Mauth.CC
GmbH
Erkrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.862,00 |
6.942,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.862,00 |
6.942,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
870.290,74 |
696.768,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
516.728,12 |
272.517,73 |
| davon
gegen Gesellschafter |
383,12 |
3.712,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
353.562,62 |
424.251,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
33.650,85 |
31.682,78 |
| Aktiva |
912.803,59 |
735.393,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
714.342,96 |
610.044,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
585.044,95 |
525.339,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
104.298,01 |
59.705,57 |
| B.
Rückstellungen |
66.117,61 |
24.274,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.343,02 |
101.074,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
132.343,02 |
101.074,73 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
|
5.973,28 |
| Passiva |
912.803,59 |
735.393,68 |
Anhang
Mauth.CC GmbH, Erkrath
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ANHANG 2023
Allgemeine Angaben
Die Mauth.CC GmbH, Erkrath wird beim Amtsgericht
Wuppertal unter der Nummer HRB 23402 geführt.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff., 264 ff. HGB unter
Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 HGB), die Vermerke nach § 42 Abs. 3
GmbHG sowie die Davon-Posten der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung wurden zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die
Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften
und Grundsätzen ordnungsgemäßer
Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip,
Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip,
Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der
Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundatz).
Die
Gegenstände des Anlagevermögens werden
durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen, in dem die
Anschaffungs- oder Herstellungkosten, die Zugänge und
Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge
sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter
enthalten sind.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige sowie
außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich anerkannter
Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher
Gegebenheiten vorgenommen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Alle
erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung auf den Nettoforderungsbestand
nach Abzug der einzelwertberichtigten Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Die
liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des
Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und die Abschreibungen sind in einer
Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Forderungen und Verbindlichkeiten
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
In den
Forderungen sind Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR
3.712,80) enthalten.
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
- Verbindlichkeiten aus Steuern in
Höhe von EUR 42.191,27 (Vorjahr EUR 14.846,49),
- Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von EUR 957,61 (Vorjahr
EUR 911,87),
- Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 383,12 (Vorjahr
EUR 5.973,28).
Die
Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betriebliche Erträge sind
Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe
von EUR 0,11 enthalten (Vorjahr: EUR -,--).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe
von EUR 340,30 enthalten (Vorjahr: EUR 24,27).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt TEUR 39 und hat eine
Restlaufzeit von einem Jahr. Dieser Betrag beinhaltet
ausschließlich Verpflichtungen aus
Mietverträgen.
Ergänzende Angaben
Im Berichtsjahr waren 12 Arbeitnehmer bei der
Gesellschaft beschäftigt.
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr:
Michael Robert Kinville
Erkrath, den 28.
Oktober 2024
gez.
Michael Robert Kinville
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024
festgestellt.
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