SEITENBAU GmbH
Seilerstraße 7, 78467 Konstanz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Eichenhofer seit 8.11.2006 | Geschäftsführer |
Florian Leinberger seit 8.11.2006 | Geschäftsführer |
Jan Oliver Bauer seit 8.11.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
S***** E********** | 20.00% |
J** B**** | 20.00% |
S******** R***** | 20.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SEITENBAU GmbHKonstanzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze III. Erläuterungen zum Jahresabschluss IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen V. Sonstige Angaben VI. Ergebnisverwendungsvorschlag VII. Nachtragsberichterstattung VIII. Anlagespiegel I. Allgemeines Die SEITENBAU GmbH hat ihren Sitz in Konstanz. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB Nr. 381528 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach § 267 II HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsvorschriften nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschiften aufgestellt worden (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Soweit wir in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung Posten zusammengefasst haben, sind diese - ebenso wie die ergänzenden Angaben - im Folgenden einzeln dargestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Angaben im Anhang erfolgen in Tausend Euro, sofern nicht anders vermerkt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Den Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen liegen die voraussichtlichen Nutzungsdauern von drei bis fünfzehn Jahre zugrunde (§ 253 I 1, III HGB). Die Abschreibungen werden nur nach der linearen Methode vorgenommen. Ab dem Geschäftsjahr 2012 werden geringwertige Anlagegüter bis € 410,00 bzw. ab 2018 bis € 800,00 im Jahr des Zugangs voll abgesetzt. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zeitanteilig. Die ab 2020 bis 2022 bzw. ab 9/2023 (bis 12/2024) steuerlich möglichen degressiven Abschreibungen werden nicht in Anspruch genommen. Die ab 2021 steuerlich mögliche digitale Abschreibungen auf Hard- und Software werden ebenfalls nicht in Anspruch genommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Finanzanlagen) werden zu Anschaffungskosten angesetzt (§ 253 I 1 HGB). Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen (§ 253 III S. 5 HGB). In Arbeit befindliche Projekte (Vorräte) werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die projektbezogenen Vollkosten. Die Vorschriften zur verlustfreien Bewertung werden beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwertwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten (hier: CHF), wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. § 256a S. 1 HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Sie sind in Höhe, des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden, falls wesentlich, mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II S.1 HGB). Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 I 2 HGB). Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet (§ 256a S. 1 HGB). Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 I Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 I S. 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon-Vermerke für Währungsumrechnungen enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen keine temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB, die nach Saldierung, zum Ansatz passiver latenter Steuern verpflichten. Das Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wurde, nach Saldierung, bisher nicht in Anspruch genommen. III. Erläuterungen zum Jahresabschluss Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in Anlage 3/9+ (Anlagespiegel) dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 III HGB). Angaben zum Anteilsbesitz
* Angaben gemäß Jahresabschluss 2023
