Slow Growth AF GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
James Michael Fisher seit 15.2.2025 | Geschäftsführer |
Katharine Marshall seit 15.2.2025 | Geschäftsführer |
Robert James Bliss seit 5.12.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
dunnhumby Limited | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
dunnhumby Germany GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024Bilanz zum 29.02.2024dunnhumby Germany GmbH Erbringung von technologischen Dienstleistungen, BerlinAKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht ANHANG zum 29. Februar 2024dunnhumby Germany GmbHBerlinI. Allgemeine Angaben Die dunnhumby Germany GmbH ist eine eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. Sitz der Gesellschaft ist Ritterstraße 6 in 10969 Berlin. Die Gesellschaft ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg in der Abteilung B unter der Nummer HRB 121302 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 29.02.2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung wurde - trotz des bestehenden nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages - weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HBG) vorgenommen, da die durch die Muttergesellschaft dunnhumby Limited, London, England (Gesellschafterin), abgegebene Patronatserklärung zu einer positiven Fortbestehens- und Fortführungsprognose führt. Diese ist mit einer Frist von 18 Monaten jeweils zum Ende des Geschäftsjahres kündbar. Die Begrenzung der Patronatserklärung auf den Betrag von TEUR 35.000 ergibt sich aus den von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Aufstellung der Patronatserklärung vorgenommenen Berechnungen des zu erwartenden Cashflows zuzüglich eines Sicherheitspuffers. Sollten die Verbindlichkeiten den in der Patronatserklärung enthaltenen Maximalbetrag überschreiten, so ist davon auszugehen, dass die Gesellschafterin die Erklärung entsprechend anpassen wird. Diese Annahme beruht vor allem auf dem Umstand, dass die dunnhumby Germany GmbH und die dunnhumby Limited eng im Hinblick auf die Bereitstellung eines gemeinsamen Media-Angebots zusammenarbeiten und die durch die Gesellschaft bereitgestellten Online-Display-Advertising-Services einen wichtigen Bestandteil dieses Angebots darstellen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft von der Gesellschafterin als allgemeines technisches Forschungs- und Entwicklungszentrum betrachtet. Neben der Patronatserklärung hat dunnhumby Limited zu Gunsten der Gesellschaft auch eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Dadurch verpflichtet sich die Gesellschafterin, mit sämtlichen Forderungen gegen die Gesellschaft - einschließlich solcher auf Tilgung, Verzinsung und Kosten - nachrangig hinter alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO aller anderen Gläubiger zurückzutreten. Diese Rücktrittserklärung ist unwiderruflich und unbefristet und gilt grundsätzlich auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Außerhalb eines Insolvenzverfahrens können Forderungen der Gesellschafterin gegenüber der Gesellschaft nur insoweit verlangt werden, wie sie aus künftigen Bilanzgewinnen, einem Liquidationsüberschuss oder sonstigem, die Verbindlichkeiten übersteigendem freiem Vermögen der dunnhumby Germany GmbH befriedigt werden können. Keinesfalls darf eine Zahlung jedoch zu einer Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung linearer Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die sich im Wesentlichen, an den in den amtlichen AfA-Tabellen angegebenen Nutzungsdauern orientieren. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern bei den Anlagegegenständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten angesetzt. In den Herstellungskosten wurden angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung nicht einbezogen. Ebenso wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennwert bilanziert. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände, flüssigen Mittel und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nennwerten oder mit dem am Stichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungsätze werden, die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Zugangszeitpunkt und zum Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Bewertungseinheiten bestehen nicht. Die erhaltenen Anzahlungen sind um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert (Nettomethode). III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf TEUR 1.490 (Vorjahr: TEUR 1.104). Angabe zu Verbindlichkeiten mit Restlaufzeitvermerken Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf TEUR 10.701 (Vorjahr: TEUR 12.405). Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 2.246 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Sie betreffen im Wesentlichen Raummieten Aktive latente Steuern Zum Geschäftsjahresende verfügt die Gesellschaft über steuerliche Verlustvorträge (Körperschaftsteuer-Verlustvortrag zum 29.02.2024: TEUR 42.261; Gewerbesteuerverlustvortrag zum 29.02.2024: TEUR 42.031). Von der Befreiung des Ausweises einer aktiven latenten Steuer wurde im vorliegenden Abschluss Gebrauch gemacht. IV. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 37,5. Sonstige Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 i.V.m. 268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die dunnhumby Germany GmbH wird in den Konzernabschluss der Tesco PLC, Großbritannien einbezogen. Die Tesco PLC stellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf (kleinster Konsolidierungskreis). Die dunnhumby Germany GmbH macht von der Befreiungsvorschrift § 293 HGB Gebrauch.
Berlin, den 29. August 2024 dunnhumby Germany GmbH Robert James Bliss Tanguy Pincemin Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf TEUR 10.701 (Vorjahr: TEUR 12.405). Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 2.246 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Sie betreffen im Wesentlichen Raummieten Aktive latente Steuern Zum Geschäftsjahresende verfügt die Gesellschaft über steuerliche Verlustvorträge (Körperschaftsteuer-Verlustvortrag zum 29.02.2024: TEUR 42.261; Gewerbesteuerverlustvortrag zum 29.02.2024: TEUR 42.031). Von der Befreiung des Ausweises einer aktiven latenten Steuer wurde im vorliegenden Abschluss Gebrauch gemacht. IV. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 37,5. Sonstige Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 i.V.m. 268 Abs. 7 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die dunnhumby Germany GmbH wird in den Konzernabschluss der Tesco PLC, Großbritannien einbezogen. Die Tesco PLC stellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf (kleinster Konsolidierungskreis). Die dunnhumby Germany GmbH macht von der Befreiungsvorschrift § 293 HGB Gebrauch.
Berlin, den 29. August 2024 dunnhumby Germany GmbH Robert James Bliss Tanguy Pincemin Die Gesellschafterversammlung der dunnhumby Germany GmbH hat den Jahresabschluss zum 29. Februar 2024 am 20. September 2024 festgestellt. |
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