Antje Invest UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Moshe Ah Fogel seit 19.7.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Moshe Ah Fogel | 50.00% |
Lea Fogel | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B.E.H Immobilien GmbHHalle (Saale)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.07.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 wurde nach den Vorschriften des HGB insbesondere der §§ 242 ff. HGB und in Anlehnung der §§ 264 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen aufgestellt. Die Gesellschaft gilt nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Bei den Erläuterungs- und Ausweispflichten im Anhang wurde ebenfalls von den genannten größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsüblichen und ertragsteuerlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Sämtliche Bilanzposten sind gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die im Anlagenvermögen ausgewiesenen Gegenstände sind bestimmt, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des § 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB ausgewiesen. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. und 3 HGB). Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurde beachtet. Bewertungsmethoden Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Forderungen resultieren aus entsprechenden Darlehensverträgen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Eine Verzinsung der Ansprüche ist erfolgt. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR -18.294,00. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. sonstige Berichtsbestandteile
gez. Moshe Ah Fogel Lea Fogel Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2017 festgestellt. |
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