Aufgrund der annahmegemäß nach Ertragswertbetrachtung voraussichtlich dauerhaften Wertminderung werden die Anteile an der SEITENBAU Vermögensverwaltung GmbH (vormals rukzuk AG) mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt (§ 253 III S. 5 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von T€ 2.128 (Vj. T€ 1.580) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 0). Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Hierin sind im Wesentlichen abzugrenzende Versicherungsprämien, Lizenzgebühren und Leasinggebühren enthalten. Bilanzergebnis Das Bilanzergebnis hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Ertragssteuern. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen personalbedingte Rückstellungen, Rückstellungen für Gewährleistungen, Archivierungskosten sowie Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 0). Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der Ausweis beinhaltet weiterberechnete Lizenzgebühren mit Laufzeiten über den Bilanzstichtag. Der Saldo der latenten Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
* Kein Ansatz aufgrund Wahlrecht nach § 274
I S. 2 HGB
Bei der Berechnung wurde ein KSt-Satz von 15,0 %, ein SolZ von 5,5 % und ein GewSt-Satz von 14,35 % (Hebesatz 410), somit insgesamt 30,17 % angewandt. Ausschüttungssperre § 268 (8) HGB Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen keine ausschüttungsgesperrten Erträge. IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse Abgesehen von den branchenüblichen Eigentumsvorbehalten der Lieferanten bestanden keine weiteren Eventualverbindlichkeiten und aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse. Das Risiko aus der Inanspruchnahme aus den branchenüblichen Eigentumsvorbehalten ist gering, da die Lieferantenverbindlichkeiten grundsätzlich fristgerecht bezahlt werden. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres gliedern sich nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt auf:
V. Sonstige Angaben Mitarbeiter Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 238 (Vj. 213) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Geschäftsführer (5) und die Auszubildenden (0) wurden nicht berücksichtigt (§ 285 Nr. 7 HGB). Geschäftsführung Während des Berichtsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert geführt durch:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Berichtsjahr T€ 432 (T€ 438). VI. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Bilanz 2023 wurde nach § 268 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses 2023 aufgestellt. Der Bilanzgewinn beträgt € 5.954.077,25. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. VII. Nachtragsberichterstattung Die Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024, und damit auch die Bereitstellung notwendiger Investitionsmittel für die Verwaltungsdigitalisierung, erfolgte erst am 02.02.2024. Entsprechend kam es in den ersten Monaten des Jahres 2024 zu Auftragsverschiebungen bzw. Unsicherheiten der Behörden beim Leistungsabruf. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung war allerdings bereits bekannt, dass die Mittelabrufe erfolgt sind und hieraus keine negativen Auswirkungen auf das Jahresergebnis zu erwarten sind. Im Bereich einer größeren Kundengruppe hat sich durch die Umstellung der Abrechnungsmodalitäten bzw. -prüfung in 2024 eine anhaltende Verzögerung zwischen Leitungserbringung und -abrechnung ergeben, mit entsprechenden Folgen für die Finanzsituation. Der Fokus des Managements liegt darauf, diese Zeitspanne wieder zu verkürzen. Durch die Unsicherheiten bezüglich des Bundeshaushalts 2025 ist die Auftragssituation im Folge-Folgejahr 2025 noch nicht abschließend zu beurteilen. Sollte es durch eine Nichtverabschiedung zu einer vorläufigen Haushaltsführung kommen, sind auch Auswirkungen auf laufende Beauftragungen und - abrufe nicht auszuschließen. Die hieraus möglichen konkreten finanziellen Auswirkungen auf die SEITENBAU können zum jetzigen Stand noch nicht verlässlich quantifiziert werden. Die hieraus entstehenden Risiken werden daher Seitens der Geschäftsführung permanent überwacht und beurteilt, um gegebenenfalls notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Konstanz, im Oktober 2024 Rainer Henze Sebastian Roller Florian Leinberger Stefan Eichenhofer Jan Bauer LAGEBERICHT DER SEITENBAU GMBH PER 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS 1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage 2.2 Branchenspezifische Lage 2.3 Geschäftsverlauf 2.4 VFE-Lage: Darstellung, Analyse, Beurteilung 3 CHANCEN UND RISIKEN 3.1 Risiken 3.2 Chancen 4 PROGNOSE 5 ANGABEN NACH § 289 II HGB 1 GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS SEITENBAU unterstützt Organisationen aus dem privaten und öffentlichen Sektor bei der Planung, Konzeption und Umsetzung hochwertiger Softwarelösungen für E-Business und E-Government. Dabei verfügt SEITENBAU über langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how beim zielgerichteten Einsatz sowohl kommerzieller Software-Produkte, als auch leistungsstarker Open-Source-Komponenten. Zu den Kernkompetenzen von SEITENBAU zählen vor allem die Beratung, Konzeption und Entwicklung für und von Individualsoftware sowie Intranet- & Portallösungen. Das Unternehmen ist dementsprechend in die Geschäftsbereiche SDS (Software Development & Services), KCS (Knowledgeand Collaborations-Softwaresolutions) sowie den internen Bereich CF (Corporate Functions) gegliedert, die jeweils von einem Mitglied der Geschäftsleitung geleitet werden. SEITENBAU bietet von der Beratung bei Technologieauswahl und Projektplanung über die Konzeption bis zur gesamten technischen Umsetzung alle Leistungen aus einer Hand. Vom Hauptsitz in Konstanz am Bodensee und dem Büro in Köln betreut SEITENBAU Kunden aus dem gesamten Bundesgebiet und der Schweiz. Im öffentlichen Sektor stammen die Kunden aus allen Verwaltungsebenen, von Kommunen und Landkreisen bis hin zu obersten Bundesbehörden. Im privaten Sektor reichen die Kunden vom international agierenden Konzern bis zum mittelständischen Unternehmen. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage Gemäß Jahreswirtschaftsbericht des BMWi "war die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt durch die Auswirkungen der Energiepreiskrise in Verbindung mit einer ausgeprägten weltwirtschaftlichen Schwäche und den zunehmend spürbaren Effekten einer restriktiveren Geldpolitik. Im vergangenen Jahr nahm die Wirtschaftsleistung entsprechend um 0,3 Prozent ab" In der Vorjahresprojektion im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichtes 2023 war die Bundesregierung noch von einem Wachstum von 0,4 Prozent ausgegangen. Auch für das Jahr 2024 geht die Bundesregierung in Ihrer Jahresprojektion nur von einem leichten Anstieg des BIP in Höhe von 0,2 Prozent aus. Zur nachhaltigen Stärkung der Wirtschaft sieht sie vor allem "angebotspolitische Impulse zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstumspotenzials der deutschen Wirtschaft". In Ihrer Herbstprognose geht die Bunderegierung jedoch von einem leichten Rückgang der gesamt-wirtschaftlichen Entwicklung aus. Insbesondere bzw. unter anderem den Handlungsfeldern "Bürokratieabbau", "Fachkräftemangel", "Wachstumsförderung", "nachhaltiger Energieversorgung", "Wohnungsmangel" und "Verwaltungsdigitalisierung" misst sie eine besondere Bedeutung zu. [Quelle: BMWK, Jahreswirtschaftsbericht 2024 | Januar 2024] 2.2 Branchenspezifische Lage Der Branchenverband Bitkom beziffert in seiner Pressemeldung vom 10.01.2024 bzw. ins seinen "Juli-Marktzahlen 2024" für das Jahr 2023 den IT-Markt auf 142,9 Mrd. €, was einem Wachstum von 3,1 Mrd. € oder 2,2 % gegenüber 2022 entspricht. Der Gesamtmarkt im deutschen ITK-Sektor wird auf ein Volumen von 215,0 Mrd. € beziffert. Im Segment "Software" kam es zu einem Wachstum von 3,7 Mrd. € (+9,8%) auf nun 41,5 Mrd. €. [Quelle: Bitkom, Pressemitteilung | 10.01.2024] Für das Jahr 2024 wird für die Gesamtbranche ein Wachstum von 4,3 % auf 224,8 Mrd. € prognostiziert, für das Segment "Software" gar von 9,8% auf dann 46,6 Mrd. Euro. [Quelle: Bitkom, IDC | Juni 2024] Im Unterschied zu den Vorjahren nennt