Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 15882
Vorher
VNG-Direkt GmbHVNG Erdgas-Marketing GmbH
Eingetragen
2.4.2002
Branche
Speichern von Gas zu VersorgungszweckenBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, der Ausbau, der Erwerb und die Nutzung von Anlagen zur Gasspeicherung einschließlich der hierfür erforderlichen Speicheranschlussleitungen, Grundstücke und Gebäude, die Vermarktung von Speicherleistungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kay Thomas Okon
seit 28.10.2025
Prokura
Janko Pabst
seit 28.10.2025
Prokura
Bernd Protze
seit 22.12.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
VNG – Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft
99.50%
0.50%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
10.000.000 €
100.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VNG Gasspeicher GmbH

Leipzig

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die VNG Gasspeicher GmbH

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der VNG Gasspeicher GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VNG Gasspeicher GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasspeicherung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.

- Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

- ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

- ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

 

Leipzig, 15. April 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bätz, Wirtschaftsprüfer

Salzer, Wirtschaftsprüfer

Bilanz per 31. Dezember 2023

Aktiva

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31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 33.487,00 81.952,00
2. Geleistete Anzahlungen 68.389,03 47.670,15
101.876,03 129.622,15
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.478.686,29 14.934.294,29
2. Technische Anlagen und Maschinen 120.753.770,44 122.737.904,17
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 212.414,00 214.402,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 47.283.017,31 45.461.887,43
182.727.888,04 183.348.487,89
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 43.598.704,24 1.944.271,54
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 26.247.000,00 0,00
3. Beteiligungen 3.428.000,00 3.428.000,00
73.273.704,24 5.372.271,54
256.103.468,31 188.850.381,58
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 379.458,45 327.997,77
2. Gasvorräte 5.392.521,40 7.326.726,41
3. Schadstoffemissionsrechte 4.644.681,22 1.269.854,59
10.416.661,07 8.924.578,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 301.705,72 286.611,59
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 108.455.801,71 133.723.642,78
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 9.335,84 1.921.409,01
4. Sonstige Vermögensgegenstände 917.157,48 206.558,23
109.684.000,75 136.138.221,61
III. Guthaben bei Kreditinstituten 522.000,00 103.000,00
120.622.661,82 145.165.800,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.781,11 12.737,75
D. Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG 673.976,74 673.976,74
377.417.887,98 334.702.896,45

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 10.000.000,00 10.000.000,00
II. Kapitalrücklage 11.300.000,00 11.300.000,00
III. Gewinnvortrag 11.301,22 11.301,22
21.311.301,22 21.311.301,22
B. Sonderposten
Sonderposten aus Investitionszulagen 211.646,00 344.206,00
211.646,00 344.206,00
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 421.662,00 439.167,00
2. Steuerrückstellungen 1.195.681,47 0,00
3. Sonstige Rückstellungen 183.800.631,15 194.952.461,38
185.417.974,62 195.391.628,38
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 45,00 45,08
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 982.067,43 406.924,04
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 119.880.711,21 66.189.754,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 6.913,90 260.680,26
5. Sonstige Verbindlichkeiten 49.607.228,60 49.474.190,81
- davon aus Steuern 1.445.008,36 361.950,71
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 105.510,00 105.890,00
170.476.966,14 116.331.594,19
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.324.166,66
377.417.887,98 334.702.896,45

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

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1.1. bis 31.12.2023
EUR
1.1. bis 31.12.2022
EUR
1. Umsatzerlöse 130.080.574,34 97.997.813,64
2. Andere aktivierte Eigenleistung 609.620,35 684.279,67
3. Sonstige betriebliche Erträge 34.749.117,00 38.304.934,65
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 10.826.972,18 10.203.560,05
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 10.010.443,81 11.078.145,00
20.837.415,99 21.281.705,05
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 9.171.276,01 7.788.612,60
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.505.828,04 1.484.994,07
- davon für Altersversorgung 57.200,08 105.483,39
10.677.104,05 9.273.606,67
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 12.700.365,85 8.920.986,16
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.337.629,93 7.818.621,50
8. Erträge aus Gewinnabführung 1.175,23 0,00
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 6.785.572,33 3.084.859,12
- davon aus verbundenen Unternehmen 946.348,44 0,00
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.273.435,71 149.802,77
- davon aus verbundenen Unternehmen 3.262.124,27 140.156,19
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 177.712.500,00
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 7.271,98
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.859.050,74 3.539.718,10
- davon an verbundene Unternehmen 1.242.202,21 853.021,50
14. Ergebnis vor Steuern 120.087.928,40 -88.332.719,61
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.215,00 2.089,00
16. Ergebnis nach Steuern 120.085.713,40 -88.334.808,61
17. Sonstige Steuern 1.245.362,85 37.594,94
18. Aufwendungen aus Gewinnabführung 118.840.350,55 0,00
19. Erträge aus Verlustübernahme 0,00 88.372.403,55
20. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Entwicklung des Anlagevermögens 1.1.2023 bis 31.12.2023 - HGB

VNG Gasspeicher GmbH

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Anschaffungs- oder Herstellungskosten 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.628.580,36 4.889,75 73.318,00 24.782,33 2.584.934,44
2. Geleistete Anzahlungen 47.670,15 65.845,12 27.469,28 -17.656,96 68.389,03
2.676.250,51 70.734,87 100.787,28 7.125,37 2.653.323,47
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 38.069.847,08 0,00 420.622,56 0,00 37.649.224,52
2. Technische Anlagen und Maschinen 412.690.701,65 3.287.566,18 5.721.749,86 3.767.464,97 414.023.982,94
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.628.490,08 75.691,14 172.767,19 3.597,65 1.535.011,68
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 45.674.657,71 5.888.421,09 289.103,22 -3.778.187,99 47.495.787,59
498.063.696,52 9.251.678,41 6.604.242,83 -7.125,37 500.704.006,73
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.944.271,54 10.643,65 0,00 100.225.289,05 102.180.204,24
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 13.123.000,00 0,00 106.000.000,00 119.123.000,00
3. Beteiligungen 97.245.517,00 28.512.789,05 0,00 -100.225.289,05 25.533.017,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 106.000.000,00 0,00 0,00 -106.000.000,00 0,00
205.189.788,54 41.646.432,70 0,00 0,00 246.836.221,24
705.929.735,57 50.968.845,98 6.705.030,11 0,00 750.193.551,44
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Abschreibungen 01.01.2023 Zugänge Abgänge
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.546.628,36 78.137,08 73.318,00
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
2.546.628,36 78.137,08 73.318,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.135.552,79 455.608,00 420.622,56
2. Technische Anlagen und Maschinen 289.952.797,48 12.085.343,98 5.715.928,96
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.414.088,08 81.276,79 172.767,19
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 212.770,28 0,00 0,00
314.715.208,63 12.622.228,77 6.309.318,71
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 93.817.517,00 0,00 0,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 106.000.000,00 0,00 0,00
199.817.517,00 0,00 0,00
517.079.353,99 12.700.365,85 6.382.636,71
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Abschreibungen Umbuchungen Zuschreibungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 2.551.447,44
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 2.551.447,44
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 23.170.538,23
2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 3.052.000,00 293.270.212,50
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 1.322.597,68
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 212.770,28
0,00 3.052.000,00 317.976.118,69
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 58.581.500,00 0,00 58.581.500,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 92.876.000,00 0,00 92.876.000,00
3. Beteiligungen -58.581.500,00 13.131.000,00 22.105.017,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht -92.876.000,00 13.124.000,00 0,00
0,00 26.255.000,00 173.562.517,00
0,00 29.307.000,00 494.090.083,13
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Buchwert Stand 01.01.2023 Buchwert Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 81.952,00 33.487,00
2. Geleistete Anzahlungen 47.670,15 68.389,03
129.622,15 101.876,03
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 14.934.294,29 14.478.686,29
2. Technische Anlagen und Maschinen 122.737.904,17 120.753.770,44
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 214.402,00 212.414,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 45.461.887,43 47.283.017,31
183.348.487,89 182.727.888,04
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.944.271,54 43.598.704,24
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 26.247.000,00
3. Beteiligungen 3.428.000,00 3.428.000,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
5.372.271,54 73.273.704,24
188.850.381,58 256.103.468,31

Anhang 2023

I. Allgemeine Angaben

Die VNG Gasspeicher GmbH, Leipzig (VGS), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig (HRB 15882), ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 und 4 HGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), des Gesetzes über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (DMBilG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde als sog. Fast-Close-Abschluss aufgestellt. Mit der Verkürzung des Aufstellungszeitraums (Fast Close) ist insbesondere der Einsatz von Schätzverfahren zur Ermittlung der Umsatzerlöse und Aufwendungen im Monat Dezember 2023 verbunden. Diese Schätzungen wurden auf der Grundlage sämtlicher Informationen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses verfügbar waren, vorgenommen.

