Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 4842 FL
Eingetragen
29.6.2005
Branche
Vermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Der Betrieb eines Transportund Fuhrunternehmens und Spedition und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Bruno Poulsen
seit 19.3.2012
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
K. E. C. A/SDNK
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
K. E. C. A/S
Denmark
354.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KEC GmbH

Flensburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 857.934,95 553.446,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 838.895,69 517.022,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.039,26 36.423,97
B. Rechnungsabgrenzungsposten 18.008,48 6.849,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 875.943,43 560.295,41

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 385.806,82 252.248,91
I. gezeichnetes Kapital 354.000,00 354.000,00
II. Kapitalrücklage 265.000,00 265.000,00
III. Verlustvortrag 366.751,09 102.226,61
IV. Jahresüberschuss 133.557,91 -264.524,48
B. Rückstellungen 148.620,00 57.100,00
C. Verbindlichkeiten 316.806,21 240.356,50
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 316.806,21 240.356,50
D. Rechnungsabgrenzungsposten 24.710,40 10.590,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 875.943,43 560.295,41

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
  

1. Der Jahresabschluss der KEC GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

  

2. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

  

3. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

  

4. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

  

5. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der §§ 242 - 256a HGB sowie der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

  

6. Von den größenabhängigen Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde Gebrauch gemacht.

  

7. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz, in Ausnahmen im Anhang gewählt.

  

8. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften wurden beachtet.


II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

1. Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

III. Angaben zur Bilanz  
       
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Gesellschaftern


Unter diesem Posten werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 627.520,44 ausgewiesen (Vorjahr: € 270.474,29).

IV. Sonstige Angaben

1. Organmitglieder

Geschäftsführer ist Herr Bjarne Kornbeck, Kaufmann, DK-Bylderup-Bov.

2. Vergütungen an Organmitglieder

Die Gesellschaft macht von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB, insbesondere zur Angabe der Höhe der Vergütung an Organmitglieder und der Beschäftigtenzahl, Gebrauch.


Flensburg, den 09. März 2011



gez. Bjarne Kornbeck
  

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