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| Name | Anteil |
|---|---|
Schlote Holding GmbHAufgelöst | 10.43% |
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MOS GmbH & Co. KGHarsumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangErforderliche Angaben Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen entspricht die Gesellschaft einer kleinen Kapitalgesellschaft. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten 1.1 davon - Vermerke und Restlaufzeiten (§ 285 Nr. 1 und 2 HGB) Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon-Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss der MOS GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Sämtliche ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen des Geschäftsjahres, die zu Erträgen im folgenden Geschäftsjahr führen. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264 c Abs. 1 HGB) Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Werden diese unter anderen Posten ausgewiesen, so ist diese Eigenschaft zu vermerken. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Gemäß § 265 Abs. 3 HGB ergibt sich bei folgendem Posten in der Bilanz Mitzugehörigkeit zu einem anderen Posten: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 20.290,95 € (Vorjahr 16.641,17 €). 3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB) Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe der Sicherheiten) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen. a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 145,9 T€. b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 285,7 T€. c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen 576,3 T€. Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Grundpfandrechte. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Angaben über die Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr und bis zur Bilanzaufstellung von der nachfolgend aufgeführten Geschäftsführerin vertreten: MOS Verwaltungs GmbH, vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Olaf-Klaus Schlote und Michael Schlote. 4.2 Angabe des persönlich haftenden Gesellschafters (§ 285 Nr. 15 HGB) Persönlich haftende Gesellschafterin der MOS GmbH & Co. KG ist die MOS Verwaltungs GmbH mit Sitz in Harsum. Die MOS Verwaltungs GmbH weist zum Bilanzstichtag ein voll eingezahltes Haftkapital über 25 T€ aus. 4.3 Offenlegung des Jahresergebnisses (§ 325 Abs.1 HGB) Das vorliegende Wirtschaftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von 7.202,93 €.
Harsum, den 8. November 2013 MOS
GmbH & Co. KG
Olaf-Klaus Schlote Michael Schlote sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2013 festgestellt. |
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