die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2024 die Verwaltungsdigitalisierung nicht mehr explizit als eines der Fokusthemen. Allerdings verortet die Bundesregierung "[...] die Qualität der (öffentlichen) Infrastruktur oder die zögerliche Digitalisierung" als eines der wesentlichen Wachstumshemmnisse, an welchen es zu arbeiten gilt. [Quelle: BMWI, Jahreswirtschaftsbericht 2024 | Januar 2024] 2.3 Geschäftsverlauf Der Umsatz aus Dienstleistungen und damit direkt zusammenhängenden Lizenzverkäufen ist besser als das Marktumfeld und im Jahresvergleich gegenüber dem Vorjahr um 2,9 % auf T€ 27.653 gestiegen. Dies ist auf die relative Verbesserung von SEITENBAU in den für sie relevanten Märkten zurückzuführen. Die Geschäftsentwicklung von SEITENBAU wurde zudem durch anhaltende Nachholbedarfe der öffentlichen Hand bei der Verwaltungsdigitalisierung positiv beeinflusst. Im Ergebnis ist der Jahresüberschuss zwar um T€ 1.095 auf T€ 3.337 gesunken, er ist aber weiterhin auf zufriedenstellendem Niveau. 2.4 VFE-Lage: Darstellung, Analyse, Beurteilung a) Ertragslage Die Ertragslage hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, da zwar zum einen die Gesamtleistung im Berichtsjahr von T€ 27.012 um T€ 1.475 (5,5 %) auf T€ 28.487 nochmals gesteigert werden konnte, aber zum anderen sich bei überproportional gestiegenen Materialaufwendungen (v.a. bezogene Leistungen) von € 2.618 sich zusätzlich die betrieblichen Aufwendungen von T€ 18.219 auf T€ 21.126 überproportional erhöht haben. Die Personalaufwendungen sind um T€ 2.216 (+15 %) auf T€ 16.988 ebenfalls überproportional gestiegen. Gründe für den Anstieg liegen neben der Aufstockung der Mitarbeitendenzahl und den allgemeinen Lohnerhöhungen für das Geschäftsjahr 2023 auch in der Ausschüttung einer Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung. Die Personalaufwandsquote stieg somit um 4,9 Prozentpunkte auf 59,6% Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit T€ 3.815 um T€ 671 (+21,3 %) ebenfalls angestiegen. Die Erhöhung ist v.a. auf erhöhte externe Beratungs-Dienstleistungen, gestiegene Wartungs- und Updatekosten für Software sowie Reisekosten zurückzuführen. Im Zuge dieser Aufwandsentwicklungen verringerte sich das Betriebsergebnis um T€ 1.755 (27,0 %) auf T€ 4.743. Der Steueraufwand beträgt T€ 1.474 (Vj. T€ 1.914). Im Endergebnis ergibt sich ein im Vergleich zum Vorjahr um 24,7% verringerter Jahresüberschuss von T€ 3.337 (Vj. T€ 4.432). Die Ertragslage bewegte sich im Geschäftsjahr 2023 somit unter Vorjahresniveau. b) Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um -T€ 2.068 T€ (-17,1%) auf T€ 10.058 verringert. Das Anlagevermögen ist um T€ 127 (+7%) auf T€ 1.945 angestiegen, was sowohl auf Investitionen im Sachanlagebereich aber auch bei den Beteiligungen zurückzuführen ist. Das Umlaufvermögen hat sich verringert und liegt mit T€ 7.631 um 23,4 % unter dem des Vorjahres (T€ 9.964). Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresüberschusses sowie der zurückgegangenen Bilanzsumme weiter erhöht und liegt nun mit 6.373 T€ bei 63,4% (Vj. 49,8%). Die Bankverbindlichkeiten betragen wie im Vorjahr € 0,00. Die erhaltenen Anzahlungen reduzierten sich um T€ 994 auf T€ 769. Die Vermögenslage hat sich somit im Berichtsjahr leicht positiv entwickelt. c) Finanzlage Die Liquidität und Zahlungsfähigkeit war im Berichtszeitraum jederzeit vollumfänglich gegeben. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist mit T€ 846 (Vj. T€ 3.326) positiv. Nach dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit von -T€ 465 (Vj. -T€ 987) und dem Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit von -T€ 2.860 (Vj. -T€ 2.110) ergibt sich in dieser Folge eine zahlungswirksame Verminderung des Finanzmittelbestandes von -T€ 2.479. Die flüssigen Mittel liegen damit zum Bilanzstichtag bei T€ 2.556 (Vj. T€ 5.035). Die Finanzlage war somit auch in 2023 als zufriedenstellend zu bewerten 2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Leistungsindikatoren sind aus dem Jahresabschluss abgeleitet. 