Der Pflicht zur Angabe der Forderungen und Verbindlichkeiten gegen(über) Gesellschafter gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG wird die Gesellschaft durch die Angabe im Anhang gerecht, ebenso der Pflicht zur Angabe der Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB sowie der Pflicht zur Angabe der Aufzinsung von Rückstellungen gemäß § 277 Abs. 5 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der vorliegende Abschluss wurde unter der Prämisse der Fortführung des Unternehmens aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens werden mit ihren um die linearen Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten bewertet. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen zwischen drei und fünf Jahren.

Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die Fortführung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgt bei Gebäuden und anderen baulichen Anlagen über die lineare Abschreibung. Technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden bis einschließlich dem Jahr 2009 grundsätzlich degressiv abgeschrieben. Bei der erstmaligen Anwendung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) zum 1. Januar 2010 wurde das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB zur Fortführung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode in Anspruch genommen. Bei Anwendung der linearen Abschreibungsmethode hätten sich im Jahr 2023 Mehrabschreibungen in Höhe von 243 T€ ergeben. Die Abschreibung der Zugänge ab dem Jahr 2010 erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode. Die Abschreibungszeiträume bemessen sich an den voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände. Diese liegen für die Gebäude zwischen 25 und 50 Jahren, für die Kavernen bei 33 Jahren, für die sonstigen technischen Anlagen zwischen 10 und 20 Jahren sowie für die Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 14 Jahren.

Wenn Vermögensgegenstände in einem Finanzierungsleasing angemietet werden, werden die Leasinggegenstände mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen als Anlagenzugang erfasst und über ihre Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung voll aufwandswirksam berücksichtigt. Der bis einschließlich 2019 aktivierte Sammelposten für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungskosten von 150,00 € bis 1.000,00 € (ab 01.01.2018: von 250,00 € bis 1.000,00 €) wurde fortgeführt und weiterhin gleichmäßig mit 20 % pro Jahr abgeschrieben.

Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Die Bilanzierung von Finanzanlagen erfolgt zu ihren Anschaffungskosten bzw. zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert.

Umlaufvermögen

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit ihren durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der als Vorräte ausgewiesenen Eigengasbestände (Gasvorräte) erfolgt nach der gleitend gewogenen Durchschnittsmethode bzw. zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert.

Unentgeltlich zugeteilte Schadstoffemissionsrechte werden zum Erinnerungswert bewertet. Sie werden bei planmäßigen Emissionen im Jahr 2024 verbraucht. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Börsenpreis bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennwerten aktiviert.

Bei der Bewertung des gesamten Umlaufvermögens wird das strenge Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag bilanziert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Tatsächliche und latente Steuern werden aufgrund eines bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Gesellschafterin VNG AG, Leipzig (VNG), im Jahresabschluss der Organträgerin ausgewiesen, da sie allein die Besteuerungsfolgen treffen.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag bilanziert.

Sonderposten

Steuerfreie Zulagen der öffentlichen Hand für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszulagen zum Anlagevermögen passiviert und werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der begünstigten Vermögensgegenstände aufgelöst.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für die Abzinsung werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB die von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung herausgegebenen Abzinsungszinssätze zugrunde gelegt. Erfolgswirkungen aus Änderungen des Abzinsungszinssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen werden einheitlich im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Rückstellungen beinhalten die voraussichtlichen Rückbaukosten, die ratierlich über die Nutzungsdauer der Speicher angesammelt und die zum Bilanzstichtag unter Anwendung der von der Deutschen Bundesbank festgelegten laufzeitadäquaten Zinssätze zum Barwert angesetzt werden. Künftige Preissteigerungen werden mit 2,0 % p.a. berücksichtigt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt unter Zugrundelegung der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Künftige Gehaltssteigerungen (4,25 % für 2024, 2,5 % für 2025, 2,5 % für 2026, 2,25 % p.a. ab 2027) sowie Rentenanpassungen (2,6% für 2024, 2,1 % ab 2025, 2,0 % p.a. ab 2026) werden, soweit zutreffend, berücksichtigt. Zur Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der10-Jahresdurchschnittszinssatz für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren herangezogen (1,83 % p.a.; Vorjahresstichtag 1,79 % p.a.).

Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB anzugeben und beträgt zum Abschlussstichtag 3 T€ (31. Dezember 2022: 18 T€).

Rückstellungen für mittelbare Pensionsverpflichtungen, die über eine Unterstützungskasse zu erfüllen sind, werden gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht bilanziert.

Für zum Bilanzstichtag abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen werden Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Für den handelsrechtlichen Ansatz wurden die Aufstockungsbeträge aufgrund ihres Charakters in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundlegung eines Rechnungszinssatzes von 1,2 % p.a. (31. Dezember 2022: 0,76 % p.a.) und auf der Grundlage der „Richttafeln 2018 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Altersteilzeit wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 4,25 % für 2024, 2,5 % für 2025, 2,5 % für 2026 und 2,25 % p.a. ab 2027 zugrunde gelegt.

Für Rückstellungen, die wegen der erstmaligen Anwendung des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB in der DM-Eröffnungsbilanz zu bilden waren, ist auf der Aktivseite ein Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung ausgewiesen, das entsprechend der Inanspruchnahme bzw. Auflösung dieser Rückstellungen abgeschrieben wird.

Die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten dienen (Fondsanteile) und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sogenanntes Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde durch die beauftragte Verwaltungsgesellschaft unter Zuhilfenahme von Marktpreisen (Börsenkursen) auf dem aktiven Markt bewertet.

Der Erfüllungsbetrag der Verpflichtung aus Lebensarbeitszeitkonten korrespondiert zum Stichtag mit dem Zeitwert des Deckungsvermögens.

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Zuführung zu langfristigen Rückstellungen, soweit sie dem Grunde nach erstmalig passiviert werden, nach dem Nettoprinzip.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des in der Bilanz zusammengefassten Postens Anlagevermögen und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

(1) Vorräte-, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

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Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Unfertige Leistungen 379 328
Waren (Bestand an Erdgasvorräten in Speichern) 5.393 7.327
Schadstoffemissionsrechte 10.417 8.925

Der Zeitwert der unentgeltlich zugeteilten Schadstoffemissionsrechte beträgt 370 T€.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 302 287
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 108.456 133.724
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 9 1.921
Sonstige Vermögensgegenstände 917 206
109.684 136.138

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren mit 104.180 T€ (31. Dezember 2022: 45.142 T€) aus dem Liquiditätsmanagement, mit 3.734 T€ aus der Darlehensgewährung (31. Dezember 2022: 0 T€) mit 541 T€ (31. Dezember 2022: 209 T€) aus Lieferungen und Leistungen sowie mit 1 T€ (31. Dezember 2022: 88.372 T€) aus der Ergebnisabführung.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen mit 104.180 T€ (31. Dezember 2022: 133.515 T€) auf die Gesellschafterin VNG.

Daneben bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 9 T€ (31. Dezember 2022: 1.921 T€) gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Zudem sind in den sonstigen Vermögensgegenständen Wertpapiere in Höhe von 80 T€ enthalten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und der Erfüllung von Verpflichtungen aus Zeitwertkonten dienen. Die Bewertung erfolgte mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind in Höhe von 80 T€(31. Dezember 2022: 0 T€) solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen.

Rückstellungen

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31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 422 439
Steuerrückstellungen 1.196 1
Sonstige Rückstellungen 183.800 194.953
185.418 195.392

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen für die Stilllegung von Untergrundspeichern. Des Weiteren wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, für den Personalbereich und für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.

Für Verpflichtungen zum Rückbau von Erdgasspeicheranlagen (Kavernenspeicher, Sonden in Porenspeichern und Bergwerksspeichern einschließlich Obertageanlagen) sind 175.147 T€ (31. Dezember 2022: 186.131 T€) zurückgestellt. Der Berechnung der Rückbaukosten liegen externe Bewertungsgutachten für den Speicher Etzel aus dem Jahr 2021, für die Speicher Bad Lauchstädt und Bernburg aus dem Jahr 2019, für den Speicher Buchholz aus dem Jahr 2015 sowie für die Obertageanlage Jemgum aus dem Jahr 2023 zugrunde. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind die zu erwartenden Rückbaukosten zum Zeitpunkt ihres Anfallens berücksichtigt worden.

Für Verpflichtungen aus Zeitwertkonten wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Der Erfüllungsbetrag entspricht zum Stichtag dem Zeitwert, der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Wertpapiere und beträgt 80 T€.

