Dieselstraße Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Otto Manfred Dr. Harder seit 10.5.2004 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TRS - Technology Refresh Services AGZornedingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
ANHANG für das Geschäftsjahr 2020der TRS - Technology Refresh Services AG, ZornedingI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die TRS - Technology Refresh Services AG hat ihren Sitz in Zorneding und ist unter der Nummer HRB 152365 in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Regelungen der §§ 340 ff. HGB i.V. mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Der Ausweis der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in den nach § 2 RechKredV vorgeschriebenen Formblättern. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in der Staffelform aufgestellt. Die Positionen in der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung - bis auf die in diesem Anhang unter den Punkten III. Angaben zur Bilanz und IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung erläuterten Beträge - betreffen das Leasinggeschäft. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da entsprechend der Einschätzung der Geschäftsführung die Überschuldung durch nicht aktivierbare stille Reserven beseitigt wird. Die stillen Reserven führen zu einer positiven Fortführungsprognose für die Gesellschaft durch die Geschäftsführung. 1. Barreserve Die Barreserve wurde mit ihrem Nennwert angesetzt. 2. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind zum Nennwert bilanziert. 3. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. 4. Leasingvermögen Die Bilanzierung des Leasingvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Das Leasingvermögen wird linear über i.d.R. 42 Monaten abgeschrieben. 5. Immaterielle Anlagewerte Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von bis zu 15 Jahren linear abgeschrieben. 6. Sachanlagen Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen werden linear entsprechend den folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen:
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von netto EUR 250,00 werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Die geringwertigen Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis netto EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang berücksichtigt. 7. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bilanziert. 8. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einzahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Erlöse für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 9. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und gegenüber Kunden sowie sonstige Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 10. Andere Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. III. ANGABEN ZUR BILANZ 1. Forderungen an Kunden Die Forderungen an Kunden sind gemäß ihrer Restlaufzeit in der nachfolgenden Fristengliederung dargestellt:
2. Anlagespiegel Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen nicht das Leasinggeschäft. Die Entwicklung der wie Anlagevermögen bewerteten Vermögensgegenstände ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel auf der folgenden Seite dargestellt:
3. Sonstige Vermögensgegenstände Von den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt TEUR 845 (Vorjahr TEUR 1.022) betreffen TEUR 845 (Vorjahr TEUR 1.022) nicht das Leasinggeschäft. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 830 (Vorjahr TEUR 1.011) enthalten. Hiervon haben TEUR 430 (Vorjahr TEUR 1.011) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Darlehensforderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 830 (Vorjahr TEUR 1.011) enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind partiarische Darlehen in Höhe von TEUR 430 (Vorjahr TEUR 580) enthalten. 4. Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Bilanzpositionen sind nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe der jeweils angegebenen Beträgen enthalten:
5. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist) sind in der nachstehenden Fristengliederung zu ersehen:
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen branchenübliche Sicherheiten, insbesondere Sicherungsübereignungen der Leasingobjekte.
