B.E.H Immobilien GmbH

Heußweg 35, 20255 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 182026
Eingetragen
3.8.2016
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die langfristige Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch der nicht gewerbliche Erwerb, die Veräußerung und die Vermietung von Grundstücken (Wohnund Geschäftsgrundstücken aller Art) und grundstücksgleichen Rechten.

Historie

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Management

NameRolle
Moshe Ah Fogel
seit 19.7.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Moshe Ah Fogel
50.00%
Lea Fogel
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Moshe Ah Fogel
12.500 €
50.00%
Lea Fogel
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

B.E.H Immobilien GmbH

Halle (Saale)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.07.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 432.286,92
I. Sachanlagen 432.286,92
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.794,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 438.080,92

Passiva

 
  31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresfehlbetrag 18.294,00
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 5.794,00
B. Rückstellungen 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 436.580,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 438.080,92

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den Vorschriften des HGB insbesondere der §§ 242 ff. HGB und in Anlehnung der §§ 264 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen aufgestellt.

Die Gesellschaft gilt nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft.

Bei den Erläuterungs- und Ausweispflichten im Anhang wurde ebenfalls von den genannten größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsüblichen und ertragsteuerlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Sämtliche Bilanzposten sind gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Die im Anlagenvermögen ausgewiesenen Gegenstände sind bestimmt, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des § 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB ausgewiesen.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. und 3 HGB).

Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.

Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte 2016
EUR
Verbindlichkeiten Gesellschafter 436.580,92

Die Forderungen resultieren aus entsprechenden Darlehensverträgen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Eine Verzinsung der Ansprüche ist erfolgt.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Moshe Ah Fogel ausgeübter Beruf: Geschäftsführer

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR -18.294,00. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez.

Moshe Ah Fogel

Lea Fogel

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2017 festgestellt.

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