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VendPro GmbHLüdenscheidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang Geschäftsjahr 2011VendPro GmbH, 76297 Stutensee, Am Wald 11. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.1. Für das Unternehmen besteht Buchführungspflicht nach den §§ 238 ff HGB. Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB). 1.2. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 I HGB. 1.3. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. 2. Angaben zu den Bilanzierungsmethoden 2.1. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. 2.2. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei diesem Jahresabschluss handelt es sich um eine so genannte "Handelsbilanz" nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz. 2.3. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. 3. Angaben zu den Bewertungsmethoden 3.1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden. Dies gilt selbst dann, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. 3.2. Anlagevermögen 3.2.1. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurden auf der Basis der handelsrechtlichen Abschreibung bestimmt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kamen. 3.2.2. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. 3.3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. 3.4. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. 3.5. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Sie wurden mit dem nach kaufmännischer Vernunft notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. 3.6. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Erläuterungen zur Bilanz Aktivposten 4.1.1. Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem der Bilanz beigefügtem Anlagespiegel zu entnehmen. Passivposten 4.2. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil 4.2.1. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00 € ist vollständig einbezahlt. 4.2.2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.637,87 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 6.873,32 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4.2.3. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 11.160,41 € ist durch stillen Reserven nicht abgedeckt. 4.3. Rückstellungen 4.3.1. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Rückstellungen für den Jahresabschluss 4.4. Verbindlichkeiten 4.4.1. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich nach folgendem Verbindlichkeitenspiegel::
5. Sonstige Angaben 5.1. Gesellschaftsorgane 5.1.1. Alleinige Geschäftsführer im Berichtsjahr waren die Herren Rolf Janke (Kaufmann) und Thomas Schlünz (Techniker). 5.2. Haftungsverhältnisse 5.2.1. Zum Bilanzstichtag lagen keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB vor.
Stutensee, den 28. September 2012 VendPro GmbH, 76297 Stutensee Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2011 - 31.12.2011 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 5.000,00 EUR. 1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2012 festgestellt. |
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