6. Sonstige Verbindlichkeiten Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 1.219 (Vorjahr TEUR 1.067) betreffen TEUR 1.012 (Vorjahr TEUR 982) das Leasinggeschäft. 7. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
8. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 488.750,00 und ist in 488.750 Inhaberaktien zum Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 unterteilt. Es ist in Höhe von EUR 260.000,00 einbezahlt. Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
Zum 31.12.2020 weist die Gesellschaft einen Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 2.330 (Vorjahr TEUR 2.672) aus. Eine Überschuldung im Sinne von § 19 der Insolvenzordnung ist jedoch nicht gegeben. Die bilanzielle Überschuldung resultiert im Wesentlichen aus der handelsrechtlichen Abschreibung eines Leasingmietparks. Die Entgelte für diese Nutzungsüberlassungen übersteigen bis zum Ende der Laufzeit der Leasingverträge die Abschreibungen und die Zinsen. Die Fortführung der Gesellschaft ist gesichert. Unter der Annahme einer Unternehmensfortführung sind daher bei einer Bewertung des Vermögens der TRS AG zu Verkehrswerten im Vermögen der TRS AG stille Reserven vorhanden, die den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag übersteigen. Dies wird durch die Ermittlung des Substanzwertes bestätigt. 9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen wie folgt:
Im Vorjahr betrugen die nicht bilanzierten finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen TEUR 235. IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Leasingerträge Die Leasingerträge betreffen Erlöse aus Leasingraten (TEUR 12.781, Vorjahr TEUR 11.454) und der Verwertung von Vermietvermögen (TEUR 1.344, Vorjahr TEUR 1.056). 2. Leasingaufwendungen Die Leasingaufwendungen betreffen Buchwertabgänge in Höhe von TEUR 299 (Vorjahr TEUR 178). 3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus periodenfremden Zinserträgen in Höhe von TEUR 150. 4. Abschreibungen Auf Zinsforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgten im Jahr 2020 Wertberichtigungen in Höhe von EUR 4.750,00. V. SONSTIGE ANGABEN 1. Anzahl der Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2020 durchschnittlich 10 Angestellte (Vorjahr: 10 Angestellte). 2. Gesellschaftsorgane Als Mitglieder des Vorstands sind bestellt: Herr Dr. Otto Harder, Kaufmann Zum Aufsichtsrat sind bestellt: Herr Josef Rentmeister, Geschäftsführer (Vorsitzender) Herr Peter Lothar Robert Nebel, Diplom-Ökonom (stv. Vorsitzender) Frau Gabriele Harder, Bankkauffrau Die Vergütungen der Aufsichtsräte für das Jahr 2020 betrugen insgesamt EUR 28.000,00. 3. Anteilsbesitz Im Folgenden werden die Angaben zu Unternehmen zusammengefasst, an denen die Gesellschaft Anteile von mehr als 20 % hat:
u = unmittelbare Beteiligung
Bei den Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um nicht börsennotierte Wertpapiere. 4. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfung beträgt TEUR 13 (Vorjahr TEUR 13). 5. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 341.821,51 zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 2.931.946,32 auf neue Rechnung vorzutragen.
Zorneding, 29. März 2021 TRS - Technology Refresh Services AG Dr. Otto Harder Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020A. Unternehmensgegenstand und Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Die TRS - Technology Refresh Services AG (nachfolgend TRS AG) stellt als Hauptprodukt für große heterogene Technologie-Portfolien, auf Basis strukturierter Finanzierungen, Lösungen für flexibles Finanz- und Assetmanagement unter dem Markennamen TECONOMY zur Verfügung. Ein webbasiertes Portfoliomanagement mit umfangreichen Reporting- und Analysemöglichkeiten ermöglicht dabei dem Kunden eine einheitliche Steuerung der operativen Prozesse innerhalb des Lebenszyklus der finanzierten Geräte. Durch das, auch unabhängig von einer Finanzierung nutzbare, Assetmanagement kann