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| Name | Rolle |
|---|---|
David J. Albericci seit 5.12.2006 | Geschäftsführer |
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Gate Consortium Two GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma Gate Consortium Two GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten: - Angaben zum Jahresabschluss insgesamt - Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten - Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses - Sonstige Angaben Aus Gründen eines verbesserten Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden zusätzlich die folgenden Angaben gemacht: I. Gliederung und Darstellung Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt im Rahmen der Bilanz. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Gebäude erfolgten über eine Nutzungsdauer von 40 bzw. 50 Jahren. Die unter den Vorräten ausgewiesenen unfertigen Leistungen (Betriebskostenvorauszahlungen) wurden zu Anschaffungskosten, abzüglich angemessener Abschläge auf Grund von Leerständen, bewertet. Vorhandenen Risiken wurde durch angemessene Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften folgend liegt der Einordnung als uneinbringliche bzw. zweifelhafte Forderung folgende Definition zugrunde: Wenn betriebliche Forderungen nicht eingezogen werden können oder nicht einbringbar sind, werden zunächst alle kaufmännisch vernünftigen Bemühungen unternommen, um die ausstehenden Forderungen einzutreiben. Waren diese erfolglos, wird der nicht mehr eintreibbare Betrag abgeschrieben. Uneinbringliche Forderungen unterscheiden sich von zweifelhaften Forderungen. Bei einer zweifelhaften Forderung deuten gewisse Umstände auf die Unwahrscheinlichkeit des Einzuges hin. Eine uneinbringliche Forderung ist ein finanzieller Verlust und wird in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend als Forderungsverlust ausgewiesen. Das entsprechende Gegenkonto ist das Debitorenkonto des Schuldners. Obwohl die als uneinbringlich qualifizierten Forderungen sowohl bei der Hausverwaltung als auch innerhalb des Jahresabschlusses abgeschrieben wurden, bestehen die Forderungen zivilrechtlich weiter. Um den zivilrechtlichen Anspruch weiter zu verfolgen, wird der Immobilienverwalter diese Forderungen zum Zwecke des Einzugs an einen Inkassobevollmächtigten gegen Entgelt auf Kommissionsbasis abtreten. III. Gliederung der Bilanz Anlagevermögen Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB enthalten. Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen betreffen Forderungen gegenüber Mietern aus fälligen Mieten. Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen überwiegend Salden von Verrechnungskonten. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00; davon war zum Bilanzstichtag die Hälfte eingezahlt. Zusätzlich umfasst das Eigenkapital eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 3.859.927,89. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von EUR 431.998,20 vor. Die mittelfristigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren betragen EUR 7.356.073,72. IV. Sonstige Angaben Die Gate Consortium One GmbH wurde auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft rückwirkend auf den 01.01.2016 verschmolzen. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Herr David Albericci Die Gesellschaft beschäftige im Berichtsjahr keine Mitarbeiter.
Berlin, den 15. März 2018 David Albericci Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. März 2018 |
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