ACF Autoteile GmbH & Co.KGLiquidiert

01159 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRA 4683
Eingetragen
13.11.2001

Historie

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

Kommanditgesellschaft (KG)

Persönlich haftender Gesellschafter
Germany

Konzern- und Jahresabschlüsse

ACF Autoteile GmbH & Co.KG

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 931,00 1.050,00
I. Sachanlagen 931,00 1.050,00
B. Umlaufvermögen 2.112,50 12.109,70
I. Vorräte 1.586,28 8.805,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 526,22 333,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 2.970,46
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.043,50 13.159,70

Passiva

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital -5.762,42 4.395,92
I. Kapitalanteile 2.033,74 8.753,83
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 2.033,74 8.753,83
II. Jahresfehlbetrag 7.796,16 4.357,91
B. Rückstellungen 0,00 300,00
C. Verbindlichkeiten 8.805,92 8.463,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.043,50 13.159,70

Anhang

1. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse

1.1 Rechtliche Verhältnisse

Firma: ACF Autoteile GmbH & Co. KG
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Sitz: Dresden
Anschrift: Löbtauer Str. 65, 01159 Dresden
Gründung am: 01.04.2001
Eintragung ins Handelsregister: Amtsgericht Dresden unter HRA 4683
Gegenstand des Unternehmens: Groß- und Einzelhandel mit Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör
Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember
Kommanditkapital: 500,00 Euro
persönlich haftende Gesellschafter: AC Verwaltungs GmbH
Geschäftsführung: AC Verwaltungs GmbH deren Geschäftsführer ist Herr Peter Czerwonka
  Wesentliche Änderungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag liegen nicht vor.

1.2 Steuerliche Verhältnisse

Finanzamt: Dresden III

Steuernummer: 203/150/07349

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung des Umsatzsteuergesetzes. Die Voraussetzungen des § 20 UStG liegen vor. Dem Unternehmer wurde durch das Finanzamt gestattet, die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten vorzunehmen.

Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG.

Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.

2. Wirtschaftliche Verhältnisse

2.1 Allgemeines

Größenmerkmale

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.

3. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

3.1 Angaben zur Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und ausgewertet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt.

Die Saldenvorträge zum 01.01.2009 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2008.

3.2 Angaben zur Bilanzierung

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften.

Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Vorliegende Steuerbilanz wurde der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt.

3.3 Angaben zur Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschluss erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung zu tragen.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßige Abschreibung wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechen den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

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