der Kunde die Life-Cycle-Prozesse für seine Infrastruktur von der Planung über die Verwaltung und das Controlling bis hin zur Wiedervermarktung und Entsorgung optimieren. Daneben schließt die TRS AG mit ihren Kunden auch klassische Leasingverträge ab und vermittelt gegen Provision diese Verträge an Dritte. Über Kooperationen und Beteiligungen werden zusätzliche Vertriebsmöglichkeiten geschaffen. Die TRS AG hat im Januar 2009 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Tätigkeit als Leasingunternehmen angezeigt und hat damit gemäß § 64j KWG die aufsichtsrechtliche Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut für das Finanzierungsleasing erhalten. Der Jahresabschluss wird daher seit dem Abschluss per 31.12.2009 nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) gegliedert. B. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war 2020 gekennzeichnet durch einen deutlich abgeschwächten Wachstumskurs. Der Shutdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat zu einem massiven Einbruch der Wirtschaftsleistung geführt und nahezu alle Branchen in ihrer gesamten Breite getroffen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2020 nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Der konjunkturelle Einbruch fiel aber im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge insgesamt weniger stark aus als 2009 mit -5,7 %. Corona hat sofort und weltweit 80 Prozent aller Branchen erfasst. Je nach Branchenausrichtung berichten Leasinggesellschaften von fünf in Einzelfällen bis 20 Prozent Ausfällen ihrer aktuellen Raten. Besonders hart betroffen waren Finanzierer in Gastronomie, Tourismus, Kfz-Zulieferbereich, Logistik oder Event mit Ausfällen bis 100 Prozent. Im Jahr 2020 fanden folgende wesentlichen Änderungen im Beteiligungsportfolio der Gesellschaft statt: Die TRS AG hat im Dezember 2020, über ihre Beteiligungsgesellschaft AAA Beteiligungen GmbH, die Unterlagen zur Löschung von zwei Gesellschaften aus dem Bereich Nahrungsergänzungsmittel beim Amtsgericht eingereicht. Weitere gesellschaftsrechtlichen Änderungen von Relevanz fanden nicht statt. 1. Entwicklung des Leasingportfolios In 2020 generierte die TRS AG mit ihren Vertriebsaktivitäten ein bilanziertes Neugeschäftsvolumen von 9,4 Mio. € (Vorjahr 15,7 Mio. €). Hintergrund dieses gesunkenen Volumens ist eine Konsolidierung des Investitionsverhaltens auf das Niveau des Geschäftsjahres 2018. Im Geschäftsjahr 2019 wurden durch den Kunden unter anderem Servertechnik im einstelligen Millionenbereich investiert. 2. Ertragslage Die gesamten Erträge beliefen sich im Geschäftsjahr 2020 auf 14,1 Mio. € (Vorjahr 12,5 Mio. €). Die Summe der TRO und Leasingentgelte beliefen sich auf 12,7 Mio. € (Vorjahr 11,4 Mio. €). Mit der Vermarktung von Leasinggütern wurden Erlöse in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) erzielt. Die Leasingaufwendungen beruhen auf Buchwertabgängen des Vermietparks in Höhe von k€ 2992 (Vorjahr k€ 178). Die Zinsaufwendungen lagen bei 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €). Die Abschreibungen auf das Leasingvermögen sind mit 10,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (9,4 Mio. €) um 1,5 Mio. € gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Berichtsjahr 0,2 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €) davon k€ 160 periodenfremd. Der Personalaufwand, unter Einbeziehung der Boni- und Tantiemezahlungen an Mitarbeiter und Vorstände, beträgt 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Die Verwaltungsaufwendungen beliefen sich auf 0,9 Mio. € nach 1,0 Mio. € im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Berichtsjahr k€ 7 (Vorjahr k€ 7). Die Erträge aus Zuschreibung zu Forderungen betrugen im Berichtsjahr k€ 61 (Vorjahr k€ 73). Hintergrund sind Auflösung von Einstellungen in Einzelwertberichtigungen an Beteiligungsgesellschaften aus Vorjahren. Der Jahresüberschuss nach Steuern liegt bei 0,3 Mio. € (Vorjahr 0,2 Mio. €). 3. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme beträgt 33,9 Mio. € (Vorjahr: 33,3 Mio. €). Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Kreditinstituten von 10,7 Mio. € (Vorjahr 7,7 Mio. €), davon 10,7 Mio. € täglich fällig (Vorjahr 7,7 Mio. €). Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus dem Leasingvermögen (19,6 Mio. € Buchwert). Dieses stellt einen Anteil an der Bilanzsumme von 58 % dar (Vorjahr: 64 %). Die sonstigen Vermögensgegenstände von 0,8 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €) beinhalten als größte Position Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €). Wesentliche Passivposition sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 31,3 Mio. € (Vorjahr 31,0 T€) und einem Anteil an der Bilanzsumme von 92,0 %. Diese dienen zur Refinanzierung von Leasingverträgen. Die bilanzielle Überschuldung (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) beträgt damit 2,3 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €). Eine Überschuldung im Sinne von § 19 der Insolvenzordnung ist jedoch nicht gegeben. Die bilanzielle Überschuldung resultiert aus den handelsrechtlichen Abschreibungen des Vermietparks. Dieser ist Kunden der TRS AG im Rahmen von Leasingverträgen zur Nutzung überlassen. Die Entgelte für diese Nutzungsüberlassungen übersteigen bis zum Ende der Laufzeit der Leasingverträge die Abschreibungen und die Zinsen. Unter der Annahme einer Unternehmensfortführung sind daher bei einer Bewertung des Vermögens zu Verkehrswerten stille Reserven vorhanden, die die bilanzielle Überschuldung deutlich übersteigen. Eine Insolvenzantragspflicht besteht daher nicht. Gesamtaussage der Geschäftsleitung zur wirtschaftlichen Lage: Die TRS - Technology Refresh Services AG bewegte sich im Geschäftsjahr 2020 in einem wirtschaftlichen Umfeld, das im Wesentlichen durch die Corona Pandemie und somit wirtschaftlicher Unsicherheit gekennzeichnet war. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der TRS - Technology Refresh Services AG ist trotzdem solide und stabil. Die operativen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Risiken aus unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen sind keine wesentlichen mehr vorhanden. Der Verlustvortrag der Gesellschaft wurde im Berichtszeitraum aus eigener Kraft weiter reduziert. C. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken 1. Risikostrategie und -management Durch ein umfangreiches Risikomanagement wird sichergestellt, dass Risiken frühzeitig erkannt und entsprechend gesteuert werden können. In einem Risikohandbuch sind in Verbindung mit einem Qualitätsmanagement die Vorgaben der Geschäftsführung hinsichtlich der Organisation, der Geschäfts- und Risikostrategie und des Geschäfts- und Risikomanagements festgehalten. Entsprechend dem Angebot von Leasingverträgen als Hauptprodukt der TRS AG sind die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die entsprechende EDV-Unterstützung ausgerichtet. Die Geschäfts- und Risikostrategie wird vom Vorstand regelmäßig auf ihre Nachhaltigkeit überprüft, dies auch insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklungen am Refinanzierungsmarkt und in der Wirtschaft im Allgemeinen. Aufgrund der Größe und finanziellen Ausstattung der Gesellschaft einerseits und der Zielgruppe der Teconomy-Kunden andererseits sollen entsprechende Risiken aus diesem Geschäft, soweit Adressausfall-, Marktpreis- und Liquiditätsrisiken sowie operationale Risiken betroffen sind, vermieden bzw. limitiert werden. Entsprechende Schritte sind im Risikohandbuch festgelegt, in dem die Steuerung der einzelnen Risikoarten geregelt wird. Dabei werden die relevanten Risikoarten identifiziert und bewertet sowie bezüglich des Einflusses auf die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft beurteilt. Hinsichtlich der Risikotragfähigkeit wird dabei auf das Eigenkapital, unter Einbeziehung des Substanzwertes