Green IT
Solution GmbH
Rödermark
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.694,00 |
105.863,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
292,00 |
| II.
Sachanlagen |
80.692,00 |
105.571,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.520.617,97 |
2.373.252,58 |
| I.
Vorräte |
624.845,65 |
419.517,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.968.175,58 |
1.608.817,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
927.596,74 |
344.916,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.900,00 |
10.324,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.616.211,97 |
2.489.439,58 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.883.792,77 |
1.503.487,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.833.792,77 |
1.453.487,60 |
| B.
Rückstellungen |
272.666,26 |
267.169,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.459.752,94 |
718.782,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.616.211,97 |
2.489.439,58 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Green IT Solution GmbH mit Sitz in Rödermark
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main
unter der Handelsregisternummer 48401 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Green IT Solution GmbH,
Rödermark (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 48401)
wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HBG aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände (EDV-Software,
Lizenzen) erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB), wobei voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen 1 und
5 Jahren angenommen werden. Die Abschreibung erfolgt
linear. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von über Euro 250,00 und unter Euro 800,00 im
Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata
temporis.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe,
wie sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 S. 1 HGB), der von der Deutschen Bundesbank
monatlich bekannt gegeben wird.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind zu Netto-Nennwerten
bilanziert. Das Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB,
die erhaltenen Anzahlungen offen von den unfertigen
Leistungen abzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Geschäftsvorfälle in
fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs
eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden
eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag
berücksichtigt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem
Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3
HGB).
Angaben zu den Forderungen
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
1.432.512,94 (Vorjahr: Euro 655.158,12).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro
27.240,00 (Vorjahr: Euro 63.624,00).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im
Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.
Art der Verbindlichkeit
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Restlaufzeit bis 1 Jahr
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Restlaufzeit größer 1 Jahr
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Sicherung
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|
Euro
|
Euro
|
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gegenüber
Kreditinstituten
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639.156,58
|
27.240,00
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(Vorjahr EUR)
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(49.544,05)
|
(63.624,00)
|
|
erhaltene Anzahlungen
|
0,00
|
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(Vorjahr EUR 1.000,00)
|
|
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|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
747.485,02
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(Vorjahr EUR 553.107,17)
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sonstige
Verbindlichkeiten
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45.871,34
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(Vorjahr EUR 51.506,90)
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davon aus Steuern
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36.517,77
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(Vorjahr EUR 27.903,18)
|
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davon gegenüber
Gesellschafter
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608,16
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(Vorjahr EUR 167,35)
|
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davon im Rahmen sozialer
Sicherheit
|
0,00
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(Vorjahr EUR 0,00)
|
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|
Summe
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1.432.512,94
|
27.240,00
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(Vorjahr EUR)
|
(655.158,12)
|
(63.624,00)
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Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von Euro 86.180,06
sonstige finanzielle Verpflichtungen. Diese bestehen aus
verschiedenen Miet- und Leasingverträgen.
Sonstige Pflichtangaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 12.
Vermerk gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
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Euro
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Ausleihungen
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0,00
|
Forderungen
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0,00
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Rückstellungen
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25.829,00
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Verbindlichkeiten
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608,16
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Rödermark, den 27. Juli 2020
Matthias Lutz
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Alexander Jauns
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2020 festgestellt.
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