Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 511671
Eingetragen
4.6.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Anteilen an Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

IHOL-Verwaltungs-GmbH

Mühlacker

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

687.184,84

687.184,84

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

184.995,29

53.332,41

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

442.045,18

76.635,39

Summe Aktiva

1.314.225,31

817.152,64



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnrücklagen

1.270.000,00

780.000,00

III. Bilanzgewinn

15.565,10

7.823,49

B. Rückstellungen

2.039,00

2.800,00

C. Verbindlichkeiten

1.621,21

1.529,15

Summe Passiva

1.314.225,31

817.152,64

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 wurden die Vor­schrif­ten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstmals angewendet. Vorjahreszahlen waren nicht anzupassen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. von § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.

II. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

§ 284 Abs.2 Nr. 1 HGB:

Beteiligungen

Die Bewertung erfolgt zu den Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Im Berichtsjahr bestand kein Anlass zur Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögens­gegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Eine Abzinsung war nicht vorzunehmen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zum Jahresabschluss

§ 285 Nr. 1 a HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit

von mehr als 5 Jahren

- keine -

IV. Sonstige Angaben

§ 285 Nr. 10 HGB: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Geschäftsführer waren im Berichtsjahr Herr Horst Bernecker sen.

und Herr Horst Bernecker jun..

Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.06.2011

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