Verbindlichkeiten

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31.12.2023 Restlaufzeit 31.12.2022
T € bis zu 1 Jahr (Vorjahr)
T €
über 5 Jahre (Vorjahr)
T€
T €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 1
(1) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 982 982 0 407
(407) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 119.881 119.881 0 66.190
(1.190) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 7 7 0 260
(260) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 49.607 4.861 36.881 49.474
(3.086) (38.707)
(darunter aus Steuern) 1.445 1.445 0 362
(362) (0)
(darunter im Rahmen der sozialen Sicherheit) 106 106 0 106
(106) (0)
170.477 125.731 36.881 116.332
(4.944) (38.707)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 118.840 T€ Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführungsverträgen (31. Dezember 2022: 7 T€), mit 1.041 T€ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (31. Dezember 2022: 1.182 T€) und mit0 T€ Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen (31. Dezember 2022: 65.000 T€).

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind 119.012 T€ (31. Dezember 2022: 65.035 T€) gegenüber der Gesellschafterin VNG enthalten.

Zudem bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von 7 T€ (31. Dezember 2022: 261 T€), die aus Liefer- und Leistungsbeziehungen resultieren.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten in Höhe von 48 T€ gegen das Finanzamt ausgewiesen (31. Dezember 2022: 20 T€ sonstige Vermögensgegenstände), die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB belaufen sich auf 28.846 T€, darunter 5.784 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um das Bestellobligo sowie um Verpflichtungen aus Dienstleistungs- und Mietverträgen für das Jahr 2024 und die folgenden Geschäftsjahre. Darüber hinaus bestehen langfristige Verträge über den Bezug von kaufmännischen und technischen Dienstleistungen hinsichtlich Betriebsführung und Instandhaltung der Speicheranlagen in Etzel und Jemgum.

Der Fehlbetrag nach Artikel 28 Abs. 2 EGHGB aus mittelbaren Altersversorgungszusagen beträgt 388 T€.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse entfallen auf das Inland und resultieren aus dem Gasspeichergeschäft sowie der Erbringung von technischen und kaufmännischen Dienstleistungen. Darunter sind periodenfremde Erlöse in Höhe von 601 T€ (31. Dezember 2022: 798 T€) erfasst, die im Wesentlichen die Speichervermarktung und die Erbringung von Dienstleistungen betreffen.

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen in Höhe von 26.255 T€ (31. Dezember 2022: 0 T€) enthalten. Zudem sind Erträge aus Anlagenabgängen in Höhe von 3.739 T€ (31. Dezember 2022: 747 T€), Erträge aus Zuschreibungen und Nachaktivierungen im Anlagevermögen in Höhe von 3.443 T€ (31. Dezember 2022: 31.898 T€), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.090 T€ (31. Dezember 2022: 5.296 T€), Erträge aus Schadenersatzleistungen in Höhe von 45 T€ (31. Dezember 2022: 125 T€) sowie übrige periodenfremde Erträge in Höhe von 29 T€ (31. Dezember 2022: 91 T€) enthalten.

Materialaufwand

Unter den Materialaufwendungen sind Aufwendungen für Energiesteuer in Höhe von 731 T€ (31. Dezember 2022: 774 T€) ausgewiesen. Des Weiteren sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 164 T€ (31. Dezember 2022: 15 T€) enthalten, die im Wesentlichen Energiekosten betreffen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen unter anderem Aufwendungen für sonstige allgemeine Verwaltung in Höhe von 1.199 T€ (31. Dezember 2022: 1.201 T€), Aufwendungen für Emissionsrechte in Höhe von 1.069 T€ (31. Dezember 2022: 718 T€), Aufwendungen für technische Dienstleistungen in Höhe von 1.007 T€ (31. Dezember 2022: 934 T€), Versicherungsprämien in Höhe von 753 T€ (31. Dezember 2022: 874 T€) sowie Aufwendungen für Bewachung in Höhe von 581 T€ (31. Dezember 2022: 138 T€).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit 252 T€ (31. Dezember 2022: 339 T€) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie mit 2.188 T€ (31. Dezember 2022: 2.276 T€) Aufwendungen aus dem Finanzierungsleasing.

Sonstige Angaben

Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG

Zinserträge in Höhe von 6.786 T€ resultieren aus Darlehensvergaben an die Erdgasspeicher Peissen GmbH, Halle (Saale) (EPG). Darüber hinaus findet innerhalb des VNG-Konzerns ein Cash-Pooling zu marktüblichen Zinsen statt. Hieraus resultieren Zinserträge in Höhe von3.262 T€. Ein von der VNG gewährtes Darlehen hatte Zinsaufwendungen in Höhe von 1.036 T€ zur Folge. Aus dem Liquiditätsmanagement sowie der Darlehensgewährung resultieren Aufwendungen für Bereitstellungsprovisionen in Höhe von 195 T€. Des Weiteren betreffen Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG von der VNG bezogene kaufmännische Dienstleistungen in Höhe von insgesamt 934 T€ sowie von der VNG Handel & Vertrieb GmbH, Leipzig, bezogene technische Dienstleistungen in Höhe von 666 T€. Von der ONTRAS Gastransport GmbH, Leipzig, wurden Dienstleistungen zur Fahrzeuggestellung in Höhe von insgesamt 217 T€ erbracht. Daneben erbrachte die VGS für die EPG Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung des UGS Katharina, dem Kavernenbetrieb sowie kaufmännische Dienstleistungen in Höhe von 4.457 T€.

Angaben nach § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG

Die VGS ist im Jahr 2023 ausschließlich im Tätigkeitsbereich "Gasspeicherung" tätig gewesen. Getrennte Konten für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche mussten daher nicht eingerichtet werden. Die Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 entsprechen deshalb der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung für den Tätigkeitsbereich "Gasspeicherung", weshalb der vorliegende Jahresabschluss mit dem Tätigkeitsabschluss für den Tätigkeitsbereich "Gasspeicherung" übereinstimmt und auf die gesonderte Darstellung des Tätigkeitsabschlusses verzichtet wurde.

Mitarbeiter

Die VGS beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 98 Mitarbeiter. Davon waren 78 Angestellte und 18 gewerbliche Arbeitnehmer. Darüber hinaus befanden sich durchschnittlich 5 Personen in der Altersteilzeit-Passivphase.

Geschäftsführung

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Herr Bernd Protze Geschäftsführer der VNG Gasspeicher GmbH

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Sachverhalte eingetreten, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VGS von Bedeutung wären.

Aufstellung des Anteilbesitzes

An den nachstehend aufgeführten Unternehmen hält die VGS unmittelbar mindestens 20 % der Anteile (Angabe nach § 285 Nr. 11 HGB). Die angegebenen Werte für Eigenkapital und Jahresergebnis sind gerundet.

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Anteil am Kapital
%
Name und Sitz der Gesellschaft Eigenkapital
Jahresergebnis
100,00 VNG Gasspeicher Service GmbH, Leipzig 132.178 0 2 )3 )
100,00 p2 Plant & Pipeline Engineering GmbH, Essen 2.186.635 273.017 1 )
100,00 Erdgasspeicher Peissen GmbH, Halle (Saale) 0 -253.460.687 1 )4 )
40,00 Untergrundspeicher- und Geotechnologie-Systeme GmbH, Mittenwalde 8.074.647 1.366.912 1 )

1 ) Angaben gemäß Jahresabschluss zum 31.12.2022.

2 ) Angaben gemäß Jahresabschluss zum 31.12.2023.

3 ) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

4 ) Die Erdgasspeicher Peissen GmbH, Halle weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 130.327.552,34 € aus.

Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers

Auf die Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.

Einbeziehung in den Konzernabschluss

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW), stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und einen Konzernlagebericht auf. Die VGS wird in diesen Konzernabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der EnBW werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar.

Die VNG AG, Leipzig (VNG AG), stellt für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und einen Konzernlagebericht auf. Die VGS wird in diesen Konzernabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der VNG AG werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar.

Die VGS ist gemäß § 291 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts befreit.

Auswirkungen des Mindeststeuergesetzes

Der EnBW-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln). Die Regelungen sind demnach auf die VGS anzuwenden. Das Mindeststeuergesetz ist in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die VGS steuerlich ansässig ist, am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Die Säule 2-Regelungen sehen für in Deutschland ansässige Gesellschaften die Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer vor, sollte das Mindeststeuerniveau von 15 % in Deutschland nicht erreicht werden. Die Gesellschaft unterliegt dann einer Ergänzungssteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Säule 2 Effektivsteuersatz und dem in Deutschland geforderten Mindeststeuerniveau von 15 %. Es wird basierend auf dem länderbezogenen Bericht (CbCR) für 2022 sowie Planzahlen für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, davon ausgegangen, dass die in Deutschland ansässigen Gesellschaften des EnBW-Konzerns bereits dem geforderten Mindeststeuerniveau von 15 % unterliegen und es nicht zur Anwendung der Ergänzungssteuerregelungen kommt.