einerseits und die Liquiditätsausstattung andererseits, abgestellt. Das sich daraus ergebende Deckungspotential stellt damit die maximale Höhe für den Eingang von Risiken dar. Reports zur laufenden Geschäftsentwicklung und zur Risikosteuerung werden sowohl dem Vorstand als auch dem gesamten Aufsichtsrat regelmäßig zur Verfügung gestellt. In den Aufsichtsratssitzungen werden regelmäßig diese Berichte erläutert und besprochen. Begleitet wird dies durch eine entsprechende Qualitätspolitik sowie durch ein externes Audit mit Zertifizierung des Qualitätsmanagement-Systems nach ISO 9001. Mit Bescheid der BaFin vom 19.03.2015 wurde die TRS - Technology Refresh Services AG von der Verpflichtung zur Einrichtung einer eigenen Risikocontrolling- und Compliance-Funktion gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 KWG auf Grund der Institutsgröße (Bilanzsumme kleiner 500 Mio. EUR, Mitarbeiter weniger als 50) befreit. Außerdem sind anderweitige Gründe, die eine eigenständige Risikocontrolling-Funktion oder Compliance-Funktion erforderlich machen, nicht ersichtlich. Die mit diesen Tätigkeiten verbundenen Aufgaben werden vom Controlling und vom Vorstand selbst wahrgenommen. Auf Offenlegung des Institutsvergütungsberichtes kann seit Sommer 2017 verzichtet werden, da die TRS - Technology Refresh Services AG weder ein CRR-Institut noch ein bedeutendes Institut i.S.v. § 17 InstitutsVergV ist. Die TRS - Technology Refresh Services AG nimmt daher seit dem Geschäftsjahr 2018 keine Veröffentlichung mehr vor. 2. Risikoarten Folgende Risikoarten wurden im Rahmen der Risikoidentifikation als relevant festgehalten (dabei gilt ein Risiko als relevant, wenn es bei Eintritt die Entwicklung negativ beeinflussen kann bzw. sogar den Fortbestand der Gesellschaft gefährden kann): Bonitätsrisiken Bonitätsrisiken, oder auch Adressausfallrisiken genannt, sind solche Risiken, die aus dem teilweisen oder vollständigen Ausfall von vertraglich vereinbarten Zahlungen resultieren können. Das Bonitätsrisiko unserer Kunden bewerten wir in der Regel zusammen mit unseren Refinanzierungspartnern. Soweit Forderungen aus den Leasingverträgen in der Regel regresslos an den Refinanzierungspartner verkauft werden, erfolgt so eine deutliche Reduzierung etwaiger Bonitätsrisiken für die TRS AG. Grundsätzlich besteht das Risiko, dass der Ausfall eines großen Kunden, bei dem der Leasingvertrag nicht regresslos refinanziert wurde, dazu führt, dass die Gesellschaft die Refinanzierung hierfür nicht mehr bedienen kann. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Kundenstruktur wurde diese Risikoposition sowohl von der Geschäftsführung der Gesellschaft, als auch von den entsprechenden Refinanzierungsinstituten akzeptiert. Kleinere, nicht regresslos refinanzierte und eigenfinanzierte Leasingvolumina, können von der Gesellschaft durch ihr Risikotragfähigkeitspotential bei Ausfall abgedeckt werden. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken bestehen in der Möglichkeit, dass zukünftige, unerwartete Wertveränderungen bestimmter Marktparameter (insbesondere Zinssätze und Restwerte für IT-Hardware) sich negativ auf die Erträge der Gesellschaft auswirken könnten. Das Zinsänderungsrisiko wird dadurch beschränkt, dass die Zinsanpassungsmechanismen der Refinanzierung mit denen der Leasingverträge gekoppelt sind. Aktuell sind hier keine Risikoänderungen zu erwarten. Soweit Restwerte nicht über Leasingverträge vertraglich gesichert sind, sind diese offenen Positionen regelmäßig mit entsprechenden Marktwertannahmen zu bewerten und vom Vorstand in einer Gesamtentscheidung zu genehmigen. Währungsrisiken entstehen durch die Internationalität des Geschäftes. Aktuell sind hier keine Risiken relevant. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko resultiert aus der Gefahr, dass für zukünftige Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht ausreichend Liquidität zur Verfügung steht und diese damit nur teilweise oder überhaupt nicht erfüllt werden können. Es sind aktuell hierzu keine Risiken zu erwarten. Die Liquiditätslage der TRS AG wird regelmäßig überwacht und gesteuert. In monatlichen Abständen wird die entsprechende Prognoserechnung aktualisiert. Dabei wird insbesondere darauf abgestellt, inwieweit zukünftige Zahlungsverpflichtungen durch zukünftige, vertraglich gesicherte und erwartete Zahlungseingänge gedeckt sind. Zum Bilanzstichtag beliefen sich die liquiden Mittel auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag. Geschäftsprozessrisiko Geschäftsprozessrisiken bestehen darin, dass die Geschäftsprozesse nicht ausreichend oder fehlerhaft ausgeführt werden und dadurch ein negativer Einfluss auf die Gesellschaft entstehen kann. Ursache hierfür kann das Versagen von Mitarbeitern oder technischer Systeme sein sowie externe Einflüsse. Auf Grund der Erfahrung der langjährigen Mitarbeiter ist hier kein Risiko zu erwarten. Das Vertragsrisiko wird regelmäßig bewertet und es wird ihm, falls notwendig, durch entsprechende Rückstellungen Rechnung getragen. Die Geschäftsprozesse der TRS AG werden durch ein Qualitätsmanagement-System gesteuert und sind in einem entsprechenden Handbuch dokumentiert. Das Qualitätsmanagement-System wurde erstmals im Jahr 2003 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Diese Zertifizierung wurde im Rahmen des jährlich wiederkehrenden Audits zuletzt im Oktober 2020 durch den TÜV Rheinland bestätigt. Die relevanten Vertragsdokumente werden feuersicher verwahrt, Kopien werden außerhalb der Geschäftsräume zur Sicherheit gelagert. Umfangreiche Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen schützen die EDV vor Datenverlust und unberechtigten Zugriffen. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse werden die Geschäftsprozesse auf die Möglichkeit potentieller Risiken überprüft und mit vorhandenen Sicherungsmaßnahmen und deren Wirksamkeit abgeglichen. Bei Bedarf werden Prozesse eingeschränkt oder Sicherungsmaßnahmen erweitert. Soweit neue Geschäftsfelder angegangen werden, werden diese hinsichtlich möglicher Chancen und Risiken vorher überprüft. Soweit kein eigenes Knowhow zur Verfügung steht, wird dabei auf Experten von dritter Seite zurückgegriffen. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko kann sich dadurch ergeben, dass Investitionen in andere Gesellschaften zu einer negativen Ergebnisauswirkung bei der Gesellschaft führen, sei es durch Nichtrückzahlung gewährter Mittel oder durch Veräußerungsmöglichkeiten unter den Einstandswerten. Daher unterliegen solche Investitionen einer entsprechenden konservativen Vorstandsentscheidung bzw. Aufsichtsratszustimmung. Die Vergabe von zweckgebundenen Darlehen an die Beteiligungsgesellschaft der TRS AG ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Nov. 2015 auf einen von der Hauptversammlung festgelegten Höchstbetrag beschränkt, um eine Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht Der Vorstand und der Aufsichtsrat beschäftigen sich auf Basis von regelmäßigen Berichten eingehend mit der jeweils aktuellen Risikosituation im Bereich Beteiligungen und dem operativen Geschäft. Zum Jahresende 2020 wurden sämtliche Forderungen an Beteiligungen neu bewertet. Den erkannten Risiken stehen ausreichende Wertberichtigungen gegenüber. Erkennbare wesentliche Risiken aus dem operativen Geschäft sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes nicht vorhanden. 3. Risikotragfähigkeit Die oben dargestellten Risiken werden hinsichtlich der Höhe und Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts bewertet. Basis für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit ist der Substanzwert der Gesellschaft, aus der sich das potentielle Risikodeckungskapital ermittelt. Dem werden die bewerteten Risiken gegenübergestellt und auf die Einhaltung vorher definierter Limitwerte überprüft. Mögliche Stressszenarien wurden dabei auf Basis der definierten Risiken gegen das Tragfähigkeitspotential simuliert und haben - mit Ausnahme der unter Bonitätsrisiken dargestellten Einschränkung - ein ausreichendes Risikodeckungspotential gezeigt. Wesentliche Vorgänge nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. 4. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung (Prognosebericht) Aus bestehenden Verträgen wird für 2021 weiteres Neugeschäft erwartet. Die Gesellschaft geht vom Niveau des Geschäftsjahres 2020 aus. Neben dem IT-Bereich wird dabei auch aus dem Asset-Management-Bereich mit Beiträgen zum Ergebnis gerechnet. Die Refinanzierung des Volumens mit neuen Leasingkunden stellt angesichts der unverändert gegebenen Zurückhaltung der Refinanzierungspartner eine Herausforderung dar, was unter Umständen eine Limitierung der Neugeschäftsmöglichkeiten bedeutet. Verstärkt wird dabei unter Beachtung der Risikoleitlinien und der Liquiditätsplanung, auch mit einem höheren eigenen Liquiditätsanteil der TRS AG bei solchen Finanzierungen gearbeitet werden. Im Bereich Beteiligungen hat die Gesellschaft für verbundene Unternehmen bereits in den Vorjahren ausreichend Wertberichtigungen gebildet, so dass kein wesentliches Adressausfallrisiko für die TRS AG mehr vorhanden ist. Für die mittelbaren Beteiligungen aus dem Bereich "Nahrungsergänzungsmittel" wurden zum Jahresende beim Amtsgericht die Schließungen beantragt. All diese Aktivitäten stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierungsmöglichkeiten im Markt. Entsprechend eingeschränkte oder wegfallende Finanzierungspotentiale würden diese Geschäftsmöglichkeiten beschränken oder entfallen lassen und damit zum Wegfall zukünftiger zusätzlicher Gewinne führen. Ebenso können steigende Refinanzierungskosten zu entsprechenden Ergebnisreduktionen führen. Das Geschäftsjahr 2020 stand, neben kontinuierlicher Fortführung der Gesellschaft, unter der Prämisse einer Geschäftsausweitung, hauptsächlich mit den bestehenden Kunden. Insgesamt stellt sich die Entwicklung der Gesellschaft als stabil dar. Für 2021 wird ebenfalls mit einem guten Geschäftsverlauf und einem positiven Ergebnis gerechnet.
Zorneding, im März 2021 TRS - Technology Refresh Services AG Der Vorstand Dr. Otto Harder Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Abs. 2 AktGSehr geehrte Aktionäre, in der Sitzung am 15. Juni 2021, die auf Grund der Corona Krise per Videokonferenz stattfand, hat der Vorstand den Mitgliedern des Aufsichtsrats den vom Vorstand erstellten Jahresabschluss der Gesellschaft sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 vorgestellt. Ebenso wurde in dieser Sitzung der vom Abschlussprüfer erstellte Prüfungsbericht zum Geschäftsjahr 2020 besprochen. Die Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht sind durch den Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis dieser Prüfung zu. Bei der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Gesellschaft durch den Aufsichtsrat haben sich keine Einwendungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2020 gebilligt und in der o.a. Sitzung festgestellt. Der Aufsichtsrat lässt sich regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der Gesellschaft informieren. Hierzu dienen sowohl die mit dem Vorstand vereinbarten vierteljährlichen Berichte als auch die halbjährlichen Aufsichtsratssitzungen (27.05.2020 und 17.11.2020), in denen der Vorstand persönlich berichtet.
Zorneding, den 15. Juni 2021 Der Aufsichtsrat Josef Rentmeister, Vorsitzender BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERSAn die TRS - Technology Refresh Services AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TRS Technology Refresh Services AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TRS Technology Refresh Services AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Neuburg a.d. Donau, den 28. April 2021 PRIMUS
Revision GmbH
gez. Rainer Besenthal, Wirtschaftsprüfer |
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