich die Yello Strom GmbH gut gerüstet für die Herausforderungen des wettbewerbsintensiven Strom- und Gasmarkts. Das Unternehmen richtet sich weiterhin daran aus, die Ergebnisziele zu erreichen. Dabei geht es der Yello Strom GmbH vor allem darum, die Markenstärke zu erhalten, um sich auch weiterhin von den Wettbewerbern zu differenzieren. Außerdem wird ein Schwerpunkt darauf liegen, die Digitalisierung weiter voranzutreiben und die Kundenzufriedenheit auf hohem Niveau zu halten. 2024 wird die Yello Strom GmbH ein hohes Maß an Kundenorientierung sicherstellen und das Produkt- und Kundenportfolio weiter optimieren. Hierzu werden insbesondere neue digitale Fähigkeiten einen entscheidenden Beitrag leisten, die im Jahr 2024 kontinuierlich weiterentwickelt werden. Ziel ist es, die Service-Leistungen weiter zu optimieren und allen Yello Kunden den Zugang zu nachhaltigen Energie-Produkten zu ermöglichen. Gleichzeitig werden weitere Effizienzen bei den Operationsleistungen realisiert. 3.3 Prognosebericht3.3.1 Erwartete Entwicklung des Marktumfelds und VertriebsgeschäftsDas Vertriebsgeschäft wird 2024 von den regulatorischen Vorgaben als auch den Auswirkungen der starken Schwankungen der Beschaffungspreise geprägt sein. Es ist damit zu rechnen, dass die sinkenden Beschaffungspreise zu einem großen Unterschied in der Bepreisung zwischen Bestands- und Neukunden führen wird. Auch die Haushaltskrise der Regierung wird einen Einfluss haben, da die Netzentgelte aufgrund fehlender Subvention gestiegen sind. Das Marktumfeld wird nach unserer Einschätzung auch im Jahr 2024 durch energiewirtschaftliche Themen der Ampel-Bundesregierung, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Erreichung des Kohleausstiegs 2030 oder dem Ausbau erneuerbarer Energien geprägt sein. Eine Gasmangellage ist derzeit laut Bundesnetzagentur nicht absehbar. 3.4 Erwartete Entwicklung der finanziellen SteuerungsgrößenIn der Unternehmensplanung für 2024 ist ein IFRS-Jahresergebnis in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrages hinterlegt. Die wirtschaftliche Entwicklung des von Yello bearbeiteten B2C-Marktes mit Privatpersonen und Kleingewerbeunternehmen bleibt weiterhin von einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld geprägt. Im Jahr 2024 werden die direkten Kosten, darunter unter anderem die Beschaffungskosten, die steigenden Netzentgelte oder die CO 2 -Bepreisung Einfluss auf den B2C-Markt haben. Die wirtschaftliche Lage bleibt bei einzelnen Kundengruppen angespannt, was zu höheren Zahlungsausfällen und höheren Wertberichtigungen führen kann. Dieser Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Yello Strom GmbH beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Begebenheiten wie Ergebnisse, Finanzlagen, Entwicklungen oder Performance der Gesellschaft von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen können. 4 Entflechtung gemäß § 6b EnWGDie Gesellschaft ist i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG verbunden zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen. Sie führt nach § 6b Abs. 3 EnWG andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors aus. Diese anderen Tätigkeiten im Elektrizitäts- und Gassektor umfassen den Vertrieb von Elektrizität und Gas. Für die verschiedenen Tätigkeiten werden im Rechnungswesen getrennte Konten geführt. Ein Tätigkeitsabschluss war nicht zu erstellen.
Köln, 27. März 2024 Geschäftsführung Volker Bloch Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Yello Strom GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Yello Strom GmbH, Köln - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Yello Strom GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Stuttgart, 28. März 2024 EY
GmbH & Co. KG
Vogelgesang, Wirtschaftsprüfer Jahn, Wirtschaftsprüfer Feststellung JahresabschlussDie Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.04.2024 |
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