 

Leipzig, den 29. Februar 2024

Bernd Protze, Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

der VNG Gasspeicher GmbH

1. Geschäftsverlauf

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

VGS sah sich im Berichtsjahr mit einem anspruchsvollen wirtschaftlichen Umfeld konfrontiert. Die Inflationsrate lag mit 5,9 % zwar unter dem historischen Höchststand von 2022 (6,9 %), blieb aber weiterhin auf einem hohen Niveau. [1 ] Die Europäische Zentralbank und die Amerikanische Federal Reserve reagierten mit einem historischen Anstieg der Leitzinsen. Dies hatte nicht nur Auswirkungen auf die Inflation, sondern bremste auch das Wirtschaftswachstum.

Im Kontext des globalen Subventionswettlaufs im Rahmen der Dekarbonisierung zwischen Europa und den USA (FitFor55 vs. Inflation Reduction Act vs. Green Deal Industrial Plan) wurde deutlich, dass Energiepreise und CO2-Minderungsmaßnahmen als Mittel der Wettbewerbspolitik fungieren. Staatliche Einflussnahmen auf das Gasgeschäft haben zugenommen. Dies geschah zum Beispiel durch die EU-Taxonomie-Verordnung, den delegierten Rechtsakt zur Definition von erneuerbarem Wasserstoff und die Verstaatlichung von Unternehmen wie Uniper SE und SEFE Securing Energy for Europe GmbH. Zusätzlich wurde der Trading Hub Europe GmbH mit der Beschaffung und Einspeicherung von LNG beauftragt. Ein Speichergesetz sollte die Gewährleistung von Speicherfüllständen sicherstellen. Weitere Herausforderungen ergaben sich durch Preisbremsen für Endkunden sowie die Rolle des Staates im Wasserstoff-Kernnetz.

Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war von einer anhaltenden Stagnation geprägt, begleitet von rückläufigen Inflationsraten. Ein zentrales Element dieser Entwicklung waren die Nachwirkungen der Energiepreiskrise, die weiterhin Kaufkraftverluste zu Beginn des Jahres mit sich brachte und den privaten Konsum schwächte. Die weltwirtschaftliche Lage, insbesondere die gedämpfte Wachstumsdynamik und die geopolitischen Spannungen, trugen ebenfalls zu dieser Entwicklung bei. [2 ]

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona Pandemie, war das BIP 2023 nur um 0,7 % höher. [3 ] Für 2024 rechnet der Sachverständigenrat der Bundesregierung mit einem moderaten Wachstum von 0,7 %. [4 ]

1.2 Entwicklung der Energiebranche

Entwicklung des Energieverbrauchs: Im Berichtsjahr verzeichnete Deutschland den geringsten Energieverbrauch seit Langem, primär bedingt durch die schrumpfende Wirtschaftsleistung. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen stellte einen Rückgang um knapp 8 % auf 2.998 TWh gegenüber dem Vorjahr fest. Diese Entwicklung liegt auch im Zusammenhang mit wärmeren Witterungsbedingungen, die etwa ein Fünftel der Verbrauchsminderung ausmachen. Zudem spielten die gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Energiepreise eine Rolle, die trotz Rückgängen im Jahresverlauf 2023 immer noch über dem Niveau von 2021 lagen. 2023 wurden 9,2 TWh Strom mehr aus dem Ausland importiert als exportiert. Damit wurde Deutschland erstmals seit 2002 wieder Netto-Importeur von Strom. Die Ausfuhren sanken 2023 gegenüber dem Vorjahr um 24 %, die Importe stiegen dagegen um 38 % an. [5 ]

Im Jahr 2023 verzeichnete der Erdgasmarkt Deutschlands einen um rund 5 % rückläufigen Verbrauch auf 810 TWh. [6 ] Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie als auch private Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Der Erdgaspreis ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken und lag im Durchschnitt bei ca. 41 EUR/MWh. [7 ] Diese Entwicklung wurde durch gut gefüllte Speicher, Einsparungen in verschiedenen Sektoren und Lieferungen von LNG begünstigt. Die Inbetriebnahme deutscher LNG-Terminals trug ebenfalls zur Entspannung auf dem Gasmarkt bei. Das gesetzliche Speicherfüllstandsziel von mindestens 85 % zum 1. Oktober 2023 wurde übererfüllt und auch das Ziel von 95 % zum 1. November 2023 wurde erreicht. Ende November betrug der Füllstand bereits 100,07 %. Gasspeicher können über 100 % gefüllt sein, wenn die aktuelle Gasmenge unter den derzeitigen Druck- und Temperaturbedingungen weniger Platz einnimmt als bei der ursprünglichen Berechnung für eine 100%ige Füllung angenommen wurde. Die Entwicklung der Speicherfüllstände im Berichtsjahr in Deutschland ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt.

1 Inflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 % - Statistisches Bundesamt (destatis.de)

2 BMWK - Konjunktur und Wachstum

3 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2024/bip2023/pm-bip.pdf?__blob=publicationFile

4 https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/jahresgutachten-2023.html

5 Energieverbrauch ist 2023 kräftig gesunken » AG Energiebilanzen e. V. (ag-energiebilanzen.de)

6 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/a_Gasversorgung_2023/start.html

7 https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/Gaspreise/Gaspreise.html

Verlauf der Speicherfüllstande in Prozent

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Quelle: AGSI+, Bundesnetzagentur

Nach Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) war die Gasversorgung im Berichtsjahr in Deutschland stabil. Die Ausgangslage für den Winter 2023/2024 hat sich im Vergleich zum Vorjahr signifikant verbessert. Dennoch bestehen Restrisiken, die ein weiterhin verantwortungsvolles Ressourcenmanagement erfordern.

Gaspreise Großhandel in EUR/MWh

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Quelle: EEX, Bundesnetzagentur

Die Volatilität der Gaspreise verdeutlicht, dass der europäische Energiemarkt weiterhin anfällig für Angebotsstörungen oder Änderungen in den globalen Nachfragemustern ist. Obige Darstellung zeigt die tägliche Entwicklung der Großhandelspreise im deutschen Marktgebiet. Die Unsicherheiten auf dem globalen Markt könnten die Preise höher und volatiler halten als vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine. Obwohl die Gasspeicher gefüllt sind und die Versorgungssicherheit erhöht wurde, bleibt die Volatilität der Gaspreise ein zentrales Thema. Eine mögliche Erholung in China, die weniger impulsgebend als erwartet verläuft, und die robuste US-Konjunktur könnten die Dynamik des globalen Energiemarkts weiter beeinflussen.

Insgesamt hängt die Zukunft der deutschen Wirtschaft und des globalen Energiemarkts von zahlreichen Variablen ab. Der Fokus auf erneuerbare Energien, die Diversifizierung der Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz bleiben entscheidend für eine nachhaltige Entwicklung in einer volatilen wirtschaftlichen Umgebung.

1.3 Entwicklung am Gasmarkt / Auswirkungen auf die VNG Gasspeicher GmbH

Neben dem saisonalen Unterschied der Gaspreise, der sich vor allem im Sommer-Winter-Spread (SWS) widerspiegelt, hat seit Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges der extrinsische Wert von Speicherkapazitäten durch gestiegene Volatilitäten deutlich an Bedeutung gewonnen. Dies führt zu höheren erzielbaren Aufschlägen auf den SWS in Vermarktungsverfahren und damit neben dem SWS zu einem spürbarem Wertbeitrag.

Die deutschen Speicher starteten mit einem Füllstand von mehr als 90 % ins Jahr 2023. Durch einen eher milden Winter waren die Speicher zu Beginn des Speicherjahres am 1. April 2023 mit 64 % noch sehr gut gefüllt. Dadurch konnten sämtliche Füllstandsvorgaben im weiteren Verlauf des Jahres problemlos erreicht werden. Die Speicher in Deutschland wurden komplett befüllt und wiesen Mitte November 2023 Füllstände von über 100 % auf, auch europaweit waren Rekordfüllstände zu beobachten.

Die nachlassende Sorge vor Versorgungsengpässen ließ den Day-Ahead-Preis für Gas von Höchstständen über 300 €/MWh Ende August 2022 bereits zum Jahresanfang auf 70 €/MWh sinken, im Sommer waren Gaspreise von unter 25 €/MWh zu beobachten. Dadurch stiegen auch die SWS deutlich an. So notierte der SWS für das Speicherjahr 2023/24 Anfang des Jahres bei 5 €/MWh, zum Speicherjahreswechsel Ende März bei 10 €/MWh und später stieg der SWS mit Q3 als Sommerprodukt auf über 18 €/MWh an. Auch für das Speicherjahr 2024/25 war eine ähnliche Entwicklung, wenn auch auf deutlich niedrigerem Niveau sowie unter einigen Schwankungen, zu beobachten, ausgehend von einem SWS von 1 €/MWh zu Jahresbeginn wurden in der Spitze SWS von über 4,50 €/MWh erreicht.

