Hans Prem
GmbH i.I.
Bellenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
495.454,56 |
501.473,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
495.453,56 |
501.472,69 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.949.251,20 |
3.902.665,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.444.705,76 |
4.404.139,66 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-1,00 |
-1,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.563,59 |
25.563,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
255.645,94 |
255.645,94 |
| III.
Verlustvortrag |
4.183.875,50 |
4.157.183,27 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
46.585,23 |
26.692,23 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.949.251,20 |
3.902.665,97 |
| B.
Rückstellungen |
332.959,19 |
334.209,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.111.746,57 |
4.069.930,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.444.705,76 |
4.404.139,66 |
Anhang zum
31.12.2019
der Firma
Hans Prem GmbH i.I.
Tiefenbacherstraße 3,
89287 Bellenberg
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Angaben zur Identifikation laut Registergericht
Sitz der Hans Prem GmbH ist Bellenberg.
Die Gesellschaft ist beim Handelsregister Memmingen,
Abteilung B, unter der Nummer HRB 3138 eingetragen.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Hans Prem GmbH i.I. wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Grundsätze der Rechnungslegung nach dem
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden bei der
Erstellung des Jahresabschlusses beachtet.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den in §§ 267 und
267a HGB angegebenen Größenklassen eine kleine
Kapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. §§
316 ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem.
§§ 325 ff. HGB besteht.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 01.01.2013
wurde über das Vermögen der Hans Prem GmbH das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter
wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg, Memmingen,
ernannt.
Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Kunden-
und Lieferantenbeziehungen bestehen nur noch im Rahmen der
Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Eine Teilnahme am
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr findet im Rahmen der
Verfahrensabwicklung statt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundsücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet. Ausnahme bildet § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Beendigung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Abkehr von der
going-concern-Prämisse). Aufgrund der Zerschlagung des
Unternehmens durch den Insolvenzverwalter gelten für
die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen
Vermö-gensgegenstände und Schulden die
allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1
HGB nicht mehr. Die Werte bemessen sich anhand der
Liquidationswerte.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde
gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen
vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen
wurde das Realisationsprinzip angewendet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nominalwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nominalwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. SONSTIGE ANGABEN
Es wurden im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Geschäftsführer:
- Herr Thomas Prem, Bellenberg
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
- Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg, Memmingen, als
Insolvenzverwalter
Memmingen, 17.09.2020
Dr. Thomas Karg
Rechtsanwalt
Insolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2020 festgestellt.
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