ICON - INSTITUTE MANAGEMENT GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maya Ann Stephany-Daguzé seit 8.3.2010 | Geschäftsführer |
Walter Lothar Stephany seit 14.9.2001 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ICON-INSTITUT Informationssysteme GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA
ANHANGder ICON - INSTITUT Informationssysteme GmbHI. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerechtlicher Maßnahmen1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ICON - INSTITUT Informationssysteme GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gewählt (§ 275 Abs. 3 HGB). 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet (§ 255 Abs. 2 HGB) Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 S. 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzEinzelangaben zur Bilanz Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
III. Sonstige Pflichtangaben1. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)
davon für verbundene Unternehmen EUR 6.679.116,00. davon für verbundene Unternehmen gesichert durch Abtretung Forderungen EUR 651.759,90 Die Inanspruchnahme aus Bürgschaften schätzen wir aufgrund der Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB). 2. Organe Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Walter Stephany und Frau Maya Stephany-Daguzé geführt. 3. ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss in Höhe von EUR 260.798,69 ist auf Grund des Gewinnabführungsvertrages an die ICON-INSTITUTE GmbH & Co. KG, Köln abzuführen.
Köln, 30. April 2012 Walter Stephany, Geschäftsführer |
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