2.6 Gesamtaussage Während sich die Vermögenslage ggü. dem Vorjahr nochmals verbessert hat, verschlechterte sich die Finanz- und Ertragslage von SEITENBAU gegenüber dem Geschäftsjahr 2022. Die Ertragsplanung für 2023 konnte hinsichtlich der Gesamtleistung übertroffen werden, aufgrund der Kostensteigerungen im Bereich der Fremdleistungen, der sonstigen betrieblichen Aufwendungen aber insbesondere durch die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter, blieb der Jahresüberschuss jedoch unter dem Planansatz. Der Geschäftsverlauf 2023 kann grundsätzlich als positiv beurteilt werde. 3 CHANCEN UND RISIKEN Die Seitenbau GmbH bedient neben Kunden aus den Branchen Telekommunikation und E-Commerce überwiegend deutsche Behörden aller Gebietskörperschaftsebenen. Daraus und aus der Entwicklung des IT-Arbeitsmarktes ergeben sich die nachfolgenden Risiken und Chancen. 3.1 Risiken Branchenspezifische und gesamtwirtschaftliche Risiken Um die Risiken, denen SEITENBAU ausgesetzt ist zu kontrollieren, bedient sich SEITENBAU eines Planungs- und Berichtswesens, welches monatlich aktualisiert und verglichen wird. Abweichungen und Trends werden analysiert und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Gesamtwirtschaftliche Risiken resultieren wie auch im Vorjahr aus dem Krieg in der Ukraine, der Auswirkungen auf die Wirtschaft vieler Länder hat. Seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 hat es Preissteigerungen bei Energie und Rohstoffen gegeben. Handelsströme und Lieferketten sind stark beeinträchtigt, so dass die Unsicherheit über die weitere wirtschaftliche Entwicklung hoch ist. Der durch den Überfall der Hamas auf Israel am 07.10.2023 begonnene Krieg im Nahen Osten hat die Unsicherheiten weiter verstärkt und die daraus resultierenden Überfälle der Huthi-Rebellen auf Handelsschiffe die Lieferketten weiter unter Druck gesetzt. Da SEITENBAU als IT-Dienstleister nicht auf funktionierende internationale Lieferketten angewiesen ist und die genannten Länder und Regionen auch keine Absatzmärkte von SEITENBAU darstellen, werden diesbezüglich weiterhin keine negativen Auswirkungen erwartet. Wie in den Vorjahren wird 2024 der Mangel an IT-Fachkräften in der Branche einen der limitierenden Faktoren darstellen. Gemäß Pressemitteilung des Branchenverbandes Bitkom vom 11.04.2024 "droht sich der Mangel an IT-Spezialisten dramatisch zu verschärfen". - "In Deutschland werden im Jahr 2040 rund 663.000 IT-Fachleute fehlen, wenn die Politik nicht massiv gegensteuert. [...] Im vergangenen Jahr gab es 149.000 unbesetzte IT-Stellen in deutschen Unternehmen, fünf Jahre zuvor waren es erst 82.000. Hinzu kommen tausende offene Stellen mit IT-Schwerpunkt in Verwaltungen, Schulen oder Wissenschaftseinrichtungen" [Quelle: Bitkom, | Pressemitteilung 11.04.2024] Um die gestiegene Nachfrage nach den Dienstleistungen und Produkten von SEITENBAU zu bedienen, ist es erforderlich, dass die Gesellschaft weiterhin so erfolgreich am Arbeitsmarkt agiert wie sie das in den vergangenen Jahren bereits getan hat. Das Risiko wird durch die HR-Abteilung, die Bereichsleitungen sowie die Geschäftsführung gemanagt, durch anhaltende und nachhaltige Investitionen in die Attraktivität von SEITENBAU als Arbeitgeber. Die beschriebenen Risiken und ihre möglichen Auswirkungen auf das Unternehmen müssen nicht die einzigen sein, denen es ausgesetzt ist. Auch Risiken, die zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht bekannt sind oder als unwesentlich erscheinen, können unsere Geschäftstätigkeit zukünftig beeinträchtigen. Ertragsorientierte Risiken Die Investitionsmittel der deutschen öffentlichen Verwaltung werden im Rahmen von Haushalten geplant und zur Verfügung gestellt. Im Jahreswirtschaftsbericht des BMWI 2024 werden die Investitionen in die Verwaltungsdigitalisierung nicht mehr als zentrales Handlungsfeld aufgeführt. Gepaart mit den Schwierigkeiten bei der Haushaltsaufstellung 2024, verschärft durch das Urteil des BVerfG vom 