ICON-INSTITUT Informationssysteme GmbHLiquidiert

Von-Groote-Straße 28, 50968 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 35890
Eingetragen
14.9.2001
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieInstitute für Factoring-GeschäfteErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Entwicklung und Beratung im Sektor Informationssysteme

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ICON-INSTITUT Informationssysteme GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

EUR 31.12.2011
EUR
31.12.2010
TEUR
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Vorräte 0,00 949
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 0,00 - 949
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 756.453,65 993
davon gegen Gesellschafter EUR 104.693,75 (Vorjahr EUR 992.895,48)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 10
756.453,65 1.003

PASSIVA

EUR 31.12.2011
EUR
31.12.2010
TEUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
B. Rückstellungen 728.218,44 150
C. Verbindlichkeiten 3.235,21 828
davon fällig vor Ablauf eines Jahres: EUR 3.235,21 (Vorjahr EUR 828.331,67)
756.453,65 1.003
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse für die Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 6.679.116,00 10.662
- davon für verbundene Unternehmen 6.679.116,00 10.662
- davon für verbundene Unternehmen gesichert durch Abtretung Forderungen 651.759,90 1.593

ANHANG

der ICON - INSTITUT Informationssysteme GmbH

I. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerechtlicher Maßnahmen

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ICON - INSTITUT Informationssysteme GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265, 266). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gewählt (§ 275 Abs. 3 HGB).

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet (§ 255 Abs. 2 HGB) Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 S. 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

II. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Einzelangaben zur Bilanz

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

31.12.2011
EUR
Davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
EUR
zwischen einem und fünf
EUR
von mehr fünf
EUR
Verbindlichkeiten 3.235,21 3.235,21
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen: EUR 114,69 (Vorjahr EUR
3.235,21 3.235,21 0,00 0,00

III. Sonstige Pflichtangaben

1. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB)

EUR
Zusammensetzung:
a) Verbindlichkeiten aus Mitverpflichtung für Multifunktionskredit aus Bürgschaftsübernahmen der Sparkasse KölnBonn 2.538.431,05
b) Verbindlichkeiten aus Mitverpflichtung für Avalkreditrahmen der Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank eG 1.401.560,20
c) Verbindlichkeiten aus Mitverpflichtung für Avalkreditrahmen der Rheinland-Pfalz Bank 1.239.124,75
d) Verbindlichkeiten aus Mitverpflichtung Darlehen für der Rheinland-Pfalz Bank 1.500.000,00
6.679.116,00

davon für verbundene Unternehmen EUR 6.679.116,00.

davon für verbundene Unternehmen gesichert durch Abtretung Forderungen EUR 651.759,90

Die Inanspruchnahme aus Bürgschaften schätzen wir aufgrund der Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB).

2. Organe

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Walter Stephany und Frau Maya Stephany-Daguzé geführt.

3. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 260.798,69 ist auf Grund des Gewinnabführungsvertrages an die ICON-INSTITUTE GmbH & Co. KG, Köln abzuführen.

 

Köln, 30. April 2012

Walter Stephany, Geschäftsführer

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