FIWO Group
GmbH
Waiblingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
94.892,78 |
48.500,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.584,60 |
|
| II.
Sachanlagen |
19.808,18 |
|
| III.
Finanzanlagen |
48.500,00 |
48.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.873.055,36 |
325.287,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.804.043,54 |
320.772,12 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.011,82 |
4.515,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
166,48 |
2.164,24 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
600.598,91 |
| Aktiva |
1.968.114,62 |
976.550,97 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
983.965,64 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
48.500,00 |
48.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
649.098,91 |
368.586,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.584.564,55 |
-280.512,60 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
600.598,91 |
| B.
Rückstellungen |
376.211,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
607.937,98 |
972.550,97 |
| Passiva |
1.968.114,62 |
976.550,97 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Firma hat ihren Sitz in Waiblingen. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 761888
eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages in
EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum
31. Dezember 2020 aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die
handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweisvorschriften gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert angewandt worden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§
265, 266 ff. HGB).
C.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Bilanzierung des
Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 1 Satz 1,
Abs. 3 i.V.m. § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
(§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen wegen
vorübergehender oder dauernder Wertminderung angesetzt
(§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nominalwert unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei
Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den
Bilanzstichtag abgezinst.
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen
für einen bestimmten Zeitpunkt danach darstellen.
Auf die Bildung von aktiven
latenten Steuern auf die bestehenden steuerlichen
Verlustvorträge wurde gemäß § 274 Abs.
1 Satz 2, Satz 4 HGB verzichtet.
Steuerrückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253
Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. HGB). Künftige Preis- und
Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der
Verpflichtung werden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz 1, 4 HGB).
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
D.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben
eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von EUR 1.804.043,54
(Vj. EUR 320.772,12).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über einem Jahr und über fünf
Jahren.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in
Höhe von EUR 1,00 (Vj. EUR 26.285,33).
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
EUR 584.745,98 (Vj. EUR 637.008,18).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2021 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen
und außerbilanziellen Geschäften folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB):
|
|
2021
|
|
|
EUR
|
Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und
Pachtverträgen
|
|
fällig
|
in 1 Jahr
|
3.260,06
|
|
in 2 - 5 Jahren
|
0,00
|
|
> 5 Jahren
|
0,00
|
|
|
3.260,06
|
E.
SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Von den Erleichterungen nach §§ 274a, 288
HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Waiblingen, den
28.02.2023
Die Geschäftsführung
gez.
Daniel Fischer
gez.
Ronny Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2023
festgestellt.
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