Die VGS konnte von diesen Entwicklungen durch die Vermarktung von Kapazitäten vor Beginn des Speicherjahres 2023/24 sowie einigen Vermarktungen von Restkapazitäten für das Speicherjahr 2023/24 deutlich profitieren, ebenso wie von Vermarktungen für die Speicherjahre ab 2024/25.

1.4 Hauptgeschäftstätigkeit

Die VGS errichtet, betreibt und vermarktet Untergrundgasspeicher in Deutschland und stellt damit als drittgrößter Speicherbetreiber des Landes im Berichtsjahr eine Gesamtkapazität von circa 2,4 Mrd. m3 zur Verfügung.

Die Untergrundspeicher der VGS sind im Speicherjahr 2023/24 vollständig vermarktet. Die Investitionstätigkeit ist weiterhin einerseits von fokussierten Sachinvestitionen in Bestandsanlagen mit dem Ziel der langfristigen Erhaltung und Optimierung der Asset-Struktur geprägt. Andererseits wurden planmäßig die Arbeiten für eine zukünftige Wasserstoffspeicheranlage fortgesetzt. Damit soll zu einer sicheren, nachhaltigen und wirtschaftlichen Energieversorgung für die Zukunft beigetragen werden. Alle Speicherstandorte werden einer regelmäßigen Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen, welche die aktuellen Entwicklungen der Marktsituation berücksichtigen. Diese Ergebnisse stellen eine wesentliche Einflussgröße für die strategischen Entscheidungen von VGS dar.

Der Rückbau des Untergrundspeicher Buchholz ist beendet. Derzeit laufen noch Arbeiten auf dem Betriebsgelände. Auch am Standort Kirchheilingen ist der Speicherrückbau erfolgreich beendet worden. Das Bergwerksfeld und das Betriebsgelände wurden veräußert.

Die Erdgasspeicher Peissen GmbH („EPG“; Eigentümerin und Betreiberin des Untergrundgasspeichers Katharina in Sachsen-Anhalt) hat im Jahr 2023 die 50%ige Beteiligung der Gazprom export LLC an der EPG eingezogen. Damit ist die VGS mit Wirkung zum 10. Oktober 2023 alleinige Gesellschafterin der EPG. Folglich wird EPG als vollkonsolidiertes Unternehmen in den VNG-Konzernabschluss einbezogen. VGS hat zudem im Jahr 2023 die Darlehensforderung des ehemaligen zweiten Darlehensgebers an EPG erworben. Durch die Einziehung der Anteile sichern VGS und VNG die weitere Handlungsfähigkeit der EPG als Unternehmen der kritischen Infrastruktur und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland.

1.5 Unternehmensstruktur

Die VGS ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der VNG AG mit Sitz in Leipzig. Seit April 2016 ist Herr Bernd Protze alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft. Die VGS beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 101 Mitarbeiter.

Neben dem Betrieb und der Vermarktung ihrer Speicherkapazitäten erbringt die VGS Dienstleistungen als technischer Betriebsführer für Speicheranlagen sowie ingenieur-technische Dienstleistungen im Bereich Anlagenbau und Messtechnik.

Außerdem hält die VGS zum 31. Dezember 2023 unmittelbar folgende vier Beteiligungen:

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Anteilshöhe
in %
Name der Beteiligungsgesellschaft
100 VNG Gasspeicher Service GmbH, Leipzig
100 P2 Plant & Pipeline Engineering GmbH, Essen
100 Erdgasspeicher Peissen GmbH, Halle (Saale)
40 Untergrundspeicher- und Geotechnologie-Systeme GmbH, Mittenwalde

1.6 Strategische Ausrichtung

Die strategische Ausrichtung des Bestandsgeschäftes der VGS ist nach wie vor von der Einschätzung geprägt, dass Untergrundgasspeicher auch in Zukunft ein zentraler Bestandteil der Energieinfrastruktur sein werden.

Ihr Beitrag zur Versorgungssicherheit, die Relevanz für die Stabilität des Transportnetzes und das Ermöglichen von Arbitragegeschäften für Händler sind die wesentlichen Säulen der aktuellen und künftigen Bedeutung von Untergrundgasspeichern. VGS konnte trotz der veränderten Marktbedingungen und gesetzlichen Eingriffen wie dem sogenannten „Gasspeichergesetz“ vom 30. April 2022 auch in 2023 wirtschaftliche Erfolge erzielen. Die strategische Herausforderung besteht darin, auch zukünftig flexibel auf politische und wirtschaftliche Randbedingungen zu reagieren. Die zunächst bis 1. April 2025 befristete Regelung wurde kürzlich bis zum 31. März 2027 verlängert. Ob und in welcher Form es nach Ablauf dieser Zeit eine Folgeregelung gibt, ist unklar.

Auch die Zunahme erneuerbarer Energien im deutschen Energiemix bietet Erdgasspeichern neben den klassischen Anwendungen potenzielle strategische Geschäftsfelder. Strom aus erneuerbaren Energiequellen könnte künftig durch Elektrolyse in „grünen“ Wasserstoff umgewandelt und in Untergrundspeicher eingelagert werden. Die so ermöglichte Langzeitspeicherung des „grünen“ Wasserstoffs bietet damit einen Lösungsansatz zum Ausgleich zwischen temporären Stromüberschüssen und -defiziten. Mitte 2021 wurde im Wege einer EnWG-Novelle eine nationale Übergangsregelung für Wasserstoffnetze und -speicher erlassen. Im Dezember 2021 folgte der Entwurf einer europäischen Wasserstoffregulierung, welcher ursprünglich Ende 2022 in Kraft treten sollte. Das Verfahren verzögerte sich jedoch aufgrund inhaltlicher Kontroversen zwischen den EU-Organen und den adressierten Marktteilnehmern erheblich. Nach aktuellem Zeitplan werden die Regelungen im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten und bedürfen anschließend zum Teil noch einer Umsetzung in nationales Recht. Neben den gesetzlich zu verankernden Marktregeln ist zudem eine grundlegende nationale Wasserstoffspeicherstrategie erforderlich, in der sich die politischen Entscheidungsträger richtungsweisend zu wesentlichen Themen wie Investitionsanreize zum Bau von Wasserstoffspeichern und dem Transformationsprozess bei der Umrüstung von Erdgasspeichern äußern. Die Erarbeitung dieser Strategie wurde inzwischen von verschiedenen Interessenverbänden angestoßen und es wird erwartet, dass sie im Jahr 2024 Gestalt annimmt.

VGS ist aktiv in dem Projekt Energiepark Bad Lauchstädt (EBL) involviert. Als „Reallabor der Energiewende“ wird das Projekt im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Ziel ist es die Power-to-Gas-Technologie - also die Umwandlung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in „grünen“ Wasserstoff - zur Marktreife zu bringen. VGS errichtet eine eichfähige bidirektionale Gasmengenmessung sowie gemeinsam mit dem DBI - Gastechnologisches Institut gGmbH Freiberg eine Gasreinigungsanlage - für 100%igen Wasserstoff. Innerhalb des Reallabors EBL prüft VGS, ob effizientere und kostengünstigere Verfahren zur Aufbereitung von Wasserstoff möglich sind. Damit leisten wir wesentliche Vorarbeiten, um Wasserstoff im Kavernenspeicher einlagern zu können - und tragen zu einer technologisch starken und zukunftsorientierten Wasserstoffregion in Mitteldeutschland sowie zu einer erfolgreichen Sektorenkopplung in der gesamten Bundesrepublik bei.

Mit dem sogenannten „Important Project of Common European Interest“ (kurz IPCEI), also einem Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse, möchte VGS darüber hinaus ein staatliches Förderprogramm nutzen, um die europäische Industrie und Wirtschaft auf Energieebene zukunftssicher zu gestalten. Im Rahmen des IPCEI-Projektes „Green Octopus Mitteldeutschland - GO Speicher!“ verfolgt VGS das Ziel der Nutzung einer vorhandenen Kaverne für die Wasserstoffspeicherung. Einen Antrag zur Notifizierung dieses Projektes hat VGS 2023 gestellt. Am Standort in Bad Lauchstädt soll eine bereits bestehende Kaverne so umgewidmet werden, dass darin künftig Wasserstoff gespeichert werden kann. Parallel dazu ist geplant, dass die oberirdischen Anlagen neu gebaut und mithilfe einer Anbindungsleitung mit der Kaverne vernetzen werden.

