Saxum Baugesellschaft mbHLiquidiert

12681 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 23435
Eingetragen
10.4.2007
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauArchitekturbüros für HochbauIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Tätigkeit als Generalbauübernehmer und bauingenieurtechnische Beratungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mirko Schwerdtner
seit 3.8.2023
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Saxum Baugesellschaft mbH

Hartmannsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 135.079,00 8.949,00
I. Sachanlagen 135.029,00 8.899,00
II. Finanzanlagen 50,00 50,00
B. Umlaufvermögen 340.144,57 451.873,76
I. Vorräte 154.236,19 355.402,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 710,91 48.672,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 185.197,47 47.799,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.195,96 3.183,11
Aktiva 481.419,53 464.005,87

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 68.213,28 68.213,28
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 43.213,28 43.213,28
B. Rückstellungen 9.071,27 10.257,44
C. Verbindlichkeiten 404.134,98 385.535,15
Passiva 481.419,53 464.005,87

Anhang

Saxum Baugesellschaft mbH, Hartmannsdorf

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

I.  Allgemeine Angaben

Die Saxum Baugesellschaft mbH hat ihren Sitz in Hartmannsdorf. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Chemnitz unter HRB 23435 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches  auf­ge­stellt worden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und hat größen­abhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.

II.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs­posten, Aufwen­dun­gen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Schulden sowie der Rechnungsabgren­zungs­posten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufge­gliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Aktiva

Anlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen.

Die Abschreibungszeiträume basieren auf der jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer. Vermögens­gegenstände des Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden, werden zeitanteilig abge­schrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00 werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. Januar 2018 erworben wurden und Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 aufweisen, ist ein jährlicher Sammel­posten gebildet worden, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizu­legen­den Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge werden zu Herstellungskosten unter Einbeziehung eines angemessenen Anteils der Gemeinkosten bewertet. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungs­kosten einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Der Kassenbestand sowie dieGuthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanz­stichtag bilanziert.

Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert angesetzt.

Passiva

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflich­tungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ab­gezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III.  Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Abschreibungen im laufenden Geschäftsjahr betrugen € 5.581,69 (Vorjahr: T€ 6).

Umlaufvermögen

Die Forderungen enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 0,5 (Vorjahr: T€ 48). Die Forderungen enthalten zudem Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 1).

Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen Disagien, die über die Laufzeit der Darlehen aufgelöst werden.

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00  und ist in voller Höhe eingezahlt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen ausschließlich Gewährleistungsrückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter bestehen in Höhe von T€ 123 (Vorjahr: T€ 55), davon T€ 8 (Vorjahr: T€ 8) aus Lieferungen und Leistungen und T€ 110 (Vorjahr: T€ 44) aus der Ergebnisabführung.

Die Verbindlichkeiten haben zu einem Betrag in Höhe von T€ 332 (Vorjahr: T€ 336) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von T€ 72 (Vorjahr: T€ 49) eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren.

IV.  Sonstige Angaben

Belegschaft

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 7 Mitarbeiter (Vorjahr: 6).

Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Sven Schädlich, Chemnitz.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hartmannsdorf, 22. Juni 2022
Gez. Sven Schädlich  Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2022 festgestellt.

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