Windpark Hörnle Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Mulfinger seit 27.1.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Winnenden | 74.90% |
SWF Stadtwerke Fellbach GmbH | 12.55% |
Stadt Schorndorf | 12.55% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stromnetzgesellschaft Winnenden mbHWinnendenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 1. Bilanz zum 31. Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Anlagenspiegel BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Geschäftsumfeld Die im Jahr 2014 gegründete Gesellschaft hat mit Kaufvertrag vom 13. Mai 2016 und mit Wirkung zum 1. Mai 2016 das Stromnetz im geographischen Gebiet der Stadt Winnenden von der Süwag AG erworben. Mit Pachtvertrag vom 13. Mai 2016 und Wirkung zum 1. Mai 2016 wurde das gesamte Stromnetz an die Süwag Energie AG, Frankfurt verpachtet. Das Geschäftsumfeld ist im Wesentlichen durch die gesetzlichen Regelungen des Betriebes von Stromnetzen nach EnWG und ARegV bestimmt. Die Stadtwerke Winnenden GmbH halten 74,9 % und die Energiedienstleistungen Remstal GmbH 25,1 % der Anteile. Die Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH ist gemäß § 6 Abs. 1 zu einem vertikal integriertem Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG verbunden. Sie führt nach § 6b Abs. 3 EnWG die Tätigkeiten der Elektrizitätsverteilung aus. Ergebnis 2023 Die Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH erzielte ein Ergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von T€ 361 (Vj. T€ 288). Mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von T€ 364 (Vj. T€ 297) wurde die Planung für 2023 um T€ 49 überschritten Darstellung wesentlicher Positionen:
Die Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH erwirtschaftete einen Umsatz von T€ 941 (Vj. T€ 835). Davon betreffen T€ 940 (Vj. T€ 828) die Pachterlöse und T€ 1 (Vj. T€ 7) Erträge aus der Auflösung der Ertragszuschüsse. Die Erhöhung ergibt sich durch die zusätzliche Verzinsung des um rd. T€ 625 gestiegenen betriebsnotwendigen Eigenkapitals sowie der damit einhergehenden kalkulatorischen Abschreibung in der Pachtformel. Behandlung des Jahresergebnisses 2023 Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird das Ergebnis in Höhe von T€ 361 (Vj. T€ 288) für das Geschäftsjahr 2023 an die Stadtwerke Winnenden GmbH abgeführt. Vermögenslage- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme der Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH ist im Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.550 auf T€ 9.797 gestiegen. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Anlagevermögens zurückzuführen. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt wie im Vorjahr T€ 6.475. Die Eigenkapitalquote beträgt damit 66,1 % (Vj. 78,5 %). Liquidität Die Zahlungsbereitschaft war während des gesamten Geschäftsjahres gewährleistet. Investitionen Die Zugänge bei den Sachanlagen betreffen Investitionen in das Leitungsnetz in Höhe von T€ 1.825. Unterhaltung des Leitungsnetzes und der Betriebsanlagen Unterhaltsaufwendungen sind nicht angefallen. Chancen und Risiken Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Da die operative Geschäftstätigkeit ausschließlich in der langfristigen Verpachtung des Stromnetzes liegt, bestehen keine wesentlichen Chancen und Risiken, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken könnten. Ausblick Im Wirtschaftsplan 2024 geht die Geschäftsführung von einem Ergebnis vor Steuern und vor Abführung in Höhe von T€ 311 aus. Da sich das Ergebnis im Wesentlichen aus den Pachterträgen des Stromnetzes abzüglich Abschreibungen bildet, kann die Planzahl als gesichert angesehen werden. Die Investitionen gemäß Wirtschaftsplan 2023 werden sich auf T€ 2.900 belaufen. Die Finanzierung wird über ein Darlehen von Dritten erfolgen. Im Gegenzug wird durch den Netzausbau für die künftigen Jahre mit steigenden Umsatzerlösen gerechnet.