1.7 Nicht-finanzielle und finanzielle Leistungsindikatoren

Langfristige Partnerschaften mit Kunden und Lieferanten sowie eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit sind wesentliche Garanten für den wirtschaftlichen Erfolg der VGS. Deshalb haben die Belange der Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter einen hohen Stellenwert. Von zentraler Bedeutung ist darüber hinaus die Qualität unserer Managementsysteme und Organisationsstrukturen. Durch die seit dem Geschäftsjahr 2014 erhaltene Zertifizierung des integrierten Qualitäts-, Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsystems wird dem Unternehmen neben einer hohen Qualität bei der Organisation der Arbeitsabläufe, der Funktionsfähigkeit des Integrierten Managementsystems auch dessen kontinuierlicher Verbesserungsprozess bescheinigt. Im Oktober 2023 wurde durch die Auditoren der TÜV SÜD Management Service GmbH das 3. Wiederholungsaudit für die VGS erfolgreich durchgeführt. In dieser Prüfung konnte das Unternehmen wiederum die Erfüllung der Anforderungen der ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 und ISO 45001:2018 nachweisen.

Seit 2021 bestätigt der DVGW der VGS außerdem die Einhaltung der gasspezifischen Anforderungen nach dem DVGW Arbeitsblatt G 1000 im Rahmen eines Technischen Sicherheitsmanagements (TSM). Das DVGW Arbeitsblatt G 1000 beschreibt die Anforderungen an Unternehmen für den Betrieb von Gasversorgungsanlagen hinsichtlich ihres Aufbaus und Ablauforganisation. Eine ausreichende Qualifikation und Organisation der Unternehmen ist Voraussetzung, um Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der erforderlichen Gasversorgungsanlagen, auch unter Beachtung der Sicherheits- und Umweltvorschriften, sicherzustellen.

Außerdem trägt die VGS das Qualitätssiegel für eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik im Rahmen des Audits berufundfamilie.

Parallel wurde im Berichtsjahr die Zertifizierung gemäß IT-Sicherheitskatalog § 11 Absatz 1b EnWG in Konformität nach DIN/ISO IEC 27001, 27002 und 27019 weiter vorbereitet, die nunmehr im vierten Quartal 2024 erfolgen soll. Die VGS hat die Bestellung bei dem bereits gebundenen Unternehmen zur Durchführung des Audits und zur Zertifizierung mangels Leistungs- und Kommunikationsbereitschaft gekündigt und einen neuen Dienstleister für die Zertifizierung bestellt.

Die Zertifizierungsreife wurde der BNetzA bereits mehrfach angezeigt und die geforderten Prozesse werden angewendet und kontinuierlich weiterentwickelt.

Die finanzielle Steuerung der VGS erfolgt auf Basis verschiedener wirtschaftlicher Kennziffern. Dabei ist wie im gesamten VNG-Konzern die Kennzahl adjusted EBIT die zentrale Steuerungsgröße. Diese beinhaltet im Wesentlichen das operative Ergebnis der Gesellschaft, wobei Einmal- und Sondereffekte eliminiert werden. Zudem erfolgt ein intensives Controlling der laufenden Kosten sowie der Investitions- und Aufwandsprojekte, mit dem Ziel der Erhöhung der Rentabilität des Unternehmens und der Optimierung der Assets. Die detaillierte Entwicklung der aktuellen Finanz- und Ertragslage wird in den folgenden Punkten 1.8. und 1.9. erläutert.

1.8 Ertragslage

Zu den Kunden der VGS gehören große europäische Energiehändler und Energieversorgungsunternehmen. Im Berichtszeitraum konnte die VGS ihren Kundenstamm größtenteils erhalten sowie auch Neukunden gewinnen. VGS war in der Lage die freien Kapazitäten aller Standorte für das Speicherjahr 2023/2024 vollständig vertraglich zu kontrahieren. Im Geschäftsjahr 2023 war die Vermarktungssituation der VGS von einer wieder leicht zunehmenden Teilnahme von Kunden an Vermarktungsverfahren geprägt, die ihre Gebote mehrheitlich an den erzielbaren Preisen für Commodity-Produkte bzw. deren Volatilitäten orientieren.

Die Umsatzerlöse aus Speichervermarktung lagen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 121,6 Mio. EUR deutlich über dem Niveau der Erwartungen. Einen positiven Effekt auf die Preis- und Erlösentwicklung für das Speicherwirtschaftsjahr 2023/2024 hatten stark gestiegene SWS kurz vor Beginn des Speicherjahres sowie während des Speicherjahres von denen VGS mit Teilen ihrer Kapazitäten profitieren konnte.

Aus der Erbringung von technischen und kaufmännischen Dienstleistungen konnten sonstige Erlöse i.H.v. 5,2 Mio. EUR erzielt werden.

Die VGS erzielte 2023 ein Ergebnis vor Gewinnabführung i.H.v. 118,8 Mio. EUR (im Vorjahr Ergebnis vor Verlustübernahme i.H.v. -88,4 Mio. EUR). Dies ist neben der positiven Entwicklung des operativen Geschäfts auf Sondereffekte aus der Zuschreibung eines Speicherstandortes aufgrund positiverer Markterwartungen zurückzuführen. Darüber hinaus wurden die 2022 vollständig abgeschriebenen Altanteile der EPG um 13,1 Mio. EUR und die Darlehensforderung um 13,1 Mio. EUR im Zuge der Neubewertung nach der Anteilseinziehung ertragswirksam zugeschrieben. Weitere Erträge wurden aus Anlagenabgängen i.R. der Stilllegung des Standortes Kirchheilingen erzielt.

Auch bei Eliminierung der Sondereffekte 2023 und 2022 hätte die Gesellschaft ein operatives Ergebnis deutlich über dem Niveau des Vorjahres und über der geplanten Entwicklung realisiert.

1.9 Finanzlage

Die VGS ist vollständig in die Konzernfinanzierungsstrukturen des VNG-Konzerns integriert. Dies spiegelt sich insbesondere in der Einbindung in den zentralen Cashpool der VNG AG mit einer Kreditlinie von 1,0 Mio. EUR wider. Die Liquidität der Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit gesichert und die Kreditlinie wurde wie in den vergangenen Jahren auch im Jahr 2023 nicht in Anspruch genommen. Die Finanzierung der VGS mit allen mittelfristig geplanten Investitionen und Rückbauvorhaben für Speicheranlagen ist durch den seit Ende 2018 bis 2025 bestehenden Darlehensrahmenvertrag mit der VNG AG i.H.v. insgesamt 70 Mio. EUR gesichert. Dieser wurde seit 2022 mit 65 Mio. EUR in Anspruch genommen und konnte im Juli 2023 aufgrund VGS-eigener Finanzkraft vollständig getilgt werden.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2023 über dem Niveau der Vorjahresperiode bei rund 80,2 Mio. EUR (Vorjahr 45,5 Mio. EUR) und spiegelt damit die solide Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft wider.

Die Zahlungsmittelabflüsse im Rahmen der Investitionstätigkeit von per Saldo rund -41,8 Mio. EUR (Vorjahr -5,9 Mio. EUR) betrafen hauptsächlich den Erwerb der Darlehensforderung des ehemaligen zweiten Darlehensgebers der EPG sowie Investitionen in immaterielle und materielle Anlagegüter. Im Cashflow aus der Investitionstätigkeit werden zudem Anlagenabgänge und erhaltene Zinsen, v.a. aus der Gewährung eines langfristigen Darlehens an EPG, abgebildet.

Die Zahlungen im Rahmen der Finanzierungstätigkeit von rund -37,9 Mio. EUR (Vorjahr -39,5 Mio. EUR) resultieren aus Einzahlungen aus der Ergebnisabführung des Vorjahres durch den Gesellschafter (Verlustausgleich) und Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten bei der VNG AG sowie Zinszahlungen. Außerdem wurde die Veränderung des Cashpoolbestandes im Cashflow der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Cashpoolbestand um 59,0 Mio. EUR auf 104,2 Mio. EUR (Vorjahr Erhöhung um 25,8 Mio. EUR auf 45,1 Mio. EUR). Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und die Einzahlungen aus EAV durch den Gesellschafter (Verlustausgleich) lagen dabei über der Summe der Auszahlungen für Investitionen und den Zinszahlungen, weshalb eine Rückzahlung des Darlehens an die VNG AG möglich war.

1.10 Vermögenslage

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bilanzstruktur der Gesellschaft wie folgt entwickelt:

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Aktiva
in Mio. €
Geschäftsjahr 2023 2022 Veränderung absolut prozentual % - Anteil Bilanzsumme 2023
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 182,8 183,5 -0,7 0,4% 48,4%
Finanzanlagen 73,3 5,4 67,9 1257,4% 19,4%
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 109,7 136,1 -26,4 -19,4% 29,1%
Sonstige Aktiva 11,6 9,7 1,9 19,6% 3,1%

Passiva

in Mio. € Geschäftsjahr Veränderung % - Anteil Bilanzsumme 2023
2023 2022 absolut prozentual
Eigenkapital* 21,3 21,3 0,0 0,0% 5,6%
Rückstellungen 185,4 195,4 -10,0 -5,1 49,1%
Verbindlichkeiten 170,5 116,3 54,2 46,6% 45,2%
Sonstige Passiva 0,2 1,7 -1.5 -88,2% 0,1%
Bilanzsumme 377,4 334,7 42,7 12,8% 100,0%

* nach Ergebnisabführung

Die Bilanzsumme der VGS ist gegenüber dem Vorjahr um 42,7 Mio. EUR auf 377,4 Mio. EUR gestiegen.