15.11.2023 über die Verfassungsmäßigkeit des zweiten Nachtragshaushalts 2021 und dessen Implikationen für die Schuldenbremse, lässt sich nicht ausschließen, dass auch zentrale Investitionsprojekte des Bundes vom Sparzwang betroffen sein werden. So wurde schon vor dem Urteil bekannt, dass im Rahmen der Ressortverhandlungen zum Bundeshaushalt 2024, dass die Mittel zur IT-Konsolidierung und hier insbesondere der OZG-Mittel des BMI von 377 M€ auf 3 M€ gekürzt werden sollen. Zwar stehen für 2024 aus nicht verausgabten Haushaltstiteln der Vorjahre noch Mittel auf Vorjahresniveau zur Verfügung, die weitere Entwicklung ist jedoch zu beobachten. So sind zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen für 2024 zu erwarten, mittelfristig besteht hier jedoch ein zu managendes Risiko. Dieses Risiko wird durch die Bereichsverantwortlichen bzw. durch die Geschäftsführung gemanagt. [Quelle: BMWI, Jahreswirtschaftsbericht 2024 | Januar 2024] [Quelle: HAUFE.de | 07.08.2023] [Quelle: FAZ.de | 07.08.2023] Weiterhin haben die Maßnahmen, die durch den Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine seitens der Bundesregierung getroffen wurden Auswirkungen auf den Verteidigungshaushalt sowie Energielieferungen und entsprechende staatliche Stützungsaktionen. Diese Mittel reduzieren die Fähigkeit des Bundes für Investitionen in die Zukunft, zumindest sofern an den Mechanismen der Schuldenbremse festgehalten wird bzw. keine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt wird. Da dies in der aktuellen Regierungssituation nicht zu erwarten ist, werden Mittel einzusparen sein. Diese kann auch die Budgets zur Verwaltungsdigitalisierung betreffen. Entsprechend muss sich SEITENBAU weiterhin durch Positionierung in langfristigen und strategischen Projekten von kurzfristigen "Rotstiftaktionen" unabhängig machen. Es besteht das Risiko, dass der Staat über das zum Berichtszeitpunkt bekannte Ausmaß hinaus Geldmittel aufwenden muss, die für zukünftige Investitionen im IT-Umfeld dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Dieses Risiko wird durch die Bereichsverantwortlichen bzw. durch die Geschäftsführung überwacht und gemanagt. Finanzwirtschaftliche Risiken Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt, der permanent an aktuelle Änderungen angepasst wird und als Basis für die Geldmitteldisposition dient. In 2024 gehen wir dabei von einer Finanzierung der Gesellschaft durch den geplanten laufenden Geschäftsbetrieb aus. Gegebenenfalls wird der Kontokorrentkreditrahmen entsprechend in Anspruch genommen. Wir sehen SEITENBAU als gut finanziert an. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Lieferantenverbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt, in der Regel unter Ausnutzung von Skonto. 3.2 Chancen Nach wie vor ist der Modernisierungsdruck in der öffentlichen Verwaltung evident. Neben den Herausforderungen der allgemeinen Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen im Rahmen des Online Zugangs Gesetzes (OZG) kommen nun die Möglichkeiten des KI-Einsatzes in der öffentlichen Verwaltung als Chancen hinzu und eröffnen ein weiteres Themenfeld. So schreibt der CIO des Bundes am 01.08.2024, dass [...] "in der Verwaltung [...] der Einsatz von KI helfen [kann], Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten, zur Arbeitsentlastung bei[zu]tragen und die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern. Durch die Automatisierung von Verwaltungsdienstleistungen bei gebundenen Entscheidungen mit regelbasierter KI können diese Leistungen schneller erfolgen und Ressourcen geschont werden, die beispielsweise bei der Bürgerberatung oder bei komplexeren Verwaltungsverfahren benötigt werden." In diesem Themenfeld ist SEITENBAU bereits gut aufgestellt, wodurch sich neue Umsatzmöglichkeiten ergeben. [Quelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik, Artikel "Künstliche Intelligenz in der Verwaltung" | 01.08.2024] 4 PROGNOSE Grundsätzlich befindet sich SEITENBAU weiterhin auf Wachstumskurs. Ursprünglich wurden für das Geschäftsjahr 2024 Steigerungen bei der Mitarbeiterzahl und der Gesamtleistung erwartet, wobei der Jahresüberschuss auf dem Niveau von 2023 verbleiben sollte. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts 2023 ist jedoch bereits absehbar, dass die ursprüngliche Planung nicht vollständig erreicht werden kann. Die revolvierende Planung geht inzwischen von einer Gesamtleistung von T€ 28.422 und einem Jahresüberschuss 2024 von T€ 2.472 aus. Im Bereich einer größeren Kundengruppe hat sich durch die Umstellung der Abrechnungsmodalitäten bzw. -prüfung in 2024 eine anhaltende Verzögerung zwischen Leistungserbringung und -abrechnung ergeben. In dieser Folge musste inzwischen auch der Kontokorrentkreditrahmen teilweise in Anspruch genommen werden. Zwar macht der Spardruck bezogen auf die öffentlichen Haushalte auch bei Zukunftsprojekten wie der Verwaltungsdigitalisierung nicht halt, jedoch geht die Geschäftsführung davon aus, dass SEITENBAU hiervon nicht wesentlich betroffen sein wird. So sind die Nachholbedarfe in den Sektoren, in denen sich SEITENBAU bewegt anhaltend hoch und auch bei unseren privatwirtschaftlichen Kunden ist die Nachfrage nach den Dienstleistungen von SEITENBAU aktuell und mittelfristig gegeben. Auf der Mitarbeitendenseite ist ein entsprechendes Wachstum geplant, vor allem in den Bereichen der Beratung und Projektumsetzung. Da sich SEITENBAU in den letzten Jahren und anhaltend gut am Arbeitsmarkt positioniert hat und offene Stellen überwiegend zeitnah besetzt werden konnten, gehen wir davon auch in 2024 aus. Nach wie vor belastet der russische Angriffskrieg in der Ukraine die Weltwirtschaft. So ist die Inflation zwar wieder am Sinken, das BIP bewegt sich jedoch seitwärts. Bislang haben sich keine negativen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft ergeben, sind für die Zukunft aber nach wie vor nicht auszuschließen. Die hieraus entstehenden Risiken werden wir permanent überwachen und beurteilen, um gegebenenfalls notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu können. SEITENBAU geht bei der Planung jedoch davon aus, dass auch im Geschäftsjahr 2024 der Ukraine- Krieg sowie der Krieg in Nahost keinen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftsverlauf haben wird. 5 ANGABEN NACH § 289 II HGB Als IT-Dienstleister unterhält die SEITENBAU keinen eigenständigen F&E -Bereich. Entwicklung findet im Wesentlichen im Rahmen von Kundenprojekten statt. In kleinem Rahmen unterhält die SEITENBAU mit einer regionalen Hochschule eine Forschungskooperation. Nennenswerte finanzielle, personelle oder inhaltliche Risiken entstehen hierdurch nicht. Die SEITENBAU GmbH unterhält aktuell neben dem Hauptsitz in Konstanz eine kleine Niederlassung in Köln. Von hier aus können bei Bedarf Kunden vor Ort betreut werden.
Konstanz, 31. Oktober 2024 Die Geschäftsführer Rainer Henze Sebastian Roller Florian Leinberger Stefan Eichenhofer Jan Bauer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersNach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss und dem als Anlage 4 beigefügten Lagebericht der SEITENBAU GmbH, Konstanz, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 den nachstehenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit Datum vom 30. September 2024 erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die SEITENBAU GmbH, Konstanz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SEITENBAU GmbH, Konstanz - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SEITENBAU GmbH, Konstanz, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 III 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümer ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmer ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtürme resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Überlingen am Bodensee, den 30. September 2024 BODENSEE
TREUHAND GMBH
Böttinger, Wirtschaftsprüfer Dr. Altmann, Wirtschaftsprüfer |
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