Winnenden, 12. April 2024 Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH Der Geschäftsführer Martin Häfele Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss der Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH ist, wie in § 17 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags vorgeschrieben, nach den Bestimmungen der §§ 266ff HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Winnenden und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 749875 eingetragen. Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Erläuterungen zu den Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Zinsen für Fremdkapital sind nicht einbezogen. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Bewegliche Vermögensgegenstände werden nach der linearen Methode abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgten die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren und zu bilanzierenden Risiken in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme zum Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Baukostenzuschüsse werden vom Netzbetreiber vereinnahmt und sind deshalb als passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) ausgewiesen. Die Auflösung des PRAP erfolgt linear und wird den Umsatzerlösen zugerechnet. Der Auflösungszeitraum entspricht der Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes. 2. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Gliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung gehen aus dem Anlagespiegel hervor. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (3) Eigenkapital Das Eigenkapital beträgt T€ 6.475, davon entfallen auf das Stammkapital der Gesellschaft T€ 2.000. Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt. (4) Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um ausstehende Rechnungen (T€ 16, Vj. T€ 12). (5) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von (T€ 1.579, Vj. T€ 214) betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (T€ 478, Vj. T€ 117), aus Lieferungen und Leistungen (T€ 7, Vj. T€ 0) und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin (T€ 1.094, Vj. T€ 74), davon aus der Ergebnisabführung (T€ 449, Vj T€ 88), Kassenkredite (T€ 640, Vj. T€ 0) und sonstige (T€ 5, Vj. - T€ 14). Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (6) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen die Pachtentgelte aus der Verpachtung des Stromnetzes (T€ 940, Vj. T€ 828) sowie die Auflösung der Ertragszuschüsse (T€ 1, Vj. T€ 7). (7) Materialaufwand Der Materialaufwand beinhaltet die kaufmännischen Dienstleistungen in Höhe von T€ 20 (Vj. T€ 20), die von der Süwag Energie AG, Frankfurt am Main, erbracht werden. (8) Abschreibungen Die Position Abschreibungen umfasst die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen. (9) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Prüfungs- und Beratungskosten (T€ 9, Vj. T€ 8), sowie Fremdleistungen für Verwaltung (T€ 9, Vj. T€ 9). (10) Ergebnisabführung Die Position beinhaltet die aufgrund eines zwischen der Gesellschaft und der Stadtwerke Winnenden GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrags abgeführten Gewinne. 4. Sonstige Angaben Finanzielle Verpflichtungen bestehen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs. Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2HGB der Stadtwerke Winnenden GmbH. Für die Prüfung des Jahresabschlusses fielen Aufwendungen von ca. T€ 6 an. III. Ergänzende Angaben zum 31.12.2023 1. Angaben gem. § 6b Abs. 2 EnWG Nach § 6b Abs.2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen, wenn sie für die Beteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies T€ 9 für den Erhalt von kaufmännischen Dienstleistungen gegenüber der Stadtwerke Winnenden GmbH. 2. Geschäftsführung Geschäftsführer ist seit dem 01.02.2023 Herr Martin Häfele, im Hauptberuf Geschäftsführer der Stadtwerke Winnenden GmbH, Winnenden. Geschäftsführer Herr Stefan Schwarz, im Hauptberuf Geschäftsführer der Stadtwerke Winnenden GmbH, Winnenden, schied zum 31.01.2023 aus und ging in den Ruhestand. Der Geschäftsführer erhält für seine Tätigkeit kein gesondertes Entgelt. 3. Aufsichtsrat
4. Aufwendungen für Organe und Organkredite Als Aufsichtsratvergütungen wurden € 1.900 bezahlt. 5. Belegschaft Im Berichtsjahr wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.
Winnenden, den 12. April 2024 Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH Die Geschäftsführer Martin Häfele Entwicklung des Anlagevermögens 2023Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH(in EUR)
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH, Winnenden VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH, Winnenden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stromnetzgesellschaft Winnenden mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit der Verpachtung des Stromnetzes nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt, - geprüft.
Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Stuttgart, den 12. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Andrea Ehrenmann, Wirtschaftsprüferin Thomas Büchler, Wirtschaftsprüfer |
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