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen lagen mit 182,8 Mio. EUR um 0,6 Mio. EUR unter dem Vorjahreszeitraum. Im Geschäftsjahr erfolgten bilanzielle Investitionen (9,3 Mio. EUR) leicht unter dem Niveau der Abschreibungen (-12,7 Mio. EUR). Zudem wirkten Abgänge aus Sachanlagen (-6,7 Mio. EUR), Abschreibungsabgänge (6,4 Mio. EUR) sowie Zuschreibungen (3,1 Mio. EUR) auf den Anlagenbestand.

Die ausgewiesenen Finanzanlagen lagen mit 73,3 Mio. EUR deutlich über Vorjahreswert. Dies ist v.a. auf die Beteiligung EPG zurückzuführen. EPG hat im 4. Quartal 2023 die 50%ige Beteiligung der Gazprom export LLC (GPE) an EPG eingezogen und VGS hat die Darlehensforderung des ehemaligen zweiten Darlehensgebers an EPG erworben. Folglich ist die VGS mit Wirkung zum 10. Oktober 2023 alleinige Gesellschafterin der EPG. Im Rahmen der Neubewertung nach dem Darlehenserwerb und der Einziehung des 50%-Anteils war zudem eine Zuschreibung des EPG-Altanteils und der Darlehensforderung der VGS notwendig. Für die Beteiligung VNG Gasspeicher Service GmbH wurden Anschaffungsnebenkosten i.H.v. 0,01 Mio. EUR aktiviert. In die übrigen Beteiligungen der VGS (Untergrundspeicher- und Geotechnologie-Systeme GmbH und P2 Plant & Pipeline Engineering GmbH) wurden planmäßig keine Investitionen vorgenommen.

Die Veränderung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von -26,4 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Im Vorjahr bestanden Forderungen aus Verlustübernahme, die 2023 beglichen wurden. Gegenläufig wirkt der Anstieg der Forderungen aus dem Liquiditätsmanagement.

Die Passivseite zeigt im Wesentlichen Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen der ober- und untertägigen Speicheranlagen. Der Rückgang der Rückstellungen resultiert vor allem aus Zahlungen für den Rückbau von Speicheranlagen, v.a. am Standort Buchholz und Kirchheilingen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um 53,7 Mio. EUR gestiegen. Durch die Rückzahlung des Darlehens an die VNG AG verringerte sich die Verbindlichkeit aus Darlehensgewährung, gegenläufig stiegen jedoch die Verbindlichkeiten aus dem Ergebnisabführungsvertrag.

1.11 Abschließende Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes

Die Geschäftsführung der VGS beurteilt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens im operativen Geschäft im Geschäftsjahr 2023 als stabil. Die VGS konnte neben dem saisonalen Unterschied der Gaspreise, der sich vor allem im Sommer-Winter-Spread (SWS) widerspiegelt, auch vom extrinsischen Wert der Speicherkapazitäten profitieren, welcher seit Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges durch gestiegene Volatilitäten deutlich an Bedeutung gewonnen hat. Dies führt zu höheren erzielbaren Aufschlägen in Vermarktungsverfahren auf den SWS und damit neben dem SWS zu einem spürbarem Wertbeitrag. Die VGS konnte von diesen Entwicklungen durch die Vermarktung von Kapazitäten vor Beginn des Speicherjahres 2023/24 sowie einigen Vermarktungen von Restkapazitäten für das Speicherjahr 2023/24 deutlich profitieren. Für einen Speicherstandort erfolgte aufgrund positiver Markterwartungen eine Zuschreibung. Zudem war durch den Darlehenserwerb und die Einziehung des 50%-Anteils eine Neubewertung aufgrund der Kaufpreisallokation erforderlich, die eine Zuschreibung des EPG-Anteils und der Darlehensforderung der VGS zur Folge hatte.

Ein anhaltend stabiles Gemeinkostenniveau, die Optimierung der variablen Speicherkosten sowie gezielte Erhaltung- und Wachstumsinvestitionen in Speicherassets bilden die solide Basis für eine positive Geschäftsentwicklung in einem volatilen Marktumfeld. Dabei bestehen derzeit keine wesentlichen bestandsgefährdenden Risiken.

2. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2024 hat die VGS ein operatives Ergebnis im mittleren zweistelligen Millionenbereich geplant. Durch die aktuell schon hohe Buchungs- und Preisfixierungsrate für das Speicherjahr 2024/25 besteht dafür bereits eine stabile Umsatzbasis. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist ein Cashflow unter dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres geplant. Eine aktuelle Prognose für das Geschäftsjahr 2024 zeigt jedoch eine Ergebnis- und Cashflowverbesserung im Vergleich zum Plan in etwa auf dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres. Für die Folgejahre ist die Ergebnisentwicklung maßgeblich von den politisch-regulatorischen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen am Speichermarkt abhängig. Jedoch wird weiterhin von einer auskömmlichen Ertragslage ausgegangen, da die VGS mit seiner Speicherinfrastruktur in Nord- und Ostdeutschland einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung einer zuverlässigen Versorgung der Bevölkerung und der Industrie mit Erdgas leistet. Im Vergleich zur geplanten und prognostizierten Ergebnisentwicklung 2024 wird aktuell jedoch von einem Ergebnisrückgang ausgegangen.

Die Investitionstätigkeit der VGS ist weiterhin von fokussierten Sachinvestitionen in Bestandsanlagen mit dem Ziel der langfristigen Erhaltung der Asset-Struktur geprägt. Zudem sind im Mittelfristzeitraum Wachstumsinvestitionen zur Assetoptimierung sowie der Aufbau wasserstofffähiger Infrastruktur geplant.

Auch wird VGS kontinuierlich die vorhandenen Produkte weiterentwickeln, dabei auf individuelle Kundenwünsche eingehen und somit auf die Erfordernisse eines sich wandelnden Gasmarktes reagieren. Darüber hinaus wird sich das Unternehmen durch seine Mitwirkung bei der Entwicklung neuartiger Energiespeichertechnologien künftig weitere Vermarktungspotenziale erschließen und sich einen festen Platz in der zukünftigen Energieversorgungslandschaft erarbeiten.

3. Forschung, Entwicklung und Innovationen

3.1 Forschung und Entwicklung

Im Rahmen vielfältiger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten beschäftigte sich VGS mit der Weiterentwicklung der Gasspeichertechnologie und der dazu erforderlichen Anlagen sowie der Entwicklung neuer Energiespeichertechnologien, insbesondere im Bereich Untergrundgasspeicherung.

Im Energiepark Bad Lauchstädt (EBL) erfolgt Wasserstoffforschung unter realen Bedingungen. Als „Reallabor der Energiewende“ wird das Projekt im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Das BMWK hat die Fördermittelanträge zum 1. September 2021 positiv beschieden. Ziel ist es, erstmals die gesamte Wertschöpfungskette von der intelligenten Erzeugung und Speicherung über den Transport bis zur Vermarktung und Nutzung von grünem Wasserstoff im industriellen Maßstab zu erproben. Mit Strom aus einem nah gelegenen Windpark produziert eine Großelektrolyse-Anlage mit bis zu 30 MW Leistung grünen Wasserstoff. Das Gas wird über eine Pipeline in das Wasserstoffnetz der mitteldeutschen chemischen Industrie eingespeist und perspektivisch für urbane Mobilitätslösungen eingesetzt. Für weitere Inhalte wird auf Punkt 1.6 verwiesen.

Diesem Forschungsvorhaben schließt sich - vorausgesetzt ein wirtschaftlicher Business Case ist abbildbar - ein zweiter Teilabschnitt an. Dabei sollen die verbleibenden Komponenten der Versorgungskette - unter anderem der komplette Wasserstoffspeicher - ergänzt und deren Betrieb wissenschaftlich begleitet werden. Mit dem „Important Project of Common European Interest“ (kurz IPCEI) möchte VGS ein weiteres Förderprogramm nutzen, um eine vorhandene Kaverne für die Wasserstoffspeicherung umzuwidmen und damit die europäische Industrie und Wirtschaft auf Energieebene zukunftssicher zu gestalten. VGS beabsichtigt in diesem Vorhaben, den Wasserstoffspeicher in den Regelbetrieb zu überführen und somit den Markthochlauf von grünem Wasserstoff zu unterstützen. Mit einem Fassungsvermögen von 50 Mio. Nm3 Wasserstoff wäre es die erste Kaverne dieser Größenordnung in Deutschland. Für weitere Inhalte wird hier ebenfalls auf Punkt 1.6 verwiesen.

3.2 Innovationen / Nachhaltiges Wirtschaften

Als Unternehmen der Energiewirtschaft verpflichtet sich VGS im Rahmen ihrer 2020 gestarteten Nachhaltigkeitsstrategie zu kontinuierlichen Verbesserungen, um mittelfristig CO2-neutral zu wirtschaften.

Daneben ist das Thema Reduktion von Methanemissionen in der VGS sehr relevant, seit 2021 werden diese bei VGS systematisch erfasst und an Oil & Gas Methane Partnership (OGMP) berichtet, im Jahr 2023 erfolgte eine Komplettmessung aller Bauteile auf den Speicheranlagen. Auf die Mitte 2024 erwartete EU-Methanverordnung und die damit einhergehenden Berichtspflichten sowie die antizipierten Senkungs- und Vermeidungsmaßnahmen bereitet sich VGS vor. Bereits seit vielen Jahren erforscht das Unternehmen energieeffiziente Speichermethoden, entwickelt grüne Gasspeicherprodukte, renaturiert zurückgebaute Anlagen und engagiert sich für den Natur- und Artenschutz. VGS hat darüber hinaus im Jahr 2022 mit der klimaneutralen Speicherung begonnen. Den aktuellen Status quo beschreibt der erster VNG-Nachhaltigkeitsbericht 2022, in dem auch alle als wesentlich identifizierten nachhaltigen Aktivitäten und Maßnahmen der VGS enthalten sind.

Der Bericht entspricht den Vorgaben des etablierten Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Diese erste Ausgabe richtet den Blick auf das Geschäftsjahr 2022 und ist im Herbst 2023 erschienen. Der VNG-Nachhaltigkeitsbericht wird im jährlichen Turnus fortgeschrieben. Die nächste Ausgabe erscheint im Sommer 2024.

4. Chancen- und Risikenbericht

4.1 Risikomanagementsystem der VNG-Gruppe

Die VGS ist in das integrierte Risikomanagementsystem der VNG-Gruppe und damit seit 2017 auch der EnBW-Gruppe eingebunden. Neben der operativen Messung und Überwachung von Chancen und Risiken wird dreimal jährlich eine Inventur hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Chancen und Risiken durchgeführt, in der relevante Chancen und Risiken der VGS als Abweichung von entsprechenden Ergebnisprognosen und -planungen erfasst werden. Dabei wird jährlich im 2. Quartal eine umfassende Inventur aller Einzelrisiken und -chancen durchgeführt und darüber hinaus dreimal jährlich die wertmäßig wesentlichen Chancen/Risiken betrachtet. Es werden systematisch alle Aspekte erfasst und jeweils für das laufende Geschäftsjahr und die drei Folgejahre bewertet. Die Ergebnisse der Inventur werden an den für die VNG-Gruppe zuständigen Bereich Konzerncontrolling/-risikomanagement zur Aggregation übermittelt und anschließend an die EnBW-Gruppe weitergeleitet. Darüber hinaus existiert ein Ad-hoc-Meldesystem auf Basis festgelegter Schwellenwerte, das ein frühzeitiges Erkennen von Veränderungen im Risikoportfolio gewährleistet. Um die Risiken der VGS zu reduzieren und zu steuern, kommen verschiedene Steuerungsinstrumente zum Einsatz. Die Steuerungsinstrumente der wesentlichen Risiken werden einer jährlichen Prüfung auf Angemessenheit (Eignung) und Funktionsfähigkeit (Umsetzung) durch einen unabhängigen Validierer einem 4-Augen-Prinzip unterzogen. Dabei wurde für 2023 wie in den Vorjahren bestätigt, dass die Steuerungsinstrumente der VGS greifen und die Risiken ausreichend gesteuert werden.

Die permanente Einhaltung eines ausgewogenen Chancen-Risiken-Verhältnisses ist maßgeblich für den sicheren Fortbestand der Gesellschaft. Daher werden die identifizierten Chancen und Risiken aus allen Unternehmensbereichen offen und kritisch beurteilt. Um diesem Ziel Rechnung zu tragen, wurde auch im Jahr 2023 ein quartalsweises Risikogremium durchgeführt, um der steigenden Komplexität im Markt und der Produktwelt sowie den technischen Entwicklungen entsprechen zu können.

4.2 Finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken

Speicherprodukte der VGS sehen sich noch immer einem hohen Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Der Großteil der Vermarktungen hat einen kurzfristigen Fokus von ein bis zwei Speicherjahren, womit der Anteil an kurzfristigen Speicherprodukten am Gesamtvolumen hoch bleibt, was der Tatsache geschuldet ist, dass diese Zeiträume auch die sind, in denen ausreichend Handelsdaten vorliegen, welche die Bepreisung der Speicherprodukte vereinfachen. Das (saisonale) Auslastungsrisiko für die Untergrundspeicher wird allerdings durch längerfristige Vertragslaufzeiten etwas gemildert. Des Weiteren bestand auch 2023 ein großes Interesse an unterbrechbaren Speicherprodukten.

Die Gesellschaft unterstützt diese Entwicklung mit Hilfe von Produktinnovationen und der fortlaufenden Anpassung der Prozesse an die sie betreffenden Rahmenbedingungen, um sehr flexibel auf kurzfristige Marktgegebenheiten reagieren zu können. Daraus ergeben sich Chancen aus der Realisierung von Ertragspotenzialen spezifischer Produkte.

Insbesondere Kundenverträge werden standardmäßig einer Geschäftspartnerprüfung unterzogen. Dabei wird die Bonitätseinschätzung unserer Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) im Rahmen des in der VNG AG etablierten Kreditrisikomanagements auf Basis aller verfügbaren Informationen laufend überwacht.

Veränderungen bei den Zugangs- und Entgeltmodellen im Transportbereich haben potenziell Auswirkungen auf die im Speichergeschäft künftig zu erzielenden Entgelte. Auch bleibt abzuwarten, wie politische bzw. regulatorische Eingriffe die Entgelte zukünftig beeinflussen werden.

4.3 Technische Risiken

Die laufende Instandhaltung und Überwachung der Untergrundspeicher auf Grundlage technischer Regelwerke und betriebsinterner Vorschriften sowie die zielgerichtete Sanierung und Modernisierung der technischen Anlagen gewährleisten einen hohen technologischen Sicherheitsstandard. Mit dem gleichen Ziel wird ein jährlicher Qualifikations- und Bildungsplan erstellt, auf dessen Grundlage regelmäßige externe und interne Qualifizierungen und Schulungen der Mitarbeiter und Dienstleister der VGS erfolgen.

Die technischen Risiken werden quartalsmäßig auf Priorität und zu treffende Maßnahmen überprüft.

Jährlich werden interne Audits und Sicherheitsbegehungen durch den Stab Qualitäts- und Sicherheitsmanagement im Rahmen des Integrierten Managementsystems der VGS sowie Befahrungen und Vor-Ort-Inspektionen der Standorte der VGS durch die Störfallbeauftragte, die Geschäftsführung, die zuständigen Landesbergämter und die Versicherungsgeber durchgeführt.

Daneben finden turnusmäßig Wiederholungs- und Überwachungsaudits zur Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen an das Integrierte Managementsystem der VNG Gasspeicher GmbH nach den internationalen Normen ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement), ISO 14001:2015 (Umweltmanagement) und ISO 45001:2018 (Sicherheits- und Gesundheitsmanagement) sowie des Technischen Sicherheitsmanagements nach den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G 1000 statt.

In Vorbereitung ist außerdem der Aufbau eines Energiemanagementsystems auf Grundlage der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 in Umsetzung des für die VNG Gasspeicher GmbH geltenden § 8 des Energieeffizienzgesetzes.

Die VGS ist neben anderen Speicherbetreibern Mitglied im STOREMAN-Verbund, dessen Dienstleister im Falle eines Blow Outs auf Speichern Spezialtechnik für dessen Bekämpfung vorhalten, instandhalten und im Notfall bereitstellen.

Das Zusammenspiel von lokalen und überregionalen Einsatzkräften sowie dem Storeman-Dienstleister zur Ermittlung weiterer Schulungs- und Verbesserungsmaßnahmen wurde im Zuge einer Großübung vom 9. bis 11. Mai 2023 geprüft. Daneben gab es kleinere Übungen, insbesondere zur Krisenstabsarbeit und Kommunikation bei Schadensfällen. Weitere Übungen zur Krisenstabsarbeit als auch gemeinsame Übungen mit den lokalen Feuerwehren sind für 2024 ff. geplant.

Insgesamt sehen wir die Risiken als beherrschbar an.

 

Leipzig, den 29.02.2024

Bernd Protze, Geschäftsführer

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